[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Kordula Schulz-Asche,
Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/26368 –
Förderung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika
gegen SARS-CoV-2
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die anhaltend hohen Infektionszahlen und insbesondere die weiterhin sehr
hohe Anzahl lebensbedrohlicher Krankheitsverläufe und Todesfälle im
Zusammenhang mit COVID-19 verdeutlichen, dass wirksame Medikamente
gegen die Erkrankung dringend notwendig sind. Die zu Verfügung stehenden
Therapeutika sind äußerst begrenzt. Auch wenn in den nächsten Monaten die
derzeitigen organisatorischen und produktionsbedingten Schwierigkeiten bei
den Lieferungen der Impfdosen und der Terminorganisation überwunden
werden, wird es noch dauern, bis ein ausreichender Impfschutz der Bevölkerung
erreicht werden kann. Wirksame, sichere und bezahlbare Therapeutika sind
darum nicht nur hierzulande, sondern auch weltweit notwendig, um Menschen
vor COVID-19 zu schützen, schwere Krankheitsverläufe, langfristige Folgen
und Todesfälle zu vermeiden. In den vergangenen Monaten haben wir als
Bundestagsfraktion das Thema immer wieder u. a. im Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung an das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) sowie die Regierung tragenden
Bundestagsfraktionen adressiert. Um diesen sozial gerechten Zugang für alle Menschen
sicherzustellen, müssen aus Sicht der Fragestellenden bereits in der
Forschungsförderung die Weichen richtig gestellt werden: Gerade wenn
kostenintensive, späte Entwicklungsphasen in einer akuten Krisensituation öffentlich
finanziert werden, müssen Transparenz der Forschungskosten und eine faire
Preisgestaltung der entwickelten Medizinprodukte sichergestellt sein.
Eine erste Förderbekanntmachung vom 3. März 2020 des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung umfasste neben Forschungsvorhaben zu
diagnostischen Ansätzen sowie dem Verständnis und der Verbreitung des Virus auch
therapeutische Ansätze. Verglichen mit dem Sonderprogramm
Impfstoffforschung über 750 Mio. Euro vom 11. Juni 2020 fiel die oben genannte
Förderung mit insgesamt 45 Mio. Euro deutlich geringer aus. Außerdem
adressierte die Förderbekanntmachung im Gegensatz zur Impfstoffforschung
bewusst solche Forschungsvorhaben in frühen klinischen Entwicklungsphasen
(vgl. „Förderaufruf zur Erforschung von COVID-19 im Zuge des Ausbruchs
von SarS-CoV-2 vom 3. März 2020). In der Zwischenzeit wurde vermehrt
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26790
19. Wahlperiode 18.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
17. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
über forschende Unternehmen berichtet, deren Medikamentenforschung zu
COVID-19 aufgrund mangelnder Finanzierungsmöglichkeiten ins Stocken
geraten ist (vgl. „Gefährliche Förderlücke?“ in Frankfurter Allgemeine Zeitung
vom 12. Dezember 2020). Es dauerte zehn Monate, bis das BMBF am
6. Januar 2021 einen zweiten Förderaufruf für die Entwicklung von
Therapeutika zur Behandlung von COVID-19 veröffentlichte. Trotz der
fortgeschrittenen Pandemie und den oben genannten beklagten Förderlücken schließt diese
Förderung erneut insbesondere Forschungsvorhaben in frühen klinischen
Entwicklungsphasen ein (vgl. „Richtlinie zur Förderung von Forschung und
Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2“ vom
6. Januar 2021).
1. Wie schätzt die Bundesregierung hinsichtlich der weiterhin sehr hohen
Zahl lebensbedrohlicher Krankheitsverläufe und Todesfälle in
Zusammenhang mit SARS-CoV-2 den aktuellen Bedarf an wirksamen
Therapeutika ein?
Neben der Verfügbarkeit von Impfstoffen sind auch sichere und wirksame
Arzneimittel gegen SARS-CoV-2 wichtig, um die COVID-19-Pandemie
bewältigen zu können. Selbst bei flächendeckender Verfügbarkeit von COVID-19-
Impfstoffen werden aufgrund vorliegender medizinischer Kontraindikationen
nicht alle in Deutschland lebenden Personen eine Impfung erhalten können.
Auch ist noch unklar, wie lange der Impfschutz anhält und ob eine Weitergabe
des Virus durch Geimpfte vollständig ausgeschlossen werden kann.
