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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Quantentechnologie - Förderung der Bundesregierung und aktuelle Herausforderungen im Wettbewerb um die Quantenüberlegenheit
(insgesamt 46 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
03.03.2021
Antwortdauer
28 Tage
Aktualisiert
07.09.2023
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/2640703.02.2021
Quantentechnologie - Förderung der Bundesregierung und aktuelle Herausforderungen im Wettbewerb um die Quantenüberlegenheit
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mario Brandenburg, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja
Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Peter
Heidt, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius
Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker,
Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel
Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina
Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller,
Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms,
Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion
der FDP
Quantentechnologie – Förderung der Bundesregierung und aktuelle
Herausforderungen im Wettbewerb um die Quantenüberlegenheit
Deutschland debattiert derzeit viel darüber, was es für Staat und Gesellschaft
bedeutet, wenn eine ganze Ebene des Miteinanders in der Hand weniger Firmen
liegt, die einer anderen Rechts- und in Teilen auch Werteordnung unterliegen.
Bekannt als Soziale Medien stellen sie einen wesentlichen Teil der Infrastruktur
für die Kommunikation von Menschen und Firmen unter- und miteinander.
Schon die rein softwarebezogene Dominanz bringt uns in die Situation,
abgehängt und digital nicht souverän zu sein. Eine Abhängigkeit auf der Ebene der
Hardware wird in Zukunft noch weit gravierende Auswirkungen auf unser
Land haben. Auch wenn eine Infrastruktur auf der Grundlage von
Quantentechnologie noch entfernt scheint, entscheidet sich bereits heute, welchen Einfluss
wir auf die Entwicklung nehmen können. Denn ähnlich wie die Entwicklungen
in der Rechen- und Speicherleistung klassischer Computer-Hardware ist bei der
Hardware für Quantencomputer in wesentlichen Teilen eine exponentielle
Entwicklung bei gleichzeitig sinkenden Kosten für die erforderliche Hardware
prognostiziert worden (vgl. https://www.nature.com/articles/s41586-019-16
66-5). Die Fragesteller sehen die möglichen positiven wie negativen Folgen
von Quantentechnologien (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4845) und begrüßen
entsprechend, dass die Bundesregierung einer drohenden Abhängigkeit jetzt
mit weiteren signifikanten Mitteln entgegenwirkt. Als wesentlich erachten die
Fragesteller dabei aber eine enge Zusammenarbeit mit Partnern in der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie mit der Wirtschaft.
Bereits im September 2018 wurde unter der Verantwortung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Rahmenprogramm
„Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ aufgelegt, das sich mit
650 Mio. Euro dem Ziel widmet, Quantentechnologien der zweiten Generation
für Anwendungen frühzeitig nutzbar zu machen (vgl. https://www.bmbf.de/upl
oad_filestore/pub/Quantentechnologien.pdf). Um das zu erreichen, soll die
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26407
19. Wahlperiode 03.02.2021
Forschungslandschaft ausgebaut und eng mit der Wirtschaft vernetzt werden.
Verschiedene Förderprogramme richten sich speziell an Start-ups und kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) (beispielsweise „Enabling Start-up –
Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik“, „KMU-
innovativ: Photonik und Quantentechnologien“). Die Bundesministerin für
Bildung und Forschung Anja Karliczek hat das Ziel, Deutschland technologisch an
der Weltspitze zu halten, zu Beginn des Jahres mit einer sog. strategischen
Initiative zum Quantencomputing (vgl. https://www.bmbf.de/de/karliczek-wir-start
en-strategische-initiative-zum-quantencomputing-10748.html) bestärkt, die
Entwicklungen sowohl im Bereich Soft- als auch Hardware für
Quantencomputer vorantreiben soll. Ergänzend finden sich Fördermöglichkeiten für
Quantentechnologien etwa in Programmen zur Förderung des Leichtbau und der
Förderung der Photonik-Forschung.
Im Rahmen der Zukunftsinvestitionen des Corona-Konjunkturpakets vom
Juni 2020 kamen weitere 2 Mrd. Euro für die Förderung von „Entwicklung und
Produktion von Quantentechnologien in Deutschland“ hinzu (vgl. https://www.
bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichte
r/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&
v=12, S. 11). Davon sollen unter anderem auch Aufträge für den Bau von
mindestens zwei Quantencomputern an geeignete Konsortien vergeben werden.
Die Umsetzung eines Programmes dieser Größe im Rahmen der Corona-
Konjunkturmaßnahmen wirft Fragen auf. Denn ein sehr kurzer,
krisenbestimmter Planungshorizont kontrastiert mit einem langen Zeithorizont für
Entwicklung und Bau von Quantencomputern. Nach Ansicht der Fragesteller sollte der
Bau nicht nur mit Blick auf die Forschung erfolgen. Die Potenziale für den
Wirtschaftsstandort müssen nach Meinung der Fragesteller ebenfalls im Blick
behalten werden, damit hier gewonnene Forschungsergebnisse auch hier zu
Produkten werden können.
Auch Fragen zur Einbettung der neuen Maßnahmen in die auf Ebene der
Europäischen Union laufenden Initiativen werden nach Ansicht der Fragesteller
bislang nicht zufriedenstellend adressiert, obwohl die Ausübung der EU-
Ratspräsidentschaft eine Abstimmung nahegelegt hätte. Immerhin gibt es auf
europäischer Ebene bereits bedeutende Initiativen zur Erforschung und
Entwicklung von Quantentechnologien, beispielsweise das „Quantum Flagship“
mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einem Budget von 1 Mrd. Euro (vgl.
https://qt.eu/), für das bereits im Jahr 2017 der Grundstein gelegt wurde (vgl.
https://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupD
etailDoc&id=34809&no=1). Eine enge wissenschaftliche wie politische
Abstimmung liegt nach Ansicht der Fragesteller schon wegen der starken
Vernetzung der europäischen Forschungslandschaft näher als ein nationaler
Alleingang. Zusätzliches Potenzial kann darüber hinaus in der Abstimmung mit
anderen länderübergreifenden Initiativen wie Gaia-X liegen. Auch in der
Koordination nationaler Maßnahmen sehen die Fragesteller Möglichkeiten für
Synergien.
Darum fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche Erwägungen führten zu der Ankündigung der Bundesregierung,
die Summe von 2 Mrd. Euro zusätzlich in den Bereich Quantentechnologie
zu investieren (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Th
emen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/Konjunkturprogramm-fuer-alle/zusa
mmen-durch-starten.html)?
a) Wie verteilt sich die Summe auf welche Ressorts?
b) Welches Ressort war federführend bei der Entscheidung über die
konkrete Summe?
c) Zwischen welchen Ressorts werden die weiteren Schritte nach der
Veröffentlichung der Roadmap abgestimmt (vgl. https://www.bmbf.de/de/
karliczek-mit-quantentechnologien-zu-mehr-technologischer-souverae
nitaet-13489.html)?
Welches Ressort hat die Federführung?
Wie verteilen sich die Mittel?
d) Über wie viele Jahre erstreckt sich die Förderung von
Quantentechnologien aus diesem Konjunkturpaket?
e) Welchen Mehrwert über die bisherigen Investitionen in die Förderung
von Quantentechnologien erhofft sich die Bundesregierung aus den
zusätzlichen Mitteln?
f) Teilen sich die 2 Mrd. Euro auf Forschungsförderung für die
Wissenschaft und wettbewerbliche Verfahren für die Industrie auf, und wenn
ja, in welchem Verhältnis?
2. Auf welche „grundlegenden Schlüsseltechnologien“ bezieht sich das
BMBF in seiner angekündigten ersten Förderung in Höhe von
120 Mio. Euro (vgl. https://www.bmbf.de/de/karliczek-mit-quantentechnol
ogien-zu-mehr-technologischer-souveraenitaet-13489.html)?
3. Warum wurden die Aufträge zum Bau von mindestens zwei
Quantencomputern nicht, wie angekündigt, unmittelbar vergeben?
a) Gibt es einen Kriterienkatalog, den die Bundesregierung zur
Beurteilung der Eignung von Konsortien heranzieht, und wenn ja, wird dieser
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
b) Welche Kriterien sind darin enthalten?
c) Welche Ansprüche stellt die Bundesregierung an die technischen
Fähigkeiten (bitte detailliert angeben) von Organisationen, die einen
international wettbewerbsfähigen Quantencomputer bauen sollen?
d) Mit wie vielen Konsortien laufen bereits Gespräche?
e) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der von ihr zu vergeben
geplante Auftrag zum Bau von mindestens zwei Quantencomputern mit
Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union vereinbar ist?
f) Wird die Bundesregierung den Auftrag zum Bau der geplanten
Quantencomputer in einem wettbewerblichen Verfahren ähnlich dem in
Finnland vergeben (vgl. https://www.vttresearch.com/en/news-and-ide
as/vtt-build-finlands-first-quantum-computer)?
4. Welche unterschiedlichen Vorstellungen führten dazu, dass sich das
Bundesministerium für Bildung und Forschung und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie laut Medienberichten nicht über die
Verwendung der Mittel einigen konnten (vgl. https://background.tagesspiege
l.de/digitalisierung/roadmap-quantencomputing-moonshot-oder-mutlos)?
Welche Erwägungen haben zur dort erwähnten Intervention des
Bundeskanzleramts geführt?
Wann geschah das?
5. Welches Ressort wird die Federführung bei der Verwendung der Mittel
innehaben?
Welches Ressort hat die Federführung bei der Erstellung eines
Umsetzungsplans zur Strategie oder der Anpassung derselben?
6. Welche „dringend nötigen Strukturen für die Vorbereitung, Aktivierung
und Vernetzung der Wirtschaft und der wissenschaftlichen Communities“
(vgl. https://www.bmbf.de/de/karliczek-mit-quantentechnologien-zu-meh
r-technologischer-souveraenitaet-13489.html) fehlen nach Ansicht der
Bundesregierung?
7. Aus welchen Erwägungen heraus hat die Bundesregierung beschlossen,
eine neue Expertenkommission ab Oktober einzusetzen, obwohl auf
europäischer Ebene auf Basis von Experten bereits eine Roadmap erstellt wurde
(vgl. https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/quantum-technolo
gies-and-advent-quantum-internet-european-union-brochure)?
a) Welche Mitglieder der Expertenkommission weisen nach Kenntnis der
Bundesregierung praktische Expertise im Bau und der Verwendung
von Quantentechnologie auf?
b) Wie viele Firmen wurde insgesamt von Mitgliedern dieser Experten
gegründet (bitte wenn möglich tabellarisch und mit Jahresumsatz
auflisten)?
8. Welche unterschiedliche Bewertung der vorgelegten Roadmap nehmen die
unterschiedlichen Bundesministerien vor (vgl. https://background.tagesspi
egel.de/digitalisierung/roadmap-quantencomputing-moonshot-oder-mu
tlos)?
Welche weiteren Schritte leitet die Bundesregierung aus den in den
Medien genannten Differenzen ab, um eine koordinierte Strategie zu
formulieren?
9. Welche neuen Ideen zur Kommerzialisierung von Quantentechnologien
hat die Kommission nach Ansicht der Bundesregierung bereits geliefert?
Wie grenzen sich diese Ideen von den bekannten Konzepten ab, und wie
werden diese Ideen jetzt umgesetzt?
10. Bekennt sich die Bundesregierung zum durch die Expertenkommission in
der Roadmap vorgeschlagenen „Meilenstein: ein international
wettbewerbsfähiger Quantenrechner mit mindestens 100 individuell
ansteuerbaren Qubits“, der auf „mindestens 500 Qubits skalierbar sein soll“ (vgl.
https://www.quantentechnologien.de/fileadmin/public/Redaktion/Dokume
nte/PDF/Publikationen/Roadmap-Quantencomputing-bf-C1.pdf, S. 6)?
Wenn ja, hält die Bundesregierung das Ziel für innerhalb von fünf Jahren
erreichbar?
11. Wie trägt die von der Expertenkommission vorgeschlagene Gründung von
Forschungshubs (vgl. https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/ro
admap-quantencomputing-neue-organisation-und-strukturen-angedacht)
nach Ansicht der Bundesregierung zu einer unternehmerisch und am
Technologietransfer ausgerichteten Forschungspolitik bei?
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die vorgeschlagenen Hubs
zum Ziel der technologischen Souveränität im
Quantencomputersegment beitragen?
b) Schließt sich die Bundesregierung der in der Roadmap
vorgeschlagenen Klassifizierung nach „systemkritischen, neutralen oder trivialen
Komponenten“ (vgl. https://www.quantentechnologien.de/fileadmin/pu
blic/Redaktion/Dokumente/PDF/Publikationen/Roadmap-Quantencom
puting-bf-C1.pdf, S. 28) an?
c) Welche Kontrollmechanismen gibt es, und in welchem Turnus erfolgt
die Überprüfung?
12. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der in der Presse berichteten
Einschätzung, dass die Umsetzung der Roadmap eine „extrem träge und
schwerfällige, nahezu handlungsunfähige Struktur“ (vgl. https://backgroun
d.tagesspiegel.de/digitalisierung/roadmap-quantencomputing-moonshot-od
er-mutlos), zur Folge habe?
13. Nutzt oder plant die Bundesregierung im Rahmen der bisherigen und
kommenden Förderungen Instrumente zur Mobilisierung privaten Kapitals
für die Quantentechnologie?
a) Inwiefern sieht die Bundesregierung ihre Förderpolitik in Konkurrenz
mit Projekten privater Kapitalgeber?
b) Inwiefern sieht die Bundesregierung derzeit oder in Zukunft eine
Konkurrenz zwischen den von ihr finanzierten oder geförderten
Quantentechnologien und bereits oder zukünftig kommerziell angebotenen
Quantentechnologien wie etwa des auch in Deutschland ansässigen
Unternehmens IQM (vgl. https://www.handelsblatt.com/technik/forsch
ung-innovation/quantencomputing-millionen-fuer-quantencomputer-au
s-europa-darum-weckt-iqm-so-grosse-hoffnungen/26607624.html)?
14. Wie bindet die Bundesregierung Start-ups aktiv in die Vergabe von Mitteln
ein?
Welche Start-ups haben bereits Mittel aus der Förderung der
Bundesregierung für Quantentechnologien erhalten?
15. Plant die Bundesregierung die gezielte Förderung von Geschäftsmodellen,
die sich vom standardmäßig genutzten digitalen Quantencomputing
abgrenzen (zum Beispiel applikationsspezifische Prozessoren oder Co-
Prozessoren im Sinne eines „Quantum Accelerators”), und falls ja,
welche?
Wenn nein, weshalb nicht?
16. Fördert die Bundesregierung aktiv Forschungskooperationen im Bereich
der Quantentechnologien mit Forscherinnen und Forschern anderer
Staaten, und wenn ja, wie?
17. Welche Summe plant die Bundesregierung im Rahmen der Förderung oder
an anderer Stelle dafür ein, die eigene IT-Infrastruktur resistent gegen die
Möglichkeiten quantencomputergestützter Entschlüsselungssoftware zu
machen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4845)
18. Welche Hubs oder Kompetenznetzwerken der Quantentechnologie sollen
im Rahmen der Roadmap Quantencomputing in Deutschland aufgebaut
oder ausgebaut werden?
Sind auch grenzüberschreitende Hubs oder Kompetenznetzwerke geplant,
und wenn ja, wo?
19. Welche Synergien sind nach Ansicht der Bundesregierung möglich
zwischen den von ihr im Rahmen des Konjunkturpakets zu bauen geplanten
Quantencomputern und dem Projekt „OpenSuperQ“, dessen Ziel ebenfalls
der Bau eines Quantencomputers ist (vgl. ttps://www.fz-juelich.de/Shared
Docs/Pressemitteilungen/UK/DE/2018/2018-10-29-gemeinsam-zum-europ
aeischen-quantencomputer.html;jsessionid=6D1EAF51165B795C4B50CB
09BD169BBA?nn=448936)?
a) Verläuft das genannte Projekt nach Kenntnissen der Bundesregierung
nach dem angestrebten Zeitplan, der den fertigen Bau im Jahr 2021
vorsah?
b) Wie viele Personen sind in der Bundesregierung in welchen Ressorts
dafür zuständig, Kontakt zu den Verantwortlichen von „OpenSuperQ“
mit dem Ziel des Austauschs von Wissen und Erfahrung zu halten?
Haben die Verantwortlichen einen fachlichen Hintergrund in einem für
Quantentechnologien relevanten Bereich?
c) Wie plant die Bundesregierung Erkenntnisse aus dem Projekt in die
eigene Auftragsvergabe einfließen zu lassen?
20. Will die Bundesregierung sicherstellen, dass sog. Quantenüberlegenheit
auch durch Verwendung ausschließlich europäischer Technologie erreicht
wird, und wenn ja, wie?
Auf welche in Deutschland generierten Innovationen setzt die
Bundesregierung hierbei, und welche Rolle spielen innovative Ansätze von
Startups?
21. Welche Maßnahmen zum Transfer von der Forschung in die Anwendung
sind nach Ansicht der Bundesregierung für den
Quantentechnologiestandort Deutschland besonders erfolgreich?
An welchen Parametern macht die Bundesregierung diese Einschätzung
fest?
Wie haben sich die relevanten Parameter in den letzten fünf Jahren
verändert?
22. Hat die Bundesregierung Kenntnis von geheim gehaltenen
Forschungsoder Entwicklungsprojekten anderer Staaten oder privater Akteure im
Bereich der Quantentechnologie?
Wie schätzt die Bundesregierung das Bedrohungspotenzial geheim
gehaltener F&E im Bereich der Quantentechnologie für Deutschland und Europa
etwa in Hinblick auf die technologische Souveränität ein?
23. Hat die Bundesregierung die Prognose bewertet, nach der die
Rechenleistung mit Quantencomputern doppelt exponentiell steigt (vgl. https://www.
nature.com/articles/s41586-019-1666-5)?
Welche Implikation hat diese prognostizierte Entwicklung auf die Vergabe
von öffentlichen Geldern durch die Bundesregierung an Forschungshubs,
an etablierte Unternehmen und an Start-ups?
24. Hat die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des
Forschungsstandortes Deutschland beim Einreichen von Patenten zur Quantentechnologie
im Verhältnis zu anderen Staaten bewertet?
a) Welche fünf Staaten sind nach Einschätzung der Bundesregierung die
fünf relevantesten bei der Patentierung von Quantentechnologien?
An welcher Stelle wäre die Europäische Union (ohne Großbritannien)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung analog den Anteil tatsächlich
wirtschaftlich genutzter Patente?
Wie wird sich das Verhältnis und die Wettbewerbsfähigkeit
Deutschlands und der fünf relevantesten Staaten in den nächsten Jahren
entwickeln?
c) Welche in Deutschland ansässigen Firmen sind nach Wissen der
Bundesregierung bei der Patentierung von Quantentechnologien
federführend ?
d) Welche Rolle spielen nach Ansicht der Bundesregierung Start-ups
dabei, und wie unterstützt die Bundesregierung diese bei der Patentierung
von Quantentechnologien?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von unterstützenden Programmen
anderer Akteure, etwa der Länder oder von Universitäten?
Sind der Bundesregierung private Initiativen zur Unterstützung von
Start-ups bei der Patentierung von Quantentechnologien bekannt?
25. Welche in Deutschland ansässigen Firmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in der Lage, quantentechnologische Innovationen aus der
Wissenschaft in die (industrielle) Anwendung zu transferieren?
Welche Rolle spielen Start-ups hierbei nach Kenntnis der
Bundesregierung?
26. Sind der Bundesregierung Organisationen bekannt, die „die Entwicklung
von Quantencomputern ganzheitlich angehen und mit den Akteuren aus
den USA bzw. China auf Augenhöhe agieren“ können (vgl. https://backgro
und.tagesspiegel.de/digitalisierung/roadmap-quantencomputing-neue-orga
nisation-und-strukturen-angedacht), oder teilt die Bundesregierung die in
der Quelle zitierte Sichtweise, dass es diese Fähigkeiten in Europa derzeit
nicht gibt?
27. Wie sind Deutschland und die Europäische Union nach Einschätzung der
Bundesregierung bei der Verfügbarkeit von Venture Capital für
Quantentechnologien aufgestellt (vgl. https://www.handelsblatt.com/meinung/gast
beitraege/gastkommentar-europa-braucht-einen-eigenen-
quantencomputertut-dafuer-aber-nicht-genug/25219340.html?ticket=ST-8024378-SJ9ER3jd
vR3yToj10zoA-ap1)?
28. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Bereich Quantentechnologie
im vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier mit
vorangetriebenen Projekt Gaia-X berücksichtig?
a) Strebt die Bundesregierung an, die beiden von ihr zu beauftragen
geplanten Quantencomputer über einen im Rahmen von Gaia-X
festgelegten Cloud-Standard cloudfähig zu machen?
b) Welche Akteure und Institutionen sollen nach Meinung der
Bundesregierung in dem Fall berechtigten Cloud-Zugriff auf die
Quantencomputer haben?
Wird der Zugriff kostenfrei, kostendeckend oder unter einem anderen
Vermarktungsmodell erfolgen?
c) Wird der im Rahmen einer Kooperation von IBM und dem Fraunhofer
IAF betriebene Quantencomputer „System Q“ nach Kenntnis der
Bundesregierung „Gaia-X-ready“ sein, oder ist das geplant (vgl.
https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/roadmap-quantenco
mputing-neue-organisation-und-strukturen-angedacht)?
29. Wie schätzt die Bundesregierung Deutschlands Fähigkeiten bei
Ausbildung oder Anwerbung von Fachkräften mit für Quantentechnologien
relevanten Fähigkeiten ein?
a) Ist ein ähnliches Szenario wie beim Mangel an IT-Fachkräften
absehbar (vgl. https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Erstmals-m
ehr-als-100000-unbesetzte-Stellen-fuer-IT-Experten#item-5656--2)?
b) Ist der Saldo der Migration von Fachkräften mit für
Quantentechnologien relevantem Hintergrund nach Wissen der Bundesregierung für
Deutschland positiv oder negativ?
Wie hat sich die Zahl nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren entwickelt?
Wie wird sich die Zahl nach Einschätzung der Bundesregierung in den
kommenden Jahren entwickeln?
c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie viele
Fachkräfte in welche Staaten bzw. aus welchen Staaten nach Deutschland
migrieren?
d) Welche Firmen bauen nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland derzeit Arbeitsplätze im Bereich Quantentechnologie auf?
Welche speziell im Bereich Quantencomputing?
Wie viele internationale Talente wurden bereits für die Arbeit in
Deutschland geworben?
Welchen Anteil daran haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Startups ?
e) Welche Firmen und Start-ups sind nach Kenntnis der Bundesregierung
aktiv in der Ausbildung von Fachkräften (z. B. auch durch das
Anbieten von Promotionsstellen in der Industrie)?
f) Welche Maßnahmen der Bundesregierung zielen darauf ab, dass sich
der Mangel an IT-Fachkräften nicht negativ auf die Fähigkeiten
Deutschlands im Bereich der Quantentechnologien auswirkt?
30. Welche Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung von Informatikern und
Ingenieuren für eine Arbeit im Bereich der Quantentechnologien fördert
die Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von derartigen Projekten der Länder
(wenn ja, bitte auflisten)?
31. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung gezielt Aktivitäten
in der Quantentechnologieberatung?
a) Wie viele Unternehmen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung
Quantentechnologieberatung in Deutschland an?
b) Welche Qualifikationen bzw. welchen Bildungshintergrund haben die
in Deutschland tätigen Quantentechnologieberater?
32. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung gezielt die
Softwareentwicklung für Quantencomputer in Deutschland?
a) Wie viele Softwareentwickler oder Programmierer für auf
Quantencomputern nutzbare Software gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland?
Wie hat sich die Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Ist das nach Einschätzung der Bundesregierung eine auch im Verhältnis
zur Nachfrage ausreichende Anzahl?
Wenn nein, welche Anzahl wäre nach Einschätzung der
Bundesregierung im Verhältnis zur Nachfrage in Deutschland erforderlich?
b) Welche Maßnahmen zur Erreichung dieser Anzahl plant die
Bundesregierung?
33. Wie viele in Deutschland ansässige Firmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in der Lage, einen Quantencomputer zu bauen
oder als Systemintegrator zu dienen?
Welche sind das nach Kenntnis der Bundesregierung?
34. Wie schätzt die Bundesregierung die Zulieferindustrie für
Quantentechnologien in Deutschland ein?
a) Welche Maßnahmen zum Aufbau führt die Bundesregierung aus?
Welche Maßnahmen sind in Planung?
b) Welche Standorte sind nach Kenntnis der Bundesregierung
aussichtsreich für Quantentechnologie-Cluster aus Wissenschaft und Wirtschaft
inklusive Zulieferern und Entwicklern von Software?
35. Wie ist Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung bei der
Abschätzung von Dual-Use-Potenzialen durch Fortschritte in der
Quantentechnologie insgesamt und bei einzelnen Bauteilen aufgestellt?
Wie viele Experten sind damit befasst?
Wie viele hält die Bundesregierung in Zukunft für erforderlich?
36. Sollen Quantencomputer in Deutschland in sog. Supercomputing Center
integriert werden, und wenn ja, in welche?
Wenn nein, welche Überlegungen sprechen nach Ansicht der
Bundesregierung dagegen?
