[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2299
17. Wahlperiode 28. 06. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25. Juni
2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anton Schaaf, Anette Kramme,
Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2043 –
Umsetzung der Berichtspflicht nach § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch („Überprüfungsklausel“ zur Anhebung der Regelaltersgrenze)
durch die Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die sozialen
Sicherungssysteme werden in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten
intensiv diskutiert, wobei insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung im
Mittelpunkt des Interesses stand. Bereits 1989 wurde unter Beteiligung der
SPD mit dem „Rentenreformgesetz 1992“ durch die Umstellung von der
Brutto- auf die Nettolohnorientierung der größte Beitragssatzanstieg für die
Zukunft verhindert. In diesem Gesetz war zudem bereits vorgesehen, das
Renteneintrittsalter für den abschlagsfreien Bezug der vorgezogenen Altersrenten
mittelfristig heraufzusetzen. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze über das
65. Lebensjahr ist in der „Alterssicherungskommission“ der SPD im Jahr 1997
zwar eher kritisch bewertet, aber als eine mögliche Option für die Zukunft
benannt worden. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die
demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) im
Jahr 2007 ist die auf Wunsch des Koalitionspartners CDU/CSU in den
Koalitionsvertrag aufgenommene Anhebung der Regelaltersgrenze auf das vollendete
67. Lebensjahr umgesetzt worden. Dabei war für die SPD entscheidend, dass
diese langfristige Anhebung der Regelaltersgrenze nur dann sinnvoll und
möglich ist, wenn die Arbeitsmarktchancen älterer Menschen verbessert werden.
Parallel zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz ist daher das Gesetz zur
Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen (Initiative 50plus) auf
den Weg gebracht worden. Im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ist
zudem die Verpflichtung formuliert worden, wonach „die Bundesregierung den
gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle vier Jahre über die
Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine
Einschätzung darüber abzugeben [hat], ob die Anhebung der Regelaltersgrenze
unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der
wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar
erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben
können“ (§ 154 Absatz 4 SGB VI). Für diese „Überprüfungsklausel“ müssen nun
Kriterien entwickelt werden.
I. Verfahren bei der Berichtspflicht nach § 154 Absatz 4 SGB VI
1. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Umsetzung der Berichtspflicht
nach § 154 Absatz 4 SGB VI auch Sozialpartner, Sozialverbände und
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Erstellung des Berichtes zu
beteiligen?
Innerhalb der Bundesregierung, ist das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) für die Erstellung des Berichtes nach § 154 Absatz 4 SGB VI
zuständig, der mit weiteren Ressorts abgestimmt wird. Sofern externer
Sachverstand als notwendig erachtet wird, wird dieser hinzugezogen.
2. Welchen Charakter wird der Bericht haben?
Soll ein eigenständiger Bericht vorgelegt werden oder wird nur im Rahmen
des zu erstellenden „Rentenversicherungsberichtes 2010“ berichtet?
Die Bundesregierung wird einen eigenständigen Bericht bis voraussichtlich
Ende November 2010 den gesetzgebenden Körperschaften zuleiten.
II. Bedeutung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer
3. Nach welchen Prinzipien wird die Bundesregierung die Entwicklung der
Beschäftigungsentwicklung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
darstellen und untersuchen?
Soll hier nur eine Querschnittsbetrachtung vorgenommen werden oder
wird – um einen statistischen Effekt unterschiedlich stark besetzter
Jahrgänge zu vermeiden – auch auf die Beschäftigungsentwicklung einzelner
Geburtsjahrgänge abgestellt werden?
4. Ist sich die Bundesregierung darüber im Klaren, dass zur Bewertung der
Beschäftigungsentwicklung Älterer allein auf die Entwicklung der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung abgestellt werden kann?
Wird die Bundesregierung hier entsprechende Daten vorlegen, die die
wöchentliche Arbeitszeit differenziert darstellen?
Der Bericht nach § 154 Absatz 4 SGB VI wird derzeit erstellt. Die
Bundesregierung wird darin alle erforderlichen Aspekte sorgfältig prüfen.
5. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welchen
Beschäftigungsverhältnissen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das
55. Lebensjahr vollendet haben, tätig sind?
Wie hoch ist der Beschäftigungsanteil in prekärer Beschäftigung, also in
Leiharbeit, in befristeter Beschäftigung und in geringfügiger
Beschäftigung?
Die Bundesregierung teilt die in der Fragestellung zum Ausdruck kommende
Einschätzung nicht, wonach es sich bei den dort genannten
Beschäftigungsverhältnissen generell um prekäre Beschäftigungsverhältnisse handelt.
Im Jahr 2008 standen nach Angaben des Mikrozensus von den rund 5,23
Millionen Erwerbstätigen (ohne Personen in Bildung oder Ausbildung) im Alter
zwischen 55 und 65 Jahren 19,8 Prozent (1,04 Millionen) in einem sogenannten
atypischen Beschäftigungsverhältnis. Die größte Gruppe stellten die
Teilzeitbeschäftigten mit 15,8 Prozent (826 000) aller älteren Erwerbstätigen dar, gefolgt
von geringfügig Beschäftigten mit 9,1 Prozent (475 000), befristet
Beschäftigten mit 3,7 Prozent (196 000) und weniger als 1 Prozent Zeitarbeitern (48 000).
Da die Beschäftigten mehrere Merkmale einer atypischen Beschäftigung
vereinen können, z. B. befristete Teilzeitbeschäftigung, handelt es sich nicht um
ausschließliche Gruppen.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die mit der „Initiative 50plus“
geschaffen worden sind, vor?
Konnte insbesondere durch die erweiterte Befristungsmöglichkeit und die
Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit die
Beschäftigungssituation der über 55-Jährigen verbessert werden?
