[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Alexander Graf
Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25758 –
Aktivitäten der Bundesregierung im Rahmen des Europäischen Aktionsplans
für Demokratie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Modell der liberalen Demokratie in Europa, bei dem die
Mehrheitsentscheidung des Volkes an verbindliche Grund- und Menschenrechte sowie an
den Rechtsstaat gekoppelt ist, wird sowohl durch Populisten innerhalb der
Europäischen Union (EU) als auch durch staatliche und nichtstaatliche Akteure
außerhalb der EU in Frage gestellt. Durch Modelle wie die „illiberale“ oder
die „souveräne“ Demokratie werden autoritäre Staatsvorstellungen mit dem
Begriff der Demokratie verbunden, um diese von den Grund- und
Menschenrechten und vom Rechtsstaat zu entkoppeln (vgl.
https://www.mdr.de/nachrich
ten/osteuropa/politik/ungarn-russland-orban-putin-102.html, letzter Abruf:
10. Dezember 2020).
In einer liberalen Demokratie bedarf es, neben einer Verbindung aus
Demokratie, Grund- und Menschenrechten sowie Rechtsstaatlichkeit, eines
Prozesses der Meinungs- und Willensbildung, der auf einem Mindestmaß an
Integrität und Wahrhaftigkeit beruht. Gezielte Desinformation ist daher ein
Instrument, um die liberale Demokratie in Europa zu beschädigen. Diese Angriffe
gehen dabei über den in einem Wahlkampf oder während einer politischen
Kampagne üblichen, erwünschten und notwendigen Meinungskampf hinaus.
Sie stellen die liberale Demokratie insgesamt in Frage, weil sie das Vertrauen
der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität ihrer Institutionen beschädigen.
Sie sind aber auch geeignet, gegen Oppositionelle in bestimmten Staaten
vorzugehen. Erst kürzlich enttarnten Journalisten ein mediales Netzwerk in
mehreren europäischen Staaten mit Verbindungen zu russischen
Nachrichtendiensten, das Desinformation in russischen Medien glaubwürdiger machen soll,
indem vermeintlich wahre Berichte in fremdsprachigen Medien als Quelle für
russischsprachige Inhalte herangezogen werden (vgl. „Hamburgs guter Name,
Russlands dreiste Lügen“,
https://www.welt.de/politik/deutschland/article222
016748/Desinformation-Hamburgs-guter-Name-Russlands-dreiste-Luege
n.html; „Das Netzwerk gefälschter Auslandsmedien“,
https://netzpolitik.org/2
020/russische-desinformation-das-netzwerk-gefaelschter-auslandsmedien/,
letzte Abrufe 8. Dezember 2020).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26366
19. Wahlperiode 02.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 1. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Desinformation und illegitime Einflussnahme auf Meinungs- und
Willensbildungsprozesse sind jedoch kein neues Phänomen. Auch der Deutsche
Bundestag beschäftigt sich schon seit Längerem mit dem Themenkomplex. So
beantragte die Fraktion der FDP im April 2019 ein umfangreiches
Maßnahmenpaket zum besseren Schutz der liberalen Demokratien in Europa (Antrag der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9225). Zu diesem Antrag
führte der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union am
2. März 2020 in seiner 56. Sitzung eine Anhörung zum Thema
„Wehrhaftigkeit der demokratischen Verfasstheit der Europäischen Union – Integrität von
Willensbildungsprozessen“ (vgl.
https://www.bundestag.de/ausschuesse/pe1_e
uropaeischeunion/oeffentliche_anhoerungen/683076-683076, letzter Abruf
7. Dezember 2020) durch.
Auch auf der Ebene der Europäischen Union ist das Thema präsent. So hat die
Europäische Kommission in ihrer Mitteilung „Bekämpfung von
Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept“ (KOM/2018/236 endg.)
verschiedene Vorschläge zunächst zum Schutz der Wahlen zum Europäischen Parlament
im Mai 2019 und darüber hinaus vorgelegt. Darüber hinaus verstärkten die
EU-Institutionen ihre Bemühungen gegen Wahlbeeinflussung mit einem
Aktionsplan gegen Desinformation (JOIN/2018/36 endg.). Am 3. Dezember 2020
stellte die Europäische Kommission durch ihre Vize-Präsidentin, Věra
Jourová, einen „Europäischen Aktionsplan für Demokratie“ (KOM/2020/790 endg.)
vor. Dieser Aktionsplan sieht etwa vor, im Jahr 2021 neue Vorschriften zu
Transparenz in der politischen Werbung einzuführen und die Vorschriften für
die Finanzierung der europäischen politischen Parteien im Jahr 2021 zu
überarbeiten. Weiter wird vorgeschlagen, einen neuen operativen EU-
Mechanismus für die demokratische Resilienz bei Wahlen einzuführen, der sich auf die
strukturierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Abwehr von Gefahren
für den Wahlprozess stützt. Zudem strebt die EU-Kommission an, den Respekt
in der öffentlichen Debatte zu stärken und Hetze im Internet zu bekämpfen.
Neben Maßnahmen zur Stärkung von Medienfreiheit und Medienpluralismus
enthält der Aktionsplan auch die Ankündigung einer weiteren Entwicklung
des Instrumentariums der EU zur Bekämpfung ausländischer Einmischung in
den europäischen Informationsraum einschließlich eines ständigen
Überwachungsrahmens sowie einer Herausgabe von Leitlinien für einen verbesserten
Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation im Frühjahr 2021.
