[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Renate Künast, Ottmar
von Holtz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/25478 –
Umsetzung agrarökologischer Ansätze in der Entwicklungszusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 27. Juni 2019 hat der Deutsche Bundestag den Antrag „Nachhaltige
Entwicklungsziele erreichen – Potenziale aus der Agrarökologie anerkennen und
unterstützen“ (Bundestagsdrucksache 19/8941) der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD angenommen (Bundestagsdrucksache 19/11022, Plenarprotokoll
19/107). Nach Auffassung der Antragstellenden „würden insbesondere die
Potenziale und Ansätze der Agrarökologie wichtige Antworten auf soziale
Probleme wie Armut, Ungleichheit, Geschlechterungerechtigkeit, Hunger,
Mangelernährung und auch ökologische Herausforderungen wie Abholzung,
Wasserknappheit, steigende CO2-Emissionen sowie Verlust an Biodiversität sein“.
Aufgrund dieser Potenziale hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
aufgefordert, unter anderem mehr finanzielle Mittel für die Förderung
agrarökologischer Ansätze durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Verfügung zu stellen, sich auch
international weiter dafür einzusetzen, dass das Potenzial der Agrarökologie
zum Erreichen von umwelt- und sozialverträglichen Landwirtschafts- und
Ernährungssystemen anerkannt wird. Zudem soll das BMZ sich vorrangig auf
die Anwendung agrarökologischer Prinzipien in der
Entwicklungszusammenarbeit verpflichten. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, ihre
Maßnahmen zur Förderung ländlicher Entwicklung und kleinbäuerlicher, ökonomisch,
ökologisch und sozial nachhaltiger Landwirtschaft sowie zur Förderung von
Frauen in der Landwirtschaft zu steigern. Dazu solle die Bundesregierung
Agrarökologie als Konzept zur Armutsbekämpfung auf dem Land fördern und
die Forschung zur Agrarökologie unterstützen und den internationalen
wissenschaftlichen Austausch verstärken.
Von 2018 bis 2019 erstellte die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Koordination mit der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des BMZ eine Portfolioanalyse der Technischen und
Finanziellen Zusammenarbeit des BMZ im Themenbereich Agrarökologie für
den Zeitraum 2014 bis 2018. Die Analyse ergab, dass agrarökologische
Maßnahmen bis dato nur sehr punktuell gefördert wurden und dass im
untersuchten Zeitraum lediglich 20 geförderte Maßnahmen (7,7 Prozent der
Mittelzusagen im Bereich Landwirtschaft) einen explizit agrarökologischen Ansatz
hatten. Zudem wurden laut Analyse bis 2019 nur 6,77 Prozent der landwirtschaft-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26345
19. Wahlperiode 01.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lichen Mittelzusagen für Agrarökologie-relevante Vorhaben mit Mitteln der
„Sonderinitiative Eine Welt ohne Hunger“ (SEWOH) finanziert. Aus
aktuellen, den Anfragestellenden vorliegenden, Berichtsbitten geht hervor, dass sich
die nur punktuelle Förderung auch aktuell wenig geändert hat und das BMZ
bislang nur wenige explizit agrarökologische Projekte fördert. Zeitplan,
Strategie und Erfolg der Umsetzung des vom Deutschen Bundestag
verabschiedeten Antrags bleiben unklar.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verfolgt
mit dem Bilateralen Treuhandfonds (BTF) mit der FAO das Ziel, einen
Beitrag für die Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele zu leisten (
https://w
ww.bmel.de/DE/themen/internationales/agenda-2030/ernaehrungssicherungsp
rojekte-btf.html). Dabei liegt der Hauptschwerpunkt auf der Forderung der
Ernährungssicherung und der Landwirtschaft in ländlichen Räumen auf der
Basis des Rechts auf Nahrung.
Für das Jahr 2021 ist ein Welternährungsgipfel (Food Systems Summit) der
Vereinten Nationen geplant. Nach Kenntnis der Fragestellenden misst die
Bundesregierung diesem Gipfel eine große Bedeutung bei. Die inhaltliche
Positionierung der Bundesregierung ist nach Kenntnis der Antragsteller bislang
nicht öffentlich, ebenso ist unklar, welche Rolle agrarökologische Ansätze und
die in der Bundestagsdrucksache 19/8941 aufgeführten „sozialen Probleme
wie Armut, Ungleichheit, Geschlechterungerechtigkeit“ im Rahmen des
Gipfels sowie in der Positionierung der Bundesregierung abgebildet sein werden.
Die Corona-Pandemie hat zudem den engen Zusammenhang verdeutlicht, der
zwischen Umweltzerstörung, industrieller Landwirtschaft, dem Verlust der
biologischen Vielfalt und der Verbreitung von Krankheiten durch Zoonosen
besteht. Inwieweit die Förderung von Agrarökologie inhaltlich auch im neuen
One Health-Schwerpunkt des BMZ verankert bzw. mit diesem verknüpft wird,
ist auch an dieser Stelle unklar.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung misst agrarökologischen und anderen innovativen
Ansätzen zur Förderung nachhaltiger Agrar- und Ernährungssysteme sehr hohe und
zunehmende Bedeutung bei. Dies gilt sowohl auf politisch-strategischer Ebene
in Form von Beiträgen zu internationalen und nationalen Dialogen als auch
hinsichtlich konkreter Vorhaben im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Die Bundesregierung hat ihr Engagement deutlich erhöht und
wird es, auch im Kontext aktueller Prozesse auf Ebene der Vereinten Nationen,
der Europäischen Union und Ressortebene sowie mit nicht-staatlichen und
privatwirtschaftlichen Akteuren weiter stärken. Hierbei bindet sie auch die
Wissenschaft und Forschung ein, u. a. durch konkrete Vorhaben in Afrika und
Indien. Zudem sind in entwicklungspolitischen Grundlagendokumenten der
Bundesregierung, wie in den aktuellen BMZ-Strategien, agrarökologische Ansätze
klar verankert. Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft haben das
verstärkte Engagement des BMZ auf dem Gebiet der Agrarökologie zuletzt
explizit gelobt (siehe z. B.
https://www.oxfam.de/system/files/documents/agraroekol
ogie2020_bilanzpapier_0.pdf).
