[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Frank Sitta,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25559 –
Entwicklung des Exports von Umwelttechnologien in Entwicklungs- und
Schwellenländer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Umwelttechnologien kommt im Kampf gegen den Klimawandel und im
weltweiten Einsatz für den Umweltschutz eine entscheidende Rolle zu. Durch
nachhaltige Energieerzeugung, den Aufbau ressourceneffizienter Abfall- und
Kreislaufwirtschaftssysteme, umweltfreundliche Mobilität sowie nachhaltiges
Bauen bergen moderne Umwelttechnologien nach Ansicht der Fragesteller die
größten Potenziale für Erfolg beim weltweiten Einsatz für Klima- und
Umweltschutz. Die Verfügbarkeit nachhaltiger Umwelttechnologien, gerade in
Entwicklungs- und Schwellenländern, ist von zentraler Bedeutung und
entscheidet über Erfolg oder Misserfolg des Pariser Klimaschutzabkommens.
Während in vielen Industriestaaten dem Klima- und Umweltschutz
mittlerweile politisch und gesellschaftlich ein hoher Stellenwert eingeräumt wird,
steht in Entwicklungs- und Schwellenländern insbesondere wirtschaftliches
Wachstum im Vordergrund. Gerade der Einsatz von modernen
Umwelttechnologien kann aus Sicht der Fragesteller dazu beitragen, diesen vermeintlichen
Widerspruch aufzulösen.
Mit der 2016 gestarteten „Exportinitiative Umwelttechnologien“ zielt das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit darauf
ab, „Umwelttechnologien zu verbreiten und damit in anderen Ländern einen
konkreten Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung und zu besseren
Lebensbedingungen zu leisten“ (
https://www.exportinitiative-umweltschutz.de/de/ex
portinitiative-umwelttechnologien). Durch diese Initiative sollen
Rahmenbedingungen und Infrastruktur zur nachhaltigen Nutzung von
Umwelttechnologien geschaffen werden. Damit setze die Initiative durch die Schaffung von
Strukturen und Infrastrukturen vor der 2015 vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie gestarteten gleichlautenden „Exportinitiative
Umwelttechnologien“ (
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/exp
ortinitiative-umwelttechnologie.html) an, die darauf abziele „Auslandsmärkte
zu erschließen und die Marktpositionen deutscher Firmen im Ausland zu
stärken“ (
https://www.exportinitiative-umweltschutz.de/de/exportinitiative-umwel
ttechnologien). Gleichzeitig betreibt das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit jedoch auch eine „Servicestelle
Umwelttechnologieexport“, die explizit zur Förderung des Exports von Umwelttech-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26096
19. Wahlperiode 25.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 22. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nologien in Entwicklungs- und Schwellenländer beitragen soll und damit
ebenfalls, neben den Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie, zur Erschließung von Absatzmärkten beitragen soll (
https://www.bm
u.de/themen/wirtschaft-produkte-ressourcen-tourismus/wirtschaft-und-umwel
t/umwelttechnologien/umwelttechnologieexport/).
Aus Sicht der Fragesteller sind sowohl die Schaffung von
Rahmenbedingungen als auch der Export von Umwelttechnologien zentral für die Erreichung
der Pariser Klimaziele. Dies muss allerdings koordiniert und kohärent im
Rahmen einer gemeinsamen Strategie der Bundesregierung erfolgen und nicht
durch diverse, möglicherweise nicht abgestimmte Einzelmaßnahmen
verschiedenster Ressorts. Insbesondere für Entwicklungs- und Schwellenländer
müssen neben Rahmenbedingungen und Infrastruktur die Technologien selbst
verfügbar gemacht werden. Dieses Ziel haben auch die 2014 begonnenen und seit
2016 stagnierenden Verhandlungen über ein „Environmental Goods
Agreement“ unter dem Dach der WTO (
https://www.wto.org/english/tratop_e/envir_
e/ega_e.htm).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass Umwelttechnologien im
Kampf gegen den Klimawandel und im weltweiten Einsatz für den
Umweltschutz sowie bei der Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris
(ÜvP) und der Agenda 2030-Ziele (SDGs) eine wichtige Rolle zukommt. Die
Bundesregierung unterstützt daher sowohl mit konkreten Förderprogrammen
als auch allgemein im Rahmen ihrer Außenwirtschaftsförderung die deutsche
Umweltwirtschaft beim Export ihrer Produkte und Umweltdienstleistungen.