Die EU-Kommission will den Aktionsplan schrittweise bis zum Jahr 2023,
also ein Jahr vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament, umsetzen.
Da die Bundesregierung sowohl auf nationaler Ebene als auch als
Mitgliedstaat auf Ebene der Europäischen Union an der Umsetzung beteiligt sein soll,
ist ihre Haltung zu den vorgeschlagenen Instrumenten, insbesondere aber auch
vor dem Hintergrund der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag im Jahr 2021,
von Interesse.
1. Hat die Bundesregierung den am 3. Dezember 2020 von der
Europäischen Kommission vorgestellten Europäischen Aktionsplan für
Demokratie bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung begrüßt die Ziele des Europäischen Aktionsplans für
Demokratie (EDAP), der den Rahmen dafür bildet, mit konkreten Maßnahmen zur
Erhöhung der Resilienz von Gesellschaft und Staat beizutragen. Dabei bezieht
er sich auf einige der wichtigsten Herausforderungen für die europäische
Demokratie: Schutz der Integrität von Wahlen und Förderung der demokratischen
Teilhabe (1. Hauptteil), Stärkung der Medienfreiheit und des
Medienpluralismus (2. Hauptteil) sowie die Bekämpfung von Desinformation (3. Hauptteil)
und damit auf die Bereiche, in denen die demokratischen Systeme und
Bürgerinnen und Bürger am stärksten gefährdet sind. Der EDAP ist damit das
maßgebliche Programm für künftige EU-Maßnahmen, die zum Schutz freier und
fairer Wahlen beitragen.
Der Aktionsplan zeigt den Weg für eine verbesserte Koordinierung und
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten mit Blick
auf die Stärkung der Demokratie, die Bildung gesellschaftlicher und politischer
Resilienz und die Bekämpfung von Desinformation auf. Besonders
hervorzuheben sind die detaillierte Beschreibung und klare Abgrenzung verschiedener
Formen der Desinformation. Als Aktionsplan skizziert er jedoch lediglich die
Beweggründe und Zielrichtungen der avisierten Maßnahmen ohne diese zu
konkretisieren. Eine konkrete inhaltliche Prüfung und Bewertung der im EDAP
angedachten Maßnahmen wird erst auf Grundlage entsprechender
Regulierungsvorschläge der Europäischen Kommission möglich sein. Es wird auf eine
zeitnahe Ausarbeitung und Präsentation der konkreten Maßnahmen ankommen.
Bislang hat die Europäische Kommission die Vorlage von
Regulierungsvorschlägen zur Transparenz politischer Werbung und zur Finanzierung politischer
Parteien auf EU-Ebene für das dritte Quartal 2021 in Aussicht gestellt.
2. Hat die Bundesregierung den von der EU-Kommission am 15. Dezember
2020 vorgestellten geplanten Rechtsakt über digitale Dienste („Digital
Services Act“) bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung begrüßt den geplanten Rechtsakt über Digitale Dienste
und bringt sich konstruktiv in die entsprechenden Beratungen des Rats der
Europäischen Union ein. Diese haben am 6. Januar 2021 begonnen. Aufgrund der
Komplexität der Materie werden Verhandlungen über einen Zeitraum von bis
zu zwei Jahren erwartet.
Der Digital Services Act (DSA) sieht eine Reihe von neuen Pflichten für
Online Plattformen vor. Er setzt dabei vor allem auf mehr Transparenz,
insbesondere in Bezug auf Inhaltemoderation, Empfehlungssysteme und Online-
Werbung sowie eine Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Nutzerinnen und
Nutzer.
Der DSA stellt einen regulatorischen Rahmen in Aussicht, der Online-
Plattformen ein Verfahren vorgibt, wie sie Meldungen über illegale Inhalte
entgegennehmen und bearbeiten müssen. Entscheidungen, Inhalte zu löschen, müssen
begründet werden und unterliegen einem internen Beschwerdeverfahren der
Online-Plattform. Außerdem verpflichtet der DSA sehr große Online-
Plattformen mit über 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern in der EU, gegen
systemische Risiken durch illegale Inhalte und Desinformation ein Risikomanagement
zu betreiben.
3. Welche konkreten Gesetzgebungsvorhaben leitet die Bundesregierung
aus dem Europäischen Aktionsplan für Demokratie ab, insbesondere vor
dem Hintergrund der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag im Jahr 2021?
Der EDAP nennt Regelungen, die nicht zuletzt wegen der
grenzüberschreitenden Relevanz der Thematik auf EU-Ebene getroffen werden sollten, z. B.
verpflichtende Vorgaben für die Betreiber von Online-Plattformen. Andere
Ansätze zur Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz, wie die Förderung von
Medienkompetenz, erfordern dagegen nicht zwingend Regelungen mit
Gesetzescharakter.
4. Hat die Bundesregierung bewertet, dass beim Europäischen Aktionsplan
für Demokratie das Hauptaugenmerk auf Mechanismen der Plattformen,
die zur Verbreitung von Desinformation beitragen, gelegt wird und nicht
auf die mögliche Rechtswidrigkeit der Inhalte, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Eine verstärkte Plattformregulierung auf europäischer Ebene ist zu begrüßen
und sollte im Rahmen des Rechtsakts über digitale Dienste erfolgen.