Gerade um eine fundierte Grundlage für die weitere Ausgestaltung
agrarökologischer Ansätze zu haben, hat das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 2018 eine Studie mit Bezug auf die
finanzielle und technische Zusammenarbeit in diesem Bereich in Auftrag
gegeben. Deren Ergebnisse legen nahe, dass auf diesem Gebiet noch
entwicklungspolitisches Potential besteht. Gleichzeitig wird das reale und in jüngster Zeit
steigende Engagement der Bundesregierung im Bereich Agrarökologie darin
noch unzureichend reflektiert; die zugrundeliegende Untersuchungsmethodik
wird daher derzeit überarbeitet. Zudem benötigen neue Ansätze – gerade auch
in der Landwirtschaft – längere Vorlaufzeiten, etwa für den Dialog mit
Partnern, um entsprechende Vorhaben politisch und praktisch zu unterstützen und
umzusetzen. Diesbezüglich ist eine deutlich positive Tendenz auf Partnerseite
festzustellen.
Das gilt auch für den von den Fragestellern erwähnten One Health-Ansatz,
selbst wenn es sich dabei um Ansätze mit unterschiedlicher Zielsetzung
handelt. Während Agrarökologie ein ganzheitlicher Ansatz mit dem Ziel der
Schaffung nachhaltiger Agrar- und Ernährungssysteme ist, zielt der One Health-
Ansatz auf die Verbesserung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt.
Beide Ansätze vereint aber die ganzheitliche Betrachtung systemischer
Zusammenhänge und die Erkenntnis, dass eine intakte Umwelt die Grundlage für
nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme ebenso wie für die menschliche
Gesundheit ist. Die BMZ-One Health-Strategie nennt deshalb explizit die
Bewältigung der Herausforderungen im Klima- und Naturschutz sowie in den Agrar-
und Ernährungssystemen als Grundlage für One Health. Der One-Health-
Ansatz wird in die Aktionsfelder der relevanten BMZ-Kernthemenstrategien,
wie „Schutz unserer Lebensgrundlagen – Umwelt und natürliche Ressourcen“,
„Eine Welt ohne Hunger“ und „Verantwortung für unseren Planeten – Klima
und Energie“, eingebracht, die derzeit erarbeitet werden. Da sich Agrarökologie
und One Health in bestimmten Kontexten (v.a. in ländlichen und peri-urbanen
Räumen) ideal ergänzen, werden auch Vorhaben, die beide Ansätze verbinden,
gefördert, wie beispielsweise das Vorhaben „One Health und Agrarökologie in
Indien“.
Das BMEL verfolgt die Stärkung des One Health-Ansatzes mit seiner
Ressortforschung.
1. Nach welchen Kriterien stuft das BMZ Projekte als agrarökologisch ein,
und inwiefern dienen die zehn Elemente der FAO als Grundlage (vgl.
„The 10 elements of agroecology. Guiding the transition to sustainable
food and agricultural systems”,
http://www.fao.org/3/I9037EN/i9037e
n.pdf)?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) orientiert sich bei der Einstufung entsprechender Projekte an den
Elementen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO) und an vergleichbaren Studien anderer Organisationen. Dabei wird
unterschieden zwischen den folgenden Kategorien:
Alleiniger oder ganz überwiegender Förderzweck Agrarökologie:
Anrechnung von 100 Prozent des Fördervolumens, bei denen die Ausrichtung
auf Agrarökologie in der Zielstellung des Vorhabens festgeschrieben ist und
agrarökologische Aktivitäten im Vordergrund stehen (überwiegend Förderbereich
Landwirtschaft).
Teilweiser Förderzweck Agrarökologie:
a) Anrechnung von 50 Prozent des Fördervolumens, bei denen Agrarökologie
auf Ebene eines Outputs verankert ist und agrarökologische Elemente im
methodischen Ansatz enthalten sind (überwiegend Förderbereich
Landwirtschaft).
b) Anrechnung von 25 Prozent des Fördervolumens, wenn die Förderung der
Landwirtschaft nur eine Komponente des Vorhabens ist (also andere als
landwirtschaftliche Bereiche) und agrarökologische Elemente im
methodischen Ansatz enthalten sind.
Die angewandte Methode folgt strikten Kriterien, ist aber nur begrenzt
aussagekräftig. Sie geht von der Annahme aus, dass nahezu alle Agrarökologie-
Elemente der FAO in einem Vorhaben erfüllt werden müssen, um einen
transformativen, agrarökologischen Wandel zu befördern. Dies entspricht aus Sicht der
Bundesregierung nicht einer Projektrealität mit begrenzten Mitteln und Zeit.
Zudem haben die jeweiligen Projektpartner nicht das institutionelle Mandat,
sämtliche Elemente gleichzeitig umzusetzen (z. B. von Ernährungstraditionen
bis hin zu verantwortungsvoller Regierungsführung). Somit sind aus Sicht der
Bundesregierung weder befriedigende noch international einheitliche Methoden
zur Einstufung von Vorhaben zur Agrarökologie verfügbar. Ebenso fehlen
bislang die für den internationalen Vergleich notwendigen entsprechenden CRS-
Schlüssel und Kennungen. Im Geberkreis findet aktuell eine kritische
Reflexion der Methode statt. Das BMZ unterstützt daher die Weiterentwicklung und
Schärfung aussagekräftiger und international einheitlicher Methoden zur
Erfassung von Vorhaben der Agrarökologie.
2. Wie viele agrarökologische Vorhaben mit welchem finanziellen Volumen
wurden in den Jahren 2017 bis 2020 beauftragt bzw. umgesetzt, und wie
viele Vorhaben mit welchem finanziellen Volumen sind für 2021 geplant
(bitte nach Jahr, Anzahl und finanziellem Volumen auflisten)?
a) Wie viele der Vorhaben weisen einen alleinigen oder ganz
überwiegenden Förderzweck Agrarökologie auf?
