[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz,
Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/26141 –
Stand der Umsetzung des Bundesprogramms Polizei 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Sicherheits- und Ordnungskräfte in Deutschland riskieren tagtäglich ihr
Leben, ihre Gesundheit und ihr familiäres Glück, um Meinungsfreiheit,
Demonstrationsfreiheit und die Unversehrtheit von Leib und Eigentum aller
Bürger zu schützen. Sie verdienen nach Auffassung der Fragesteller Respekt,
Anerkennung und eine optimale Ausrüstung und keine Verunglimpfung,
Herabwürdigung und pauschalierten Vorverurteilungen, z. B. von journalistischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (
https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!56
89584/) oder politischen Entscheidungsträgern (
https://www.tagesspiegel.de/p
olitik/spd-chefin-saskia-esken-auch-in-deutschland-gibt-es-latenten-rassismu
s-bei-sicherheitskraeften/25895820.html).
Eine wirksame Ausstattung der Polizei beinhaltet nach Auffassung der
Fragesteller zunehmend auch informationstechnische Instrumente zur besseren
Verfügbarkeit, Auswertung und Sicherung von Daten. Die Ermittlungserfolge der
letzten Zeit im Bereich der organisierten und internationalen Internet-
Kriminalität zeigen die Möglichkeiten auf, zu denen eine angemessen ausgestatte
Polizei fähig ist.
So wurde im Mai 2020 von Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei ein
russischer Geheimdienstmitarbeiter namentlich identifiziert, der federführend
an dem Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag im Jahr 2015 beteiligt
gewesen sein soll (
https://www.rnd.de/politik/generalbundesanwalt-erwirkt-haft
befehl-gegen-russischen-bundestags-hacker-NXVWUDYLKJFC7CXL2IE3V
FMCRY.html). Im September 2019 wurde ein Darknet-Rechenzentrum mit
etwa 900 Servern in einer ehemaligen Bundeswehr-Bunkeranlage ausgehoben
und stillgelegt, von dem aus internationaler Waffen- und Drogenhandel sowie
Kinderpornografie betrieben wurden (
https://www.zdf.de/nachrichten/panora
ma/anklage-cyberkriminelle-bunker-darknet-100.html).
Mit dem Programm „Polizei 2020“ soll das Informationswesen der Polizeien
des Bundes und der Länder vereinheitlicht und harmonisiert werden.
Grundlage des Programms bildet die „Saarbrücker Agenda“, die im Rahmen der
Herbstkonferenz der Innenminister des Bundes und der Länder am 30.
November 2016 verabschiedet wurde (
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/
Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/Poliz
ei2020/Polizei2020_node.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27083
19. Wahlperiode 26.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 25. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die drei Kernziele des Programms sind die Verbesserung der Verfügbarkeit
polizeilicher Informationen, die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit sowie die
Stärkung des Datenschutzes durch Technik, die durch die Schaffung eines
zentralen „Datenhauses“ im Bundeskriminalamt erreicht werden sollen (ebd.).
Das aktuellste Dokument des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat zum Programm Polizei 2020 mit strategischen Zielen sowie
Erfolgskriterien und Risiken stammt aus dem Jahr 2017 (
https://www.bka.de/DE/Uns
ereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformations
systeme/Polizei2020/Polizei2020_node.htmls). Die ebenfalls dort
angekündigten „Maßnahmen zur Umsetzung der strategischen Ziele“ (veränderte
Datenhaltung, BKA als Zentralstelle, Einsatz zukunftsfähiger Technologie,
Transformation des bestehenden INPOL-Verbundsystems) haben nach Auffassung
der Fragesteller jedoch allenfalls den Charakter grundsätzlicher
Rahmenbedingungen und weniger technisch-operativer Entwicklungsschritte.
1. Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Maßnahmen zusätzlich der
vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer
vorgeschlagenen „gesellschaftlichen Diskussion“ (
https://www.bmi .bun
d.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/06/erklaerung-taz.html)
zu ergreifen, um auf absehbare Zeit für mehr Respekt gegenüber
deutschen Ordnungs- und Sicherheitskräften zu sorgen, wenn ja, welche, und
wie begründet die Bundesregierung ihre entsprechenden Absichten?
Seit 2019 wirbt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
unter dem Motto „Für ein sicheres Deutschland“ (
https://sicherheit.bund.de/)
erfolgreich für das Ansehen von Polizei und Rettungskräften. Die Kampagne
ist entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag für die 19.
Legislaturperiode eine Fortentwicklung der Kampagne „Stark für dich. Stark für
Deutschland“, die 2017 ins Leben gerufen wurde. Ziel der Image-Kampagne ist
die Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas gegenüber uniformierten
Polizei- und Rettungskräften, die Erklärung und Sichtbarmachung ihrer
Aufgaben sowie die Festigung ihrer gesellschaftlichen Rolle als Vertreter staatlicher
Institutionen. Zielgruppe ist die breite Bevölkerung, insbesondere aber
Bürgerinnen und Bürger mit erhöhter Skepsis und erhöhter Gewaltbereitschaft
gegenüber uniformierten Polizei- und Rettungskräften. Derzeit wird die Kampagne
entsprechend den neuen Bedingungen hervorgerufen durch die Corona-
Pandemie aktualisiert und überarbeitet. Zusätzlich ist im Bereich Social Media
eine Maßnahme zur Ansprache von Jugendlichen geplant.
Außerdem wird im Rahmen der von der Deutschen Hochschule der Polizei
(DHPol) durchzuführenden, vom BMI finanzierten Studie zur Polizei unter
anderem auch erfasst, welche Gewalterfahrungen Polizeibeamte und -beamtinnen
in ihrem Berufsalltag bereits erleben mussten und wie sich diese auf den
Arbeitsalltag und die Psyche der Betroffenen auswirken. Ziel des Projektes ist
unter anderem, bestehende Hilfsangebote für durch Gewalt oder extreme
Arbeitsbelastung betroffene Polizeibeamte und -beamtinnen zu identifizieren und
Konzepte für eine effektivere Ausgestaltung zu entwerfen.