Der Umgang mit möglichen falschen oder irreführenden Informationen sollte
von einem Regulierungsrahmen flankiert werden, der grundlegende
Anforderungen an die Moderation von Inhalten, den Datenzugang und die Transparenz
sowie entsprechende Kontrollmechanismen festlegt. Die Bundesregierung
plädiert für ein Regulierungssystem des Themenbereiches „Desinformation“, das
dem Schutz der Meinungsfreiheit Rechnung trägt und daher nicht bei den
Inhalten von Desinformation ansetzt. Stattdessen sollten Rahmenbedingungen für
die (technische) Verbreitung bzw. Auswahl von Informationen und für die
Überprüfung der Echtheit von Nutzerkonten aufgestellt werden. Die
Verantwortung zur Einhaltung dieser Verpflichtungen sollte bei den Betreibern von
Online-Plattformen liegen – unabhängig von ihrem Unternehmenssitz
(innerbzw. außerhalb der EU). Online-Plattformen sollten verpflichtet werden, durch
Einführung angemessener interner Prozesse für die Einhaltung der
Verpflichtungen zu sorgen.
5. Welche möglichen Nachschärfungen meinte die Bundesministerin der
Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht, als sie sagte: „Ob
darüber hinaus ein überarbeiteter Verhaltenskodex gegen Desinformation
ausreicht oder ob hier noch nachgeschärft werden muss, werden wir im
Laufe der Verhandlungen zum Digital Services Act sehr genau prüfen.“
(vgl. Zitat BMin Christine Lambrecht vom 3. Dezember 2020,
https://w
ww.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2020/120320_Europaeischer_Aktion
splan_fuer_Demokratie.html, letzter Abruf 7. Dezember 2020)?
Die in Bezug genommene Äußerung bezog sich auf eine Prüfung, ob die
Selbstverpflichtung durch einen regulatorischen Rahmen ergänzt werden soll.
6. Hat die Bundesregierung den Vorschlag bewertet, den Modus im Kampf
gegen Desinformation von einer Selbstregulierung der Plattformen zu
einer regulierten Selbstregulierung der Plattform (Co-Regulierung) zu
ändern?
In einer jüngsten, von der Kommission veröffentlichten Evaluierung des
Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation (SWD [2020] 180 final), dem
sich Plattformen und andere Interessenträger auf freiwilliger Basis
angeschlossen haben, wurden Probleme im Zusammenhang mit Desinformation ermittelt.
Unter Nr. 4 beschreibt der EDAP die von der Europäischen Kommission
geplanten Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, um diesen Problemen zu
begegnen.
Hiernach soll u. a. mit dem DSA eine „Koregulierungssicherung“ für
Maßnahmen geschaffen werden, die „in einen überarbeiteten und verstärkten
Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation aufgenommen werden sollen“.
Die Europäische Kommission kündigt im EDAP an, auf der Grundlage des
„Koregulierungskonzepts“ des DSA „ihre Bemühungen mit gezielten Aktionen
zur Bekämpfung von Desinformation auf drei Säulen kanalisieren“. Eine dieser
Säulen sind etwa die parallel zur Einleitung der kolegislativen Gespräche über
den DSA von der Kommission vorzulegenden Leitlinien. Sie sollen zum Inhalt
haben, wie Plattformen und andere einschlägige Interessenträger ihre
Maßnahmen zur Beseitigung der bei der Bewertung des Verhaltenskodex für den
Bereich der Desinformation festgestellten Mängel verbessern können.
Die Bundesregierung hat die vorstehend skizzierten, im EDAP und im DSA
vorhandenen Anknüpfungspunkte für eine „regulierte Selbstregulierung“ im
Bereich des Vorgehens gegen Desinformation im Netz noch nicht abschließend
bewertet. Eine Bewertung hierzu wird erst im Rahmen der Ratsverhandlungen
zum DSA (siehe Antwort zu Frage 2) erfolgen.
7. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass Maßnahmen der
digitalen Plattformen gegen Desinformationen stärker überwacht und deren
Wirkung nach festgelegten Erfolgsfaktoren überprüft werden?
Welche Erfolgsfaktoren schlägt die Bundesregierung vor?
Die Bundesregierung prüft derzeit, in welcher Form die von digitalen
Plattformen ergriffenen Maßnahmen gegen Desinformationen überwacht werden
können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Hat die Bundesregierung den Vorschlag bewertet, dass Daten der
digitalen Plattformen zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt werden
sollen, und unterstützt die Bundesregierung bereits Projekte, die mit
bereits zur Verfügung gestellten Daten arbeiten?
Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung, bestehende Daten unter Wahrung
des Datenschutzes im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu
Forschungszwecken und letztlich für eine evidenzbasierte Politikgestaltung zu nutzen.
