[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann,
Kai Gehring, Dieter Janecek, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/26070 –
„Aktionsplan Forschungsdaten“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Daten spielen in der Forschung eine entscheidende Rolle. Sie werden erhoben,
verarbeitet, ausgewertet, interpretiert und geteilt. In den letzten Jahren hat die
datenintensive Forschung zugenommen, insbesondere die algorithmenbasierte
Forschung. Für den Umgang mit dieser Entwicklung wurden von
Hochschulen, Forschungsgemeinschaften und privatwirtschaftlichen
Forschungseinrichtungen Richtlinien u. a. zur Speicherung und Verwertung digitaler Daten
aufgesetzt. Institutionen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), der
Wissenschaftsrat oder der Rat für Informationsinfrastrukturen fordern neben
der Einrichtung der technischen Voraussetzungen zum Datenspeichern und
Datenteilen einen Kompetenzaufbau der Forschenden (Data Literacy),
Unterstützung und Anerkennung für hochwertige Aufbereitung und Publikation von
Daten und deren Veröffentlichung nach den FAIR-Prinzipien. Rechtlich ist die
Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Forschung durch den § 27
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der europäische Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) geregelt.
Das Bundeministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Oktober
2020 einen „Aktionsplan Forschungsdaten“ und ein Impulspapier für das
„zentrale Etablieren einer Datenkultur in Bildung, Wissenschaft und
Forschung“, aufgesetzt. Der Aktionsplan fokussiert sich dabei auf die Datenkultur
im Bildungs-, Forschungs- und Wissenschaftsbereich. Aufgeteilt auf die drei
Bereiche „Datensouveränität/Dateninfrastrukturen“, „Datenbasierte
Innovationen“ und „Datenkompetenzen“ sollen Technologien und Infrastrukturen zum
Datenaustausch aufgebaut, durch Nutzbarmachung digitaler Daten
Innovationspotentiale nutzbar gemacht und Forscherinnen und Forscher in die Lage
versetzt werden, diese Entwicklung aktiv zu begleiten.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist die Ausrichtung zu einer
offenen und vernetzten Wissenschaft, welche über die notwendigen
Kompetenzen und Infrastrukturen verfügt, um den digitalen Wandel aktiv gestalten
und nutzen zu können, unter Wahrung der informationellen Selbstbestimmung
und datensicher dringend notwendig. Dies gilt insbesondere in Zeiten einer
globalen Pandemie, in welcher der dezentraler Datenaustausch zwischen
Forschungsgruppen mehr denn je gebraucht wird, wobei sichergestellt werden
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26476
19. Wahlperiode 05.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
4. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
muss, dass die hochsensiblen Gesundheitsdaten geschützt sind (vgl. Antrag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Digitalisierung im Gesundheitswesen auf
Bundestagsdrucksache 19/19137). Auch ist aus Sicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller die konsequente Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und
Klimaschutzaspekten bei Ausbau und Modernisierung von IT- und
Forschungsdateninfrastrukturen unerlässlich.
Unklar bleibt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, wie eine
zukunftsgerichtete Datenkultur in der Wissenschaft aussehen kann, wenn der
„Aktionsplan Forschungsdaten“ der Bundesregierung lediglich bestehende
Initiativen auflistet, anstatt tatsächlich ein neues – den aktuellen und
zukünftigen Anforderungen Rechnung tragendes – Konzept dafür vorlegt. Darüber
hinaus ist eine zukunftsgewandte Strategie durch sich ständig verändernde
Digitalisierungsprozesse mit laufenden Entwicklungen konfrontiert, denen eine
gute Datenpolitik auch begegnen muss. Deswegen brauchen wir nach Ansicht
der Fragestellerinnen und Fragesteller Flexibilität sowohl bei der
Dateninfrastruktur als auch bei den darauf aufsetzenden Services in Bezug auf physische
und inhaltliche Vernetzung Datenzugang sowie eine nachhaltige Antwort auf
den Energiebedarf, der sich aus einer erhöhten Datennutzung mit der dazu
notwendigen Rechenleistung ergibt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Am 5. Oktober 2020 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) seinen Aktionsplan Forschungsdaten veröffentlicht. Informationen
zum Aktionsplan Forschungsdaten sind unter
www.bmbf.de/de/aktionsplan-for
schungsdaten-12553.html abrufbar. Der Aktionsplan bündelt die Maßnahmen
des BMBF mit Datenbezug und stellt ein wichtiges Rahmenwerk für die
Zukunft dar. Er ist ein maßgeblicher Beitrag des BMBF zur Datenstrategie der
Bundesregierung, die am 27. Januar 2021 im Bundeskabinett verabschiedet
wurde. Der Aktionsplan Forschungsdaten leistet einen wertvollen Beitrag, um
Lösungen für gesellschaftliche und technologische Herausforderungen zu
entwickeln. Nicht zuletzt zeigt der Aktionsplan Forschungsdaten auf, wie aus
Daten Wertschöpfung, z. B. neue Geschäftsmodelle, und gesellschaftlicher
Mehrwert, z. B. bei Gesundheit, Mobilität und Klimaschutz entstehen. Um der
dynamischen Entwicklung der Nutzung von Daten in der Forschung Rechnung zu
tragen, formuliert der Aktionsplan Forschungsdaten Leitlinien, an denen sich
die Datenpolitik des BMBF orientiert.
1. Wie steht die Bundesrepublik Deutschland aus Sicht der
Bundesregierung bei der Datenverfügbarkeit für die Forschung im internationalen
Vergleich da, auf welcher Datengrundlage beruht diese Einschätzung der
Bundesregierung, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus für die eigenen Aktivitäten im genannten Bereich?
Verschiedene indirekte Indikatoren können Aufschluss über die Verfügbarkeit
von Forschungsdaten geben. Ein Beispiel dafür ist die Anzahl der von den
deutschen Wissenschaftsakteuren betriebenen Repositorien (bzw. die
Beteiligung an der Bereitstellung zusammen mit internationalen Partnern), also
Dokumentenserver, auf denen wissenschaftliche Materialien archiviert und weltweit
entgeltfrei zugänglich gemacht werden. Die Registry of Research Data (re3
data) verzeichnet insgesamt 431 Repositorien (Stand: 25. Januar 2021), die aus
Deutschland betrieben werden bzw. an denen Deutschland beteiligt ist. Nach
den USA mit 1.101 Repositorien, stellt die deutsche Wissenschaftscommunity
damit im internationalen Vergleich die zweithöchste Anzahl an Repositorien
bereit. Eine grafische Darstellung lässt sich über den Open Science Monitor der
Europäischen Kommission abrufen.
Für den Europäischen Datenraum, insbesondere im Hinblick auf
wissenschaftlich nutzbare Daten, existieren darüber hinaus verschiedene Monitorings, die
Auskunft über den europäischen und internationalen Entwicklungsstand geben
und Einschätzungen ermöglichen. Hier können u. a. Arbeiten, die den Auf- und
Ausbau der European Open Science Cloud (EOSC) begleiten, genannt werden
– beispielsweise die Veröffentlichungen der EOSC Working Group Landscape,
die allerdings den Aktionsplan Forschungsdaten noch nicht berücksichtigen.
Insgesamt bestätigen Studien des Rats für Informationsinfrastrukturen (RfII)
und SPARC Europe sowie der bi- und multilaterale Austausch, dass
Deutschland im internationalen Vergleich ein starker Akteur bei der Entwicklung von
Forschungsdateninfrastrukturen und Forschungsdatenmanagement-Lösungen
sowie bei der Ausgestaltung von Open Science ist. Mit ihren laufenden und
geplanten Aktivitäten wird die Bundesregierung sich weiter aktiv in die
Forschungsdatenpolitik einbringen.
2. In welchen Schritten hat das BMBF den Aktionsplan erarbeitet, welche
Akteurinnen und Akteure waren in die Erarbeitung eingebunden, und
welche Bestandsaufnahme oder Evaluation bestehender
Datenverfügbarkeit für die Wissenschaft ist dem vorausgegangen?