In den vergangenen Jahren hat sich die Arbeitsmarktsituation älterer Menschen
deutlich verbessert. Hinsichtlich der Frage, inwieweit dies auf die erweiterte
Befristungsmöglichkeit zurückzuführen ist, liegen der Bundesregierung keine
statistischen Daten vor. Die Entgeltsicherung hat sich in der Vergangenheit als
effektives Instrument bewährt – die Verbleibsquote liegt mit 72,5 Prozent relativ
hoch und ist z. B. vergleichbar mit der Förderung beruflicher Weiterbildung. Die
Entgeltsicherung sichert gerade für Ältere Übergänge sozial ab und fördert sie
gleichzeitig. Sie trägt damit auch zu einer schnelleren Integration in den
Arbeitsmarkt bei – aktuell in knapp 14 300 Fällen. Die im Rahmen des
Beschäftigungschancengesetzes vorgesehene Verlängerung der Befristung des
Instruments bis Ende 2011 ermöglicht zudem, weitere Erfahrungen mit diesem
erst Mitte des Jahres 2007 modifizierten Instrument zu sammeln und diese
Ergebnisse bei der ganzheitlichen Überprüfung aller Arbeitsmarktinstrumente im
Jahr 2011 zu berücksichtigen.
7. Wird bei der Bewertung der Entwicklung der Beschäftigungssituation
nicht nur eine Differenzierung nach Geschlecht und West- bzw.
Ostdeutschland vorgenommen, sondern auch nach Branchen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
8. Wird die Bundesregierung in ihrem Bericht die verzerrende Wirkung der
Altersteilzeit, wonach Personen, die sich in der Freistellungsphase
befinden, also de facto nicht mehr im Arbeitsleben stehen, aber sozial- und
arbeitsrechtlich als Beschäftigte gelten, berücksichtigen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Frage der
Neueinstellungen von Älteren angesichts der demographischen Veränderungen eine
der entscheidenden Kriterien darstellt, ob sich die Beschäftigungssituation
älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert?
Die Situation bezüglich der Neueinstellungen von Älteren kann zur
Beschreibung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
herangezogen werden. Für eine umfassende Beschreibung der
Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reicht dieser Aspekt
jedoch nicht aus.
10. Wird die Bundesregierung die Erhöhung des Erwerbspersonenpotenzials
durch die Anhebung der Regelaltersgrenze und die entsprechende
Rückwirkung auf die Beschäftigungssituation Jüngerer berücksichtigen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
11. Welche Bedeutung wird der Entwicklung der Arbeitslosigkeit Älterer
beigemessen?
Wie hat sich hier sowohl der Anteil der Arbeitslosen als auch die Dauer
der Arbeitslosigkeit im Vergleich zu allen abhängig Beschäftigten
entwickelt?
Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit insgesamt und auch die bestimmter
Altersgruppen ist für die Bundesregierung von großer Bedeutung. Ein wichtiges
Ziel der Bundesregierung ist es deshalb, Arbeitslosigkeit und vor allem
Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen, die Beschäftigung zu erhöhen bzw. in einer
Krise wie zuletzt Beschäftigung zu sichern.
Die Arbeitslosigkeit von Menschen über 50 Jahre ging zwischen 2005 und 2008
deutlich zurück (–28,9 Prozent). Die jüngste Entwicklung der registrierten
Arbeitslosigkeit bei Älteren wird allerdings insbesondere noch vom Auslaufen
vorruhestandsähnlicher Sonderregelungen wie der bisherigen sog. 58er-
Regelung (§ 428 SGB III und § 65a SGB II), die im Jahr 1986 eingeführt wurde,
beeinflusst. Mit dem Auslaufen dieser Regelung zum Ende des Jahres 2007
werden mehr ältere Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II
statistisch als arbeitslos erfasst. Ältere waren 2009 im Vergleich zu anderen
Personengruppen vergleichsweise wenig von der Wirtschaftskrise betroffen, obgleich die
Arbeitslosigkeit bei ihnen gegenüber 2008 überproportional anstieg. Sie lag bei
den über 50-Jährigen 2009 mit rund 916 000 um 6,4 Prozent höher als 2008, bei
Personen über 55 Jahre war der relative Anstieg noch deutlicher. Doch diese
Entwicklung lässt sich vor allem auf die erfolgte Änderung der statistischen
Erfassung älterer Arbeitsloser zurückführen und ist nicht Ausdruck
überdurchschnittlich verschlechterter Beschäftigungsaussichten im Zuge der
Wirtschaftskrise. Das zeigt insbesondere die Betrachtung der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und der Erwerbstätigenquote Älterer, die sich auch im
Verlauf der Krise positiv entwickelt haben. Der Anteil der älteren Arbeitslosen an
allen Arbeitslosen stieg von 2008 zu 2009 geringfügig um 0,5 Prozentpunkte auf
26,8 Prozent. Im Mai 2010 waren insgesamt 28,7 Prozent (931 000) aller
Arbeitslosen 50 Jahre oder älter.
Die abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit liegt bei Älteren ab 50 Jahre
derzeit (Mai 2010) bei durchschnittlich 48,6 Wochen. Im Jahresdurchschnitt 2009
waren es noch 51,3 Wochen gegenüber 61 Wochen im Jahr 2008. Für die Summe
aller Altersgruppen fallen die Werte geringer aus. Gegenüber 2008 nahm die
abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit 2009 um 4,7 auf 33,4 Wochen ab. Im
Mai 2010 stieg sie zuletzt wieder leicht auf 34,1 Wochen an.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, wonach bei in den
nächsten Jahren in Rente gehenden Geburtsjahrgängen der Anteil
derjenigen, die Phasen der Arbeitslosigkeit in ihrer Versichertenbiographie
aufweisen, deutlich höher ist als bei den jetzt in die Regelaltersrente
gehenden Jahrgängen?