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
bisherigen Erfahrungen der Polizeien der Länder mit Elektroimpulsgeräten,
sogenannte Taser, im Hinblick auf die von Bundesinnenminister Horst
Seehofer beabsichtigte Anschaffung solcher Geräte für die Bundespolizei
(
https://www.n-tv.de/politik/Seehofer-will-Beamte-mit-Tasern-ausstatte
n-article21563341.html)?
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen beim polizeilichen Einsatz von
Elektroimpulsgeräten hat die Bundespolizei (BPOL) zunächst eine
Anwendererprobung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten vom Typ Taser X2 am 9. November
2020 begonnen. Die Grundlage hierfür sind wissenschaftliche Studien und
technische Untersuchungen. Zudem steht die BPOL im regen Austausch mit
den Polizeien der Länder und Staaten, die bereits Distanz-Elektro-Impuls-
Geräte eingeführt haben.
Über eine bundesweite Ausstattung im Kontroll- und Streifendienst der
Bundespolizei wird nach dem Abschluss der Erprobung auf Basis eines
Erprobungsberichtes der BPOL vom BMI entschieden. Die gestufte Vorgehensweise,
vor einer Entscheidung über die Einführung bei der BPOL zunächst eine
umfassende wissenschaftlich/technische Bewertung mit anschließender begrenzter
Anwendererprobung durchzuführen, erscheint angemessen und erforderlich.
Die Anwendererprobung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten vom Typ Taser
X2 erfolgt an den Bundespolizeiinspektionen Berlin-Ostbahnhof, Frankfurt am
Main und Kaiserslautern, d. h. in den Gebietskörperschaften, in denen die
Landespolizeien bereits Distanz-Elektro-Impuls-Geräte im Einsatz führen oder
erprobt haben.
3. Wurde im Rahmen der bisherigen zeitlichen Umsetzungsplanung des
Programms Polizei 2020 ein konkreter Fertigstellungstermin bzw. ein
konkreter Starttermin des finalen Wirkbetriebs des Systems definiert,
wenn ja, welcher, wenn nein, warum nicht?
Das Programm Polizei 2020 ist ein gemeinschaftliches und anspruchsvolles
Modernisierungsvorhaben der Polizeien von Bund und Ländern. Ziel des
Programms ist eine fortlaufende Modernisierung der polizeilichen IT-Landschaft.
Erste Systeme wurden bereits erfolgreich umgesetzt. So ist das einheitliche
Fallbearbeitungssystem (eFBS) im Jahr 2020 mit sechs Teilnehmern in den
Wirkbetrieb gegangen. Auch der Polizeiliche Informations- und
Analyseverbund (PIAV-Operativ) befindet sich seit 2016 im Wirkbetrieb und in 2020
wurden weitere Stufen realisiert. PIAV-Strategisch wird planmäßig im Sommer
2021 in den Wirkbetrieb gehen.
Weiterhin wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/25651, verwiesen.
4. Wann wird das Programm Polizei 2020 nach derzeitigem Planungsstand
fertiggestellt sein?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Verzögerungen bei
der Fertigstellung des Programms Polizei 2020 vor, wenn ja, welche?
Der Gesamtprozess wird regelmäßig geprüft und von einem strategischen
Controlling begleitet. Aufgrund der sehr hohen Komplexität des Vorhabens und des
auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit angelegten Charakters erfolgen
regelmäßig Justierungen der Programmplanung, um das gemeinsam durch Bund und
Länder getragene Vorhaben adäquat zu gestalten.
6. Welche „weiteren Steuerungsinstrumente zur Ressourcenplanung“
(Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/25651) wurden mit der
Einrichtung des Polizei-IT-Fonds etabliert, und welche
Steuerungsinstrumente existierten bereits vor der Einrichtung des Polizei-IT-Fonds (bitte
einzeln auflisten und erläutern)?
Mit der Einrichtung des Polizei-IT-Fonds wurde eine neue Governance-
Struktur mit dem Verwaltungsrat als Entscheidungsgremium auf Bund-Länder-
Ebene sowie untergeordneten Gremien etabliert. Die Bund-Länder-
Zusammenarbeit wird durch die Gesamtprogrammleitung koordiniert. Damit einhergehend
wurde ein Finanzcontrolling aufgebaut sowie eine Projektkoordination
eingerichtet. Das Programmvorgehen unterliegt einer kurz- und mittelfristigen
Planung, die regelmäßig überprüft und abgestimmt wird. Zur Steuerung der
Ressourcen wurde ein Anforderungsmanagementprozess etabliert. Es erfolgt des
Weiteren eine stete Überprüfung durch ein strategisches externes Controlling.
Bereits vor Einrichtung des Polizei-IT-Fonds erfolgte die Abstimmung im
Rahmen von vergleichbaren Bund-Länder-Gremien, ebenfalls begleitet durch ein
externes Controlling.
7. Welche „neuen Projekte“ (ebd.) wurden zur Konzeption und Umsetzung
in die Planungen aufgenommen (bitte einzeln auflisten), und wann wird
die Integration neuer Projekte in die Planungen abgeschlossen sein?
