Aktivitäten der Bundesregierung im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie
der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Modell der liberalen Demokratie in Europa, bei dem die Mehrheitsentscheidung des Volkes an verbindliche Grund- und Menschenrechte sowie an den Rechtsstaat gekoppelt ist, wird sowohl durch Populisten innerhalb der Europäischen Union (EU) als auch durch staatliche und nichtstaatliche Akteure außerhalb der EU in Frage gestellt. Durch Modelle wie die „illiberale“ oder die „souveräne“ Demokratie werden autoritäre Staatsvorstellungen mit dem Begriff der Demokratie verbunden, um diese von den Grund- und Menschenrechten und vom Rechtsstaat zu entkoppeln (vgl. https://www.mdr.de/nachrichten/osteuropa/politik/ungarn-russland-orban-putin-102.html, letzter Abruf: 10. Dezember 2020).
In einer liberalen Demokratie bedarf es, neben einer Verbindung aus Demokratie, Grund- und Menschenrechten sowie Rechtsstaatlichkeit, eines Prozesses der Meinungs- und Willensbildung, der auf einem Mindestmaß an Integrität und Wahrhaftigkeit beruht. Gezielte Desinformation ist daher ein Instrument, um die liberale Demokratie in Europa zu beschädigen. Diese Angriffe gehen dabei über den in einem Wahlkampf oder während einer politischen Kampagne üblichen, erwünschten und notwendigen Meinungskampf hinaus. Sie stellen die liberale Demokratie insgesamt in Frage, weil sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität ihrer Institutionen beschädigen. Sie sind aber auch geeignet, gegen Oppositionelle in bestimmten Staaten vorzugehen. Erst kürzlich enttarnten Journalisten ein mediales Netzwerk in mehreren europäischen Staaten mit Verbindungen zu russischen Nachrichtendiensten, das Desinformation in russischen Medien glaubwürdiger machen soll, indem vermeintlich wahre Berichte in fremdsprachigen Medien als Quelle für russischsprachige Inhalte herangezogen werden (vgl. „Hamburgs guter Name, Russlands dreiste Lügen“, https://www.welt.de/politik/deutschland/article222016748/Desinformation-Hamburgs-guter-Name-Russlands-dreiste-Luegen.html; „Das Netzwerk gefälschter Auslandsmedien“, https://netzpolitik.org/2020/russische-desinformation-das-netzwerk-gefaelschter-auslandsmedien/, letzte Abrufe 8. Dezember 2020).
Desinformation und illegitime Einflussnahme auf Meinungs- und Willensbildungsprozesse sind jedoch kein neues Phänomen. Auch der Deutsche Bundestag beschäftigt sich schon seit Längerem mit dem Themenkomplex. So beantragte die Fraktion der FDP im April 2019 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum besseren Schutz der liberalen Demokratien in Europa (Antrag der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9225). Zu diesem Antrag führte der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union am 2. März 2020 in seiner 56. Sitzung eine Anhörung zum Thema „Wehrhaftigkeit der demokratischen Verfasstheit der Europäischen Union – Integrität von Willensbildungsprozessen“ (vgl. https://www.bundestag.de/ausschuesse/pe1_europaeischeunion/oeffentliche_anhoerungen/683076-683076, letzter Abruf 7. Dezember 2020) durch.