Verschiedene Studien über die zukünftige Entwicklung der Alterssicherung
zeigen, dass niedrige Alterseinkommen aus kürzeren
sozialversicherungspflichtigen Erwerbsphasen resultieren. Hier spielen Zeiten der Selbständigkeit, der
Arbeitslosigkeit oder der Haushaltsführung eine Rolle. Wichtigste
Voraussetzung für ein ausreichendes Alterssicherungseinkommen ist eine möglichst lange
Erwerbsbiographie mit einem ausreichenden Erwerbseinkommen. Daher müssen
die Arbeitslosigkeit abgebaut und die Beschäftigung erhöht werden.
13. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele ältere
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) gesundheitlich eingeschränkt sind und
deshalb Probleme bei der Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt haben?
Das Strukturmerkmal „Gesundheitliche Einschränkung mit Auswirkung auf die
Vermittlung“ kann nur für die Gruppe der arbeitslosen
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger ausgewiesen werden. Zudem ist diese Auswertung
für den Rechtskreis des SGB II ausschließlich auf der Basis von statistischen
Daten aus den IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) möglich,
also ohne Daten zugelassener kommunaler Träger. Nach den aktuellen Daten für
den Berichtsmonat Mai 2010 war für 132 000 bzw. 29 Prozent der 50- bis unter
65-jährigen Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II eine gesundheitliche
Einschränkung mit Auswirkungen auf die Vermittlung zu verzeichnen. Der Anteil
ist damit deutlich höher als bei allen Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II
(17 Prozent; vgl. nachfolgende Tabelle).
1 Die Auswertungen basieren ausschließlich auf statistischen Daten aus den IT-Fachverfahren der BA
ohne zugelassene kommunale Träger.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
14. Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge, wonach bei
gesundheitlich eingeschränkten älteren Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen
nach dem SGB II Beschäftigungsgelegenheiten in der Entgeltvariante zu
schaffen sind?
Nach dem Grundsatz von Fördern und Fordern unterstützen die
Grundsicherungsstellen erwerbsfähige Hilfebedürftige umfassend mit dem Ziel der
Eingliederung in Arbeit. Dieser Grundsatz gilt auch für gesundheitlich eingeschränkte
ältere Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherungsleistungen nach dem
SGB II. Es sollen vorrangig Maßnahmen eingesetzt werden, die die
unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. Als nachrangiges
Instrument zur Eingliederung in Arbeit können auch Arbeitsgelegenheiten in der
Entgeltvariante nach § 16d Satz 1 SGB II gefördert werden.
Strukturmerkmale1 Altersgruppen
Mai 2010
absolut Anteil in %
Bestand
an Arbeitslosen
im Rechtskreis
SGB II
insgesamt
alle
50 bis unter 65 J.
50 bis unter 55 J.
55 bis unter 60 J.
60 bis unter 65 J.
1 924 220
462 493
242 471
200 251
19 771
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
darunter:
Gesundheitliche
Einschränkung
mit Auswirkung
auf Vermittlung
alle
50 bis unter 65 J.
50 bis unter 55 J.
55 bis unter 60 J.
60 bis unter 65 J.
333 439
132 421
66 336
61 669
4 416
17,3
28,6
27,4
30,8
22,3
III. Bedeutung der Einkommenssituation
15. Welchen Stellenwert wird die Bundesregierung der Einkommenssituation
älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beimessen?
Wird in dem Bericht eine Einschätzung über die gesamten
Alterseinkünfte der in den nächsten Jahren in die Rente gehenden Jahrgänge
vorgenommen werden?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
16. Wie hoch ist der Anteil der älteren Beschäftigten, die gegenwärtig im
Niedriglohnsektor beschäftigt sind, und wie hat sich deren Anteil in den
letzten Jahren entwickelt?
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele ältere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Brutto-Stundenlöhne von weniger als
8 Euro die Stunde erhalten?
Soweit der Bundesregierung hierzu Erkenntnisse vorliegen, wird auf ihre
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Fehlentwicklungen auf
dem Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns“
(Bundestagsdrucksache 17/1502) verwiesen.
17. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Risiko der
Altersarmut – definiert als Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter
nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – in den nächsten
Jahren bei?
Die Bekämpfung von Armut und die Förderung der sozialen Teilhabe sind
wesentliche Anliegen der Bundesregierung. Bei der Bekämpfung von Altersarmut
konnten bislang beachtliche Erfolge erzielt werden. Ungeachtet der Tatsache,
dass es nicht sachgerecht ist, Altersarmut mit dem Bezug von Leistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gleichzusetzen, deuten
dies auch aktuelle Angaben des Statistischen Bundesamtes an, wonach nicht
einmal 3 Prozent der 65-Jährigen und Älteren diese Leistungen beziehen.
Die Bundesregierung verschließt aber nicht die Augen vor einer möglichen
Zunahme der Gefahr künftiger Altersarmut. Ob zukünftig mehr ältere Menschen
auf staatliche Unterstützung angewiesen sein werden, hängt davon ab, wie sich
die wirtschaftlichen und demografischen Strukturen entwickeln werden.
Zur Vermeidung zukünftiger Altersarmut enthält der Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP konkrete Maßnahmen und Ziele. Bereits auf den
Weg gebracht ist eine Verdreifachung des Schonvermögens bei der privaten
Altersvorsorge auf 750 Euro pro Lebensjahr. Die Förderung der privaten
Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung ist eine wichtige Maßnahme
zur Verhinderung eines zukünftigen Anstiegs von Altersarmut.
