[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Todtenhausen, Michael
Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25169 –
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Unternehmensgründungen und
Meisterprüfungen im Handwerk
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach einer Studie des Instituts für Handwerkswirtschaft an der Universität
Göttingen (ifh) zeigen sich durch die Corona-Pandemie und die getroffenen
Maßnahmen seit März 2020 deutliche wirtschaftliche Auswirkungen auch für
das Handwerk. Hierzu gehören nicht nur Umsatzverluste oder Totalausfälle in
Branchen wie dem Messebau oder in Teilen des Lebensmittelhandwerks, die
aufgrund abgesagter Messen und Veranstaltungen keine Aufträge mehr
erhalten, sondern auch strukturelle Folgewirkungen. Hierzu gehören insbesondere
Gründungen oder Betriebsaufgaben, die durch Ein- oder Austragung in die
bzw. aus der Handwerksrolle quantifizierbar sind (vgl.
https://www.ifh.wiwi.u
ni-goettingen.de/veroeffentlichungen/2020/resilientes-handwerk.html). Laut
Studienergebnissen seien demnach die Neu-Eintragungen im Vergleich zu den
Vorjahreszeiträumen im Jahr 2020 deutlich gesunken: Im Zeitraum von März
bis August betrage das Minus 14 Prozent. Gleichzeitig zeige sich ein
Erholungseffekt bei den Eintragungszahlen nach dem tiefen Einschnitt im April.
Zur besonderen Situation im Jahr 2020 zählt zusätzlich die Tatsache, dass in
zwölf Gewerken seit diesem Jahr wieder die Meisterpflicht eingeführt wurde –
so im Gewerk der Fliesenleger, Jalousiebauer und Raumausstatter. Dies
bedeutet, dass die bisher zulassungsfreie Eintragung nun zulassungspflichtig ist
und daher Änderungen bei den Eintragungen in die Handwerksrolle gemäß
Handwerksordnung (HwO) ergeben haben. Aber nicht nur die HwO-Novelle,
sondern auch die Corona-Pandemie wirkt sich im großen Umfang auf die
berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung aus. So war im März und April der
Unterricht an Berufsschulen und Bildungseinrichtungen der Kammern
eingestellt, gleichzeitig pausierten Meisterkurse oder wurden Prüfungen
verschoben. In Gänze kam es zu veränderten Anmeldezahlen zu Kursen, die auf die
Meisterprüfung vorbereiten, was wiederum in Zukunft zu veränderten
Gründungszahlen im Handwerk führen dürfte (vgl.
https://www.deutsche-handwer
ks-zeitung.de/unterricht-meisterkurse-co-das-ist-der-stand-bei-ihrer-hwk/150/
32542/400034).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25740
19. Wahlperiode 08.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 7. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie haben sich die Gründungszahlen im Handwerk im Jahr 2020
entwickelt (bitte nach Gewerken, Anlagen der HwO, Neugründungen bzw.
Übernahmen aufschlüsseln)?
2. Wie haben sich die Gründungen seit Ausbruch der Pandemie im März
2020 im Vergleich zum Vorjahr und im Fünfjahresvergleich entwickelt
(bitte nach Monats- und Quartalszahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Seitens des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) werden nur die
Neueintragungen in den Rollen und Verzeichnissen der Handwerkskammern zu
den Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember erfasst. Darin sind sowohl
Neugründungen von Betrieben als auch Betriebsübernahmen zusammengefasst.
Eine detailliertere Auswertung nach Monaten erfolgt nicht. Die nachfolgende
Übersicht schlüsselt die Betriebszugänge nach den Anlagen A, B1 und B2 der
HwO für die vergangenen fünf Jahre jeweils zum Stichtag 30. Juni auf.
Zugänge Anlagen A, B1, und B2 (Quelle: ZDH 12/2020)
Gewerke – Anlage A
(zulassungspflichtiges Handwerk)
Betriebe Zugänge 01.01.–30.06.
2020 2019 2018 2017 2016
Augenoptiker 182 181 172 180 176
Behälter- und Apparatebauer* 82
Betonstein- und Terrazzohersteller* 36
Boots- und Schiffbauer 14 14 14 15 21
Brunnenbauer 16 7 12 6 20
Bäcker 233 236 257 241 259
Böttcher* 2
Büchsenmacher 7 13 9 13 5
Chirurgiemechaniker 7 3 2 0 3
Dachdecker 400 482 411 461 491
Gewerke – Anlage A
(zulassungspflichtiges Handwerk)
Betriebe Zugänge 01.01.–30.06.