37. Wurde die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/18355 für Ende 2020 angekündigte
quantengesicherte Videokonferenz auf einer Demonstrationsstrecke zwischen dem
BMBF und einer weiteren Bundesbehörde realisiert?
a) Wenn ja, zwischen welchen Behörden wurde die Konferenz geführt?
b) Wenn nein, was sind die Gründe für die Verzögerung, und wann ist die
Konferenz geplant?
c) Welchen weiteren Entwicklungsbedarf sieht die Bundesregierung
davon ausgehend für das Projekt QuNET-alpha?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung?
Welche Meilensteine sollen noch in dieser Legislaturperiode erreicht
werden?
38. Fördert oder betreibt die Bundesregierung selbst derzeit Projekte oder
plant sie, Projekte zu fördern oder selbst zu betreiben, die, vergleichbar zu
von ihr geforderten sog. back doors in derzeitiger E2EE (vgl. https://www.
tagesschau.de/inland/eu-messenger-sicherheit-101.html), das Ziel haben,
quantenverschlüsselte Kommunikation für staatliche Sicherheitsbehörden
(mit-)lesbar oder anders verfügbar zu machen?
39. Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei der Gründung einer sog.
Deutschen Quantengemeinschaft (DQG)?
Wie verteilt sich die Verantwortung zur Zusammenarbeit und zum
Kontakthalten über die Ressorts der Bundesregierung?
Wie unterscheidet sich die deutsche Dachorganisation von Aktivitäten auf
europäischer Ebene etwa des Strategic Advisory Board (vgl. https://qt.eu/a
bout-quantum-flagship/introduction-to-the-quantum-flagship/sab-
strategicadvisory-board/) oder dem Quantum Industry Consortium (vgl. https://q
t.eu/about-quantum-flagship/the-quantum-flagship-community/quic/)?
a) Schließt sich die Bundesregierung der Prognose des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an, dass die Gründung einer solchen
Gesellschaft konfliktträchtig ist und lange dauern wird (vgl. https://bac
kground.tagesspiegel.de/digitalisierung/roadmap-quantencomputing-m
oonshot-oder-mutlos)?
b) Wie sehen die nächsten Schritte der Bundesregierung zur Gründung
der Dachorganisation aus?
Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung dazu aus?
c) Gab oder gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, von der
Gründung abzusehen?
40. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Roadmap
Quantentechnologie möglichst effizient Synergien mit der „mission to lead on
supercomputing“ (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_20_
1592) der Europäischen Union erzielt?
41. Strebt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Quantentechnologiepolitik
eine enge Abstimmung mit den Programmen europäischer Partnerländer,
beispielsweise im Rahmen der oben genannten Initiative Frankreichs, an?
42. Mit welchen politischen Maßnahmen trägt die Bundesregierung bereits
zum Erfolg des “Quantum Flagship“ der Europäischen Union bei?
43. Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung Antragstellern aus
Deutschland bei der Beantragung von EU-Fördermitteln für
Quantentechnologien (etwa für Mittel des European Research Council)?
a) Wie groß war die Nachfrage nach den verschiedenen Arten der
Unterstützung, wie viele Antragsteller wurden erreicht, und wie viele
Fördermittel konnten in der Folge eingeworben werden (bitte für die letzten
Jahre nach Jahr und unterstützender Maßnahme aufschlüsseln)?
b) Welche weiteren Unterstützungsleistungen plant die Bundesregierung?
44. Wie bereitet die Bundesregierung ihre eigene Kommunikation und die
Kommunikation anderer staatlicher Akteure, etwa des Militärs, auf ein
Szenario vor, in dem klassische Methoden der Verschlüsselung durch
spezialisierte Quantencomputer wirkungslos werden?
a) Stellt die Speicherung von derzeit noch nicht dechiffrierbaren
Nachrichten für eine spätere Entschlüsselung nach Ansicht der
Bundesregierung eine aktuelle Bedrohung für Deutschland dar?
b) Wie wirkt die Bundesregierung derzeit einem derartigen Szenario
entgegen?
c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Akteure
derzeit verschlüsselte Nachrichten mit dem Ziel einer späteren
Entschlüsselung speichern?
Wenn nein, plant die Bundesregierung Fähigkeiten einzusetzen oder zu
entwickeln, um darüber Kenntnis zu erlangen?
45. Verfolgt die Bundesregierung (ggf. zusammen mit Partnern aus der EU
oder anderen Ländern) Projekte, die mit dem chinesischen
Quantenkommunikations-Satellitensystem vergleichbar sind, mit dem China bis 2030
rund um den Planeten kommunizieren können möchte (vgl. https://science.
orf.at/v2/stories/2791284)?
a) Wenn ja, welche Meilensteine sind für ein solches Projekt bis wann
vorgesehen?
b) Wenn nein, welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der
Bundesregierung ein von China erfolgreich installiertes Satellitensystem für
globale quantengesicherte Kommunikation auf Deutschland und die
EU?
c) Verfolgen andere Staaten oder private Akteure nach Kenntnis der
Bundesregierung vergleichbare Ziele?
Wie realistisch ist es nach Einschätzung der Bundesregierung, dass ein
Staat über einen relevanten Zeitraum eine derartige Infrastruktur
quasimonopolistisch betreibt?
d) Wirkt die Bundesregierung ggf. darauf hin, dass China, die USA – oder
ein anderer erfolgreicher Akteur – ein solches System analog zur
Internetinfrastruktur diskriminierungsfrei und politischer wie
wirtschaftlicher Neutralität verpflichtet als globales Allgemeingut bereitstellt?
Wenn ja, welche Mittel der internationalen Politik sind nach
Einschätzung der Bundesregierung denkbar?
Wenn nein, warum nicht?
e) Wirkt die Bundesregierung aktiv am Aufbau von internationalen
Institutionen hin, die vergleichbar mit dem Internet Governance Forum eine
Plattform zum Multi-Stakeholder-Dialog für eine derartige
Quantenkommunikationsinfrastruktur bzw. ein zukünftiges „Quanteninternet“
bieten können?
Wenn nein, warum nicht?
46. Wie wahrscheinlich und wie bedrohlich ist nach Einschätzung der
Bundesregierung ein Szenario, in dem der Zugang zu relevanten
Quantentechnologien auf bestimmte Nutzerkreise oder Nationen beschränkt ist oder
Schlüssel-Technologien für Quantentechnologien nur in den Händen
einzelner Firmen oder Nationen liegen?
Berlin, den 27. Januar 2021
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/2731003.03.2021
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26407 - Quantentechnologie - Förderung der Bundesregierung und aktuelle Herausforderungen im Wettbewerb um die Quantenüberlegenheit
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz),
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26407 –
Quantentechnologie – Förderung der Bundesregierung und aktuelle
Herausforderungen im Wettbewerb um die Quantenüberlegenheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland debattiert derzeit viel darüber, was es für Staat und Gesellschaft
bedeutet, wenn eine ganze Ebene des Miteinanders in der Hand weniger
Firmen liegt, die einer anderen Rechts- und in Teilen auch Werteordnung
unterliegen. Bekannt als Soziale Medien stellen sie einen wesentlichen Teil der
Infrastruktur für die Kommunikation von Menschen und Firmen unter- und
miteinander. Schon die rein softwarebezogene Dominanz bringt uns in die
Situation, abgehängt und digital nicht souverän zu sein. Eine Abhängigkeit auf der
Ebene der Hardware wird in Zukunft noch weit gravierende Auswirkungen
auf unser Land haben. Auch wenn eine Infrastruktur auf der Grundlage von
Quantentechnologie noch entfernt scheint, entscheidet sich bereits heute,
welchen Einfluss wir auf die Entwicklung nehmen können. Denn ähnlich wie die
Entwicklungen in der Rechen- und Speicherleistung klassischer Computer-
Hardware ist bei der Hardware für Quantencomputer in wesentlichen Teilen
eine exponentielle Entwicklung bei gleichzeitig sinkenden Kosten für die
erforderliche Hardware prognostiziert worden (vgl. https://www.nature.com/arti
cles/s41586-019-1666-5). Die Fragesteller sehen die möglichen positiven wie
negativen Folgen von Quantentechnologien (vgl. Bundestagsdrucksache
19/4845) und begrüßen entsprechend, dass die Bundesregierung einer
drohenden Abhängigkeit jetzt mit weiteren signifikanten Mitteln entgegenwirkt. Als
wesentlich erachten die Fragesteller dabei aber eine enge Zusammenarbeit mit
Partnern in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie mit der
Wirtschaft.
Bereits im September 2018 wurde unter der Verantwortung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Rahmenprogramm
„Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ aufgelegt, das sich mit
650 Mio. Euro dem Ziel widmet, Quantentechnologien der zweiten
Generation für Anwendungen frühzeitig nutzbar zu machen (vgl. https://www.bmb
f.de/upload_filestore/pub/Quantentechnologien.pdf). Um das zu erreichen, soll
die Forschungslandschaft ausgebaut und eng mit der Wirtschaft vernetzt
werden. Verschiedene Förderprogramme richten sich speziell an Start-ups und
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (beispielsweise „Enabling Start-up –
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27310
19. Wahlperiode 03.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 3. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik“,
„KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“). Die
Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek hat das Ziel, Deutschland
technologisch an der Weltspitze zu halten, zu Beginn des Jahres mit einer sog.
strategischen Initiative zum Quantencomputing (vgl. https://www.bmbf.de/de/
karliczek-wir-starten-strategische-initiative-zum-quantencomputing-1074
8.html) bestärkt, die Entwicklungen sowohl im Bereich Soft- als auch
Hardware für Quantencomputer vorantreiben soll. Ergänzend finden sich
Fördermöglichkeiten für Quantentechnologien etwa in Programmen zur Förderung
des Leichtbau und der Förderung der Photonik-Forschung.
Im Rahmen der Zukunftsinvestitionen des Corona-Konjunkturpakets vom Juni
2020 kamen weitere 2 Mrd. Euro für die Förderung von „Entwicklung und
Produktion von Quantentechnologien in Deutschland“ hinzu (vgl. https://ww
w.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglic
hter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFil
e&v=12, S. 11). Davon sollen unter anderem auch Aufträge für den Bau von
mindestens zwei Quantencomputern an geeignete Konsortien vergeben
werden. Die Umsetzung eines Programmes dieser Größe im Rahmen der Corona-
Konjunkturmaßnahmen wirft Fragen auf. Denn ein sehr kurzer,
krisenbestimmter Planungshorizont kontrastiert mit einem langen Zeithorizont für
Entwicklung und Bau von Quantencomputern. Nach Ansicht der Fragesteller
sollte der Bau nicht nur mit Blick auf die Forschung erfolgen. Die Potenziale für
den Wirtschaftsstandort müssen nach Meinung der Fragesteller ebenfalls im
Blick behalten werden, damit hier gewonnene Forschungsergebnisse auch hier
zu Produkten werden können.
Auch Fragen zur Einbettung der neuen Maßnahmen in die auf Ebene der
Europäischen Union laufenden Initiativen werden nach Ansicht der Fragesteller
bislang nicht zufriedenstellend adressiert, obwohl die Ausübung der EU-
Ratspräsidentschaft eine Abstimmung nahegelegt hätte. Immerhin gibt es auf
europäischer Ebene bereits bedeutende Initiativen zur Erforschung und
Entwicklung von Quantentechnologien, beispielsweise das „Quantum Flagship“ mit
einer Laufzeit von zehn Jahren und einem Budget von 1 Mrd. Euro (vgl.
https://qt.eu/), für das bereits im Jahr 2017 der Grundstein gelegt wurde (vgl.
https://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.group
DetailDoc&id=34809&no=1). Eine enge wissenschaftliche wie politische
Abstimmung liegt nach Ansicht der Fragesteller schon wegen der starken
Vernetzung der europäischen Forschungslandschaft näher als ein nationaler
Alleingang. Zusätzliches Potenzial kann darüber hinaus in der Abstimmung mit
anderen länderübergreifenden Initiativen wie Gaia-X liegen. Auch in der
Koordination nationaler Maßnahmen sehen die Fragesteller Möglichkeiten für
Synergien.
1. Welche Erwägungen führten zu der Ankündigung der Bundesregierung,
die Summe von 2 Mrd. Euro zusätzlich in den Bereich
Quantentechnologie zu investieren (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/
DE/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/Konjunkturprogramm-fuer-a
lle/zusammen-durch-starten.html)?
a) Wie verteilt sich die Summe auf welche Ressorts?
b) Welches Ressort war federführend bei der Entscheidung über die
konkrete Summe?
c) Zwischen welchen Ressorts werden die weiteren Schritte nach der
Veröffentlichung der Roadmap abgestimmt (vgl. https://www.bmbf.
de/de/karliczek-mit-quantentechnologien-zu-mehr-technologischer-s
ouveraenitaet-13489.html)?
