[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr,
Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25480 –
Entwicklung der Nutzung von Bargeld in der Corona-Krise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor dem Hintergrund des mutmaßlich angestiegenen Anteils an elektronischen
Zahlungen im Rahmen der Corona-Pandemie, möchten sich die
Fragestellenden über die Position der Bundesregierung zu den jüngsten Entwicklungen im
Zahlungsverhalten informieren. Dabei möchten die Fragestellenden auch
prüfen, inwiefern infolge der Corona-Pandemie eine Verschiebung im Verhältnis
zwischen der freiwilligen Wahrnehmung digitaler Zahlungsmöglichkeiten und
dem Schutz der Privatsphäre zu beobachten ist.
1. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Möglichkeit, bare
Zahlungsmittel zu verwenden, aus welchen Gründen bei (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung misst der generellen Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von
Bargeld große Bedeutung bei und bekennt sich zum Fortbestand des Bargeldes
als gesetzliches Zahlungsmittel. Über die bestehende Bargeldinfrastruktur und
durch die breite Akzeptanz von Bargeld ist gewährleistet, dass auch
Bürgerinnen und Bürger, die nur bedingt auf unbare Zahlungsmodalitäten zurückgreifen
möchten, am täglichen Geschäftsverkehr teilnehmen können.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis der
Käufe in Deutschland, die mit Bargeld bezahlt wurden, zu jenen, die
unbar bezahlt wurden, in den letzten zehn Jahren jeweils jährlich entwickelt
(bitte tabellarisch darstellen und nach Jahr und Prozentwerten
aufschlüsseln)?
Die Deutsche Bundesbank ermittelt in ihrer Studie zum „Zahlungsverhalten in
Deutschland“ regelmäßig auch den Barzahlungsanteil. Der in dieser Studie
ermittelte Barzahlungsanteil umfasst Zahlungen an der physischen Ladenkasse,
im Onlinehandel, zwischen Privatpersonen, sowie an Behörden und wohltätige
Organisationen. Der Anteil des Bargelds an allen Transaktionen wird durch die
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25988
19. Wahlperiode 18.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 18. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bundesbank für die Jahre 2008, 2011, 2014 und 2017 wie nachstehend
angegeben:
Jahr Anteil des Bargelds in Prozent aller Transaktionen
2008 82,5
2011 82,0
2014 79,1
2017 74,3
Für das Jahr 2020 liegen keine direkt vergleichbaren Daten vor, da aufgrund
der Corona-Pandemie eine Durchführung der Studie „Zahlungsverhalten in
Deutschland“ mittels persönlicher Interviews durch die Deutsche Bundesbank
nicht möglich gewesen ist. Stattdessen hat die Deutsche Bundesbank am
14. Januar 2021 eine Erhebung über Online-Befragungen und telefonischen
Befragungen im Zeitraum August bis Oktober 2020 zum Zahlungsverhalten in
Deutschland im Jahr der Corona-Pandemie veröffentlicht: Danach liege der
Barzahlungsanteil in 2020 bei 60 Prozent.
3. Ist nach Ansicht der Bundesregierung elektronisches Bezahlen sicherer
als der Gebrauch von Bargeld, und falls ja, weshalb, bzw. falls nein,
weshalb nicht?
Sowohl elektronisches Bezahlen beispielsweise per Debit- oder Kreditkarte
oder mittels Überweisung als auch der Gebrauch von Bargeld haben jeweils
ihre Stärken in Bezug auf die Sicherheit. Allerdings bestehen auch jeweils
spezifische Risiken. Beim Bargeld ist ein Verlieren ebenso möglich wie ein
Diebstahl der Geldbörse. Bargeld schützt insbesondere die Privatsphäre und vor
Datenmissbrauch. Beim bargeldlosen Bezahlen besteht beispielsweise das
Risiko eines Kartenzahlungsbetruges. Zur Erhöhung der Sicherheit im unbaren
Zahlungsverkehr regelt § 55 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) in
Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services
Directive 2; EU-Richtlinie 2366/2015), dass Zahlungsdienstleister eine starke
Kundenauthentifizierung u. a. dann verlangen müssen, wenn der Zahler einen
elektronischen Fernzahlungsvorgang auslöst oder online auf sein Zahlungskonto
zugreift. Die starke Kundenauthentifizierung erfolgt durch Nutzung von
mindestens zwei Elementen der Kategorien Wissen, Besitz oder Inhärenz
(ständiges Merkmal des Kunden, z. B. Fingerabdruck). Eine abschließende und
absolute Beantwortung der Frage ist daher – losgelöst von den konkreten
Umständen – nicht möglich.