Außerdem benennt der Koalitionsvertrag zwei Ziele: Erstens sollen sich private
und betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnen. Zweitens
sollen diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, ein
Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten.
Zur Umsetzung der genannten Ziele soll eine Regierungskommission
Vorschläge entwickeln. Sie wird im kommenden Jahr ihre Arbeit aufnehmen und
Vorschläge entwickeln, wie in Zukunft insgesamt für eine ausreichende soziale
Sicherung im Alter gesorgt werden kann.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Träger der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, die die Voraussetzungen einer
vorgezogenen Altersrente erfüllen, mit dem vollendeten 63. Lebensjahr auch
gegen ihren Willen aus dem SGB II aussteuern können?
Wie groß schätzt die Bundesregierung den Personenkreis, der in den
nächsten Jahren hiervon betroffen sein kann, ein, und welche Bedeutung
misst sie den Auswirkungen der Abschläge auf die Altersrente bei?
Das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Siebte Gesetz zur Änderung des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze verfolgt das Ziel, die soziale
Sicherung von älteren Arbeitnehmern und ihre Integration in den Arbeitsmarkt
zu verbessern.
Die SGB-II-Leistungsträger werden nun durch eine Erweiterung der
Leistungsgrundsätze in § 3 Absatz 2a SGB II verpflichtet, auch älteren Hilfebedürftigen
ein besonderes Augenmerk zu schenken.
Für alle Hilfebedürftigen wird außerdem einheitlich geregelt, dass sie erst ab
Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch
zu nehmen haben. Damit wird die im Recht der Grundsicherung für
Arbeitsuchende bestehende Verpflichtung von Hilfebedürftigen, vor Inanspruchnahme
des staatlichen Fürsorgesystems zunächst andere vorrangige Leistungen ab dem
frühest möglichen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, eingeschränkt (vgl. § 12a
SGB II). Die Altersrente ist eine vorrangige Leistung in diesem Sinne. Der
Nachrang der Grundsicherung für Arbeitsuchende galt auch bisher und ist ein
tragender Bestandteil des Leistungssystems (vgl. die §§ 5, 7 und 9 SGB II).
Hiervon wurden bzw. werden diejenigen Arbeitslosen ausgenommen, die die
Voraussetzungen für den erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld II bereits vor
dem 1. Januar 2008 erfüllt haben und weiterhin erfüllen.
Um unbillige Härten zu vermeiden, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme
einer Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres entstehen könnten,
regelt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassene Verordnung
zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen
Altersrente (Unbilligkeitsverordnung) in der Fassung vom 14. April 2008 eine
Reihe von Ausnahmefällen. Hiernach sind ältere Hilfebedürftige insbesondere
nicht verpflichtet, eine Rente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wenn sie
hierdurch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren würden, sie die Altersrente
in nächster Zukunft abschlagsfrei in Anspruch nehmen könnten,
sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder eine entsprechende Erwerbstätigkeit
konkret in Aussicht haben.
Abschätzungen zum Personenkreis sind mit den vorhandenen Statistiken nicht
leistbar. Es ist lediglich möglich, die Anzahl der erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen in der Altersgruppe 63 Jahre und älter auszuweisen, in der die oben
genannte Personengruppe enthalten ist. Im Berichtsmonat Februar 2010 gab
es 75 533 über 62-jährige erwerbsfähige Hilfebedürftige (63 Jahre: 44 185;
64 Jahre: 31 348).
IV. Bedeutung der Übergänge aus dem Erwerbsleben in die Altersrente
19. Wie hat sich in den Rentenzugängen der Jahre 2000 bis 2009 der Anteil
derjenigen, die in den drei Jahren vor dem Rentenzugang durchgehend
sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, entwickelt?
Wie hat sich spiegelbildlich der Anteil derjenigen verändert, die in den
drei Jahren vor dem Rentenzugang durchgehend erwerbslos waren
(jeweils getrennte Angaben für die Zugänge in die Regelaltersrente und eine
vorgezogene Altersrente)?
20. Kann die Bundesregierung Unterschiede im Rentenzugang (Zeitpunkt
und Art des Rentenzugangs) feststellen zwischen den Versicherten, die
nach Vollendung des 50. Lebensjahres überwiegend erwerbstätig waren,
und denen, die überwiegend erwerbslos waren?
In den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung liegen nur Daten zum
Versicherungsstatus zum 31. Dezember des Jahres vor dem Leistungsfall vor. Die
Anteile ausgewählter Versicherungsverhältnisse zum 31. Dezember im Jahr vor
dem Leistungsfall an den Rentenzugängen in Regelaltersrenten sind für die
Jahre 2000 bis 2009 nachstehender Tabelle zu entnehmen:
* Ohne Altersteilzeitbeschäftigung: ab 2000 inkl. geringfügiger Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit.
** Beispielsweise: Handwerker, Pflegepersonen, Künstler, Publizisten, geringfügig Beschäftigte ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit.
*** Ab Berichtsjahr 2006 Mehrfachnennungen möglich; vorher Zuordnung nach Priorität.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenzugang, verschiedene Jahrgänge
Die Anteile ausgewählter Versicherungsverhältnisse zum 31. Dezember im Jahr
vor dem Leistungsfall an den Rentenzugängen in die übrigen Renten wegen
Alters (ohne Regelaltersrenten) sind für die Jahre 2000 bis 2009 der folgenden
Tabelle zu entnehmen:
* Ohne Altersteilzeitbeschäftigung: ab 2000 inkl. geringfügiger Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit.
** Beispielsweise: Handwerker, Pflegepersonen, Künstler, Publizisten, geringfügig Beschäftigte ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit.