Im Gesamtprogramm Polizei 2020 werden derzeit 25 Projekte betreut, die den
Zielen des Programms Rechnung tragen. Dabei handelt es sich um die Projekte:
– AMS (Asservatenmanagementsystem)
– Biometrie
– EAS (Elektronische Akten in Strafsachen)
– eFBS
– EPRIS (EU-weites Fundstellennachweissystem für polizeiliche
Kriminalakten)
– EPS-FE (Projekt zur Weiterentwicklung eines
Einsatzprotokollierungssystems)
– Multimediaplattform (Extrapol)
– GDI/GIS (Geografische Informationssysteme)
– Gesamtansatz Auswertung und Analyse
– HyDaNe (Projekt zur Konzeptionierung einer rechtssicheren
Kennzeichnung personenbezogener Daten und hypothetischen Datenneuerhebung)
– IAM (Projekt zur Konzeptionierung eines Zugriffsmanagements auf die
Daten im gemeinsamen Datenhaus)
– InStA (Anbindung der Staatsanwaltschaften an INPOL)
– IVP (Informationsverbund Polizei – Weiterentwicklung und Konsolidierung
INPOL und PIAV-Operativ hin zum einheitlichen Informationsverbund
Polizei)
– Kataloge
– KiPo (Projekt zur automatisierten Erkennung Kinderpornografischen
Materials mittels KI-basierten Verfahrens)
– Mobilität (Projekt zur Konzeptionierung der mobilen Verfügbarkeit der
Fachanwendungsmodule durch mobile Anwendungen)
– NBEB (Nachrichtenbasierte Ereignisbehandlung)
– PIAV
– PoC Datenkonsolidierung
– Protokollierung (Projekt zur Konzeptionierung der rechtlich erforderlichen
Protokollierung aller Abfragen, Speicherungen oder Änderungen von
Daten)
– PSI (Polizeiliche Sprecheridentifizierung)
– UZR (Urkundenzentralregister)
– WiPrAs (Wiederholungsprognose-Assistent)
– XPolizeiNG
– ZIMP (Zentrales Informationsmanagement Portal)
Die Analyse zur Integration neuer Projekte wird fortlaufend durchgeführt und
anhand der Zielsetzung des Programms bewertet.
8. Wann wird der „weitere Aufbau von Programmstrukturen“ (ebd.,
Antwort zu Frage 2) abgeschlossen sein?
Der Aufbau der Programmstrukturen wird in 2021 abgeschlossen. Aufgrund
der sehr hohen Komplexität und Langfristigkeit wird es immer wieder zu
organisatorischen Veränderungen, z. B. durch die Neueinrichtung von Projekten,
kommen, um den teils sehr dynamischen Anforderungen im polizeilichen
Bereich gerecht zu werden.
9. Auf welchem Fachgebiet soll das „Competence Center Fachlichkeit“ das
Programm unterstützen, und welche „inhaltlichen Themen“ (ebd.) sollen
erarbeitet werden (bitte im Einzelnen erläutern)?
Das Competence Center Fachlichkeit (CCF) erarbeitet grundlegende Konzepte
für die weitere fachliche Ausrichtung des Programms im Allgemeinen, sowie
der Vergabe im Speziellen. Für die beauftragten Projekte (siehe Antwort zu
Frage 7) bildet das CCF eine zentrale fachliche Koordinierung. Der Zweck des
CCF ist darüber hinaus die Etablierung einer neuen Form der föderalen
Zusammenarbeit durch Verknüpfung von Wissen und Erfahrungen.
10. Aus welchen Gründen sind am Wirkbetrieb des einheitlichen
Fallbearbeitungssystems (eFBS) bislang lediglich vier Bundesländer beteiligt,
und bis wann sollen alle Teilnehmer zugeschaltet werden (ebd.)?
Für den mehrteilnehmerfähigen Betrieb der Fallbearbeitungssoftware waren
umfangreiche Anpassungen erforderlich. Dieses gilt für die Software selbst
(z. B. Skalierung, Wartbarkeit) sowie für die eingesetzte Infrastruktur (z. B.
Hardware und Services).
Hinzu kommt die Umsetzung teilnehmerspezifischer Anpassungen.
Aus Gründen der Risikominimierung wurde gemeinsam von Bund und Ländern
ein modulares Vorgehen vereinbart. Dabei werden neue Teilnehmer sukzessive
an das eFBS angeschlossen.
Der weitere Ausbau wird gemeinsam mit den Ländern vereinbart und ist derzeit
in Planung.
11. Wann wird das angekündigte Konzept für den Umgang mit Altdaten
fertiggestellt sein (
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Unsere
Aufgaben/Ermittlungsunterstuet-zung/Polizei2020/whitePapersPolizei20
20.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 8)?
Der Umgang mit Altdaten wird fortlaufend in Arbeitsgruppen behandelt. Ein
eigenes Projekt beschäftigt sich dabei mit der für die Altdatenmigration
relevanten Umsetzung der hypothetischen Datenneuerhebung (siehe Antwort zu
Frage 7). Die dadurch im Programm gewonnenen Erkenntnisse fließen in ein
übergreifendes „Migrationsrahmenkonzept“ ein, das anschließend bis Ende
2021 finalisiert wird.
12. Bis wann werden die angekündigten, vom BKA zentral
bereitzustellenden IT-Fachverfahren fertiggestellt sein, und um welche IT-
Fachverfahren wird es sich im Einzelnen handeln (ebd., S. 9)?
Neben dem bereits zentral bereitgestellten Verfahren eFBS werden hierbei
insbesondere die Bereitstellung der IT-Fachverfahren polizeiliches
Asservatenmanagementsystem und polizeiliches Vorgangsbearbeitungssystem
vorangetrieben. Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
13. Wurde bereits die angekündigte Anforderungsanalyse fertiggestellt,
wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies erfolgen (ebd., S. 9)?
Es wurde analysiert, welche fachlichen Prozesse zu konsolidieren und
harmonisieren sind. Daraus wurde eine langfristig anzustrebende Facharchitektur
abgeleitet, welche das Zielbild des Programms Polizei 2020 darstellt. Darüber
hinaus finden Anforderungsanalysen fortlaufend statt und werden im Bund-
Länder-übergreifenden Anforderungsprozess regelmäßig konsolidiert.
14. Liegt bereits ein Konzept für das angekündigte Zugriffsmanagement vor,
wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies erfolgen (ebd., S. 10)?
Für die Erarbeitung von dynamischen und zielgerichteten
Berechtigungskonzepten wurde ein entsprechendes Projekt eingerichtet, welches ein fachliches
Konzept für ein einheitliches, föderiertes Identity- und Accessmanagement
erarbeitet. Dieses Konzept befindet sich aktuell in finaler Abstimmung.