4. Stellt die Bundesregierung eine Beschleunigung des Rückgangs der
Bargeldnutzung aufgrund der Corona-Krise fest, und falls ja, an welchen
Parametern macht sie diesen Befund fest?
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die (prozentuale)
Nutzung von Bargeld im Vergleich zu den jeweiligen anderen Zahlungsarten
in den letzten zwei Jahren bis heute, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen
Quartale, entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Hinblick auf die Entwicklung des Barzahlungsanteils wird auf die Antwort
zu Frage 2 verwiesen.
Nach einer von der Deutschen Bundesbank am 14. Januar 2021
veröffentlichten Erhebung habe im Jahr 2020 bei den alltäglichen Ausgaben bargeldlose
Zahlungsmittel und insbesondere Karten wesentlich an Bedeutung gewonnen.
Von allen erfassten Zahlungen an der Ladenkasse, in der Freizeit, im
Onlinehandel und bei weiteren Zahlungsanlässen wurden laut Mitteilung der
Deutschen Bundesbank 30 Prozent mit einer Karte getätigt. Die Einzelheiten können
dem nachfolgenden Link entnommen werden:
https://www.bundesbank.de/de/p
ublikationen/berichte/studien/zahlungsverhalten-in-deutschland-2020-855642.
Für den Euroraum hat eine am 2. Dezember 2020 von der Europäischen
Zentralbank veröffentlichte Studie ergeben, dass Bargeld während des
Erhebungszeitraumes in 2019 das mit Abstand am häufigsten verwendete Zahlungsmittel
im Euroraum gewesen ist. Einzelheiten können dem nachfolgenden Link
entnommen werden:
https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2020/html/ecb.pr20
1202~0645677cf6.de.html.
Das Nutzen von Bargeld zu Transaktionszwecken stellt jedoch nur eine
Verwendungsmöglichkeit dar. Darüber hinaus kann Bargeld zu
Wertaufbewahrungszwecken oder als vorsorglich gehaltene Kasse genutzt werden. So
verzeichnete die Deutsche Bundesbank zu Beginn der Corona-Pandemie im März
2020 eine Nettoemission von Euro-Bargeld, die deutlich über den
Vorjahreswerten lag, trotz des o. g. relativen Rückgangs bei der Nutzung von Bargeld als
Zahlungsmittel. Die Nettoemission der Bundesbank war laut Mitteilung der
Bundesbank seit März 2020 in jedem Monat positiv.
6. Welche Vorteile hat es aus Sicht der Bundesregierung für die
Bewältigung der Corona-Pandemie und für den Corona-bedingten
Gesundheitsschutz der Bevölkerung, dass an Supermarktkassen und in Geschäften
um die Nutzung unbarer Zahlungsmittel gebeten wird?
Nach Erkenntnissen des Robert-Koch-Institutes (RKI) steigt das Risiko einer
Übertragung von COVID-19 generell bei engem, direkten Kontakt zwischen
Menschen, insbesondere bei einem Abstand von unter 1,5 m. Auch die Dauer
des Kontakts spielt eine Rolle und wird als umso risikoreicher angesehen je
länger eine Exposition dauert. Eine Übertragung über kontaminierte
Oberflächen kann nicht ausgeschlossen werden, auch wenn dieser Übertragungsweg
nach aktuellem Informationsstand eine eher untergeordnete Rolle spielt.
7. Birgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Gebrauch von Bargeld ein
erhöhtes Risiko, an einer Corona-Infektion zu erkranken?
Welche Studien liegen der Bundesregierung mit welchen Kernaussagen
diesbezüglich vor, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen
zieht die Bundesregierung aus diesen Einsichten?