Deutsche Anbieter von Umwelttechnologien und -dienstleistungen sind
innovativ, besitzen häufig jahrzehntelange Erfahrung bei Herstellung, Beratung und
Anwendung und ihre Produkte entsprechen qualitativ hohen Standards. Damit
können deutsche Umwelttechnologien weltweit einen Beitrag zu mehr
nachhaltiger Daseinsvorsorge leisten und konkret auch zur Erreichung der Ziele des
ÜvP beitragen (vgl. z. B. den „Umwelttechnik-Atlas für Deutschland“:
www.b
mu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/greentech_2018_bf.pdf).
Im Sinne einer kohärenten Wirtschafts-, Forschungs-, Umwelt- und
Entwicklungspolitik stimmen sich die Ressorts bezüglich ihrer Förderaktivitäten ab,
sowohl bilateral als auch im Rahmen von Ressorttreffen. Zudem werden die
Aktivitäten, wie auch von den Fragestellern beschrieben, transparent im Internet
veröffentlicht.
Dabei arbeiten unterschiedliche Bundesressorts im Rahmen von Forschungs-
und Förderprogrammen konkret daran, innovative Umwelttechnologien zu
unterstützen, Rahmenbedingungen und Infrastrukturen für ihre erfolgreiche
Anwendung zu realisieren, sie marktfähig zu machen und in Anwendung zu
bringen. Die Ressorts verfolgen hier grundsätzlich gemeinsame Ziele (Umwelt-
und Klimaschutz; Außenwirtschaftsförderung) im Rahmen jeweils
fachlichspezifisch konzipierter Förderprogramme.
Während beispielsweise die Aktivitäten des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auf die Verbindung von
Umweltnutzen und Wirtschaftspotenzial abzielen (Rahmenbedingungen für die
Marktvorbereitung von Umwelttechnologien und -dienstleistungen, z. B.
Umweltgesetze und -anforderungen), greifen die Aktivitäten des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi) den Unternehmen unter die Arme, indem sie
mit Blick auf nachhaltige Marktpotenziale auf die eigentliche
Markterschließung vorbereiten. Die Exportinitiative Umwelttechnologien des BMWi nutzt
die Modulangebote des Markterschließungsprogramms (MEP) für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU). Sie bietet Informationsveranstaltungen in
Deutschland zu den betreffenden Auslandsmärkten,
Geschäftsanbahnungsreisen in interessante Zielmärkte sowie Informationsreisen ausländischer
Entscheider nach Deutschland (vgl. auch Tabelle 2 zu den Fragen 3, 4 und 5).
Insbesondere zwischen den Aktivitäten des BMU und des BMWi besteht ein
regelmäßiger Austausch. Auch das Auswärtige Amt und die deutschen
Auslandsvertretungen unterstützen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags gemeinsam
mit den Auslandshandelskammern und Germany Trade and Invest (GTAI) mit
ihren jeweiligen Instrumenten die Interessen der deutschen Wirtschaft im
Ausland.
1. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen wurden seit Beginn der
„Exportinitiative Umwelttechnologien“ des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit jeweils jährlich, mit jeweils
welchem finanziellen Volumen in welchen Ländern, ggf. mit Beteiligung
welcher Unternehmen gefördert?
Die Tabelle 1 enthält eine entsprechende Auflistung der Projekte und
Maßnahmen.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften
Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu
entsprechen.
Die Offenlegung der Informationen in den Tabellen 1 und 2 könnte jedoch für
die bilateralen Beziehungen und die außenpolitischen Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß
§ 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA)
als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat zur Einsicht
übermittelt.*
2. Welche konkreten Zielsetzungen waren mit den jeweils im Einzelnen in
Frage 1 genannten Projekten und Maßnahmen verbunden, und inwieweit
wurden diese jeweils im Einzelnen erreicht?
Die entsprechenden Zielsetzungen der „Exportinitiative Umwelttechnologien“
des BMU sind in der maßgeblichen Förderrichtlinie definiert (
www.bundesanz
eiger.de/pub/de/start;wwwsid=93CC1DF6FB9427711F24CA51F2FCE128.web
05-pub?0; Suchbegriff „Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports
von grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur“).
Die Anforderungen sind von den Projektnehmern bei Antragstellung in einem
zweistufigen Verfahren jeweils vorhabenscharf darzulegen. In entsprechenden
Abschlussberichten ist über den Erfolg wie auch über Hindernisse bei der
Umsetzung des Vorhabens zu berichten.
Zu den konkreten Projektdetails wird darüber hinaus auf die Tabelle 1 zu
Frage 1 verwiesen.
* Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort von Berechtigten eingesehen werden.
3. Wie viele Informationsveranstaltungen mit jeweils wie vielen und
welchen teilnehmenden Unternehmen zu welchen konkreten
Auslandsmärkten wurden im Rahmen der „Exportinitiative Umwelttechnologien“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie jeweils jährlich seit
2015 durchgeführt, und welche Kosten sind hierbei jeweils für die
einzelnen Informationsveranstaltungen angefallen?
Von 2015 bis 2020 wurden neun Informationsveranstaltungen in Schwellen-
und Entwicklungsländern mit einem Auftragsvolumen von 166.068,00 Euro
realisiert. Weitere Einzelheiten enthält beigefügte Tabelle 2.
4. Wie viele Geschäftsanbahnungsreisen in jeweils welche konkreten
Zielmärkte mit jeweils wie vielen und welchen teilnehmenden Unternehmen
wurden im Rahmen der „Exportinitiative Umwelttechnologien“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie jeweils jährlich seit 2015
durchgeführt, und welche Kosten sind hierbei jeweils für die einzelnen
Reisen angefallen?
In den Jahren 2015 bis 2020 wurden im Rahmen der Exportinitiative
34 Geschäftsanbahnungsreisen mit einem Gesamtauftragsvolumen von
2.449.370,00 Euro durchgeführt. Weitere Einzelheiten enthält die beigefügte
Tabelle 2.
5. Wie viele Informationsreisen jeweils welcher konkreter ausländischer
Interessenten wurden im Rahmen der „Exportinitiative
Umwelttechnologien“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie jeweils jährlich
seit 2015 gefördert, und welche Kosten sind hierbei jeweils für die
einzelnen Reisen angefallen?
In den Jahren 2015 bis 2020 wurden im Rahmen der „Exportinitiative
Umwelttechnologien“ 22 Informationsreisen mit einem Auftragsvolumen von
871.723,00 Euro durchgeführt. Weitere Einzelheiten enthält die beigefügte
Tabelle 2.
6. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Exporte (ggf. welcher konkreter
Unternehmen) in welchem Umfang konnten durch die „Servicestelle
Umwelttechnologieexport“ des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit seit Bestehen jeweils jährlich in jeweils
welchem finanziellen Umfang durchgeführt bzw. generiert werden?
Das BMU hat ein besonderes Interesse daran, dass mehr Umwelttechnologie-
Projekte deutscher Unternehmen, insbesondere in Schwellen- und
Entwicklungsländern, realisiert werden. Mit der Servicestelle für
Umwelttechnologieexport bietet das BMU deutschen Unternehmen Hilfestellung durch
politische Flankierung und Vermittlung im konkreten Einzelfall an. Dieses Angebot
besteht nur für Vorhaben, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium der
Projektrealisierung befinden, aus Umweltsicht unterstützungswürdig sind und auf
Schwierigkeiten bei der Durchführung stoßen. Gemeinsam mit den zuständigen
ausländischen Institutionen der Außenwirtschaftsförderung wird deutschen
Unternehmen in Schwellen- und Entwicklungsländern im Einzelfall die
Überwindung von administrativen Hindernissen erleichtert, indem zum Beispiel der
benötigte Zugang zu dortigen staatlichen Stellen hergestellt wird. Es handelt sich
um wenige Anfragen pro Jahr. Die betroffenen Ressorts wurden bei
Einrichtung der Servicestelle unterrichtet; Abstimmungen mit anderen Ressorts waren
und sind nicht erforderlich, da es sich um eine ausschließlich vermittelnde
Tätigkeit handelt. Eine finanzielle Förderung ist nicht vorgesehen. Kosten sind
dem BMU nicht entstanden.
7. Inwiefern bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung einer beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
angesiedelten „Servicestelle Umwelttechnologieexport“ und einer
„Exportinitiative Umwelttechnologien“ des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie, die beide die Stärkung des Exports von
Umwelttechnologien zum Ziel haben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Inwiefern werden die Projekte und Maßnahmen, die vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der
„Exportinitiative Umwelttechnologien“ gefördert werden, mit anderen
Ressorts insbesondere dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung für den Aufbau von Infrastruktur und die
Schaffung von Rahmenbedingungen zum Einsatz von
Umwelttechnologien in Entwicklungsländern sowie dem für Außenhandel zuständigen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das eine gleichlautende
„Exportinitiative Umwelttechnologien“ durchführt, koordiniert?
Insbesondere BMU und BMWi wie auch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stehen in regelmäßigem
Austausch. Die Bundesressorts sind bestrebt, ihre Förderaktivitäten entlang der
Wertschöpfungskette (Markterkundung – Marktvorbereitung –
Markterschließung) möglichst eng aufeinander abzustimmen (siehe auch Antwort zu
Frage 10).
Unternehmen müssen darüber hinaus bei der Projektbeantragung im Rahmen
der „Exportinitiative Umwelttechnologien“ des BMU darlegen, ob und ggf.
inwiefern eine geeignete Anschlussfähigkeit an Projekte anderer
Förderprogramme des Bundes (z. B. Außenwirtschaftsförderung des BMWi) besteht.
9. Inwiefern werden die Projekte und Maßnahmen, die vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der
„Servicestelle Umwelttechnologieexport“ gefördert werden, mit anderen
Ressorts insbesondere dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung für den Aufbau von Infrastruktur und die
Schaffung von Rahmenbedingungen zum Einsatz von
Umwelttechnologien in Entwicklungsländern sowie dem für Außenhandel zuständigen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das eine gleichlautende
„Exportinitiative Umwelttechnologien“ durchführt, koordiniert?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 8 verwiesen.
10. Von welchen weiteren Ressorts werden Maßnahmen zu Förderung des
Exports von Umwelttechnologien bzw. zur Schaffung von
Rahmenbedingungen und Infrastruktur zur Nutzung von Umwelttechnologien
durchgeführt (bitte konkrete Projekte, Zielsetzung sowie finanzielles Volumen im
Einzelnen für alle Projekte und Maßnahmen seit 2013 angeben)?
Wie einleitend beschrieben, arbeiten neben BMWi, BMZ und BMU
unterschiedliche Bundesressorts im Rahmen von Forschungs- und
Förderprogrammen daran, innovative Umwelttechnologien zu unterstützen, bei der
Realisierung erforderlicher Rahmenbedingungen und Infrastrukturen für die
erfolgreiche Anwendung zu helfen, sie marktfähig zu machen und in Anwendung zu
bringen. Dabei verfolgen die Ressorts grundsätzlich gemeinsame Ziele
(Umwelt- und Klimaschutz; Außenwirtschaftsförderung) im Rahmen jeweils
fachlich-spezifisch konzipierter Maßnahmen.
Hier fügen sich beispielsweise auch die umsetzungsorientierten Programme des
BMZ, u. a. develoPPP.de und Berufsbildungspartnerschaften (BBP) sowie die
beratungsorientierten Ansätze „ExperTS/EZ-Scout-Programm“ und die
Aktivitäten der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung und die Vorbereitung von
Entwicklungspartnerschaften in der Infrastruktur über die International Finance
Corporation (IFC) ein. Wirkungen im Hinblick auf die Nutzung von
Umwelttechnologien werden damit regelmäßig ebenfalls angestrebt. Daneben flankiert
die Bundesregierung auf vielfältige Weise den Einsatz von
Umwelttechnologien in Entwicklungs- und Schwellenländern durch Kooperationen im Bereich
von Forschung und Entwicklung. Unmittelbar auf die Förderung des Exports
von Umwelttechnologien im Sinne der Fragsteller zielen diese Maßnahmen
nicht, weshalb auf eine Auflistung verzichtet wird.
11. Konnte durch die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit betriebene „Servicestelle Umwelttechnologieexport“
bisher der Export von Umwelttechnologien in Entwicklungs- und
Schwellenländer gefördert werden, und wenn ja, bitte konkrete
Maßnahmen sowie finanzielles Volumen sowie Zielland benennen?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
12. Welche Kosten fallen jeweils jährlich für die „Servicestelle
Umwelttechnologien“ an (bitte konkreten Haushaltstitel sowie jeweils jährliche Ist-
Ausgaben seit 2015 benennen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Dem BMU sind keine Kosten entstanden.
13. Wird die Arbeit der „Servicestelle Umwelttechnologien“ des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die nach
eigenen Angaben die Förderung des Exports deutscher
Umwelttechnologien in Entwicklungs- und Schwellenländer hat (
https://www.bmu.de/the
men/wirtschaft-produkte-ressourcen-tourismus/wirtschaft-und-umwelt/u
mwelttechnologien/umwelttechnologieexport/), mit dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund der jeweiligen
thematischen Zuständigkeit koordiniert bzw. abgestimmt?
Wenn ja, wie konkret?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 8 verwiesen.
14. Inwiefern fördern das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie über die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit betriebene „Servicestelle Umwelttechnologien“
hinaus den Export von Umwelttechnologien insbesondere in
Entwicklungs- und Schwellenländer (bitte konkrete Projekte und Maßnahmen
seit 2015, jeweiliges finanzielles Volumen, Zielsetzung sowie
Zielerreichung der entsprechenden Projekte und Maßnahmen sowie Zielländer
benennen)?
Die Bundesregierung finanziert im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
im großen Umfang lieferungebundene Maßnahmen, die zur Verbesserung der
wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen in Entwicklungs- und
Schwellenländern beitragen, darunter auch zahlreiche Infrastrukturmaßnahmen.
Das BMWi unterstützt Unternehmen mit einer speziellen
umwelttechnologischen Produktpalette dabei, neue Märkte im Ausland zu erschließen und nutzt
dabei die MEP für KMU. Sie bietet Informationsveranstaltungen in
Deutschland zu den betreffenden Auslandsmärkten, Geschäftsanbahnungsreisen in
interessante Zielmärkte, Leistungsschauen im Ausland sowie Informationsreisen
ausländischer Entscheider nach Deutschland.
Eine detaillierte Übersicht der Maßnahmen des BMWi kann der Tabelle 2 in
der Antwort zu den Fragen 3, 4 und 5 entnommen werden.
15. Wie haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, die diversen
Maßnahmen der verschiedenen Ressorts im Einzelnen jeweils seit 2015 zur
Schaffung von Infrastruktur bzw. Rahmenbedingungen zum Zugang und
zur Nutzung von Umwelttechnologien in Entwicklungs- und
Schwellenländern in folgenden Bereichen beigetragen (bitte konkrete Projekte, ggf.
beteiligte Unternehmen, förderndes Ressort, finanzielles Volumen,
Zielbzw. Durchführungsland, Zielsetzung sowie Zielerreichung benennen):
a) Technologien zur Energieerzeugung,
b) Technologien zum Wasser- und Abwassermanagement,
c) Technologien zur Kreislaufwirtschaft sowie Abfall- und
Rohstoffwirtschaft,
d) Technologien zur Ressourceneffizienz, zur Abwasser- und
Bodenbehandlung,
e) Technologien für nachhaltiges bzw. energiesparendes Bauen und
Stadtentwicklung,
f) Technologien für nachhaltigen Konsum,
g) Technologien für umweltfreundliche Mobilität und
h) Technologien zur Luftreinhaltung?