*** Ab Berichtsjahr 2006 Mehrfachnennungen möglich; vorher Zuordnung nach Priorität.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenzugang, verschiedene Jahrgänge
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006*** 2007*** 2008*** 2009***
Zugänge in Regelaltersrenten
in Personen
271 927 267 439 272 866 305 495 329 670 313 391 322 090 298 973 308 007 318 469
Versicherungsverhältnis am 31.12.
im Jahr vor dem Leistungsfall
in Prozent der Zugänge
davon
versicherungspflichtige Beschäftigung*
Altersteilzeit/Vorruhestand
Leistungsempfang nach dem SGB III
Leistungsempfang nach dem SGB II
sonstige aktive
Versicherungsverhältnisse**
passive Versicherung
8,3
0,1
1,5
×
14,6
75,6
8,5
0,1
1,5
×
16,5
73,5
9,1
0,2
1,7
×
17,1
72,0
9,7
0,7
1,9
×
17,4
70,3
10,5
0,9
2,3
×
16,4
69,9
11,5
0,9
2,5
×
16,3
68,8
12,8
1,0
1,8
3,8
13,0
67,7
15,2
3,9
3,5
5,6
11,5
60,3
16,4
4,1
3,0
6,2
10,9
59,5
18,1
4,2
2,3
7,3
11,0
57,2
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006*** 2007*** 2008*** 2009***
Zugänge in Altersrenten
(ohne Regelaltersrenten) in Personen
576 112 519 023 467 132 475 748 449 388 390 718 372 240 379 170 379 675 355 041
Versicherungsverhältnis am 31.12.
im Jahr vor dem Leistungsfall
in Prozent der Zugänge
davon
versicherungspflichtige Beschäftigung*
Altersteilzeit/Vorruhestand
Leistungsempfang nach dem SGB III
Leistungsempfang nach dem SGB II
sonstige aktive
Versicherungsverhältnisse**
passive Versicherung
33,6
4,6
37,2
×
15,0
9,6
32,1
10,2
32,6
×
14,1
11,0
31,4
14,0
30,0
×
13,4
11,2
29,3
15,7
30,7
×
13,2
11,2
26,6
16,9
31,5
×
13,0
12,1
22,3
18,0
37,3
×
12,3
10,0
21,8
22,4
23,4
7,6
12,2
12,7
20,2
24,6
22,0
7,5
13,1
12,5
19,0
24,1
24,8
7,1
13,7
11,4
21,9
26,7
14,7
8,2
15,3
13,3
Der Anteil der Rentenzugänge in eine Regelaltersrente, die aus
versicherungspflichtiger Beschäftigung erfolgen, ist gegenwärtig vergleichsweise gering.
Allerdings war in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg zu beobachten.
Der überwiegende Zugang in eine Regelaltersrente erfolgt aus passiver
Versicherung. Passiv Versicherte sind z. B. Beamte, die aus einer früheren
Beschäftigung geringe Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung haben, oder
oftmals auch Frauen, die nach der Kindererziehung keine Erwerbstätigkeit mehr
aufgenommen haben. Diese Personen können im Allgemeinen nur in diese
Rentenart zugehen. Daher ist der vergleichsweise geringe Anteil des Zugangs aus
versicherungspflichtiger Beschäftigung nur sehr eingeschränkt aussagefähig.
In den Gruppen „Leistungsempfang nach SGB III“ bzw. „Leistungsempfang nach
SGB II“ sind nur diejenigen Personen aufgeführt, die tatsächlich Leistungen
nach dem SGB III bzw. dem SGB II bezogen haben. Versicherte, die keine
Leistungen nach dem SGB III bzw. dem SGB II bezogen haben (z. B. wegen des zu
berücksichtigenden Einkommens/Vermögens), können sogenannte
Anrechnungszeitversicherte sein. Ein gesonderter Ausweis der
Anrechnungszeitversicherten wegen Arbeitslosigkeit ist in den Statistiken der gesetzlichen
Rentenversicherung allerdings nicht möglich. Die gesamte Gruppe
„Anrechnungszeitversicherte“ ist in „sonstige aktive Versichertenverhältnisse“ enthalten.
21. Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Anteil der Regelaltersrente
an allen neu bewilligten Altersrenten von 2000 an stetig zugenommen
hat, aber seit 2007 eine Stagnation zu verzeichnen ist?
Die Anteile der Rentenzugänge in Regelaltersrenten an allen
Altersrentenzugängen sind für die Jahre 2000 bis 2009 nachstehender Tabelle zu entnehmen:
Eine Altersrente wird in den Statistiken dann als Regelaltersrente erfasst, wenn
der Zugang in die Rente im Alter der Regelaltersgrenze erfolgt. Dabei spielt es
keine Rolle, ob bei diesem Rentenzugang auch Voraussetzungen für den Bezug
einer vorzeitigen Altersrente (beispielsweise einer Rente für langjährig
Versicherte) gegeben wären. Eine statistische Erfassung erfolgt ausschließlich bei
tatsächlich vorgezogenem Rentenbeginn.
Der Anteil der Zugänge in Regelaltersrenten an allen Altersrentenzugängen
insgesamt ist in den Jahren 2000 bis 2006 kontinuierlich angestiegen. In den Jahren
2007 und 2008 lagen die Werte geringfügig niedriger, im Jahr 2009 erfolgte
hingegen wieder eine Zunahme. Zwischen Männern und Frauen sind signifikante
Unterschiede in der Entwicklung festzustellen. So ist der Anteil der
Rentenzugänge in Regelaltersrenten bei den Männern zwischen 2000 und 2009
kontinuierlich um insgesamt gut 25 Prozentpunkte gestiegen und hat sich damit seit dem
Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Dies zeigt, dass Männer den Renteneintritt
zunehmend bis zur Regelaltersgrenze aufschieben.