Insbesondere kann hier auf das European Digital Media Observatory (EDMO)
verwiesen werden. EDMO ist ein Instrument, um Faktencheckern,
Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern den
Austausch zu Desinformation zu erleichtern. Dabei werden die gesellschaftliche
Resilienz gefördert, Analysen durchgeführt und konkrete Auswirkungen von
Desinformation untersucht. EDMO agiert unabhängig von der Europäischen
Kommission und von den Mitgliedsstaaten und wird durch akademische
Institutionen koordiniert. Auch nationale Hubs sollen entstehen, um regionale und
nationale Phänomene besser in den Blick zu nehmen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat zwei Projekte
gefördert, die mit Daten digitaler Plattformen zu Forschungszwecken gearbeitet
haben.
SmartSquare: 02K15A000 (Bekanntmachung Smart Service Stadt)
Projektpartner: Hafen City University Hamburg, Archäologisches Museum
Hamburg
Thema: Entwicklung und Integration smarter Dienste mittels datenorientierter
dynamischer Vermessung von Plätzen und Quartieren (SmartSquare)
Laufzeit: 1. März 2017 bis 31. August 2020
Neben anderen Analysemethoden wurden auch Social-Media-Daten
ausgewertet. Genutzt wurden über entsprechende Schnittstellen frei zugängliche Daten.
Die Werkzeuge für die Datenanalyse wurden im Projekt selbst entwickelt.
Quantitative Analyse von Posts in sozialen Netzwerken (Instagram + Twitter),
Suche nach einzelnen Hashtags. Nach Aktionen und neuen Installationen auf
dem zu vermessenden Platz (Domplatz Hamburg), wurden die beiden Social-
Media-Kanäle nach Hashtag-Begriffen – sowohl konkrete Begriffe wie
„Domplatz, lange Nacht der Kirchen…“, als auch verwandte Begriffe aus
sogenannten Kontextwolken – durchsucht.
Qualitative Analyse von Posts in sozialen Netzwerken (Instagram + Twitter +
Google Rezensionen) Untersuchung einzelner Posts nach Formen der
Wahrnehmung über Textanalyse.
Opti4Apps: 02K14A180 (Bekanntmachung Dienstleistungsinnovation durch
Digitalisierung)
Thema: Das Ziel des Verbundprojektes „Opti4Apps“ war die frühzeitige
Optimierung von Software Applikationen (Apps) dank effizienter, semi-
automatischer Datenanalyse von Nutzerfeedback und Nutzungsverhalten. Der Fokus des
Zuwendungsempfängers Fraunhofer Institut für Experimentelles Software
Engineering (IESE) lag als Forschungspartner auf der Konzeptionierung und
Optimierung des Opti4Apps Frameworks (insb. Big-Data Mining Evaluation).
Laufzeit: 1. April 2016 bis 30. April 2019
Es wurde u. a. das öffentlich verfügbare Nutzerfeedback von Apps auf den
digitalen Plattformen „Google Play Store“ und „Apple App Store“ für die Big-
Data-Mining Ansätze verwendet.
9. Welche Maßnahmen, die eine künstliche Verstärkung der Verbreitung
von Desinformationen verhindern, sollten digitale Plattformen nach
Ansicht der Bundesregierung ergreifen müssen?
Die Bundesregierung weist auf Maßnahmen der Online-Plattformen hin, die
eine künstlich verstärkte Verbreitung von Desinformation verhindern, zum
Beispiel
• die Identifikation und Löschung von Social Bots und gefälschten
Benutzerkonten,
• die Zusammenarbeit mit unabhängigen Faktenprüfern sowie eingeschränkte
Sichtbarkeit und Weiterverbreitungsmöglichkeiten für erwiesen falsche und
irreführende Beiträge, auch um die algorithmische Priorisierung
interaktionsstarker Beiträge mit falschen oder irreführenden Inhalten zu begrenzen,
• die Priorisierung von Informationen aus seriösen Quellen (zum Beispiel
journalistische Angebote, die Selbstregulierungsstellen oder unabhängigen
Medienregulierungsbehörden unterliegen).
Hinsichtlich der Maßnahmen gegen eine künstliche Verstärkung der
Verbreitung von Desinformationen bedarf es jedoch noch größerer Transparenz auf
Seiten der Online-Plattformen. Zur Formulierung entsprechender Vorgaben
wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
10. Wie hoch sind die Einkünfte aus der Monetarisierung von
Desinformationen auf digitalen Plattformen nach Kenntnis der Bundesregierung
deutschlandweit?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. Wie möchte die Bundesregierung zukünftig regulatorisch sicherstellen,
dass die Monetarisierung von Desinformationen auf digitalen
Plattformen erschwert wird?
Auf der Grundlage der in der Antwort zu Frage 6 genannten Leitlinien der
Kommission soll der verbesserte Verhaltenskodex u. a. auf das Ziel
ausgerichtet sein, eine „Verringerung der Monetarisierung von Desinformation in
Verbindung mit gesponserten Inhalten“ zu erreichen. In Zusammenarbeit mit
Werbetreibenden soll falsche oder irreführende themenbezogene Werbung auf Online-
Plattformen oder Websites Dritter sowie die Platzierung von Anzeigen auf
Websites, über die Desinformationen verbreitet werden, eingeschränkt werden.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die von der Kommission angekündigte
Ausarbeitung abzuwarten. Darauf basierend wird die Bundesregierung prüfen,
welche Maßnahmen geeignet sind, die Monetarisierung von Desinformationen auf
digitalen Plattformen zu erschweren.
