Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose – Private Arbeitsvermittlung
der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Martin Sichert, Jürgen Pohl, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ziel der Förderung mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV) ist es, die Chancen auf Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung deutlich zu verbessern (vgl. https://team-arbeit-hamburg.de/wp-content/uploads/2020/10/AL_023_AVGS-MPAV_Stand_29.06.2020.pdf).
Bezieher von Arbeitslosengeld I können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung einen Vermittlungsgutschein erhalten. Nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug (innerhalb der letzten drei Monate) besteht für Arbeitslosengeld-I-Bezieher ein Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein. Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sowie Nichtleistungsbezieher (Arbeitsuchende ohne Leistungsbezug) können nach dem Ermessen des Jobcenters ebenfalls einen Vermittlungsgutschein erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht für diesen Personenkreis allerdings nicht (ebd.).
Mit dem Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) können sich Arbeitsuchende an einen privaten Arbeitsvermittler ihrer Wahl wenden. Der Vermittlungsgutschein kann zeitlich und regional befristet werden und gilt in der Regel für drei Monate (ebd.). Bei einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beträgt die Vergütung 2 000 Euro. Bei Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen, kann die Vergütung auf 2 500 Euro festgelegt werden (ebd.). Die Vergütung wird in zwei Raten ausgezahlt: Eine erste Rate in Höhe von 1 000 Euro wird sechs Wochen nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fällig. Der restliche Betrag wird (nur) gewährt, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate Bestand hat (ebd.).
Um Missbrauch vorzubeugen, gelten diverse Einschränkungen: So ist eine Vergütung beispielsweise ausgeschlossen, wenn ein Arbeitsverhältnis bei einem früheren Arbeitgeber begründet wird, bei dem der Arbeitnehmer während der letzten vier Jahre vor Aufnahme der Beschäftigung mehr als drei Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (ebd.). Ebenso, wenn das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf eine Dauer von weniger als drei Monaten ausgelegt ist (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 die Zahl der (zugelassenen) privaten Arbeitsvermittler jeweils entwickelt (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 in der zentralen Betriebedatenbank der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der aktiven Betriebsstätten mit dem Haupt-Wirtschaftszweig „Vermittlung von Arbeitskräften“ (781**) jeweils entwickelt (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie viele Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 insgesamt sowie in der Variante a) AVGS-MPAV (Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung), b) AVGS-MAT (Maßnahmen bei einem Träger), c) AVGS-MAG (Maßnahmen bei einem Arbeitgeber) jeweils ausgestellt (bitte nach Rechtskreisen getrennt ausweisen)?
Wie viele Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 insgesamt sowie in der Variante a) AVGS-MPAV, b) AVGS-MAT, c) AVGS-MAG in welcher Gesamthöhe jeweils ausgezahlt (bitte nach Rechtskreisen getrennt ausweisen), und welchem Anteil entspricht dies jeweils in Bezug auf die ausgegebenen Gutscheine des entsprechenden Jahres?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 der durchschnittliche Betrag, der für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausgezahlt wurde (bitte nach Rechtskreisen getrennt ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 der durchschnittliche Betrag, der für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) in der Variante a) AVGS-MPAV, b) AVGS-MAT, c) AVGS-MAG jeweils ausgezahlt wurde (bitte nach Rechtskreisen getrennt ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Vermittlungsgutscheine in der Variante AVGS-MPAV, die a) nur in erster Rate (nach sechswöchiger Beschäftigungsdauer), b) in erster sowie zweiter Rate (nach sechsmonatiger Beschäftigungsdauer) ausgezahlt wurden (bitte nach Rechtskreisen getrennt ausweisen)?
In welche Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008, Kode A bis U) sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils diejenigen Personen eingemündet, für die ein Vermittlungsgutschein in der Variante AVGS-MPAV a) in erster Rate, b) in erster und zweiter Rate ausgezahlt wurde (bitte die Anzahl sowie den Anteil der eingelösten Vermittlungsgutscheine nach Wirtschaftsabschnitten der Einstellungsbetriebe analog Plenarprotokoll 17/116, S. 13346 ausweisen und zusätzlich zu Wirtschaftsabschnitt N die Abteilung 78 „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ angeben)?
Wie viele Personen im SGB-II-Bezug (SGB II – Zweites Buch Sozialgesetzbuch) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 mittels Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) durch private Arbeitsvermittler in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt? Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil der Vermittlungen in die Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)?
Wie viele Personen im SGB-II-Bezug wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 durch die Jobcenter in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt? Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil der Vermittlungen in die Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)?
Wie viele Personen im SGB-II-Bezug wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 mittels Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) durch private Arbeitsvermittler in den ersten Arbeitsmarkt in den Bereich a) Helfer, b) Fachkraft, c) Spezialist, d) Experte vermittelt (bitte auch in relativen Zahlen ausweisen)?