2. Wie viele Verbund- und Einzelvorhaben werden jeweils in den einzelnen
Modulen der Fördermaßnahme „Erforschung von COVID-19 im Zuge
des Ausbruchs von SARS-CoV-2“ vom 3. März 2020 gefördert, und wie
verteilen sich die Fördermittel von 45 Mio. Euro auf die Module
a) „Modul 1 – Bekämpfung von COVID-19 durch frühe klinische
Studien für die Anwendung bereits zugelassener, therapeutischer
Ansätze auf SARS-CoV-2“,
b) „Modul 2 – Kontrolle von COVID-19 durch neue therapeutische und
diagnostische Ansätze“,
c) „Modul 3 – Forschung, die zum Verständnis des Virus und dessen
Ausbreitung beiträgt“,
d) „Modul 4 – Unterstützung bereits laufender Forschungsprojekte zu
Coronaviren“?
Die Fragen 2 bis 2d werden zusammen beantwortet.
Die insgesamt 88 Vorhaben aus dem Förderaufruf vom 3. März 2020 verteilen
sich wie folgt auf die Module 1 bis 4:
Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4
Verbundvorhaben 1 3 20 0
Einzelvorhaben 3 9 30 22
Fördermittel in Mio. Euro 8,05 15,13 18,55 1,14
3. Warum wurden im Rahmen des Modul 1 lediglich therapeutische
Ansätze in frühen klinischen Studienphasen I, I/II und nur unter
Umständen II, nicht aber in Phase III gefördert?
4. Warum wurden im Rahmen des Modul 2 lediglich therapeutische
Ansätze in der späten präklinischen Phase bis zur klinischen Prüfung der
Phase I, nicht aber klinische Studien der Phase II oder III gefördert?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Mit dem Förderaufruf zur „Erforschung von COVID-19 im Zuge des
Ausbruchs von Sars-CoV-2“ vom 3. März 2020 hat die Bundesregierung sehr
schnell auf die damals neuartige Virusinfektion und deren zunehmende
Verbreitung reagiert. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Förderrichtlinie war über
die Eigenschaften von SARS-CoV-2 und mögliche Behandlungsoptionen von
COVID-19 noch sehr wenig bekannt. Der Bundesregierung war es daher
wichtig, die zu diesem Zeitpunkt dringendsten Forschungsfragen mit der genannten
Förderrichtlinie abzudecken.
Wirkstoffkandidaten, die aufgrund belegter Daten in die Phase III der
klinischen Prüfung (unabhängig vom Modul) hätten eintreten können, standen nicht
zur Verfügung. Zudem ließen weder die für den Förderaufruf zur Verfügung
stehenden Mittel noch die notwendigen Patientenzahlen noch die auf Dezember
2021 begrenzte Laufzeit eine aussichtsreiche Durchführung von Phase-III-
Studien zu.
Die damals aussichtsreichsten Medikamente für einen „Repurposing-Ansatz“
(Phase II, bzw. kombinierte Phase II/III) wurden bereits in
grenzüberschreitenden internationalen Studien („Discovery“, „Solidarity“) erprobt. Für die
beteiligten deutschen Kliniken an diesen Studien hat das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) Mittel zur Verfügung gestellt.
Die Beantragung von Phase-II-Studien war im Modul 1 möglich und ist auch
erfolgt.
Nach Kenntnis der Bundesregierung standen neue Wirkstoffkandidaten
(Modul 2) gegen SARS-CoV-2, die kurzfristig in die Phase II der Prüfung hätten
eintreten können, zum frühen Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Förderrichtlinie nicht zur Verfügung.
5. Welche der im Rahmen von Modul 1 und 2 geförderten therapeutischen
Ansätze haben nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen die Phase
III oder die therapeutische Anwendung erreicht (bitte getrennt auflisten,
je nachdem ob es sich dabei um neue therapeutische Ansätze handelt
oder um solche, die bereits für andere Erkrankungen zugelassen sind)?
6. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, wann weitere durch das
oben genannte Programm geförderte therapeutische Ansätze in die
Anwendung kommen werden?
Wenn ja, um welche Ansätze und welche Zeiträume handelt es sich?
Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Derzeit hat keines der in Modul 1 und 2 geförderten Vorhaben zur Entwicklung
therapeutischer Ansätze die klinische Phase III erreicht. Da die entsprechenden
klinischen Studien derzeit in der Rekrutierungsphase sind, lassen sich keine
Aussagen zum Zeitpunkt einer möglichen späteren Anwendung treffen. Dies
wird erst nach Abschluss der derzeitigen Arbeiten, frühestens Ende Dezember
2021, möglich sein.
7. Inwiefern hat sich der Förderaufruf zur Erforschung von COVID-19 vom
3. März 2020 hinsichtlich der Erforschung und Entwicklung neuer
therapeutischer Ansätze aus Sicht der Bundesregierung als erfolgreich
erwiesen, und welche Konsequenzen hat sie daraus für die „Richtlinie zur
Förderung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter
Therapeutika gegen SARS-CoV-2“ vom 6. Januar 2021 gezogen?
Aus Sicht der Bundesregierung ist der Wissensstand zu SARS-CoV-2 weltweit
erheblich fortgeschritten. Hierzu haben auch die im Rahmen des Förderaufrufs
zur Erforschung von COVID-19 vom 3 März 2020 geförderten Projekte
beigetragen. Die Aussichten auf eine erfolgreiche klinische Erprobung von
Wirkstoffkandidaten sind damit erheblich gestiegen. Auf dieser Grundlage adressiert
die o. g. Richtlinie vom 6. Januar 2021 speziell die Bedarfe von Unternehmen
bei der Entwicklung neuer Wirkstoffkandidaten.
8. Warum sind seit der ersten Förderbekanntmachung für
Medikamentenforschung zu COVID-19 zehn Monate vergangen, bis eine zweite
Förderbekanntmachung veröffentlicht wurde?
Im Rahmen des Förderaufrufs vom 3. März 2020 konnten sehr schnell
innovative Projektideen für COVID-19-Therapeutika aus verschiedenen Richtungen
in zumeist noch sehr frühen Entwicklungsstadien unterstützt werden. An
diesem Förderaufruf haben sich überwiegend Universitäten und
Forschungseinrichtungen beteiligt.
Mit dem zweiten Förderaufruf vom 6. Januar 2021 wurde ein klarer Fokus auf
die klinische Entwicklung vielversprechender therapeutischer Ansätze gelegt.
Der Förderfokus beschränkt sich dabei auf kleine chemische Moleküle,
monoklonale Antikörper und andere sog. Biologicals, bei denen eine Wirksamkeit
gegen SARS-CoV-2 zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits durch
umfangreiche präklinische Studien belegt ist. Diese wichtige Eingangsvorrausetzung
für eine vielversprechende Therapieoption hätte im März 2020 noch nicht
erfüllt werden können. Zielgruppe der Fördermaßnahme sind Unternehmen bzw.
unternehmensgeführte Konsortien, die für die anwendungsorientierte
Forschung und Entwicklung auf dem Weg zur Zulassung die entsprechende
Expertise und Verwertungserfahrung einbringen. Dabei bauen die Unternehmen auf
den seit März 2020 gewonnenen Erkenntnissen auf, die auch an Universitäten
und Forschungseinrichtungen geleistet wurden.
9. Warum ist die Förderbekanntmachung vom 6. Januar 2021 „Zur
Förderung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika
gegen SARS-CoV-2“ ausschließlich auf Forschungsvorhaben in den
Phasen I bis IIb, nicht aber, um der speziellen Pandemiesituation
gerechter zu werden, auch auf die Phase III ausgerichtet?
Die COVID-19-Pandemie stellt eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit
dar. Wenn Therapeutika in Krisensituationen gegen eine solche Bedrohung der
öffentlichen Gesundheit eingesetzt werden sollen, können sie eine sogenannte
bedingte Zulassung bzw. Notfallzulassung erhalten, mit der sie noch vor
Abschluss der vollständigen klinischen Prüfung (also auch noch vor Abschluss der
klinischen Phase III) auf den Markt gebracht werden können. Für dringend
benötigte Arzneimittel mit einem hohen medizinischen Bedarf reichen für eine
bedingte Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zum
Teil Daten aus Phase-II-Studien aus, wenn diese hinreichend sichere
Schlussfolgerungen auf ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis ermöglichen. Dies wird
im Einzelfall unter Berücksichtigung konkreter Details geprüft. Zudem plant
das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Förderprogramm für
versorgungsnahe Therapeutika gegen COVID-19, die in der Entwicklung schon weit
vorangeschritten sind (klinische Phase III).
