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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umsetzung des dritten Gutachterentwurfs des Deutschlandtaktes
(insgesamt 74 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
12.01.2021
Antwortdauer
34 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/2507009.12.2020
Umsetzung des dritten Gutachterentwurfs des Deutschlandtaktes
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Markus
Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzung des dritten Gutachterentwurfs des Deutschlandtaktes
Mit der Vorlage des dritten Gutachterentwurfs sieht sich die Bundesregierung
ausreichend vorbereitet für den Deutschlandtakt. Dabei wird die aus Sicht der
Fragesteller notwendige Neuordnung des Schienenpersonenfernverkehrs bis
jetzt nicht aufgegriffen. So besteht die Gefahr, dass die mit dem
Deutschlandtakt verbundenen Angebotsausweitungen nicht umgesetzt werden können. Die
Bundesregierung ist sich dieses Missstands offen bewusst, äußert jedoch keine
Absichten, diesen auch zu beheben (vgl. Äußerung in der VMK Oktober 2020,
https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/20-10-
14-15-vmk/20-10-14-15-bericht-bmvi-5-1.pdf?__blob=publicationFile&v=2;
S. 2). Der Deutschlandtakt wird von der Bundesregierung nunmehr lediglich
als Orientierungsrahmen für den Zuschnitt von Aus- und Neubauvorhaben
verstanden. Konkrete Angebotsverbesserungen oder die (Wieder-)Anbindung von
Großstädten oder ganzer Regionen an den Fernverkehr auf der Schiene sind
demnach nicht mehr auf der verkehrspolitischen Agenda der Bundesregierung.
Zudem gibt es bereits bei den ersten Schritten zum Deutschlandtakt eine
unvollständige Umsetzung. Ein Merkmal eines integralen Taktfahrplans, wie der
Deutschlandtakt einer werden soll, sind gleichmäßige Abfahrten an den
Knotenpunkten (vgl. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/flyer-d
eutschland-takt.pdf?__blob=publicationFile). So weist der von der
Bundesregierung angekündigte durchgängige Halbstundentakt (vgl. https://www.wese
r-kurier.de/deutschland-welt/deutschland-welt-wirtschaft_artikel,-scheuer-alle-
30-minuten-zuege-zwischen-berlin-und-hamburg-_arid,1920743.html)
zwischen Berlin und Hamburg ab Dezember 2020 über den Tag verteilte
Taktlücken in beide Richtungen auf (Quelle: DB Navigator; Berlin – Hamburg, drei
Taktlücken; Hamburg – Berlin, vier Taktlücken sowie häufige Verschiebung
des „Halbstundentaktes“ zu einem 20/40-Minutentakt). Wobei selbst dieser
„Halbstundentakt“ mit Taktlücken bereits Mitte des Jahres 2021 aufgrund von
Sperrungen zwischen Berlin und Hamburg wieder eingeschränkt wird (https://
www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/ice-berlin-hamburg-bahnstrecke-w
ird-2021-gesperrt-li.49450).
Außerdem wurden im dritten Gutachterentwurf Linien gekürzt (z. B. FR-Linie
zwischen Chemnitz und Dresden) oder es sind Linien, die im ersten und
zweiten Gutachterentwurf noch enthalten waren, ganz entfallen. Dies wurde unter
anderem mit der fehlenden Eigenwirtschaftlichkeit der Linien begründet
(https://assets.ctfassets.net/scbs508bajse/1OYHAzIdfFjUuHycUOOM9I/e0382
caa4f55a0f8b01a54ae891d47ce/Pra__sentation_Akteurskonferenz_vom_15. Ju
li 2020.pdf). Anstatt diese Problematik z. B. über eine Absenkung der
Trassenpreise anzugehen, wurden die Linien einfach gekürzt. Bei einigen Linien (z. B.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25070
19. Wahlperiode 09.12.2020
in der Relation Hof – Dresden oder der Mitte-Deutschland-Verbindung) hat die
Bundesregierung die Verantwortung einfach an die Länder abgegeben.
Hinweis: In der Kleinen Anfrage wird öfter auf die Präsentation der
Akteurskonferenz eingegangen (https://assets.ctfassets.net/scbs508bajse/1OYHAzIdfFj
UuHycUOOM9I/e0382caa4f55a0f8b01a54ae891d47ce/Pra__sentation_Akteur
skonferenz_vom_15.07.2020.pdf). Zur besseren Lesbarkeit wird die
Quellenangabe mit AKF abgekürzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Linien wurden im dritten Gutachterentwurf im Vergleich zum
zweiten Gutachterentwurf verkürzt, verlängert, neu hinzugefügt oder
gestrichen (bitte jeweils mindestens Linie, Relation, Abschnitt, der sich
geändert hat, Art und Grund der Änderung angeben)?
2. Welche Linien wurden im zweiten Gutachterentwurf im Vergleich zum
ersten Gutachterentwurf verkürzt, verlängert, neu hinzugefügt oder
gestrichen (bitte jeweils mindestens Linie, Relation, Abschnitt, der sich geändert
hat, Art und Grund der Änderung angeben)?
3. Welche Linien wurden im dritten Gutachterentwurf im Vergleich zum
ersten Gutachterentwurf verkürzt, verlängert, neu hinzugefügt oder gestrichen
(bitte jeweils mindestens Linie, Relation, Abschnitt, der sich geändert hat,
Art und Grund der Änderung angeben)?
4. Liegt der Bundesregierung eine Untersuchung vor, in der der
Deutschlandtakt auf die von der Regierung geplante Verdoppelung der Fahrgastzahlen
untersucht wurde (bitte auch angeben, auf welchem Gutachterentwurf dies
basiert)?
a) Wenn ja, können die zusätzlichen Fahrgäste auf allen Strecken
aufgenommen werden?
b) Wenn ja, ist es das Ziel, auf allen Strecken die Fahrgastzahlen zu
verdoppeln?
c) Wenn ja, gibt es Strecken, auf denen das Ziel nicht erfüllt werden soll
(bitte Strecken jeweils angeben)?
d) Wenn ja, gibt es Strecken, auf denen das Ziel nicht erfüllt werden kann
(bitte Strecken jeweils angeben)?
e) Wenn ja, gibt es Strecken, auf denen das Ziel mehr als erfüllt wird, also
von mehr als einer Verdoppelung der Fahrgastzahlen ausgegangen wird
(bitte Strecken jeweils angeben)?
5. Welche Fahrgastprognose ist für die in der Präsentation der
Akteurskonferenz aufgeführten Strecken mit zu geringen Fahrgastzahlen hinterlegt?
6. Hat die Bundesregierung die Fahrgastprognose für den dritten
Gutachterentwurf auf Basis der Verkehrsprognose des BVWP 2030 erstellt?
7. Wenn ja, wie wird das Ziel der Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030
in der Fahrgastprognose abgebildet?
8. Hält die Bundesregierung eine Fahrgastprognose für erforderlich, die das
Ziel der Verdoppelung der Fahrgastzahlen als Prämisse unterstellt und
linienscharf auf das Fernverkehrsnetz umlegt?
Wenn nein, warum nicht?
9. Bis wann plant die Bundesregierung eine Fahrgastprognose für die
Fernverkehrslinien des Deutschlandtaktes, bei der das politische Ziel der
Verdoppelung der Fahrgastzahlen als Prämisse einfließt?
10. Welche zusätzlichen Investitionen in rollendes Material und den Ausbau
der Eisenbahninfrastruktur wären notwendig, wenn die Verdoppelung der
Fahrgastzahlen bis 2030 erreicht werden soll, und welche Abschätzungen
und Untersuchungen hat die Bundesregierung zur Ermittlung dieses
Investitionsbedarfs bisher beauftragt?
11. Liegen der Bundesregierungen Untersuchungen hinsichtlich der
Wirkungen des Deutschlandtaktes auf den Klimawandel vor?
Ist beim Deutschlandtakt das Ziel der Emissionsreduzierung berücksichtigt
worden oder ist sie Bestandteil der Planungen?
12. Welche Großstädte werden gemäß dem ersten Gutachterentwurf für den
Deutschlandtakt nicht durch den Fernverkehr angebunden?
Welche Großstädte haben gemäß diesem Gutachterentwurf nur eine
zweistündige Anbindung an den Fernverkehr?
13. Welche Großstädte werden gemäß dem zweiten Gutachterentwurf für den
Deutschlandtakt nicht durch den Fernverkehr angebunden?
Welche Großstädte haben gemäß diesem Gutachterentwurf nur eine
zweistündige Anbindung an den Fernverkehr?
14. Welche Großstädte werden gemäß dem dritten Gutachterentwurf für den
Deutschlandtakt nicht durch den Fernverkehr angebunden?
Welche Großstädte haben gemäß diesem Gutachterentwurf nur eine
zweistündige Anbindung an den Fernverkehr?
15. Wie lang ist die kürzeste Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus den
genannten Großstädten (bezogen auf den dritten Gutachterentwurf) zum
nächsten Bahnhof, der regelmäßig (mindestens alle zwei Stunden) mit
einem Fernverkehrszug angebunden ist (bitte für jede Großstadt angeben,
ausgehend vom Hauptbahnhof der jeweiligen Stadt)?
16. Wie begründet die Bundesregierung die fehlende Anbindung von
Großstädten durch den Fernverkehr im Deutschlandtakt?
Ist es ein Ziel der Bundesregierung, alle Großstädte an den Fernverkehr
anzuschließen?
17. Könnte durch ein Vergabesystem (vgl. Gutachten KCW zum
Deutschlandtakt, https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_
de/themen_az/mobilitaet/pdf/Studie_Deutschlandtakt.pdf, Variante 3 –
Konzessionsmodell) sichergestellt werden, dass mehr der in den
vorherigen Fragen aufgelisteten Großstädte an den Fernverkehr angeschlossen
werden?
18. Welche Großstädte, Verdichtungsräume und Raumordnungsregionen
weisen nach Auffassung der Bundesregierung Erreichbarkeitsdefizite im
Schienenpersonenfernverkehr auf?
19. Welche Gutachten und Expertisen zur Analyse und Bewertung der
regionalen Erschließungsqualität im Schienenpersonenfernverkehr hat die
Bundesregierung für die Erstellung der jeweiligen Gutachterentwürfe
extern beauftragt, um die Erreichbarkeitsdefizite im
Schienenpersonenfernverkehr zu ermitteln, welchen Erkenntnisgewinn brachten die Gutachten,
und an welcher Stelle sind die Ergebnisse dokumentiert und einsehbar?
20. Hat die Bundesregierung zur Ermittlung der Erreichbarkeitsdefizite im
Schienenpersonenfernverkehr Expertise des Bundesamts für Bauwesen
und Raumordnung (BBR) eingeholt?
Wenn ja, welcher Austausch hat in diesem Zusammenhang mit dem BBR
konkret stattgefunden?
Wenn nein, warum nicht?
21. Welche Gutachten und Expertisen hat die Bundesregierung zur Analyse
und Bewertung der regionalen Erschließungsqualität im
Schienenpersonenfernverkehr beim BBR beauftragt bzw. im Zuge der Amtshilfe
angefordert?
22. Hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
in der Fragestellung der Ermittlung der Erreichbarkeitsdefizite im
Schienenpersonenfernverkehr als ersuchende Behörde Amtshilfe beim
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bzw. BBR als
nachgeordneter Behörde angefordert?
Wenn ja, wie sah die Amtshilfe konkret aus?
Wenn nein, warum nicht?
23. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Taktlücken auf der Strecke
zwischen Hamburg und Berlin trotz anders lautender Versprechungen eines
„Halbstundentaktes von frühmorgens bis spätabends“ (vgl. dazu die Grafik
auf https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersi
cht/Hamburg-Berlin-im-Halbstundentakt-5668352; bitte explizit auf
folgende Taktlücken eingehen: DB Navigator: Berlin–Hamburg, Dienstag,
15. Dezember 2020: Taktlücken zwischen 10:38 und 12:38 sowie 13:38
und 14:38 Uhr; Hamburg–Berlin, Dienstag, 15. Dezember 2020:
Taktlücken zwischen 10:35 und 12:34, 15:36 und 16:34, 17:35 und 18:35 Uhr)?
24. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Taktverschiebungen zwischen
Berlin und Hamburg, da doch ein Merkmal des integralen Taktfahrplans
gleichmäßige Abfahrten an Knotenpunkten sein sollen, s. Vorbemerkung
der Fragesteller (Quelle: DB Navigator; Hamburg–Berlin, Dienstag,
15. Dezember 2020: Verschiebung des „Halbstundentaktes“ zu einem
20/40-Minutentakt zwischen 8:34 und 9:36, 12:34 und 13:36, 14:35 und
15:36, 16:34 und 17:35, 18:35 und 19:36 Uhr)?
a) Warum weichen die Abfahrtszeiten zudem von den Plänen des dritten
Gutachterentwurfs ab (dort Abfahrtszeiten :28 und :59)?
b) Sind Kapazitätsengpässe die Ursache für Verschiebungen der Züge?
c) Sind diese Kapazitätsengpässe Hinweis auf notwendige Ausbauten der
Strecke zwischen Berlin und Hamburg?
Wenn ja, welche Ausbauten sind geplant (bitte aktuelle HOAI-Phase
der Ausbauten angeben)?
25. Welche Gründe gibt es, dass im Fahrplan 2021 für einen vollständigen
Zweistundentakt die Zugverbindung mit Abfahrt in München um 10:55
Uhr (Quelle: DB Navigator) fehlt?
Welche Gründe gibt es, dass diese Verbindung nicht angebunden wird?
Ist zu befürchten, dass auch bei fortschreitender Umsetzung des
Deutschlandtaktes weiterhin solche Taktlücken entstehen oder bestehen bleiben?
26. Welche Auswirkung hat das geänderte Fahrzeugkonzept auf die Fahrzeit
zwischen folgenden Relationen (bitte zusätzlich mit Fahrzeiten im zweiten
Gutachterentwurf und heutiger Fahrzeit vergleichen; im dritten
Gutachterentwurf ist zwischen Stuttgart und Nürnberg keine Neigetechnik mehr
vorgesehen):
a) Stuttgart–Nürnberg,
b) Schwäbisch Hall–Nürnberg,
c) Stuttgart–Berlin via Nürnberg,
d) Waiblingen–Berlin,
e) Schwäbisch Hall–Berlin,
f) Schwäbisch Gmünd–Berlin?
27. Warum wurde das Fernverkehrsangebot zwischen Chemnitz und Dresden
reduziert, obwohl andere Fernverkehrsstrecken mit vergleichbarer
Auslastung nicht reduziert wurden (vgl. Folie 21 AKF: Auslastung zwischen
Chemnitz und Dresden im Schienenpersonenfernverkehr liegt zwischen
28 Prozent und 39 Prozent)?
28. Wie sollen die hier aufgeführten Strecken ohne ein modifiziertes
Fernverkehrsmodell bedient werden?
Wurde bei der Entwicklung des dritten Gutachterentwurfs von einem der
Akteure im Fernverkehrsmarkt die Absicht geäußert, diese Strecke zu
bedienen?
Wenn ja, welcher Akteur?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
untenstehenden Strecken mit dem bisherigen Marktmodell im SPFV nicht
bedient werden können (mangelnde Eigenwirtschaftlichkeit kann durch
Auflistung in Tabelle auf Seite 22 AKF abgeleitet werden)?
Welcher ist bei diesen Linien jeweils der nachfrageschwächste und der
nachfragestärkste Abschnitt:
a) FR 42 Nürnberg–Hof–Dresden,
b) FR 03.2 Berlin–Leipzig–Chemnitz,
c) FR 02.2 Nürnberg–Marktredwitz–Prag,
d) FFV 17.3 Wiesbaden–Würzburg–Bamberg,
e) FR 41 München–Hof–Dresden,
f) FR 02.1 Nürnberg–Marktredwitz–Binz,
g) FR 03.1 Berlin–Leipzig–Jena–Aalen–Karlsruhe,
h) FV 28 Berlin–Warschau?
29. Kann die Bundesregierung die Aussage von Folie 24 der Akteurskonferenz
bestätigen, dass die DB Fernverkehr ab 2023 die Strecke Leipzig–Jena–
Bamberg eigenwirtschaftlich betreibt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Hinweis der Gutachter auf Seite 24
der Akteurskonferenz, dass die Nachfrage für einen eigenwirtschaftlichen
Verkehr nicht ausreicht?
Mit welchen Instrumenten und Veränderungen am SPFV-Marktmodell
kann hier ein Fernverkehrsangebot gewährleistet werden?
30. Welches EVU plant die Strecke Uelzen–Lüneburg zu fahren?
Warum werden in der gesamten Akteurskonferenz zum Teil konkrete
Anbieter genannt, an anderen Stellen dagegen nicht (z. B. auf Seite 24 AKF
wird Anbieter genannt)?
31. Warum plant die Bundesregierung weiterhin ein Kombimodell mit der
Tarifanerkennung von Regionalverkehrstickets im Fernverkehr bei
gleichzeitigen Ausgleichszahlungen, obwohl diese Praxis gegen das Vergaberecht
verstößt (beispielsweise vorgeschlagen für Gera–Chemnitz, S. 24 AKF;
Verstoß gegen Vergaberecht: https://www.abellio.de/de/deutschland/untern
ehmen-news/media-center/presse/abellio-begruesst-entscheidung-der-verg
abekammer)?
Plant die Bundesregierung, solche Kombimodelle gesetzlich zu
legitimieren?
32. Was konnte am Konzept der „Windmühle“ in Hannover nicht umgesetzt
werden (vgl. dazu die Aussage auf Seite 60 AKF „Konzept der
Windmühle in Hannover überwiegend umgesetzt“)?
33. In welchen Bahnhöfen sind im Deutschlandtakt Doppelbelegungen
vorgesehen (bitte mindestens Bahnhof, Anzahl der Doppelbelegungen insgesamt
pro Tag und für die Spitzenstunde angeben)?
34. Warum ist auf der Relation Berlin–Dresden kein Halbstundentakt
vorgesehen (nach Folie 84 AKF nur drei Züge in zwei Stunden geplant), so wie es
für die Hauptverkehrsachsen (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike
l/E/zukunftsbuendnis-schiene-uebersicht.html) vorgesehen ist?
35. Wurden Fernverkehrslinien auf der Relation Dresden – Hof durch
Abstufung in die Verantwortung der Länder erhalten (vgl. dazu zweiten und
dritten Gutachterentwurf des Deutschlandtaktes)?
Wenn ja, spricht eine solches Vorgehen nicht für einen
Gewährleistungsauftrag des Bundes, der über die Investitionen in die
Eisenbahninfrastruktur hinausreicht und auch das Angebot umfasst?
Wenn nein, warum nicht?
36. Warum ist zwischen Passau und Nürnberg – trotz der Aussage, dass kein
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diese Strecke bedienen will (vgl.
S. 171 AKF) – an der Planung der Neigetechnikstrecke festgehalten
worden?
Wie soll diese Strecke betrieben werden?
Wie bewertet die Bundesregierung das Festhalten an der
Neigetechnikstrecke?
Bedarf es für die Umsetzung der vom Land Bayern geforderten (vgl.
S. 171 AKF) Neigetechnikstrecke neuer Züge?
Plant die Bundesregierung in ihrer koordinierenden Funktion (vgl. S. 4
AKF) für den Deutschlandtakt eine konkrete Umsetzung?
Wenn ja, wie soll eine Umsetzung trotz fehlendem EVU erfolgen?
37. Ist bei der geplanten Abstellung von Zügen in Tübingen oder Nürtingen
eine Erhöhung der Stationsgebühren aufgrund der steigenden Nachfrage in
diesen Regionen zu erwarten?
38. Was sind nach dem Fahrplan 2021 die nächsten Schritte zur Einführung
des Deutschlandtaktes bis 2030 für den Fernverkehr (bitte jede Änderung
angeben und jeweils aufführen, welche Infrastruktur dafür benötigt wird)?
39. Was sind nach dem Fahrplan 2021 die nächsten Schritte zur Einführung
des Deutschlandtaktes bis 2030 für den Nahverkehr (bitte jede Änderung
angeben und jeweils aufführen, welche Infrastruktur dafür benötigt wird)?
40. Gibt es beim Güterverkehr Neuerungen im Fahrplanjahr 2021, die durch
Planungen im Deutschlandtakt verursacht werden (bitte jede Änderung
angeben und jeweils aufführen, welche Infrastruktur dafür benötigt wird)?
41. Was sind nach dem Fahrplan 2021 die nächsten Schritte zur Einführung
des Deutschlandtaktes bis 2030 für den Güterverkehr (bitte jede
Maßnahme angeben und aufführen, welche Infrastruktur dafür benötigt wird)?
42. Gibt es im Deutschlandtakt Pläne für Verstärkerzüge im Fernverkehr?
Welche Linien sollen Verstärkerzüge erhalten, die nur zu bestimmten
Tageszeiten fahren (bitte die Fahrten angeben und jeweils, auf welchen
Abschnitten sie verkehren)?
43. Was sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Deutschlandtakt einführen“
(https://www.system-bahn.net/aktuell/deutschlandtakt-eine-idee-setzt-sich-
durch/)?
Wenn noch keine Ergebnisse bekannt sind, was ist der aktuelle Stand in
dieser Arbeitsgruppe?
44. Wurden das im Abschlussbericht des Zukunftsbündnisses Schiene (https://
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/abschlussbericht-arbeitsgruppen-
zukunftsbuendnis-schiene.pdf?__blob=publicationFile) erwähnte
Etappierungskonzept abgeschlossen?
Was ist der aktuelle Stand?
Was sind die wesentlichen Inhalte?
45. Ist das im Abschlussbericht des Zukunftsbündnisses Schiene erwähnte
gemeinsame Vorgehen aller Beteiligten bereits begonnen?
Was sind die bisherigen Ergebnisse?
46. Hat die Bundesregierung bereits begonnen, die Infrastruktur- und
Angebotsplanungen der Nachbarstaaten in das Etappierungskonzept
einzubeziehen?
Was ist der aktuelle Stand?
Was sind die bisherigen Ergebnisse?
47. Welche Betreiberverträge für den Nahverkehr gehen nach Kenntnis der
Bundesregierung über das Jahr 2030 hinaus?
Wie will die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern
sicherstellen, dass auch im Nahverkehr die im Deutschlandtakt festgehaltenen
Fahrpläne ab 2030 eingehalten werden?
48. Welche Änderungen haben die Bundesländer für den dritten
Gutachterentwurf eingespeist (bitte nach Bundesländern getrennt aufschlüsseln)?
49. Wie viele Zugkilometer (wenn nicht bekannt, bitte Kilometerlängen der
angemeldeten Linien) haben die Bundesländer jeweils für den Zielfahrplan
2030 angemeldet?