Hingegen ist der Anteil der Rentenzugänge in Regelaltersrenten bei Frauen
zunächst von 2000 bis 2005 um rd. 11 Prozentpunkte gestiegen, danach bis 2008
wieder um rd. 7 Prozentpunkte zurückgegangen. Auch hier war im Jahr 2009
wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Offensichtlich erfüllen Frauen gegenwärtig
häufiger als noch vor einigen Jahren die Zugangsvoraussetzungen für eine vor-
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Anteile der Zugänge in Regelaltersrenten
an allen Zugängen in Altersrenten
in Prozent
Männer
Frauen
insgesamt
25,0
39,5
32,7
26,6
41,7
34,5
28,9
45,1
37,3
33,0
46,9
40,2
37,1
47,7
42,6
38,0
50,2
44,2
41,8
49,3
45,6
44,5
43,6
44,1
46,7
42,8
44,7
50,4
44,1
47,1
gezogene Altersrente bzw. nehmen sie entsprechend häufiger in Anspruch. Der
Anstieg der Anteile der Regelaltersrentenzugänge im Jahr 2009 deutet hier
jedoch auf eine Trendumkehr hin, d. h. auch Frauen schieben zunehmend zur
Vermeidung der Abschlagswirkung ihren Rentenzugang bis zur
Regelaltersgrenze auf.
Bei der Entwicklung der letzten Jahre ist auch die Demografie von Bedeutung.
Der gegenwärtig für den Bezug einer Regelaltersrente berechtigte Personenkreis
umfasst die unmittelbaren Endkriegs- bzw. Nachkriegskohorten. Diese sind
gegenüber den Folgekohorten, die bereits zum Bezug anderer Altersrentenarten
berechtigt sein können, vergleichsweise gering besetzt. Für die Folgejahre ist
daher mit einem weiterhin steigenden Anteil der Rentenzugänge in
Regelaltersrenten zu rechnen.
22. Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Anhebung der
Regelaltersgrenze durch flexible Übergänge aus dem Erwerbsleben in die Rente,
die die Finanzen der Rentenversicherung nicht belasten, zu ergänzen?
Welche Bedeutung können hierbei verbesserte rechtliche Regelungen bei
der Teilrente und die Möglichkeit, Zusatzbeiträge zur
Rentenversicherung zu entrichten, haben?
Die Anhebung der Altersgrenzen ist ein verbindliches Signal an Gesellschaft
und Wirtschaft, sich der veränderten Potentiale älterer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer bewusst zu werden und entsprechend zu handeln.
Verhaltensänderungen insbesondere in den Betrieben sind vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels notwendig. Die lange Übergangszeit mit einer schrittweisen
Anhebung der Regelaltersgrenze soll die Umorientierung und die Umsetzung
notwendiger begleitender Maßnahmen ermöglichen, ohne die Beteiligten zu
überfordern.
In einer Gesellschaft, in der der Anteil älterer Menschen wächst, müssen auch
die Arbeitsbedingungen zunehmend alterns- und altersgerecht gestaltet werden.
Mit aktivem Arbeitsschutz, gezielter Prävention sowie mit adäquater
Arbeitsorganisation, d. h. auch entsprechender Arbeitszeit- und Arbeitsplatzgestaltung,
lässt sich die betriebliche Praxis entsprechend anpassen. Der Bundesregierung
ist die Relevanz dieser Aktivitäten bewusst und sie engagiert sich daher aktiv für
die Fortentwicklung entsprechender Rahmenbedingungen, z. B. im Rahmen der
„Initiative Neue Qualität der Arbeit“.
Die Altersgrenzen in der Rentenversicherung bleiben aber auch künftig flexibel
ausgestaltet. So ermöglicht die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35
Versicherungsjahren – mit entsprechenden Abschlägen – weiterhin einen
vorgezogenen Rentenbeginn ab 63 Jahren. Schwerbehinderte Menschen können bei
Erfüllung der Voraussetzungen in Zukunft ab 62 Jahren in eine Altersrente gehen.
Mit Beginn der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze zum 1. Januar
2012 wird zudem für besonders langjährig Versicherte eine neue Altersrente
eingeführt. Anspruch auf einen abschlagsfreien Renteneintritt nach Vollendung des
65. Lebensjahres haben Versicherte, die mindestens 45 Jahre mit
Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der
Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes erreichen. Durch diese
Regelung werden Versicherte mit besonders langjähriger – nicht selten belastender –
Tätigkeit besonders berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund ist eine noch stärkere Flexibilisierung der Übergänge in
die Rente nicht vorgesehen.
23. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Stagnation des
durchschnittlichen Rentenzugangsalters seit 2005 in erster Linie den
unterschiedlich stark besetzten Jahrgängen (Brussig, Martin: Künftig mehr
Zugänge in Altersrenten absehbar, Altersübergangs-Report, Nr. 2010-02)
geschuldet ist?
Der in den letzten Jahren verlangsamte, teils stagnierende Anstieg des
Renteneintrittsalters ist in erster Linie demografisch bedingt. Der berechtigte
Personenkreis für den Bezug einer Altersrente umfasst aktuell Endkriegs- und
Nachkriegskohorten, die gegenüber den nachfolgenden Geburtsjahrgängen geringer
besetzt sind. Auch bei zunehmend verzögertem Rentenzugangsverhalten der
einzelnen Jahrgänge führt dies gegenwärtig dazu, dass das durchschnittliche
Zugangsalter zwischenzeitlich stagniert. Vor dem Hintergrund der zunehmenden
Besetzungsstärken der Geburtsjahrgänge ab Ende der 40er-Jahre ist der
beschriebene Effekt aber insofern vorübergehend.