10. Welche Bedingungen hinsichtlich der Transparenz von
Forschungskosten, fairer Preisgestaltung und anderer Kriterien, um weltweit
gerechtere Zugänge sicherzustellen, sind an die verschiedenen
Förderprogramme zur Erforschung und Entwicklung von Therapeutika gegen
COVID-19 geknüpft?
Forschungskosten sind von Fördermittelnehmern innerhalb der
Förderprogramme grundsätzlich transparent darzustellen. Die Angemessenheit der Kosten
wird geprüft. Die Förderung im Rahmen der BMBF-Förderprogramme erfolgt
als Zuwendung im Rahmen der für die Projektförderung des Bundes geltenden
haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den Beihilferegeln der Europäischen
Kommission. Den Regularien zufolge haben die Zuwendungsempfänger
grundsätzlich das alleinige Verwertungsrecht. Im Sinne einer globalen
Zugangsgerechtigkeit sind Antragsteller im Rahmen der am 6. Januar 2021
veröffentlichten Förderrichtlinie verpflichtet, ihre Verwertungsabsichten über den deutschen
und europäischen Raum hinaus darzulegen. Die Aussagen der Antragsteller
werden bei der Projektauswahl berücksichtigt.
11. Wie viele Anträge auf Förderung sind auf die Bekanntmachung vom
6. Januar 2021 eingegangen, wie viele davon wurden bewilligt (absolut
und prozentual), und wie viele wurden abgelehnt (absolut und
prozentual), weil die Forschungsprojekte Phase IIb bereits überschritten haben?
Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf die Bekanntmachung vom
6. Januar 2021 ist noch nicht abgelaufen. In den Beratungsgesprächen mit dem
verantwortlichen Projektträger spiegelt sich ein starkes Interesse von
Unternehmen an der Förderrichtlinie wider.
12. Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die im Rahmen der neuen
Richtlinie geförderten therapeutischen Ansätze in die Anwendung
kommen (ggf. näherungsweise), und inwiefern spielen bei der Auswahl der
zu fördernden Projektanträge dieser Zeithorizont oder die Größe und
Finanzkraft der beteiligten Unternehmen eine Rolle?
Damit geförderte therapeutische Ansätze möglichst schnell in die Anwendung
kommen können, legt das BMBF in der Projektauswahl Wert darauf, dass
besonders vielversprechende und fortgeschrittene Projekte gefördert werden. Aus
diesem Grund liegt der Schwerpunkt der Richtlinie insbesondere auf der
Förderung klinischer Studien der Phasen I bis IIb. Unter optimalen Bedingungen und
im Zusammenspiel mit einer möglichen bedingten Zulassung können
erfolgreiche therapeutische Ansätze bereits vor Ablauf des Förderzeitraums von drei
Jahren in die Anwendung kommen. Ungeachtet dessen erreichen die
therapeutischen Ansätze bereits in der klinischen Prüfphase Patientinnen und Patienten.
Die Fördermittelnehmer sind in ihren Vorhabenbeschreibungen explizit dazu
aufgefordert, den Weg des Arzneimittels nach einer erfolgreichen klinischen
Prüfung bis hin zur Anwendung schlüssig darzustellen. Die Belastbarkeit der in
diesem Zusammenhang gemachten Zusicherungen ist ein wichtiges
Begutachtungskriterium für die vorgelegten Projektanträge.
13. Aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung im Rahmen der
genannten Förderprogramme entschieden, für neu entwickelte Therapeutika
gegen SARS-CoV-2 im Gegensatz zur Impfstoffforschung keine
Möglichkeit zu schaffen, die Produktion bereits vor der abschließenden
Zulassung zu fördern (vgl. ZDFheute, 8. Oktober 2020: Corona-Impfstoff:
Produktion schon vor Zulassung – ZDFheute)?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht bei den Impfstoffen ein höherer Bedarf
einer schnellen Produktionsausweitung als bei der Medikamentenentwicklung.
Grund ist, dass Impfstoffe schnell für einen großen Teil der Bevölkerung
verfügbar sein müssen, während Medikamente für den geringeren Anteil von
tatsächlich Erkrankten vorgehalten werden müssen.
14. Inwiefern bietet die Bundesregierung Unterstützung für die im Rahmen
der oben genannten Programme geförderten Forschungsvorhaben, damit
der Zulassungsprozess bei staatlichen Behörden möglichst schnell, aber
ohne Abstriche bei der Prüfung auf Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und
Qualität durchgeführt werden kann?