Die Fragen 2 und 2a werden zusammen beantwortet.
Zu den vom BMZ geförderten Vorhaben wird auf die Anlagen 1 und 3
verwiesen. Im Übrigen wird bezüglich geplanter Vorhaben auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 58 des Abgeordneten Uwe Kekeritz
(Plenarprotokoll 19/203) verwiesen.*
Zu den vom BMEL geförderten Vorhaben wird auf Anlage 2 verwiesen.*
b) Wie viele der Vorhaben weisen einen teilweisen Förderzweck
Agrarökologie auf?
c) Wie hoch ist der Anteil agrarökologischer Vorhaben im Bereich
ländliche Entwicklung (Kennung LE1 und LE2) (bitte absolut und
prozentual angeben)?
Die Fragen 2b und 2c werden zusammen beantwortet.
Eine entsprechende BMZ-Portfolioanalyse im Sinne der Fragestellung liegt
derzeit nur für den Zeitraum Januar 2014 bis September 2018 vor. In diesem
Zeitraum bearbeiteten 84 von insgesamt 907 Vorhaben mit Kennung LE1 oder
LE2 agrarökologische Kriterien im weiteren Sinne. Dies entspricht einem
Anteil von 9,3 Prozent. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich seither die
steigende Tendenz von Vorhaben mit einem alleinigen oder ganz
überwiegenden Förderzweck Agrarökologie auch bezüglich der Vorhaben mit einem
teilweisen Förderzweck Agrarökologie widerspiegelt. Eine aktuelle Auswertung
des Portfolios seit 2018 ist derzeit in Vorbereitung.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26345 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
d) Welche agrarökologischen Vorhaben werden aus welchen Titeln
gefördert (bitte nach Land, Vorhaben, Förderzweck, finanziellem Umfang
und Titel auflisten)?
Es wird verwiesen auf die Anlage 1 (BMZ-Vorhaben) sowie die Anlage 2
(BMEL-Vorhaben).*
Zusätzlich zu den genannten Vorhaben, überwiegend der bilateralen staatlichen
EZ, unterstützt das BMZ entwicklungswichtige Vorhaben im Rahmen der
nicht-staatlichen Zusammenarbeit, z. B. die der Kirchen (Titel 89604) sowie
der privaten Träger (Titel 68776), öffentliche-private Partnerschaften (z. B.
Ökolandbau und Biohandel mit dem Bund Ökologische
Lebensmittelwirtschaft/BÖLW, Biofach-Messe) und fördert entsprechend Wissenschaft und
Ausbildung (z. B. das Seminar für Ländliche Entwicklung der Humboldt
Universität Berlin). Hinzu kommen Finanzierungen bzw. Mitgliedschafts- und
Kernbeiträge sowie strategisch relevante Kooperationen mit der EU-
Kommission (DEVCO, vgl. Antwort zu Frage 7) sowie multilateralen Organisationen
(z. B. FAO, zum Internationalen Fund for Agricultural Development (IFAD),
vgl. Antwort zu Frage 9.). Im Übrigen wird verwiesen auf die Antworten zu
den Fragen 2a bis 2c.
3. Welche Neuzusagen gab es im Bereich Agrarökologie nach
Verabschiedung der Bundestagsdrucksache 19/8941 (bitte die Maßnahmen nach
Titel, Förderumfang, Partnerland, Laufzeit, Zielgruppe,
Durchführungsorganisation auflisten)?
a) Welcher prozentualen Steigerung im Vergleich zu 2018 entsprechen
diese Neuzusagen (prozentualer Anteil agrarökologischer Ansätze als
alleiniger oder überwiegender Förderzweck aller Maßnahmen im
Bereich Landwirtschaft)?
Die Fragen 3 und 3a werden zusammen beantwortet.
Hierzu wird im Detail verwiesen auf die Anlage 4.* Die Bundesregierung hat
seit Verabschiedung des Antrags auf Bundestagsdrucksache 19/8941 16 (BMZ)
und 16 (BMEL) Neuzusagen im Bereich Agrarökologie mit alleinigem und
überwiegendem Förderzweck Agrarökologie beauftragt. Bezüglich der
prozentualen Steigerung gegenüber 2018 wird auf die Antwort zu den Fragen 2b und
2c verwiesen. Die Antwort zu den Fragen 2 und 2a legt eine deutliche
Steigerung der Finanzzusagen sowohl im langfristigen Trend als auch kurzfristig nach
2018/2019 nahe (je nach Berechnungsgrundlage für das BMZ etwa
Verdoppelung).
b) In welchem Zeitraum ist welcher Zielwert für die Förderung
agrarökologischer Maßnahmen durch das BMZ geplant (prozentualer Anteil
agrarökologischer Ansätze als alleiniger oder überwiegender
Förderzweck aller Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft)?
Das BMZ strebt eine weitere Steigerung entsprechender agrarökologischer und
anderer innovativer Ansätze zur Förderung nachhaltiger Agrar- und
Ernährungssysteme an. Im Übrigen wird bezüglich geplanter Vorhaben auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 58 des Abgeordneten Uwe
Kekeritz (Plenarprotokoll 19/203) verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26345 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Inwiefern hat die SEWOH seit Verabschiedung des Antrags auf
Bundestagsdrucksache 19/8941 einen Schwerpunkt auf die Förderung der
Agrarökologie gesetzt, die sich in zunehmenden landwirtschaftlichen
Mittelzusagen widerspiegelt?
a) Wenn ja, bitte alle Vorhaben auflisten (nach Titel, Förderumfang,
Partnerland, Laufzeit, Zielgruppe, Durchführungsorganisation).
b) Wenn nein, warum nicht, bzw. in welchem Zeitraum soll dies
umgesetzt werden?
Die Fragen 4, 4a und 4b werden zusammen beantwortet.
Die Sonderinitiative Eine Welt Ohne Hunger (SEWOH) hat durch
Neubeauftragungen und Aufstockung ihr Engagement im Bereich Agrarökologie verstärkt.
Hierzu wird im Detail verwiesen auf die Anlage 4.*
5. Wie wird Agrarökologie konkret im Reformprogramm 2030 und in der
SEWOH verankert, entsprechend der Forderung des Bundestags,
Agrarökologie als Konzept zur Armutsbekämpfung auf dem Land zu fördern
(Bundestagsdrucksache 19/8941)?
Das BMZ erarbeitet derzeit im Kontext des Reformprogramms 2030 eine neue
Strategie „Eine Welt ohne Hunger“. Agrarökologische und andere innovative
Ansätze zur Förderung nachhaltiger Agrar- und Ernährungssysteme erfahren
darin eine Aufwertung und nehmen einen zunehmend höheren Stellenwert ein.
Dabei sind sowohl spezifisch agrarökologische Ansätze (d. h. mit alleinigem
oder überwiegendem Zweck Agrarökologie) vorgesehen als auch ein
Mainstreaming von anderen relevanten Vorhaben, insbesondere der ländlichen
Entwicklung. Ziel ist die nachhaltige Bekämpfung von Hunger und Armut unter
Berücksichtigung der planetaren Grenzen. Hauptzielgruppen sind demnach von
Armut Betroffene, darunter Kleinbäuerinnen und Kleinbauern bzw. die arme
ländliche (und teilweise städtische) Bevölkerung. Des Weiteren wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Wie soll das Konzept zu den im Aufbau befindlichen vier ökologischen
BMZ-finanzierten Wissenszentren in Afrika in den kommenden Jahren
weitergeführt werden, und wie wird eine nachhaltige Verankerung des
Vorhabens sichergestellt?
Das Vorhaben „Wissenszentrum für Ökologischen Landbau in Afrika“
(Laufzeit 2019 bis 2025) mit „Wissenshubs“ in den fünf afrikanischen Regionen
stellt seine nachhaltige Verankerung über die Verbreitung von Wissen sicher,
hierzu gehören insbesondere traditionelle Praktiken sowie innovative
Methoden, Praktiken im Anbau, Verarbeitung und Vermarktung ökologischer
Erzeugnisse und eine entsprechende institutionelle Verankerung mit den folgenden
Elementen:
– Austausch mit und Unterstützung von afrikanischen
Nichtregierungsorganisationen, die im Ökosektor engagiert und verwurzelt sind.
– Partizipativer Aufbau einer kontinentalen digitalen Wissensplattform, die
afrikaweit zugänglichsein und auf regionaler Ebene koordiniert werden soll.
– Die Zusammenarbeit des Wissenszentrums mit der Afrikanischen Union
und ihrer Initiative für ökologische Landwirtschaft (Ecological Organic
Agriculture Initiative, EOA-I).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26345 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Weitere Informationen finden sich auf
https://www.giz.de/de/weltweit/8003
7.html.
7. Wurden im SEWOH-Globalvorhaben Bodenrehabilitierung neue
Projekte mit agrarökologischem Schwerpunkt aufgesetzt, und wenn ja,
inwiefern (entsprechende Vorhaben bitte nach Titel, Förderumfang,
Partnerland, Laufzeit, Zielgruppe, Durchführungsorganisation auflisten)?
Neue Projekte im Sinne der Fragestellung mit spezifisch agrarökologischer
Ausrichtung wurden bislang nicht aufgesetzt (vgl. Anlage 4). Das BMZ hat
jedoch im Rahmen der EU-Initiative „DeSIRA- Development of Smart
Innovation through Research in Agriculture“ einen ergänzenden Projektvorschlag mit
agrarökologischem Schwerpunkt eingereicht. BMZ plant dafür vier Millionen
Euro bereitzustellen.. Die EU-Kommission hat für dieses Projekt eine
Kofinanzierung in Höhe von acht Millionen Euro in Aussicht gestellt.
Darüber hinaus werden in allen acht Ländern des seit 2014 laufenden
Globalvorhabens (Kenia, Benin, Burkina Faso, Madagaskar, Indien, Äthiopien,
Tunesien) agrarökologische landwirtschaftliche Praktiken angewandt und mit
Landnutzerinnern und Landnutzern sowie Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern weiterentwickelt und verbreitet.
8. Hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit Mitte
2019 neue Projekte über den Bilateralen Treuhandfonds (BTF) mit der
FAO gefördert, die auf die Stärkung agrarökologischer Ansätze
hinarbeiten oder hat die „Scaling-Up Agroecology Initiative“ der FAO
unterstützt, und wenn ja, inwiefern (bitte nach Titel, Ziel, Förderumfang,
Laufzeit auflisten)?
Das BMEL hat über den Bilateralen Treuhandfonds seit Mitte 2019 keine
spezifischen Projekte gefördert. Projekte mit früherem Förderbeginn sind zur
Beantwortung der Fragen 2, 3 und 12 und den entsprechenden Anlagen genannt.*
9. Welche Initiativen hat das BMZ als einer der größten Geber ergriffen, um
agrarökologische Ansätze in den Programmen des International Fund for
Agricultural Development (IFAD) zu stärken (bitte nach konkrete
Vorhaben mit Ziel, Förderumfang, Laufzeit auflisten)?