Wie in der Antwort zu Frage 6 bereits dargelegt, kann eine Übertragung über
kontaminierte Oberflächen zwar nicht ausgeschlossen werden. Nach aktueller
Informationslage spielt dieser Übertragungsweg aber eine eher untergeordnete
Rolle.
Die grundsätzliche Möglichkeit der Übertragung durch kontaminierte
Geldscheine wurde in folgender Publikation untersucht: Harbourt DE et al. (2020)
„Modeling the stability of severe acute respiratory syndrome coronavirus 2
(SARS-CoV-2) on skin, currency, and clothing“, abrufbar unter:
https://doi.org/
10.1371/journal.pntd.0008831. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung sind
mit Stand November 2020 keine Infektionen über den Übertragungsweg
Bargeld bekannt geworden (vgl. „Kann das neuartige Coronavirus über
Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden?“, abrufbar unter:
https://www.bfr.b
und.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstae
nde_uebertragen_werden_-244062.html).
Zur Vermeidung von Virusübertragungen über kontaminierte Oberflächen
fordert die Bundesregierung die Bevölkerung zur Einhaltung der allgemeinen
Hygieneregeln auf.
8. Wie viele Geldautomaten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
zurzeit in Deutschland, und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn
Jahren jeweils jährlich entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?
Nach Kenntnis der Deutschen Bundesbank entwickelte sich die Anzahl der
Geldautomaten in den Jahren 2010 bis 2019 wie folgt:
Jahr (Stand am 31.12.) Anzahl Geldautomaten
2010 56.104
2011 54.409
2012 55.209
2013 55.720
2014 55.763
2015 56.700
2016 57.220
2017 57.831
2018 57.890
2019 58.617
9. Welche Vorteile hätte aus Sicht der Bundesregierung ein gesetzlich
festgeschriebenes Recht auf Barzahlung, und wie steht die Bundesregierung
dieser Überlegung gegenüber?
Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel gemäß Artikel 128 des Vertrages
über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 10 der
Verordnung über die Einführung des Euro vom 3. Mai 1998 (EG-VO Nr. 974/98).
In beschränktem Umfang sind daneben Euro-Münzen gesetzliches
Zahlungsmittel (vgl. Artikel 11 der oben angeführten Verordnung). Für private
Rechtsverhältnisse bedeutet dies, dass Euro-Banknoten und Münzen als
Zahlungsmittel zum Begleichen von Geldschulden zu akzeptieren sind, sofern die Parteien
nicht im Rahmen der insoweit bestehenden Privatautonomie ein anderes
Zahlungsmittel vereinbart haben.
10. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., der davor warnt, dass mit der Zunahme des
digitalen Zahlens sich Menschen mit geringen Budgets leichter
überschulden könnten (vgl.
https://www.bundestag.de/presse/hib/701880-70
1880)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung – etwa in Form von
Studien und Analysen – vor, dass mit einer Zunahme der Nutzung digitaler
Zahlungsmöglichkeiten insbesondere Menschen mit geringen Budgets
sich leichter überschulden können?
Aus Sicht der Bundesregierung können Überschuldungssituationen von
Verbrauchern durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden. Dazu gehören
insbesondere Arbeitslosigkeit, niedrige Einkommen, prekäre
Arbeitsverhältnisse, weitere individuelle Umstände sowie auch ein fehlender Überblick über
die persönlichen finanziellen Verhältnisse. Digitale Formate (z. B. Abruf des
Kontostandes über das Smartphone) können einen besseren Überblick über
persönliche finanzielle Verhältnisse fördern.
Ob die zunehmende Nutzung digitaler Zahlungsmöglichkeiten unter
bestimmten Bedingungen leichter zu einer Überschuldung führen kann, kann nicht
abschließend abgeschätzt werden.
11. Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung das Bezahlen in
Deutschland angesichts technologischer und regulatorischer Neuerungen
sowie gesellschaftlicher Trends entwickelt, und welche Implikationen hat
dies?
Zur Entwicklung des rückläufigen Barzahlungsanteils an den Transaktionen
wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Demnach erfreute sich
elektronisches Bezahlen schon vor der Corona-Pandemie zunehmender Beliebtheit.