Welches Ressort hat die Federführung?
Wie verteilen sich die Mittel?
d) Über wie viele Jahre erstreckt sich die Förderung von
Quantentechnologien aus diesem Konjunkturpaket?
e) Welchen Mehrwert über die bisherigen Investitionen in die Förderung
von Quantentechnologien erhofft sich die Bundesregierung aus den
zusätzlichen Mitteln?
f) Teilen sich die 2 Mrd. Euro auf Forschungsförderung für die
Wissenschaft und wettbewerbliche Verfahren für die Industrie auf, und wenn
ja, in welchem Verhältnis?
Die Fragen 1 bis 1f werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Quantentechnologien besitzen enormes Potenzial für Wirtschaft und
Gesellschaft. Quantencomputing, -sensorik und -kommunikation eröffnen etwa
bei der Entwicklung medizinischer Wirkstoffe, bei der Klimaforschung oder
beim Schutz der Privatsphäre neue technische Möglichkeiten. Um dieses
Potenzial zu erschließen und im internationalen Innovationswettstreit bestehen zu
können, hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF) das Rahmenprogramm
„Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ entwickelt und im September 2018
beschlossen. Um dem besonderen Handlungsbedarf beim Quantencomputing
Rechnung zu tragen, hat das BMBF im Januar 2020 zudem eine strategische
Initiative zum Quantencomputing gestartet. Die im Rahmen des Konjunktur-
und Zukunftspakets für die Quantentechnologien vorgesehenen Mittel in Höhe
von 2 Mrd. Euro ermöglichen es, die Anstrengungen zu verstärken, mit der
Entwicklung von industriell nutzbaren Quantencomputern und Software zu
starten sowie ein leistungsfähiges Innovationsökosystem aufzubauen.
Ein gemeinsames Konzept der Bundesregierung zur Förderung der
Quantentechnologien wird derzeit zwischen den federführenden Ressorts, dem BMBF,
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF), unter Beteiligung des Bundeskanzleramts
(BKAmt) abgestimmt. Nach der Finalisierung des Konzepts erfolgt die
Verteilung der Mittel auf die Ressorts. Die Arbeiten basieren auf der Roadmap des
Expertenrats Quantencomputing sowie auf Diskussionen zum
Quantencomputing im Innovationsdialog der Bundeskanzlerin. Die Mittel sollen im Rahmen
wettbewerblicher Verfahren vergeben werden.
2. Auf welche „grundlegenden Schlüsseltechnologien“ bezieht sich das
BMBF in seiner angekündigten ersten Förderung in Höhe von 120 Mio.
Euro (vgl. https://www.bmbf.de/de/karliczek-mit-quantentechnologien-
zu-mehr-technologischer-souveraenitaet-13489.html)?
Mit der ersten Tranche in Höhe von 120 Mio. Euro aus dem Konjunktur- und
Zukunftspaket wurden im Haushalt 2020 Projekte zu den grundlegenden
Schlüsseltechnologien für Quantenkommunikation und Quantencomputing
durch das BMBF bewilligt. Dabei handelt es sich um eine Fortschreibung der
Initiative QuNET (Pilotinitiative zur sicheren Kommunikation auf der Basis der
Quantum Key Distribution) und fünf Konsortien aus der
Förderbekanntmachung „Quantenprozessoren und Technologien für Quantencomputer“
(Förderung von Projekten zur Realisierung von Quantenchips wie supraleitende
Qubits, Ionenfallen, Halbleiter-Spin-Qubits und Rydbergatome).
3. Warum wurden die Aufträge zum Bau von mindestens zwei
Quantencomputern nicht, wie angekündigt, unmittelbar vergeben?
a) Gibt es einen Kriterienkatalog, den die Bundesregierung zur
Beurteilung der Eignung von Konsortien heranzieht, und wenn ja, wird
dieser der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
b) Welche Kriterien sind darin enthalten?
c) Welche Ansprüche stellt die Bundesregierung an die technischen
Fähigkeiten (bitte detailliert angeben) von Organisationen, die einen
international wettbewerbsfähigen Quantencomputer bauen sollen?
d) Mit wie vielen Konsortien laufen bereits Gespräche?
e) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der von ihr zu vergeben
geplante Auftrag zum Bau von mindestens zwei Quantencomputern
mit Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union vereinbar ist?
f) Wird die Bundesregierung den Auftrag zum Bau der geplanten
Quantencomputer in einem wettbewerblichen Verfahren ähnlich dem in
Finnland vergeben (vgl. https://www.vttresearch.com/en/news-and-id
eas/vtt-build-finlands-first-quantum-computer)?
Die Fragen 3 bis 3f werden im Zusammenhang beantwortet.
Quantencomputer sind zum derzeitigen Stand kein marktgängiges Produkt.
Weltweit gibt es noch kein universelles System, mit dem Vorteile für praktische
Anwendungen demonstriert werden konnten. Vielmehr wird die Entwicklung
universeller Quantencomputer voraussichtlich noch einige Jahre benötigen. Die
technologische Basis für einen universellen Quantencomputer ist derzeit offen.
Deutschland und Europa sind in der Grundlagenforschung zu Quanten-
Phänomenen sehr gut aufgestellt, haben jedoch in der Entwicklung erster
Quantencomputer Nachholbedarf. In Europa gibt es zurzeit kein etabliertes
Unternehmen, das die Zusammenführung von Hard-, Soft- und Middleware
adressiert. Darum können Aufträge zur Entwicklung und zum Bau von
Quantencomputern nicht unmittelbar vergeben werden. Vielmehr bedarf es leistungsfähiger
Konsortien zur Forschung und Weiterentwicklung existierender, rudimentärer
Prototypen und zur Entwicklung von hybriden Systemen für einen schnellen
Markteinstieg. Neben dem konkreten Aufbau von Quantencomputern wird der
geplante Wettbewerb die Entwicklung eines leistungsstarken
Innovationsökosystems mit Forschung und Industrie adressieren.
Die Kriterien für die Eignung von Konsortien werden zum Start des
wettbewerblichen Verfahrens bekanntgegeben. In Übereinstimmung mit den
Handlungsempfehlungen der Roadmap Quantencomputing ist beabsichtigt, dass der
Wettbewerb zur Hardware-Entwicklung technologieoffen ausgestaltet wird.
Das wettbewerbliche Verfahren wurde noch nicht gestartet, so dass die
Bundesregierung keine Angaben zu Konsortien machen kann.
Grundlage des wettbewerblichen Verfahrens zur Entwicklung von
Quantencomputern wird eine Förderrichtlinie sein, auf deren Basis staatliche Beihilfen
auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a, b und c der
Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur
Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“
– AGVO) gewährt werden. Ferner sind Forschungskooperationen und
Innovationspartnerschaften zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen
vorgesehen.
4. Welche unterschiedlichen Vorstellungen führten dazu, dass sich das
Bundesministerium für Bildung und Forschung und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie laut Medienberichten nicht über die
Verwendung der Mittel einigen konnten (vgl. https://background.tagesspiege
l.de/digitalisierung/roadmap-quantencomputing-moonshot-oder-mutlos)?
Welche Erwägungen haben zur dort erwähnten Intervention des
Bundeskanzleramts geführt?
Wann geschah das?
Die Abstimmungen zwischen den Ressorts zum geplanten Konzept zur
Förderung der Quantentechnologien basierend auf Ziffer 44 des Konjunktur- und
Zukunftspakets laufen derzeit (vgl. Antwort zu Frage 1). Entsprechend befinden
sich die beteiligten Ressorts in kontinuierlichem Austausch.
5. Welches Ressort wird die Federführung bei der Verwendung der Mittel
innehaben?
Welches Ressort hat die Federführung bei der Erstellung eines
Umsetzungsplans zur Strategie oder der Anpassung derselben?
Das Konzept zur Förderung der Quantentechnologien basierend auf Ziffer 44
des Konjunktur- und Zukunftspakets wird gemeinsam von den beteiligten
Ressorts erarbeitet. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird entlang der
Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der jeweiligen Ressorts erfolgen. Der
kontinuierliche Austausch zum Förderkonzept ist durch Abstimmungen auf
Fachebene sichergestellt.
6. Welche „dringend nötigen Strukturen für die Vorbereitung, Aktivierung
und Vernetzung der Wirtschaft und der wissenschaftlichen Communities“
(vgl. https://www.bmbf.de/de/karliczek-mit-quantentechnologien-zu-me
hr-technologischer-souveraenitaet-13489.html) fehlen nach Ansicht der
Bundesregierung?
Handlungsbedarf besteht bei der Schaffung technologischer Ökosysteme, d. h.
der Vernetzung von Forschung und Unternehmen in Konsortien zur Arbeit an
Fragen der anwendungsorientierten Grundlagenforschung. Dabei gilt es,
exzellente Forscherinnen und Forscher mit Technologieunternehmen und
Unternehmen der anwendenden Industrien zusammenzubringen – interdisziplinär und
entlang der Technologie- und der späteren Wertschöpfungsketten.
7. Aus welchen Erwägungen heraus hat die Bundesregierung beschlossen,
eine neue Expertenkommission ab Oktober einzusetzen, obwohl auf
europäischer Ebene auf Basis von Experten bereits eine Roadmap erstellt
wurde (vgl. https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/quantum-t
echnologies-and-advent-quantum-internet-european-union-brochure)?
a) Welche Mitglieder der Expertenkommission weisen nach Kenntnis
der Bundesregierung praktische Expertise im Bau und der
Verwendung von Quantentechnologie auf?
b) Wie viele Firmen wurde insgesamt von Mitgliedern dieser Experten
gegründet (bitte wenn möglich tabellarisch und mit Jahresumsatz
auflisten)?
Die Fragen 7 bis 7b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die europäische Roadmap zu den Quantentechnologien ist eine gute Basis für
die weitere Entwicklung der Aktivitäten auf EU-Ebene, insbesondere im
Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa. Akteure aus Deutschland waren an
ihrer Erstellung wesentlich beteiligt. Der Expertenrat Quantencomputing hat
unter anderem auch die europäische Roadmap als Grundlage für die eigenen
Handlungsempfehlungen herangezogen. Im Fokus der Arbeit des Expertenrats
stand die Berücksichtigung von nationalen Rahmenbedingungen und die
Erarbeitung von inhaltlichen und strukturellen Handlungsempfehlungen für
Deutschland zum Quantencomputing.
Die Mitglieder des Expertenrats verfügen über ausgewiesene Expertise in den
Bereichen Grundlagenforschung, Schlüsselkomponenten, Hardware-
Entwicklung, Software-Entwicklung und Anwendungen in Bezug auf das
Quantencomputing. Unternehmerische Erfahrungen wie auch Forschungsexpertise waren
gleichermaßen im Expertenrat abgebildet. Die Roadmap inklusive einer
vollständigen Liste der Mitglieder und ihrer Zugehörigkeiten ist veröffentlicht
unter www.quantentechnologien.de/roadmap-quantencomputing. Informationen
zum Jahresumsatz der dort genannten Unternehmen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
8. Welche unterschiedliche Bewertung der vorgelegten Roadmap nehmen
die unterschiedlichen Bundesministerien vor (vgl. https://background.tag
esspiegel.de/digitalisierung/roadmap-quantencomputing-moonshot-
odermutlos)?
Welche weiteren Schritte leitet die Bundesregierung aus den in den
Medien genannten Differenzen ab, um eine koordinierte Strategie zu
formulieren?
Die beteiligten Ressorts der Bundesregierung haben die vorgelegte Roadmap
Quantencomputing gleichermaßen positiv bewertet. Der Förderung der
Quantentechnologien basierend auf Ziffer 44 des Konjunktur- und Zukunftspakets
wird ein einheitliches Konzept der Bundesregierung zugrunde gelegt.
9. Welche neuen Ideen zur Kommerzialisierung von Quantentechnologien
hat die Kommission nach Ansicht der Bundesregierung bereits geliefert?
Wie grenzen sich diese Ideen von den bekannten Konzepten ab, und wie
werden diese Ideen jetzt umgesetzt?
Die Handlungsempfehlungen des Expertenrats Quantencomputing machen
konkrete Vorschläge zur Schaffung technologischer Ökosysteme, die zur
Kommerzialisierung von Quantencomputern führen sollen. Die geplante
Kooperation von Unternehmen (inkl. Startups) und Forschungseinrichtungen in
wettbewerblich ausgewählten Konsortien wird erstmals das gesamte erforderliche
Know-how zusammenführen, das für einen Systemaufbau erforderlich ist. Dies
ist die Basis dafür, dass Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – ihre
Beiträge in den Wertschöpfungsketten ausbauen. Im Bereich der Software und der
Anwendungen sind, neben der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft,
der frühzeitige Zugang zu bereits verfügbaren Quantencomputern und die
Möglichkeit der Erprobung für konkrete Anwendungen („Use Cases“) insbesondere
für industrielle Anwender wesentlich. Abstimmungen zur Umsetzung dieser
Elemente der Roadmap Quantencomputing laufen derzeit ressortübergreifend.