2020 2019 2018 2017 2016
Drechsler und Holzspielzeugmacher* 195
Elektrotechniker 1.678 1.639 1.528 1.575 1.504
Estrichleger* 383
Feinwerkmechaniker 287 345 345 324 314
Fleischer 328 271 265 271 232
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger* 3.910
Friseure 2.967 3.075 2.854 2.831 2.771
Gerüstbauer 127 147 178 143 181
Glasbläser und Glasapparatebauer 4 9 0 1 3
Glaser 56 66 76 73 71
Glasveredler* 16
Hörakustiker 148 125 164 95 91
Informationstechniker 103 94 100 97 112
Installateur und Heizungsbauer 1.203 1.250 1.204 1.248 1.246
Karosserie- und Fahrzeugbauer 121 111 106 129 111
Klempner 68 63 75 72 87
Konditoren 140 159 144 161 131
Kraftfahrzeugtechniker 1.486 1.602 1.641 1.649 1.712
Gewerke – Anlage A
(zulassungspflichtiges Handwerk)
Betriebe Zugänge 01.01.–30.06.
2020 2019 2018 2017 2016
Kälteanlagenbauer 119 107 98 91 103
Landmaschinenmechaniker 135 149 139 149 143
Maler und Lackierer 992 1.150 1.105 1.157 1.190
Maurer und Betonbauer 1.325 1.516 1.463 1.488 1.632
Mechaniker für Reifen- und
Vulkanisationstechnik
4 10 9 14 5
Metallbauer 620 634 645 605 648
Ofen- und Luftheizungsbauer 41 49 40 52 48
Orgel- und Harmoniumbauer* 12
Orthopädieschuhmacher 37 40 36 54 58
Orthopädietechniker 27 60 70 68 64
Parkettleger* 371
Raumausstatter* 1.503
Rollladen- und Sonnenschutztechniker* 235
Schilder- und Lichtreklamehersteller* 330
Schornsteinfeger 188 175 160 167 127
Gewerke – Anlage A
(zulassungspflichtiges Handwerk)
Betriebe Zugänge 01.01.–30.06.
2020 2019 2018 2017 2016
Seiler 2 0 2 5 0
Steinmetzen und Steinbildhauer 75 76 84 99 83
Straßenbauer 260 272 237 242 219
Stuckateure 150 182 184 212 207
Tischler 667 665 670 712 675
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer 35 44 49 48 42
Zahntechniker 124 129 150 168 170
Zimmerer 423 462 468 430 451
Zweiradmechaniker 105 139 128 147 161
Anlage A gesamt 21.996 15.776 15.312 15.503 15.589
*) HwO Novelle ab 2020 – Gewerke von B1 neu in Anlage A
Gewerke – Anlage B1
(zulassungsfreies Handwerk)
Betriebe Zugänge 01.01.–30.06.
2020 2019 2018 2017 2016
Behälter- und Apparatebauer* 156 207 161 139
Bestattungsgewerbe** 184
Betonstein- und Terrazzohersteller* 50 43 57 46
Bogenmacher 2 4 4 4 3
Brauer und Mälzer 75 71 87 82 72
Buchbinder 9 18 14 17 16
Böttcher* 0 2 2 0
Drechsler (Elfenbeinschnitzer)/
Holzspielzeugmacher*
166 131 116 117
Drucker 15 21 31 30 21
Edelsteinschleifer- und graveure 2 5 6 2 4
Estrichleger 515 526 548 501
Feinoptiker 1 2 1 1 1
Flexografen 3 3 5 9 2
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger* 5.289 5.229 5.569 5.497
Fotografen 2.971 3.250 3.033 3.039 2.608
Gewerke – Anlage B1
(zulassungsfreies Handwerk)
Betriebe Zugänge 01.01.–30.06.
2020 2019 2018 2017 2016
Galvaniseure 23 22 16 8 13
Gebäudereiniger 5.659 5.624 5.625 5.321 5.303
Geigenbauer 14 16 11 10 17
Glas- und Porzellanmaler 4 4 2 2 3
Glasveredler* 15 20 11 18
Gold- und Silberschmiede 205 189 222 196 202
Graveure 61 38 38 46 25
Handzuginstrumentenmacher 3 1 2 2 4
Holz- und Bautenschutzgewerbe** 1.090
Holzbildhauer 58 39 41 44 45
Holzblasinstrumentenmacher 11 9 3 8 9
Keramiker 90 80 75 65 52
Klavier- und Cembalobauer 17 13 18 15 23
Korb- und Flechtwerkgestalte 12 9 9 16 5
Kürschner 7 6 4 4 8
Maßschneider 1.164 870 966 978 915
Metallbildner 91 77 89 58 67
Gewerke – Anlage B1
(zulassungsfreies Handwerk)
Betriebe Zugänge 01.01.–30.06.