Der Aktionsplan erweitert und konkretisiert die BMBF-Digitalstrategie und den
BMBF-Beitrag zur Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung. Er knüpft an
den im Dezember 2019 veröffentlichten Aktionsplan Digitalisierung und
Nachhaltigkeit des BMBF an. Der Aktionsplan baut auf einer Vielzahl von
Vorleistungen aus Wissenschaft und Forschung auf, so auch auf den Empfehlungen
des RfII, der als Sachverständigengremium Politik und Wissenschaft in
strategischen Zukunftsfragen der digitalen Wissenschaft berät.
Die Bundesregierung nimmt die von den verschiedenen Akteuren der
Datenpolitik veröffentlichten Studien und Stellungnahmen in diesem Bereich zur
Kenntnis und wertet diese aus. Die aus diesen Studien und Stellungnahmen
gewonnenen Erkenntnisse fließen in die strategischen Überlegungen der
Bundesregierung ein, so auch bei der Erstellung des Aktionsplans Forschungsdaten.
Die Umsetzung des Aktionsplans erfolgt durch einzelne Maßnahmen, deren
Ausgestaltung und Umsetzung in enger Abstimmung insbesondere mit
Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft erfolgt.
So geht beispielsweise die Konzeption der Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) im Kern auf einen Impuls des RfII zurück: Auf der Grundlage
des RfII-Positionspapiers „Leistung aus Vielfalt“ aus dem Jahr 2016 haben
Bund und Länder unter enger Einbindung u. a. der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen, des RfII sowie weiterer wissenschaftlicher Akteure die NFDI-
Strukturen und -Fördermechanismen entwickelt und im Rahmen einer Bund-
Länder-Vereinbarung gem. Art. 91b Grundgesetz festgehalten. Auch in der
weiteren Ausgestaltung der NFDI waren und sind die zentralen Akteure des
deutschen Wissenschaftssystems eingebunden. Hinzu kommt die Durchführung der
Begutachtungen und die Betreuung des Förderverfahrens durch die Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG).
3. Wurde bei der Erarbeitung des Aktionsplans auf die Empfehlungen der
von der Bundesregierung eingesetzten „Datenethikkommission“
eingegangen, und falls ja, an welchen Stellen wurde von den Empfehlungen
abgewichen, und warum, und inwieweit ist hier der Bundesbeauftragte
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an dem Prozess
beteiligt?
Bei der Erarbeitung des BMBF-Aktionsplans Forschungsdaten ist auch das am
23. Oktober 2019 der Bundesregierung übermittelte Gutachten des
unabhängigen Expertengremiums Datenethikkommission mitberücksichtigt worden.
Einhergehend mit den Grundgedanken der Empfehlungen der
Datenethikkommission stellt der Aktionsplan Forschungsdaten insbesondere die Förderung von
Kompetenzen und die Schaffung von Datensouveränität in den Mittelpunkt.
Die Umsetzung des Aktionsplans erfolgt durch Einzelmaßnahmen. Sofern bei
der Erstellung und Umsetzung dieser Einzelmaßnahmen datenschutzrechtliche
Belange betroffen sein sollten, erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
eine enge Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
4. Inwieweit wurden die im „Aktionsplan Forschungsdaten“ des BMBF
genannten Ziele seitens der Bundesregierung von 2014 bis September 2020
über einzelne Fördermaßnahmen unterstützt (bitte nach den geförderten
Projekten inklusive Projektname, geförderte Institutionen, Laufzeit,
Fördersumme und Ressortzugehörigkeit auflisten)?
Mit dem Aktionsplan Forschungsdaten fasst das BMBF seine datenbezogenen
Initiativen in einem übergreifenden Gesamtansatz zusammen und zielt darauf
ab, das Potential von Forschungsdaten breit nutzbar zu machen. Dabei sollen
bestehende Förderangebote weiterentwickelt und durch neue Maßnahmen
ergänzt werden. Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 2.
In der beigefügten Tabelle (Anlage 1) sind Forschungsvorhaben aufgeführt, die
durch die BMBF-Projektförderung umgesetzt wurden und die die im BMBF
Aktionsplan Forschungsdaten genannten Ziele unterstützen.*
5. Welche konkreten neuen Datenzugänge oder Datenpools für die
Forschung sind seit 2014 bereits durch Förderung des BMBF entstanden, die
schon Grundlage für Forschungsprojekte waren oder sind?
Die Bundesregierung fördert bereits seit langem die bessere Verfügbarmachung
von Daten für die Forschung.
Nachfolgend sind beispielhaft einige zentrale Aktivitäten des BMBF in diesem
Bereich genannt.
Bund und Länder haben mit der NFDI gemeinsam das Ziel gesetzt, die derzeit
oft dezentral, projektförmig und temporär gelagerten Datenbestände von
Wissenschaft und Forschung für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem
systematisch zu erschließen. Die NFDI soll ein Angebot sein für die übergreifende
und zukunftsfähige Gestaltung des wissenschaftlichen
Forschungsdatenmanagements und den besseren Austausch von Daten und Informationen. Auf
Europäischer Ebene unterstützt die Bundesregierung die EOSC.
Die im Rahmen der vom BMBF beauftragten „Erhebungen statistischer Daten
und Durchführung von Analysen zu Forschung und Entwicklung im
Wirtschaftssektor in Deutschland“ und der Erhebungen zum „Innovationsverhalten
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26476 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
der Unternehmen in der produzierenden Industrie und in ausgewählten
Dienstleistungssektoren in Deutschland“ generierten Daten werden von den beiden
Auftragnehmern Wissenschaftsstatistik im Stifterverband e.V. und dem
Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in ihren eigenen
Forschungsdatenzentren zur Verfügung gestellt und von zahlreichen
Forschenden genutzt. Das ZEW verzeichnete z. B. 2019 94 externe Nutzende.
Für den Zugang zu Forschungsdaten der empirischen Bildungsforschung ist der
seit 2011 vom BMBF initiierte und geförderte Verbund Forschungsdaten
Bildung (Verbundpartner: Leibniz-Institut für Bildungsinformation und
Bildungsforschung (DIPF), GESIS – Leibniz Institut für Sozialwissenschaften, Institut
zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB)) die zentrale Anlaufstelle.
Gemeinsam mit weiteren assoziierten Forschungsdatenzentren werden u. a. die
Datensätze der einschlägigen großangelegten internationalen Vergleichsstudien
im Bildungsbereich als Scientific Use Files (SUF) für die Nachnutzung zur
Verfügung gestellt.
Seit 2014 wurden die Daten von IGLU 2001, 2006, 2011, 2016, TIMSS 2011,
2015, PISA 2000, 2006, 2015, ICILS 2013 und PIAAC 2011 sowie PIAAC-L
(2014 bis 2016) bereitgestellt. Auch aufgrund der hohen Qualität dieser Daten
und der medialen Aufmerksamkeit für diese Studien besteht hier ein hohes
Nachnutzungspotenzial und die Daten werden bereits umfangreich für weitere
Forschungsprojekte genutzt.
Weitere Datenzugänge oder Datenpools entstehen fortlaufend in den
Forschungsprojekten, die vom BMBF im Rahmenprogramm empirische
Bildungsforschung gefördert werden. Diese Projekte sind verpflichtet, die entstandenen
Forschungsdaten zur Sicherung und Nachnutzung zur Verfügung zu stellen.
Zum aktuellen Stand (25. Januar 2021) sind über den Verbund Forschungsdaten
Bildung 201 Datensätze von Projekten aus dem Rahmenprogramm
nachgewiesen. Davon stehen 45 Datensätze für die Nachnutzung durch die
wissenschaftliche Gemeinschaft zur Verfügung. Die Datensätze sind in der Regel nicht
öffentlich zum Download verfügbar, sondern werden entweder direkt nach
erfolgter Registrierung oder auf Antrag vom Forschungsdatenzentrum
bereitgestellt.