Ein Großteil der IFAD-Vorhaben berücksichtigt agrarökologische Ansätze
bereits explizit: Das Ergebnis einer vom IFAD 2020 durchgeführten Analyse
(„stocktaking“ von 207 Vorhaben, die zwischen 2018-2023 laufen bzw.
abgeschlossen werden sollen) war, dass 60 Prozent der Projekte als wesentliches
Ziel Agrarökologie verfolgen oder wesentliche Elemente daraus
(Diversifizierung, Ressourceneffizienz, Recycling) beinhalten (siehe hierzu im Detail
Anlage 5).* Das BMZ hat IFADs Rolle als Gründungsmitglied der FAO-Scaling Up
Agroecolgy-Initiative daher entschieden begrüßt und unterstützt. Wie das BMZ
gehört IFAD zu den aktiven Förderern des internationalen Dialogs zu
Agrarökologie und gehörte z. B. zu den Teilnehmern des vom BMZ initiierten
Treffens der „Agroecology Donor Group“ 2020. Die neue COVID-19 Rural Poor
Stimulus Facility (2020) unterstützt das BMZ mit 27 Mio. Euro (SEWOH); aus
der Fazilität werden Vorhaben mit explizit agrarökologischer Ausrichtung u. a.
in Niger, Kongo, Simbabwe, Malawi, Kambodscha und Afghanistan gefördert.
Insgesamt trägt Deutschland mit seinem Kernbeitrag zu IFAD 11 (2019 bis
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26345 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
2021) mit 72,5 Mio. US-Dollar bei (entspricht sieben Prozent aller
Beitragszusagen). Zusätzlich finanziert Deutschland ausgewählte IFAD-Programme mit.
10. Wie viele landwirtschaftliche Projekte der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit fördern schwerpunktmäßig Frauen (GG2-Kennung) als
wichtige Akteurinnen in der Ernährungssicherung und in der
Landwirtschaft?
Wie viele Vorhaben haben eine GG1-Kennung und wie viele eine GG0-
Kennung (bitte nach Anzahl, Projekte mit Kennung und Mittelzusage
auflisten)?
Die angefragten Informationen sind in der Datenbank der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlicht
(Maßnahmen der bis 2017 gültigen Berechnungsmethodik der ODA unter
https://stats.oe
cd.org/Index.aspx?DataSetCode=CRS1 und Maßnahmen der seit 2018 gültigen
Berechnungsmethodik unter
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=C
RS1_GREQ). Der deutsche Beitrag kann durch einen entsprechenden Filter
unter „Donor“ dargestellt werden. Landwirtschaftliche Vorhaben lassen sich mit
dem DAC 5 Code 311 darstellen. Dabei werden auch die GG-Kennungen
angezeigt. In der OECD-Datenbank finden sich Vorhaben bis einschließlich 2019.
Die Daten für 2020 werden Ende 2021, die Daten von 2021 Ende 2022 an
gleicher Stelle veröffentlicht.
11. Welche internen Prozesse hat das BMZ aufgesetzt, damit alle Referate
mit Bezug zum landwirtschaftlichen Sektor und zu Ernährung
koordiniert und Synergien nutzend zu Agrarökologie zusammenarbeiten, da
Agrarökologie ein ganzheitlicher und sektorenübergreifender Ansatz ist?
Das BMZ setzt sich seit Jahren für nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme
ein und hat in den vergangenen Jahren zunehmend explizit agrarökologische
und andere innovative Ansätze in nationale und internationale
Strategiediskussionen, Papiere und Programme eingebracht sowie mehrere Runde Tische und
Fachgespräche mit breiter interner Beteiligung (einschließlich Leitungsebene)
sowie anderer Ressorts, der Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft sowie
internationaler Beteiligung durchgeführt. Im November 2020 erfolgte eine
einschlägige Informationsveranstaltung innerhalb der Unterabteilung 12 („Ernährung,
Ländliche Entwicklung, Natürliche Ressourcen“) zum Thema Agrarökologie,
u. a. im Kontext der Erarbeitung der neuen EWOH-Strategie (vgl. Antwort zu
Frage 5). Mit den betreffenden Sektorreferaten findet eine enge und
regelmäßige Abstimmung statt, z. B. zur Global Commission on Adaption. Neben der
Durchführung von spezifischen Vorhaben zur Agrarökologie findet so ein
Mainstreaming des Themas sowohl intern als auch extern bzw. in der
Kooperation mit anderen Ressorts und internationalen Akteuren statt, wodurch auch
Kohärenz sowie Harmonisierung gefördert werden.
Als Ergebnis der Zusammenarbeit der relevanten BMZ-Regional- und
Fachbereiche zum Thema plant das BMZ beispielsweise aktuell den Aufbau eines
„Leuchtturms Agrarökologie“ mit Indien und in diesem Kontext auch
gemeinsam mit der International Federation of Organic Agriculture Movements (IFO-
AM) und der Schweisfurth Stiftung eine Fachkonferenz zu Agrarökologie im
Himalaya.
12. Haben das BMEL oder das BMZ den Erfahrungsaustausch zwischen
Bauernorganisationen bzw. Bäuerinnenorganisationen aus Industrie-,
Schwellen- und Entwicklungsländern zu agrarökologischen
Anbaumethoden unterstützt?
Wenn ja, in welchem Rahmen, mit welchen Organisationen, in welchen
Ländern (bitte auflisten)?
Das BMZ fördert unter anderem durch Fachveranstaltungen, Delegationsreisen,
Publikationen und PeerLearning-Formate den Erfahrungs- und
Wissensaustausch zwischen bäuerlichen Organisationen, wie etwa:
– Austauschformate und Beratung für bäuerliche Organisationen zu
agrarökologischen Anbaumethoden spielen insbesondere in Vorhaben, die
exportorientierte Wertschöpfungsketten mit strengen Zertifizierungsauflagen fördern,
eine Rolle (z. B. Bio-Datteln Tunesien).
– Im Rahmen der BMZ Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ (SE-
WOH) wird die wichtige Rolle bäuerlicher Organisationen insbesondere
durch die Grünen Innovationszentren und das Globalvorhaben
„Wissenszentrum Ökologischer Landbau in Afrika“ unterstützt.