2020 2019 2018 2017 2016
Metall- und Glockengießer 4 4 4 3 2
Metallblasinstrumentenmacher 6 5 9 8 4
Modellbauer 54 54 56 56 47
Modisten 10 5 11 5 10
Müller 5 4 6 5 15
Orgel- und Harmoniumbauer* 5 14 13 6
Parkettleger* 435 423 465 508
Raumausstatter* 2.223 2.262 2.267 2.211
Rollladen- und Sonnenschutztechniker* 254 227 185 226
Sattler und Feintäschner 181 199 215 210 151
Schilder- und Lichtreklamehersteller* 262 236 238 195
Schneidwerkzeugmechaniker 53 43 32 42 38
Schuhmacher 32 60 54 80 60
Segelmacher 12 7 6 12 12
Siebdrucker 28 22 15 24 9
Sticker 0 - - - -
Textilgestalter 283 244 217 277 219
Gewerke – Anlage B1
(zulassungsfreies Handwerk)
Betriebe Zugänge 01.01.–30.06.
2020 2019 2018 2017 2016
Textilreiniger 119 149 148 156 146
Uhrmacher 45 34 57 58 50
Vergolder 5 8 9 7 6
Wachszieher 23 18 15 17 11
Weber 0 - - - -
Weinküfer 6 6 1 4 7
Zupfinstrumentenmacher 30 29 28 30 30
Anlage B1 gesamt 12.667 20.632 20.505 20.583 19.699
*) HwO Novelle ab 2020 – Gewerke von B1 neu in Anlage A
**) HwO Novelle ab 2020 – Gewerke von B2 neu in Anlage B
Gewerke – Anlage B2
(handwerksähnliches Gewerbe)
Betriebe Zugänge 01.01.–30.06.
2020 2019 2018 2017 2016
Appreteure, Dekateure 2 0 0 0 1
Asphaltierer (ohne Straßenbau) 16 13 10 10 8
Ausführung einfacher Schuhreparaturen 27 34 24 34 31
Bautentrocknungsgewerbe 95 131 90 88 58
Bestattungsgewerbe* 169 168 174 146
Betonbohrer und -schneider 90 101 79 75 74
Bodenleger 1.091 734 699 711 599
Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung 38 51 47 43 41
Bürsten- und Pinselmacher 0 0 0 4 0
Daubenhauer 0 0 0 0 1
Dekorationsnäher (ohne
Schaufensterdekoration)
29 42 36 42 36
Einbau von genormten Baufertigteilen 2.513 2.440 2.501 2.662 2.558
Eisenflechter 390 374 426 427 392
Fahrzeugverwerter 15 19 14 26 27
Gewerke – Anlage B2
(handwerksähnliches Gewerbe)
Betriebe Zugänge 01.01.-30.06.
2020 2019 2018 2017 2016
Fleckteppichhersteller 0 0 0 0 0
Fleischzerleger, Ausbeiner 25 22 15 34 35
Fuger (im Hochbau) 177 141 172 207 193
Gerber 1 2 0 3 2
Getränkeleitungsreiniger 10 12 21 25 22
Handschuhmacher 0 0 0 1 0
Herstellung von Drahtgestellen 0 3 2 2 1
Holz- und Bautenschutzgewerbe* 810 927 862 970
Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung) 0 1 0 1 0
Holzblockmacher 6 4 3 9 3
Holzreifenmacher 1 0 1 0 1
Holzschindelmacher 1 0 1 0 1
Holzschuhmacher 1 0 0 0 0
Innerei-Fleischer (Kuttler) 2 1 1 0 0
Kabelverleger im Hochbau 565 537 513 485 426
Klavierstimmer 2 3 1 3 4
Gewerke – Anlage B2
(handwerksähnliches Gewerbe)
Betriebe Zugänge 01.01.–30.06.