Wie viele Zugkilometer (bzw. wenn für 2030 nicht bekannt, bitte
Kilometerlängen der vergebenen Linien angeben) sind aktuell von den
Bundesländern vergeben worden (bitte jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)?
50. Was bedeutet die „ungünstige Fahrlagengestaltung“ (S. 100 AKF)
zwischen Bitterfeld und Wittenberg?
Auf welche Infrastrukturmaßnahmen wurde hier verzichtet, bzw. welche
wären für günstigere Fahrlagengestaltung notwendig?
51. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin der Einsatz von
Neigetechnikfahrzeugen in Thüringen geplant (vgl. S. 101 AKF)?
52. Auf welchen Linien sollen im Zielfahrplan des Deutschlandtaktes
Neigetechnikfahrzeuge eingesetzt werden (bitte jeweils Strecke, Linie und
vorgesehenes Fahrzeug ergänzen)?
Wenn keine Linien vorgesehen sind, warum wurde dies geplant?
Welche Akteure waren an der Entscheidung beteiligt?
53. Wie ist die koordinierende Funktion des Bundes bei der Umsetzung des
Deutschlandtaktes zu verstehen (vgl. S. 4 AKF)?
Plant die Bundesregierung unter Berücksichtigung dieser Aussage einen
bundesweiten Aufgabenträger, der die Koordinierung des
Deutschlandtaktes aktiv übernimmt?
54. Welche Gründe sieht die Bundesregierung, dass die zuvor wegen fehlender
Eigenwirtschaftlichkeit eingestellten Fernverkehrslinien im
Deutschlandtakt ohne eine zusätzliche Finanzierung eigenwirtschaftlich gefahren
werden (vgl. S. 11 AKF)?
55. Welche Akteure für den Fernverkehr wurden an dem Prozess zum
Deutschlandtakt beteiligt (vgl. S. 14 AKF; bitte auch Akteure
berücksichtigen, die in Zukunft Fernverkehrsleistungen erbringen wollen)?
56. Wurden bei den Fahrplänen im Deutschlandtakt für den dritten
Gutachterentwurf Fahrzeitpuffer hinterlegt?
Wenn ja, mit welcher Systematik?
57. Welche Linien fahren im Deutschlandtakt mit Dieselfahrzeugen, obwohl
die Strecke elektrifiziert ist (bitte auch Teilabschnitte berücksichtigen)?
Wurde für diese Linien der Einsatz alternativer Fahrzeugantriebe geprüft?
58. Welche Ziele des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD
können mit dem Deutschlandtakt nicht umgesetzt werden (unter
Berücksichtigung von Seite 87 AKF: „Überwiegend Umsetzung des neuen
Koalitionsvertrages“)?
Welche Ziele aus dem Koalitionsvertrag können der Aussage nach erreicht
werden?
59. Welche „ausgewählten Umsteigezeiten in Stuttgart“ (S. 155 AKF) sind auf
Kritik der Aufgabenträger gestoßen?
60. Welche Richtungsanschlüsse in Stuttgart (auf Seite 157 AKF wird von
„zahlreichen Richtungsanschlüssen“ gesprochen) sind nicht hergestellt?
61. Wie viele Züge können in der HVZ noch zusätzlich zum
Deutschlandtaktfahrplan in den Knoten Stuttgart einfahren (vgl. S. 157 AKF)?
62. Liegen für die Akteurskonferenz Unterlagen vor, die bis jetzt nicht
veröffentlicht wurden?
Lassen diese nicht veröffentlichten Unterlagen Rückschlüsse auf die
Kapazität von Strecken oder Bahnknoten im Deutschlandtakt zu?
Warum wurden nicht alle Unterlagen der Akteurskonferenz veröffentlicht?
63. Von welchem Wachstum des Schienengüterverkehrs wird im dritten
Gutachterentwurf für den Zielfahrplan ausgegangen (bitte sowohl in absoluten
Mengen als auch als Modal Split angeben)?
64. Auf welchen Trassen konnten im dritten Gutachterentwurf im Vergleich
zum zweiten Gutachterentwurf die Fahrzeiten für den Güterverkehr
beschleunigt werden (bitte Linien angeben und den Grund für die
Beschleunigung)?
65. Auf welchen Trassen mussten im dritten Gutachterentwurf im Vergleich
zum zweiten Gutachterentwurf die Fahrzeiten für den Güterverkehr
verlangsamt werden (bitte Linien angeben und den Grund für die
Beschleunigung)?
66. Wurden beim dritten Gutachterentwurf im Vergleich zum zweiten
Gutachterentwurf Trassen im Güterverkehr geändert, verkürzt, verlängert oder
entfernt (bitte Linien sowie jeweils die Änderung und den Grund
angeben)?
67. Auf welchen Trassen konnte der Beförderungszeitquotient nicht unter 1,4
gesenkt werden (vgl. S. 48 AKF; bitte die hier verwendete Definition des
Beförderungszeitquotienten angeben; bitte Grund angeben)?
68. Wie viele Trassen für Güterverkehre konnten auf
Hochgeschwindigkeitsstrecken (>160 km/h) tagsüber verplant werden (bitte für jede Strecke
separat angeben, vgl. S. 48 AKF)?
Ist die Wirtschaftlichkeit bei den vielen dafür notwendigen Überholungen
noch gegeben?
Sind weitere Überholungsgleise notwendig (bitte für jede Strecke und
jeweils Anzahl angeben)?
69. Welchen Anteil haben aktuell Güterzüge mit 120 km/h an der gesamten
Verkehrsleistung?
70. Wie viele Güterzüge müssen nach Seite 50 der Akteurskonferenz
umgeroutet werden, und welche Auswirkung auf die Fahrzeiten haben diese
Umroutungen jeweils?
71. Sollen Umroutungen von Güterzügen bei der Berechnung von
Trassenpreisen künftig dahin gehend gefördert werden, dass der Umweg gegenüber
dem kürzesten Laufweg nicht mehr berechnet wird?
Wenn ja, bis wann plant die Bundesregierung die dafür notwendigen
gesetzgeberischen Initiativen?
72. Auf welchen Relationen kann der RFC PaP (vgl. S. 51 AKF) nicht erreicht
werden?
73. Welche Trassen konnten in Bezug auf die Seiten 52 bis 58 der
Akteurskonferenz nicht gebildet werden (bitte jeweils den Grund angeben)?
74. Wie viele Güterzüge sollen nach den Plänen des Deutschlandtaktes über
die Schnellfahrstrecke VDE8 fahren (vgl. S. 58 AKF)?
Wie viele Güterzüge, die eigentlich darüber fahren sollten, mussten
umgeroutet werden?
Wenn es Umroutungen gibt, was sind jeweils die Gründe dafür?
Wie viele Güterzüge sollten laut gesamtwirtschaftlicher Bewertung über
diese Strecke verkehren?
Berlin, den 24. November 2020
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/2577412.01.2021
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/25070 - Umsetzung des dritten Gutachterentwurfs des Deutschlandtakts
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver
Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/25070 –
Umsetzung des dritten Gutachterentwurfs des Deutschlandtaktes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Vorlage des dritten Gutachterentwurfs sieht sich die Bundesregierung
ausreichend vorbereitet für den Deutschlandtakt. Dabei wird die aus Sicht der
Fragesteller notwendige Neuordnung des Schienenpersonenfernverkehrs bis
jetzt nicht aufgegriffen. So besteht die Gefahr, dass die mit dem
Deutschlandtakt verbundenen Angebotsausweitungen nicht umgesetzt werden können. Die
Bundesregierung ist sich dieses Missstands offen bewusst, äußert jedoch keine
Absichten, diesen auch zu beheben (vgl. Äußerung in der VMK Oktober
2020, https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzunge
n/20-10-14-15-vmk/20-10-14-15-bericht-bmvi-5-1.pdf?__blob=publicationFil
e&v=2; S. 2). Der Deutschlandtakt wird von der Bundesregierung nunmehr
lediglich als Orientierungsrahmen für den Zuschnitt von Aus- und
Neubauvorhaben verstanden. Konkrete Angebotsverbesserungen oder die (Wieder-)
Anbindung von Großstädten oder ganzer Regionen an den Fernverkehr auf der
Schiene sind demnach nicht mehr auf der verkehrspolitischen Agenda der
Bundesregierung.
Zudem gibt es bereits bei den ersten Schritten zum Deutschlandtakt eine
unvollständige Umsetzung. Ein Merkmal eines integralen Taktfahrplans, wie der
Deutschlandtakt einer werden soll, sind gleichmäßige Abfahrten an den
Knotenpunkten (vgl. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/flyer-
deutschland-takt.pdf?__blob=publicationFile). So weist der von der
Bundesregierung angekündigte durchgängige Halbstundentakt (vgl. https://www.wese
r-kurier.de/deutschland-welt/deutschland-welt-wirtschaft_artikel,-scheuer-all
e-30-minuten-zuege-zwischen-berlin-und-hamburg-_arid,1920743.html)
zwischen Berlin und Hamburg ab Dezember 2020 über den Tag verteilte
Taktlücken in beide Richtungen auf (Quelle: DB Navigator; Berlin – Hamburg,
drei Taktlücken; Hamburg – Berlin, vier Taktlücken sowie häufige
Verschiebung des „Halbstundentaktes“ zu einem 20/40-Minutentakt). Wobei selbst
dieser „Halbstundentakt“ mit Taktlücken bereits Mitte des Jahres 2021 aufgrund
von Sperrungen zwischen Berlin und Hamburg wieder eingeschränkt wird
(https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/ice-berlin-hamburg-bahns
trecke-wird-2021-gesperrt-li.49450).
Außerdem wurden im dritten Gutachterentwurf Linien gekürzt (z. B. FR-Linie
zwischen Chemnitz und Dresden) oder es sind Linien, die im ersten und zwei-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25774
19. Wahlperiode 12.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur vom 11. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ten Gutachterentwurf noch enthalten waren, ganz entfallen. Dies wurde unter
anderem mit der fehlenden Eigenwirtschaftlichkeit der Linien begründet
(https://assets.ctfassets.net/scbs508bajse/1OYHAzIdfFjUuHycUOOM9I/e038
2caa4f55a0f8b01a54ae891d47ce/Pra__sentation_Akteurskonferenz_vom_15.
Juli 2020.pdf). Anstatt diese Problematik z. B. über eine Absenkung der
Trassenpreise anzugehen, wurden die Linien einfach gekürzt. Bei einigen Linien
(z. B. in der Relation Hof – Dresden oder der Mitte-Deutschland-Verbindung)
hat die Bundesregierung die Verantwortung einfach an die Länder abgegeben.
Hinweis: In der Kleinen Anfrage wird öfter auf die Präsentation der
Akteurskonferenz eingegangen (https://assets.ctfassets.net/scbs508bajse/1OYHAzIdfF
jUuHycUOOM9I/e0382caa4f55a0f8b01a54ae891d47ce/Pra__sentation_Akte
urskonferenz_vom_15.07.2020.pdf). Zur besseren Lesbarkeit wird die
Quellenangabe mit AKF abgekürzt.
1. Welche Linien wurden im dritten Gutachterentwurf im Vergleich zum
zweiten Gutachterentwurf verkürzt, verlängert, neu hinzugefügt oder
gestrichen (bitte jeweils mindestens Linie, Relation, Abschnitt, der sich
geändert hat, Art und Grund der Änderung angeben)?