– Das Globalvorhaben „Stärkung bäuerlicher Organisationen für nachhaltige
Agrarentwicklung“ wird seit 2015 durch die Andreas Hermes Akademie
und den Deutschen Bauernverband implementiert. Es unterstützt u. a. die
nationalen Verbände TOAM (Tanzania Organic Agriculture Movement) und
BDAI (Biodynamic Association India), AfrONet (pan-afrikanischer
Dachverband aller nationalen Bio-Bewegungen) sowie INOFO (Vertretung aller
Biobauern und Biobäuerinnen weltweit). Einen Überblick bietet die
Publikation: „GIZ Approaches to Strengthening Farmer Based Organisations”
(
https://www.snrd-africa.net/wp-content/uploads/2017/04/giz2016-0456en-f
armer-organisations.pdf).
Das BMEL fördert im Rahmen seines Bilateralen Kooperationsprogramms
sowie dem Bilateralen Treuhandfonds mit der FAO insbesondere den
Erfahrungsaustausch zwischen Bauern-/Bäuerinnenorganisationen aus Industrie-,
Schwellen- und Entwicklungsländern zu agrarökologischen Anbaumethoden, wie etwa
im Rahmen:
– einer Kooperation des Deutschen Genossenschafts- und
Raiffeisenverbandes e.V. (DGRV) mit dem nationalen OCB-SESCOOP System in Brasilien
und genossenschaftlichen Strukturen in Argentinien,
– einer Verbandskooperation zwischen dem Deutschen Bauernverband e.V.
(DBV) und der Vereinigung bäuerlicher Betriebe und Genossenschaften
Russlands (AKKOR)
– sowie einer Deutsch-Türkischen Verbandskooperation im
Genossenschaftsbereich,
– der gezielten Förderung von nachhaltiger und klimaresilienter
Anbaumethodik im Rahmen des „Save and Grow“ Ansatzes,
– der Stärkung von Resilienz von Pastoralisten durch technologische
Wissensplattformen,
– der Schulung von nachhaltigem Bodenmanagement in Sub-Sahara Afrika
und Südost-Asien.
Eine beispielhafte Auswahl aus einer Vielzahl internationaler Dialoge
entsprechender Vorhaben des BMEL und BMZ, in deren Rahmen ein
Erfahrungsaustausch im Sinne der Fragestellung erfolgt, sind der Anlage 6 zu
entnehmen.*
13. Welche Bedeutung misst das BMZ dem Arbeitspapier „Systemic
Challenges – Systemic Responses Innovating Adaptation to Climate Change
through Agroecology“ zu, das im Oktober 2020 veröffentlicht wurde
(
https://globalsoilweek.org/wp-content/uploads/2020/12/Systemic-Challe
nges-Systemic-Responses.pdf)?
Das BMZ misst innovativen Maßnahmen zur Anpassung der Landwirtschaft an
den Klimawandel einschließlich agrarökologischen Ansätzen große Bedeutung
bei. Das vom BMZ initiierte Arbeitspapier des Think-tanks TMG (TMG
Research gGmbH) trägt den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zum
Thema zusammen und dient damit als Argumentationsgrundlage zur Positionierung
von Agrarökologie als Klimaresilienzstrategie. Das BMZ stimmt den Aussagen
des Arbeitspapiers im Wesentlichen zu.
a) In welchen nationalen und internationalen Gremien hat das BMZ das
Arbeitspapier vorgestellt bzw. plant dies, und bei welchen
internationalen Treffen hat sich das BMZ für Agrarökologie als zentrales
Förderkonzept zur Förderung einer klimaresilienten Landwirtschaft
eingesetzt?
Das Arbeitspapier wurde von TMG und GIZ in Abstimmung mit dem BMZ
zunächst beim „5th international Ecosystem-based Adaptation Community of
Practice Workshop“ am 24.-25. November 2020 vorgestellt. Zudem hat das
BMZ die Präsentation des Arbeitspapiers auf einem side event des Climate
Adaptation Summit (CAS) vom 25. bis 26. Januar 2021 vorab begrüßt.
Das BMZ hat Agrarökologie als zentrales Konzept zur Förderung einer
klimaresilienten Landwirtschaft erfolgreich in die Arbeit der Globalen
Anpassungskommission (Aktionsbereich: „Food Security and Agriculture“) eingebracht,
u. a. beim zweiten Treffen der Anpassungskommission in Berlin und beim
dritten Treffen der Anpassungskommission in Dhaka. Der Aktionsbereich wurde
schließlich im Rahmen des UN-Klimaaktionsgipfels 2019 in New York
vorgestellt.
b) Wurde das Arbeitspapier im Rahmen eines interministeriellen
Austauschs mit anderen zuständigen Ministerien geteilt und die
Erkenntnisse diskutiert, und wenn ja, in welchem Rahmen, und mit welchem
Ergebnis?
c) Inwiefern plant das BMZ, zentrale Forderungen des Arbeitspapiers
umzusetzen?
Falls ja, welche, und in welchem Rahmen?
Falls nein, warum nicht?
Im Ressortkreis wurde das Arbeitspapier bisher nicht diskutiert, es ist jedoch
öffentlich zugänglich (
https://www.tmg-thinktank.com/index). Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 13a verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26345 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
14. Wie ist Agrarökologie im One-Health-Ansatz des BMZ verankert bzw.
mit diesem verknüpft?
Es wird verwiesen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung.
15. Welche Vereinbarungen wurden in der Geberkoordination bislang im
Hinblick auf die Förderung der Agrarökologie getroffen?
16. In welchen internationalen Prozessen hat die Bundesregierung sich sehr
stark für die Förderung der Agrarökologie eingesetzt, und mit welchen
Ergebnissen?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Das BMZ ist international anerkannter aktiver Partner und Mitglied in
mehreren Runden der Geberkoordinierung mit dem Ziel der Förderung der
Agrarökologie. Beispiele sind ein gegenseitiger Informationstausch innerhalb der
Agroecology Donor Group mit mehreren regionalen Untergruppen (z. B.
Unterstützung der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (Economic Community of
Westafrican States, ECOWAS); der Austausch mit relevanten Stellen der FAO,
IFADs, der Europäischen Kommission (DEVCO) sowie auch mit Frankreich,
zudem u. a. mit Biovision Foundation (z. B. Food Policy Forum for Change)
und der Global Soil Week.