12. Wie möchte die Bundesregierung mehr Transparenz bei der politischen
Werbung und Kommunikation sowie bei den diesbezüglichen
gewerblichen Tätigkeiten schaffen und eine stärkere Durchsetzung und
Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sicherstellen?
Wie grenzt die Bundesregierung politische Werbung von nichtpolitischer
Werbung ab?
Der EDAP führt zu politischer Werbung auf Seite 5 aus: „Die Bürgerinnen und
Bürger, die Zivilgesellschaft und die zuständigen Behörden müssen in der Lage
sein die Quelle und den Zweck solcher Werbung klar zu erkennen.
Im Online-Umfeld ist es häufig schwierig, bezahltes politisches Material zu
erkennen und es von anderen politischen Inhalten zu unterscheiden“. Die
Bundesregierung stimmt dem uneingeschränkt zu und befürwortet eine
durchgehende Erhöhung der Transparenz von Werbung mit politischen Zielen bei
gleichzeitiger Wahrung der Kompetenzen der Mitgliedstaaten für ihr nationales Wahl-
und Parteienrecht sowie für die ihnen nach dem Direktwahlakt anvertraute
Durchführung der Europawahlen. Aus Sicht der Bundesregierung dient
politische Werbung der Einflussnahme auf die öffentliche Meinung insbesondere
durch die Darstellung der Zielsetzungen und Programme der politischen
Parteien. Diese wirken hierdurch an der Meinungsbildung zu gesellschaftlich
relevanten Fragestellungen mit und werben auf diese Weise auch für
Wählerstimmen. Faire und freie Wahlen werden heute allerdings insbesondere durch
Desinformation gefährdet. In engem Zusammenhang damit stehen Fälle, in denen
Inhalte von gefälschten Konten oder die Gesellschaft spaltende Inhalte
verbreitet werden. Weiterhin setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die
Verstärkung von Inhalten durch Plattformen eine Möglichkeit zur unabhängigen
Information der Wähler nicht einschränkt. In diesem Gesamtrahmen wird die
Bundesregierung die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung
berücksichtigen.
13. Hat die Bundesregierung ein mögliches Verbot von sogenanntem Micro
Targeting in der politischen Werbung bewertet?
Die Bundesregierung begrüßt die Ankündigung der Kommission, im Verlauf
des Jahres 2021 einen Legislativvorschlag zur Transparenz gesponserter
politischer Inhalte vorlegen zu wollen (vgl. auch Antwort zu Frage 1). Der
Legislativvorschlag der Kommission bleibt abzuwarten. Erst dann kann ein mögliches
Verbot des „Micro Targetings“ in der politischen Werbung durch die
Bundesregierung abschließend bewertet werden.
14. Hat die Bundesregierung das Vorhaben der Europäischen Kommission
bewertet, einen neuen operativen EU-Mechanismus zur Unterstützung
widerstandsfähiger Wahlprozesse vorzuschlagen?
Plant die Bundesregierung eigene Gesetzgebungsvorhaben mit Hinblick
auf die Bundestagswahl im Jahr 2021?
Ein Leuchtturm-Vorhaben des EDAP ist die Schaffung eines EU-Mechanismus
zur operativen Unterstützung widerstandsfähiger Wahlprozesse, der es den
Mitgliedstaaten ermöglichen soll, Unterstützung innerhalb der Europäischen Union
anfordern zu können, wie „die Entsendung gemeinsamer
Sachverständigenteams und den Austausch über Themen wie Cybersicherheit bei den Wahlen
und Online-Forensik“ (Seite 8). Für ein solches Vorgehen der Unterstützung ist
kein Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Die Bundesregierung wird die
entsprechenden Vorschläge der Europäischen Kommission bewerten, wenn sie in
konkretisierter Form vorliegen.
15. Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung mit Hinblick auf die
Bundestagswahl 2021, um die Wahlinfrastruktur vor Cyberangriffen zu
schützen?
Zur Reduzierung der Risiken für die Sicherheit von Netz- und
Informationssystemen, die für die Organisation der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag genutzt
werden, erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Bundeswahlleiter
und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits seit
2018 geeignete Maßnahmen zur Absicherung der elektronischen Übermittlung
der vorläufigen Ergebnisse in der Wahlnacht.
Die Maßnahmen, die bereits im Rahmen der Europawahl 2019 sowie bei
Landtagswahlen zum Einsatz kamen, wurden evaluiert, konsolidiert und für die
anstehende Bundestagswahl 2021 fortentwickelt. Die Maßnahmen betreffen nur
die Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses in der Wahlnacht
(Schnellmeldungen), nicht die Ermittlung des endgültigen Wahlergebnisses, das nach der
Wahl anhand der schriftlichen Wahlniederschriften ermittelt wird. Die
Stimmabgabe selbst erfolgt infolge der Wahlgeräte-Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009 ausschließlich papierbasiert und ist daher
nicht von der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen abhängig. Zur
Gewährleistung der IT-Sicherheit der Bundestagswahl 2021 besteht zwischen
dem Bundeswahlleiter, den Landeswahlleitern und dem BSI bereits ein enges
Kooperationsverhältnis. Sofern die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
gefährdet oder in erheblichem Umfang gestört und ein Eingreifen durch
amtliche Äußerungen notwendig werden sollte, die mit zur Verfügung stehenden
Mitteln nicht realisiert werden können, kann das vom Bund betriebene
Modulare Warnsystem (MoWaS) für die Übermittlung von amtlichen Verlautbarungen
an die Bevölkerung eingesetzt werden.