Darüber hinaus wird die Umsetzung weiterer Empfehlungen aus der Industrie
sicherzustellen sein.
10. Bekennt sich die Bundesregierung zum durch die Expertenkommission
in der Roadmap vorgeschlagenen „Meilenstein: ein international
wettbewerbsfähiger Quantenrechner mit mindestens 100 individuell
ansteuerbaren Qubits“, der auf „mindestens 500 Qubits skalierbar sein soll“ (vgl.
https://www.quantentechnologien.de/fileadmin/public/Redaktion/Dokum
ente/PDF/Publikationen/Roadmap-Quantencomputing-bf-C1.pdf, S. 6)?
Wenn ja, hält die Bundesregierung das Ziel für innerhalb von fünf Jahren
erreichbar?
Die Bundesregierung wird Rahmenbedingungen zur Erreichung der
Meilensteine der Roadmap Quantencomputing schaffen. Die dort aufgeführten
Meilensteine wurden auf Grundlage des aktuellen Stands der Quantentechnologie von
renommierten Expertinnen und Experten formuliert.
11. Wie trägt die von der Expertenkommission vorgeschlagene Gründung
von Forschungshubs (vgl. https://background.tagesspiegel.de/digitalisier
ung/roadmap-quantencomputing-neue-organisation-und-strukturen-ange
dacht) nach Ansicht der Bundesregierung zu einer unternehmerisch und
am Technologietransfer ausgerichteten Forschungspolitik bei?
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die vorgeschlagenen
Hubs zum Ziel der technologischen Souveränität im
Quantencomputersegment beitragen?
Die Fragen 11 und 11a werden im Zusammenhang beantwortet.
Grundlage für die geplanten Hubs und Kompetenznetze bilden Konsortien, in
deren Aufbau bereits die Kooperation von Wissenschaft und Industrie angelegt
ist. Ein Ergebnistransfer wird durch direkte Beteiligung von
Technologieunternehmen und industriellen Anwendern an den o. g. Konsortien sichergestellt.
Darüber hinaus adressieren die Hubs die Unterstützung von
Unternehmensgründungen.
b) Schließt sich die Bundesregierung der in der Roadmap
vorgeschlagenen Klassifizierung nach „systemkritischen, neutralen oder trivialen
Komponenten“ (vgl. https://www.quantentechnologien.de/fileadmin/p
ublic/Redaktion/Dokumente/PDF/Publikationen/Roadmap-Quantenco
mputing-bf-C1.pdf, S. 28) an?
Der Bundesregierung erscheint die durch den Expertenrat vorgeschlagene
Klassifizierung nachvollziehbar. Ein Ziel der geplanten Maßnahmen ist es,
systemkritische Komponenten mittelfristig in Deutschland und Europa verfügbar zu
machen, um die technologische Souveränität im Bereich der
Quantentechnologien und des Quantencomputing sicherzustellen.
c) Welche Kontrollmechanismen gibt es, und in welchem Turnus erfolgt
die Überprüfung?
Auf programmatischer Ebene bietet ein kontinuierlicher, ressortübergreifender
Austausch zur Förderung der Quantentechnologien Raum zur übergreifenden
Koordinierung der Fördermaßnahmen. Auf Ebene der Fördermaßnahme
unterliegt jedes Projekt zudem der kontinuierlichen Überprüfung durch die im
Rahmen der Projektförderung vorgesehenen Instrumente.
12. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der in der Presse berichteten
Einschätzung, dass die Umsetzung der Roadmap eine „extrem träge und
schwerfällige, nahezu handlungsunfähige Struktur“ (vgl. https://backgrou
nd.tagesspiegel.de/digitalisierung/roadmap-quantencomputing-moonsho
t-oder-mutlos), zur Folge habe?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht.
13. Nutzt oder plant die Bundesregierung im Rahmen der bisherigen und
kommenden Förderungen Instrumente zur Mobilisierung privaten
Kapitals für die Quantentechnologie?
a) Inwiefern sieht die Bundesregierung ihre Förderpolitik in
Konkurrenz mit Projekten privater Kapitalgeber?
b) Inwiefern sieht die Bundesregierung derzeit oder in Zukunft eine
Konkurrenz zwischen den von ihr finanzierten oder geförderten
Quantentechnologien und bereits oder zukünftig kommerziell
angebotenen Quantentechnologien wie etwa des auch in Deutschland
ansässigen Unternehmens IQM (vgl. https://www.handelsblatt.com/tec
hnik/forschung-innovation/quantencomputing-millionen-fuer-quante
ncomputer-aus-europa-darum-weckt-iqm-so-grosse-hoffnungen/2660
7624.html)?
Die Fragen 13 bis 13b werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Instrument der Verbundforschung ermöglicht es Unternehmen, frühzeitig
neue Technologien, zumeist in Kooperation mit Forschungseinrichtungen, zu
erforschen und zu entwickeln. Die Eigenbeteiligung der Unternehmen
(maximale Beihilfeintensitäten gemäß EU-Rahmen für Forschungs- und
Entwicklungsbeihilfen) mobilisiert bereits während der vorwettbewerblichen Förderung
privates Kapital. Im Rahmen der Ergebnisverwertung wird weiteres Kapital
investiert. Die Förderung steht dabei nicht in Konkurrenz mit Projekten privater
Kapitalgeber in Europa. Sie erfolgt komplementär. Die Förderung der
Bundesregierung zielt nicht auf eine Konkurrenz geförderter Quantentechnologien zu
kommerziellen Anbietern. Sie adressiert gerade auch Unternehmen, die bereits
am Markt agieren, und möchte deren FuE-Bestrebungen und Kooperationen
mit Forschungseinrichtungen forcieren. So bindet das BMBF u. a. auch das
genannte Startup-Unternehmen IQM im Rahmen der Verbundforschung mit ein.
14. Wie bindet die Bundesregierung Start-ups aktiv in die Vergabe von
Mitteln ein?
Welche Start-ups haben bereits Mittel aus der Förderung der
Bundesregierung für Quantentechnologien erhalten?
Die Beteiligung von Startups im Rahmen von Verbundvorhaben,
Forschungskooperationen oder Innovationspartnerschaften ist ausdrücklich erwünscht.
Über die bestehende BMBF- Förderbekanntmachung „Enabling Start-up –
Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik“ werden
Startups im Bereich der Quantentechnologien besonders gefördert. Zudem
besteht die Möglichkeit für Startups, die Entwicklungen aus dem Bereich der
Quantenkommunikation für IT-Sicherheitslösungen in die Anwendung bringen
wollen, Förderung aus der Gründungsinitiative StartUpSecure zu erhalten.
Die folgenden Startups (Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Förderbeginns
weniger als fünf Jahre bestanden) haben bereits Mittel aus der Förderung der
Bundesregierung für Quantentechnologien erhalten:
– EcoDiamond GmbH,
– HQS Quantum Simulations GmbH,
– IQM Germany GmbH,
– Kiutra GmbH,
– NVision GmbH,
– Swabian Instruments GmbH.
15. Plant die Bundesregierung die gezielte Förderung von
Geschäftsmodellen, die sich vom standardmäßig genutzten digitalen Quantencomputing
abgrenzen (zum Beispiel applikationsspezifische Prozessoren oder Co-
Prozessoren im Sinne eines „Quantum Accelerators”), und falls ja,
welche?
Wenn nein, weshalb nicht?
Der geplante Wettbewerb zur Entwicklung und zum Aufbau von
Quantencomputern wird neben digitalen Ansätzen auch analoge Aufbauten
(Quantensimulatoren) und digital-analoge Ansätze, insbesondere auch für
applikationsspezifische Prozessoren, adressieren; zudem auch Co-Prozessoren für hybride High
Performance Computing/Quantencomputing (HPC/QC)-Ansätze.
16. Fördert die Bundesregierung aktiv Forschungskooperationen im Bereich
der Quantentechnologien mit Forscherinnen und Forschern anderer
Staaten, und wenn ja, wie?
Ein übergeordnetes Ziel der Förderung der Entwicklung der
Quantentechnologien ist es, die nationale und europäische Souveränität in diesem für Wirtschaft
und Gesellschaft wichtigen Zukunftsfeld sicherzustellen. Daher zielt die
Bundesregierung bei Kooperationen im Bereich Forschung und Entwicklung
vorrangig auf die europäische Zusammenarbeit. Im Fokus stehen hier das
Engagement Deutschlands für das EU Quantum Flagship und die wesentliche
Mitwirkung deutscher Partner in den Konsortien des Flagships.
Weiterhin fördert die Bundesregierung aktiv die europäische Zusammenarbeit
durch die Beteiligung des BMBF an der multinationalen Förderinitiative
QuantERA, in der 27 Mitgliedstaaten sowie assoziierte Staaten der EU
gemeinsam Kooperationsprojekte zu den Quantentechnologien fördern. Zudem arbeitet
die Bundesregierung mit zahlreichen Partnerländern innerhalb der EU bei der
Erforschung der Grundlagen für die europäische
Quantenkommunikationsinfrastruktur EuroQCI zusammen. Darüber hinaus besteht in der Verbundforschung
grundsätzlich die Möglichkeit, Akteure aus der EU im Rahmen von
Forschungs- und Entwicklungsaufträgen oder als assoziierte Partner zu beteiligen.
17. Welche Summe plant die Bundesregierung im Rahmen der Förderung
oder an anderer Stelle dafür ein, die eigene IT-Infrastruktur resistent
gegen die Möglichkeiten quantencomputergestützter
Entschlüsselungssoftware zu machen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4845)
Die Bundesregierung führt für den Hochsicherheitsbereich unter der
Arbeitshypothese, dass zu Beginn der 2030er Jahre kryptografisch relevante
Quantencomputer zur Verfügung stehen, eine Migration zu quantensicherer
Kryptografie durch. Konkrete Kosten der damit verbundenen Umstellungen können nicht
beziffert werden, insbesondere, da diese Migration in Verbindung mit der
regelmäßigen Weiterentwicklung von Produkten stattfindet.
18. Welche Hubs oder Kompetenznetzwerken der Quantentechnologie sollen
im Rahmen der Roadmap Quantencomputing in Deutschland aufgebaut
oder ausgebaut werden?
Sind auch grenzüberschreitende Hubs oder Kompetenznetzwerke
geplant, und wenn ja, wo?
Zum Auf- bzw. Ausbau von Hubs oder Kompetenznetzwerken der
Quantentechnologien kann gegenwärtig keine Aussage getroffen werden. Grundsätzlich
wird die Möglichkeit bestehen, Akteure aus der EU im Rahmen von
Forschungs- und Entwicklungsaufträgen oder als assoziierte Partner zu beteiligen.
19. Welche Synergien sind nach Ansicht der Bundesregierung möglich
zwischen den von ihr im Rahmen des Konjunkturpakets zu bauen geplanten
Quantencomputern und dem Projekt „OpenSuperQ“, dessen Ziel
ebenfalls der Bau eines Quantencomputers ist (vgl. ttps://www.fz-juelich.de/
SharedDocs/Pressemitteilungen/UK/DE/2018/2018-10-29-gemeinsam-z
um-europaeischen-quantencomputer.html;jsessionid=6D1EAF51165B79
5C4B50CB09BD169BBA?nn=448936)?
Das Vorhaben „OpenSuperQ“ (Laufzeit: Oktober 2018 bis September 2021) ist
ein Verbundprojekt des EU Quantum Flagships, das vom Forschungszentrum
Jülich (FZJ) koordiniert wird. Das Konsortium zielt mittelfristig darauf ab,
einen Quantencomputer mit 50 bis 100 Qubits zu bauen, der auf supraleitenden
Schaltkreisen basiert und dessen Betriebssystem eine Open-Source-Software
sein soll; geplant ist ein Zugang über die Cloud. Verbundpartner sind VTT und
Bluefors aus Finnland, Chalmers und Low Noise Factory aus Schweden, die
ETH Zürich und Zurich Instruments aus der Schweiz sowie die Universität des
Baskenlandes aus Spanien. Das FZJ verantwortet im „OpenSuperQ“-Projekt
den Betrieb des Demonstrators und die Anbindung an ein Rechenzentrum. Die
Hardware-Entwicklung findet nicht in Deutschland statt.
