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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Jugendmedienschutz

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

11.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2477226.11.2020

Jugendmedienschutz

der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich des Jugendmedienschutzes?

2

Auf Grundlage welcher rechtlichen Regelung sieht die Bundesregierung eine Zuständigkeit des Bundes im Bereich der Telemedien?

3

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bundesländer ihren Verpflichtungen im Jugendmedienschutz in ausreichendem Maße nachkommen (bitte erläutern)?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Novellierung des Jugendmedienschutzes der Zustimmung des Bundesrates bedarf (bitte erläutern)?

5

Welche Abstimmungsprozesse über eine Novellierung des Jugendmedienschutzes (z. B. Verbändeanhörungen) wurden seitens der Bundesregierung initiiert (bitte Datum und teilnehmende Verbände angeben)?

6

Wie definiert die Bundesregierung den im notifizierten Gesetzentwurf eingeführten Begriff der „persönlichen Integrität“ als Schutzziel im Bereich des Jugendmedienschutzes (bitte erläutern)?

7

Wie definiert die Bundesregierung das Staatsfernegebot im Bereich des Jugendmedienschutzes, und welche relevanten Urteile höchstrichterlicher Rechtsprechung sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt (bitte erläutern)?

8

Inwieweit ist das deutsche Jugendschutzgesetz nach Auffassung der Bundesregierung auf Medienanbieter mit Sitz im europäischen Ausland anwendbar (bitte erläutern)?

9

Inwieweit ist das deutsche Jugendschutzgesetz nach Auffassung der Bundesregierung auf Medienanbieter mit Sitz in außereuropäischen Drittstaaten anwendbar (bitte erläutern)?

10

Ist die Nutzung besonderer Merkmale für potentielle Entwicklungsbeeinträchtigungen, die sich nicht aus dem Inhalt, sondern aus Interaktionsoder Kommunikationsfunktionalitäten ergeben, aus Sicht der Bundesregierung geeignet, um die Schutzziele des Jugendschutzgesetzes zu erreichen?

11

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Telemedien mit falschen Alterskennzeichnungen versehen?

12

Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung die im notifizierten Gesetzentwurf vorgesehene Aufsicht der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien über die Einhaltung der Vorsorgemaßnahmen durch Anbieter, auf deren Plattformen nichtlineare audiovisuelle Medien verfügbar gemacht werden, mit Artikel 30 AVMD-Richtlinie vereinbar?

13

Inwieweit grenzt sich die in § 14a des notifizierten Gesetzentwurfs geplante Kennzeichnungspflicht für Film- und Spieleplattformen nach Auffassung der Bundesregierung von den Vorgaben aus § 5 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ab (bitte erläutern)?

Berlin, den 18. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

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