2020 2019 2018 2017 2016
Klöppler 0 - - - -
Kosmetiker 4.831 5.390 4.539 4.172 3.425
Kunststopfer 1 2 0 0 3
Lampenschirmhersteller
(Sonderanfertigung)
5 7 3 8 3
Maskenbildner 17 19 26 24 20
Metallschleifer und Metallpolierer 51 45 74 61 89
Metallsägen-Schärfer 4 6 6 4 8
Muldenhauer 2 0 0 0 0
Plisseebrenner 0 0 0 0 0
Posamentierer 0 - - - -
Rammgewerbe 1 1 0 2 0
Requisiteure 3 0 1 5 3
Rohr- und Kanalreiniger 111 132 131 100 102
Schirmmacher 0 1 0 0 1
Schlagzeugmacher 2 3 5 2 4
Schnellreiniger 9 9 9 12 11
Sonstige (Sonderregelungen einschl.
Bestandsschutz)
0 0 0 0 0
Speiseeishersteller 238 269 243 255 227
Steindrucker 0 0 0 0 0
Gewerke – Anlage B2
(handwerksähnliches Gewerbe)
Betriebe Zugänge 01.01.–30.06.
2020 2019 2018 2017 2016
Stoffmaler 0 0 0 0 1
Stricker 0 - - - -
Tankschutzbetriebe 12 13 10 15 11
Teppichreiniger 29 43 31 38 53
Textil-Handdrucker 35 31 29 25 34
Theater- und Ausstattungsmaler 8 1 2 2 4
Theaterkostümnäher 5 2 6 4 2
Theaterplastiker 0 0 4 1 1
Änderungsschneider 390 466 470 507 467
Anlage B2 gesamt 10.851 12.084 11.340 11.165 10.099
*) HwO Novelle ab 2020 – Gewerke von B2 neu in Anlage B1
Die Daten decken sich mit den Ergebnissen der von den Fragestellern zitierten
Studie des Institutes für Handwerkswirtschaft an der Universität Göttingen
(ifh), wonach in 2020 eine Überlagerung der Effekte von Novellierung der
Handwerksordnung und Corona-Folgen eingetreten ist. Laut ifh sind die
Rückgänge der Eintragungen zu einem erheblichen Teil auf die Wiedereinführung
der Meisterpflicht in zwölf Handwerken zurückzuführen.
3. Gibt es regionale Unterschiede, was die Ansiedlung von Neugründungen
betrifft (bitte nach Bundesländern und im Vergleich zum Vorjahr
aufschlüsseln)?
Eine explizite Aufschlüsselung der Neugründungen nach Bundesländern liegt
der Bundesregierung nicht vor. Die nachfolgende Grafik beschreibt die
Entwicklung des Betriebsbestandes nach Bundesländern für den Zeitraum der
vergangenen 20 Jahre bis 2019. Die Zahlen sind indexiert, um einen Vergleich
zwischen den Bundesländern unterschiedlicher Größe zu ermöglichen:
Quelle: ifh-Stellungnahme zu Anträgen im Thüringer Landtag „Meisterbonus und
Meistergründungsprämie“ 2020
Die von den Fragestellern zitierte Studie des ifh verdeutlicht, dass die
politischen Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise in 2020 sich auch auf die
handwerkliche Gründungstätigkeit auswirkten. Eine Differenzierung nach
Bundesländern ist hier bisher nicht erfolgt und würde angesichts der dynamischen
Entwicklung der Pandemie zum jetzigen Zeitpunkt auch nur eine
Momentaufnahme darstellen. Das ifh arbeitet zurzeit an einer Studie zur ökonomischen
Reaktion des Handwerks in Baden-Württemberg auf die Corona-Krise. Nach
Auskunft des ifh deuten erste Rückschlüsse darauf hin, dass der Schwerpunkt
der zuletzt vollzogenen Gründungen auf den urbanen Räumen lag und die
Reaktionsdynamik dort höher ausfiel als in ländlichen Regionen, wobei die
Wiedereinführung der Meisterpflicht auch hier eine größere Rolle spielte als
die Coronakrise. Die Studie ist noch nicht vollständig abgeschlossen und soll
erst im kommenden Jahr veröffentlicht werden.
Der im November 2020 vom ZDH veröffentlichte Konjunkturbericht enthält
die Bewertung der Geschäftslage der einzelnen Bundesländer und Kommentare
aller regionalen Handwerkskammern zur aktuellen Situation. In der
Gesamtbetrachtung wird dabei deutlich, dass wesentliche Unterschiede zwischen
einzelnen Bundesländern in der Betroffenheit durch die Coronakrise bislang nicht
zu erkennen sind (Link:
https://www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-u
mwelt/konjunktur-umfragen/konjunkturberichte/zdh-konjunkturbericht-22
020/).