Synergien aus Projekten des EU Quantum Flagships, insbesondere auf Basis
der Arbeiten deutscher Partner, zu Entwicklungen in Deutschland im Rahmen
des Regierungsprogramms „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum
Markt“ sowie zur Umsetzung des Konjunktur- und Zukunftspakets werden
angestrebt. Die bestehende BMBF-Förderrichtlinie „Quantenprozessoren und
Technologien für Quantencomputer“ hat etwa die Möglichkeit der
Unterstützung laufender Quantum Flagship Projekte explizit adressiert.
a) Verläuft das genannte Projekt nach Kenntnissen der Bundesregierung
nach dem angestrebten Zeitplan, der den fertigen Bau im Jahr 2021
vorsah?
Das Projekt „OpenSuperQ“ hat grundsätzlich bis jetzt seine Zwischenziele
erreicht. Nur wenige davon waren verzögert. Allerdings hat die Corona-
Pandemie Auswirkungen auf den Entwicklungsfahrplan, insbesondere im Bereich der
Chipentwicklung und -herstellung, die Präsenz in Reinräumen erfordert. Aus
diesem Grund plant das Projekt, die von der Europäischen Kommission
angebotene Möglichkeit einer kostenneutralen Verlängerung zu nutzen und befindet
sich in der Abstimmung dieses Schrittes. Das neue Konzept sieht vor, dass die
von dieser Verzögerung nicht betroffenen Komponenten im bisherigen Zeitplan
bis Herbst 2021 entwickelt werden, zunächst aber auf einem kleineren
Prozessor (etwa 20 Qubits), der bis Frühjahr 2022 auf die Endgröße von mehr als
50 Qubits expandiert werden soll. Der Status der Arbeiten (Stand: August
2020) ist auf der Web-Präsenz des Projekts veröffentlicht.
b) Wie viele Personen sind in der Bundesregierung in welchen
Ressorts dafür zuständig, Kontakt zu den Verantwortlichen von „Open-
SuperQ“ mit dem Ziel des Austauschs von Wissen und Erfahrung zu
halten?
Haben die Verantwortlichen einen fachlichen Hintergrund in einem
für Quantentechnologien relevanten Bereich?
Im Rahmen des Regierungsprogramms „Quantentechnologien – von den
Grundlagen zum Markt“ liegt die Verantwortung für das Quantencomputing
insbesondere in der Abteilung „Forschung für technologische Souveränität und
Innovationen“ des BMBF. Ein direkter und kontinuierlicher Austausch mit den
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des FZJ findet insbesondere im
Rahmen der Begleitung der laufenden BMBF-Fördermaßnahmen zu
Quantenprozessoren statt, an denen das FZJ beteiligt ist. Das BMBF hat zudem den
Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH zur fachlichen Unterstützung
beauftragt. Die Verantwortlichen beim Projektträger verfügen sämtlich über
fachliche Hintergründe in für die Quantentechnologien relevanten Bereichen.
c) Wie plant die Bundesregierung Erkenntnisse aus dem Projekt in die
eigene Auftragsvergabe einfließen zu lassen?
Alle Konsortien, die im Rahmen der geplanten wettbewerblichen Verfahren
antreten wollen, werden aufgerufen sein, ihre Arbeiten am internationalen Stand
der Forschung auszurichten und insbesondere auch eigene Vorarbeiten in den
vorgestellten Konzepten zu würdigen. Entsprechende Synergien sind zu
erwarten. In jedem Fall werden Erkenntnisse aus den Projekten des EU Quantum
Flagships, hier u. a. aus „OpenSuperQ“, in die Evaluation der Konzepte der
Konsortien einfließen.
20. Will die Bundesregierung sicherstellen, dass sog. Quantenüberlegenheit
auch durch Verwendung ausschließlich europäischer Technologie
erreicht wird, und wenn ja, wie?
Auf welche in Deutschland generierten Innovationen setzt die
Bundesregierung hierbei, und welche Rolle spielen innovative Ansätze von
Start-ups?
Die Bundesregierung beabsichtigt mit ihren Fördermaßnahmen die
mittelfristige Demonstration des Quantenvorteils durch die Verwendung europäischer
Technologien gemäß den Handlungsempfehlungen der Roadmap
Quantencomputing. Entsprechend wird es ein Ziel der Förderung sein, im Rahmen der
geplanten Konsortien zum Aufbau von Hubs und Kompetenznetzen kritische
Komponenten zu identifizieren und verfügbar zu machen. Eine Basis dafür sind
u. a. Arbeiten bereits im Themenfeld aktiver Unternehmen sowohl aus dem
Bereich „Enabling Technologies“ wie auch aus dem Bereich Quantenprozessoren.
Perspektiven für eine industrielle Umsetzung werden ein wichtiges Kriterium
im Rahmen der Evaluation im wettbewerblichen Verfahren sein. Den
innovativen Ansätzen von Startups wird hierbei eine wesentliche Bedeutung
zukommen; auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
21. Welche Maßnahmen zum Transfer von der Forschung in die Anwendung
sind nach Ansicht der Bundesregierung für den
Quantentechnologiestandort Deutschland besonders erfolgreich?
An welchen Parametern macht die Bundesregierung diese Einschätzung
fest?
Wie haben sich die relevanten Parameter in den letzten fünf Jahren
verändert?
Besonders erfolgreich sind Maßnahmen, die stark grundlagenorientierte
Forschungsergebnisse im Bereich der Quantentechnologien ganz unmittelbar in die
industrielle Anwendung überführen. Dies geschieht u. a. durch interdisziplinäre
Verbundforschung (Verbünde aus Unternehmen, Hochschulen sowie
außeruniversitären Forschungseinrichtungen), Forschungskooperationen und
Innovationspartnerschaften. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von
Startups, die am Markt agieren und den zügigen Transfer von
Forschungsergebnissen in die Anwendung sicherstellen. Hierbei unterstützt die Bundesregierung
u. a. durch die Fördermaßnahme „Enabling Start-up –
Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik“. Weiterhin wird im Bereich
des Quantencomputing der unmittelbare Transfer in die Anwendung durch die
parallele Förderung von Forschungsprojekten zu Hard- und Software durch die
Bundesregierung gestärkt. Ein zentrales Erfolgskriterium für den Transfer in
die Anwendung ist das finanzielle Engagement von Unternehmen sowie die
Mobilisierung von Venture Capital.
22. Hat die Bundesregierung Kenntnis von geheim gehaltenen
Forschungsoder Entwicklungsprojekten anderer Staaten oder privater Akteure im
Bereich der Quantentechnologie?
Wie schätzt die Bundesregierung das Bedrohungspotenzial geheim
gehaltener F&E im Bereich der Quantentechnologie für Deutschland und
Europa etwa in Hinblick auf die technologische Souveränität ein?
Bereits die Angabe zur Kenntnis geheim gehaltener Forschungs- oder
Entwicklungsprojekte anderer Staaten bzw. privater Akteure im Bereich der
Quantentechnologie lässt Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit bzw. das
Überwachungspotenzial zu. Daher kann die Frage einschließlich der Unterfrage aus
nachfolgenden Gründen nicht beantwortet werden:
Die erfragten Informationen zielen im Kern auf die Offenlegung bestimmter
nachrichtendienstlicher Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen im Bereich der
technischen Aufklärung. Solche Arbeitsmethoden sind im Hinblick auf die
künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der betroffenen
Nachrichtendienste jedoch besonders schutzwürdig – der Schutz der technischen
Aufklärungsfähigkeiten stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen
überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität
nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz
spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Das Bekanntwerden der näheren
Umstände der technischen Aufklärungsfähigkeiten, -tätigkeiten und
Analysemethoden könnte das Wohl des Bundes gefährden.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Fragen würde spezifische Informationen zur Tätigkeit und zu den konkreten
technischen Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden einem nicht eingrenzbaren
Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich
machen. Dies könnte einen Nachteil für die wirksame Aufgabenerfüllung der
Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland bedeuten. Die Fragestellungen berühren derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen, dass auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens,
wie es auch bei einer Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages nicht ausgeschlossen werden kann, aus Staatswohlgründen
vermieden werden muss. Die gebotene Abwägung der Informationsrechte der
Abgeordneten des Deutschen Bundestags mit den Sicherheitsinteressen der
Bundesrepublik Deutschland führt daher zu dem Ergebnis, dass das Auskunftsrecht
der Abgeordneten in diesem Falle hinter den Staatswohlinteressen der
Bundesrepublik Deutschland zurückstehen muss.
23. Hat die Bundesregierung die Prognose bewertet, nach der die
Rechenleistung mit Quantencomputern doppelt exponentiell steigt (vgl. https://
www.nature.com/articles/s41586-019-1666-5)?
Welche Implikation hat diese prognostizierte Entwicklung auf die
Vergabe von öffentlichen Geldern durch die Bundesregierung an
Forschungshubs, an etablierte Unternehmen und an Start-ups?
Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung einzelner Publikationen von
Forschungsgruppen und Wissenschaftlern vor. Grundsätzlich muss und wird die
Vergabe öffentlicher Gelder an Forschungseinrichtungen, etablierte
Unternehmen und Startups der Dynamik des Themenfeldes Rechnung tragen.
Konsortien werden im Wettbewerb aufgefordert werden, ihre Planungen entlang
konkreter Systemaufbauten auszurichten; die verschiedenen Technologieansätze sollen
insbesondere auch bzgl. ihres Potenzials für eine Skalierung evaluiert werden.
24. Hat die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des
Forschungsstandortes Deutschland beim Einreichen von Patenten zur Quantentechnologie
im Verhältnis zu anderen Staaten bewertet?
Die Bundesregierung hat keine entsprechende Bewertung vorgenommen. Eine
Darstellung der Patent-Aktivitäten findet sich in einer Studie der Deutschen
Akademie der Technikwissenschaften e.V. (acatech) zu Innovationspotenzialen
der Quantentechnologien der zweiten Generation.
a) Welche fünf Staaten sind nach Einschätzung der Bundesregierung die
fünf relevantesten bei der Patentierung von Quantentechnologien?
An welcher Stelle wäre die Europäische Union (ohne
Großbritannien)?
Es wird auf die Studie „Quantentechnologien – Ein internationaler Vergleich
bei Zahlen zu Publikationen und Patentanmeldungen“ des Instituts für
Innovation und Technik (iit) verwiesen.
b) Wie bewertet die Bundesregierung analog den Anteil tatsächlich
wirtschaftlich genutzter Patente?
Wie wird sich das Verhältnis und die Wettbewerbsfähigkeit
Deutschlands und der fünf relevantesten Staaten in den nächsten Jahren
entwickeln?
Für eine Bewertung des Anteils der tatsächlich wirtschaftlich genutzten Patente
durch die Bundesregierung besteht keine Veranlassung. Die Entwicklung des
Verhältnisses und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der fünf
relevantesten Staaten kann nicht zuletzt aufgrund der dynamischen Entwicklungen
nicht prognostiziert werden. Insgesamt schätzt die Bundesregierung aber die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als gut ein.
c) Welche in Deutschland ansässigen Firmen sind nach Wissen der
Bundesregierung bei der Patentierung von Quantentechnologien
federführend ?
Die Bundesregierung nimmt keine öffentliche Bewertung der „Federführung“
von Firmen bei der Patentierung von Quantentechnologien vor.
d) Welche Rolle spielen nach Ansicht der Bundesregierung Start-ups
dabei, und wie unterstützt die Bundesregierung diese bei der
Patentierung von Quantentechnologien?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von unterstützenden Programmen
anderer Akteure, etwa der Länder oder von Universitäten?
Sind der Bundesregierung private Initiativen zur Unterstützung von
Start-ups bei der Patentierung von Quantentechnologien bekannt?
Eine höhere Bedeutung von Startups bei der Patentierung von
Quantentechnologien ist aus Sicht der Bundesregierung sehr wünschenswert. Startups kommt
bei der Erarbeitung und Sicherung von geistigem Eigentum eine wichtige Rolle
zu. Dediziert im Bereich der Quantentechnologien unterstützt das BMBF
deshalb mit der Fördermaßnahme „Enabling Start-up – Unternehmensgründungen
in den Quantentechnologien und der Photonik“ Unternehmensgründungen und
junge Unternehmen. Dedizierte Programme der Länder, von Hochschulen oder
privaten Initiativen zur Unterstützung von Startups bei der Patentierung von
Quantentechnologien sind der Bundesregierung nicht bekannt.
25. Welche in Deutschland ansässigen Firmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in der Lage, quantentechnologische
Innovationen aus der Wissenschaft in die (industrielle) Anwendung zu
transferieren?
Welche Rolle spielen Start-ups hierbei nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Im Rahmen der Projektförderung zu den Quantentechnologien werden bereits
die folgenden Unternehmen in FuE-Verbundprojekten mit Partnern aus
Wissenschaft und Wirtschaft unterstützt.
