Beweismittelvernichtung in Asservatenkammern
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Rahmen von Aufräumaktionen in Asservatenkammern werden Beweismittel vernichtet, von denen man ausgeht, dass sie nicht mehr benötigt werden.
Insbesondere bei Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB), gemäß § 78 Absatz 2 StGB unverjährbar) und Straftaten mit Verjährungsfristen von zwanzig oder dreißig Jahren (§ 78 Absatz 3 Nummern 1 und 2 StGB) besteht jedoch die Möglichkeit, dass einige Beweismittel aufgrund des technischen Fortschritts neue Bedeutung erlangen können. So ermöglicht beispielsweise moderne DNA-Technik neue Erkenntnisse in weit zurückliegenden Mordfällen. Diese kann in solchen Fällen jedoch nur zum Einsatz kommen, wenn die Spurenträger noch vorhanden sind. Da schon im Koalitionsvertrag die Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten von Freigesprochenen bei nicht verjährbaren Straftaten vorgesehen ist (Koalitionsvertrag, S. 125), deren Umsetzung aus verfassungsrechtlicher Sicht jedoch höchst umstritten ist, könnte alten Beweismitteln schon bald noch größere Bedeutung zukommen. Die Vernichtung von Beweismitteln kann sich insbesondere negativ für den Angeklagten auswirken, wenn Beweismittel, die ursprünglich der Entlastung des Angeklagten dienten oder ihr unter Einsatz neuer technischer Mittel jetzt dienen könnten, nicht mehr verfügbar sind.
Vor allem wenn technischen Entwicklungen noch nicht absehbar sind, besteht aber die Gefahr, dass Beweismittel bereits vor Verjährung der Tat vernichtet werden. Beispielsweise wurden Ende der 90er-Jahre in Hamburg im Rahmen einer Aufräumaktion auch Beweise vernichtet, die lediglich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter benötigt wurden, inzwischen jedoch zur Aufklärung von Mordfällen über DNA-Analysen beitragen könnten. Auch nach Einführung der zentralen DNA-Analysedatei beim Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 1998 wurden noch Beweise vernichtet, ohne dass zuvor Spurendatensätze registriert wurden (https://www.mopo.de/hamburg/hunderte-beweismittel-vernichtet-hamburg-schwerverbrecher-kommen-ohne-strafe-davon-37783240).
Darüber hinaus gibt es auch immer wieder Fälle, in denen Beweismittel aus Asservatenkammern verschwinden. Ursache hierfür sollen unter anderem veraltete Aufbewahrungssysteme sein. Hier gibt es vor allem erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern (https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/04/brandenburg-polizei-asservate-lka-beweismittel.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Fälle konnten nach Kenntnis der Bundesregierung nicht weiter aufgeklärt werden, da Beweismittel durch die Staatsanwaltschaft, eine andere Strafverfolgungsbehörde oder sonstige öffentliche Stellen vernichtet wurden?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche konkreten Maßnahmen auf Ebene der Strafverfolgungsbehörden ergriffen werden, um dem technischen Fortschritt bei der Frage nach der Entsorgung von Beweismitteln Rechnung zu tragen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es einen länderübergreifenden Austausch zu Best Practices gibt?
Wie kann nach Meinung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die Entscheidung über die Entsorgung von Beweismitteln nur unter Berücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen getroffen wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des BKA bezüglich der DNA-Analysedatei, insbesondere mit Blick auf die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und den Landespolizeien?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheit von Asservatenkammern in Deutschland?
Welche konkreten Pläne gibt es für diese Legislaturperiode, das Recht der Wiederaufnahme von Strafverfahren, sowohl mit Blick auf Freisprüche als auch zugunsten von Verurteilten, zu ändern?