Das BMG unterstützt in der derzeitigen pandemischen Lage Sponsoren
und pharmazeutische Unternehmer, indem Projekte im Zusammenhang mit
COVID-19 von der zuständigen Bundesoberbehörde mit höchster Priorität
behandelt werden. Weiterhin sind wissenschaftliche Beratungsgespräche sowie
Anträge auf Genehmigung klinischer Prüfungen derzeit gebührenfrei.
15. Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass
vielversprechende therapeutische Ansätze gegen SARS-CoV-2 in späten
klinischen Studienphasen derzeit aus finanziellen Gründen nicht zur
Anwendung weiterentwickelt werden (vgl. FAZ vom 12. Dezember
2020, „Gefährliche Förderlücke?“), und welche Konsequenzen zieht sie
daraus?
16. Welche aktuellen Förderangebote des Bundes bestehen für
therapeutische Ansätze gegen SARS-CoV-2, die sich bereits in späten klinischen
Studienphasen befinden, um diese schneller in die Anwendung zu
bringen (bitte die jeweils zur Verfügung stehenden Fördersumme sowie die
durchschnittliche Auswahl- und Bearbeitungszeit für Projektanträge und
die daran geknüpften Bedingungen hinsichtlich fairer Preisgestaltung
und gerechtem Zugang nennen)?
17. Welche Forschungsvorhaben wurden seit März 2020 im Rahmen dieser
Förderangebote finanziert (bitte die jeweilige Förderhöhe angeben), und
welche dieser therapeutischen Ansätze sind inzwischen in der
Anwendung?
Die Fragen 15 bis 17 werden im Zusammenhang beantwortet.
Bei der Entwicklung neuer Arzneimittel spielen insbesondere Biotechnologie-
Unternehmen eine große Rolle. Dabei handelt es sich oft um kleine und
mittelständische Unternehmen, die häufig keinen signifikanten Umsatz aufweisen,
sodass dringend benötigtes Kapital zur Finanzierung kostenintensiver
klinischer Studien und für den Aufbau von Herstellungs- und Vertriebsstrukturen
fehlt. Zuletzt haben sich einzelne deutsche Biotechnologieunternehmen an die
Bundesregierung gewandt und Förderbedarf sowohl für die frühen als auch für
späte klinische Phasen sowie den Aufbau von Herstellungskapazitäten geltend
gemacht. Die BMBF-Förderbekanntmachung vom 6. Januar 2021 ermöglicht
eine Förderung bis in die späte klinische Studienphase IIb und schafft damit
eine wesentliche Grundlage dafür, vielversprechende therapeutische Ansätze in
die Anwendung zu bringen. Zudem plant das -BMG ein Förderprogramm für
versorgungsnahe Therapeutika gegen COVID-19, die in der Entwicklung schon
weit vorangeschritten sind (klinische Phase III).
18. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der derzeitigen
Erforschung und Entwicklung therapeutischer Ansätze gegen SARS-CoV-2
für die Zeit der aktuellen Pandemiekrise bei?
Die Bundesregierung nimmt die COVID-19-Pandemie, ihre Bekämpfung und
die Situation relevanter Akteure, auch im Bereich der Therapieentwicklung,
sehr ernst. Die Erforschung und Entwicklung neuer therapeutischer Ansätze ist
ein wichtiges Element im Umgang mit dem Erreger SARS-CoV-2. Daher hat
das BMBF mit dem Förderaufruf vom 3. März 2020 insgesamt 45 Mio. Euro
für die Erforschung wirksamer Strategien und Therapien gegen das
Coronavirus SARS-CoV-2 und die Erkrankung COVID-19 bereitgestellt. Diese
Förderung wird nun durch die Projekte der Fördermaßnahme zur Forschung und
Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS- CoV-2 mit weiteren
Mitteln in Höhe von mindestens 50 Mio. Euro ergänzt. Zudem plant das BMG
ein Förderprogramm für versorgungsnahe Therapeutika gegen COVID-19, die
in der Entwicklung schon weit vorangeschritten sind (klinische Phase III).
