Prozess- und Strukturqualität der durch den Innovationsfonds geförderten Projekte
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Innovationsfonds wurde 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingeführt und ist in den §§ 92a und 92b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Aktuell fördert der Innovationsfonds im Umfang von jährlich 200 Mio. Euro, finanziert aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung, Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung. In einer kürzlich von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veröffentlichten Studie wurden die vom Innovationsfonds geförderten Projekte zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ausgewertet (https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/10/20201006_BPtK-Studie_Innovationsfonds.pdf). Nach der BPtK-Studie haben 43 Prozent der aktuell geförderten Projekte einen Bezug zu psychischen Belastungen. Die BPtK kritisiert die hohe Heterogenität und teilweise mangelnde Struktur und Prozessqualität der geförderten Projekte. Nach Ansicht der Fragesteller ist es relevant zu erfahren, anhand welcher Standards die Projekte im Innovationsfonds ausgewählt werden und welche Relevanz die Prozess- und Strukturqualität hierbei haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wer genau gehört dem Innovationsausschuss an?
Nach welchen Kriterien werden Projekte zur Förderung durch den Innovationsfonds ausgewählt?
Welche Kriterien bestehen bei der Projektauswahl bezüglich der Struktur- und Prozessqualität?
Wie viele der seit Beginn des Innovationsfonds 2016 geförderten Projekte haben einen Bezug zu psychischen Störungen bzw. Belastungsfaktoren (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele der seit 2016 geförderten Projekte adressieren die Versorgung von Menschen mit psychischen Symptomen im ländlichen Raum (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele der seit 2016 geförderten Projekte adressieren die Versorgung von älteren und pflegebedürftigen Menschen mit psychischen Symptomen (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Welche Kriterien bestehen für die systematische Diagnostik und Abklärung des weiteren psychotherapeutischen Behandlungsbedarfs bei Projekten im Bereich der psychischen Belastungen?
Wie viele der seit 2016 geförderten Projekte sehen die Mitarbeit von Psychotherapeuten vor (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Prozess- und Strukturqualität von Projekten wie PREMA, in welchem Patienten mit Depressionen und Angststörungen im hausärztlichen Setting mit einer Online-Intervention, begleitet durch eine medizinische Fachangestellte, behandelt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt den Ansatz, psychotherapeutische Versorgung durch Hausärzte abzudecken?
Hält die Bundesregierung die auf der G-BA-Website bereitgestellten Projektskizzen für ausreichend, um Transparenz bezüglich der Intervention und des Qualifikationsniveaus der beteiligten Berufsgruppen zu gewährleisten?
Inwiefern tragen die Innovationsfonds-Projekte zu dem Ziel der Bundesregierung bei, den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung zu erleichtern?
Nach welchen Kriterien wird nach Abschluss der Projekte über eine Überführung in die Regelversorgung entschieden?
Wie viele der seit 2016 geförderten Projekte wurden in die Regelversorgung überführt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?