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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutsche Kontaktpersonen des Attentäters von Wien

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

07.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2460024.11.2020

Deutsche Kontaktpersonen des Attentäters von Wien

der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Nölke, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 2. November 2020 kam es in Wien zu einem islamistisch motivierten Terroranschlag, bei dem vier Personen getötet und zahlreiche weitere zum Teil schwer verletzt wurden. Der Anschlag reihte sich in eine Serie von islamistisch motivierten Gewalttaten – am 25. September 2020 und 16. Oktober 2020 in Paris sowie am 29. Oktober 2020 in Nizza. In Deutschland hatte ein Islamist am 4. Oktober 2020 in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden einen 55-jährigen Touristen aus Krefeld getötet und dessen 53-jährigen Lebensgefährten schwer verletzt.

Nach Medienberichten hatte der Attentäter von Wien auch Kontakte zu deutschen Islamisten. Am 6. November 2020 kam es durch Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) zu Durchsuchungen bei vier Kontaktpersonen aus dem Landkreis Pinneberg, Kassel und Osnabrück. Die Kontaktpersonen gehören demnach der islamistischen Szene an. Die Kontaktperson aus dem Landkreis Pinneberg soll zeitweise in Wien gelebt haben, die Kontaktperson aus Kassel und eine aus Osnabrück sollen den späteren Attentäter im Juli 2020 in Wien besucht haben (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/terroranschlag-in-wien-razzien-bei-deutschen-islamisten-a-3667f94a-0141-48ec-ad08-d3b1fc9980cf, letzter Abruf am 9. November 2020). Bei dem Treffen in Wien sollen auch Schweizer Islamisten anwesend gewesen sein. Kurze Zeit später versuchte der Wiener Attentäter in der Slowakei, Munition zu erwerben (vgl. https://orf.at/stories/3189029/, letzter Abruf am 9. November 2020).

Die Kontaktperson aus dem Landkreis Pinneberg hatte nach Medienberichten Kontakte zum seit 2017 verbotenen Deutschsprachigen Islamkreis Hildesheim e. V. (DIK) und besuchte dort mindestens ein Seminar des islamistischen Predigers Abu Walaa, der gegenwärtig wegen der mutmaßlichen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129b des Strafgesetzbuchs (StGB) vor dem Oberlandesgericht Celle angeklagt ist (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/terroranschlag-in-wien-razzien-bei-deutschen-islamisten-a-3667f94a-0141-48ec-ad08-d3b1fc9980cf, letzter Abruf am 9. November 2020). Auch der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016, Anis Amri, hatte Kontakte in das Netzwerk um Abu Walaa und besuchte mehrere Veranstaltungen des DIK in Hildesheim.

Aus Sicht der Fragesteller ist es geboten, die Einbindung der deutschen Kontaktpersonen des Attentäters von Wien in die hiesige islamistische Szene, u. a. auch zu Kontaktpersonen des Berliner Attentäters, zu überprüfen. Als Kontaktpersonen des Anis Amri im Sinne dieser Anfrage sind die auf der im Rahmen des 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode konsentierten Liste vermerkten Personen („123er-Liste“) zu werten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie wurde nach Erkenntnissen bzw. Einschätzung der Bundesregierung der Anschlag von Wien in der islamistischen Szene in Deutschland aufgenommen und diskutiert?

2

Wie schätzt die Bundesregierung die Einbindung der o. g. Kontaktpersonen in das islamistische Spektrum in Deutschland ein?

3

Wie kooperieren die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden mit den österreichischen Behörden bei der Aufklärung des Wiener Anschlags (ggf. durch Joint Investigation Teams o. Ä.)?

4

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die o. g. Kontaktpersonen zwischenzeitlich Ermittlungsverfahren mit Bezug auf den Anschlag in Wien eingeleitet, und wenn ja, von welchen Behörden (bitte aufschlüsseln)?

5

Welche der o. g. Kontaktpersonen des Wiener Attentäters waren nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Zeitraum und durch welche Behörde als Gefährder eingestuft (bitte aufschlüsseln)?

6

Welche der o. g. Kontaktpersonen sind im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) erfasst, und wann erfolgte jeweils die Speicherung (bitte aufschlüsseln)?