V. Bedeutung der Absicherung gesundheitlich eingeschränkter älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
24. Wie erklärt die Bundesregierung den in den letzten Jahren zu
beobachtenden Rückgang der Zahlbeträge bei Renten wegen voller
Erwerbsminderung in den Rentenzugängen der letzten Jahre?
Welche Annahmen bestehen über die Höhe der
Erwerbsminderungsrenten bei den Zugängen der nächsten Jahre?
Die durchschnittlichen Zahlbeträge von Zugängen in Erwerbsminderungsrenten
sind seit dem Jahr 2000 gesunken. Eine wesentliche Ursache für diese
Entwicklung dürfte darin liegen, dass der Anteil der Zugänge in
Erwerbsminderungsrenten mit vergleichsweise geringen Anwartschaften heute höher ist als noch vor
gut zehn Jahren. Hierzu hat der Rückgang der Zugänge Älterer mit
überdurchschnittlich hohen Rentenzahlbeträgen beigetragen.
Die mit der Reform im Jahr 2001 eingeführten Abschläge auf
Erwerbsminderungsrenten können den deutlichen Rückgang der Zahlbeträge nicht erklären,
zumal durch die Verlängerung der Zurechnungszeit bis zum vollendeten 60.
Lebensjahr zeitgleich eine Leistungsverbesserung eingeführt wurde.
25. Welche Auswirkungen wird die Anhebung der Regelaltersgrenze auf die
Versicherten haben, die erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine
Erwerbsminderungsrente beziehen?
Die Anhebung der Regelaltersgrenze wirkt sich auch bei den Renten wegen
Erwerbsminderung aus, indem das Referenzalter für die Berechnung von
Abschlägen ebenfalls stufenweise um zwei Jahre angehoben wird. Die Altersgrenze für
eine abschlagsfreie Rente liegt derzeit bei 63 Jahren. Liegt der Rentenbeginn in
den Jahren 2012 bis 2023, steigt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente
schrittweise von 63 Jahren auf 64 Jahre und 10 Monate. Beginnt die Rente im
Jahr 2024, kann die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente erst mit 65 Jahren
bezogen werden. Die Obergrenze für Abschläge liegt wie bisher bei 10,8
Prozent.
In der Zeit von 2012 bis 2023 bleibt es bei der abschlagsfreien Rente wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit mit 63 Jahren, wenn 35 Pflichtbeitragsjahre
vorliegen. Ab 2024 sind dann 40 Jahre erforderlich.
26. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie hoch der
Anteil der Versicherten ist, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen
und zusätzliche Einkünfte aus einer Betriebsrente und/oder privater
Vorsorge erzielen?
Wie wird sich dies voraussichtlich bei den Zugängen in eine
Erwerbsminderungsrente in den nächsten Jahren entwickeln?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
27. Welche Bedeutung besitzt die Absicherung des
Erwerbsminderungsrisikos in der betrieblichen Altersversorgung und der geförderten
Altersvorsorge nach § 10a des Einkommensteuergesetzes?
Der Arbeitgeber kann im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung auch
Invaliditätsrenten zusagen. In welchem Umfang in der Praxis konkret betriebliche
Invaliditätsrenten zugesagt werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Viele der „klassischen“, arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenzusagen, die
z. B. auf tarifvertraglicher Basis über Firmenpensionskassen durchgeführt
werden, sehen eine Invaliditätsabsicherung vor. Demgegenüber dürften viele
Beschäftigte, die sich im Rahmen einer freiwilligen Entgeltumwandlung eine
Zusatzrente aufbauen, auf eine Invaliditätsabsicherung verzichten und ihre
Beiträge auf die zusätzliche Altersrente konzentrieren. Der Bundesregierung liegen
keine Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang in den mittlerweile
ca. 13,6 Millionen Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente) das Risiko der
verminderten Erwerbsfähigkeit abgesichert ist.
28. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass trotz eines Anstiegs
des durchschnittlichen Rentenzugangsalters der Anteil der
Erwerbsminderungsrente an allen Rentenzugängen stabil geblieben ist?
Den geschilderten Umstand kann die Bundesregierung nicht bestätigen.
Tatsächlich hat der Anteil der Erwerbsminderungsrenten an allen
Versichertenrenten im Rentenzugang abgenommen. Im Jahr 1995 betrug der Anteil noch
22,7 Prozent, bis 2008 ist er langsam auf 18,6 Prozent gesunken.
29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die nahezu konstanten
Zugangszahlen in eine Erwerbsminderungsrente in den letzten Jahren
deutlich machen, dass die Erwerbsminderungsrente aufgrund der engen
medizinischen Zugangsvoraussetzungen kein arbeitsmarktpolitisches
Ventil für ansonsten beschäftigungslose Ältere darstellt?
Die Zugangszahlen in eine Erwerbsminderungsrente haben sich in der
Vergangenheit rückläufig entwickelt (1995: 294 000, 2008: 163 000). Die
Bewilligungsquote bei Anträgen auf Erwerbsminderungsrenten sank von rund
58,5 Prozent im Jahr 1995 auf 51,5 Prozent im Jahr 2000 und hat sich seit 2001
auf einem Niveau von etwa 48,5 Prozent stabilisiert.
Grundsätzlich dient die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht dem
Zweck, ein frühes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu ermöglichen, sondern
sichert das Risiko ab, aufgrund einer Verschlechterung des
Gesundheitszustandes nicht mehr oder nur noch eingeschränkt eine Beschäftigung ausüben zu
können. Die Zugangsvoraussetzungen in eine Rente wegen Erwerbsminderung
richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wonach eine teilweise
Erwerbsminderung bei einem verbliebenen Leistungsvermögen von 3 bis unter 6
Stunden täglich und eine volle Erwerbsminderung bei einem verbliebenen
Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich vorliegt (§ 43 SGB VI).