Nach einer im Januar 2020 von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Umfrage für den Erhebungszeitraum 2019 wurde kontaktloses Zahlen
zunehmend beliebter. Einzelheiten können dem nachfolgenden Link entnommen
werden:
https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/kontaktloses-beza
hlen-wird-normalitaet-822258.
Zu Entwicklungen des Zahlverhaltens im Laufe des Jahres 2020 wird auf die
von der Deutschen Bundesbank am 14. Januar 2021 veröffentlichte Erhebung
verwiesen (vgl. Antwort zu den Fragen 4 und 5).
Die Implikationen des veränderten Zahlungsverhaltens sind vielschichtig.
Faktoren sind z. B. der Wettbewerb im europäischen Zahlungsverkehrsmarkt, die
Souveränität ggü. außereuropäischen Anbietern sowie der Zugang zu und die
Akzeptanz von Bargeld.
12. In welche Länder gingen nach Kenntnis der Bundesregierung,
aufgegliedert nach Zielort des Bargeldtransfers, Volumen des Bargeldtransfers in
Euro, Art des Transports der Barmittel und Zeitpunkt des Transfers und
unterschieden zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen Verkehr,
die jeweils 15 größten Bargeldtransfers aus Deutschland im Jahr 2020
(bitte tabellarisch darstellen)?
Barmittelbeträge im Wert von 10.000 Euro oder mehr müssen bei der Ausreise
aus der Europäischen Union (EU) schriftlich angemeldet werden (Artikel 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 i. V. m. §§ 1 Absatz 4 und 12a Absatz 1 des
Zollverwaltungsgesetzes – ZollVG).
Bei Ausreise in einen EU-Mitgliedstaat müssen Barmittelbeträge im Wert von
10.000 Euro oder mehr auf Verlangen der Zollbediensteten mündlich angezeigt
werden (§ 1 Absatz 4 i. V. m. § 12a Absatz 2 ZollVG).
Die jeweils 15 größten Transportvolumina im gewerblichen und im nicht
gewerblichen Reisendenverkehr, die im Rahmen der Überwachung des
grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs in den Quartalen eins bis drei von der
deutschen Zollverwaltung erfasst wurden, können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden. Die Daten zum vierten Quartal liegen noch nicht vor.
Tabelle 1 – gewerbliche Transporte
Bestimmungsland
Verkehrsweg Summe in EUR Quartal
CH Straße 2.977.584.000,00 I
CH Straße 100.000.000,00 I
CH Straße 100.000.000,00 I
CH Straße 100.000.000,00 I
CH Straße 100.000.000,00 I
CH Straße 100.000.000,00 I
CH Straße 100.000.000,00 I
CH Straße 100.000.000,00 I
CH Straße 100.000.000,00 I
CH Straße 100.000.000,00 I
CH Straße 100.000.000,00 I
CH Straße 100.000.000,00 I
CH Straße 100.000.000,00 I
CH Straße 100.000.000,00 I
CH Straße 100.000.000,00 I
Tabelle 2 – nichtgewerbliche Transporte
Bestimmungsland
Verkehrsweg Summe in EUR Quartal
CH Straße 1.485.194,47 III
LB Luft 958.070,75 I
LB Luft 951.401,13 I
LB Luft 935.947,86 I
LB Luft 919.331,49 I
CH Straße 843.931,10 I
CH Straße 830.461,00 III
LB Luft 743.409,02 III
CH Straße 743.238,85 III
CH Straße 726.020,24 III
CH Straße 685.841,00 III
TR Luft 646.000,00 I
CH Straße 634.410,00 III
LB Luft 626.894,68 I
LB Luft 614.646,81 I
13. Aus welchen Ländern kamen nach Kenntnis der Bundesregierung,
aufgegliedert nach Zielort des Bargeldtransfers, Volumen des Bargeldtransfers
in Euro, Art des Transports der Barmittel und Zeitpunkt des Transfers
und unterschieden zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen
Verkehr, die jeweils 15 größten Bargeldtransfers nach Deutschland im Jahr
2020 (bitte tabellarisch darstellen)?
