Bekämpfung von sexuellem Missbrauch
der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Sexualisierte Gewalt, die sich gegen Kinder richtet, ist eine der schwersten Straftaten, die in unserer Gesellschaft vorkommen. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen, indem er den Strafrahmen für den § 176 ff. des Strafgesetzbuchs (StGB) weit gefasst hat. Mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren lässt sich schuldangemessen die Schwere der Tat bestrafen. Gerichte tendieren auch dazu, das Strafmaß auszuschöpfen, wie die ersten Verurteilungen in den Fällen Lügde (https://www.tagesschau.de/inland/urteil-luegde-101.html, letzter Abruf 26. November 2020) und Bergisch Gladbach (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-bergisch-gladbach-hohe-haftstrafen-fuer-zwei-maenner-im-fall-bergisch-gladbach-a-14dc734a-68f1-44b6-bb73-1e4331b89e39, letzter Abruf 26. November 2020) zeigen.
Hohe Haftstrafen allein können die Täterinnen und Täter jedoch vielfach nicht abschrecken. Ziel einer effektiven Bekämpfungsstrategie muss es nach Ansicht der Fragesteller daher sein, das Entdeckungsrisiko für die Täterinnen und Täter spürbar zu erhöhen, die Ermittlungen zu erleichtern und wirksam Prävention zu leisten. Nordrhein-Westfalen hat – als Lehre aus den jüngsten Fällen von schwerem Missbrauch – in der Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ zahlreiche Handlungsempfehlungen zusammengetragen (vgl. https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/regierungskommission-mehr-sicherheit-fuer-nordrhein-westfalen-uebergibt, letzter Abruf 26. November 2020). Viele dieser Punkte machen ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern nötig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in Deutschland gegeben (bitte nach Jahr, Bundesland und Straftatbeständen nach den §§ 174, 174a bis 174c, 176, 176a, 176b, 180, 182, 184b bis 184e StGB aufschlüsseln)?
a) Wie viele Ermittlungsverfahren in diesen Straftatbeständen wurden jeweils eingestellt (bitte nach Jahr, Bundesland und Straftatbeständen nach den §§ 174, 174a bis 174c, 176, 176a, 176b, 180, 182, 184b bis 184e StGB aufschlüsseln)?
b) Wie viele Anklageerhebungen wegen dieser Straftatbestände hat es im entsprechenden Zeitraum gegeben (bitte nach Jahr, Bundesland und Straftatbeständen nach den §§ 174, 174a bis 174c, 176, 176a, 176b, 180, 182, 184b bis 184e StGB aufschlüsseln)?
c) Zu wie vielen Verurteilungen wegen dieser Straftatbestände ist es nach Kenntnis der Bundesregierung im entsprechenden Zeitraum jeweils gekommen (bitte nach Jahr, Bundesland und Straftatbeständen nach den §§ 174, 174a bis 174c, 176, 176a, 176b, 180, 182, 184b bis 184e StGB aufschlüsseln)?
d) Wie hoch fiel nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Strafmaß bei Verurteilungen wegen dieser Straftatbestände jeweils aus (bitte nach Jahr, Bundesland und Straftatbeständen nach den §§ 174, 174a bis 174c, 176, 176a, 176b, 180, 182, 184b bis 184e StGB aufschlüsseln)?
Wie viele Ermittlerinnen und Ermittler der Sicherheitsbehörden des Bundes bearbeiten gegenwärtig Straftaten nach den §§ 174, 174a bis 174c, 176, 176a, 176b, 180, 182, 184b bis 184e StGB?
Wie viele haben solche Straftaten in den letzten fünf Jahren jeweils bearbeitet (bitte nach Behörde und Jahr aufschlüsseln)?
Mit welchen Sicherheitsbehörden der Länder arbeiten Ermittlerinnen und Ermittler der Sicherheitsbehörden des Bundes bei der Ermittlung von Straftaten nach den §§ 174, 174a bis 174c, 176, 176a, 176b, 180, 182, 184b bis 184e StGB zusammen?