15. Wurden bereits die angekündigten Sicherheitskriterien in Anlehnung an
die KRITIS-Kriterien des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) definiert, wenn nein, warum nicht, und bis wann soll
dies erfolgen (ebd., S. 10)?
Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI), hier insbesondere die Forderungen des IT-
Grundschutzes. Dieser gilt für alle Vorhaben des Programms Polizei 2020.
16. Wie viele „Module“, z. B. die Funktion „Person suchen“ (
https://www.bk
a.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuet
zung/Polizei2020/whitePapersPolizei2020.pdf?__blob=publicationFile
&v=2, S. 14), soll das Polizei-2020-System beinhalten, und in welchem
technischen Entwicklungsstand befinden sich diese Module derzeit?
Die vollständige Modularisierung der polizeilichen IT-Landschaft stellt ein
mittel- und langfristiges Zielbild dar, das schrittweise zu erreichen ist. In einem
ersten Realisierungsschritt werden zunächst die polizeilichen Bestandssysteme
harmonisiert und konsolidiert. Erste Module, die bereits bestehen (z. B. Module
für Geoinformationssysteme, Katalogsysteme, Protokollierung usw.) werden
dabei bereits integriert und zur Verfügung gestellt.
17. Sind, wie von der Bundesregierung angekündigt (Bundestagsdrucksache
19/15346, S. 7), die PIAV-Dateien „Cybercrime“,
„Dokumentenkriminalität“, „Schleusung/Menschenhandel/Ausbeutung“, „Sexualdelikte“ und
„Eigentumskriminalität/Vermögensdelikte“ Mitte 2020 umgesetzt
worden, wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies erfolgen?
Die erfolgreiche Umsetzung ist im Juni 2020 erfolgt.
18. Wie viele Bundesländer sind derzeit am Wirkbetrieb des Polizeilichen
Informations- und Analyseverbunds (PIAV) beteiligt, und bis wann
sollen alle Teilnehmer zugeschaltet werden?
Alle Polizeien von Bund und Ländern nehmen seit 2016 an PIAV-Operativ teil.
Die Wirkbetriebsaufnahme PIAV-Strategisch ist mit allen Teilnehmern im
Sommer 2021 vorgesehen.
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Einschätzung der Fachpresse, PIAV sei „offensichtlich gescheitert“ (
https://polic
e-it.net/imk_herbsttagung-beschliesst-modernisierung-der-
polizeilichenit), nachdem in dessen Entwicklung über einen Zeitraum von neun
Jahren bereits 60 Mio. Euro investiert wurden, im Hinblick auf die
Fortführung des Programms Polizei 2020?
PIAV-Operativ wurde erfolgreich eingeführt und ist ein wesentlicher Schritt zur
Modernisierung der IT von Bund und Ländern.
20. Aus welchen Gründen im Einzelnen (bitte einzeln auflisten und
erläutern) kann nach Aussage des Leiters Stabsbereich 1 des Programms
Polizei 2020 im Bundeskriminalamt (BKA) das Kernsystem aus PIAV nicht
in das Polizei-2020-System übernommen werden (
https://police-it.net/po
lizei-2020-projektstatus-fruehjahr2019)?
Die Planungen von Polizei 2020 sehen vor, ein Datenhaus zu entwickeln. Es
erfolgt daher eine Konsolidierung der beiden Zentralsysteme INPOL und PIAV
im Rahmen des Programms Polizei 2020.
21. Hat es bisher eine Evaluierung der bisherigen Entwicklungsprojekte zu
PIAV und zu Inpol-neu gegeben?
Das Verbundverfahren PIAV-Operativ wird in regelmäßigen Abständen
evaluiert. Die Evaluierung wird durch ein eigens dafür zusammengestelltes Gremium
durchgeführt.
Das System INPOL-neu ist seit 2003 im Wirkbetrieb und funktioniert innerhalb
der festgelegten Service-Level-Agreements hinsichtlich der Verfügbarkeit und
der Integrität des Systems ohne Beanstandungen. Alle fachlichen
Anforderungen, die seit der Wirkbetriebsaufnahme 2003 gestellt wurden, konnten in der
gegebenen Systemarchitektur umgesetzt werden.
a) Wenn nein, aus welchen Gründen, ist dies noch geplant, und wenn ja,
von wem soll eine künftige Evaluierung durchgeführt werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
b) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind die Evaluierungen gekommen,
sind die Ergebnisse projektübergreifend vergleichbar, und konnten
bereits Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, wenn ja, welche,
wenn nein, warum nicht?
Für PIAV-Operativ Stufe 2 wurde u. a. festgestellt, dass der für den PIAV
gewählte Realisierungsansatz geeignet ist, Tat-Tat und Tat-Täterzusammenhänge
zu erkennen und dadurch Ermittlungserfolge zu erzielen. Bemängelt wurde
u. a. die Datenqualität.
Die Handlungsempfehlungen betreffen teilweise einzelne PIAV-Teilnehmer und
deren Quellsysteme, andererseits gibt es teilnehmerübergreifende
Handlungsempfehlungen.
Zu den teilnehmerbezogenen Handlungsempfehlungen zählen u. a.:
• Ertüchtigung der Vorgangsbearbeitungssysteme sowie der PIAV-
Teilnehmersysteme hinsichtlich einer verbesserten Bedienung bei der PIAV-
Nutzung.
• Problembehandlung zur Anwenderfreundlichkeit und Systemstabilität der
Recherche-/Such-/Abfragefunktion.
• Anpassung der Quellsysteme zur Verbesserung der Datenqualität.
Diese wurden durch die PIAV-Teilnehmer aufgenommen und werden dort
selbständig umgesetzt.
Als umgesetzte Handlungsempfehlungen zählen u. a.:
• Umsetzung der Inhalte des Öffentlichkeitsarbeitskonzepts „Programm PI-
AV“ und des Maßnahmenkatalogs zur Öffentlichkeitsarbeit.
• Die verbindlichen Festlegungen zur Meldung von Trefferfällen und der
Veröffentlichung von Erfolgsmeldungen.