2. Welche Linien wurden im zweiten Gutachterentwurf im Vergleich zum
ersten Gutachterentwurf verkürzt, verlängert, neu hinzugefügt oder
gestrichen (bitte jeweils mindestens Linie, Relation, Abschnitt, der sich
geändert hat, Art und Grund der Änderung angeben)?
3. Welche Linien wurden im dritten Gutachterentwurf im Vergleich zum
ersten Gutachterentwurf verkürzt, verlängert, neu hinzugefügt oder
gestrichen (bitte jeweils mindestens Linie, Relation, Abschnitt, der sich
geändert hat, Art und Grund der Änderung angeben)?
12. Welche Großstädte werden gemäß dem ersten Gutachterentwurf für den
Deutschlandtakt nicht durch den Fernverkehr angebunden?
Welche Großstädte haben gemäß diesem Gutachterentwurf nur eine
zweistündige Anbindung an den Fernverkehr?
13. Welche Großstädte werden gemäß dem zweiten Gutachterentwurf für
den Deutschlandtakt nicht durch den Fernverkehr angebunden?
Welche Großstädte haben gemäß diesem Gutachterentwurf nur eine
zweistündige Anbindung an den Fernverkehr?
14. Welche Großstädte werden gemäß dem dritten Gutachterentwurf für den
Deutschlandtakt nicht durch den Fernverkehr angebunden?
Welche Großstädte haben gemäß diesem Gutachterentwurf nur eine
zweistündige Anbindung an den Fernverkehr?
15. Wie lang ist die kürzeste Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus
den genannten Großstädten (bezogen auf den dritten Gutachterentwurf)
zum nächsten Bahnhof, der regelmäßig (mindestens alle zwei Stunden)
mit einem Fernverkehrszug angebunden ist (bitte für jede Großstadt
angeben, ausgehend vom Hauptbahnhof der jeweiligen Stadt)?
Die Fragen 1 bis 3 und 12 bis 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die im Internet veröffentlichten Informationen auf der Webseite des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie des
Deutschlandtakts verwiesen (abrufbar unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/
DE/Pressemitteilungen/2018/080-scheuer-deutschlandtakt.html; https://www.b
mvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-aktuell/zukunftsbuendnis-schiene-20
19.html; https://www.deutschlandtakt.de/news-und-downloads/downloads/#arti
clefilter=alle).
4. Liegt der Bundesregierung eine Untersuchung vor, in der der
Deutschlandtakt auf die von der Regierung geplante Verdoppelung der
Fahrgastzahlen untersucht wurde (bitte auch angeben, auf welchem
Gutachterentwurf dies basiert)?
a) Wenn ja, können die zusätzlichen Fahrgäste auf allen Strecken
aufgenommen werden?
b) Wenn ja, ist es das Ziel, auf allen Strecken die Fahrgastzahlen zu
verdoppeln?
c) Wenn ja, gibt es Strecken, auf denen das Ziel nicht erfüllt werden soll
(bitte Strecken jeweils angeben)?
d) Wenn ja, gibt es Strecken, auf denen das Ziel nicht erfüllt werden
kann (bitte Strecken jeweils angeben)?
e) Wenn ja, gibt es Strecken, auf denen das Ziel mehr als erfüllt wird,
also von mehr als einer Verdoppelung der Fahrgastzahlen
ausgegangen wird (bitte Strecken jeweils angeben)?
5. Welche Fahrgastprognose ist für die in der Präsentation der
Akteurskonferenz aufgeführten Strecken mit zu geringen Fahrgastzahlen hinterlegt?
6. Hat die Bundesregierung die Fahrgastprognose für den dritten
Gutachterentwurf auf Basis der Verkehrsprognose des BVWP 2030 erstellt?
7. Wenn ja, wie wird das Ziel der Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis
2030 in der Fahrgastprognose abgebildet?
8. Hält die Bundesregierung eine Fahrgastprognose für erforderlich, die das
Ziel der Verdoppelung der Fahrgastzahlen als Prämisse unterstellt und
linienscharf auf das Fernverkehrsnetz umlegt?
Wenn nein, warum nicht?
9. Bis wann plant die Bundesregierung eine Fahrgastprognose für die
Fernverkehrslinien des Deutschlandtaktes, bei der das politische Ziel der
Verdoppelung der Fahrgastzahlen als Prämisse einfließt?
Die Fragen 4 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf Grundlage des Angebotskonzepts im zweiten Gutachterentwurf des
Zielfahrplans Deutschlandtakt wurde basierend auf der geltenden Verkehrsprognose
2030 festgestellt, dass der Deutschlandtakt eine Verdoppelung der
Fahrgastzahlen ermöglicht (abrufbar unter: https://assets.ctfassets.net/scbs508bajse/6nSeSi
D5udWlqbBnaFZCte/46e3beea7f7bbd32fd1f9f4fb40f7df9/Deutschlandtakt_G
utachterbericht_zur_Verdoppelung_der_Nachfrage_im_SPV.PDF). Die
Verdoppelung der Fahrgastzahlen bezieht sich auf das Bundesgebiet.
Eine neue Langfrist-Verkehrsprognose befindet sich im Vergabeverfahren. Die
in der Verkehrsprognose zu berücksichtigenden verkehrs- und
umweltpolitischen Ziele und Prämissen werden zu Beginn der Prognosearbeiten mit den
Gutachtern abgestimmt.
10. Welche zusätzlichen Investitionen in rollendes Material und den Ausbau
der Eisenbahninfrastruktur wären notwendig, wenn die Verdoppelung der
Fahrgastzahlen bis 2030 erreicht werden soll, und welche Abschätzungen
und Untersuchungen hat die Bundesregierung zur Ermittlung dieses
Investitionsbedarfs bisher beauftragt?
Derzeit läuft die volkswirtschaftliche Bewertung der für den Deutschlandtakt
zusätzlich erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen in einem Gesamtplanfall.
Der Investitionsbedarf im Bereich der Infrastruktur wird nach dem für den
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 entwickelten standardisierten
Verfahren zur Trassen- und Kostenplausibilisierung durch einen Gutachter ermittelt.
Zusätzliche Investitionen in rollendes Material wurden im Zuge der Erstellung
des dritten Gutachterentwurfs des Zielfahrplans Deutschlandtakt überschlägig
geschätzt. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden veröffentlicht (abrufbar
unter: https://assets.ctfassets.net/scbs508bajse/gpXH6dx8Q9qEzLg2V8Jci/3fe0
6b189b0c99d02d72bbab166360ec/Grobabschaetzung_Fahrzeugbedarf_Fernver
kehr.pdf).
11. Liegen der Bundesregierungen Untersuchungen hinsichtlich der
Wirkungen des Deutschlandtaktes auf den Klimawandel vor?
Ist beim Deutschlandtakt das Ziel der Emissionsreduzierung
berücksichtigt worden oder ist sie Bestandteil der Planungen?
Nach der laufenden Bewertung des Gesamtplanfalls Deutschlandtakt werden
Aussagen zur CO2-Reduzierung möglich sein. Der Deutschlandtakt macht den
Schienenverkehr attraktiver und trägt zur Verlagerung von Verkehren von der
Straße auf den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene bei.
16. Wie begründet die Bundesregierung die fehlende Anbindung von
Großstädten durch den Fernverkehr im Deutschlandtakt?
Ist es ein Ziel der Bundesregierung, alle Großstädte an den Fernverkehr
anzuschließen?
17. Könnte durch ein Vergabesystem (vgl. Gutachten KCW zum
Deutschlandtakt, https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebund
estag_de/themen_az/mobilitaet/pdf/Studie_Deutschlandtakt.pdf, Variante
3 – Konzessionsmodell) sichergestellt werden, dass mehr der in den
vorherigen Fragen aufgelisteten Großstädte an den Fernverkehr
angeschlossen werden?
18. Welche Großstädte, Verdichtungsräume und Raumordnungsregionen
weisen nach Auffassung der Bundesregierung Erreichbarkeitsdefizite im
Schienenpersonenfernverkehr auf?
19. Welche Gutachten und Expertisen zur Analyse und Bewertung der
regionalen Erschließungsqualität im Schienenpersonenfernverkehr hat die
Bundesregierung für die Erstellung der jeweiligen Gutachterentwürfe
extern beauftragt, um die Erreichbarkeitsdefizite im
Schienenpersonenfernverkehr zu ermitteln, welchen Erkenntnisgewinn brachten die
Gutachten, und an welcher Stelle sind die Ergebnisse dokumentiert und
einsehbar?
20. Hat die Bundesregierung zur Ermittlung der Erreichbarkeitsdefizite im
Schienenpersonenfernverkehr Expertise des Bundesamts für Bauwesen
und Raumordnung (BBR) eingeholt?
Wenn ja, welcher Austausch hat in diesem Zusammenhang mit dem BBR
konkret stattgefunden?
Wenn nein, warum nicht?
21. Welche Gutachten und Expertisen hat die Bundesregierung zur Analyse
und Bewertung der regionalen Erschließungsqualität im
Schienenpersonenfernverkehr beim BBR beauftragt bzw. im Zuge der Amtshilfe
angefordert?
22. Hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) in der Fragestellung der Ermittlung der Erreichbarkeitsdefizite
im Schienenpersonenfernverkehr als ersuchende Behörde Amtshilfe
beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bzw.
BBR als nachgeordneter Behörde angefordert?
Wenn ja, wie sah die Amtshilfe konkret aus?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 16 bis 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMVI hat für den BVWP 2030 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung eine neue Methodik für die Raumwirksamkeitsanalyse in der
Projektbewertung erstellen lassen (abrufbar unter: https://www.bmvi.de/Shared
Docs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-2015-entwurf-raumwirksamkeitsanalyse.pdf
?__blob=publicationFile). Diese Raumwirksamkeitsanalyse ist in die Auswahl
und Bewertung der Schienenprojekte für den BVWP 2030 eingeflossen, die
dem Deutschlandtakt zugrunde liegen.
Mithilfe des Deutschlandtakts werden Umsteige- und Reisezeiten durch bessere
Abstimmung der Züge gesenkt. Der dritte Gutachterentwurf des Zielfahrplans
Deutschlandtakt bindet insbesondere Großstädte gut an das überregionale
Fernverkehrsnetz an.
Der Zielfahrplan bildet die Grundlage für die künftige Infrastrukturplanung des
Bundes. Die Erbringung der Verkehrsleistungen im Fernverkehr und damit
auch die Bedienung von Großstädten mit Fernzügen obliegen auch im Rahmen
des Deutschlandtakts den Fernverkehrsanbietern.
23. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Taktlücken auf der Strecke
zwischen Hamburg und Berlin trotz anders lautender Versprechungen eines
„Halbstundentaktes von frühmorgens bis spätabends“ (vgl. dazu die
Grafik auf https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_u
ebersicht/Hamburg-Berlin-im-Halbstundentakt-5668352; bitte explizit
auf folgende Taktlücken eingehen: DB Navigator: Berlin–Hamburg,
Dienstag, 15. Dezember 2020: Taktlücken zwischen 10:38 und 12:38
sowie 13:38 und 14:38 Uhr; Hamburg–Berlin, Dienstag, 15. Dezember
2020: Taktlücken zwischen 10:35 und 12:34, 15:36 und 16:34, 17:35 und
18:35 Uhr)?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) werden im Fahrplan 2021
Fernverkehrsverbindungen von Berlin nach Hamburg mit Abfahrten u. a.
um 10:38 Uhr, 11:38 Uhr, 12:04 Uhr und 12:38 Uhr ab Berlin Hbf. angeboten.