Das von Bund und Ländern finanzierte Leibniz-Institut für Bildungsverläufe
e.V. (LIfBi) stellt seit dem Jahr 2011 die Daten der sechs im Nationalen
Bildungspanel (NEPS) verfolgten Startkohorten sowie der beiden abgeschlossenen
NEPS-Zusatzstudien kontinuierlich unmittelbar nach ihrer Aufbereitung der
wissenschaftlichen Gemeinschaft kostenfrei als Scientific-Use-Files (SUF) zur
Verfügung. Zum aktuellen Stand (25. Januar 2021) sind im
Forschungsdatenzentrum des LIfBi insgesamt 52 Datensätze hinterlegt, davon wurden sieben
Datensätze bereits vor 2014 bereitgestellt. Außerdem wurden drei Datensätze
zu NEPS-Zusatzstudien als SUF veröffentlicht (NEPS-Zusatzstudie Baden-
Württemberg, NEPS-Zusatzstudie Thüringen, NEPS-ADIAB). Die Webseite
des Forschungsdatenzentrums des LIfBi weist zum aktuellen Stand 1.971
laufende und abgeschlossene Forschungsprojekte mit Daten des NEPS nach.
In der Gesundheitsforschung werden umfassende Datenpools beispielsweise im
Rahmen von großen Beobachtungsstudien angelegt. Vom BMBF wurden seit
2014 in verschiedenen Maßnahmen längsschnittliche Kohortenstudien
gefördert. Diese zielen überwiegend auf die Beantwortung spezifischer
Forschungsfragen. Die wissenschaftlich meist sehr ergiebigen Daten dieser Studien werden
jedoch i.d.R. auch anderen Forschenden zur Nutzung zugänglich gemacht.
Aufgrund der Kürze der Zeit, die für die Beantwortung dieser Anfrage zur
Verfügung steht, wird im Nachfolgenden exemplarisch eine besonders umfassende
Kohorte aufgeführt: die NAKO Gesundheitsstudie (NAKO). Der Fokus der
Förderung dieses Projektes liegt explizit auf der Erhebung, Archivierung und
Qualitätssicherung der Daten und deren Nutzbarmachung für
Forschungsprojekte: Die NAKO ist ein auf 20 bis 30 Jahre angelegtes, interdisziplinäres
Vorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern von Universitäten, der
Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft und anderen
Forschungsinstituten in Deutschland. In der NAKO werden bundesweit 200.000
Erwachsene wiederholt umfassend medizinisch untersucht und zu Lebensumständen,
Gesundheitsverhalten u. a. befragt. Die über alle Studienregionen hinweg
standardisiert erhobenen, qualitätsgesicherten und aufbereiteten Daten sollen von
Forschenden über Jahrzehnte hinweg für Forschungsprojekte genutzt werden
können. Die NAKO stellt somit eine umfassende Datenressource für die
biomedizinische Forschung zu wichtigen Volkskrankheiten dar. Sie wird seit 2013
vom BMBF, den 13 beteiligten Ländern und vier Helmholtz-Zentren mit
insgesamt bis zu 256 Mio. Euro in zehn Jahren gefördert (zwei Förderphasen).
In der Fördermaßnahme „Stadtklima im Wandel [UC]2“ ist ein Datenpool und
ein Datenmanagementsystem errichtet worden, das umfassende Daten zu
Wetter, Klima und Luftqualität in Großstädten enthält und in der Forschung genutzt
wird. Zu den verfügbaren Daten gehören Langzeitmessungen,
Intensivmesskampagnen und Daten aus physikalischer Modellierung (siehe auch
http://uc2-
program.org/datenmanagement).
6. Welche genuin neuen Projekte sind seit Oktober 2020 im Rahmen des
„Aktionsplans Forschungsdaten“ des BMBF hinzugekommen, und
welche weiteren konkreten Projekte sind für den Zeitraum bis 2022 geplant
(bitte die geförderten und geplanten Projekte inklusive Projektname,
geförderte Institutionen, Laufzeit, Fördersumme und Ressortzugehörigkeit
für die drei genannten Bereiche „Datensouveränität/
Dateninfrastrukturen“, „Datenbasierte Innovationen“ und „Datenkompetenzen“ auflisten)?
Der Aufbau der NFDI und der EOSC wurde nach der Veröffentlichung des
Aktionsplans weiter vorangebracht. In einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren
wurden bisher neun Konsortien zur Förderung in der NFDI ausgewählt, bis
Ende 2022 sollen insgesamt bis zu 30 NFDI-Konsortien ausgewählt und gefördert
werden. Für Einzelheiten zu den NFDI-Konsortien siehe die Antwort zu Frage
14. In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird die
Bundesregierung im Rahmen des Aktionsplans Forschungsdaten ein
Doktorandinnen- und Doktoranden-Programm zur Kompetenzbildung im Bereich
Datenwissenschaften auflegen. Aufbauend auf den Aktivitäten der NFDI wird die
Bundesregierung die Vermittlung von Datenkompetenzen fördern und mit
einem themenoffenen Förderprogramm Projekte von
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit starker datenwissenschaftlicher
Perspektive, gekoppelt mit einer bestimmten Fachdisziplin, unterstützen.
Außerdem ist vorgesehen, Fachhochschulen und Hochschulen der angewandten
Wissenschaften beim Aufbau von Strukturen zum Forschungsdatenmanagement zu
unterstützen.
Zur Förderung des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen (NHR)
erfolgt 2021 eine Zuweisung an die Länder in Höhe von bis zu 22,07 Mio. Euro
(Bundesanteil für die Zentren und für gemeinsame Projekte). Ab 2022 können
den Ländern für das NHR jährlich bis zu 31,25 Mio. Euro zugewiesen werden.
Die Förderung ist grundsätzlich auf zehn Jahre angelegt.
Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung vom 2. Dezember 2020 die
gemeinsam vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, der Bundesministerin
für Bildung und Forschung und dem Bundesminister für Wirtschaft und
Energie (BMWi) vorgelegte Fortschreibung der Strategie Künstliche Intelligenz
(KI-Strategie) der Bundesregierung beschlossen. Mit der Fortschreibung
fokussiert die Bundesregierung ihre Maßnahmen im Hinblick auf aktuelle
Entwicklungen im Bereich der KI seit Beschluss der Strategie im November 2018.
Die Beratungen der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz des Deutschen
Bundestages hat die Bundesregierung ebenfalls aufmerksam verfolgt und so die
Empfehlungen der Kommission bereits bei der Fortschreibung der KI-Strategie
berücksichtigt.
Das BMBF fördert fünf universitäre KI-Kompetenzzentren sowie das Deutsche
Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI). Ziel der KI-Strategie
der Bundesregierung ist es, Deutschland und Europa zu einem führenden KI-
Standort zu machen. Dafür wollen wir ein KI-Ökosystem auf- und ausbauen
und dabei KI-Forschung sowohl in der Spitze als auch in der Breite fördern.
Der Ausbau und die Vernetzung der bestehenden Kompetenzzentren für KI-
Forschung ist eine zentrale Maßnahme der KI-Strategie. Sie sind eine tragende
Säule der KI-Forschung in Deutschland.
Mit der Fortschreibung überführt die Bundesregierung zudem den Beschluss
des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 in ihr Programm, im Rahmen des
Konjunktur- und Zukunftspakets die Investitionen des Bundes in KI bis 2025
von 3 auf 5 Mrd. Euro zu erhöhen. Aus diesen Mitteln sollen insbesondere die
Recheninfrastruktur modernisiert und Rechenkapazitäten durch neue
Supercomputer erhöht, die systematische digitale Bereitstellung von Daten bisher
nicht zugänglicher Datenpools gefördert, die KI-Kompetenzzentren langfristig
gestärkt und mit der regionalen Wirtschaft in Anwendungshubs verzahnt und
KI-Ökosysteme von internationaler Strahlkraft aufgebaut werden, um so die
Basis für ein europäisches KI-Netzwerk und die Wettbewerbsfähigkeit von KI
„Made in Europe“ zu legen.