Wie bewertet die Bundesregierung insoweit die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder?
Wie wird die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bei der Bekämpfung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung koordiniert?
Gibt es einheitliche Arbeitsabläufe und formelle oder informelle Absprachen zwischen den Behörden des Bundes und der Länder?
Wie werden Ermittlerinnen und Ermittler der Sicherheitsbehörden des Bundes für die Vernehmung von Opfern sexueller Gewalt oder sexuellen Missbrauchs zu Lasten von Kindern ausgebildet?
Wie viele insoweit ausgebildete Beamtinnen und Beamte gibt es derzeit in den Sicherheitsbehörden des Bundes?
Wie wird die Ausbildung von Ermittlerinnen und Ermittlern für die Vernehmung von Opfern sexueller Gewalt oder sexuellen Missbrauchs zu Lasten von Kindern zwischen Bund und Ländern koordiniert?
Wie wird aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass auch die Ermittlerinnen und Ermittler der Länder entsprechend geschult sind, um derartige Vernehmungen durchzuführen?
Welche Maßnahmen zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit von Ermittlerinnen und Ermittlern ergreift der Bund als Dienstherr?
Stehen den Ermittlerinnen und Ermittlern Psychologen zur Seite?
Haben die Ermittlerinnen und Ermittler Zugang zu Supervision und Stressbewältigungstrainings?
Welche Möglichkeiten zur Aufzeichnung der Aussagen von Opfern sexueller Gewalt oder sexuellen Missbrauchs zu Lasten von Kindern und welche Möglichkeiten der Einbringung dieser Aufzeichnungen in den Strafprozess bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit?
a) Sieht die Bundesregierung insoweit eine Notwendigkeit zur Ausweitung der Möglichkeiten der Verwertung von aufgezeichneten Vernehmungen im Strafprozess, um die Opfer entsprechend zu entlasten?
Welche Möglichkeiten zur Vereinfachung der Protokollierung solcher Vernehmungen sieht die Bundesregierung?
b) In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung derartige Aufnahmen bereits zum jetzigen Zeitpunkt durch Ermittlerinnen und Ermittler des Bundes und der Länder regelmäßig angefertigt und im Strafprozess verwendet?
c) Wie viele zur Aufnahme solcher Vernehmungen geeignete Video- und Tonausrüstungen stehen den Ermittlungsbehörden des Bundes gegenwärtig zur Verfügung?
Wie schätzt die Bundesregierung den Personalbedarf für Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern in den Sicherheitsbehörden des Bundes ein?
a) Stehen aus Sicht der Bundesregierung in den Behörden des Bundes und der Länder ausreichend Ermittlerinnen und Ermittler zur Verfügung, um solche Durchsuchungsmaßnahmen durchzuführen?
b) Stehen aus Sicht der Bundesregierung in den Behörden des Bundes und der Länder genügend geschulte Ermittlerinnen und Ermittler für die Auswertung im Rahmen solcher Durchsuchungsmaßnahmen sichergestellter Beweismittel zur Verfügung?
c) Welche Kapazitäten zur Auswertung digitaler Beweismittel bestehen insoweit bei den Sicherheitsbehörden des Bundes?
d) In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden des Bundes in den vergangenen fünf Jahren digitales Beweismaterial zur Auswertung an privatwirtschaftliche Unternehmen übergeben (bitte nach Jahr und Datenumfang in Terabyte aufschlüsseln)?
Welche Kosten sind hierdurch entstanden?
Welche Regelungen zum bundesweit einheitlichen Umgang mit digitalen Spurenträgern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für die Einführung derartiger Regelungen?
Welche Rolle spielt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder automatisierter Datenauswertung bei der Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch die Sicherheitsbehörden des Bundes?
a) Inwieweit arbeitet die Bundesregierung auf diesem Feld mit den Sicherheitsbehörden der Länder zusammen?
b) Gibt es eine einheitliche Strategie für den Einsatz Künstlicher Intelligenz auf diesem Feld?
c) Welche technischen Anforderungen hat der Einsatz dieser Ermittlungsmethoden, und welche Kosten entstehen dadurch?