Die Taktlücke um 11:00 Uhr werde ab dem kleinen Fahrplanwechsel am
14. Juni 2021 mit einer weiteren Abfahrt um 11:06 Uhr ab Berlin Hbf.
geschlossen (Mo bis Do und Sa). Nach Auskunft der DB AG gibt es am 15.
Dezember 2020 Abfahrten um 13:38 Uhr, 14:05 Uhr und 14:38 Uhr ab Berlin Hbf.
Nach Auskunft der DB AG werden in der Gegenrichtung von Hamburg nach
Berlin Abfahrten u. a. um 10:35 Uhr, 11:36 Uhr und 12:04 Uhr ab Hamburg
Hbf. angeboten. Die Taktlücke um 11 Uhr werde ab dem kleinen
Fahrplanwechsel am 14. Juni 2021 mit einer weiteren Abfahrt um 10:51 Uhr ab
Hamburg Hbf. geschlossen (Mo bis Do und Sa). Seit 15. Dezember 2020 gibt es um
15:36 Uhr, 15:50 Uhr und 16:34 Uhr Abfahrten ab Hamburg Hbf. Für die
Abfahrt gegen 18:00 Uhr liege noch keine finale Fahrplantrasse seitens des
Infrastrukturbetreibers vor.
Nach Auskunft der DB AG werden, soweit möglich, Angebotsanpassungen in
2021 erfolgen.
24. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Taktverschiebungen zwischen
Berlin und Hamburg, da doch ein Merkmal des integralen Taktfahrplans
gleichmäßige Abfahrten an Knotenpunkten sein sollen, s. Vorbemerkung
der Fragesteller (Quelle: DB Navigator; Hamburg–Berlin, Dienstag,
15. Dezember 2020: Verschiebung des „Halbstundentaktes“ zu einem
20/40-Minutentakt zwischen 8:34 und 9:36, 12:34 und 13:36, 14:35 und
15:36, 16:34 und 17:35, 18:35 und 19:36 Uhr)?
a) Warum weichen die Abfahrtszeiten zudem von den Plänen des
dritten Gutachterentwurfs ab (dort Abfahrtszeiten :28 und :59)?
b) Sind Kapazitätsengpässe die Ursache für Verschiebungen der Züge?
c) Sind diese Kapazitätsengpässe Hinweis auf notwendige Ausbauten
der Strecke zwischen Berlin und Hamburg?
Wenn ja, welche Ausbauten sind geplant (bitte aktuelle HOAI-Phase
der Ausbauten angeben)?
Nach Auskunft der DB AG weisen die einzelnen Verbindungen eine Fahrtdauer
zwischen 1:45 und 2:05 Stunden auf – insbesondere abhängig von der Anzahl
der Zwischenhalte. Der 30-Minutentakt ist auf den Knoten Berlin Hbf.
ausgerichtet; die Abfahrten in Hamburg Hbf. verschieben sich entsprechend
teilweise zu einem 20/40-Minutentakt.
Im dritten Gutachterentwurf des Zielfahrplans Deutschlandtakt sind für den
Korridor Berlin – Hamburg weitere Maßnahmen unterstellt, etwa in
Wittenberge und Hagenow-Land, um die jeweils hinterlegten Angebote im
Fernverkehr zu ermöglichen. Die Ergebnisse der laufenden volkswirtschaftlichen
Bewertung des Gesamtplanfalls Deutschlandtakt sind abzuwarten.
Solange werden Angebotsverbesserungen im Sinne der Etappierung
Deutschlandtakt schrittweise realisiert.
25. Welche Gründe gibt es, dass im Fahrplan 2021 für einen vollständigen
Zweistundentakt die Zugverbindung mit Abfahrt in München um 10:55
Uhr (Quelle: DB Navigator) fehlt?
Welche Gründe gibt es, dass diese Verbindung nicht angebunden wird?
Ist zu befürchten, dass auch bei fortschreitender Umsetzung des
Deutschlandtaktes weiterhin solche Taktlücken entstehen oder bestehen bleiben?
Nach Auskunft der DB AG wird im Fahrplan 2021 eine tägliche Zugfahrt um
10:55 Uhr von München über Berlin nach Hamburg angeboten (ICE 508). Nur
während der Bauarbeiten, voraussichtlich vom 28. März 2021 bis 10.
September 2021, erfolgt diese Abfahrt bereits um 10:51 Uhr ab München Hbf.
26. Welche Auswirkung hat das geänderte Fahrzeugkonzept auf die Fahrzeit
zwischen folgenden Relationen (bitte zusätzlich mit Fahrzeiten im
zweiten Gutachterentwurf und heutiger Fahrzeit vergleichen; im dritten
Gutachterentwurf ist zwischen Stuttgart und Nürnberg keine Neigetechnik
mehr vorgesehen):
a) Stuttgart–Nürnberg,
b) Schwäbisch Hall–Nürnberg,
c) Stuttgart–Berlin via Nürnberg,
d) Waiblingen–Berlin,
e) Schwäbisch Hall–Berlin,
f) Schwäbisch Gmünd–Berlin?
Nach Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg zum
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) konnten insbesondere die Regionen entlang des Korridors
Stuttgart – Nürnberg im dritten Gutachterentwurf besser an die überregionalen
Taktknoten angebunden werden. Dadurch bestehen beispielsweise kurze
Umsteigezeiten in Nürnberg zum Hochgeschwindigkeitsverkehr in Richtung
Berlin. Die nachfolgende Tabelle zeigt die jeweiligen Änderungen aufgrund der
Anpassung des im dritten Gutachterentwurf unterstellten Fahrzeugkonzepts:
Relation Status Quo1 2. Gutachterentwurf
mit Neigetechnik
3. Gutachterentwurf
ohne Neigetechnik
Stuttgart – Nürnberg
~ 2:25 h, zweistündlich
(über Backnang)
1:51 h, zweistündlich
(über Backnang)
2:21 h, stündlich
(über Backnang)
2:10 h, zweistündlich
(über Aalen)
2:15 h, zweistündlich
(über Aalen)
2:18 h, stündlich
(über Aalen)
Schwäbisch Hall –
Nürnberg
1:27 h, zweistündlich
1:31 h, zweistündlich
1:46 h, zweistündlich 1:26 h, stündlich
Stuttgart – Berlin via
Nürnberg2
~ 5:45 h, zweistündlich 4:53 h, zweistündlich 5:04 h, stündlich
Waiblingen – Berlin ~ 5:45 h – 6:00 h,
zweistündlich via Nürnberg,
stündlich via Stuttgart
5:09 h, stündlich via
Stuttgart
5:14 h, zweistündlich via
Stuttgart
5:38 h, zweistündlich via
Nürnberg
5:02 h bzw. 5:06 h,
halbstündlich via
Nürnberg
Schwäbisch Hall – Berlin ~ 5:00 h, zweistündlich 4:48 h, zweistündlich 4:23 h, stündlich
Schwäbisch Gmünd –
Berlin
~ 5:15 h, zweistündlich 4:21 h, zweistündlich 4:23 h, stündlich
1 Es ist die schnellste regelmäßige Verbindung berücksichtigt.
2 Die Verbindung Stuttgart – Berlin ist via Mannheim – Frankfurt (Main) schneller als via Nürnberg.
27. Warum wurde das Fernverkehrsangebot zwischen Chemnitz und Dresden
reduziert, obwohl andere Fernverkehrsstrecken mit vergleichbarer
Auslastung nicht reduziert wurden (vgl. Folie 21 AKF: Auslastung zwischen
Chemnitz und Dresden im Schienenpersonenfernverkehr liegt zwischen
28 Prozent und 39 Prozent)?
28. Wie sollen die hier aufgeführten Strecken ohne ein modifiziertes
Fernverkehrsmodell bedient werden?
Wurde bei der Entwicklung des dritten Gutachterentwurfs von einem der
Akteure im Fernverkehrsmarkt die Absicht geäußert, diese Strecke zu
bedienen?
Wenn ja, welcher Akteur?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
untenstehenden Strecken mit dem bisherigen Marktmodell im SPFV nicht
bedient werden können (mangelnde Eigenwirtschaftlichkeit kann durch
Auflistung in Tabelle auf Seite 22 AKF abgeleitet werden)?
Welcher ist bei diesen Linien jeweils der nachfrageschwächste und der
nachfragestärkste Abschnitt:
a) FR 42 Nürnberg–Hof–Dresden,
b) FR 03.2 Berlin–Leipzig–Chemnitz,
c) FR 02.2 Nürnberg–Marktredwitz–Prag,
d) FFV 17.3 Wiesbaden–Würzburg–Bamberg,
e) FR 41 München–Hof–Dresden,
f) FR 02.1 Nürnberg–Marktredwitz–Binz,
g) FR 03.1 Berlin–Leipzig–Jena–Aalen–Karlsruhe,
h) FV 28 Berlin–Warschau?
54. Welche Gründe sieht die Bundesregierung, dass die zuvor wegen
fehlender Eigenwirtschaftlichkeit eingestellten Fernverkehrslinien im
Deutschlandtakt ohne eine zusätzliche Finanzierung eigenwirtschaftlich gefahren
werden (vgl. S. 11 AKF)?
Die Fragen 27, 28 und 54 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) waren die Gutachter gehalten zu
beachten, dass der SPFV eigenwirtschaftlich zu erbringen ist. Anhand einer
Grobbewertung wurde vorab geprüft, ob den unterstellten Fernverkehrsangeboten
eine prognostizierte Nachfrage und damit eine realistische Chance auf einen
eigenwirtschaftlichen Betrieb der Linie gegenübersteht. Basis der
durchgeführten Grobbewertung ist die aktuelle Verkehrsprognose 2030. Im Übrigen gilt
auch weiterhin, dass der Zielfahrplan Deutschlandtakt die Basis für die künftige
Infrastrukturentwicklung darstellt. Ungenügend ausgelastete Angebote wurden
hierbei – in ggf. reduzierter Form – im Zielfahrplan belassen, solange diese auf
der unterstellten Infrastruktur ohne Nachteile für den SPNV bzw.
Schienengüterverkehr (SGV) fahrbar sind. Bei einigen im zweiten Gutachterentwurf
unterstellten Angeboten wären zusätzliche teure und wirtschaftlich nicht zu
rechtfertigende Infrastrukturausbauten notwendig geworden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt für die jeweiligen Linien des zweiten
Gutachterentwurfs die auf Basis der Grobbewertung ermittelten nachfragestärksten
bzw. -schwächsten Abschnitte.
Linie (2. Entwurf) Nachfragestärkster
Abschnitt gemäß
Grobbewertung
Nachfrageschwächster Abschnitt
gemäß Grobbewertung
FR 42 Nürnberg – Hof – Dresden Tharandt – Dresden Hof – Plauen
FR 03.2 Berlin – Leipzig – Chemnitz Berlin Südkreuz – Bitterfeld Berlin Gesundbrunnen – Berlin Hbf.
FR 02.2 Nürnberg – Marktredwitz –
Praha Marktredwitz – Grenze D/CZ Nürnberg – Kirchenlaibach
FV 17.3 Wiesbaden – Würzburg –
Bamberg Aschaffenburg – Würzburg Wiesbaden – Mainz
FR 41 München – Hof – Dresden Regensburg – Schwandorf Hof – Plauen
FR 02.1 Nürnberg – Marktredwitz –
Binz
Berlin Gesundbrunnen –
Bernau Bergen – Binz
FR 03.1 Berlin – Leipzig – Jena –
Aalen – Karlsruhe
Pforzheim – Karlsruhe-
Durlach
Berlin Gesundbrunnen –
Berlin Hbf.