– AKKA DSW GmbH,
– BALLUFF GmbH,
– Carl Zeiss AG,
– Covestro Deutschland AG,
– Dausinger & Giesen GmbH,
– Diamond Materials GmbH,
– Ecodiamond GmbH,
– Entropy GmbH,
– GRINTECH GmbH,
– HighFinesse Laser and Electronic Systems GmbH,
– HQS Quantum Simulations GmbH,
– Hübner GmbH & Co. KG,
– Infineon Technologies AG,
– Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG,
– IQM Germany GmbH,
– Jena-Optronik GmbH,
– kiutra GmbH,
– LAYERTEC GmbH,
– Menlo Systems GmbH,
– MMT GmbH,
– NANEO Precision IBS Coatings GmbH,
– nano analytik GmbH,
– Nanoscribe Solutions GmbH & Co. KG,
– NVision Imaging Technologies GmbH,
– PicoQuanT GmbH,
– Q.ant GmbH,
– Qioptiq Photonics GmbH & Co. KG,
– Qubig GmbH,
– Robert Bosch GmbH,
– Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG,
– Sekels GmbH,
– SpaceTech GmbH,
– supracon AG,
– Swabian Instruments GmbH,
– TOPTICA Photonics AG,
– TransMIT Gesellschaft für Technologietransfer mbH,
– VACOM Vakuum Komponenten & Messtechnik GmbH.
Die Bundesregierung steht darüber hinaus in engem Austausch mit der
Industrie, nimmt aber keine öffentliche Bewertung von Kompetenzen und
Leistungsfähigkeit einzelner Unternehmen vor. Zu Startups wird auf die Antworten zu
den Fragen 14 und 20 verwiesen.
26. Sind der Bundesregierung Organisationen bekannt, die „die Entwicklung
von Quantencomputern ganzheitlich angehen und mit den Akteuren aus
den USA bzw. China auf Augenhöhe agieren“ können (vgl. https://backg
round.tagesspiegel.de/digitalisierung/roadmap-quantencomputing-
neueorganisation-und-strukturen-angedacht), oder teilt die Bundesregierung
die in der Quelle zitierte Sichtweise, dass es diese Fähigkeiten in Europa
derzeit nicht gibt?
Die Bundesregierung setzt im Rahmen der Umsetzung des Konjunktur- und
Zukunftspakets auf eine Kooperation von Forschungseinrichtungen und
Unternehmen, um die Bündelung von Expertise in Konsortien und den Aufbau eines
leistungsfähigen Innovationsökosystems zu ermöglichen.
27. Wie sind Deutschland und die Europäische Union nach Einschätzung der
Bundesregierung bei der Verfügbarkeit von Venture Capital für
Quantentechnologien aufgestellt (vgl. https://www.handelsblatt.com/meinung/gas
tbeitraege/gastkommentar-europa-braucht-einen-eigenen-quantencomput
er-tut-dafuer-aber-nicht-genug/25219340.html?ticket=ST-8024378-SJ9E
R3jdvR3yToj10zoA-ap1)?
Die Bundesregierung fördert die Finanzierung von Startups mit einer Reihe von
Instrumenten und arbeitet dabei eng mit Institutionen der Europäischen Union,
wie dem Europäischen Investitionsfonds (EIF), zusammen. Die Instrumente der
Bundesregierung zur Förderung der Wagniskapitalinvestitionen in Deutschland
sind auch aufgrund EU-beihilferechtlicher Vorgaben branchen- und
technologieoffen ausgestaltet. Daher definiert die Bundesregierung bei der
Ausgestaltung der Instrumentarien zur Wagniskapitalfinanzierung keine besonders
förderwürdigen Bereiche. Die Förderung erfolgt u. a. mittelbar über Dachfonds
wie den ERP/EIF-Dachfonds oder das ERP-Venture Capital
Fondsinvestmentprogramm der KfW Capital, die sich an privaten Wagniskapitalfonds
beteiligen, sowie unmittelbar über öffentliche Fonds wie den High-Tech
Gründerfonds oder coparion, die direkt in Startups investieren. Grundsätzlich
adressieren diese Instrumente sämtliche Zukunftstechnologien, so auch die
Quantentechnologie. Ferner wurden 10 Mrd. Euro für einen Beteiligungsfonds für
Zukunftstechnologien (Zukunftsfonds) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) ab dem Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt. Das Gesamtvolumen des
Zukunftsfonds wird zusammen mit den Beiträgen privater und öffentlicher Partner
voraussichtlich mindestens 30 Mrd. Euro betragen. Der Zukunftsfonds wird
Startups verstärkt die Möglichkeit bieten, über alle Phasen ihrer
Unternehmensentwicklung in und über Deutschland hinaus zu wachsen sowie neue
Investorengruppen, wie institutionelle Investoren (z. B. Versicherungen und
Pensionskassen), an den deutschen Venture Capital-Markt heranführen. Ein Modul des
Zukunftsfonds wird der sogenannte Deep-Tech-Future-Fonds mit einem
Volumen von bis zu 1 Mrd. Euro sein, welcher das Finanzierungsangebot
insbesondere für Technologien mit langen Entwicklungs- und Wachstumszeiträumen
ergänzt. Hiermit kann ein erheblicher Mehrwert u. a. auch für den Bereich der
Quantentechnologie mit oftmals langen Entwicklungszyklen von den
Grundlagen bis zur Marktreife geschaffen werden.
28. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Bereich
Quantentechnologie im vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier
mit vorangetriebenen Projekt Gaia-X berücksichtig?
a) Strebt die Bundesregierung an, die beiden von ihr zu beauftragen
geplanten Quantencomputer über einen im Rahmen von Gaia-X
festgelegten Cloud-Standard cloudfähig zu machen?
b) Welche Akteure und Institutionen sollen nach Meinung der
Bundesregierung in dem Fall berechtigten Cloud-Zugriff auf die
Quantencomputer haben?
Wird der Zugriff kostenfrei, kostendeckend oder unter einem anderen
Vermarktungsmodell erfolgen?
c) Wird der im Rahmen einer Kooperation von IBM und dem
Fraunhofer IAF betriebene Quantencomputer „System Q“ nach Kenntnis
der Bundesregierung „Gaia-X-ready“ sein, oder ist das geplant (vgl.
https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/roadmap-quantenc
omputing-neue-organisation-und-strukturen-angedacht)?
Die Fragen 28 bis 28c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Entwicklung von Quantencomputern in klassischen Rechner- und
Netzstrukturen ist noch wissenschaftlich, technisch und ökonomisch zu klären.
29. Wie schätzt die Bundesregierung Deutschlands Fähigkeiten bei
Ausbildung oder Anwerbung von Fachkräften mit für Quantentechnologien
relevanten Fähigkeiten ein?
a) Ist ein ähnliches Szenario wie beim Mangel an IT-Fachkräften
absehbar (vgl. https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Erstmals-
mehr-als-100000-unbesetzte-Stellen-fuer-IT-Experten#item-565
6--2)?
Die Fragen 29 und 29a werden im Zusammenhang beantwortet.
Deutschland ist im Bereich der Grundlagenforschung zu den
Quantentechnologien hervorragend aufgestellt. Zahlreiche Hochschulen sind im Themenfeld
aktiv und bilden Absolventinnen und Absolventen aus. Aufgrund ihrer
Forschungsstärke sind entsprechende Arbeitsgruppen auch attraktiv für
ausländische Studierende. Die Bundesregierung schätzt die Fähigkeiten bei Ausbildung
oder Anwerbung von Fachkräften mit für Quantentechnologien relevanten
Fähigkeiten als hoch ein. Insbesondere bei wichtigen Technologien zur
Realisierung quantentechnologischer Anwendungen wie Mikroelektronik,
Nanotechnologie und Supraleitung sind Forschung und Industrie in Deutschland gut
aufgestellt.
b) Ist der Saldo der Migration von Fachkräften mit für
Quantentechnologien relevantem Hintergrund nach Wissen der Bundesregierung für
Deutschland positiv oder negativ?
Wie hat sich die Zahl nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren entwickelt?
Wie wird sich die Zahl nach Einschätzung der Bundesregierung in
den kommenden Jahren entwickeln?
Zum Saldo der Migration von Fachkräften mit für Quantentechnologien
relevantem Hintergrund liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie viele
Fachkräfte in welche Staaten bzw. aus welchen Staaten nach Deutschland
migrieren?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
d) Welche Firmen bauen nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland derzeit Arbeitsplätze im Bereich Quantentechnologie
auf?
Welche speziell im Bereich Quantencomputing?
Wie viele internationale Talente wurden bereits für die Arbeit in
Deutschland geworben?
Welchen Anteil daran haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Start-ups ?
e) Welche Firmen und Start-ups sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktiv in der Ausbildung von Fachkräften (z. B. auch durch das
Anbieten von Promotionsstellen in der Industrie)?
Die Fragen 29d und 29e werden im Zusammenhang beantwortet.
In die interne Personalplanung von Unternehmen hat die Bundesregierung
keinen Einblick. Nach Kenntnis der Bundesregierung bauen eine Reihe von
Unternehmen (einschließlich Startups) aus den Bereichen Elektrotechnik
(einschließlich Mikroelektronik), Maschinen- und Anlagenbau sowie Photonik
Arbeitsplätze im Bereich Quantentechnologie auf. Dies gilt auch hinsichtlich der
Ausbildung von Fachkräften. Eine statistische Erfassung dieser Arbeitsplätze
erfolgt nicht.
f) Welche Maßnahmen der Bundesregierung zielen darauf ab, dass sich
der Mangel an IT-Fachkräften nicht negativ auf die Fähigkeiten
Deutschlands im Bereich der Quantentechnologien auswirkt?
Die Bundesregierung bedient sich diverser Förderinstrumente wie
Projektförderungen, dem Aufbau von Kompetenzzentren und der Unterstützung durch
Einrichtungen der außeruniversitären Forschung. Die wichtigste Maßnahme ist die
frühzeitige Kooperation von Hochschulen und Forschungseinrichtungen im
Rahmen der Verbundforschung. Komplementär dazu setzt die laufende BMBF-
Fördermaßnahme „Quantum aktiv – intuitive Outreachkonzepte für die
Quantentechnologien“ darauf, Quantentechnologien möglichst vielen Menschen
frühzeitig näherzubringen und begreifbar zu machen. Geförderte Projekte
adressieren u. a. die Einführung in die Quantentechnologien in der Schule, in der
Berufsqualifikation und in Wissenschaftsmuseen. In der Umsetzung des
Konjunktur- und Zukunftspakets plant das BMBF zudem u. a. Ausbildungs- bzw.
Studienmodule in Kooperation von Hochschulen mit Unternehmen.
Ein weiteres Instrument der Fachkräftesicherung ist auch die Einwanderung
qualifizierter Fachkräfte aus dem europäischen und nicht-europäischen
Ausland. Um dieses Element der 2018 von der Bundesregierung beschlossenen
Fachkräftestrategie zu stärken, hat der Gesetzgeber das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, welches am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Durch
das Fachkräfteeinwanderungsgesetz können insbesondere qualifizierte
Fachkräfte aus Drittstaaten mit beruflicher Ausbildung zu Arbeitszwecken leichter
nach Deutschland einwandern. Zudem ist in dem Gesetz berücksichtigt, dass
im IT-Bereich die Gewinnung von Quereinsteigern von besonderer Bedeutung
sind. Personen mit Arbeitserfahrung im IT-Bereich können eine
Aufenthaltserlaubnis auch ohne formale Qualifikation erhalten, sofern in den
zurückliegenden sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer
vergleichbaren Qualifikation belegt werden können. Für die gezielte Ansprache von IT-
Fachkräften wurde u. a. auf dem zentralen Informationsportal der
Bundesregierung für die Fachkräftezuwanderung „Make it in Germany“ ein spezifisches
Informationsangebot geschaffen, das durch Online-Werbeschaltungen in
geeigneten Zielländern unterstützt wird. Zudem hat das Kompetenzzentrum
Fachkräftesicherung (KOFA) im Dezember 2020 eine Studie mit dem Titel „Die
Fachkräftesituation in IT-Berufen und Potentiale der Zuwanderung“ veröffentlicht
und darin konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen in Bezug auf die
Rekrutierung von IT-Fachkräften aufgezeigt.
30. Welche Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung von Informatikern
und Ingenieuren für eine Arbeit im Bereich der Quantentechnologien
fördert die Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von derartigen Projekten der Länder
(wenn ja, bitte auflisten)?
Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung von Informatikern und Ingenieuren
für eine Arbeit im Bereich der Quantentechnologien bietet u. a. die
interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Verbundforschung. Darüber hinaus fördert das
BMBF bereits wissenschaftliche Nachwuchsgruppen in den
Quantentechnologien (Nachwuchswettbewerb „Quantum Futur“).