• Anpassung und weitere Ausgestaltung der Abbildungsregeln und
Praxisfälle.
Eine Vergleichbarkeit der Handlungsempfehlungen wäre mit dem Projekt eFBS
denkbar. Aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtungen der Systeme von PIAV
und INPOL bietet sich hier kein Vergleich der Handlungsempfehlungen an.
c) Hat es weitere Evaluierungen zu anderen Bund-Länder-Projekten zur
Modernisierung der polizeilichen IT gegeben, und wenn ja, zu
welchen Ergebnissen sind die Evaluierungen gekommen?
Andere Evaluierungen in Verantwortung der Bundesregierung erfolgten bisher
nicht.
22. Wurde die angekündigte Prüfung der möglichen Nutzung von „bereits
am Markt existierender Standardsoftware“ (
https://www.bka.de/SharedD
ocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Polizei2
020/whitePapersPolizei2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 14)
bereits abgeschlossen?
a) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll die Prüfung
abgeschlossen sein?
b) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen hat die Prüfung bislang geführt?
c) Welche Dienststellen und Referate sind an dieser Prüfung beteiligt?
Die Fragen 22 bis 22c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine derartige Prüfung findet grundsätzlich in jedem Projekt unter fachlichen,
technischen, vergaberechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten statt.
Dies ist mitunter auch Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Es
handelt sich hier somit um einen Prozess innerhalb der Bewertung der
einzelnen Projekte. Die beteiligten Stellen stehen dabei stets in Abhängigkeit von den
Projektenthemen und -verantwortlichen. Eine pauschale Beantwortung für das
Gesamtprogramm Polizei 2020 kann hier somit nicht erfolgen.
23. Wie viele für das Programm Polizei 2020 relevante „verschiedene
Systeme und Verfahren“ existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang innerhalb der Polizeien (
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/E
rmittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/P
olizei2020/Polizei2020_node.htmls, S. 2)?
Im Rahmen des Programms Polizei 2020 erfolgt eine Modernisierung der
gesamten IT-Landschaft der Polizeien von Bund und Ländern. Alle polizeilichen
Systeme können daher potentiell betrachtet werden. Dafür wurde das Zentrale
Anforderungsmanagement mit Portfolioboard im Programm etabliert. Eine
valide Zahl kann nicht benannt werden, da nicht alle länderspezifischen
Verfahren, die potentielle Relevanz entfalten, derzeit der Bundesregierung bekannt
sind.
Im Fokus stehen derzeit Vorgangs- und Fallbearbeitungs- sowie
Asservatenmanagementsysteme als auch die Verbundsysteme INPOL und PIAV. Von den 20
Teilnehmern im polizeilichen Informationsverbund sind derzeit 12
Vorgangsbearbeitungssysteme und 15 Fallbearbeitungssysteme im Einsatz.
Asservatenmanagementsysteme sind teilweise in die Vorgangsbearbeitungssysteme
integriert, teilweise unabhängig davon. Die Verbundsysteme INPOL und PIAV sind
bei allen Teilnehmern vorhanden.
Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen, aus der die aktuell
vom Programm umfassten Projekte hervorgehen.
24. Wie viele Datenbanken unterhält das BKA derzeit, in denen
Informationen über länderübergreifende polizeilich relevante Informationen
gespeichert werden?
Das BKA unterhält über 70 Datenbanken, in denen Informationen über
länderübergreifende polizeilich relevante Informationen unter Berücksichtigung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben gespeichert werden.
25. Wie genau interpretiert die Bundesregierung die Zentralstellenfunktion
des BKA im Zusammenhang mit polizeilichen IT-Systemen,
insbesondere vor der 2017 erfolgten Neustrukturierung des
Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG), worin in § 2 Absatz 3 BKAG nunmehr von einem
„einheitlichen“(!) polizeilichen Informationsverbund die Rede ist (
https://ww
w.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D
%27bgbl117s1354.pdf%27%5D__1594910471704)?
Dem Bundeskriminalamt kommt im Rahmen des polizeilichen
Informationsverbunds gesetzlich eine zentrale Rolle zu. Eine der wesentlichen Aufgaben der
Zentralstelle bestand seit jeher in der Unterhaltung eines elektronischen
Datenverbundes zwischen Bund und Ländern. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur
Neustrukturierung des Bundeskriminalamtsgesetzes am 25. Mai 2018 gilt die
Formulierung der Unterhaltung eines „einheitlichen polizeilichen
Informationsverbundes“.
Die Änderungen des § 2 Absatz 3 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt
und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen
Angelegenheiten (BKAG) stellen mit dem Begriff „Informationsverbund“ klar,
dass es sich bei dem vom Bundeskriminalamt bereitgestellten polizeilichen
Informationssystem für die Polizeien des Bundes und der Länder um ein
Verbundsystem handelt. Sie dienen damit der deutlichen Unterscheidbarkeit zum
Informationssystem des Bundeskriminalamtes (BKA), auf welches die
Polizeien des Bundes und der Länder grundsätzlich keinen Zugriff haben.
Die „Vereinheitlichung“ dieses Informationsverbundes bezieht sich auf den
Optimierungsbedarf hinsichtlich bestehender, unterschiedlicher polizeilicher
Informationssysteme, der Verschiedenheit der IT-Geschäftsprozesse im
Polizeibereich und einer insgesamt stark heterogenen IT-Landschaft. Mit der Einrichtung
eines „einheitlichen polizeilichen Informationsverbundes“ wird somit ein
wesentlicher Beitrag zur Harmonisierung des polizeilichen Informationswesens
geleistet.
26. Durch welche konkreten Maßnahmen im Einzelnen soll die
Anwenderfreundlichkeit des Polizei-2020-Systems erreicht werden, und wie soll
diese gemessen werden?
