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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beschaffungsstrategie des Bundes bei der Ausschreibung von IT-Rahmenvereinbarungen (Vergabeverfahren Red Hat)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

08.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2466625.11.2020

Beschaffungsstrategie des Bundes bei der Ausschreibung von IT-Rahmenvereinbarungen (Vergabeverfahren Red Hat)

der Abgeordneten Karsten Klein, Christian Dürr, Otto Fricke, Bettina Stark-Watzinger, Ulla Ihnen, Christoph Meyer, Michael Georg Link, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Zentralstelle IT-Beschaffung („ZIB“) im Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat führt regelmäßig Ausschreibungen zu großvolumigen IT-Rahmenvereinbarungen durch, darunter zu Beginn des Jahres 2020 eine Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Softwareprodukten des Herstellers Red Hat („Vergabeverfahren Red Hat“). Die Ausschreibung war in drei Lose für das Informationstechnikzentrum Bund und die BWI GmbH (Los 1), die unmittelbare Bundesverwaltung (Los 2) und die mittelbare Bundesverwaltung (Los 3) aufgeteilt und sah eine Loslimitierung (Zuschlag für maximal ein Los pro Bieter) vor.

Nach § 97 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dient das Instrument der Losvergabe bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vor allem der Berücksichtigung von Mittelstandsinteressen. Gemäß § 97 Absatz 4 Satz 2 GWB sind Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teiloder Fachlose dürfen explizit zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

Das Vergabeverfahren Red Hat steht in direktem Zusammenhang mit dem im April 2020 vom BeschA vorgelegten Schriftlichen Marktdialog zum „Umgang mit großen Beschaffungsvolumina, insbesondere bei herstellerbezogenen Ausschreibungen“ („Marktdialog“), der sich zur strategischen Vorgehensweise bei der Abwicklung großvolumiger IT-Beschaffungen, insbesondere zum Grundsatz der Losvergabe und der Loslimitierung verhält.

Das Vergabeverfahren Red Hat hat gezeigt, dass die Berücksichtigung des Grundsatzes der losweisen Vergabe bei der Ausschreibung von IT-Leistungen die Beschaffung der ausgeschriebenen Leistungen verteuert, da Skaleneffekte ungenutzt bleiben und Mengenrabatte der Hersteller nicht ausgegeben werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche spezifischen Beweggründe hat das BeschA, das Instrument der Losaufteilung, das bereits seit Jahren Gegenstand des Kartellvergaberechts in § 97 Absatz 4 GWB ist, im Vergabeverfahren Red Hat anzuwenden und seit Kurzem verstärkt in den Fokus seiner IT-Beschaffungsstrategie zu rücken?

2

Strebt das BeschA an, das im Vergabefahren Red Hat angewendete Instrument der Loslimitierung zukünftig in jeder einzelnen Ausschreibung von IT-Rahmenvereinbarungen anzuwenden, obwohl eine Förderung von Wettbewerb nicht in jedem Fall über eine Loslimitierung gesichert werden kann?

3

Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der Ausschreibung eines einheitlichen Beschaffungsgegenstandes in unterschiedlichen Losen, wie im Vergabeverfahren Red Hat, bestehende Mittelstandsinteressen?

4

Nach welchen Kriterien hat das BeschA im Vergabeverfahren Red Hat geprüft, ob technische und wirtschaftliche Gründe eine Gesamtvergabe erfordern?

Wie ist die dazu erforderliche Abwägung zwischen den für und wider die Losvergabe streitenden Belangen im Einzelfall erfolgt?

5

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, dass sich die Losaufteilung im Vergabeverfahren Red Hat negativ auf die Preis- und/oder Rabattstruktur der Rahmenvereinbarung ausgewirkt hat, weil der Hersteller Red Hat nach Einzelbetrachtung des Volumens pro Los eine unterschiedliche Rabattstaffel an die anbietenden IT-Systemhäuser freigegeben hat?

6

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Verteuerung der Leistungen des Herstellers Red Hat nach Durchführung der Losvergabe im Gegensatz zu einer Gesamtvergabe?

7

Wie verhält sich die Verteuerung der Leistungen durch Losvergabe zur Umsetzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit als dem zentralen Ausgangspunkt des deutschen und europäischen Vergaberechts, der als Ausdruck des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die öffentliche Hand zum Einkauf der wirtschaftlichsten Leistung zwingt?

8

Nimmt die Bundesregierung die Mehrkosten bewusst in Kauf, wohlwissend, dass der Bundesrechnungshof große Beschaffungen der öffentlichen Hand besonders kritisch auf ihre Wirtschaftlichkeit und Rechtskonformität prüft?

9

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Losaufteilung nicht auf Kosten der Steuerzahler erfolgt?

Berlin, den 18. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

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