Mögliche Einflussversuche fremder Staaten auf die Bundestagswahl sind ein
Szenario, das im Rahmen des bereits etablierten ressortübergreifenden
Austauschs hinsichtlich hybrider Bedrohungen unter Federführung des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat berücksichtigt wird. Im Hinblick auf
die Bundestagswahl 2021 tauschen sich die jeweils zuständigen Behörden zu
verschiedenen möglichen hybriden Aktivitäten, z. B. im Rahmen von
Cyberangriffen, Leaks, Desinformation etc., aus und stimmen geeignete Maßnahmen
ab.
Im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 wird das BSI sowohl dem
Bundeswahlleiter als auch den Landeswahlleitern Empfehlungen zur Absicherung der
elektronischen Übermittlung von vorläufigen Ergebnissen zur Verfügung stellen.
Zur Sensibilisierung der Beteiligten weisen die Sicherheitsbehörden von Bund
und Ländern in verschiedenen Veröffentlichungen regelmäßig auf die
bestehenden Cyberbedrohungen hin. Diese Aufklärungsaktivitäten werden auch mit
Blick auf die Bundestagswahl 2021 fortgesetzt.
16. Hat die Bundesregierung die geplante Entwicklung des Instrumentariums
der EU zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme und Einmischung
bewertet, einschließlich neuer Instrumente, die es ermöglichen, den
Tätern Kosten aufzuerlegen, und wie bewertet sie die Einführung eines
neuen Protokolls zur Stärkung der bestehenden Kooperationsstrukturen zur
Bekämpfung von Desinformation?
Die Bundesregierung beabsichtigt, den von der Kommission angekündigten
Vorschlag abzuwarten. Darauf basierend wird die Bundesregierung prüfen,
welche Maßnahmen geeignet sind. Die Mitgliedstaaten werden mit großer
Aufmerksamkeit beobachten, wie die Europäische Kommission das EU-
Instrumentarium zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme weiterentwickeln
möchte.
Die klare Abgrenzung verschiedener Formen der Desinformation nach deren
Schädlichkeit für den demokratischen Diskurs im EDAP und die angestrebte
stärkere Regulierung und Kontrolle durch den DSA in Bezug auf die
Plattformen sind wichtige Schritte zum europaweit einheitlichen Umgang mit
Bedrohungen und Herausforderungen durch gezielte Desinformation.
17. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung bereits das Vorhaben der EU-
Kommission, wonach Bürgerinnen und Bürgern sowie den
Wahlbehörden geholfen werden sollte, ihre Resilienz gegenüber Gefahren für den
Wahlprozess zu stärken?
Auf die Antworten zu den Fragen 1, 3, 14 und 15 wird verwiesen.
18. Hat die Bundesregierung den Vorschlag der Erweiterung der Liste der
„EU-Straftaten“ in Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union um Hasskriminalität und Hetze einschließlich
Online-Hetze bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die angekündigte „Initiative zur Erweiterung der Verbrechensliste der EU um
alle Formen von durch Hass motivierte Straftaten und Hetze“ der Europäischen
Kommission ist zu begrüßen. Im Rahmen der kommenden Beratungen wird
darauf zu achten sein, dass der weiten Formulierung „alle Formen von durch Hass
motivierte Straftaten und Hetze“ mehr Konturenschärfe und Bestimmtheit
verliehen und auch die weiteren Voraussetzungen des Artikels 83 Absatz 1
Unterabsatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die
Festlegung von Mindestvorschriften im Bereich des Strafrechts erfüllt sein
werden.
19. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um die
Sicherheit von Journalisten unter Berücksichtigung neuer Bedrohungen
im Internet und im analogen Raum, denen insbesondere Journalistinnen
und Journalisten ausgesetzt sind, zu verbessern?
Die Bundesregierung betrachtet die zunehmende Bedrohung von
Journalistinnen und Journalisten mit großer Sorge. Journalistinnen und Journalisten stehen,
wie alle Bürgerinnen und Bürger, unter dem Schutz unserer Rechtsordnung.
Entscheidend ist, dass die bestehenden Gesetze konsequent durchgesetzt
werden.
Journalistinnen und Journalisten sind wie alle anderen Menschen vor
Bedrohungen, Gewalt und tätlichen Angriffen durch zahlreiche Vorschriften des
Strafgesetzbuchs (StGB), insbesondere durch §§ 223 ff., 240, 241 StGB,
geschützt.
Bei der einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB und bei der Nötigung
nach § 240 StGB ist bereits der Versuch strafbar. Insbesondere der Schutz vor
Bedrohungen wird durch das am 18. Juni 2020 beschlossene Gesetz zur
Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, durch das § 241
StGB erweitert und verschärft wird, erheblich verbessert.
20. Wie viele Straftaten gegen Journalistinnen und Journalisten, die in
Zusammenhang mit ihrer journalistischen Tätigkeit stehen, gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2020 (bitte nach
jeweiligem Jahr aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu der Anzahl der gegen
Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung gerichteten
Straftaten in den Jahren 2015 bis 2020 vor. In der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) werden „Medienvertreter“ nicht gesondert als Opfer kategorisiert.