Die Anwenderfreundlichkeit zeigt sich zum einen durch die Sicherstellung,
dass jeder Polizist und jede Polizistin innerhalb der spezifischen rechtlichen
Rahmenbedingungen jederzeit und überall unmittelbaren Zugriff auf die für die
Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen bekommt. Außerdem werden
durch vereinheitlichte Verfahren redundante Datenerfassungen, manuelle
Erfassungsaufwände sowie die Fehleranfälligkeit (Einmalerfassung,
Mehrfachnutzung) reduziert. Eine qualitativ hochwertige Datenbasis ist die Grundlage für
bessere Erkenntnisse (z. B. für das Erkennen von relevanten Zusammenhängen)
und aussagekräftige Analysen. Um die Anwenderfreundlichkeit zu
gewährleisten wird auch eine einfach verständliche Benutzeroberfläche etabliert und die
IT immer auf dem jeweiligen Stand der Technik und IT-Sicherheit sein.
27. Wie hoch genau ist die „Vielzahl von Einzelprojekten“ (
https://www.bk
a.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuet
zung/Polizei2020/whitePapersPolizei2020.pdf?__blob=publicationFile
&v=2, S. 17), die es laut „Programmstruktur“ abzustimmen gilt?
Wie viele davon sind bislang vollständig abgearbeitet, und wie viele sind
noch nicht gestartet?
In Bezug auf die erste Frage wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Eine vollständige Abarbeitung im Sinne von Wirkbetriebsaufnahme eines IT-
Systems ist bei den Projekten eFBS und PIAV realisiert, wobei diese einer
Weiterentwicklung in weiteren Ausbaustufen unterliegen und daher ebenfalls als
laufende Projekte gelten.
In Ergänzung dazu werden derzeit sieben weitere Vorhaben für die Umsetzung
analysiert. Sie sind noch nicht in die Projektphase überführt.
28. Wo ist das „externe Controlling“ (ebd.) organisatorisch verortet, und wie
viele Personenstellen umfasst diese Einheit?
a) Sieht die Bundesregierung die Personalausstattung des externen
Controllings als angemessen an, und wie begründet sie ihre
Einschätzung?
Die Fragen 28 und 28a werden gemeinsam beantwortet: Die Einrichtung und
Etablierung des strategischen externen Controllings erfolgte auf Grundlage
eines Beschlusses des Verwaltungsrates des Polizei-IT-Fonds. Demnach wurde
die Geschäftsstelle des Polizei-IT-Fonds, die im BMI angesiedelt ist, mit der
externen Beauftragung mandatiert. Aufgrund der Wahrnehmung der Aufgabe
des strategisch externen Controllings durch externe Dienstleister, erfolgt keine
organisatorische Verortung innerhalb der Strukturen des Programms Polizei
2020. Der Umfang der Beauftragung umfasst im Kern sechs externe Experten.
Zusätzlich wird diesem Team aufgrund der Besonderheiten des Programms
Polizei 2020 eine interne Personalressource aus dem Programm zur Verfügung
gestellt, die die Aspekte der Polizeifachlichkeit einbringt. Die Bundesregierung
hält den Umfang des strategisch externen Controllings vor dem Hintergrund der
Komplexität und Vielfältigkeit des Gesamtprogramms Polizei 2020 für
angemessen.
b) Hat eine unzureichende Kooperation des externen Controllings mit der
Bund-Länder-Projektgruppe „Informationsmanagement und IT-
Architektur der Polizei“ (IMITAP) bereits zu Projektverzögerungen geführt,
wenn ja, aus welchen Anlässen, und in welchem Ausmaß?
Die Projektgruppe IMITAP wurde vor der Initiierung des Programms Polizei
2020 eingesetzt. Die diesbezüglichen Arbeiten wurden eingestellt. Der
Bundesregierung sind keine Projektverzögerungen bekannt, die auf das externe
Controlling zurückzuführen wären.
29. Sind an der technischen Entwicklung auch externe Dienstleister beteiligt,
wenn ja, wie viele, seit wann, in welchem Umfang, und mit jeweils
welchen Inhalten?
An der technischen Entwicklung sind projektbezogen seit 2013 in
unterschiedlichen Zeiträumen sieben externe Dienstleister beim BKA beteiligt. Dabei steht
insbesondere die Erbringung von IT-Dienst- und -Werkleistungen für das BKA
insbesondere bei der Weiterentwicklung und Pflege bestehender Software
sowie der Erstellung neuer Software im Vordergrund. Im Folgenden sind die
einzelnen Schwerpunkte dargestellt, in denen die externe Unterstützung erfolgte:
PIAV:
• Anbindungs- und Abnahmetests
• Anforderung, Entwicklung, Test und Verfahrenskontrolle
• Einsatz im Testverfahren und -automation
• Erwerb einer Softwarelösung inkl. stufenmäßiger Weiterentwicklung und
Anpassung der Software an die IT-Systemlandschaft des BKA
• Errichtung einer Analyseplattform für spezifische polizeiliche Daten sowie
Anpassung und Entwicklung von Individuallösungen für das BKA
eFBS:
• Weiterentwicklung der Software sowie Anpassung an die IT-
Systemlandschaft des BKA
InStA:
• digitale Vernetzung, Aufbau, Synchronisierung des Datenaustausches zum
Zwecke der Strafrechtspflege im automatisierten Verfahren
PoC Datenkonsolidierung:
• Weiterentwicklung und Pflege bestehender Software sowie der Erstellung
neuer Software
EPRIS:
• Entwicklung und Erprobung einer Roll-out-fähigen EPRIS-Software
• Weiterentwicklung der EPRIS-Software, Einsatz in Pilotbetrieb, Erstellung
und Konzeptionierung, Planung der lokalen Rollouts der Software in den
Teilnehmerländern, Erforschung der Zentralisierungsmöglichkeiten
XPolizei:
• Weiterentwicklung des XSP (eXchange Standard Polizei) im Rahmen des
Gesamtvorhabens XPolizei und dessen Nutzung im INPOL-Verbund und
anderen Systemen. Insbesondere die Aufnahme, Analyse, Bearbeitung und
Umsetzung
ZIMP:
• Aufbaus einer neuen einheitlichen Infrastruktur zur Datennutzung
• Aufbau neuer Infrastrukturen, Transformation bestehender Verfahren
30. Welche internationalen Partner der Polizeien sollen Zugriff auf das
System bekommen?
