BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Immobilien der islamistischen Szene (Zweite Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/22761)

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.12.2020

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2505809.12.2020

Immobilien der islamistischen Szene

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/24107 teilt die Bundesregierung unter Bezugnahme auf ihre Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/22761 mit, dass der erforderliche Aufwand für die in der Antwort erwähnte händische Suche im Bundesamt für Verfassungsschutz deshalb unverhältnismäßig und nicht zumutbar sei, weil es sich um ein islamistisches Personenpotenzial von 28 020 Personen handle. Zu diesen 28 020 Personen müssten die vorliegenden Dokumente einzeln auf Hinweise bezüglich Immobilienbesitzes bzw. Immobilieneigentums überprüft werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24107). Bei einer angenommenen Bearbeitungszeit von nur 5 Minuten pro zu prüfende Person würde dies, nach Aussage der Bundesregierung (ebd.), einen Aufwand von ca. 2 300 Arbeitsstunden ergeben. Gleichzeitig soll sich ausweislich des aktuellen Verfassungsschutzberichts im Jahr 2019, jeweils nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften, das linksextremistische Personenpotenzial auf insgesamt 33 500 Personen und das rechtsextremistische Personenpotenzial auf insgesamt 32 080 Personen (vgl. Verfassungsschutzbericht 2019, S. 53 und 116) belaufen haben. Obwohl das links- und das rechtsextremistische Personenpotenzial jeweils das islamistische Personenpotenzial zahlenmäßig deutlich übersteigt, war es der Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 19/2057 und 19/10043 möglich, jeweils die links- und die rechtsextremistisch genutzten Immobilien, unter Nennung ihres Standortes, aufzuzählen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Aus welchen Gründen war es der Bundesregierung möglich, die linksextremistisch genutzten Immobilien auf Bundestagsdrucksache 19/2057 aufzuzählen, obwohl ausweislich des aktuellen Verfassungsschutzberichts das linksextremistische Personenpotenzial das islamistische Personenpotenzial in den Jahren 2018 und 2019 hierzulande überstieg, und warum wurde die Ermittlung der linksextremistisch genutzten Immobilien in diesem Fall nicht unter Hinweis auf einen unzumutbaren bzw. unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand abgelehnt?

2

Aus welchen Gründen war es der Bundesregierung möglich, die rechtsextremistisch genutzten Immobilien auf Bundestagsdrucksache 19/10043 aufzuzählen, obwohl ausweislich des aktuellen Verfassungsschutzberichts das rechtsextremistische Personenpotenzial das islamistische Personenpotenzial im Jahr 2019 hierzulande überstieg, und warum wurde die Ermittlung der rechtsextremistisch genutzten Immobilien in diesem Fall nicht unter Hinweis auf einen unzumutbaren bzw. unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand abgelehnt?

3

Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass die Ermittlung der islamistisch genutzten Immobilien in Deutschland nicht möglich sei, da dies aufgrund des islamistischen Personenpotenzials von 28 020 Personen mit einem unzumutbaren bzw. unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand von ca. 2 300 Arbeitsstunden verbunden wäre (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24107), jedoch gleichzeitig die Ermittlung der linksextremistisch genutzten Immobilien (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2057) sowie die der rechtsextremistisch genutzten Immobilien (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10043) möglich war, obwohl im Jahr 2019 das linksextremistische Personenpotenzial bei 33 500 Personen und das rechtsextremistische Personenpotenzial bei 32 080 lag und damit das islamistische Personenpotenzial überstieg?

Berlin, den 26. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen