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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erwartbare Preissteigerungen im Baubereich durch CO2-Bepreisung

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.01.2021

Aktualisiert

25.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2562904.01.2021

Erwartbare Preissteigerungen im Baubereich durch CO2-Bepreisung

der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Europäische Emissionszertifikatehandel (EU-ETS) erzielt bereits durch die Bepreisung CO2-intensiver Industrien auch im Baubereich seine gewünschte Wirkung und wird auch zukünftig den Ausstoß von Emissionen durch marktwirtschaftliche Prinzipien weiter verringern. Durch die Bepreisung der klimaschädlichen Emissionen werden Unternehmen dazu animiert, klimaunschädliche Prozesse, Techniken und Materialien auch im Baubereich einzusetzen, um die Kosten zu verringern, die sie zwangsweise durch den EU-ETS an die Verbraucher weitergeben (https://ec.europa.eu/clima/policies/ets_de).

Auf nationaler Ebene setzt die Bundesregierung das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) um, das ab 2021 über eine Bepreisung der Brennstoffemissionen funktionieren soll. Die Bundesregierung hat dabei in ihrer Klimaschutzstrategie 2030 gleichzeitig festgelegt, dass auf den Verbraucher keine unverhältnismäßig hohen Mehrkosten zukommen dürfen, und will großen Preissteigerungen durch verschiedenen Maßnahmen wie eine Erhöhung der Pendlerpauschale oder verbilligte Bahnfahrkarten entgegenwirken (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/massnahmenprogramm-klima-1679498).

Mit zunehmenden Ausbau des EU-ETS in der 2021 (https://ec.europa.eu/clima/sites/clima/files/factsheet_ets_de.pdf) anstehenden vierten Phase und der Einführung des nEHS werden auch auf die Baukosten pro m2 in Deutschland weitere Steigerungen zukommen. Das ist nach Ansicht der Fragesteller ein zielführender Effekt, der im emissionsreichen Baubereich in der vollständigen Kette von Rohstoffen über Bauprodukte bis hin zum Bau und Abriss von Gebäuden für Einsparungen sorgen wird. Zugleich dürfen sich die Baukosten nicht stark erhöhen, um die wohnungspolitischen Ziele durch die klimapolitischen Ziele zu konterkarieren. Bisher hat die Bundesregierung mit Ausnahme einer angekündigten Senkung der EEG-Umlage bei den Stromkosten (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1679914/e01d6bd855f09bf05cf7498e keine Maßnahmen wie beispielsweise einer Senkung der Grunderwerbsteuer öffentlichkeitswirksam angekündigt, mittels derer sie einen nach Ansicht der Fragesteller derzeit unausweichlichen Anstieg der Neubaupreise verhindern will.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche für den Bau von Wohneinheiten relevanten Branchen bzw. Bereiche sind durch den europäischen Zertifikatehandel EU-ETS und welche werden durch das deutsche nationale Emissionshandelssystem nEHS abgedeckt?

Gibt es baurelevante Branchen, die noch nicht durch ein Emissionspreissystem abgedeckt sind?

2

Wie haben sich die Emissionswerte in der für den Bau relevanten Branchen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahresscheiben und folgenden Branchen darstellen):

a) Transport,

b) Herstellung von Baustoffen,

c) Verarbeitung von Baumaterialien,

d) Herstellung von Gebäuden, Straßen und Infrastruktur,

e) Abriss,

f) Verwertung von Reststoffen,

g) Verwendung von Strom und Wärme in allen Prozessen?

3

Wie haben sich die Preise pro Tonne CO2 im ETS in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte pro Jahresscheibe darstellen)?

4

Wie haben sich die Baupreise pro m2 von Wohngebäuden, Straßen und Industriebauten in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahresscheiben darstellen)?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welchen Einfluss die Bepreisung vom Emissionen auf die Baupreise hat, und wenn ja, wie stellte sich dieser Einfluss in den letzten zehn Jahren dar (bitte pro Jahresscheibe darstellen)?

6

Können nach Kenntnis der Bundesregierung aus den Daten aus den Fragen 2, 3 und 4 Aussagen über den Einfluss des EU-ETS auf die Baupreisentwicklung getroffen werden?

7

Erwartet die Bundesregierung durch die 2021 anstehende vierte Phase des EU-ETS und durch den 2021 in Kraft tretenden nEHS einen Anstieg der Baupreise, wenn ja, in welcher Höhe wird dieser Anstieg voraussichtlich sein, wenn nein, wo sieht die Bundesregierung die Lenkungswirkung von ETS und nEHS im Baubereich?

8

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den vermutlichen Anstieg der Baupreise weitere kostensenkende Maßnahmen auszugleichen, um die wohnungspolitischen Ziele nicht zu gefährden, oder ist die Bundesregierung der Ansicht, die Senkung der EEG-Umlage wird ausreichend sein?

9

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um mögliche Wettbewerbsnachteile deutscher Industrien auszugleichen, die durch den nationalen Alleingang mittels des nEHS entstehen?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, ob in anderen Ländern der EU ein ähnliches Konzept wie der deutsche nEHS angedacht, umgesetzt wird oder sich in der Umsetzung befindet?

11

Plant die Bundesregierung, ein Grenzausgleichsystem zur CO2-Bepreisung bei Gütern in der EU oder in Drittstaaten einzuführen, und wenn ja, wie soll dieses System aufgebaut werden, und wenn nein, wie verhindert die Bundesregierung eine Verfälschung der nationalen CO2-Ziele durch die Einfuhr von Gütern aus EU-Ländern oder Drittstaaten mit nicht vergleichbaren CO2-Bepreisungssystemen?

Berlin, den 16. Dezember 2020

Christian Lindner und Fraktion

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