Das BMBF bereitet derzeit ein Fachprogramm für die Erforschung und
Entwicklung künftiger Kommunikationstechnologien vor. Die Veröffentlichung
des Programms ist im zweiten Quartal 2021 vorgesehen.
Zu den strategischen Initiativen des BMBF im Rahmen der IT-Sicherheit und
der Quantentechnologien zum Aufbau eines Pilotnetzes für die
Quantenkommunikation sowie zum Auf- und Ausbau des Quantencomputing in
Deutschland wurden seit Oktober 2020 die folgenden Maßnahmen gestartet:
Quantencomputing:
– Maßnahme „Quantenprozessoren und Technologien für Quantencomputer“,
Laufzeit bis 2025, vorauss. Fördermittel in Höhe von 110 Mio. Euro
– Maßnahme „Quanteninformatik – Algorithmen, Software, Anwendungen“,
Laufzeit bis 2024, vorauss. Fördermittel in Höhe von 19 Mio. Euro
Quantenkommunikation:
– Maßnahme „Pilotinitiative QuNET“, Laufzeit der Pilotinitiative bis 2026,
vorauss. Fördermittel in Höhe von 125 Mio. Euro
Mit der Initiative zu Quantenprozessoren setzt das BMBF wichtige Impulse für
eine souveräne Technologieentwicklung für das Quantencomputing in
Deutschland. Komplementär dazu wird die Entwicklung von Software und
Anwendungen unterstützt, um Forschungseinrichtungen und Unternehmen frühzeitig an
die Nutzung des Quantencomputing heranzuführen. Mit QuNET schafft das
BMBF die Basis für ein hochsicheres Quantennetzwerk. Ziel der Initiative ist
ein Pilotnetz zur Quantenkommunikation für die abhör- und
manipulationssichere Datenübertragung. Künftige Maßnahmen zu den genannten
Themenfeldern befinden sich noch in der Entwicklung und in der Abstimmung der
Ressorts.
Die Erforschung und Entwicklung von datenbasierten Produktionsverfahren,
Dienstleistungen und Geschäftsmodellen ist ein zentrales Ziel des Programms
„Zukunft der Wertschöpfung“, welches im März 2021 veröffentlicht wird. Im
Programm sollen dafür neuartige Ansätze zur Generierung und Nutzung von
Daten aus unterschiedlichen Quellen für neue Formen der Wertschöpfung
entwickelt und prototypisch erprobt werden. Plattform-,Datenökonomie und
Industrie 4.0 sind erste Ausprägungen dieser neuen Wertschöpfung. Digitale
Ökosysteme entfalten eine bisher nicht gekannte Dynamik und Automation. Sie
bringen unter Nutzung von verfügbaren Daten die Grundlage für neue
Geschäftsmodelle und Nutzenversprechen hervor.
Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln wird im Rahmen des
neuen Programms „Zukunft der Wertschöpfung“ ein Förderaufruf zum
Themenkomplex „Neue Methoden und Werkzeuge für die digitale
Geschäftsmodellentwicklung“ veröffentlicht. Digitale und datenbasierte Geschäftsmodelle
stellen etablierte Geschäftsmodelle und tradierte Wertschöpfungsstrukturen in
Frage. Plattformbasierte Geschäftsmodelle vermitteln zwischen Angebot und
Nachfrage, ohne dabei selbst eigene Investitionsgüter oder eine Produktion zu
besitzen. Mehrwert entsteht hier durch die digitale Zusammenführung von
Daten sowie eine optimierte Leistungsvermittlung. Um auf die Veränderung in der
Wertschöpfungslogik zu reagieren und neue Wertschöpfungsnetzwerke zu
befördern, ist es notwendig, Methoden, Werkzeuge und Modelle für die
Etablierung neuer digitaler, datengetriebener Geschäftsmodelle zu entwickeln und zu
erproben.
Gleichzeitig ist der Aktionsplan Forschungsdaten auch ein Instrument, um
Diskussionen zur besseren Verfügbarmachung von Forschungsdaten bzw. die
Zugänge der Forschung zu Daten zu verbessern, anzustoßen. In diesem
Zusammenhang ist der Aktionsplan Forschungsdaten auch als Beitrag des BMBF in
die Datenstrategie der Bundesregierung eingeflossen.
Eine tabellarische Auflistung von nach Veröffentlichung des Aktionsplans
gestarteten Förderprojekten des BMBF ist in der Anlage 2 beigefügt.*
7. Plant die Bundesregierung im Zuge der Veröffentlichung des
„Aktionsplans Forschungsdaten“ die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zum
Erreichen der darin genannten Ziele?
a) Wenn ja, über welchen Zeitraum sollen diese Summen bereitgestellt
werden, und wie verteilen sich diese auf temporäre Förderung und
langfristige Investitionen?
b) Wenn ja, aus welchen Ressorts werden diese Mittel bereitgestellt?
c) Wenn nein, ergeben sich unabhängig vom „Aktionsplan
Forschungsdaten“ Änderungen in der Finanzierung und Förderung von
Dateninfrastrukturen, datenbasierten Innovationen oder Datenkompetenzen
für das Jahr 2021 im Vergleich zu 2020?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Die Umsetzung des Aktionsplans Forschungsdaten erfolgt u. a. auf der Ebene
von Einzelmaßnahmen, deren finanzielle Ausgestaltung abhängig von den
Ergebnissen des parlamentarischen Verfahrens zur Haushaltsaufstellung der
jeweiligen Haushaltsjahre ist. Da die Nutzung digitaler Daten in der Forschung
von einer hohen Dynamik geprägt ist, bietet der Aktionsplan ein ausreichendes
Maß an Flexibilität in der Umsetzung der Maßnahmen um auch auf aktuelle
Entwicklungen reagieren zu können.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/26476 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
8. Welche Zusammenarbeit findet bei der Umsetzung des „Aktionsplans
Forschungsdaten“ seitens der Bundesregierung mit den Ländern,
Hochschulen und Forschungsgemeinschaften sowie zwischen den
Bundesministerien (insbesondere zwischen dem Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) und BMBF) statt?
Die Umsetzung und Ausgestaltung der im Aktionsplan Forschungsdaten
enthaltenen Maßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit den betreffenden
Akteuren in Wissenschaft und Forschung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
Im Hinblick auf die datengestützte Gesundheitsforschung findet eine enge
Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und
dem BMBF statt. Dies zeigt sich beispielsweise in der Innovationsinitiative
„Daten für Gesundheit“, die im September 2020 gemeinsam von BMBF, BMG
und BMWi vorgelegt wurde und die Maßnahmen der drei Ressorts zur
Stärkung der datengestützten Gesundheitsforschung in Deutschland bündelt. Zu
Stand und Weiterentwicklung der genannten Maßnahmen findet ein
regelmäßiger Austausch zwischen den Ressorts statt.
9. Welche Abstimmung der Ziele und Umsetzung des „Aktionsplans
Forschungsdaten“ findet seitens der Bundesregierung auf europäischer
Ebene statt, oder inwieweit plant die Bundesregierung eine solche
Zusammenarbeit, und mit welchen konkreten europäischen Programmen und
Aktivitäten soll der „Aktionsplan Forschungsdaten“ abgestimmt werden?
Der Aktionsplan Forschungsdaten stellt als Beitrag des BMBF zur
Datenstrategie der Bundesregierung nationale Schwerpunkte, Ziele und Maßnahmen dar,
die keiner formalen internationalen Abstimmung bedürfen. Dennoch ist die
internationale und europäische Anschlussfähigkeit und Interoperabilität von
Forschungsdaten und Forschungsdateninfrastrukturen von Anfang an in die
Überlegungen einbezogen worden. Entsprechend wurde und wird die NFDI parallel
zur EOSC auf- und ausgebaut und ist eng mit dieser verknüpft. Deutschland hat
sich zu einem frühen Zeitpunkt in die Gestaltung der EOSC eingebracht und
die Entwicklung im Anfangsstadium über die sogenannte GO FAIR Initiative
gemeinsam mit den Niederlanden und Frankreich vorangetrieben. In die
weitere Entwicklung der EOSC ist Deutschland über das Programm Horizont
Europa, den Europäischen Forschungsraum und die unmittelbaren Begleitgremien
eingebunden. Auch über den RfII wird der internationale Vergleich und
Austausch vorangetrieben.