VI. Arbeitsbedingungen und Renteneintritt
30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Humanisierung der
Arbeitswelt eine notwendige Voraussetzung ist, um angesichts des
demographischen Wandels das Beschäftigungspotenzial in Deutschland
optimal ausschöpfen zu können?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung hier der 2002 gegründeten
„Initiative Neue Qualität der Arbeit“ bei, und wie beabsichtigt die
Bundesregierung, den entsprechenden Haushaltstitel im Bundesministerium
für Arbeit und Soziales langfristig auszugestalten?
Die Gestaltung moderner gesundheitsgerechter Arbeitsplätze sowie der Erhalt
und die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen sind die zentralen
Ansätze, um angesichts des demografischen Wandels das
Beschäftigungspotential in Deutschland optimal ausschöpfen zu können. Hier ist das Engagement
aller Beteiligten gefragt. Gemeinsame Aktivitäten wie beispielsweise im
Rahmen der „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) oder der „Gemeinsamen
Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) sind in diesem Zusammenhang
zielführend.
Die INQA ist der Zusammenschluss von wichtigen Akteuren wie
Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Unfall- und Krankenkassen, Ministerien aus Bund
und Ländern, Stiftungen und Unternehmen. INQA verfolgt mit all seinen
Aktivitäten das Ziel, die Interessen der Beschäftigten an guten Arbeitsbedingungen
mit den Interessen der Betriebe an Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu
verbinden. Dabei spielt die Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit
der Menschen in der Arbeitswelt und damit die Vermeidung eines vorzeitigen
Ausscheidens aufgrund arbeitsbedingter gesundheitlicher Probleme eine große
Rolle.
Das BMAS wird die INQA weiterhin mit eigenen Haushaltsmitteln unterstützen.
31. Welche Fortschritte erkennt die Bundesregierung in den Betrieben, sich
dem demographischen Wandel zu stellen und durch verbesserte
Arbeitsbedingungen, Gesundheitsförderung, Qualifikationsentwicklung,
Laufbahngestaltung und Personalentwicklung dafür zu sorgen, dass die
Beschäftigungsfähigkeit bis zum Renteneintrittsalter erhalten bleibt?
Die Erfahrungen der „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ sowie in weiteren
vom BMAS mitinitiierten oder ihm verbundenen Netzwerken wie dem
Demografie-Netzwerk ddn, Deutschlands beste Arbeitgeber und der Initiative für
Beschäftigung zeigen, dass das Bewusstsein für die Herausforderungen des
demografischen Wandels sowohl in den Unternehmen als auch bei Arbeitgebern
und Gewerkschaften gestiegen ist und sich in verbesserten Arbeitsbedingungen
niederschlägt. Flankiert wird dies wesentlich durch bereits bestehende
Vereinbarungen der Tarifpartner, wie beispielsweise zwischen der
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie und den Arbeitgebern in der Chemiebranche.
32. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern im
Rahmen der Arbeitsprogramme 2008 bis 2012 der „Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie“ gezielt die Arbeitssituation älterer Beschäftigter
verbessert werden soll?
Die „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) ist ein wichtiger
Zusammenschluss von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur
Reduzierung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Das
kommt allen Beschäftigten zugute. Ältere Beschäftigte profitieren besonders
von den im Rahmen der GDA vereinbarten Arbeitsprogrammen für den
Zeitraum 2008 bis 2012, die auf die Verringerung von Muskel-Skelett-Belastungen
und -Erkrankungen gerichtet sind und die Verringerung von psychischen
Fehlbelastungen einbeziehen, denn ältere Beschäftigte sind besonders häufig von
entsprechenden Erkrankungen betroffen.
33. Welche Bedeutung haben für die Bundesregierung die Ergebnisse des
„DGB-Indexes Gute Arbeit 2009“, wonach nur die Hälfte der befragten
Beschäftigten erwartet, unter den gegenwärtigen Arbeitsbedingungen, die
ausgeübte Tätigkeit bis zum Renteneintrittsalter ausüben zu können?
Wie bewertet die Bundesregierung dabei insbesondere das Ergebnis,
wonach von den Beschäftigten, die ihre Arbeitsbedingungen als schlecht
einstufen, nur 25 Prozent glauben, das Rentenalter im Beruf erreichen zu
können?
Die Ergebnisse des „DGB-Indexes Gute Arbeit 2009“ zeigen, dass die Hälfte
der Befragten die Frage nach der subjektiv erwarteten Arbeitsfähigkeit bis zur
Rente mit „ja, wahrscheinlich“ (2009: 50 Prozent) und ein Sechstel der
Befragten mit „weiß nicht“ (2009: 16 Prozent) beantworten.
Betrachtet man die Angaben dieser Auswertung nach der subjektiven Qualität
der bisherigen Arbeitsbedingungen, zeigt sich, dass die Erwartung der
Arbeitsfähigkeit bis zur Rente steigt, je höher die Einschätzung der Qualität der
Arbeitsbedingungen ist. Bei einem DGB-Indexwert von mehr als 80 Punkten, d. h. nach
Kategorisierung des DGB bei guter Arbeit, steigt die subjektive Einschätzung
der Arbeitsfähigkeit bis zur Rente auf knapp 80 Prozent (2009: 78 Prozent).
Dementsprechend ist es wichtig, die Qualität der Arbeitsbedingungen weiter zu
verbessern. Für die Bundesregierung ist die Förderung guter
Arbeitsbedingungen von hoher Bedeutung.
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ISSN 0722-8333]