Open-House-Verfahren
der Abgeordneten Till Mansmann, Christian Dürr, Frank Schäffler, Katja Hessel, Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Bettina Stark-Watzinger, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Anfang März 2020 durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verschaffte Überblick über den Bedarf an Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bildete den Ausgangspunkt für die im März 2020 eingeleitete zentrale Beschaffung. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/23045 ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im April 2020 auf die Ressorts zugegangen, um angesichts des hochdynamischen Pandemieverlaufes den Bedarf bis 2021 zu ermitteln, was die Grundlage für die Zuweisung und Verteilung der PSA innerhalb des Bundes durch das Technische Hilfswerk bildete.
Es gibt verschiedene Beschaffungswege, jedoch hat das BMG ein zeitlich begrenztes Open-House-Verfahren (OHV) eingeleitet. Dieses hat jedem Unternehmen, das die vorgegebenen Vertragsbedingungen akzeptierte, den Anspruch auf einen Vertragsschluss vermittelt. Hierdurch sollte ein schnellstmöglicher Abschluss des Verfahrens erreicht werden. Angebote hierzu konnten auf einer Vergabeplattform von Ende März bis zum 8. April 2020 eingereicht werden.
Die Folge war, dass das BMG daraufhin sehr viele Angebote und folglich auch Masken erhielt. Im OHV kann es auch, wie geschehen, passieren, dass mehr Verträge geschlossen werden, als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Vorliegend geht es um ca. 6,4 Mrd. Euro, eigentlich stehen aber nur ca. 1,2 Mrd. Euro Haushaltsmittel zur Verfügung (Das Erste, 17. September 2020, Masken-Debakel). Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23045 wurden 738 Zuschläge an 535 Vertragspartner erteilt. Hiervon hätten 371 ihre Verträge „vollständig bzw. teilweise erfüllt“. Nach unserem jetzigen Kenntnisstand erkennt der Bund nur bei lediglich 400 der 738 geschlossenen Verträge seine Zahlungspflicht an.
Bezüglich der Preisfestsetzung im OHV wurden laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/23045 auch die auf dem Markt gehandelten Preise zugrunde gelegt. Den Preisen des OHV habe die Prognose zugrunde gelegen, dass es im Wettbewerb um weltweit verfügbare PSA und die zum damaligen Zeitpunkt weitgehend ausgeschöpften Markt- und Logistikkapazitäten zu einem erfolgreichen Ergebnis kommen würde. Der durchschnittlich ermittelte Marktpreis von FFP2-Masken hätte am Tag der Stichprobe bei 6,35 Euro netto und damit deutlich über dem festgesetzten Preis im OHV gelegen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23045). Die aufgeführten Zahlen der erteilten Zuschläge zeigen jedoch, dass die Lieferanten offenbar sehr gute Preise erzielt haben. Nach aktuellen Erkenntnissen betrugen die Gewinnmargen bis zu 2,60 Euro je Maske, weshalb die Bestellmengen in die Milliarden gingen (Bundesministerium für Gesundheit, 31. Juli 2020, Fragen und Antworten zur Beschaffung und Qualitätssicherung von Schutzausrüstung in der COVID-19-Pandemie).
Mehrere durch das Open-House-Verfahren entstandene Probleme endeten nunmehr in Prozessen gegen das BMG vor dem Landgericht Bonn.
Nunmehr weigert sich das Bundesministerium für Gesundheit, offene Rechnungen zu bezahlen. Es beruft sich auf die mangelnde Qualität der Masken, während die Unternehmer kritisieren, dass sie keine Möglichkeiten gehabt hätten, Prüfberichte durchzuführen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Gibt es neue Erkenntnisse bezüglich des durchschnittlich ermittelten Marktpreises von OP-, FFP2- und FFP3-Masken im Verhältnis zum festgesetzten Preis im OHV?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, dass Summen für die Beschaffung von Schutzkleidung ausgegeben wurden, welche über dem Haushaltsbudget liegen, zur Pandemieeindämmung nach Ansicht der Fragesteller jedoch nicht nötig waren?
Wie hoch ist die absolute Anzahl durchgeführter Spenden überzähliger PSA unter anderem an Spanien, Italien, Kroatien, Serbien und Montenegro nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Möglichkeit, überzählige Masken für Pflegeeinrichtungen oder für Hilfeersuchen im Rahmen der multilateralen Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Vorwürfen, die Unternehmer hätten keine Prüfberichte zu Gesicht bekommen?
Wenn ja, wie sind diese zu rechtfertigen?
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass so viele nicht geleistete Zahlungen durch das Bundesministerium für Gesundheit vor dem Landgericht Bonn anhängig sind?
Bestreitet die Bundesregierung, dass von vornherein eine Kollision zwischen den verfügbaren Haushaltsmitteln und dem Open-House-Verfahren absehbar war?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass Auszahlungsverzögerungen mit einem hohen Arbeitsaufwand aufgrund einer dreistufigen Qualitätssicherung begründet werden, während gleichzeitig eine Bezahlung innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung im OHV zugesichert wurde?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass Bund und Länder unabgesprochen zu Beginn der Krise parallel Schutzausrüstungen beschafft haben, womit sich der Staat damit in Wettbewerb zu sich selbst gebracht hat?
Wie will die Bundesregierung ein solches Vorgehen bei etwaigen zukünftigen Krisen verhindern?
Gibt es mit Blick auf etwaige kommende Krisenlagen einen Plan für eine Vorgehensweise, Material und Schutzausrüstung z. B. durch das BMG auch ohne externe Unterstützung zu beschaffen?