10. Inwiefern sind Nachhaltigkeit und Klimaschutz als Querschnittsthema im
Aktionsplan verankert, und mit welchen konkreten Maßnahmen bringt
die Bundesregierung Aspekte wie Green IT, Energie- und
Ressourceneffizienz im Besonderen voran (bitte die einzelnen Programme mit
Nennung von Laufzeit und Fördervolumen auflisten)?
Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind als Querschnittsthemen im Aktionsplan
Forschungsdaten verankert. Der Aspekt „Daten nutzen für Klimaschutz und
Nachhaltigkeit“ wird über die Maßnahmen „Klimadaten lokal nutzbar
machen“, „Datenauswertung und -nutzung von Meeres-, Küsten- und
Polarforschung verbessern“ (Deutsche Allianz für Meeresforschung), „Klimadaten der
Arktis für neues Handlungswissen nutzbar machen – MOSAiC-Daten“ und
„Daten für die Umweltwirtschaft intelligent nutzen“ (Digital GreenTech)
adressiert. Für Laufzeit und Fördervolumen dieser Maßnahmen wird auf die Antwort
zu den Fragen 4 und 6 verwiesen.
Der Aspekt einer energie- und ressourceneffizienten Green IT wird
beispielsweise im Pilot-Innovationswettbewerb „Energieeffizientes KI-System“ und
über den Innovationswettbewerb „Elektronik für energiesparsame
Informations- und Kommunikationstechnik (Green ICT)“ adressiert. Für Laufzeit und
Fördervolumen dieser beiden Wettbewerbe wird auf die Antworten zu den
Fragen 4 und 6 verwiesen. Nachhaltige Elektronik ist ein Schwerpunkt im neuen
Rahmenprogramm 2021 bis 2024 der Bundesregierung „Mikroelektronik.
Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa.“. Der Aktionsplan
„Natürlich. Digital. Nachhaltig.“ bündelt Initiativen des BMBF an der
allgemeinen Schnittstelle von Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Sinne der
Agenda 2030 und wurde im Dezember 2019 veröffentlicht.
11. Mit welchen konkreten Maßnahmen, die ggf. Teil des Aktionsplans sind,
setzt die Bundesregierung die Empfehlungen des Positionspapiers „Zum
Wandel in den Wissenschaften durch datenintensive Forschung“ des
Wissenschaftsrats (
https://www.wissenschaftsrat.de/download/2020/866
7-20.pdf?__blob=publicationFile&v=5) und des Impulspapiers der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Thema „Digitaler Wandel in
den Wissenschaften“ vom Oktober 2020 (
https://zenodo.org/record/4191
345/files/20201028_Digitaler_Wandel_in_den_Wissenschaften_DFG-Im
pulspapier_de.pdf?download=1) um, und falls es dafür keine
Maßnahmen gibt, warum nicht, insbesondere die Empfehlungen,
a) vernetzte Beratungsstrukturen zum rechtlichen und ethischen
Rahmen datenintensiver Forschung aufzubauen,
b) Ressourcen für nachhaltige Datenkuratierung, Datenspeicherung und
Datensicherheit bereitzustellen,
c) Experimentierräume in der Forschungsförderung bereitzustellen,
d) neue Formate für Anbahnungsfinanzierung für die interdisziplinäre
datenintensive Forschung zu entwickeln,
e) auch außerhalb der NFDI (Nationale Forschungsdateninfrastruktur)-
Konsortien einen nachhaltigen Datenstrukturaufbau zu ermöglichen,
f) die Entwicklung und Anwendung von offener Forschungssoftware zu
ermöglichen, und welche weiteren Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung im Rahmen des „Aktionsplan Forschungsdaten“, um die
bei der datenintensiven Forschung genutzte Forschungssoftware
langfristig zu sichern, um so Nachvollziehbarkeit und
Reproduzierbarkeit der Forschungsdaten zu gewährleisten,
g) Begutachtungsprozesse der komplexen datenintensiven
Forschungsprozesse zu unterstützen,
h) Wissenschaftskommunikation in diesem Bereich zu stärken,
i) die Forschung in der öffentlich finanzierten Wissenschaft mit Daten
der öffentlichen Hand und des privaten Sektors auszubauen und
Datennutzungen in der Gesellschaft unter Wahrung wissenschaftlicher
Standards, rechtlicher Regelungen und Gewährleistung von
übergreifenden Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu unterstützen?
Die Fragen 11 bis 11i werden im Zusammenhang beantwortet.
Die vom Wissenschaftsrat bzw. der DFG im Oktober 2020 veröffentlichten
Positionspapiere wurden von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen.
Beide Dokumente wurden erst nach der Veröffentlichung des Aktionsplans
Forschungsdaten am 5. Oktober 2020 finalisiert.
Die Bundesregierung begrüßt es, dass sich die verschiedenen Akteure des
deutschen Wissenschaftssystems intensiv mit den sich aus dem digitalen Wandel
ergebenden Herausforderungen auseinandersetzen und Hinweise zu möglichen
Handlungsfeldern liefern. Während das Impulspapier der DFG insbesondere
die Konsequenzen für das eigene Förderhandeln aufzeigt, richtet sich das
Dokument des Wissenschaftsrats an die unterschiedlichen Akteure des
Wissenschaftssystems.
Aspekte aus den Dokumenten wurden bei der Konzeption der NFDI
berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse aus diesen Stellungnahmen
bei der Umsetzung des Aktionsplans Forschungsdaten berücksichtigt. Auch die
Bund-Länder-Förderung zum Nationalen Hochleistungsrechnen an
Hochschulen (NHR) enthält Aspekte, die sich in den Empfehlungen wiederfinden.
Mit der NFDI sollen Datenbestände systematisch erschlossen, langfristig
gesichert und entlang der FAIR-Prinzipien über Disziplinen- und Ländergrenzen
hinaus zugänglich gemacht werden. Im Rahmen der NFDI werden Mittel für die
langfristige Datenkuratierung und Speicherung unter Einhaltung hoher
Datensicherheitsstandards bereitgestellt. Durch die gezielte Einbindung von
qualifizierten Konsortialpartnern sowie ggfs. externer Unterstützung mit entsprechender
Rechtsexpertise werden die speziellen rechtlichen Herausforderungen im
Zusammenhang mit dem Forschungsdatenmanagement adressiert.
Auch außerhalb der NFDI-Konsortien fördert die Bundesregierung den
nachhaltigen Aufbau von Dateninfrastrukturen für die Forschung. Die seit 2016
vom BMBF geförderte Medizininformatik-Initiative (MII) hat zum Beispiel das
Ziel, Forschung und Patientenversorgung durch die standortübergreifende
Verknüpfung von Forschungs- und Versorgungsdaten zu verbessern. Zu diesem
Zweck werden IT-Infrastrukturen an perspektivisch allen deutschen
Universitätskliniken aufgebaut. Die MII hat Anknüpfungspunkte zu den NFDI-
Konsortien NFDI4Health und GHGA und steht hier in einem engen Austausch.
