Umsetzung der Berichtspflicht nach § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch („Überprüfungsklausel“ zur Anhebung der Regelaltersgrenze) durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Anton Schaaf, Anette Kramme, Elke Ferner, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Hiller-Ohm, Josip Juratovic, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Katja Mast, Thomas Oppermann, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die sozialen Sicherungssysteme wird in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten intensiv diskutiert, wobei insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung im Mittelpunkt des Interesses stand. Bereits 1989 wurde unter Beteiligung der SPD mit dem „Rentenreformgesetz 1992“ durch die Umstellung von der Brutto- auf die Nettolohnorientierung der größte Beitragssatzanstieg für die Zukunft verhindert. In diesem Gesetz war zudem bereits vorgesehen, das Renteneintrittsalter für den abschlagsfreien Bezug der vorgezogenen Altersrenten mittelfristig heraufzusetzen. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze über das 65. Lebensjahr ist in der „Alterssicherungskommission“ der SPD im Jahr 1997 zwar eher kritisch bewertet, aber als eine mögliche Option für die Zukunft benannt worden. Mit dem „Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung“ (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) im Jahr 2007 ist die auf Wunsch des Koalitionspartners CDU/CSU in den Koalitionsvertrag aufgenommene Anhebung der Regelaltersgrenze auf das vollendete 67. Lebensjahr umgesetzt worden. Dabei war für die SPD entscheidend, dass diese langfristige Anhebung der Regelaltersgrenze nur dann sinnvoll und möglich ist, wenn die Arbeitsmarktchancen älterer Menschen verbessert werden. Parallel zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz ist daher das „Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen“ (Initiative 50plus) auf den Weg gebracht worden. Im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ist zudem die Verpflichtung formuliert worden, wonach „die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben [hat], ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können“ (§ 154 Absatz 4 SGB VI). Für diese „Überprüfungsklausel“ müssen nun Kriterien entwickelt werden.
Drucksache 17/2043 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
I. Verfahren bei der Berichtspflicht nach § 154 Absatz 4 SGB VI
II. Bedeutung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
III. Bedeutung der Einkommenssituation
IV. Bedeutung der Übergänge aus dem Erwerbsleben in die Altersrente
V. Bedeutung der Absicherung gesundheitlich eingeschränkter älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
VI. Arbeitsbedingungen und Renteneintritt
Fragen33
Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Berichtspflicht nach § 154 Absatz 4 SGB VI, auch Sozialpartner, Sozialverbände und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Erstellung des Berichtes zu beteiligen?
Welchen Charakter wird der Bericht haben? Soll ein eigenständiger Bericht vorgelegt werden oder wird nur im Rahmen des zu erstellenden „Rentenversicherungsberichtes 2010“ berichtet?
Nach welchen Prinzipien wird die Bundesregierung die Entwicklung der Beschäftigungsentwicklung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellen und untersuchen? Soll hier nur eine Querschnittsbetrachtung vorgenommen werden oder wird – um einen statistischen Effekt unterschiedlich stark besetzter Jahrgänge zu vermeiden – auch auf die Beschäftigungsentwicklung einzelner Geburtsjahrgänge abgestellt werden?
Ist sich die Bundesregierung darüber im Klaren, dass zur Bewertung der Beschäftigungsentwicklung Älterer allein auf die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung abgestellt werden kann? Wird die Bundesregierung hier entsprechende Daten vorlegen, die die wöchentliche Arbeitszeit differenziert darstellen?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welchen Beschäftigungsverhältnissen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, tätig sind? Wie hoch ist der Beschäftigungsanteil in prekärer Beschäftigung, also in Leiharbeit, in befristeter Beschäftigung und in geringfügiger Beschäftigung?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die mit der „Initiative 50plus“ geschaffen worden sind? Konnte insbesondere durch die erweiterte Befristungsmöglichkeit und die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit die Beschäftigungssituation der über 55-Jährigen verbessert werden?
Wird bei der Bewertung der Entwicklung der Beschäftigungssituation nicht nur eine Differenzierung nach Geschlecht und West- bzw. Ostdeutschland vorgenommen, sondern auch nach Branchen?
Wird die Bundesregierung in ihrem Bericht die verzerrende Wirkung der Altersteilzeit, wonach Personen, die sich in der Freistellungsphase befinden, also de facto nicht mehr im Arbeitsleben stehen, aber sozial- und arbeitsrechtlich als Beschäftigte gelten, berücksichtigen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Frage der Neueinstellungen von Älteren angesichts der demographischen Veränderungen eine der entscheidenden Kriterien darstellt, ob sich die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert?
Wird die Bundesregierung die Erhöhung des Erwerbspersonenpotenzials durch die Anhebung der Regelaltersgrenze und die entsprechende Rückwirkung auf die Beschäftigungssituation Jüngerer berücksichtigen?
Welche Bedeutung wird der Entwicklung der Arbeitslosigkeit Älterer beigemessen? Wie hat sich hier sowohl der Anteil der Arbeitslosen als auch die Dauer der Arbeitslosigkeit im Vergleich zu allen abhängig Beschäftigten entwickelt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, wonach bei in den nächsten Jahren in Rente gehenden Geburtsjahrgängen der Anteil derjenigen, die Phasen der Arbeitslosigkeit in ihrer Versicherungsbiographie aufweisen, deutlich höher ist als bei den jetzt in die Regelaltersrente gehenden Jahrgängen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele ältere Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gesundheitlich eingeschränkt sind und deshalb Probleme bei der Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt haben?
Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge, wonach bei gesundheitlich eingeschränkten älteren Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II Beschäftigungsgelegenheiten in der Entgeltvariante zu schaffen sind?