FV 28 Berlin – Warschau Berlin Ostbahnhof –Frankfurt (Oder) Berlin Hbf. – Berlin Ostbahnhof
29. Kann die Bundesregierung die Aussage von Folie 24 der
Akteurskonferenz bestätigen, dass die DB Fernverkehr ab 2023 die Strecke Leipzig–
Jena–Bamberg eigenwirtschaftlich betreibt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Hinweis der Gutachter auf Seite
24 der Akteurskonferenz, dass die Nachfrage für einen
eigenwirtschaftlichen Verkehr nicht ausreicht?
Mit welchen Instrumenten und Veränderungen am SPFV-Marktmodell
kann hier ein Fernverkehrsangebot gewährleistet werden?
Nach Auskunft der DB AG plant die DB Fernverkehr AG ab Dezember 2023
die Verlängerung der Intercity-Linie Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg über
Bamberg nach Jena bis nach Leipzig. Aktuell werde bereits ein Zugpaar pro
Tag zwischen Karlsruhe und Leipzig angeboten, vorgesehen ist ein
Zweistundentakt.
Nach dem Zielfahrplan Deutschlandtakt steht es den
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) frei, Verkehrsleistungen in eigenwirtschaftlicher Verantwortung
anzubieten, auch wenn die Verkehrsprognose 2030 ggf. eine geringe Nachfrage
prognostiziert.
30. Welches EVU plant die Strecke Uelzen–Lüneburg zu fahren?
Warum werden in der gesamten Akteurskonferenz zum Teil konkrete
Anbieter genannt, an anderen Stellen dagegen nicht (z. B. auf Seite 24 AKF
wird Anbieter genannt)?
Die künftige Bedienung der Strecke Uelzen – Lüneburg obliegt den am Markt
agierenden EVU bzw. dem gesetzlich geregelten Trassenzuweisungsverfahren.
Zur Wahrung der Nachvollziehbarkeit ist im konkreten Fall Leipzig – Jena –
Bamberg ein EVU in der Akteurskonferenz genannt worden.
31. Warum plant die Bundesregierung weiterhin ein Kombimodell mit der
Tarifanerkennung von Regionalverkehrstickets im Fernverkehr bei
gleichzeitigen Ausgleichszahlungen, obwohl diese Praxis gegen das
Vergaberecht verstößt (beispielsweise vorgeschlagen für Gera–Chemnitz,
S. 24 AKF; Verstoß gegen Vergaberecht: https://www.abellio.de/de/deuts
chland/unternehmen-news/media-center/presse/abellio-begruesst-entsche
idung-der-vergabekammer)?
Plant die Bundesregierung, solche Kombimodelle gesetzlich zu
legitimieren?
Inwiefern Kooperationen zwischen Aufgabenträgern des SPNV und im
Wettbewerb stehenden EVU des Fernverkehrs möglich sind, obliegt den jeweils
handelnden Akteuren im Rahmen der wettbewerblichen Vergabeverfahren.
32. Was konnte am Konzept der „Windmühle“ in Hannover nicht umgesetzt
werden (vgl. dazu die Aussage auf Seite 60 AKF „Konzept der
Windmühle in Hannover überwiegend umgesetzt“)?
Das Prinzip der „Windmühle“ bezieht sich auf die West-Ost- zw. Nord- Süd-
Relationen im Halbstundentakt. Diese Herangehensweise ist nicht bei den
bahnsteiggleichen Umstiegen in der Relation Ost – West umgesetzt worden und
folgt vielmehr den heute bestehenden Korrespondenzen.
33. In welchen Bahnhöfen sind im Deutschlandtakt Doppelbelegungen
vorgesehen (bitte mindestens Bahnhof, Anzahl der Doppelbelegungen
insgesamt pro Tag und für die Spitzenstunde angeben)?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.
34. Warum ist auf der Relation Berlin–Dresden kein Halbstundentakt
vorgesehen (nach Folie 84 AKF nur drei Züge in zwei Stunden geplant), so
wie es für die Hauptverkehrsachsen (https://www.bmvi.de/SharedDocs/D
E/Artikel/E/zukunftsbuendnis-schiene-uebersicht.html) vorgesehen ist?
Gemäß zugrunde gelegter Verkehrsprognose ist der Korridor Berlin – Dresden
nachfrageschwächer als die Korridore auf denen ein Halbstundentakt unterstellt
ist.
35. Wurden Fernverkehrslinien auf der Relation Dresden – Hof durch
Abstufung in die Verantwortung der Länder erhalten (vgl. dazu zweiten und
dritten Gutachterentwurf des Deutschlandtaktes)?
Wenn ja, spricht eine solches Vorgehen nicht für einen
Gewährleistungsauftrag des Bundes, der über die Investitionen in die
Eisenbahninfrastruktur hinausreicht und auch das Angebot umfasst?
Wenn nein, warum nicht?
Im Ergebnis der durchgeführten Grobbewertung wurde das zweistündliche
Angebot auf der Relation Dresden – Hof dem SPNV zugeordnet. Ein
Gewährleistungsauftrag ergibt sich aus dem Zielfahrplan für die Infrastrukturplanung
nicht.
36. Warum ist zwischen Passau und Nürnberg – trotz der Aussage, dass kein
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diese Strecke bedienen will (vgl.
S. 171 AKF) – an der Planung der Neigetechnikstrecke festgehalten
worden?
Wie soll diese Strecke betrieben werden?
Wie bewertet die Bundesregierung das Festhalten an der
Neigetechnikstrecke?
Bedarf es für die Umsetzung der vom Land Bayern geforderten (vgl.
S. 171 AKF) Neigetechnikstrecke neuer Züge?
Plant die Bundesregierung in ihrer koordinierenden Funktion (vgl. S. 4
AKF) für den Deutschlandtakt eine konkrete Umsetzung?
Wenn ja, wie soll eine Umsetzung trotz fehlendem EVU erfolgen?
Die konzeptionelle Planung für die Linie (NRW) – Frankfurt (Main) – Passau –
Wien erfolgt auf Basis des derzeit dort eingesetzten Rollmaterials. Inwiefern
diese Linie mit Neigetechnikfahrzeugen bedient wird und welche Fahrzeuge
dort zum Einsatz kommen, obliegt den am Markt agierenden
Fernverkehrsunternehmen.
37. Ist bei der geplanten Abstellung von Zügen in Tübingen oder Nürtingen
eine Erhöhung der Stationsgebühren aufgrund der steigenden Nachfrage
in diesen Regionen zu erwarten?
Bei der im dritten Gutachterentwurf des Zielfahrplans Deutschlandtakt
hinterlegten Abstellung von Fernverkehrszügen in Tübingen bzw. Nürtingen handelt
es sich um Gutachtervorschläge auf Basis einer konzeptionellen Planung.
Inwiefern in Tübingen bzw. Nürtingen Fernzüge abgestellt werden, obliegt der
betrieblichen Produktion der jeweiligen EVU.
38. Was sind nach dem Fahrplan 2021 die nächsten Schritte zur Einführung
des Deutschlandtaktes bis 2030 für den Fernverkehr (bitte jede Änderung
angeben und jeweils aufführen, welche Infrastruktur dafür benötigt
wird)?
39. Was sind nach dem Fahrplan 2021 die nächsten Schritte zur Einführung
des Deutschlandtaktes bis 2030 für den Nahverkehr (bitte jede Änderung
angeben und jeweils aufführen, welche Infrastruktur dafür benötigt
wird)?
40. Gibt es beim Güterverkehr Neuerungen im Fahrplanjahr 2021, die durch
Planungen im Deutschlandtakt verursacht werden (bitte jede Änderung
angeben und jeweils aufführen, welche Infrastruktur dafür benötigt
wird)?
41. Was sind nach dem Fahrplan 2021 die nächsten Schritte zur Einführung
des Deutschlandtaktes bis 2030 für den Güterverkehr (bitte jede
Maßnahme angeben und aufführen, welche Infrastruktur dafür benötigt wird)?
44. Wurden das im Abschlussbericht des Zukunftsbündnisses Schiene
(https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/abschlussbericht-arbeit
sgruppen-zukunftsbuendnis-schiene.pdf?__blob=publicationFile)
erwähnte Etappierungskonzept abgeschlossen?
Was ist der aktuelle Stand?
Was sind die wesentlichen Inhalte?
46. Hat die Bundesregierung bereits begonnen, die Infrastruktur- und
Angebotsplanungen der Nachbarstaaten in das Etappierungskonzept
einzubeziehen?
Was ist der aktuelle Stand?
Was sind die bisherigen Ergebnisse?
Die Fragen 38 bis 41, 44 und 46 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Deutschlandtakt soll schrittweise in Etappen umgesetzt werden. Hierfür
wird ein Etappierungskonzept, das den SPFV, SPNV und SGV gleichermaßen
berücksichtigt, unter Einbindung aller Beteiligten erarbeitet. Die erste Etappe
des Deutschlandtakts soll bis Mitte der 2020er Jahre umgesetzt sein und mit
dem Fahrplanjahr 2021 u. a. mit der Inbetriebnahme der voll elektrifizierten
Strecke München – Zürich beginnen (Eckpunkte abrufbar unter: https://assets.c
tfassets.net/scbs508bajse/5RGJ2XzVvwteJKcCShx7HN/dc0bff8817f8e565b99
01398fed61032/Erste_Etappe_Deutschlandtakt_-_Potenzialkonzept.pdf). In
diesem sog. Potenzialkonzept für die erste Etappe sind die in diesem Zeitraum
in Betrieb gehenden und für den Deutschlandtakt relevanten
Infrastrukturmaßnahmen einschließlich der sich daraus ergebenden Angebotspotenziale
einsehbar. Die zweite Etappe des Deutschlandtakts wird derzeit erarbeitet.
Sowohl der Zielfahrplan als auch die erste Etappe des Deutschlandtakts
enthalten auch grenzüberschreitend abgestimmte Verbindungen.
42. Gibt es im Deutschlandtakt Pläne für Verstärkerzüge im Fernverkehr?
Welche Linien sollen Verstärkerzüge erhalten, die nur zu bestimmten
Tageszeiten fahren (bitte die Fahrten angeben und jeweils, auf welchen
Abschnitten sie verkehren)?
Das Angebot im Fernverkehr wurde im Zuge der Planungen für den
Deutschlandtakt stark ausgeweitet. Einzellagen, etwa zur Verstärkung in bestimmten
Randlagen, sind nicht Teil der konzeptionellen Planung des Deutschlandtakts
und können durch die eigenwirtschaftlich agierenden EVU im Fernverkehr
nach Bedarf angeboten werden.
43. Was sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Deutschlandtakt einführen“
(https://www.system-bahn.net/aktuell/deutschlandtakt-eine-idee-setzt-sic
h-durch/)?
Wenn noch keine Ergebnisse bekannt sind, was ist der aktuelle Stand in
dieser Arbeitsgruppe?
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Deutschlandtakt einführen“ des
Zukunftsbündnisses Schiene sind im Abschlussbericht veröffentlicht (abrufbar unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/abschlussbericht-arbeitsgruppe
n-zukunftsbuendnis-schiene.pdf?__blob=publicationFile). Diese Arbeitsgruppe
mit ihren Unterarbeitsgruppen Etappierung, Kommunikation und Regulierung
arbeitet unter neuem Namen „Koordinierungsgruppe Deutschlandtakt“ weiter.
