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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktualität und Verfügbarkeit von Steuer- und Wirtschaftsdaten

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2486301.12.2020

Aktualität und Verfügbarkeit von Steuer- und Wirtschaftsdaten

der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Claudia Müller, Dieter Janecek, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Deutschland betreibt in der Pandemie eine „Wirtschaftspolitik im Blindflug“, wie der Ökonom Prof. Dr. Andreas Peichl im „Handelsblatt“ vom 30. Oktober 2020 kritisiert (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wirtschaftspolitik-datenwueste-deutschland-wie-die-krisenpolitik-wirkt-kann-niemand-so-genau-sagen/26575950.html?ticket=ST-15624424-DbmXs5YXc1UsdrJRgZRF-ap5). Die mangelnde Datengrundlage führt zu erheblichen Unsicherheiten, was etwa die Effekte der Corona-Hilfen betrifft.

Eine Wirtschafts- und Finanzpolitik, die effektiv und gerecht auf komplexe Herausforderungen reagieren soll, braucht eine gute Datengrundlage.

Wirtschaftsdaten sind essenziell, um insbesondere die finanziellen Folgen von politischen Maßnahmen abzuschätzen und die Maßnahmen zu evaluieren. Auch die Auswirkungen und Zahlungen nach Größe der Unternehmen sind für eine effektive Politik für Start-ups und KMU von Bedeutung. Aktualität und Umfang der Daten sind dabei entscheidende Faktoren.

Es gilt, vorhandene administrative Daten besser nutzbar zu machen. Das reduziert nicht nur bürokratischen Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, sondern ermöglicht auch mehr Erkenntnisgewinn für Forschung und wissenschaftliche Politikberatung.

Zu diesem Ergebnis kommt auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen in seinem Gutachten 05/2020 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2020-10-30-gutachten-dateninfrastruktur-steuerpolitik.pdf?__blob=publicationFile&v=11). Er schlägt unter anderem vor, ein Forschungsdatenzentrum für Steuerdaten aufzubauen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Steuerstatistiken gibt es, und in welchem Intervall werden diese aktualisiert (bitte mit Datumsangabe des aktuellsten Standes)?

2

Gibt es Überlegungen, die Steuerstatistiken zu erweitern, z. B. um Statistiken der Grunderwerbsteuer, Grundsteuer oder Kapitalertragsteuer sowie um Daten des Country-by-country Reportings?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verknüpfungsmöglichkeiten von Steuerstatistiken sowie weiterer administrativer Unternehmensdaten (z. B. Registern), und plant sie diese zu erweitern?

4

Plant die Bundesregierung, die Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung bzw. statistischen Ämtern und der Wissenschaft zu verbessern, und wenn ja, wie?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verfügbarkeit von anonymisierten Mikrodaten zu wissenschaftlichen Zwecken, und plant sie, diese zu erweitern?

6

Wie haben Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung Zugriff auf anonymisierte Mikro-Steuerdaten?

7

Wie viele Stellen in der Steuerverwaltung bzw. in statistischen Ämtern oder anderen Behörden des Bundes, die Steuern erheben oder zusammenführen, sind für die Verfügbarmachung von anonymisierten Mikrodaten zu wissenschaftlichen Zwecken zuständig (bitte in Vollzeitäquivalenten pro Behörde angeben)?

8

Wie trägt die Bundesregierung den Geheimhaltungsinteressen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen bei der Verfügbarmachung ihre anonymisierten Mikrodaten Rechnung?

9

Bei der Erstellung welcher Statistiken nutzt die Bundesregierung die Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Datenerhebung, etwa

a) Web Scraping,

b) automatisierte Datenübertragung aus bestehenden Berichtssystemen von Unternehmen,

c) Künstliche Intelligenz (KI), um etwa die Stichproben zu verkleinern?

10

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um föderalistische Hürden im System der Statistikämter zu beseitigen?

11

Plant die Bundesregierung eine stärkere Zentralisierung der amtlichen Statistik?

12

Gibt es Überlegungen, Steuerdaten grundsätzlich auch geschlechterdifferenziert zu erfassen und zur Verfügung zu stellen (z. B. Versteuerung eines geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens, Steuerstraftaten, Differenzierung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen unterteilt nach Geschlecht etc.)?

13

Auch wenn das Merkmal des Geschlechts für die Veranlagung zur Einkommensteuer unerheblich ist, wie begründet die Bundesregierung die fehlende Erfassung des Geschlechts im Hinblick auf die für jedes Steuergesetz durchzuführende Folgenabschätzung auf die Geschlechterverhältnisse?

14

Wie kann eine hinreichende Folgenabschätzung, die zur Erreichung gleichstellungspolitischer Ziele dient, bei fehlender Datengrundlage durchgeführt werden?

15

Plant die Bundesregierung, die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen aus seinem Gutachten 05/2020 umzusetzen, etwa

a) ein eigenes Forschungsdatenzentrum für Steuerdaten aufzubauen?

b) den wissenschaftlichen Zugang auf Steuerdaten zu verbessern, etwa über Wissenschaftler-Arbeitsplätze oder „remote“-Zugänge zu sicheren Datenservern?

c) die in § 30 Absatz 4 Nummer 2b und 2c der Abgabenordnung (AO) geschaffenen Ausnahmen vom Steuergeheimnis auf die Nutzung für wissenschaftliche Forschungszwecke zu erstrecken?

16

Aus welchem Grund hat die Bundesregierung selbst bei der von ihr erhobenen Kfz-Steuer keine Erkenntnisse, aus welchen Branchen die steuerzahlenden Unternehmen stammen (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/24311 „Erleichterungen für Unternehmen durch Stundungen, Steuersenkungen und Garantien im Rahmen der Corona-Pandemie“), auch wenn bei der Zulassung von Kfzs von Unternehmen ein Gewerbeschlüssel eingetragen wird?

17

Für welche Zwecke wird diese Information des Gewerbeschlüssels bei der Kfz-Steuer genutzt, und welche Stellen erhalten auf diese Information Zugriff?

18

Erwägt die Bundesregierung, auch anderen Stellen Zugriff auf diese Information zu geben?

Berlin, den 24. November 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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