Islamistische Gefährder in Deutschland
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Nölke, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In mehreren europäischen Ländern kam es in den vergangenen Wochen zu islamistisch motivierten Gewalttaten und Anschlägen – am 2. November 2020 in Wien, am 25. September 2020 und 16. Oktober 2020 in Paris sowie am 29. Oktober 2020 in Nizza. In Deutschland hatte ein Islamist am 4. Oktober 2020 in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden einen 55-jährigen Touristen aus Krefeld getötet und dessen 53-jährigen Lebensgefährten schwer verletzt.
Obwohl laut Verfassungsschutzbericht 2019 islamistische „Anschläge und Anschlagsvorhaben in Deutschland und Europa insgesamt rückläufig“ sind (Bundesamt für Verfassungsschutz (2020): Verfassungsschutzbericht 2019, S. 173), verdeutlichen die Ereignisse die anhaltende Bedrohungslage durch islamistischen Terrorismus. Laut des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sei „die neuerliche Diskussion um die Mohammed-Karikaturen in Frankreich als Hauptauslöser für die islamistisch motivierten Anschläge in den vergangenen Wochen“ zu sehen (s. https://www.tagesschau.de/inland/islamismus-verfassungsschutz-101.html, letzter Abruf am 10. November 2020).
Derweil haben die Polizeibehörden von Bund und Ländern im Oktober 2020 bundesweit rund 620 Personen als sog. Gefährder eingestuft (vgl. ebd.). Diese Zahl ist tagesaktuellen Schwankungen unterworfen und dürfte auch regionalen Unterschieden unterliegen. Für eine genauere Einschätzung des islamistischterroristischen Personenpotentials besteht insofern Bedarf an genauerer Betrachtung der bundesweiten Zahl von Gefährdern in Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele islamistische Gefährder und Relevante Personen gibt es mit Stand zum 15. November 2020 bundesweit (bitte aufschlüsseln)?
Wie hat sich bundesweite Zahl der islamistischen Gefährder und Relevanten Personen in den vergangenen zehn Jahren jeweils mit Stichtag zum 15. November entwickelt (bitte aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die islamistischen Gefährder und Relevanten Personen mit Stand zum 15. November 2020 auf die Bundesländer (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele der islamistischen Gefährder wurden mittels des Prognosetools „RADAR-iTE“ bewertet? Wurden auch Relevante Personen mittels „RADAR-iTE“ bewertet, und wenn ja, wie viele (bitte aufschlüsseln)?
Sofern nicht alle islamistischen Gefährder sowie Relevanten Personen mittels „RADAR-iTE“ bewertet wurden, was sind die Gründe dafür, und strebt die Bundesregierung an, diese Lücke zu schließen?
Wie viele der islamistischen Gefährder und Relevanten Personen sind mit Stand zum 15. November 2020 in Haft (bitte aufschlüsseln)?
Für wie viele der islamistischen Gefährder und Relevanten Personen gibt es mit Stand zum 15. November 2020 offene Haftbefehle? Wie viele Haftbefehle sind davon außer Vollzug gesetzt, und wenn ja, aus welchen Gründen (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele der islamistischen Gefährder und Relevanten Personen sind in Gefahrenabwehrvorgängen aufgetreten, und wenn ja, in welcher Kapazität – beispielsweise Kontaktperson, Nachrichtenmittler etc. (bitte aufschlüsseln)?
Gegen wie viele der islamistischen Gefährder und Relevanten Personen werden aktuell Ermittlungsverfahren geführt (bitte aufschlüsseln)?
Unterscheidet sich die Definition von Gefährdern und Relevanten Personen in den verschiedenen Phänomenbereichen (Islamismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus)?
Hält die Bundesregierung eine europaweit einheitliche Definition des Gefährderbegriffs für notwendig, und falls ja, wie strebt sie an, eine solche zu erreichen, und falls nein, wieso nicht?