Auch auf der Ebene der Europäischen Union ist das Thema präsent. So hat die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung „Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept“ (KOM/2018/236 endg.) verschiedene Vorschläge zunächst zum Schutz der Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 und darüber hinaus vorgelegt. Darüber hinaus verstärkten die EU-Institutionen ihre Bemühungen gegen Wahlbeeinflussung mit einem Aktionsplan gegen Desinformation (JOIN/2018/36 endg.). Am 3. Dezember 2020 stellte die Europäische Kommission durch ihre Vize-Präsidentin, Věra Jourová, einen „Europäischen Aktionsplan für Demokratie“ (KOM/2020/790 endg.) vor. Dieser Aktionsplan sieht etwa vor, im Jahr 2021 neue Vorschriften zu Transparenz in der politischen Werbung einzuführen und die Vorschriften für die Finanzierung der europäischen politischen Parteien im Jahr 2021 zu überarbeiten. Weiter wird vorgeschlagen, einen neuen operativen EU-Mechanismus für die demokratische Resilienz bei Wahlen einzuführen, der sich auf die strukturierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Abwehr von Gefahren für den Wahlprozess stützt. Zudem strebt die EU-Kommission an, den Respekt in der öffentlichen Debatte zu stärken und Hetze im Internet zu bekämpfen. Neben Maßnahmen zur Stärkung von Medienfreiheit und Medienpluralismus enthält der Aktionsplan auch die Ankündigung einer weiteren Entwicklung des Instrumentariums der EU zur Bekämpfung ausländischer Einmischung in den europäischen Informationsraum einschließlich eines ständigen Überwachungsrahmens sowie einer Herausgabe von Leitlinien für einen verbesserten Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation im Frühjahr 2021.
Die EU-Kommission will den Aktionsplan schrittweise bis zum Jahr 2023, also ein Jahr vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament, umsetzen. Da die Bundesregierung sowohl auf nationaler Ebene als auch als Mitgliedstaat auf Ebene der Europäischen Union an der Umsetzung beteiligt sein soll, ist ihre Haltung zu den vorgeschlagenen Instrumenten, insbesondere aber auch vor dem Hintergrund der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag im Jahr 2021, von Interesse.
Wir fragen die Bundesregierung daher:
Fragen24
Hat die Bundesregierung den am 3. Dezember 2020 von der Europäischen Kommission vorgestellten Europäischen Aktionsplan für Demokratie bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung den von der EU-Kommission am 15. Dezember 2020 vorgestellten geplanten Rechtsakt über digitale Dienste („Digital Services Act“) bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche konkreten Gesetzgebungsvorhaben leitet die Bundesregierung aus dem Europäischen Aktionsplan für Demokratie ab, insbesondere vor dem Hintergrund der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag im Jahr 2021?
Hat die Bundesregierung bewertet, dass beim Europäischen Aktionsplan für Demokratie das Hauptaugenmerk auf Mechanismen der Plattformen, die zur Verbreitung von Desinformation beitragen, gelegt wird und nicht auf die mögliche Rechtswidrigkeit der Inhalte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche möglichen Nachschärfungen meinte die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht, als sie sagte: „Ob darüber hinaus ein überarbeiteter Verhaltenskodex gegen Desinformation ausreicht oder ob hier noch nachgeschärft werden muss, werden wir im Laufe der Verhandlungen zum Digital Services Act sehr genau prüfen.“ (vgl. Zitat BMin Christine Lambrecht vom 3. Dezember 2020, https://www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2020/120320_Europaeischer_Aktionsplan_fuer_Demokratie.html, letzter Abruf 7. Dezember 2020)?
Hat die Bundesregierung den Vorschlag bewertet, den Modus im Kampf gegen Desinformation von einer Selbstregulierung der Plattformen zu einer regulierten Selbstregulierung der Plattform (Co-Regulierung) zu ändern?
Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass Maßnahmen der digitalen Plattformen gegen Desinformationen stärker überwacht und deren Wirkung nach festgelegten Erfolgsfaktoren überprüft werden?
Welche Erfolgsfaktoren schlägt die Bundesregierung vor?
Hat die Bundesregierung den Vorschlag bewertet, dass Daten der digitalen Plattformen zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt werden sollen, und unterstützt die Bundesregierung bereits Projekte, die mit bereits zur Verfügung gestellten Daten arbeiten?
Welche Maßnahmen, die eine künstliche Verstärkung der Verbreitung von Desinformationen verhindern, sollten digitale Plattformen nach Ansicht der Bundesregierung ergreifen müssen?