Die Bundesregierung hat insbesondere einen spezifischen Bericht des
Welternährungsausschusses (Committee on World Security, High Level Panel Report
2019) zu agrarökologischen und anderen innovativen Ansätzen zur Förderung
nachhaltiger Agrar- und Ernährungssysteme begrüßt. Darauf aufbauend
unterstützt die Bundesregierung aktiv die Erarbeitung entsprechender Empfehlungen
des Welternährungsausschusses (Committee on World Food Security – CFS).
Die Schlussverhandlungen sind für Juni 2021 im Welternährungsausschuss
vorgesehen (vgl. Antwort zu Frage 17).
17. Inwiefern hat sich die Bundesregierung, im Rahmen der laufenden
Verhandlungen im Welternährungsausschuss (CFS) dafür eingesetzt, dass
die Politikempfehlungen zur Agrarökologie mit dem Prozess zur
Erarbeitung von freiwilligen Leitlinien für Nahrungssysteme und Ernährung
(Food Systems and Nutrition) zusammengeführt werden?
Im Vorfeld der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat die Bundesregierung sich
für Kohärenz zwischen den beiden einzelnen Arbeitssträngen ausgesprochen.
Die Bundesregierung bringt sich im Rahmen der EU-Position in den derzeit
laufenden Verhandlungen der freiwilligen Leitlinien zu Ernährungssystemen
für eine bessere Ernährung dafür ein, dass eine Referenz zu den
Politikempfehlungen zu agrarökologischen und anderen innovativen Ansätzen in den Text der
freiwilligen Leitlinien aufgenommen wird. Eine mögliche Zusammenführung
der beiden einzeln aufgesetzten Arbeitsstränge müsste durch das CFS-Plenum
verabschiedet werden und stand zu keinem Zeitpunkt zur Debatte. Die
Bundesregierung begrüßt ausdrücklich, dass beide Arbeitsprozesse eigenständig
bearbeitet und verhandelt werden. Der Bedeutung der Themen muss aus Sicht der
Bundesregierung politisch Gewicht verliehen werden. Eine Zusammenlegung
der Prozesse würde dieser Bedeutung nicht gerecht.
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung, dass die
Verhandlungen der Politikempfehlungen zu Agrarökologie verschoben
und damit von der Erarbeitung der freiwilligen Leitlinien für
Nahrungssysteme und Ernährung abgekoppelt wurden?
Die Verschiebung der Verhandlungen zu den Politikempfehlungen erfolgte
durch die COVID-19-Pandemie bedingt aufgrund fehlender Zeit- und
Personalressourcen bei den Römischen Organisationen (FAO, WFP, IFAD). Aufgrund
der Bedeutung beider Politikprozesse hat die Bundesregierung sich im Rahmen
der EU-Ratspräsidentschaft dafür eingesetzt, dass die EU ihre Arbeiten an den
Politikempfehlungen parallel zu den Leitlinien weiterführt. Die
Bundesregierung, gemeinsam mit der EU, setzt sich zudem dafür ein, dass sowohl die
Leitlinien als auch die Politikempfehlungen rechtzeitig im Vorfeld des UN Food
Systems Summit (UNFSS) verabschiedet werden, die einen wichtigen Beitrag
zu dem Gipfel leisten sollen. Die Arbeiten für die Politikempfehlungen haben
nun im ersten Halbjahr 2021 einen vom CFS festgesetzten Zeitplan.
b) Inwiefern wird sich die Bundesregierung im Rahmen der
Verhandlungen zu freiwilligen Leitlinien für Nahrungssysteme und Ernährung
dafür einsetzen, dass Agrarökologie als holistisches Konzept für
nachhaltige Ernährungssysteme Eingang in die Leitlinien findet?
Welche Position hat die Bundesregierung hierzu in der entsprechenden
Ratsarbeitsgruppe der EU vertreten?
Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit der EU während der
Verhandlungen mehrfach nachdrücklich dafür eingesetzt, den agrarökologischen Ansatz im
Verhandlungstext zu verankern. In der neutralen Rolle der EU-
Ratspräsidentschaft hat Deutschland jedoch keine eigenen Positionen im zweiten Halbjahr
2020 in die Ratsarbeitsgruppe eingebracht.
18. Wann ist die Veröffentlichung des vom BMZ nach Kenntnis der
Fragestellenden wiederholt angekündigten Aktionsplans zur Förderung der
Agrarökologie geplant?
Wie ist der derzeitige Stand der Erarbeitung?
Die Erarbeitung eines Aktionsplans wurde angesichts der in Arbeit
befindlichen CFS-Empfehlungen sowie auch der BMZ-EWOH-Strategie, die das BMZ
beide als wichtige Grundlage erachtet, verschoben. Zwischenzeitlich finden
daher die FAO-10-Elemente sowie die CFS-Arbeiten Anwendung. Die
Erarbeitung von Handlungsanleitungen für agrarökologische und andere innovative
Ansätze ist auf Basis von und nach Abschluss der EWOH-Strategie, d. h. nach
derzeitigem Stand im Frühjahr 2021, geplant.
19. Inwiefern hat das BMZ das Thema Agrarökologie bereits in einem
institutionellen Förderrahmen, Positionspapier o. Ä. verankert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
20. Welche Rolle nimmt das BMZ innerhalb der Bundesregierung in der
Planung und Koordination bezüglich der deutschen Beteiligung beim Food
Systems Summit der Vereinten Nationen (UNFSS) ein?
a) Welche Schwerpunktthemen plant das BMZ innerhalb des
interministeriellen Austauschs der Bundesregierung mit Blick auf den
UNFSS zu setzen?
Die Fragen 20 und 20a werden zusammen beantwortet.
Innerhalb der Bundesregierung steuern BMZ und BMEL den Prozess zur
Vorbereitung des UNFSS gemeinsam federführend.