19. Welche Ergebnisse aus der weltweiten Therapeutika- und
Medikamenten-Forschung und Entwicklung gegen SARS-CoV-2 sind der
Bundesregierung durch Forschungsprogramme der Europäischen Union und aus
anderen EU-Staaten bekannt, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
Für die Förderung der Forschung im Bereich Therapien und Impfstoffe sowie
der Bewältigung der Pandemie hat die EU-Kommission bislang mehr als
600 Mio. Euro für die COVID-19-Forschung im Rahmen von Horizont 2020,
dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, mobilisiert. Die
EU-Kommission hat Forschungsgelder in Form eigener Ausschreibungen im
Programmteil „Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen“ von
Horizont 2020, im Rahmen der Initiative Innovative Arzneimittel (Innovative
Medicines Initiative – IMI), im Programm „Accelerator Pilot“ des
Europäischen Innovationsrates und anderen EU-Programmen wie bspw. dem
Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) bereitgestellt. Als erstes
Ergebnis hat die EU-Kommission am 8. Januar 2021 mitgeteilt, dass im
Rahmen der REMAP-CAP Studie (unterstützt durch die EU Projekte PREPARE
und RECOVER) bestätigt wurde, dass zwei immunsuppressive Medikamente
– Tocilizumab and Sarilumab – signifikant zur Verringerung der
intensivmedizinischen Behandlungszeit beitragen und die Todesrate von COVID-19-
Patienten um ein Viertel reduzieren können. Zu Ergebnissen der weiteren durch die
EU geförderten Projekte liegen der Bundesregierung aufgrund der erst sehr
kurzen Projektlaufzeiten keine Informationen vor.
Darüber hinaus hat die EU in Zusammenarbeit mit der Europäischen
Investitionsbank (Finanzierungsfazilität für Infektionskrankheiten im Rahmen von
Horizont 2020) bislang 400 Mio. Euro bereitgestellt, um die Finanzierung
vielversprechender Ansätze für einen COVID-19-Impfstoff sowie Medikamente
gegen COVID-19 zu unterstützen. Dies umfasst auch die Impfstoffentwicklung
der deutschen Firmen BioNTech (100 Mio. Euro) und CureVac (75 Mio. Euro)
sowie Darlehen für die Medikamentenentwicklung für die Firmen Atriva
Therapeutics (24 Mio. Euro) und Immunic AG (24,5 Mio. Euro). Weiterhin
unterstützt die Europäische Kommission das COVID-19-Programm von CEPI
(Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) mit 100 Mio. Euro.
Gemeinsam mit mehreren Partnern hat die EU auch ein europäisches COVID-19-
Datenportal eingerichtet, um die rasche Erhebung und den Austausch
verfügbarer Forschungsdaten zu ermöglichen.
Die Bundesregierung wird sich bei der Europäischen Kommission dafür
einsetzen, dass auch im Nachfolgeprogramm Horizont Europa (2021–2027)
ausreichende Mittel zur Forschung neuer Therapien und Impfstoffe gegen
COVID-19 sowie zur Bewältigung der Pandemie bereitgestellt werden.
20. Hält die Bundesregierung es für notwendig, sich auch zukünftig verstärkt
für eine internationale Zusammenarbeit bei der Forschung und
Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen zur Pandemiebekämpfung
einzusetzen, und wenn ja, welche konkreten Vorhaben auf europäischer und
internationaler Ebene sind diesbezüglich geplant bzw. in Vorbereitung?
Nach Ansicht der Bundesregierung ist die internationale Zusammenarbeit bei
der Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen zur
Pandemiebekämpfung auch zukünftig von hoher Bedeutung. Bei der COVID-19-
Pandemie kommt dem ACT-Accelerator (Access to Covid-19 Tools-
Accelerator) eine besondere Bedeutung zu, mit dem Forschung und Entwicklung,
Produktion und weltweite Verteilung von Impfstoffen, Therapeutika und
Diagnostika gegen COVID-19 ermöglicht werden sollen. Die Bundesregierung
unterstützt den ACT-Accelerator bisher mit 600 Mio. Euro, darunter 240 Mio. Euro
für Forschung und Entwicklung von Impfstoffen und Diagnostika. Hinzu
kommen Maßnahmen auf europäischer Ebene, wie der von der Europäischen
Kommission angekündigte Aufbau einer „European Health Emergency
Preparedness and Response Authority“ (HERA) durch die Europäische Kommission.
Die Bundesregierung wird die genannten Maßnahmen auf internationaler und
europäischer Ebene eng begleiten und sich entsprechend beteiligen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]