45. Ist das im Abschlussbericht des Zukunftsbündnisses Schiene erwähnte
gemeinsame Vorgehen aller Beteiligten bereits begonnen?
Was sind die bisherigen Ergebnisse?
Das gemeinsame Vorgehen aller Beteiligten spiegelt sich im Masterplan
Schienenverkehr wider und hat bereits begonnen (abrufbar unter: https://www.bmv
i.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/masterplan-schienenverkehr.pdf?__blob=public
ationFile).
47. Welche Betreiberverträge für den Nahverkehr gehen nach Kenntnis der
Bundesregierung über das Jahr 2030 hinaus?
Wie will die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern
sicherstellen, dass auch im Nahverkehr die im Deutschlandtakt festgehaltenen
Fahrpläne ab 2030 eingehalten werden?
Die Verantwortung für das Angebot im SPNV liegt bei den Ländern.
Eigene Kenntnisse im Hinblick auf Verkehrsverträge für den SPNV liegen der
Bundesregierung nicht vor.
48. Welche Änderungen haben die Bundesländer für den dritten
Gutachterentwurf eingespeist (bitte nach Bundesländern getrennt aufschlüsseln)?
49. Wie viele Zugkilometer (wenn nicht bekannt, bitte Kilometerlängen der
angemeldeten Linien) haben die Bundesländer jeweils für den
Zielfahrplan 2030 angemeldet?
Wie viele Zugkilometer (bzw. wenn für 2030 nicht bekannt, bitte
Kilometerlängen der vergebenen Linien angeben) sind aktuell von den
Bundesländern vergeben worden (bitte jeweils nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 48 und 49 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die veröffentlichten Netzgrafiken verwiesen (abrufbar unter:
https://www.deutschlandtakt.de/news-und-downloads/downloads/#articlefilter=
alle).
Im Übrigen enthält der dritte Gutachterentwurf die von den Ländern
gemeldeten Angebotskonzepte für den SPNV. Die Länder haben ihre landesweiten
Angebots- bzw. Zielkonzepte auf Basis von Netzgrafiken bzw. Liniennetzen für
die Planungen des Deutschlandtakts zur Verfügung gestellt, die von den
Gutachtern planungstechnisch verarbeitet worden sind.
Der Bundesregierung liegen keine weiteren eigenen Informationen vor.
50. Was bedeutet die „ungünstige Fahrlagengestaltung“ (S. 100 AKF)
zwischen Bitterfeld und Wittenberg?
Auf welche Infrastrukturmaßnahmen wurde hier verzichtet, bzw. welche
wären für günstigere Fahrlagengestaltung notwendig?
Die ungünstige Fahrlage der S-Bahn begründen die Gutachter durch eine etwas
längere Aufenthaltszeit in Bitterfeld, was zu einer minimal längeren Fahrzeit
von Leipzig zu Haltepunkten nördlich von Bitterfeld führt. Nach
Gutachtereinschätzung wäre zur Reduzierung der Fahrzeit ein viergleisiger Abschnitt
zwischen Bitterfeld und Wittenberg notwendig, der sich aber mit einer hohen
Wahrscheinlichkeit nicht wirtschaftlich rechtfertigen ließe.
51. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin der Einsatz von
Neigetechnikfahrzeugen in Thüringen geplant (vgl. S. 101 AKF)?
Im dritten Gutachterentwurf sind in Thüringen in Abstimmung mit dem Land
keine Neigetechnikfahrzeuge unterstellt. Ausnahme bildet die Linie Würzburg
– Erfurt, die aus Bayern heraus mit Neigetechnikfahrzeugen bedient werden
soll.
52. Auf welchen Linien sollen im Zielfahrplan des Deutschlandtaktes
Neigetechnikfahrzeuge eingesetzt werden (bitte jeweils Strecke, Linie und
vorgesehenes Fahrzeug ergänzen)?
Wenn keine Linien vorgesehen sind, warum wurde dies geplant?
Welche Akteure waren an der Entscheidung beteiligt?
Im Fernverkehr sind im dritten Gutachterentwurf auf folgenden Linien
Neigetechnikfahrzeuge gemäß Kategorie C der Netzgrafik des Fernverkehrs mit einer
Höchstgeschwindigkeit von bis zu 230 km/h unterstellt und basieren auf bereits
bestehenden Angebotskonzepten:
• FV 17a Kiel – Hamburg – Köln – Frankfurt – Passau – Wien,
• FV 24 Zürich – München.
Im SPNV sind im dritten Gutachterentwurf auf folgenden Linien
Neigetechnikfahrzeuge auf Basis der aktuell eingesetzten Baureihe 612 gemäß Anmeldung
des Freistaats Bayern vorgesehen:
• E 1.1 BY Nürnberg – Pegnitz – Bayreuth – Hof,
• E 1.2 BY Nürnberg – Pegnitz – Marktredwitz – Hof/Cheb,
• E 11 BY Nürnberg – Neukirchen – Schwandorf – Regensburg,
• E 16 BY Nürnberg – Neukirchen – Weiden – Neustadt,
• E 7 BY Hof – Lichtenfels – Bamberg,
• E 4 BY Würzburg – Schweinfurt – Erfurt (Fahrzeiten der Neigetechnik nur
zwischen Grimmenthal und Würzburg unterstellt und erforderlich),
• E 27/29/30 BY München/Augsburg – Lindau/Oberstdorf.
53. Wie ist die koordinierende Funktion des Bundes bei der Umsetzung des
Deutschlandtaktes zu verstehen (vgl. S. 4 AKF)?
Plant die Bundesregierung unter Berücksichtigung dieser Aussage einen
bundesweiten Aufgabenträger, der die Koordinierung des
Deutschlandtaktes aktiv übernimmt?
Es wird ein gemeinsames Verständnis hinsichtlich der Zielsetzungen des
Deutschlandtakts entwickelt und ein Zielfahrplan im Hinblick auf einen
passgenauen Ausbau und die optimale Nutzung der Infrastruktur koordiniert. Hierzu
hat der Bund u. a. das Zukunftsbündnis Schiene und die
„Koordinierungsgruppe Deutschlandtakt“ initiiert, die die wesentlichen Akteure der Branche
zusammenbringen.
55. Welche Akteure für den Fernverkehr wurden an dem Prozess zum
Deutschlandtakt beteiligt (vgl. S. 14 AKF; bitte auch Akteure
berücksichtigen, die in Zukunft Fernverkehrsleistungen erbringen wollen)?
Basis für die umfassende Beteiligung im Hinblick auf die Planungen zum
Deutschlandtakt bilden die im Zukunftsbündnis Schiene vertretenen Akteure.
Diese sind im Masterplan Schienenverkehr und dem Abschlussbericht des
Zukunftsbündnisses Schiene vermerkt. Im Bereich des Fernverkehrs sind dabei
insbesondere die Akteure DB AG, Deutscher Bahnkundenverband e. V.,
Flixtrain GmbH, Mofair e. V., Pro Bahn e. V., VCD e. V. und VDV e. V. zu nennen.
56. Wurden bei den Fahrplänen im Deutschlandtakt für den dritten
Gutachterentwurf Fahrzeitpuffer hinterlegt?
Wenn ja, mit welcher Systematik?
In den konzeptionellen Planungen für den Deutschlandtakt werden
Fahrzeitreserven gemäß Regularien der DB Netz AG eingeplant. Hierbei wird ein
Regelzuschlag zwischen 3 und 6 Prozent in Abhängigkeit von der Zuggattung,
Geschwindigkeit, Länge und Masse des Zuges unterstellt. Ein Bauzuschlag
wird ebenfalls den Planungen zugrunde gelegt. Darüber hinaus sind u. a. zur
Anschlussherstellung und Synchronisierung bei Bedarf weitere
Fahrzeitreserven integriert.
57. Welche Linien fahren im Deutschlandtakt mit Dieselfahrzeugen, obwohl
die Strecke elektrifiziert ist (bitte auch Teilabschnitte berücksichtigen)?
Wurde für diese Linien der Einsatz alternativer Fahrzeugantriebe
geprüft?
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.
Sofern von den Ländern gemeldet, sind auch alternative Antriebskonzepte
zugrunde gelegt.
Elektrifizierungen werden im Deutschlandtakt grundsätzlich technologieoffen
unterstellt.
58. Welche Ziele des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD
können mit dem Deutschlandtakt nicht umgesetzt werden (unter
Berücksichtigung von Seite 87 AKF: „Überwiegend Umsetzung des neuen
Koalitionsvertrages“)?
Welche Ziele aus dem Koalitionsvertrag können der Aussage nach
erreicht werden?
Nach Auskunft der Gutachter bezieht sich der betreffende Folienvermerk auf
den Koalitionsvertrag in Brandenburg, der mindestens eine stündliche
Bedienung aller Halte vorsieht. Bestimmte Nahverkehrshalte sind im dritten
Gutachterentwurf nach wie vor gemäß Landesanmeldung zweistündlich unterstellt.
59. Welche „ausgewählten Umsteigezeiten in Stuttgart“ (S. 155 AKF) sind
auf Kritik der Aufgabenträger gestoßen?
60. Welche Richtungsanschlüsse in Stuttgart (auf Seite 157 AKF wird von
„zahlreichen Richtungsanschlüssen“ gesprochen) sind nicht hergestellt?
Die Fragen 59 und 60 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick ausgewählter Relationen des
dritten Gutachterentwurfs, die einen längeren Übergang aufweisen.
Relation Umsteigezeit
[min] Bemerkung
Zürich – Osterburken 28
bis Bietigheim-Bissingen auch kurzer Umstieg
bei Benutzung der Linie nach Pforzheim oder
der S-Bahn möglich
Zürich – Lauda 53 ab Rottweil mit Nutzung des Express nur 10 MinutenUmsteigezeit in Stuttgart
Zürich – Schwäbisch Gmünd 31 für Schorndorf auch kurzer Umstieg bei Nutzungder S-Bahn möglich
Mosbach-Neckarelz –
Freudenstadt 43
bis Eutingen auch kurzer Umstieg bei Nutzung
des Express möglich
Friedrichshafen – Vaihingen (Enz) 19 /
Zürich – Göppingen 22 /
Darmstadt – Tuttlingen 25 bis Eutingen auch kurzer Umstieg bei Nutzungdes Express möglich
Strassburg – Göppingen 33 bis Plochingen auch kurzer Umstieg bei Nutzungder Linien nach Tübingen möglich
61. Wie viele Züge können in der HVZ noch zusätzlich zum
Deutschlandtaktfahrplan in den Knoten Stuttgart einfahren (vgl. S. 157 AKF)?
Nach Auskunft der Gutachter bezieht sich der betreffende Folienvermerk
hinsichtlich der „hinreichenden Kapazität für zusätzliche HVZ-Züge“ darauf, dass
sämtliche Anmeldungen des Landes im Hinblick auf die Nahverkehrszüge der
Hauptverkehrszeit (HVZ) berücksichtigt wurden.
62. Liegen für die Akteurskonferenz Unterlagen vor, die bis jetzt nicht
veröffentlicht wurden?
Lassen diese nicht veröffentlichten Unterlagen Rückschlüsse auf die
Kapazität von Strecken oder Bahnknoten im Deutschlandtakt zu?
Warum wurden nicht alle Unterlagen der Akteurskonferenz
veröffentlicht?