4. Welche Förderprogramme erhalten Gründerinnen und Gründer derzeit
von Seiten des Bundes wie der Länder (bitte nach Fördermittelgebern,
Fördermittelhöhen, Budgets, Anträgen und Bewilligungen
aufschlüsseln)?
Die wesentlichen Bundesförderprogramme lauten:
a) ERP-Kapital für Gründung
b) ERP-Gründerkredit Startgeld
c) ERP-Gründerkredit Universell
Die Fördermittel stammen aus dem ERP-Sondervermögen und werden als
Kredite über die KfW über Hausbanken ausgereicht. Die Förderleistung wird
jährlich im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplanes festgelegt.
Kreditzusagen per 11/2020
Gründerprogramm Anzahl Volumenin Mio. Euro
a) 242 51,9
b) 3.007 182,7
c) 12.342 3.296,4
Der ERP-Gründerkredit Universell ist Teil des KfW-Sonderprogramms im
Rahmen der Corona-Hilfen. Vom ausgewiesenen Bewilligungsvolumen
entfielen per 30.10. insgesamt 6.244 Kreditzusagen im Volumen von 1,28 Mrd. auf
die Corona-Hilfen für Unternehmen bis zu 5 Jahren.
Weitere Förderinstrumente sind auf der Homepage des BMWi unter
https://ww
w.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/U/ueberblick-zu-foerderinstrumenten-zu
r-gruendungs-und-wachstumsfinanzierung.pdf aufgelistet. Einen vollständigen
Überblick über alle Förderangebote auf europäischer und nationaler Ebene
bietet zudem die Förderdatenbank des Bundes. Eine weitere Differenzierung
entsprechend der Frage ist derzeit leider nicht möglich.
Um für das jeweilige Vorhaben die optimale Förderung zu identifizieren, sind
die Gründungsinteressierten im KMU-Bereich auf den kompetenten Rat von
spezialisierten Fachleuten angewiesen, die für das jeweilige Vorhaben die
passende Auswahl sachkundig empfehlen und die Beantragung unterstützen.
Hierbei leisten die Beratungsstellen der Handwerkskammern aufgrund ihrer
neutralen Position einen besonders wertvollen Beitrag. Sie sorgen für die notwendige
Transparenz und schaffen zudem Verbindungen zu den diversen
Fördereinrichtungen, unterstützen die Beantragung von Finanzierungs- oder freiberufliche
Beratungsförderung und initiieren über ihre regionalen Netzwerke wichtige
Kontakte und Partnerschaften z. B. zu Forschungseinrichtungen.
5. Inwieweit hat sich die Pandemie-Phase auf die Teilnehmerzahlen an
Meisterprüfungsvorbereitungskursen ausgewirkt (bitte Zahlen nach
Berufen ab Jahresbeginn im Monatsvergleich zum Vorjahr)?
6. Welche Entwicklung an Teilnehmerzahlen hat sich in den zwölf
meisterpflichtigen Gewerken ergeben, die seit Januar 2020 in die Anlage A
wieder aufgenommen werden?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Statistik zu Teilnahmen an Meistervorbereitungskursen existiert nach
Auskunft des ZDH nicht. Diese wäre auch nur bedingt aussagekräftig, da
erfahrungsgemäß zwar die weit überwiegende Mehrheit von
Meisterprüfungsabsolventinnen und -absolventen Vorbereitungskurse besucht, diese für eine
Prüfungszulassung aber nicht obligatorisch sind, da an einer Meisterprüfung auch
teilnehmen kann, wer keine Vorbereitungskurse besucht hat. Zudem gilt zu
beachten, dass die Meisterprüfung im Handwerk aus insgesamt vier Teilen
besteht. Für diese gibt es unterschiedliche Vorbereitungskurse, die auch zu
unterschiedlichen Zeitpunkten (innerhalb eines Kalenderjahres oder über mehrere
Kalenderjahre verteilt) absolviert werden können.
Es ist allerdings zu vermuten, dass die Corona-Krise und die damit
verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen in diesem Jahr negative Auswirkungen auf
die Anzahl der absolvierten Meisterprüfungen haben werden und damit auch
eine geringere Anzahl an potentiellen Gründerinnen und Gründern in den
nächsten Jahren zu einem Rückgang an neuen Betriebsgründungen führen wird.