7

Werden, und wenn ja, seit wann, zu den o. g. Kontaktpersonen im Bundesamt für Verfassungsschutz Personenakten geführt (bitte aufschlüsseln)?

8

Werden im Bundesamt für Verfassungsschutz Sachakten zu Objekten geführt, welche die o. g. Kontaktpersonen frequentierten (bitte aufschlüsseln)?

9

Hat eine Bundesbehörde im unmittelbaren oder mittelbaren Umfeld der o. g. Kontaktpersonen Vertrauenspersonen geführt (bitte nach Behörde aufschlüsseln)?

10

Haben Vertrauenspersonen der Bundesbehörden jemals zu den o. g. Kontaktpersonen berichtet (jeweilige V-Personen bitte der jeweiligen Behörde und Person zuordnen)?

11

Haben die Bundesbehörden Informationen zu den o. g. Kontaktpersonen übermittelt bekommen, welche auf gewonnenen Informationen von Vertrauenspersonen von Länderbehörden beruhen?

12

Sind die o. g. Kontaktpersonen in einem durch das BKA oder den GBA geführten Ermittlungsverfahren aufgetreten, und wenn ja, in welcher Funktion (Beschuldigter, Kontaktperson, Nachrichtenmittler, Kontaktperson einer Kontaktperson etc.)?

13

Sind die o. g. Kontaktpersonen in einem Gefahrenabwehrvorgang (GAV) in Erscheinung getreten (vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/wien-anschlag-103.html, letzter Abruf am 11. November 2020), und wenn ja:

a) Handelt es sich um einen GAV „Metapher“?

b) Wie viele Personen wurden im Rahmen des GAV “Metapher“ insgesamt bearbeitet?

c) Aus welchen Bundesländern stammten die Personen?

d) Wurden im Rahmen des GAV „Metapher“ sog. IMSI-Catcher, sog. Stille SMS, Funkzellenauswertungen, Erfassungen von geolokalisierten Standortdaten, Telekommunikationsüberwachungen, akustische bzw. visuelle Wohnraumüberwachungen, Online-Durchsuchungen und/oder Quellen-Telekommunikationsüberwachungen eingesetzt (bitte jeweils beantworten)?

14

Wurden die o. g. Kontaktpersonen im GTAZ behandelt (bitte für die einzelnen Personen aufschlüsseln, in welcher GTAZ AG diese Behandlung erfolgte und wie häufig dies geschah)?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Treffen des Wiener Attentäters mit den o. g. Kontaktpersonen aus Deutschland und der Schweiz?

a) War das Treffen Anlass von Beratungen im GTAZ, und wenn ja, in welcher Arbeitsgruppe?

b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse ausländischer Nachrichtendienste mit Bezug auf das Treffen erhalten, und wenn ja, welche Behörde hat diese erhalten?

c) Hat das BfV im Vorfeld des Treffens Hinweise an das österreichische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) übermittelt bzw. zu einer Observation des Treffens geraten (vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/wien-anschlag-103.html, letzter Abruf am 11. November 2020)?

d) Hat die Bundesregierung bzw. haben die ihr nachgeordneten Behörden weitere Erkenntnisse mit Bezug auf das Treffen an Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste im Ausland übermittelt?

16

Haben ausländische Nachrichtendienste Informationen zu den o. g. Kontaktpersonen übermittelt, und an welche Behörden wurden diese weitergegeben (bitte für einzelne Personen aufschlüsseln)?

17

Liegen im Bundesnachrichtendienst Informationen von ausländischen Nachrichtendiensten zu den o. g. Kontaktpersonen vor, welche aber mit einer AND-Sperre versehen sind und damit nicht an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden durften (bitte für die einzelnen Personen aufschlüsseln)?

18

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die o. g. Kontaktpersonen in Verbindung mit Kontaktpersonen des Anis Amri standen, und wenn ja, wann, und in welcher Form?

19

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die o. g. Kontaktpersonen sowie andere in Deutschland lebende Islamisten Waffen und/oder Munition in der Slowakei beschaffen wollten?

Berlin, den 18. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

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