Sämtliche Unterlagen der Akteurskonferenz sind im Internet veröffentlicht
(abrufbar unter: https://assets.ctfassets.net/scbs508bajse/1OYHAzIdfFjUuHycUO
OM9I/e0382caa4f55a0f8b01a54ae891d47ce/Pra__sentation_Akteurskonferen
z_vom_15.07.2020.pdf).
63. Von welchem Wachstum des Schienengüterverkehrs wird im dritten
Gutachterentwurf für den Zielfahrplan ausgegangen (bitte sowohl in
absoluten Mengen als auch als Modal Split angeben)?
Grundlage der Planungen für den Deutschlandtakt bildet die aktuelle
Verkehrsprognose 2030 und das darin zugrunde gelegte Wachstum für den SGV
(abrufbar unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/verkehrsverflechtun
gsprognose-2030-zusammenfassung-los-3.pdf?__blob=publicationFile
und
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/verkehrsverflechtungsprognos
e-2030-netzumlegungen.pdf?__blob=publicationFile). Zusätzlich sind im
dritten Gutachterentwurf sog. Flexi-Trassen unterstellt, die ein Wachstum im SGV
von 25 Prozent ermöglichen.
64. Auf welchen Trassen konnten im dritten Gutachterentwurf im Vergleich
zum zweiten Gutachterentwurf die Fahrzeiten für den Güterverkehr
beschleunigt werden (bitte Linien angeben und den Grund für die
Beschleunigung)?
65. Auf welchen Trassen mussten im dritten Gutachterentwurf im Vergleich
zum zweiten Gutachterentwurf die Fahrzeiten für den Güterverkehr
verlangsamt werden (bitte Linien angeben und den Grund für die
Beschleunigung)?
66. Wurden beim dritten Gutachterentwurf im Vergleich zum zweiten
Gutachterentwurf Trassen im Güterverkehr geändert, verkürzt, verlängert
oder entfernt (bitte Linien sowie jeweils die Änderung und den Grund
angeben)?
Die Fragen 64 bis 66 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.
Grundlage der Aufstellung bildet die jeweils langsamste Trasse im genannten
Abschnitt. Es kann also davon ausgegangen werden, dass zahlreiche Züge der
entsprechenden Relationen schneller bzw. mit einem niedrigeren
Beförderungszeitquotienten (BZQ) eingeplant sind. Die Auswertung ist damit seitens der
Gutachter sicher. Die jeweiligen Linienänderungen können aus den im Internet
veröffentlichten Netzgrafiken zum SGV eingesehen werden (abrufbar unter:
https://www.deutschlandtakt.de/news-und-downloads/downloads/#articlefilter=
alle).
Änderungen des SGV-Konzepts sind dabei u. a. Folge von geänderten
Konzepten im Schienenpersonenverkehr und / oder Ergebnis der durchgeführten
Grobbewertung.
67. Auf welchen Trassen konnte der Beförderungszeitquotient nicht unter 1,4
gesenkt werden (vgl. S. 48 AKF; bitte die hier verwendete Definition des
Beförderungszeitquotienten angeben; bitte Grund angeben)?
Es wird auf die Anlage 4 verwiesen.
Der BZQ ist der Quotient aus der im Fahrplan umgesetzten Transportzeit von
Linienbeginn bis zum Linienendpunkt geteilt durch die mindestens
erforderliche Transportzeit auf dem Standardlaufweg. Diese mindestens erforderliche
Transportzeit enthält dabei die Mindestfahrzeit aller gemäß den Richtlinien
vorgesehenen Zuschläge sowie notwendigen Prozesszeiten (z. B. Lokwechsel).
68. Wie viele Trassen für Güterverkehre konnten auf
Hochgeschwindigkeitsstrecken (>160 km/h) tagsüber verplant werden (bitte für jede Strecke
separat angeben, vgl. S. 48 AKF)?
Ist die Wirtschaftlichkeit bei den vielen dafür notwendigen
Überholungen noch gegeben?
Sind weitere Überholungsgleise notwendig (bitte für jede Strecke und
jeweils Anzahl angeben)?
Im Folgenden sind für die im Deutschlandtakt hinterlegten
Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Streckenhöchstgeschwindigkeit von größer 230 km/h
die jeweils in den Tageszeitscheiben eingeplanten SGV-Trassen aufgelistet. Die
Werte sind jeweils pro zwei Stunden pro Richtung angeben.
• Halle/Leipzig – Erfurt
Erfurt – Bamberg
Hamburg – Hannover
Berlin – Hannover
5 Züge/2h
• 4 Züge/2h
• 2 Züge/2h
•
– Wolfsburg – Stendal 2 Züge/2h
– Stendal – Berlin 5 Züge/2h
• Hannover – Würzburg
Würzburg – Nürnberg
Bielefeld – Hannover
Nürnberg – Ingolstadt
Köln – Aachen
Karlsruhe – Offenburg
Buggingen – Weil am Rhein
Mannheim – Stuttgart – Ulm
Berlin – Hamburg
2 Züge/2h
• keine Züge
• keine Züge
• keine Züge
• 4 Züge/2h
• 8 Züge/2h
• 12 Züge/2h
• keine Züge
•
–
–
Hamburg – Hagenow Land 3 Züge/2h
Hagenow Land –
Ludwigslust
2 Züge/2h
–
–
Ludwigslust – Wittenberge 4 Züge/2h
Wittenberge – Berlin 3 Züge/2h
• Augsburg – München 2 Züge/2h
Für Strecken mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als
160 km/h bis unterhalb von 230 km/h haben Überholungen nach Auskunft der
Gutachter eine untergeordnete Bedeutung, da im Rahmen des Deutschlandtakts
zusätzliche Maßnahmen unterstellt sind, die u. a. Überholungen vermeiden
sollen. Die zusätzlich für den Deutschlandtakt erforderlichen
Infrastrukturmaßnahmen stehen aber erst im Ergebnis der derzeit laufenden volkswirtschaftlichen
Bewertung des Gesamtplanfalls fest.
Die Auswirkungen der im Zielfahrplan Deutschladtakt eingeplanten Trassen
auf die Wirtschaftlichkeit der EVU im SGV hängen u. a. von der jeweiligen
Produktionsstruktur des EVU ab und können nicht pauschal abgeleitet werden.
69. Welchen Anteil haben aktuell Güterzüge mit 120 km/h an der gesamten
Verkehrsleistung?
Im dritten Gutachterentwurf beträgt der Anteil der geplanten
Güterzugsystemtrassen mit einer erforderlichen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h etwa
7 Prozent.
70. Wie viele Güterzüge müssen nach Seite 50 der Akteurskonferenz
umgeroutet werden, und welche Auswirkung auf die Fahrzeiten haben diese
Umroutungen jeweils?
71. Sollen Umroutungen von Güterzügen bei der Berechnung von
Trassenpreisen künftig dahin gehend gefördert werden, dass der Umweg
gegenüber dem kürzesten Laufweg nicht mehr berechnet wird?
Wenn ja, bis wann plant die Bundesregierung die dafür notwendigen
gesetzgeberischen Initiativen?
Die Fragen 70 und 71 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Umroutungen stellen eine methodische Herangehensweise zur systematischen
Einplanung von Güterzugtrassen in den Zielfahrplan dar, um auf Basis dessen
passgenaue Infrastrukturmaßnahmen zu identifizieren. Inwiefern Umroutungen
bei der späteren Berechnung von Trassenpreisen eine Rolle spielen könnten,
kann gegenwärtig nicht beantwortet werden.
Im Folgenden sind SGV-Zuglaufabschnitte aufgeführt, für die ein Teil der
Trassen im 3. Gutachterentwurf umgeroutet wurden. Es werden Zugzahlen pro zwei
Stunden am Tag angegeben:
• 2 Zugpaare Bremerhaven – Seelze umgeroutet via Bremervörde –
Rotenburg Beförderungszeitverlängerung im Durchschnitt um etwa 40 Minuten,
• 1 Zug Bebra – Main-Neckar-Bahn – Neu-Edingen/Friedrichsfeld
umgeroutet via Wolfgang – Aschaffenburg – Darmstadt
Beförderungszeitverlängerung im Durchschnitt um etwa 50 Minuten,
• 4 Züge Bebra – Riedbahn – Mannheim Rbf und 1 Zug in Gegenrichtung
umgeroutet via Wolfgang – Aschaffenburg – Riedbahn
Beförderungszeitverlängerung im Durchschnitt um etwa 30 Minuten,
• 2 Zugpaare Köln – Bonn – Mainz – Mannheim umgeroutet via
Ludwigshafen und weiter über Germersheim und Graben-Neudorf nach Karlsruhe
oder Stuttgart Beförderungszeitverlängerung unter 15 Minuten,
• 1 Zugpaar Köln – Friedberg umgeroutet via rechte Rheinstrecke nach
Mainz-Bischofsheim Beförderungszeitverlängerung unter 15 Minuten,
• 1 Zug Magdeburg – Seddin umgeroutet via Potsdam Wildpark – Caputh
Beförderungszeitverlängerung unter 15 Minuten,
• 1 Zug Seddin – Brandenburg umgeroutet via Caputh – Potsdam Wildpark
Beförderungszeitverlängerung unter 15 Minuten,
• 1 Zug Passow – Seddin umgeroutet via nördlichen Innenring Berlin
Beförderungszeitverlängerung unter 15 Minuten,
• 1 Zugpaar München – Salzburg umgeroutet via Mühldorf
Beförderungszeitverlängerung unter 15 Minuten.
72. Auf welchen Relationen kann der RFC PaP (vgl. S. 51 AKF) nicht
erreicht werden?
Die in der betreffenden Präsentation genannten RFC PaP sind beispielhaft. Eine
umfassende Untersuchung liegt nicht vor.
73. Welche Trassen konnten in Bezug auf die Seiten 52 bis 58 der
Akteurskonferenz nicht gebildet werden (bitte jeweils den Grund angeben)?
Die betreffenden Folien sollen beispielhaft die Herangehensweise der
Gutachter für die Konstruktion von Güterzugtrassen für den Zielfahrplan
Deutschlandtakt verdeutlichen. Mit den jeweils durch die Gutachter unterstellten
Infrastrukturmaßnahmen können für alle Zuglaufabschnitte (und damit nicht nur für
die in der Präsentation genannten) alle geforderten Trassen konstruiert werden.
74. Wie viele Güterzüge sollen nach den Plänen des Deutschlandtaktes über
die Schnellfahrstrecke VDE8 fahren (vgl. S. 58 AKF)?
Wie viele Güterzüge, die eigentlich darüber fahren sollten, mussten
umgeroutet werden?
Wenn es Umroutungen gibt, was sind jeweils die Gründe dafür?
Wie viele Güterzüge sollten laut gesamtwirtschaftlicher Bewertung über
diese Strecke verkehren?
Gemäß geltender Verkehrsprognose 2030 sind pro zwei Stunden am Tag die
folgenden Zugzahlen über die Abschnitte der Hochgeschwindigkeitsstrecke der
VDE 8 eingeplant:
• Halle/Leipzig – Erfurt 5 Zugpaare/2h,
• Erfurt – Bamberg 4 Zugpaare/2h.
Umroutungen von der VDE 8 auf parallele Korridore sind nicht vorgesehen, da
die Zugzahlen der Prognose über die VDE 8 konstruiert werden konnten.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/25774
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/25774
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/25774
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/25774
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/25774
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/25774
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/25774
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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