Barmittelbeträge im Wert von 10.000 Euro oder mehr müssen bei der Einreise
in die EU schriftlich angemeldet werden (Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1889/2005 i. V. m. §§ 1 Absatz 4 und 12a Absatz 1 des
Zollverwaltungsgesetzes – ZollVG).
Bei der Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat müssen Barmittelbeträge im Wert
von 10.000 Euro oder mehr auf Verlangen der Zollbediensteten mündlich
angezeigt werden (§ 1 Absatz 4 i. V. m. § 12a Absatz 2 ZollVG).
Die jeweils 15 größten Transportvolumina im gewerblichen und im nicht
gewerblichen Reisendenverkehr, die im Rahmen der Überwachung des
grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs in den Quartalen eins bis drei von der
deutschen Zollverwaltung erfasst wurden, können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden. Die Daten zum vierten Quartal liegen noch nicht vor.
Tabelle 1 – gewerbliche Transporte
Herkunftsland Verkehrsweg Summe in EUR Quartal
CH Straße 120.000.000,00 I
CH Straße 99.975.000,00 III
CH Straße 99.950.000,00 III
CH Straße 99.925.000,00 III
CH Straße 99.775.000,00 III
CH Straße 99.550.000,00 III
CH Straße 99.252.000,00 III
CH Straße 98.675.000,00 III
CH Straße 97.700.000,00 I
CH Straße 94.675.000,00 I
CH Straße 94.475.000,00 III
CH Straße 92.000.000,00 I
CH Straße 87.425.000,00 III
CH Straße 87.375.000,00 III
CH Straße 85.550.000,00 I
Tabelle 2 – nichtgewerbliche Transporte
Herkunftsland Verkehrsweg Summe in EUR Quartal
LI Straße 3.018.684,20 III
CH Straße 2.000.000,00 III
CH Straße 804.354,40 I
AE Luft 792.170,00 I
CH Straße 750.599,00 III
CH Straße 748.711,50 III
CH Straße 730.329,00 III
CH Straße 720.220,00 I
LI Seeweg 683.565,11 III
TR Luft 660.610,00 I
CH Straße 640.000,00 III
CH Straße 637.460,00 III
JP Luft 613.007,30 I
CH Straße 598.128,85 I
CH Straße 594.308,00 I
14. Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Fälle, bei denen ein nicht legaler grenzüberschreitender Barmittelverkehr
von den zuständigen Behörden entdeckt wurde, zu der Höhe der hiervon
betroffenen Barmittelbewegungen in Euro für die letzten vier Jahre bis
heute (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahren aufschlüsseln)?
Statistische Aufzeichnungen ausschließlich in Bezug auf Barmittel werden
nicht vorgehalten. Hilfsweise können die nachstehenden Daten betreffend
Beanstandungen im Rahmen der Überwachung der Anmelde- bzw.
Anzeigepflichten für bei der Ein- bzw. Ausreise mitgeführte Barmittel und gleichgestellte
Zahlungsmittel gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 i. V. m.
§§ 1 Absatz 4 und 12a des Zollverwaltungsgesetzes zur Verfügung gestellt
werden, wobei der Großteil der Sachverhalte Barmittel betrifft. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Feststellung einer Beanstandung keine Wertung im Hinblick
auf eine illegitime Herkunft oder einen illegitimen Verwendungszweck der
Barmittel trifft.
Kontrollen mit
Beanstandungen
2017 2018 2019 2020
Quartal I–III
Anzahl 2642 2389 2398 1117
Summe in Euro nicht
verfügbar
nicht
verfügbar
48.015.304 28.648.575
15. Sollte es aus Sicht der Bundesregierung eine gesetzlich festgeschriebene
Bargeldobergrenze geben?
Sollte eine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen ausschließlich in
denjenigen Sektoren eingeführt werden, bei denen es Evidenz für eine
Gefahrenlage gibt (bitte begründen)?
Die Bundesregierung plant keine Initiativen, die auf eine Beschränkung der
Nutzung von Bargeld abzielen.
Zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kann bei
größeren Barzahlungen Anlass bestehen, risikoorientierte Schwellenwerte zur
Auslösung bestimmter Sorgfaltspflichten (insbesondere Identifizierungspflichten)
vorzusehen und ggf. anzupassen. Anders als bei einer gesetzlichen Obergrenze
für Barzahlungen werden hier zunächst weitere Prüfpflichten begründet,
insbesondere zur Identifizierung des Vertragspartners. Dem liegt die Zielsetzung
zugrunde, Beschränkungen nur in verhältnismäßiger Weise vorzusehen und in
verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrechte so wenig wie möglich
einzugreifen.
Im Hinblick auf die Ergebnisse der ersten Nationalen Risikoanalyse hat die
Bundesregierung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur
Vierten EU-Geldwäscherichtlinie von 2019 vorgeschlagen, den Schwellenwert
für die Durchführung von Sorgfaltspflichten beim Handel mit Edelmetallen
risikoorientiert von 10.000 Euro auf 2.000 Euro abzusenken. Die entsprechende
Änderung des Geldwäschegesetzes ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
16. In welchen Ländern der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Bargeldobergrenze (bitte tabellarisch darstellen)?
a) In welcher Höhe liegt die Bargeldobergrenze in den jeweiligen
Ländern in Euro?
b) Wann wurde die Bargeldobergrenze in den jeweiligen Ländern
eingeführt?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird verwiesen auf die öffentlich zugänglichen Rechtsquellen der einzelnen
Mitgliedstaaten zur Einführung von Obergrenzen sowie auf die Angaben der
EU-Kommission zu Obergrenzen der Mitgliedstaaten in ihrem Bericht zur
Prüfung von Barzahlungsbeschränkungen vom 12. Juni 2018 (
https://ec.europa.eu/
info/node/82869 und
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/
final_report_study_on_an_eu_initative_ecorys_180206.pdf).
Die Deutsche Bundesbank hat in der nachfolgenden Tabelle auf Basis der
Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland allgemeine
Barzahlungsobergrenzen einzelner Ländern der Europäischen Union
zusammengestellt:
Land
Barzahlungsobergrenze
Besonderheiten
Belgien 3.000 EUR
Bulgarien 9.999 Lew Gilt ebenfalls für Zahlungen in anderen Währungen
(Umrechnung zum Wechselkurs).
Frankreich 1.000 EUR Betrifft nicht Zahlungen zwischen Verbrauchern.
Für Steuerausländer: 15.000 Euro.
Griechenland 500 EUR Ausgenommen sind Autokäufe.
Italien 2.999,99 EUR
Kroatien 15.000 EUR
Polen 15.000 EUR
Portugal 1.000 EUR Betrifft nicht Zahlungen zwischen Verbrauchern.
Rumänien 10.000 RON
Slowakei 5.000 EUR Zwischen Privatpersonen: 15.000 Euro.
Spanien 2.500 EUR Für nicht in Spanien lebende Ausländer: 15.000 Euro.
Tschechische Republik 350.000 CZK
Ungarn 1.500.000 HOF Betrifft nicht Zahlungen zwischen Verbrauchern.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, Stand: 01/2020.
17. Welche Maßnahmen und Initiativen strebt die Bundesregierung auf
nationaler und internationaler Ebene an, um ein international stärker
vereinheitlichtes System bei Barzahlungen zu etablieren (bitte zwischen
nationalen und internationalen Maßnahmen unterscheiden), und welche
Vorteile bietet ein international abgestimmtes System?
Die Bundesregierung plant keine Initiativen, die auf eine Beschränkung der
Nutzung von Bargeld zielen. Die Bundesregierung beteiligt sich derzeit nicht
an Initiativen, die ein international stärker vereinheitlichtes System bei
Barzahlungen zum Gegenstand haben.
In der vor kurzem als Teil des Maßnahmenbündels für einen digitalen
Finanzmarkt aufgelegten Retail Payments Strategy – COM (2020) 592 – weist die
Europäische Kommission auf die Rolle des Bargeldes und die Notwendigkeit
der Beibehaltung seiner Verfügbarkeit und Akzeptanz hin (vgl. im Einzelnen
S. 15 ff.; unter:
https://ec.europa.eu/info/publications/200924-digital-finance-pr
oposals_en#retail).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]