Welchen Stellenwert wird die Bundesregierung der Einkommenssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beimessen? Wird in dem Bericht eine Einschätzung über die gesamten Alterseinkünfte der in den nächsten Jahren in die Rente gehenden Jahrgänge vorgenommen werden?
Wie hoch ist der Anteil der älteren Beschäftigten, die gegenwärtig im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, und wie hat sich deren Anteil in den letzten Jahren entwickelt? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wiewiel ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Brutto-Stundenlöhne von weniger als 8 Euro die Stunde erhalten?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Risiko der Altersarmut – definiert als Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – in den nächsten Jahren bei?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, die die Voraussetzungen einer vorgezogenen Altersrente erfüllen, mit dem vollendeten 63. Lebensjahr auch gegen ihren Willen aus dem SGB II aussteuern können? Wie groß schätzt die Bundesregierung den Personenkreis, der in den nächsten Jahren hiervon betroffen sein kann, ein, und welche Bedeutung misst sie den Auswirkungen der Abschläge auf die Altersrente bei?
Wie hat sich in den Rentenzugängen der Jahre 2000 bis 2009 der Anteil derjenigen, die in den drei Jahren vor dem Rentenzugang durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, entwickelt? Wie hat sich spiegelbildlich der Anteil derjenigen verändert, die in den drei Jahren vor dem Rentenzugang durchgehend erwerbslos waren (jeweils getrennte Angaben für die Zugänge in die Regelaltersrente und eine vorgezogene Altersrente)?
Kann die Bundesregierung Unterschiede im Rentenzugang (Zeitpunkt und Art des Rentenzugangs) feststellen zwischen den Versicherten, die nach Vollendung des 50. Lebensjahres überwiegend erwerbstätig waren, und denen, die überwiegend erwerbslos waren?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Anteil der Regelaltersrente an allen neu bewilligten Altersrenten von 2000 an stetig zugenommen hat, aber seit 2007 eine Stagnation zu verzeichnen ist?
Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Anhebung der Regelaltersgrenze durch flexible Übergänge aus dem Erwerbsleben in die Rente, die die Finanzen der Rentenversicherung nicht belasten, zu ergänzen? Welche Bedeutung können hierbei verbesserte rechtliche Regelungen bei der Teilrente und die Möglichkeit, Zusatzbeiträge zur Rentenversicherung zu entrichten, haben?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Stagnation des durchschnittlichen Rentenzugangsalters seit 2005 in erster Linie den unterschiedlich stark besetzten Jahrgängen (Brussig, Martin: Künftig mehr Zugänge in Altersrenten absehbar, Altersübergangs-Report, Nr. 2010-02) geschuldet ist?
Wie erklärt die Bundesregierung den in den letzten Jahren zu beobachtenden Rückgang der Zahlbeträge bei Renten wegen voller Erwerbsminderung in den Rentenzugängen der letzten Jahre? Welche Annahmen bestehen über die Höhe der Erwerbsminderungsrenten bei den Zugängen der nächsten Jahre?
Welche Auswirkungen wird die Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Versicherten haben, die erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Erwerbsminderungsrente beziehen?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie hoch der Anteil der Versicherten ist, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, und zusätzliche Einkünfte aus einer Betriebsrente und/oder privater Vorsorge erzielen? Wie wird sich dies voraussichtlich bei den Zugängen in eine Erwerbsminderungsrente in den nächsten Jahren entwickeln?
Welche Bedeutung besitzt die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos in der betrieblichen Altersversorgung und der geförderten Altersvorsorge nach § 10a des Einkommensteuergesetzes?
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass trotz eines Anstiegs des durchschnittlichen Rentenzugangsalters der Anteil der Erwerbsminderungsrente an allen Rentenzugängen stabil geblieben ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die nahezu konstanten Zugangszahlen in eine Erwerbsminderungsrente in den letzten Jahren deutlich machen, dass die Erwerbsminderungsrente aufgrund der engen medizinischen Zugangsvoraussetzungen kein arbeitsmarktpolitisches Ventil für ansonsten beschäftigungslose Ältere darstellt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Humanisierung der Arbeitswelt eine notwendige Voraussetzung ist, um angesichts des demographischen Wandels das Beschäftigungspotenzial in Deutschland optimal ausschöpfen zu können? Welche Bedeutung misst die Bundesregierung hier der 2002 gegründeten „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ bei, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, den entsprechenden Haushaltstitel im Bundesministerium für Arbeit und Soziales langfristig auszugestalten?
Welche Fortschritte erkennt die Bundesregierung in den Betrieben, sich dem demographischen Wandel zu stellen, und durch verbesserte Arbeitsbedingungen, Gesundheitsförderung, Qualifikationsentwicklung, Laufbahngestaltung und Personalentwicklung dafür zu sorgen, dass die Beschäftigungsfähigkeit bis zum Renteneintrittsalter erhalten bleibt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern im Rahmen der Arbeitsprogramme 2008 bis 2012 der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ gezielt die Arbeitssituation älterer Beschäftigter verbessert werden soll?
Welche Bedeutung haben für die Bundesregierung die Ergebnisse des Deutschen Gewerkschaftsbundes-Index „Gute Arbeit 2009“, wonach nur die Hälfte der befragten Beschäftigten erwartet, unter den gegenwärtigen Arbeitsbedingungen, die ausgeübte Tätigkeit bis zum Renteneintrittsalter ausüben zu können? Wie bewertet die Bundesregierung dabei insbesondere das Ergebnis, wonach von den Beschäftigten, die ihre Arbeitsbedingungen als schlecht einstufen, nur 25 Prozent glauben, das Rentenalter im Beruf erreichen zu können?