Wie viele Personen im SGB-II-Bezug wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 von den Jobcentern in den ersten Arbeitsmarkt in den Bereich a) Helfer, b) Fachkraft, c) Spezialist, d) Experte vermittelt (bitte auch in relativen Zahlen ausweisen)?
Wie viele Personen im SGB-III-Bezug wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 mittels Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) durch private Arbeitsvermittler in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt? Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil der Vermittlungen in die Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)?
Wie viele Personen im SGB-III-Bezug wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 durch die Agenturen für Arbeit in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt? Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil der Vermittlungen in die Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)?
Wie viele Personen im SGB-III-Bezug wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 mittels Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) durch private Arbeitsvermittler in den ersten Arbeitsmarkt in den Bereich a) Helfer, b) Fachkraft, c) Spezialist, d) Experte vermittelt (bitte auch in relativen Zahlen ausweisen)?
Wie viele Personen im SGB-III-Bezug wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 von den Agenturen für Arbeit in den ersten Arbeitsmarkt in den Bereich a) Helfer, b) Fachkraft, c) Spezialist, d) Experte vermittelt (bitte auch in relativen Zahlen ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils der Anteil der Vermittlungen in den ungeförderten ersten Arbeitsmarkt, der auf die a) Arbeitsagenturen, b) Jobcenter, c) Privaten Arbeitsvermittler unter Verwendung eines Vermittlungsgutscheines (AVGS-MPAV) zurückzuführen ist?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils der Anteil der Vermittlungen in den zweiten Arbeitsmarkt, die auf die a) Arbeitsagenturen b) Jobcenter c) Privaten Arbeitsvermittler unter Verwendung eines Vermittlungsgutscheines (AVGS-MPAV) zurückzuführen ist?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, die durch private Arbeitsvermittler unter Verwendung eines Vermittlungsgutscheines (AVGS-MPAV) zustande gekommen sind, und die a) bis zu sechs Monaten befristet, b) bis zu neun Monaten befristet, c) bis zu zwölf Monaten befristet, d) länger als zwölf Monate befristet, e) unbefristet geschlossen wurden?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, die durch Vermittlung der Jobcenter zustande gekommen sind, und die a) bis zu sechs Monaten befristet, b) bis zu neun Monaten befristet, c) bis zu zwölf Monaten befristet, d) länger als zwölf Monate befristet, e) unbefristet geschlossen wurden?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, die durch Vermittlung der Agenturen für Arbeit zustande gekommen sind, und die a) bis zu sechs Monaten befristet, b) bis zu neun Monaten befristet, c) bis zu zwölf Monaten befristet, d) länger als zwölf Monate befristet, e) unbefristet geschlossen wurden?
Welche durchschnittlichen Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2010 bis 2020 im Rechtskreis des SGB II für die Vermittlung einer Person in den ersten Arbeitsmarkt jeweils entstanden, die von den Jobcentern durchgeführt wurde?
Welche durchschnittlichen Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2010 bis 2020 im Rechtskreis des SGB II für die Vermittlung einer Person in den ersten Arbeitsmarkt jeweils entstanden, die von den Privaten Arbeitsvermittlern unter Verwendung eines Vermittlungsgutscheines (AVGS-MPAV) durchgeführt wurden?
Welche durchschnittlichen Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2010 bis 2020 im Rechtskreis des SGB III für die Vermittlung einer Person in den ersten Arbeitsmarkt jeweils entstanden, die von den Agenturen für Arbeit durchgeführt wurde?
Welche durchschnittlichen Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2010 bis 2020 im Rechtskreis des SGB III für die Vermittlung einer Person in den ersten Arbeitsmarkt jeweils entstanden, die von den Privaten Arbeitsvermittlern unter Verwendung eines Vermittlungsgutscheines (AVGS-MPAV) durchgeführt wurden?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils der Betreuungsschlüssel (bzw. die Betreuungsrelation) in der Arbeitsvermittlung im Rechtskreis des SGB II sowie im Rechtskreis des SGB III?
Aus welchen Gründen besteht nach Ansicht der Bundesregierung bislang nur ein Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) im Rechtskreis des SGB III? a) Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für und gegen einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) im Rechtskreis des SGB II, und auf welche Studien oder Untersuchungen beruft sich die Bundesregierung dabei? b) Plant die Bundesregierung die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf einen Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) im Rechtskreis des SGB II?
Wie viele Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit Vermittlungsgutscheinen in der Variante AVGS-MPAV sind der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 bekannt geworden, und welche Schadenhöhe ist dabei entstanden?
Wie viele Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit Vermittlungsgutscheinen in der Variante AVGS-MAT sind der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 bekannt geworden, und welche Schadenhöhe ist dabei entstanden?
Wie viele Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit Vermittlungsgutscheinen in der Variante AVGS-MAG sind der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 bekannt geworden, und welche Schadenhöhe ist dabei entstanden?