Für die in Frage 6 angesprochenen Handwerke wird die erfolgte
Wiedereinführung der Meisterpflicht diesem Trend entgegenwirken. Zu diesem Effekt im
Allgemeinen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
7. Gibt es Veränderungen bei der Beantragung des Aufstiegs-BAföGs
(ehemals Meister-BAföG) seit Jahresbeginn (bitte nach Monaten im
Vergleich zum Vorjahresmonat aufschlüsseln)?
8. Gibt es Veränderungen bei der Beantragung von Maßnahmebeitrag,
Unterhaltsbeitrag sowie bei Anträgen auf Erlass wegen erfolgreicher
Prüfung und/oder Existenzgründung?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Daten für das Jahr 2020 liegen erst mit der Bundesstatistik 2021 im nächsten
Sommer vor.
9. Gibt es Überlegungen für Maßnahmen seitens der Bundesregierung, um
das Interesse für die Meisterprüfung und eine nachfolgende Gründung im
Handwerk in Zukunft stärker zu fördern?
Die Bundesregierung hat bereits im Zuge der jüngsten Novelle der
Handwerksordnung, die im Februar 2020 in Kraft trat, für insgesamt zwölf zuvor
zulassungsfreie Handwerksberufe die Meisterpflicht wieder eingeführt. Im Zeitraum
zwischen 2002 und 2018 sank die Anzahl an bestandenen Meisterprüfungen in
zulassungsfreien Handwerken in weitaus höherem Maße (ca. 55 Prozent) als in
zulassungspflichtigen Handwerken (ca. 22 Prozent). Es wird davon
ausgegangen, dass diese Entwicklung mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht in
den betroffenen Gewerken entscheidend abgemildert wird. Daneben werden die
Verordnungen über die Meisterprüfungen in den Teilen I und II in den
jeweiligen Gewerken regelmäßig modernisiert und bedarfsgerecht aktualisiert und
angepasst. Diese Verordnungspraxis gewährleistet, dass Meisterprüfungen im
zulassungspflichtigen wie im zulassungsfreien Bereich stets relevante
Fertigkeiten und Kenntnisse abprüfen, deren Beherrschung eine sichere und
meisterhafte Ausübung des Handwerks gewährleisten. So wird der Aussagegehalt des
geschützten Meistertitels als „Qualitätssiegel“ im Wettbewerb mit anderen
Gewerbetreibenden hochgehalten und dessen Attraktivität gestärkt. Die
Maßnahmen im Einzelnen werden durch die Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen
Bundesministerien veröffentlicht. Darüber hinaus dient das zum 1. August 2020
umfassend modernisierte Aufstiegs-BAföG als finanzielle Unterstützung und
Anreiz zum Absolvieren einer Meisterprüfung und nachfolgenden Gründung.
10. Wie haben sich die Corona-Pandemie und der Umgang mit ihr auf die
Nutzung von digitalen Kurs- und Prüfungsangeboten ausgewirkt, die
schon zuvor angeboten wurden?
Digitale Kursangebote wurden, wo es technisch möglich und sinnvoll war,
weiter ausgebaut. Während der Schließung der handwerklichen
Bildungseinrichtungen im Frühjahr 2020 haben diese den Einsatz von Lernplattformen (wie
ILIAS) und Web- bzw. Online-Seminaren ausgeweitet. Vornehmlich bei Kursen
mit fachtheoretischen und betriebswirtschaftlichen Inhalten konnten
ausgefallene Präsenzangebote hierdurch ein Stück weit kompensiert werden. Das
Erlernen von fachpraktischem Handlungswissen lässt sich jedoch nicht umfassend in
den digitalen Raum verlegen. Im Frühjahr ausgefallene Angebote in diesem
Bereich wurden soweit möglich – in kleinerer Kursgruppengröße – über den
Sommer nachgeholt. Daten zu Umfang und Inanspruchnahme der (digitalen)
Weiterbildungsangebote während der coronabedingten Schließung der
Bildungseinrichtungen bzw. für das Jahr 2020 insgesamt liegen nicht vor.
Auf das Prüfungswesen (Abschluss- und Gesellenprüfungen, Meister- und
sonstige Fortbildungsprüfungen) hatte die Corona-Pandemie dahingehend
Einfluss, dass Prüfungstermine während des Shutdown im Frühjahr abgesagt
werden mussten. Hiervon betroffene Prüfungen wurden soweit möglich während
des Jahresverlaufs und unter Beachtung der Hygienevorschriften in der jeweils
vorgesehenen Form nachgeholt, wobei sich insgesamt ein negativer Effekt
durch die Corona-Krise nicht vermeiden lassen wird (siehe auch Antwort zu
Frage 6).
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ISSN 0722-8333]