Im Rahmen des Aktionsplans „ErUM-Data – Von Big Data zu Smart Data:
Digitalisierung in der Naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung“ soll die
Entstehung von föderierten Digitalinfrastrukturen im Rahmen der
Projektförderung gefördert werden. Ziel ist es, individuelle Rechen-, Speicher- und
Netzwerkkapazitäten zu föderierten hochleistungsfähigen Digitalinfrastrukturen
zusammenzuschließen und den Ausbau dahin zu unterstützen. Eine dezidierte
Förderrichtlinie ist hierzu für 2024 geplant und wird Projekte in
Zusammenarbeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördern, in denen
Digitalinfrastrukturen in interdisziplinären Zusammenschlüssen weiterentwickelt und
vernetzt werden. Eine Förderung von hervorragenden Projektideen ist aber
auch bereits jetzt im Rahmen der Förderrichtlinien zum Aktionsplan ErUM-Pro
möglich.
Die Schaffung bzw. die Stärkung von Reallaboren und Experimentierräumen ist
im Koalitionsvertrag der aktuellen Legislaturperiode verankert. Um den
Ressorts einen übergreifenden Austausch zum Thema zu vereinfachen und eine
gemeinsame Arbeitsplattform zu bieten, wurde die interministerielle
Arbeitsgruppe (IM AG) „Reallabore“ ins Leben gerufen, die seit November 2018
regelmäßig tagt. Mit enger Begleitung der IM AG wurde die Erstellung einer
Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln in Auftrag gegeben. Mit
diesem Gutachten liegt nun eine praxisorientierte Arbeitshilfe vor, die dabei hilft,
rechtssichere und innovationsoffene Experimentierklauseln als rechtliche Basis
für Reallabore zu formulieren. Neben der Verbesserung der rechtlichen
Rahmenbedingungen zielen die Aktivitäten ebenso auf die stärkere Vernetzung und
Information der Reallabore und Experimentierräume (Netzwerk Reallabore,
Handbuch Reallabore, Innovationspreis Reallabore).
Das BMBF hat die Förderung im Bereich Citizen Science bereits seit 2013
konsequent ausgebaut. Mittlerweile finden sich Projekte der Bürgerforschung
in allen Abteilungen des BMBF. Breitenwirksame Aktionen wie z. B. die
Mobilisierungsaktion „Expedition Erdreich“ im Wissenschaftsjahr 2021 und das
im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft durchgeführte Projekt „Plastic Pirates“
tragen zur wachsenden Aufmerksamkeit für bürgerwissenschaftliches Arbeiten
bei.
Citizen Science Projekte ermöglichen es, dezentral große Datenmengen zu
gewinnen und auszuwerten. Das Wachstum der Bürgerwissenschaften macht es
notwendig, Fragen der Datennutzung dieser Projekte zu adressieren. Das
BMBF setzt sich dafür ein, die Kompetenzen bei allen Projektbeteiligten in
Bezug auf den Umgang und die Nutzung von im Rahmen von
bürgerwissenschaftlichen Projekten erhobenen Daten zu stärken. Hierzu wurde im Jahr 2020 die
Erarbeitung eines Leitfadens zu rechtlichen Fragen in Citizen Science-
Projekten gefördert (
https://doi.naturkundemuseum.berlin/data/10.7479/c3y1-
fw50). Der Leitfaden klärt wichtige Fragen zum Datenschutz und Urheberrecht
und zeigt Wege und Lösungen im Umgang mit rechtlichen Fragen auf. Zudem
trägt auch die BMBF-Projektförderung unmittelbar zum qualitätsvollen
Umgang mit Daten in der Bürgerforschung bei. Bei dem Projekt „Expedition
Erdreich“ z. B. werden deutschlandweit Bürgerinnen und Bürger aufgefordert,
Daten zur Bodenqualität in Deutschland zu erheben und sie zusammen mit der
Wissenschaft auszuwerten. Hier, wie auch in anderen Citizen Science-
Projekten, fördert das BMBF zum einen auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger das
Verständnis für das wissenschaftliche Arbeiten und die Bedeutung qualitativ
hochwertiger Datenerfassung und Datennutzung. Zum anderen stärkt es die
Fähigkeit der Wissenschaft, Werkzeuge der Datenerhebung und Datenhaltung so
zu strukturieren, dass sie für einen weiten Nutzerkreis zugänglich und
verwertbar sind. Darüber hinaus waren bereits in der zweiten 2019 veröffentlichten
Förderrichtlinie Bürgerforschung Angaben zum Umgang mit Daten (Erhebung
von Daten, Datenqualität, Datensicherung und Speicherung von Daten,
Zugänglichkeit von Daten, Zitation von Daten, etc.) verpflichtender Teil der
einzureichenden Skizzen.
Die öffentliche Kommunikation mit und über Wissenschaft hat gerade im Jahr
2020 noch einmal zugenommen. Wissenschaftskommunikation hat sich
entsprechend als wichtige Aufgabe im deutschen Wissenschaftssystem etabliert
und professionalisiert. Das BMBF begrüßt diese Entwicklung und hat seine
Aktivitäten im Bereich der Wissenschaftskommunikation stark ausgebaut und
unterstützt und betreibt Wissenschaftskommunikation mit dem Anspruch, die
Gesellschaft in ihrer Breite zu erreichen.
12. Inwiefern haben sich durch die Herausforderungen der Pandemiekrise
neue Handlungs- und Nachbesserungsbedarfe beim „Aktionsplan
Forschungsdaten“, beispielsweise hinsichtlich eines evidenzbasierten
Monitorings der Eindämmungsmaßnahmen, gezeigt, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die vom BMBF in seinem Aktionsplan
Forschungsdaten aufgezeigten Handlungsbedarfe und die dazu eingeleiteten
Maßnahmen richtig und zielführend sind. Insbesondere auf Basis von
möglichst umfassenden und strukturierten Daten, die zeitnah erhoben und
ausgewertet werden können, ist Gesundheitsforschung möglich, die einen
praxisrelevanten Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten kann. Das BMBF hat
dazu die im Aktionsplan Forschungsdaten ausgeführten Maßnahmen, wo
notwendig, während der Corona-Pandemie noch einmal durch gezielte Aktivitäten
gestärkt, ergänzt, flankiert oder erweitert. So wird beispielsweise aktuell die
COVID-19-Forschungsdatenplattform CODEX durch zwei zentrale BMBF-
geförderte Akteure aufgesetzt: das 2020 aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie
initiierte Netzwerk Universitätsmedizin und die 2016 gestartete
Medizininformatik-Initiative. Die standortübergreifende Datengrundlage soll
wissenschaftliche Auswertungen ermöglichen, auch zu Einsatz und Wirksamkeit von
Therapien und Medikamenten gegen COVID-19. Auf dieser Basis sind bereits erste
wissenschaftliche Analysen publiziert worden. (
www.frontiersin.org/articles/1
0.3389/fpubh.2020.594117/full).
Darüber hinaus wird während der Pandemie der große Bedarf an Förderungen
im Bereich Modellierungen von Infektionsgeschehen deutlich. Datenbasierte
und modellgestützte Studien sind in der aktuellen Corona-Pandemie und auch
in möglichen zukünftigen Epidemien ein wichtiges Instrument zur Vorhersage
der Ausbreitung von Infektionen. Zudem stellen sie eine wichtige empirische
Basis für Entscheidungen über Maßnahmen zur Eindämmung des
Infektionsgeschehens dar. Seit April 2020 fördert das BMBF Verbundvorhaben zur
Modellierung des Einflusses nicht-pharmakologischer Interventionen auf das
Infektionsgeschehen. Die Modellierungsergebnisse des Verbunds MODUS-Covid sind
öffentlich einsehbar unter
https://covid-sim.info/.
13. Welche konkreten Maßnahmen setzt die Bundesregierung im Rahmen
von GAIA-X um,
a) um der Forschung Zugang zu forschungsrelevanten Daten und der
Wirtschaft Zugang zu mit öffentlichen Mitteln erforschten Daten zu
ermöglichen (bitte nach bereits laufenden Projekten und
Projektausschreibungen in Planung inklusive Laufzeit und Fördersumme
aufschlüsseln),
b) um Interoperabilität zwischen Gaia X, der NFDI und der ESOC
sicherzustellen?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich u. a. das Ziel gesetzt, GAIA-X zu einem
innovativen Instrument des Wissens- und Technologietransfers auszugestalten und so
einen neuen Kanal für den Transfer von Wissen aus der Forschung in die
Wirtschaft und von der Wirtschaft in die Forschung zu erschließen. Weiterhin wird
auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 25 und 26 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/23508 verwiesen.
