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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Transparenz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

11.12.2020

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2475926.11.2020

Transparenz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ende 2019 verabschiedete die Bundesregierung den Zweiten Nationalen Aktionsplan (NAP) 2019–2021 [sic] im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership (https://www.open-government-deutschland.de/resource/blob/1591050/1704550/60aeb46427baf41c0a3ccb35134c03d8/zweiter-nationaler-aktionsplan-ogp-de-kurzfassung-bf-data.pdf?download=1). Grundlegendes Ziel ist es, das Regierungs- und Verwaltungshandeln transparent zu gestalten und somit die Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern zu stärken.

Insbesondere die Transparenz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit soll gefördert werden, unter anderem durch eine umfassende Veröffentlichung von Daten und Informationen über die umgesetzten Maßnahmen nach dem Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI) (siehe S. 42 f. des NAP – https://www.open-government-deutschland.de/resource/blob/1591050/1667952/76e3507032b45db327d7427d67e70f66/zweiter-nap-data.pdf?download=1).

Die Fragesteller begrüßen die Bemühungen der Bundesregierung, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit transparenter zu gestalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Über wie viele Planstellen verfügte das ehemalige Referat 513 „Wirksamkeit und Transparenz, Qualitätsstandards“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit Bestehen (bitte jährliche Soll und Ist der Besetzung angeben)?

2

Welche weiteren Referate des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind in welchem Umfang an der Umsetzung des NAP beteiligt?

3

Durch welche konkreten Maßnahmen verbessert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Qualität und Nutzbarkeit der erhobenen Daten?

4

Welche Qualitätsdefizite welcher Daten wurden durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung identifiziert?

5

Welche konkreten Vorgaben werden durch den IATI-Standard für welche Daten und Informationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit festgelegt?

6

Inwiefern gelten die Transparenzbemühungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen des NAP für bereits abgeschlossene Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?

7

Wie definiert die Bundesregierung Transparenz in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Geeignetheit der IATI-Daten zur Information der Bürger, und welchen Stand hat die Umsetzung des diesbezüglichen Visualisierungsportals des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung das derzeitige Transparenzniveau der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?

10

In welchem Verhältnis stehen die Transparenz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Sinne des NAP und die parlamentarische Kontrolle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nach Auffassung der Bundesregierung?

11

Welche Einschränkungen der eigenen Rechtspositionen müssen zivilgesellschaftliche und private Akteure der Entwicklungszusammenarbeit in Folge der transparenteren Darstellung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nach Ansicht der Bundesregierung hinnehmen?

12

Wie sind die Geschäfte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nach dem geltenden Geschäftsverteilungsplan auf die einzelnen Organisationseinheiten verteilt (bitte nach Organisationseinheiten und Aufgaben bzw. Aufgabengebiet aufschlüsseln)?

Berlin, den 23. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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