16. Wie haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, die diversen
Maßnahmen der verschiedenen Ressorts im Einzelnen jeweils seit 2015 zum
Export von Umwelttechnologien in Entwicklungs- und Schwellenländer in
folgenden Bereichen beigetragen (bitte konkrete Projekte, ggf. beteiligte
Unternehmen, förderndes Ressort, finanzielles Volumen, Ziel- bzw.
Durchführungsland, Zielsetzung sowie Zielerreichung benennen):
a) Technologien zur Energieerzeugung,
b) Technologien zum Wasser- und Abwassermanagement,
c) Technologien zur Kreislaufwirtschaft sowie Abfall- und
Rohstoffwirtschaft,
d) Technologien zur Ressourceneffizienz, zur Abwasser- und
Bodenbehandlung,
e) Technologien für nachhaltiges bzw. energiesparendes Bauen und
Stadtentwicklung,
f) Technologien für nachhaltigen Konsum,
g) Technologien für umweltfreundliche Mobilität und
h) Technologien zur Luftreinhaltung?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Statistiken, aufgegliedert nach den
genannten Technologiebereichen, vor. Es sei auch erwähnt, dass insbesondere bei
marktvorbereitenden Projekten ein messbarer „Erfolg“ nicht immer zu erwarten
ist.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Exporte von
Umwelttechnologien deutscher Unternehmen in Entwicklungs- und
Schwellenländer jeweils jährlich seit 2013 aufgeschlüsselt nach
folgenden Bereichen entwickelt:
a) Technologien zur Energieerzeugung,
b) Technologien zum Wasser- und Abwassermanagement,
c) Technologien zur Kreislaufwirtschaft sowie Abfall- und
Rohstoffwirtschaft,
d) Technologien zur Ressourceneffizienz, zur Abwasser- und
Bodenbehandlung,
e) Technologien für nachhaltiges bzw. energiesparendes Bauen und
Stadtentwicklung,
f) Technologien für nachhaltigen Konsum,
g) Technologien für umweltfreundliche Mobilität und
h) Technologien zur Luftreinhaltung?
18. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Exporte von
Umwelttechnologien insgesamt in Entwicklungs- und Schwellenländer
jeweils jährlich seit 2013 aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen
entwickelt:
a) Technologien zur Energieerzeugung,
b) Technologien zum Wasser- und Abwassermanagement,
c) Technologien zur Kreislaufwirtschaft sowie Abfall- und
Rohstoffwirtschaft,
d) Technologien zur Ressourceneffizienz, zur Abwasser- und
Bodenbehandlung,
e) Technologien für nachhaltiges bzw. energiesparendes Bauen und
Stadtentwicklung,
f) Technologien für nachhaltigen Konsum,
g) Technologien für umweltfreundliche Mobilität und
h) Technologien zur Luftreinhaltung?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Tabelle 2 zur Beantwortung der Fragen 3, 4, und 5 verwiesen.
Der Bundesregierung liegen für Entwicklungs- und Schwellenländer keine nach
den genannten Technologiebereichen aufgegliederten Statistiken vor.
19. Welche Rolle spielt der Export von Umwelttechnologien in
Entwicklungs- und Schwellenländer nach Ansicht der Bundesregierung,
insbesondere zur Erreichung der Pariser Klimaziele?
Mit dem ÜvP setzen sich die Staaten das globale Ziel, die Erderwärmung im
Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf „deutlich unter“ zwei Grad Celsius
zu begrenzen, mit Anstrengungen für eine Begrenzung auf 1,5 Grad Celsius.
Dies erfordert, dass so bald wie möglich globale Treibhausgasneutralität
erreicht wird. Das ÜvP betont dabei auch die Bedeutung von Technologie zur
Vermeidung von Emissionen und Anpassung an den Klimawandel.