14. Was ist der Umsetzungsstand der Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (bitte nach konkreten Maßnahmen und Projekten inklusive Laufzeit
und Fördervolumen aufschlüsseln), und wie wird bei der NFDI
sichergestellt, dass die Daten benutzerfreundlich und datenschutzsicher geteilt
werden können und die Infrastruktur mit Green IT nachhaltig aufgebaut
wird?
Aufbau und Förderung der NFDI entsprechen der in der Bund-Länder-
Vereinbarung vom 16. November 2018 festgehaltenen Zeitplanung. Insbesondere
wurde/n:
– durch Bund und Länder auf der GWK-Sitzung vom 3. Mai 2019 Karlsruhe
als Standort der NFDI Geschäftsstelle (Direktorat) festgelegt;
– durch Bund und Länder auf der GWK-Sitzung am 5. Juli 2019 die
Gründung der NFDI als gemeinnütziger Verein beschlossen;
– auf Empfehlung einer wissenschaftsgeleiteten Findungskommission Prof.
Dr. York Sure-Vetter als Direktor der NFDI eingesetzt, mit Arbeitsaufnahme
zum 1. März 2020;
– die nachfolgenden Konsortien in der ersten Förderrunde am 26. Juni 2020
von der GWK für eine Förderung ausgewählt (Laufzeit zunächst 2020 bis
2025):
• „NFDI4Culture – Konsortium für Forschungsdaten zu materiellen und
immateriellen Kulturgütern“ in Höhe von 14.691.017 Euro,
• „KonsortSWD – Konsortium für die Sozial-, Bildungs-, Verhaltens- und
Wirtschaftswissenschaften“ in Höhe von 17.202.953 Euro,
• „GHGA – Deutsches Humangenom-Phenomarchiv“ in Höhe von
17.471.420 Euro,
• „NFDI4Health – Nationale Forschungsdateninfrastruktur für
personenbezogene Gesundheitsdaten“ in Höhe von 15.133.191 Euro,
• „DataPLANT – Daten in Pflanzen-Grundlagenforschung“ in Höhe von
11.728.870 Euro,
• „NFDI4BioDiversität – Biodiversität, Ökologie und Umweltdaten“ in Höhe
von 16.762.593 Euro,
• „NFDI4Cat – NFDI für Wissenschaften mit Bezug zur Katalyse“ in Höhe
von 12.389.025 Euro,
• „NFDI4Chem – Fachkonsortium Chemie in der NFDI“ in Höhe von
17.423.467 Euro,
• „NFDI4Ing – Nationale Forschungsdateninfrastruktur für die
Ingenieurwissenschaften“ in Höhe von 17.300.126 Euro
– der NFDI-Verein am 12. Oktober 2020 gegründet.
Das enge Zusammenwirken von Wissenschaft und Wissenschaftsinfrastruktur
in den NFDI-Konsortien stellt sicher, dass die Anforderungen von
Benutzerinnen und Benutzern (wie z. B. Nutzerfreundlichkeit) berücksichtigt werden.
Partner mit entsprechender Rechtsexpertise sind gezielt in Konsortien
eingebunden, um DSGVO-Konformität und weitere Rechtsaspekte abzudecken. An
der NFDI beteiligte Infrastruktureinrichtungen, insbesondere große
Rechenzentren, verfügen über Konzepte für Green IT, die sie in die NFDI mit
einbringen.
15. Was ist der Umsetzungsstand der European Open Science Cloud, und
wie wirkt er sich auf den „Aktionsplan Forschungsdaten“ der
Bundesregierung aus?
Der Aufbau der EOSC hat während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im
zweiten Halbjahr 2020 entscheidende Fortschritte gemacht, insbesondere im
Hinblick auf eine nachhaltige Governance der EOSC: Die im Juli 2020
gegründete EOSC Association, in der derzeit knapp 140 Mitgliedsorganisationen aus
der Wissenschaft und weitere knapp 50 Organisationen als Beobachter
vertreten sind, legt die inhaltliche Ausrichtung und das Arbeitsprogramm der EOSC
fest. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer strategischen Partnerschaft im
Horizont Europa-Programm der EU. Die Mitgliedstaaten und assoziierten
Staaten begleiten den EOSC-Aufbau und beraten die EOSC-Association auf
strategischer Ebene in einem eigenen Steuerungsgremium. Über letzteres können
deutsche Interessen und Ziele, wie etwa die im Aktionsplan Forschungsdaten
festgehaltenen Schwerpunkte, eingebracht werden. Umgekehrt werden
Anforderungen und Überlegungen aus dem europäischen Raum regelmäßig zwischen
den deutschen Akteuren im Bereich Forschungsdaten diskutiert.
16. Mit welchen Mitteln und Programmen setzt die Bundesregierung die
Open-Access-Strategie um (aufschlüsseln nach Programmen, Laufzeit
und Fördervolumen aufschlüsseln), und inwiefern werden
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Open-Access-Strategie der
Bundesregierung miteinbezogen, und welche Rolle spielen Hochschulen,
forschende Unternehmen etc. hierbei?
Zur Umsetzung der Open Access-Strategie hat die Bundesregierung
verschiedene Fördermaßnahmen aufgesetzt und eine umfangreiche
Fachinformationsoffensive durchgeführt. Mit einem Gesamtetat von rund 15 Mio. Euro werden
Forschungsprojekte und Initiativen von Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen sowie von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
(insbesondere KMU) in ihren Bestrebungen zur Stärkung eines nationalen
Open Access-Ökosystems unterstützt.
Es handelt es sich im Einzelnen um folgende Fördermaßnahmen:
– Open Access-Ideenwettbewerb (2018 bis 2021)
Dieses Projekt befindet sich in der Abschlussphase und umfasste ein Budget
von rd. 5,3 Mio. Euro. Gefördert wurden Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insb.
KMU).
– Förderrichtlinie Transformation (2021 bis 2024)
Ziel der Förderrichtlinie ist die weitere Etablierung von Open Access als
Standard des wissenschaftlichen Publizierens. Die dafür eingesetzten Fördermittel
belaufen sich auf rd. 5,2 Mio. Euro. Einbezogen sind Hochschulen,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
(insb. KMU) und nicht gewerbliche Institutionen (z. B. gemeinnützige Vereine
und Stiftungen).
– Open Access- Monitor (2020 bis 2023)
Mit rd. 318.000 Euro wird eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung zur
Etablierung eines Open Access Monitors gefördert. Dieser dient als
Bestandsaufnahme über aktuelle und zukünftige Open Access-Aktivitäten.
– Kompetenz- und Vernetzungsplattform (2020 bis 2022)
Hierdurch schafft die Bundesregierung eine zentrale Anlaufstelle für den
Austausch innerhalb der Open Access-Community. Die Förderung von rd. 2,4 Mio.
Euro geht an Hochschulen, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung und
eine Stiftung des öffentlichen Rechts.
– Post Grant Fund (2018 bis 2021)
BMBF-geförderten Projekten wird nach Abschluss die Open Access-
Veröffentlichung finanziert (Umfang: rd. 300.000 Euro p.a.).
17. Welche Maßnahmen hat das BMBF selbst seit 2010 ergriffen, um eigene
Verwaltungsdaten im Sinne eines Open Government zur Verfügung zu
stellen, wo diese von öffentlichem oder Forschungsinteresse sein können,
und welche Maßnahmen sind für die nächsten Jahre bereits geplant?
Das BMBF prüft in Umsetzung des E-Government-Gesetzes regelmäßig, ob
entsprechende Verwaltungsdaten erhoben wurden. Die Veröffentlichung der
dem Gesetz unterliegenden Datensätze erfolgt über das Datenportal des BMBF.