Gegenstand von Polizei 2020 ist nicht die Entwicklung eines Systems (vgl. u. a.
Antwort auf Frage 3. Der internationale polizeiliche Informationsaustausch
erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Bestimmungen über für
den jeweiligen Zweck eingerichtete Verfahren.
31. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der Bund-
Länder-Abstimmung im Rahmen der weiteren Entwicklung des
Polizei-2020-Systems, und wie will es diese angehen?
Die historisch gewachsene IT- sowie Prozesslandschaft der Polizeien in Bund
und Ländern ist vielfältig und heterogen. Daher ist die Planung zu dem von
Bund und Ländern gemeinschaftlich getragenen Zielbild fordernd und
komplex.
Die in diesem Zusammenhang auftretenden Herausforderungen liegen
überwiegend in der Harmonisierung und Konsolidierung der unterschiedlichen Ist-
Stände der einzelnen Teilnehmer und der Erarbeitung gemeinsamer Standards.
Zur Risikominimierung und stetigen Gewährleistung der polizeilichen
Auskunftsfähigkeit erfolgt die Umsetzung modul- und phasenweise. Zunächst
sollen daher die verschiedenen in Bund und Ländern bestehenden Einzelsysteme,
sog. Monolithen, so weit wie möglich reduziert werden. Anschließend erfolgt
die Transformation in die Zielarchitektur.
32. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei einem
internationalen Datenaustausch, und wie will es diese angehen?
Herausforderungen liegen in der gegenseitigen Verfügbarmachung von im
Rahmen des jeweils anzuwendenden Rechts vollständiger und hochwertiger
Informationen. Maßnahmen zur Standardisierung, Automatisierung sowie zur
Optimierung des Informationsaustausches werden gemeinsam mit europäischen und
internationalen Partnern laufend abgestimmt und weiterentwickelt.
33. Wie viele Personen sind innerhalb des BKA an der Entwicklung
beteiligt?
Versteht man unter der „Entwicklung“ die Zahl aller Personen, die am
Programm Polizei 2020 inkl. der Bestandsprojekte eFBS und PIAV im BKA
beteiligt sind, sind in der Organisationseinheit „Programm Polizei 2020“ 104
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit befasst. Darüber hinaus haben weitere
Personen in unterschiedlichen Organisationssträngen Bezüge zum Programm.
34. Sind die in Medien berichteten Entwicklungskosten in Form einmaliger
Verwirklichungskosten in Höhe von rund 254 Mio. Euro noch aktuell
(
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-2020-Datenzugriff-je
derzeit-und-ueberall-3918494.html)?
Wenn nein, auf welche Summe belaufen sich die Entwicklungskosten
nach derzeitigem Planungsstand?
Die Bezifferung der einmaligen Entwicklungskosten entstammt der
Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neustrukturierung des BKAG
(Bundestagsdrucksache 18/11163). Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/25651 verwiesen.
35. Sind die in den Medien berichteten Betriebskosten in Form von
Personal- und Sachkosten in Höhe von jährlich 29,4 Mio. Euro sowie in Form
von Wartungs-, Pflege- und Support-Kosten in Höhe von rund jährlich
33 Mio. Euro (
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-2020-D
atenzugriff-jederzeit-und-ueberall-3918494.html) noch aktuell?
Wenn nein, auf welche Summe belaufen sich die Betriebskosten nach
derzeitigem Planungsstand?
Die Bezifferung der einmaligen Entwicklungskosten entstammt der
Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neustrukturierung des BKAG
(Bundestagsdrucksache 18/11163).
Die Schätzung der Betriebskosten beruhte auf kalkulierten
Kostenhochrechnungen und bildet den damaligen Sachstand ab. Derzeit können die Betriebskosten
nicht abschließend kalkuliert werden. Diese sind von der Umsetzung der
verschiedenen Projekte abhängig.
36. Ist es zutreffend, dass eventuell über den Gesetzentwurf hinausgehende
Entwicklungskosten aus dem Investitionsfonds, der mit
Versteigerungserlösen der 5G-Lizenzen eingerichtet wurde, beglichen werden sollen
(
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Polizei-2020-P
olizei-2030-4504042.html?seite=2)?
Das Programm Polizei 2020 und der dafür eingerichtete Polizei-IT-Fonds steht
in keiner Verbindung mit Versteigerungserlösen der 5G-Lizenzen.
37. Wann soll die Konzeptionierung des sogenannten Datenhauses
abgeschlossen sein (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache
19/25651)?
Die Konzeptionierung des Datenhauses wird in 2021 abgeschlossen sein.
38. Wie ist es zu erklären, dass die „Konzipierung eines zentralen
Datenhauses“, als zentraler Bestandteil des Programms, für das Jahr 2021 geplant
ist (ebd., Antwort zu Frage 4), obwohl sich das im Jahr 2016 initiierte
Gesamtprogramm Polizei 2020 nach Aussage der Bundesregierung im
Dezember 2020 „in der abschließenden Phase der konzeptionellen
Vorbereitungen befindet (ebd., Antwortzu Frage 1)?
Der Fokus des Programms Polizei 2020 lag zunächst auf der Etablierung der
notwendigen Strukturen zur Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere der
Einrichtung des Polizei-IT-Fonds. Im Jahr 2020 wurden fachliche
Grundlagendokumente erarbeitet und abgestimmt. Die gemeinsame Datenhaltung als
zentraler Bestandteil des Programms ist dabei eine besonders komplexe Aufgabe, die
im Jahr 2021 prioritär bearbeitet wird.
39. Wie viele „optionale zentrale Lösungen“ (ebd., Antwort zu Frage 4)
sollen bereits zu Anfang der Umsetzung des Programms Polizei 2020
bereitgestellt werden, und Ressourcen in welchem Umfang werden dadurch
gebunden?
