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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Mögliche Beeinträchtigung der parlamentarischen Arbeit durch parallele Beschäftigung von Geheimdienstangestellten im parlamentarischen Raum

Rechtliche Problematik der Beschäftigung von Angehörigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes als Mitarbeiter von Bundestags- oder Landtagsabgeordneten bzw.-fraktionen im Hinblick auf das Trennungsgebot und die Ausübung des freien Mandats, Tätigkeit von Geheimdienstmitarbeitern bei Abgeordneten oder Fraktionen ausländischer Parlamente bzw. des Europäischen Parlaments

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/192203. 06. 2010

Mögliche Beeinträchtigung der parlamentarischen Arbeit durch parallele Beschäftigung von Geheimdienstangestellten im parlamentarischen Raum

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die parallele Beschäftigung von Angestellten der Geheimdienste als Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten bzw. Fraktionen des Deutschen Bundestages stößt auf gravierende rechtliche und politische Bedenken. Gegenwärtig ist nach Auskunft der Bundesregierung mindestens ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz für einen Bundestagsabgeordneten tätig. In der 16. Wahlperiode war zudem ein Angehöriger des Bundesnachrichtendienstes bei einer Fraktion des Deutschen Bundestages angestellt (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 30. März 2010 auf die Schriftliche Frage 3 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 17/1389).

Am 23. März 2010 hat die „Berliner Zeitung“ berichtet, das Landesamt für Verfassungsschutz Berlin habe in der Vergangenheit einen Mitarbeiter beschäftigt, der zugleich für einen Bundestagsabgeordneten tätig gewesen war. Hierüber war der Bundestagsabgeordnete unterrichtet, jedoch weder dessen Abgeordnetenkollegen noch die Fraktion. Das Landesamt für Verfassungsschutz Berlin sprach der Zeitung gegenüber von einem „besonderen Einzelfall“, man halte eine „parallele Tätigkeit von Mitarbeitern beim Verfassungsschutz und im Parlamentarischen Raum (Mitarbeit bei Abgeordneten o. ä.) grundsätzlich für inkompatibel.“ Das deutet darauf hin, dass zumindest dem Landesamt für Verfassungsschutz Berlin die gravierenden rechtlichen Bedenken bei einer Doppelbeschäftigung von Geheimdienstmitarbeitern im parlamentarischen Raum bewusst sind. Solche Bedenken werden nicht geringer, wenn es sich um Beschäftigte von Geheimdiensten des Bundes handelt. Zwar teilt die Bundesregierung mit, die fraglichen Personen seien „beurlaubt“ und nähmen „während der Dauer der Beurlaubung keine Tätigkeiten“ für die Geheimdienste wahr. Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass die Geheimdienstmitarbeiter nach Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit beim Geheimdienst, die im Deutschen Bundestag gesammelten Informationen weitergeben. Das ist umso bedenklicher, wenn sie Zugang zu Geheimunterlagen hatten. Hier steht zu befürchten, dass die Geheimdienste an Informationen aus dem innen-, außen- oder verteidigungspolitischen Bereich gelangen, an die sie im Rahmen ihrer gesetzlichen Tätigkeit nicht gelangen dürften. Auch die rechtlich gebotenen Trennungen zwischen den Geheimdiensten untereinander und dem Militär bzw. der Polizei drohen aufgeweicht zu werden, wenn einzelne Geheimdienstmitarbeiter Einsicht in vertrauliche Unterlagen der betreffenden Bundestags- oder Untersuchungsausschüsse erlangen.

Zudem droht ein eklatanter Vertrauensbruch die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten zu beeinträchtigen. Abgeordnete müssen auf die Vertraulichkeit von Gesprächen mit Mitarbeitern sowohl von Fraktionskollegen als auch der Fraktion als Ganzes vertrauen können. Mitarbeiter haben nicht nur Zugang zu einem Großteil der Dokumente, die über den Tisch der Abgeordneten gehen, sondern sind häufig auch in vertrauliche Gespräche über politische Vorgänge sowie Einschätzungen der Abgeordneten eingebunden. Wenn damit gerechnet werden muss, dass solche Informationen nach Beendigung des Mitarbeiterverhältnisses im Deutschen Bundestag beim Geheimdienst landen, ist die Ausübung des freien Mandats erheblich beeinträchtigt.

Auch Bürgerinnen und Bürger, die Kontakt zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages aufnehmen, müssen dies in der Sicherheit tun können, dass sie nicht ohne es zu wissen mit Mitarbeitern eines Geheimdienstes sprechen. Bei der Fraktion DIE LINKE. kommt hinzu, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird, was die mögliche Mitarbeit von Verfassungsschützern im Deutschen Bundestag noch problematischer erscheinen lässt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz waren seit dessen Gründung zugleich als Mitarbeiter von Abgeordneten des Deutschen Bundestages bzw. von Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages beschäftigt (bitte aufteilen nach Legislaturperioden und jeweils angeben, welche Fraktionen/Gruppen betroffen waren bzw. welchen Fraktionen/Gruppen die betroffenen Abgeordneten angehörten)?