Artikel 10 des ÜvP verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, kooperative
Maßnahmen zu Entwicklung und Transfer von Klimatechnologien zu ergreifen. Dies
erfolgt derzeit über den sogenannten Technologiemechanismus. Zielgruppe
sind insbesondere Schwellen- und Entwicklungsländer. Der
Technologiemechanismus wird durch das internationale „Climate Technology Centre and
Network“ (CTCN) sowie auf nationaler Ebene durch die derzeit 161 National
Designated Entities (NDEs) umgesetzt. Das Mandat für die NDE in Deutschland
liegt beim BMWi. In Schwellen- und Entwicklungsländern haben
Kontaktstellen die Funktion, Kooperationsanfragen zu formulieren, zu bündeln und an das
internationale Netzwerk zu leiten. Die deutsche Kontaktstelle dient als zentrale
Anlaufstelle für alle Anfragen aus dem Klimatechnologiezentrum bzw. anderer
nationaler Kontaktstellen nach klimarelevanten Technologien, Programmen der
Bundesregierung, Dienstleistungen oder möglichen Forschungskooperationen
im Zusammenhang mit dem Technologiemechanismus sowie für alle Anfragen
nach Technologiekooperationen mit deutschen Unternehmen,
Forschungsstellen und öffentlichen Stellen sowie für Anfragen deutscher Unternehmen und
Investoren.
20. Welche Faktoren behindern nach Ansicht der Bundesregierung den
Einsatz sowie den Export von Umwelttechnologien in Entwicklungs- und
Schwellenländer?
Der Einsatz von Umwelttechnologien scheitert häufig nicht an verfügbaren
Investitionen in technische Anlagen, sondern an den strukturellen
Rahmenbedingungen, diese auch nachhaltig und wirtschaftlich zu betreiben.
Um nachhaltig Wirkung zu entfalten, ist es entscheidend, dass die
entsprechenden Rahmenbedingungen und Strukturen vor Ort vorliegen bzw. geschaffen
werden (z. B. technische, organisatorische, rechtliche Expertise, wirtschaftliche
und administrative Voraussetzungen etc.). Beispielhaft zu nennen wäre der
Bereich der Kreislaufwirtschaft und die entsprechende Unterstützung bei der
Einführung so genannter EPR-Systeme (Erweiterte Produzentenverantwortung),
die u. a. dazu beitragen, einen wirtschaftlichen Betrieb technischer Anlagen
sicherzustellen. Deutsche Unternehmen sind hier durch geeignete,
systemübergreifende Angebote international besonders wettbewerbsfähig.
Die Umweltwirtschaft in Deutschland ist stark mittelständisch geprägt
(insbesondere in Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie der Wasser- oder
Kreislaufwirtschaft). Dabei treffen vor allem KMU bei ihren
Exportbemühungen häufig auf lokal oder regional bestehende Hemmnisse. Auf wichtigen
Absatzmärkten bestehen beispielsweise Schwierigkeiten, gesicherte Kenntnisse
von örtlichen Umweltvorschriften und Ausschreibungsmodalitäten zu erlangen.
Oft fehlt es an der fachlichen Beratung, am Wissenstransfer und an
nachhaltigen, innovativen Konzepten, die Voraussetzung für Investitionen sind.
Potenzielle Exporthindernisse in Entwicklungs- und Schwellenländern sind danach
beispielhaft:
• Bürokratische Hürden
• Fehlen notwendiger Rahmenbedingungen und Marktstrukturen
• Fehlen einheitlicher Umweltstandards; lokale/regionale
Umweltbedingungen
• Fehlende Finanzierungsoptionen
• Fehlende gesetzliche Rahmenbedingungen
• Fehlende qualifizierte Mitarbeiter*innen oder Partner*innen vor Ort
• Kontaktaufbau zu Partner*innen oder Kund*innen vor Ort
• Fehlende Sensibilisierung, Umweltwissen und -bewusstsein
• Mangelnde Kenntnis der Einsatzmöglichkeiten der angebotenen
Technologie
• Mangelnder politischer/wirtschaftlicher Einfluss in den Zielländern
• Politische und gesellschaftliche Instabilität
• Konflikte
• Korruption
• Pandemie
21. Wie haben sich die Zölle für den Export von Umwelttechnologien in
Entwicklungs- und Schwellenländer je nach Land jeweils jährlich seit
2013 aufgeschlüsselt für folgende Bereiche entwickelt:
a) Technologien zur Energieerzeugung,
b) Technologien zum Wasser- und Abwassermanagement,
c) Technologien zur Kreislaufwirtschaft sowie Abfall- und
Rohstoffwirtschaft,
d) Technologien zur Ressourceneffizienz, zur Abwasser- und
Bodenbehandlung,
e) Technologien für nachhaltiges bzw. energiesparendes Bauen und
Stadtentwicklung,
f) Technologien für nachhaltigen Konsum,
g) Technologien für umweltfreundliche Mobilität und
h) Technologien zur Luftreinhaltung?