Einen Anhaltspunkt bietet die seit 2015 bestehende Plattform „Sicherheit von
Journalisten“ des Europarats (
https://www.coe.int/en/web/media-freedom/
home), die für diesen Zeitraum in Deutschland 16 Angriffe auf bzw.
Belästigungen von Journalistinnen und Journalisten erfasst hat. Allerdings sind die
dort aufgeführten Verhaltensweisen nicht notwendigerweise strafbar.
21. Hat die Bundesregierung das Vorhaben einer verstärkten Unterstützung
des Kapazitätsaufbaus bei nationalen Behörden bewertet, unabhängigen
Medien und der Zivilgesellschaft in Drittländern, um Desinformation
und Einflussnahme aus dem Ausland aufzudecken und darauf zu
reagieren, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Bereits seit 2015 unterstützt das Auswärtige Amt im Rahmen der
Resilienzinitiative die baltischen Staaten beim Aufbau von Expertise zur Erkennung
gezielter Desinformation. Eine abschließende Bewertung wurde durch die
Bundesregierung bislang nicht vorgenommen.
22. Welche Projekte in welchen nationalen Programmen zur Bekämpfung
von Desinformation und Stärkung der Medienkompetenz unterstützt die
Bundesregierung?
Das Phänomen Desinformation wird in der Bundeszentrale für politische
Bildung (BpB) fachbereichsübergreifend behandelt, um durch Angebote auf
verschiedenen Kanälen (Print, Online, Veranstaltungen) darauf aufmerksam zu
machen. Dazu werden einzelne Projekte gefördert, um die Bevölkerung
hinsichtlich Desinformationskampagnen zu sensibilisieren.
Folgende Projekte hat die BpB zuletzt zur Bekämpfung von Desinformation
und zur Stärkung der Medienkompetenz durchgeführt (Auswahl):
• Desinformation Wars in Central and Eastern Europe (2019)
• Projekt „Digitale Informations- und Nachrichtenkompetenz“ (2020)
• „#vrschwrng – Ein interaktives Toolkit gegen Verschwörungstheorien“
(2020)
• Eltern-LAN (2020)
• Webvideo-Projekt „Desinformation“ (in Umsetzung)
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt
seit 2018 die Kinderreporter des fragFINN e. V. Zusätzlich werden von 2019
bis 2021 das Projekt „RISE – Jugendkulturelle Antworten auf islamistischen
Extremismus“ des Instituts für Medienpädagogik in Forschung und Praxis
(JFF) und von 2021 bis 2023 die Entwicklung eines Mobile Games mit dem
Partner cultures interactive e. V. im Rahmen des Nationalen
Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus gefördert, die jeweils auch eine
digitale Medienkompetenzkomponente enthalten. Des Weiteren fördert BKM
zusammen mit der BpB und den Landesanstalten für Medien NRW und Berlin-
Brandenburg eine Studie der „Stiftung Neue Verantwortung“ (SNV) zum Stand
der Nachrichtenkompetenz der Bevölkerung. Die Ergebnisse werden
voraussichtlich noch im ersten Quartal 2021 veröffentlicht.
Es gibt einzelne, durch das BMBF unterstützte Projekte, die Daten sozialer
Plattformen nutzen und im Bereich Bekämpfung von Desinformationen
arbeiten. Nachfolgend sind Projekte der zivilen Sicherheitsforschung aufgeführt, die
Daten sozialer Plattformen für ihre Forschungen nutzen. Es sei darauf
hingewiesen, dass die Daten den Vorhaben nicht zugeliefert werden, sondern, dass
sie von den Projektteams selbst erhoben werden.
Im Verbundprojekt Propaganda, Mobilisierung und Radikalisierung zur Gewalt
in der virtuellen und realen Welt (PANDORA) (2,4 Mio. Euro, 03/2017 –
08/2020) wurden extrem rechte und salafistisch-dschihadistische Diskurse im
Internet untersucht. Hierzu wurden Daten aus sozialen Netzwerken erhoben
und eingehend analysiert.
Die Ergebnisse dienten unter anderem dazu, Leitpunkte für Präventions- und
Deradikalisierungsstrategien zu generieren. Die Daten wurden lediglich für
Forschungszwecke genutzt und der breiteren Öffentlichkeit nicht zur Verfügung
gestellt.
Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Aspekte und Maßnahmen der
Terrorismusbekämpfung“
Im Verbundprojekt: Analyse extremistischer Bestrebungen in sozialen
Netzwerken (X-SONAR) (3,1 Mio. Euro, 02/2017 – 02/2020) wurden die
Entwicklung von Radikalisierungsprozessen in Online-Netzwerken, Blogs und
Internetforen untersucht. Dabei wurde in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter
oder Youtube nach menschenverachtenden Diskursen sowie strafrechtlich
relevanten Handlungsweisen gesucht, um Radikalisierungsmuster zu identifizieren
und Indikatoren zur Früherkennung radikaler Tendenzen zu erarbeiten. Zudem
wurde ein softwaregestütztes Instrument für die Erkennung extremistischer
Netzwerkstrukturen und zur Einschätzung individueller und kollektiver
Radikalisierungsprozesse entwickelt.
Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Aspekte und Maßnahmen der
Terrorismusbekämpfung“
Ziel des KMU-Innovativ – Verbundprojekt: Visuelle
Entscheidungsunterstützung bei der Auswertung von Daten aus sozialen Netzwerken (INTEGER)
(1,1 Mio. Euro, 05/2017 – 09/2020) war es, eine rechtskonforme und ethisch
vertretbare Software-Plattform zu entwickeln. Diese soll Mitarbeiter von
Sicherheitsbehörden (Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter) dabei
unterstützen, Hinweise auf extremistische oder terroristische Bedrohungen frühzeitig zu
erkennen und die richtigen Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Ergebnisse
fließen in einen Leitfaden für die technologiegestützte Analyse und Visualisierung
von Daten aus sozialen Netzwerken ein. Diese wurden vertraulich behandelt.
Förderrichtlinie „KMU-Innovativ – Forschung für die zivile Sicherheit“
Hauptschwerpunkt des Vorhabens Dschihadismus im Internet (DiI) (2,7 Mio.
Euro, 06/2017 – 05/2022) ist die Analyse dschihadistischer Medienproduktion.
Das Projekt leistet einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis von Videos und
ihrer Verbreitung im Internet und den sozialen Medien. Inzwischen verfügt das
Vorhaben über einen großen, nicht öffentlichen Datenbestand an Videomaterial.
Ziel des Vorhabens ist, ein Annotationstool zu entwickeln, in das alle
archivierten Videos eingespeist und für Bildungszwecke oder weiterführende
Forschungsaktivitäten verwendet werden können.
Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Nachwuchsförderung durch
interdisziplinären Kompetenzaufbau“
Im Verbundprojekt: Erkennung von Radikalisierungszeichen in Sozialen
Medien (ERAME) (ca. 1 Mio. Euro, 12/2020 – 11/2022) steht die Videoplattform
YouTube im Fokus der Untersuchung. Mittels automatischer Crawler werden
extremistische Diskurse in der Kommentarfunktion der einschlägigen Videos
erfasst und analysiert. Ziel ist es neue Trends und Entwicklungen im
extremistischen Milieu erkennen zu können. Eine direkte Zusammenarbeit oder
Zulieferung von Daten durch YouTube findet nicht statt. Alle Daten werden
eigenständig erhoben.
Förderrichtline: „Zivile Sicherheit – Spitzenforschungscluster zur
Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von islamistischem Extremismus“
Im Verbundprojekt: Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung
(MOTRA) (12,3 Mio. Euro, 12/2019 – 11/2024) werden Diskurse mit
extremistischen Inhalten in sozialen Medien, vor allem Facebook und Twitter, verfolgt
und analysiert. Die Daten werden eigenständig erhoben. Es erfolgt keine
Zusammenarbeit mit den jeweiligen Plattformen, folglich auch keine Zulieferung
von Daten. Die erhobenen Daten werden anonymisiert und analysiert, um aus
Ihnen mögliche neue extremistische Trends und die Wirkung von realen
Ereignissen auf den Online-Diskurs und umgekehrt ableiten zu können.
Förderrichtline: „Zivile Sicherheit – Spitzenforschungscluster zur
Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von islamistischem Extremismus
Hinsichtlich der Förderung von Medienkompetenz wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/23142 verwiesen.
23. Hat die Bundesregierung das Vorhaben, die Teilnahme von Journalisten
an Medienkompetenzaktivitäten bewertet, insbesondere durch Besuche
an Schulen („Back-to-School“-Initiativen) zu unterstützen, damit diese
ihre Arbeit und die Rolle der Medien mit Schülern erörtern, und wenn ja,
mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung bewertet nicht die Teilnahme von Journalisten an
Medienkompetenzaktivitäten.
24. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Fälle, in
denen Desinformation in ausländischen Medien glaubwürdiger gemacht
werden sollte, indem gefälschte deutsche Medien als Quelle
herangezogen wurden, und von welchen Staaten gehen entsprechende Aktionen aus
(vgl. „Hamburgs guter Name, Russlands dreiste Lügen“,
https://www.we
lt.de/politik/deutschland/article222016748/Desinformation-Hamburgs-gu
ter-Name-Russlands-dreiste-Luegen.html; „Das Netzwerk gefälschter
Auslandsmedien“,
https://netzpolitik.org/2020/russische-desinformation-
das-netzwerk-gefaelschter-auslandsmedien/, letzte Abrufe 8. Dezember
2020)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass am 23. November 2020 auf dem
Onlineportal ABENDLICH HAMBURG ein Artikel mit dem Titel: „Sensationell: Der
Westen hat beschlossen, Alexej Nawalny durch seine Frau Julia zu ersetzen“
erschien. Am 24. November 2020 veröffentlichte das russische Onlineportal
INOSMI die Übersetzung des Artikels in russischer Sprache. Eine Zuordnung
zu einem konkreten Veranlasser war nicht möglich.
Ziel der Verwendung war nach Einschätzung der Bundesregierung die
Erzeugung eines seriös erscheinenden Belegs, der die Aussagen der russischen Presse
stützen sollte. Weitere Fälle, in denen Desinformation in ausländischen Medien
durch gefälschte deutsche Medien als Quelle glaubwürdiger gemacht werden
sollten, sind nicht bekannt.
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ISSN 0722-8333]