2

Wie viele Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes waren seit dessen Gründung zugleich als Mitarbeiter von Abgeordneten des Deutschen Bundestages bzw. von Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages beschäftigt (bitte aufteilen nach Legislaturperioden und jeweils angeben, welche Fraktionen/Gruppen betroffen waren bzw. welchen Fraktionen/Gruppen die betroffenen Abgeordneten angehörten)?

3

Wie viele Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes waren seit dessen Gründung zugleich als Mitarbeiter von Abgeordneten des Deutschen Bundestages bzw. von Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages beschäftigt (bitte aufteilen nach Legislaturperioden und jeweils angeben, welche Fraktionen/Gruppen betroffen waren bzw. welchen Fraktionen/Gruppen die betroffenen Abgeordneten angehörten)?

4

Wie viele Mitarbeiter des a) Bundesamtes für Verfassungsschutz, b) Bundesnachrichtendienstes, c) Militärischen Abschirmdienstes waren in der Vergangenheit zugleich als Mitarbeiter von Abgeordneten eines Landesparlamentes bzw. dessen Fraktionen oder Gruppen beschäftigt (bitte aufteilen nach Zeiträumen und jeweils das betroffene Parlament nennen sowie angeben, welche Fraktionen/Gruppen betroffen waren bzw. welchen Fraktionen/Gruppen die betroffenen Abgeordneten angehörten)?

5

Wird die Bundesregierung von den Landesämtern für Verfassungsschutz darüber unterrichtet, wenn deren Mitarbeiter Beschäftigungsverhältnisse bei Abgeordneten oder Fraktionen des Deutschen Bundestages aufnehmen und beenden, und wenn ja, wie viele Mitarbeiter von Landesämtern für Verfassungsschutz waren in der Vergangenheit zugleich als Mitarbeiter von Abgeordneten des Bundestages oder dessen Gruppen/Fraktionen beschäftigt (bitte aufteilen nach Legislaturperioden und jeweils angeben, welche Fraktionen/Gruppen betroffen waren bzw. welchen Fraktionen/Gruppen die betroffenen Abgeordneten angehörten)?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtliche Problematik bei einer parallelen Beschäftigung von Geheimdienstmitarbeitern im parlamentarischen Raum?

7

Teilt die Bundesregierung hinsichtlich der Geheimdienste des Bundes die Ansicht, eine parallele Tätigkeit bei einem Geheimdienst und im parlamentarischen Raum sei grundsätzlich inkompatibel, und wenn ja, aus welchen Gründen, und welche Konsequenzen will sie aus der Tatsache ziehen, dass dennoch Mitarbeiter von Geheimdiensten als Mitarbeiter von Abgeordneten bzw. Fraktionen beschäftigt sind bzw. waren?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten untereinander und zwischen Geheimdiensten und Polizei sowie Bundeswehr, wenn Geheimdienstmitarbeiter während ihrer Zeit als Beschäftigte im parlamentarischen Raum Kenntnis zu vertraulichen Dokumenten (beispielsweise aus dem Innenausschuss, Verteidigungsausschuss oder Auswärtigen Ausschuss oder aus Untersuchungsausschüssen) erhalten und diese nach Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit beim Geheimdienst verwerten können?

9

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass durch den Einsatz von Geheimdienstmitarbeitern im parlamentarischen Raum nicht ein Klima des Misstrauens entsteht, das die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten beeinträchtigt?

10

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragesteller, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages, die damit rechnen müssen, dass die Inhalte vermeintlich vertraulicher Gespräche, E-Mails oder sonstiger Kommunikation mit Mitarbeitern anderer Abgeordneter (sei es der eigenen oder einer anderen Fraktion) oder Angestellten der Fraktion letztendlich bei einem Geheimdienst landen, in der Ausübung des freien Mandats beeinträchtigt werden, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um dieser Sorge entgegenzuwirken?

11

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragesteller, dass Bürgerinnen und Bürger vor der Kontaktaufnahme mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zurückschrecken könnten, weil sie Sorge davor haben, dass ihre Daten oder Anliegen letztlich bei einem Geheimdienstmitarbeiter landen könnten, zumal wenn sie mit Abgeordneten einer Fraktion Kontakt aufnehmen, die bekanntermaßen vom Verfassungsschutz beobachtet wird, und wie will sie dem entgegenwirken?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung das Erfordernis einer rechtlichen Klarstellung dieser Problematik, und inwiefern hält sie es für geboten, Doppelbeschäftigungen von Geheimdienstmitarbeitern im parlamentarischen Raum grundsätzlich zu untersagen (bitte begründen)?

13

Sind Mitarbeiter von Geheimdiensten des Bundes in der Vergangenheit oder gegenwärtig als Mitarbeiter bei Abgeordneten oder Fraktionen ausländischer Parlamente bzw. des Europäischen Parlaments tätig bzw. tätig gewesen, und wenn ja,

a) um wie viele derartige Beschäftigte handelt es sich (bitte Gesamtzahl nennen sowie Auflistung nach Jahren angeben),

b) in welchen Parlamenten,

c) bei Abgeordneten welcher Fraktionen bzw. Gruppen?

Berlin, den 3. Juni 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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