Innerhalb der dazu eingerichteten interministeriellen Projektgruppe, die sich
mit anderen beteiligten Ressorts anlassbezogen abgestimmt, ist vereinbart, dass
sich die Bundesregierung in allen fünf Handlungsfeldern, den sogenannten
„Action Tracks“ einbringt. Das BMZ plant, seine Schwerpunkte auf die
Themen „Zugang zu sicheren und nahrhaften Lebensmitteln“ (AT 1), „Förderung
gerechter Lebensbedingungen“ (AT 4) und „Stärkung der Resilienz gegenüber
Systemanfälligkeiten, Krisen und Belastungen“ (AT 5) zu setzen. BMEL wird
sich neben AT 1 insbesondere auch bei dem Thema „Förderung
naturfreundlicher Erzeugung“ (AT 3) einbringen.
b) Welche Strukturen werden die nationalen Mitgliedstaatsdialoge des
UNFSS haben, an denen sich das BMZ beteiligen wird (bitte
möglichst ausführlich darstellen, insbesondere Koordinierung, Zeitplan der
Treffen, Beteiligungsformat)?
c) Welchen Finanzrahmen hat die Bundesregierung für diesen Prozess
innerhalb Deutschlands vorgesehen (bitte nach geplanten Maßnahmen
und finanziellem Umfang aufschlüsseln)?
d) Wie sollen die Ergebnisse dieser Dialoge gesichert werden?
Wie werden diese Ergebnisse in den UNFSS einfließen, und welche
Rolle wird ihnen für die Überprüfung der Handlungsansätze der
Bundesregierung beigemessen?
Die Fragen 20b, 20c und 20d werden zusammen beantwortet.
Die für den UNFSS in Deutschland geplanten nationalen Dialoge („Food
Systems Summit Dialogues“) werden in enger Abstimmung mit und unter
Beteiligung der interministeriellen Projektgruppe konzipiert und durchgeführt. Die
Planungen dafür laufen derzeit noch.
e) Inwiefern wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass soziale
Probleme wie Armut, Ungleichheit, Geschlechterungerechtigkeit in
der Wissenschaftsgruppe des UNFSS bearbeitet werden?
Die Wissenschaftsgruppe arbeitet unter der Leitung von Prof. Joachim von
Braun unabhängig. Die von der Gruppe bereits vorgelegten Papiere machen
aber schon jetzt deutlich, dass sie entsprechend den Vorgaben des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen den UNFSS eingebettet sieht in die Agenda
2030 für nachhaltige Entwicklung und in ihrer Arbeit alle drei Dimensionen
nachhaltiger Entwicklung berücksichtigen wird.
21. Mit welchen Projekten und in welchem finanziellen Umfang fördert das
BMZ bäuerliche Saatgutsysteme, in denen Bauern und Bäuerinnen selbst
Saatgut züchten, vermehren und/oder tauschen (bitte nach Projekten und
finanziellem Umfang auflisten)?
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit gibt es verschiedene Vorhaben,
in denen Bäuerinnen und Bauern im Sinne der Fragestellung unterstützt
werden. Da diese Maßnahmen überwiegend in weitere Zielstellungen eingebettet
sind, ist eine genaue Zuordnung von Fördersummen nicht möglich, eine
spezielle Erfassung findet nicht statt. Relevante Vorhaben sind in der Anlage 7
aufgeführt.*
22. Wie unterstützt das BMZ den International Treaty on Plant Genetic
Resources for Food and Agriculture (ITPGRFA), Partnerländer und
Partnerorganisation bislang und auch im Vorfeld des neunten Treffens des
Leitungsgremiums, das Ende 2021 in Indien stattfinden soll, in der für
Agrarökologie wichtigen Stärkung der Rechte von Bäuerinnen und Bauern,
die auch im ITPGRFA verankert sind?
Der International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture
(ITPGRFA) wird in der Bundesregierung federführend durch das BMEL
betreut, das zur deutschen Positionierung in Bezug auf den Vertrag jeweils andere
betroffene Ressorts beteiligt. Das BMEL unterstützt den ITPGRFA mit all
seinen Komponenten, so auch in der Zusammenarbeit mit Partnerländern und
Partnerorganisationen wie z. B. den Crop Diversity Trust, politisch und
finanziell durch einen freiwilligen jährlichen Beitrag zum Verwaltungshaushalt des
ITPGRFA. Weiterhin fördert BMEL diverse Projekte des ITPGRFA mit
Schwerpunkten im Bereich Dateninfrastruktur und Dokumentation.
23. Plant das BMZ, in Zukunft den in situ Erhalt der traditionellen
Saatgutvielfalt verstärkt zu fördern, und wenn ja, inwiefern?
Sind hierzu neue Projekte z. B. mit Crop Diversity Trust geplant, wenn ja
welche (bitte nach Titel, Komponente, Förderumfang, Partnerland,
Laufzeit, Durchführungsorganisation aufschlüsseln)?
Das BMZ fördert den Crop Diversity Trust bislang im Rahmen der finanziellen
Zusammenarbeit über die KfW Entwicklungsbank vor allem beim Aufbau des
Kapitalstocks und bei der Förderung von nationalen Genbanken.
Im Dezember 2020 wurde diese Zusammenarbeit ausgeweitet auf die Beratung
des Fonds im Rahmen eines durch die GIZ durchgeführten Neuvorhabens in
Höhe von 4,5 Mio. Euro über drei Jahre. Dabei soll der Crop Diversity Trust
bei der Entwicklung einer nachhaltigen Finanzierungsstrategie inkl. neuer
Finanzierungsinstrumente und bei der Zusammenarbeit mit den internationalen
Genbanken gemäß Artikel 15 ITPGRFA unterstützt werden. Darüber hinaus
soll der Fonds stärker mit Akteuren in Deutschland vernetzt und seine
Bekanntheit vor allem in Deutschland erhöht werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26345 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/26345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/26345
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]