Die Ermittlung eines Zollsatzes kann nur für spezifische Produkte erfolgen, die
je einer Zolltarifnummer des Zolltarifes zugeordnet sind. Für jede der
insgesamt je nach Land rund 10.000 bis 11.000 Zolltarifnummern ist dann jeweils
ein Zollsatz festgelegt.
Die international geregelte Grundstruktur des Zolltarifs ist nicht nach
Produktgruppen in der Art der Buchstaben a bis h der Frage 21 aufgebaut, sondern
orientiert sich an dem international anerkannten sogenannten „Harmonisierten
System“ (HS) der Weltzollorganisation WZO sowie an der Fertigungstiefe der
Waren.
Länderweise Daten zu Durchschnittszöllen von Produktgruppen der in
Buchstaben a bis h genannten Art liegen für die einzelnen Entwicklungs- und
Schwellenländer nicht vor.
Da ein internationales Abkommen über Umweltgüter noch nicht abgeschlossen
ist, liegt bisher weder ein Produktkatalog noch eine Zuordnung von
Zolltarifnummern zu Produktgruppen vor.
22. Welche konkreten positiven Effekte hätte das seit 2014 von 46 WTO-
Mitgliedstaaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, angestrebte
„Environmental Goods Agreement“?
23. Aus welchen Gründen werden die Verhandlungen über das
„Environmental Goods Agreement“ nicht fortgeführt?
24. Welche konkreten Bemühungen hat die Bundesregierung seit 2014
unternommen, um die Verhandlungen über das „Environmental Goods
Agreement“ zum Abschluss zu bringen?
25. Welche konkreten Bemühungen hat die Europäische Union nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 unternommen, um die Verhandlungen
über das „Environmental Goods Agreement“ zum Abschluss zu bringen?
Die Fragen 22 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Ein Abkommen zur Reduzierung von Zöllen auf umweltfreundliche Güter
würde den Handel mit solchen Produkten erleichtern. Der bessere Marktzugang
würde einhergehen mit der breiteren Nutzung von umweltfreundlichen
Technologien und Anreizen für weitere Umweltinnovationen, mit positiven
Preiseffekten sowie Impulsen für Wachstum und Beschäftigung. Die genauen positiven
Effekte wären abhängig von der spezifischen Ausgestaltung eines solchen
Abkommens, insbesondere mit Blick auf die vereinbarte Güterliste. Die
Verhandlungen kamen ins Stocken, nachdem unter den Teilnehmenden dieser
plurilateralen Initiative Uneinigkeit mit Blick auf die Produktliste bestand. Die
Bundesregierung setzt sich fortlaufend innerhalb der relevanten EU-Gremien dafür ein,
dass die EU im WTO-Kontext eine Führungsrolle auch bei umweltrelevanten
Themen einnimmt. In diesem Zusammenhang begrüßt die Bundesregierung
auch den jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission für eine mögliche
Initiative zu Handel und Klima innerhalb der WTO. Ob perspektivisch ein
Abschluss der Verhandlungen zum „Environmental Goods Agreement“ angestrebt
wird oder ob Zollsenkungen für Umweltgüter im Rahmen einer davon
unabhängigen Initiative adressiert werden, ist derzeit noch offen.
26. Wie definiert die Bundesregierung den „Export von
Umwelttechnologien“?
Der „Export von Umwelttechnologien“ ist ein Instrument der
Außenwirtschaftsförderung mit Fokus auf Unterstützung bei der Marktvorbereitung und
-erschließung innovativer, nachhaltiger Umwelttechnologien und -
dienstleistungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]