Dies ist grundsätzlich vom Bedarf der Teilnehmer am Programm Polizei 2020
abhängig und wird gemeinsam zwischen Bund und Ländern beschlossen.
40. Wie bewertet die Bundesregierung das erstmalige Zusammenkommen
des Lenkungsausschusses Polizei 2020 im August 2019 im Rahmen der
Umsetzung des Projektes im Land Berlin (
https://www.heise.de/newstick
er/meldung/Missing-Link-Polizei-2020-Polizei-2030-4504042.html?sei
te=2), also circa 17 Monate nach Programmstart?
Die Bundesregierung nimmt zu landesinternen Sachverhalten keine Stellung.
41. Hat die Bundesregierung einen Überblick über die Entwicklungsstände
in den Ländern, und wenn ja, wie sind diese?
Der Stand der Entwicklungen wird laufend im Rahmen der Polizei-2020-
Governance-Gremienbesprochen und aufeinander abgestimmt. Des Weiteren
wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen.
42. Handelt es sich bei dem seit Juli 2019 eingesetzten Gesamtprojektleiter
um einen freiberuflichen Berater (
https://police-it.net/polizei2020-gadoro
si-neuer-gesamtprogrammleiter), und wenn ja, in welchen weiteren
laufenden IT-Projekten der Bundesregierung werden freiberuflichen Berater
als Gesamtprojektleiter eingesetzt (bitte Projekte einzeln auflisten)?
Ja. Auf ministerieller Ebene werden in laufenden IT-Projekten der
Bundesregierung keine weiteren freiberuflichen Berater als Gesamtprojektleiter
eingesetzt.
43. Aus welchen Gründen im Einzelnen (bitte einzeln auflisten und
erläutern) wurde die Gesamtprojektleitung Medienberichten zufolge offenbar
an einen freiberuflichen Berater vergeben (
https://www.egovernment-co
mputing.de/neue-gesamtprogrammleitung-fuer-polizei-2020-a-847302/),
der zuvor bereits für die Leitung des Projektes „Netze des Bundes“
verantwortlich war, dem wiederum vom Bundesrechnungshof in seinen
Jahresberichten 2016, 2017 sowie 2019 „Konzeptlosigkeit“ und
„unkontrollierter Einsatz von IT-Beratern“ vorgeworfen wurde, was unter anderem
zu einer Mittelsperre durch den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages führte (
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rechnungsho
f-kritisiert-IT-Modernisierungsplan-des-Bundes-4588985.html) sowie zu
einem befürchteten Szenario des kompletten Scheiterns der IT-
Modernisierung des Bundes (
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesr
echnungshof-zerpflueckt-plaene-zur-it-konsolidierung-des-bundes-a-128
6674.html)?
Zunächst weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Projekte „Netze des
Bundes“ (NdB) und „IT-Konsolidierung Bund“ unterschiedliche, klar
voneinander abgegrenzte Projekte mit unterschiedlichen Projektleitungen sind bzw.
waren.
Die Kritik des Bundesrechnungshofs (BRH) von 2016 zum Projekt NdB bezog
sich auf Beschaffung von Hardware, die vor der notwendigen Neuausrichtung
durch die besagte Projektleitung erfolgte. Die Nachnutzung entsprechender
Geräte innerhalb der Bundesverwaltung wurde sichergestellt, weshalb die Kritik
durch das BMI nicht geteilt wird. Hinsichtlich des Einsatzes externer Berater
(BRH-Jahresbericht von 2017) wurde sorgfältig abgewogen, welche Leistungen
als Dienstleistungs- und welche als Werkvertrag vereinbart wurden. Auch wenn
größtenteils Dienstleistungsverträge abgeschlossen wurden, sind die Berater für
den Erfolg und die wirtschaftliche Leistungserbringung der ihnen
zugewiesenen Arbeitspakete verantwortlich. Dies wird bei der Rechnungsprüfung
berücksichtigt und kann dazu führen, dass abgerechnete Arbeitszeiten nicht anerkannt
oder ungeeignete Berater nicht weiter im Projekt beschäftigt werden. Die
verzögerte Umsetzung durch die externe Generalunternehmerin wirkte sich sowohl
auf die konkrete Projektplanung als auch auf den Ressourcenbedarf aus. Im
Jahresbericht 2019 des BRH sind keine Bezüge zum Projekt NdB erkennbar.
Die in der Frage 43 dargestellte Situation hinsichtlich der IT-Konsolidierung
Bund hat sich grundlegend geändert. Die Bundesregierung hat auf die Kritik
des HH-Ausschusses reagiert und bereits mit Kabinettsbeschluss vom 6.
November 2019 die Neuorganisation der IT-Konsolidierung beschlossen.
Die Leitung und Umsetzung des Gesamtprogramms Polizei 2020 erfordert eine
ausgeprägte Managementexpertise, die den Anforderungen eines derart
komplexen und umfangreichen Bund-Länder-Programms entsprechen muss. Dabei
besteht die Notwendigkeit der objektiven Bewertung und Sicherstellung einer
Gesamtausrichtung der Programme des Bundes und der Länder, sowohl in
fachlicher als auch organisatorischer Hinsicht. Ebenso ist technisches
Fachwissen hinsichtlich polizeilicher Informationssysteme sowie Erfahrungswissen im
Rahmen großer Konsolidierungsvorhaben unabdingbar. Ferner musste eine
sofortige Verfügbarkeit des Beraters gewährleistet sein. Der
Gesamtprogrammleiter vereinte alle Anforderungen.
44. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Gesamtprojektleitung
seit Juli 2019, und welches entsprechende Verbesserungspotenzial sieht
sie derzeit?
Das Programm Polizei 2020 schlägt sich in der gemeinsamen Finanzierung und
Umsetzung im Rahmen des Polizei-IT-Fonds nieder. Eine grundsätzliche
Evaluation des Polizei-IT-Fonds ist in 2024 vorgesehen. Dabei werden einschlägige
Kriterien identifiziert und berücksichtigt, zu der auch die Steuerung des
Gesamtprogramms gehört.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]