Das Datenportal des BMBF wurde im Jahr 2011 gestartet und leistet mit
seinem umfangreichen Angebot an Bildungs- und Forschungsdaten einen
wesentlichen Beitrag für das öffentliche Forschungsinteresse. Es beinhaltet Zahlen
und Fakten zu den Themenbereichen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung
und Innovation einerseits und Bildung andererseits. Diese werden um
internationale Vergleiche ergänzt. Der Bereich FuE (Forschung und Entwicklung)
umfasst dabei unter anderem Statistiken zu Forschungsausgaben des Staates und
der Wirtschaft, zu FuE-Personal und zu Patenten. Der Bereich Bildung
beinhaltet u. a. Statistiken zum Elementarbereich, zu Kindergärten, Tageseinrichtungen
und Schulen, aber auch zu Hochschulen (u. a. Studierende,
Hochschulpersonal), Weiterbildung und Ausbildungsförderung (BAföG, Aufstiegs-BAföG).
Die im Datenportal des BMBF veröffentlichten Daten sind mit GovData, dem
Datenportal für Deutschland, verknüpft und können über diese Suchmaschine
aufgerufen werden.
18. Plant die Bundesregierung einen gesetzlichen Anspruch für Wissenschaft
und Forschung auf Datenschnittstellen bei Plattformbetreibern, der über
den engen Anwendungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
(NetzDG) hinausreicht?
Der Zugang zu wichtigen Datenbeständen und -verknüpfungen ist für die
Wissenschaft von zentraler Bedeutung. Daher wird bei neuen
Gesetzgebungsvorhaben künftig geprüft, in welchem Umfang forschungsfreundliche, barrierefreie
Zugangsregeln (sog. Forschungsklauseln) für die unabhängige
wissenschaftliche Forschung geschaffen werden können (siehe Datenstrategie der
Bundesregierung).
19. Welche konkreten Projekte zur Anonymisierung von Daten und zur
Stärkung der Datensicherheit wurden und werden vom BMBF gefördert?
Die Anonymisierung von Daten und die Stärkung der Datensicherheit sind
Querschnittsaufgaben, die sich in einer Vielzahl von BMBF-geförderten
Projekten wiederfinden.
So werden beispielsweise auch im Rahmen der NFDI Aspekte der
Anonymisierung und Datensicherheit adressiert. Daneben sind sichere und
vertrauenswürdige Informations- und Kommunikationssysteme sowie Privatheit und der
Schutz von Daten Förderschwerpunkte des Forschungsrahmenprogramms der
Bundesregierung für IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen
Welt 2015–2020“. Das Programm trägt in seiner Gesamtheit zur Stärkung der
Datensicherheit bei. In der Laufzeit des Programms von 2015 bis 2020 wurden
601 Teilvorhaben mit einer Gesamtzuwendung von rund 346 Mio. Euro
bewilligt (Stand 25. Januar 2021). Beispielhaft können hier die Projekte „AN.ON-
Next: Anonymität Online der nächsten Generation“ (Laufzeit 01/2016 bis
06/2019) und „SIOC: Anonymes Online-Shopping“ (Laufzeit 04/2016 bis
06/2019) genannt werden, die einen ausgewiesenen Schwerpunkt im Bereich
Anonymisierung haben.
Darüber hinaus wird das Thema Anonymisierung von Daten in zahlreichen
KI-Forschungsprojekten mitgedacht, ohne dass explizit einzelne Projekte
hervorgehoben werden können. BMBF hat zur Untersetzung dieses Themas
deshalb am 3. Juli 2020 eine Fördermaßnahme zum Thema „Erzeugung von
synthetischen Daten für Künstliche Intelligenz“ veröffentlicht. Die
Projektvorschläge werden derzeit begutachtet.
Im Rahmen der Medizininformatik-Initiative werden neben den aktuellen
Prozessen zum Aufbau der Dateninfrastrukturen an den einzelnen Standorten
konsortienübergreifend Verständigungen, u. a. zu den Bereichen harmonisierter
Kerndatensatz, Interoperabilität, Standards und Patienteneinwilligung erarbeitet
sowie Pilotprojekte für einen übergreifenden Datenaustausch erprobt. Dies
beinhaltet auch datenschutzkonforme Konzepte für die standortübergreifende
Nutzung von anonymisierten bzw. pseudonymisierten Versorgungsdaten.
20. Gibt es Pläne, eine öffentliche Übersicht über die von der
Bundesregierung geförderten Forschungsprojekte inklusive Projektleitung,
Fördersumme und Laufzeit maschinenlesbar und mit einer
Programmierschnittstelle, einer sog. API (Application Programming Interface)
bereitzustellen, wie es für EU-geförderte Projekte in Teilen bereits der Fall ist, um
die Antragstellung und die Transparenz für vom Bund geförderte
Forschungsprojekte zu vereinfachen?
Wenn ja, wann, und in welcher Form wird eine solche Datenbank
aufgebaut sein?
Wenn nein, warum nicht?
Als Service für Recherchezwecke und zur Erstellung von Statistiken findet sich
eine öffentliche Übersicht über die von der Bundesregierung geförderten
Forschungsprojekte im Förderkatalog. Dieser ist eine öffentlich verfügbare
Datenbank mit mehr als 110.000 abgeschlossenen und laufenden Vorhaben der
Projektförderung des Bundes. Der Förderkatalog beinhaltet jedoch keine
vollständige Abdeckung aller in den Ministerien bewilligten Zuwendungsfälle. Eine
kriterienbasierte, maschinenlesbare Auswertung der Förderkataloginhalte ist
möglich, die Ausgabe erfolgt dabei im .pdf- oder .csv-Format. Eine technische
Schnittstelle in Form einer API existiert in dem Sinne, dass unter Verwendung
der URL der Suchanfrage gezielt auf Suchergebnisse zugegriffen werden kann.
21. Plant die Bundesregierung, den „Flickenteppich von Regelungen zur
Forschungsdatenverarbeitung“ (
https://www.netzwerk-datenschutzexper-
tise.de/sites/default/files/gut_twmk_vorschlag_dinfmedforsch_v1.9_170
927.pdf) anzupassen und beispielsweise gemeinsam mit den Ländern auf
eine Harmonisierung der Vorschriften hinzuwirken?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind dazu in Planung?
Wenn nein, wieso nicht?
Das in der Frage in Bezug genommene Papier aus dem Jahr 2017 spricht sich
für eine weitergehende Harmonisierung des datenschutzrechtlichen
Rechtsrahmens im Bereich der medizinischen Forschung in Deutschland (a. a. O. S. 3 ff.)
aus. Die gegenwärtige Rechtslage ist dabei vor dem Hintergrund der föderalen
Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland differenziert zu betrachten.
Bei der Forschung auf der Grundlage von gesetzlichen Erlaubnistatbeständen
können sich Abstimmungsaufwände in der Praxis bzw. bei der Nutzung von
Daten bei länderübergreifenden Forschungsprojekten aufgrund
unterschiedlicher Rechtslagen in den Ländern ergeben (z. B. im Rahmen der
Landeskrankenhausgesetze). Das Ziel einer weitergehenden Harmonisierung des
Rechtsrahmens fällt in diesem Bereich maßgeblich in den Zuständigkeitsbereich der
Länder. Der Bund hat indes mit der im April 2020 verabschiedeten Regelung
des § 287a SGB V eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, um regulative
Inkohärenzen im Bereich der medizinischen Forschung abzubauen: Bei
länderübergreifenden Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung ist
Bundesdatenschutzrecht (§ 27 Bundesdatenschutzgesetz) anzuwenden und eine
federführende Aufsichtsbehörde zu benennen. Bei der einwilligungsbasierten
medizinischen Forschung handelt es sich vorrangig um Unterschiede in der
Auslegung einzelner Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die
Bundesregierung prüft weitere Optionen für eine Harmonisierung.
Drucksache 19/26476 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 78 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26476 – 80 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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