Wie hoch sind die Einkünfte aus der Monetarisierung von Desinformationen auf digitalen Plattformen nach Kenntnis der Bundesregierung deutschlandweit?
Wie möchte die Bundesregierung zukünftig regulatorisch sicherstellen, dass die Monetarisierung von Desinformationen auf digitalen Plattformen erschwert wird?
Wie möchte die Bundesregierung mehr Transparenz bei der politischen Werbung und Kommunikation sowie bei den diesbezüglichen gewerblichen Tätigkeiten schaffen und eine stärkere Durchsetzung und Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sicherstellen?
Wie grenzt die Bundesregierung politische Werbung von nichtpolitischer Werbung ab?
Hat die Bundesregierung ein mögliches Verbot von sogenanntem Micro Targeting in der politischen Werbung bewertet?
Hat die Bundesregierung das Vorhaben der Europäischen Kommission bewertet, einen neuen operativen EU-Mechanismus zur Unterstützung widerstandsfähiger Wahlprozesse vorzuschlagen?
Plant die Bundesregierung eigene Gesetzgebungsvorhaben mit Hinblick auf die Bundestagswahl im Jahr 2021?
Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung mit Hinblick auf die Bundestagswahl 2021, um die Wahlinfrastruktur vor Cyberangriffen zu schützen?
Hat die Bundesregierung die geplante Entwicklung des Instrumentariums der EU zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme und Einmischung bewertet, einschließlich neuer Instrumente, die es ermöglichen, den Tätern Kosten aufzuerlegen, und wie bewertet sie die Einführung eines neuen Protokolls zur Stärkung der bestehenden Kooperationsstrukturen zur Bekämpfung von Desinformation?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung bereits das Vorhaben der EU-Kommission, wonach Bürgerinnen und Bürgern sowie den Wahlbehörden geholfen werden sollte, ihre Resilienz gegenüber Gefahren für den Wahlprozess zu stärken?
Hat die Bundesregierung den Vorschlag der Erweiterung der Liste der „EU-Straftaten“ in Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union um Hasskriminalität und Hetze einschließlich Online-Hetze bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um die Sicherheit von Journalisten unter Berücksichtigung neuer Bedrohungen im Internet und im analogen Raum, denen insbesondere Journalistinnen und Journalisten ausgesetzt sind, zu verbessern?
Wie viele Straftaten gegen Journalistinnen und Journalisten, die in Zusammenhang mit ihrer journalistischen Tätigkeit stehen, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2020 (bitte nach jeweiligem Jahr aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung das Vorhaben einer verstärkten Unterstützung des Kapazitätsaufbaus bei nationalen Behörden, unabhängigen Medien und der Zivilgesellschaft in Drittländern, um Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland aufzudecken und darauf zu reagieren, bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Projekte in welchen nationalen Programmen zur Bekämpfung von Desinformation und Stärkung der Medienkompetenz unterstützt die Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung das Vorhaben, die Teilnahme von Journalisten an Medienkompetenzaktivitäten bewertet, insbesondere durch Besuche an Schulen („Back-to-School“-Initiativen) zu unterstützen, damit diese ihre Arbeit und die Rolle der Medien mit Schülern erörtern, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Fälle, in denen Desinformation in ausländischen Medien glaubwürdiger gemacht werden sollte, indem gefälschte deutsche Medien als Quelle herangezogen wurden, und von welchen Staaten gehen entsprechende Aktionen aus (vgl. „Hamburgs guter Name, Russlands dreiste Lügen“, https://www.welt.de/politik/deutschland/article222016748/Desinformation-Hamburgs-guter-Name-Russlands-dreiste-Luegen.html; „Das Netzwerk gefälschter Auslandsmedien“, https://netzpolitik.org/2020/russische-desinformation-das-netzwerk-gefaelschter-auslandsmedien/, letzte Abrufe 8. Dezember 2020)?