Welche Rolle bei der Aufklärung und Prävention von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern spielen nach Ansicht der Bundesregierung die Jugendämter?
a) Wie bewertet die Bundesregierung insoweit die personelle und finanzielle Ausstattung der Jugendämter?
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die finanzielle und personelle Ausstattung der Jugendämter zu verbessern?
c) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern für die Gefahren sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sensibilisieren?
Welche Schulungsangebote von Bundesbehörden bestehen insoweit?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine bundesweite Koordinierung beim Vorgehen der Jugendämter gegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern?
Welche Rolle spielen nach Ansicht der Bundesregierung die Früherkennung sexuellen Missbrauchs oder häuslicher Gewalt durch Kinderärztinnen und Kinderärzte bei der Bekämpfung des Phänomenbereichs?
a) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Ärztinnen und Ärzte für die Problematik zu sensibilisieren?
Welche Rolle spielt dieser Aspekt nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern?
b) Welche Möglichkeiten des interkollegialen Ärzteaustausches bestehen aus Sicht der Bundesregierung, um zu verhindern, dass Täterinnen und Täter eine Früherkennung durch Arztwechsel verhindern oder erschweren?
c) Welche Rechtsänderungen bräuchte es aus Sicht der Bundesregierung, um einen entsprechenden interkollegialen Ärzteaustausch mit Blick auf die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) und auf aktuelle Datenschutzrichtlinien zu ermöglichen?
Welche Bedeutung bei der Früherkennung von sexuellem Missbrauch von Kindern kommt aus Sicht der Bundesregierung sogenannten Fallkonferenzen zu, bei denen Beteiligte aus unterschiedlichen Behörden wie dem Jugendamt oder den Hilfen zur Erziehung zusammenkommen, um sich über bestimmte Fälle auszutauschen?
a) Finden solche Fallkonferenzen nach Kenntnis der Bundesregierung in ausreichendem Maße statt?
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Fallkonferenzen zu fördern und die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen zu schaffen, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern, Erziehungshilfen, Schulen, Jugendgerichten und freien Trägern an solchen Konferenzen teilnehmen können?
c) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Möglichkeiten der Datenweitergabe durch diese Konferenzen an die Familiengerichte auszuweiten?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer besonderen fachlichen Qualifikation der Richterinnen und Richter, die bei Straf-, Vormundschafts- und Familiengerichten tätig sind?
a) Wie wird aus Sicht der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt sichergestellt, dass Richterinnen und Richter, die in den Kontakt mit Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern kommen könnten, ausreichend für diese Fälle sensibilisiert sind?
b) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Richterausbildungsgesetz um entsprechende Weiterbildungsaspekte zu erweitern?
c) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, darüber hinaus eine etwaige Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter einzuführen, die aufgrund ihrer Tätigkeit in den Kontakt mit Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern kommen könnten?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um insbesondere Lehrerinnen und Lehrer, aber auch in Sportvereinen ehrenamtlich Tätige für die Gefahr sexuellen Missbrauchs und für dessen Früherkennung zu sensibilisieren?
In welchem Umfang fördert die Bundesregierung entsprechende Aufklärungs- und Präventionsprogramme?
In welchem Umfang fördert die Bundesregierung gegenwärtig bundesweit Präventionsprojekte, die sich ausdrücklich an mögliche zukünftige Täterinnen und Täter von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu Lasten von Kindern richten?
Welche Möglichkeiten der Beratung und Therapie von möglichen Täterinnen und Tätern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
In welchem Umfang fördert die Bundesregierung Beratungsangebote, die sich an die Opfer sexuellen Missbrauchs richten?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um insbesondere sexuellem Missbrauch in Jugendorganisationen, Bildungseinrichtungen oder in religiösen Einrichtungen vorzubeugen oder diesen aufzuklären?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die organisatorischen Strukturen solcher Einrichtungen die Aufklärung dieser schweren Straftaten teilweise erheblich behindern?