Zu dedizierten Projekten der Länder zur Aus- und Weiterbildung von
Informatikern und Ingenieuren für eine Arbeit im Bereich der Quantentechnologien
über allgemeine Kooperationen von Forschungseinrichtungen und
Unternehmen im Rahmen bestehender Einrichtungen hinaus liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
31. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung gezielt
Aktivitäten in der Quantentechnologieberatung?
a) Wie viele Unternehmen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung
Quantentechnologieberatung in Deutschland an?
b) Welche Qualifikationen bzw. welchen Bildungshintergrund haben die
in Deutschland tätigen Quantentechnologieberater?
Die Fragen 31 bis 31b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung fördert gegenwärtig keine allgemeinen und
übergreifenden Aktivitäten in der Quantentechnologieberatung. Erkenntnisse zur Anzahl
beratender Unternehmen und Qualifikationen von in Deutschland tätigen
Quantentechnologieberatern liegen nicht vor.
Spezielle Beratungen etwa zur Quantenmetrologie, Quantensensorik und
Quantenkommunikation geschehen auch durch die Physikalisch-Technische
Bundesanstalt (PTB) und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR).
Die entsprechenden Mitarbeiter der PTB bzw. des DLR haben in der Regel ein
abgeschlossenes Hochschulstudium der Physik oder einer
ingenieurwissenschaftlichen Richtung.
32. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung gezielt die
Softwareentwicklung für Quantencomputer in Deutschland?
Neben der Entwicklung von eigener Hardware liegt für den Wirtschaftsstandort
Deutschland mit starkem produzierendem Gewerbe in der Nutzung der
Quantencomputer ein entscheidender Teil der Wertschöpfung. Vor diesem
Hintergrund hat das BMBF bereits eine Fördermaßnahme gestartet, die gezielt die
Softwareentwicklung für Quantencomputer in Deutschland adressiert:
„Quanteninformatik – Algorithmen, Software, Anwendungen“. Erste Projektstarts
sind erfolgt. Im Verantwortungsbereich des BMWi läuft zudem das Projekt
„PlanQK – Plattform und Ökosystem für Quantenunterstützte Künstliche
Intelligenz“.
a) Wie viele Softwareentwickler oder Programmierer für auf
Quantencomputern nutzbare Software gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland?
Wie hat sich die Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Ist das nach Einschätzung der Bundesregierung eine auch im
Verhältnis zur Nachfrage ausreichende Anzahl?
Wenn nein, welche Anzahl wäre nach Einschätzung der
Bundesregierung im Verhältnis zur Nachfrage in Deutschland erforderlich?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
b) Welche Maßnahmen zur Erreichung dieser Anzahl plant die
Bundesregierung?
Das BMWi trägt im Rahmen des geförderten Plattformprojekts „PlanQK –
Plattform und Ökosystem für Quantenunterstützte Künstliche Intelligenz“ zur
Identifikation von Quantencomputer-Anwendungen sowie zur Entwicklung und
Bereitstellung von Software für die Programmierung von Quantencomputern
bei. Nach eigener Aussage ist PlanQK derzeit das größte Community-bildende
Vorhaben in Deutschland, das die Software- und die Anwenderseite bei
Quantencomputern unter Beteiligung maßgeblicher Partner aus Industrie und
Wissenschaft abbildet.
33. Wie viele in Deutschland ansässige Firmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in der Lage, einen Quantencomputer zu bauen
oder als Systemintegrator zu dienen?
Welche sind das nach Kenntnis der Bundesregierung?
In Europa gibt es zurzeit kein etabliertes Unternehmen, das die
Systemintegration adressiert. Dies ist nicht allein eine Frage der erforderlichen Expertise,
sondern vor allem auch eine unternehmerische Entscheidung. Grundsätzlich
verfügen mehrere Firmen in Deutschland über wesentliches Know-how, das –
im Rahmen von Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und weiteren
Unternehmen – eine hinreichende Basis für die Systemintegration bilden könnte.
Zu diesen gehören sowohl etablierte Unternehmen als auch Startups.
34. Wie schätzt die Bundesregierung die Zulieferindustrie für
Quantentechnologien in Deutschland ein?
Die Quantentechnologien – Sensorik, Kommunikation und Computing –
basieren auf der Ausnutzung und Kontrolle einzelner Quantenzustände. Dazu
werden Basiskomponenten wie Laser, Materialien oder Kühltechniken benötigt. In
Deutschland hat sich hier bereits eine Zuliefererindustrie aufgestellt. Sie nimmt
auf dem internationalen Markt eine führende Rolle ein. Diese
Zuliefererindustrie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sehr gut aufgestellt und verfügt über
aussichtsreiche Chancen am künftigen Markt.
a) Welche Maßnahmen zum Aufbau führt die Bundesregierung aus?
Welche Maßnahmen sind in Planung?
Die Bundesregierung bedient sich diverser Förderinstrumente wie
Projektförderungen, dem Aufbau von Kompetenzzentren und der Unterstützung durch
Einrichtungen der außeruniversitären Forschung. Beispielsweise hat das BMBF,
um die Kooperation zu stärken, bereits 2017 die Fördermaßnahme
„Schlüsselkomponenten für die Quantentechnologien“ gestartet.
b) Welche Standorte sind nach Kenntnis der Bundesregierung
aussichtsreich für Quantentechnologie-Cluster aus Wissenschaft und
Wirtschaft inklusive Zulieferern und Entwicklern von Software?
Aus Sicht der Bundesregierung weisen mehrere Standorte/Regionen hohe
Kompetenzen im Bereich Quantentechnologien auf. Im Vorfeld des
wettbewerblichen Verfahrens zur Vergabe der Mittel aus dem Konjunktur- und
Zukunftspaket kann die Bundesregierung einzelne Standorte aufgrund ggf.
präjudizierender Wirkung nicht benennen.
35. Wie ist Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung bei der
Abschätzung von Dual-Use-Potenzialen durch Fortschritte in der
Quantentechnologie insgesamt und bei einzelnen Bauteilen aufgestellt?
Wie viele Experten sind damit befasst?
Wie viele hält die Bundesregierung in Zukunft für erforderlich?
Neue Technologien eröffnen unabhängig von den jeweiligen Fachgebieten
grundsätzlich immer sog. Dual-Use-Potenziale, auch bei den
Quantentechnologien und dem Quantencomputing. So können neue quantentechnologische
Verfahren mit zum Teil offenen Standards für die Absicherung der
Kommunikation, in der Materialforschung, in der Erdbeobachtung oder im Bereich von
Verschlüsselung sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden.
Die physikalischen Lösungen, die zurzeit erforscht werden, bieten unabhängig
von bereits angedachten Verwendungen (wie Quantum Key Distribution)
weitere Potentiale. Die Identifizierung von weiteren Einsatzmöglichkeiten – auch
im IT-Sicherheitsbereich – ist ein offenes Forschungsthema.
Die wehrtechnische Forschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung (BMVg) zielt dabei explizit auf die militärische
Verwendbarkeit dieser Technologien, wobei die Erkenntnisse, die bei dieser Forschung
gewonnen werden, auch zur Abschätzung der Dual-Use-Potenziale dieser
Technologien beitragen. Im Bereich der universitären Forschung im
Geschäftsbereich des BMVg betreibt darüber hinaus das Forschungsinstitut CODE an der
Universität der Bundeswehr München Grundlagenforschung in den Bereichen
Quantencomputing, Quantenkommunikation und Postquantenkryptographie.
Die Bundesregierung ist damit hinsichtlich der Abschätzung der Dual-Use-
Potenziale von Quantentechnologien gut aufgestellt.
Im Übrigen führt die Bundesregierung keine statistischen Unterlagen zu
Expertinnen und Experten im Bereich der Quantentechnologien.
36. Sollen Quantencomputer in Deutschland in sog. Supercomputing Center
integriert werden, und wenn ja, in welche?
Wenn nein, welche Überlegungen sprechen nach Ansicht der
Bundesregierung dagegen?
Der geplante Wettbewerb zur Entwicklung und zum Aufbau von
Quantencomputern sieht vor, dass Prototypen möglichst schnell für
Anwendungsuntersuchungen verfügbar gemacht werden. Dies legt die Integration in ein
bestehendes IT-Forschungsumfeld nahe. Insbesondere sollen die Quantencomputer in
einer Weise an eine Cloud angebunden sein, die einen umfassenden Zugriff für
Anwender sowie die Möglichkeit eines hybriden High Performance
Computing/Quantencomputing (HPC/QC)-Betriebs vorsieht. Eine örtliche Anbindung
an ein „Supercomputing Center“ ist dabei keine notwendige Voraussetzung. Im
Rahmen der europäischen Partnerschaft „Gemeinsames Unternehmen Euro
HPC“ wird aktuell die Integration eines Quantensimulators in ein HPC-System
am FZJ vorbereitet.
37. Wurde die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/18355 für Ende 2020 angekündigte
quantengesicherte Videokonferenz auf einer Demonstrationsstrecke zwischen
dem BMBF und einer weiteren Bundesbehörde realisiert?
a) Wenn ja, zwischen welchen Behörden wurde die Konferenz geführt?
b) Wenn nein, was sind die Gründe für die Verzögerung, und wann ist
die Konferenz geplant?
c) Welchen weiteren Entwicklungsbedarf sieht die Bundesregierung
davon ausgehend für das Projekt QuNET-alpha?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung?
Welche Meilensteine sollen noch in dieser Legislaturperiode erreicht
werden?
Die Fragen 37 bis 37c werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Projekt hat sämtliche Voraussetzungen geschaffen. Der Aufbau der
Demonstrationsstrecke konnte pandemiebedingt noch nicht erfolgen. In einer
Pressekonferenz am 2. Dezember 2020 stellten Frau Bundesministerin
Karliczek und die an QuNET beteiligten Forschungseinrichtungen den
aktuellen Stand der Forschung vor. Die Durchführung der quantengesicherten
Videokonferenz zwischen dem BMBF und dem Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI) in Bonn ist nun für Mitte des Jahres 2021
vorgesehen.
Mit der Demonstration der quantengesicherten Videokonferenz wird QuNET-
alpha seine Projektziele erreichen. QuNET-alpha ist in die Förderinitiative
QuNET eingebettet, die darauf abzielt, bis Ende 2026 die Technologien für
quantensichere Netzwerke anhand verschiedener Anwendungsszenarien und
Schlüsselexperimenten zu entwickeln. Die zweite Projektphase, QuNET-beta,
konnte im Rahmen einer ersten, bereits zur Verfügung gestellten Tranche aus
Ziffer 44 des Konjunktur- und Zukunftspakets bewilligt werden. Die
Bewilligung zusätzlicher Industriebeteiligung und der 3. Projektphase sind aus
weiteren Tranchen geplant. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden weitere
Schlüsselexperimente im Rahmen von QuNET-beta für das Jahr 2022
vorbereitet.
38. Fördert oder betreibt die Bundesregierung selbst derzeit Projekte oder
plant sie, Projekte zu fördern oder selbst zu betreiben, die, vergleichbar
zu von ihr geforderten sog. back doors in derzeitiger E2EE (vgl. https://w
ww.tagesschau.de/inland/eu-messenger-sicherheit-101.html), das Ziel
haben, quantenverschlüsselte Kommunikation für staatliche
Sicherheitsbehörden (mit-)lesbar oder anders verfügbar zu machen?
Die Bundesregierung hat sich bereits im Jahr 1999 mit dem Kabinettbeschluss
„Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik“ gegen jegliche Schwächung,
Modifikation oder Verbot von Verschlüsselung oder ein Kompromittieren von
Sicherheitsstandards der digitalen Kommunikation bekannt. Dies hat weiterhin
Bestand. Aus diesem Grund fördert die Bundesregierung Forschungsvorhaben,
um quantencomputerresistente Kryptografie und Quantenkommunikation zur
Anwendungsreife zu bringen und langfristig den Schutz von Daten im Sinne
von Gemeinwohl und Grundrechtsschutz zu gewährleisten.
Durch die Verbreitung starker Verschlüsselungsverfahren dürfen die
gesetzlichen Befugnisse der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden nicht
ausgehöhlt werden. Diese Behörden müssen unter strengen gesetzlichen
Voraussetzungen befugt und in der Lage sein, verschlüsselte Kommunikation in
Einzelfällen zu entschlüsseln oder zu umgehen, wenn dies zur Aufklärung schwerster
Straftaten oder zum Schutz der Bevölkerung vor großen Gefahren notwendig
ist. Das steht auch nicht im Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung aus
der Digitalen Agenda von 2014, Deutschland zum „Verschlüsselungsstandort
Nr. 1“ weiter auszubauen.
39. Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei der Gründung einer sog.
Deutschen Quantengemeinschaft (DQG)?
Wie verteilt sich die Verantwortung zur Zusammenarbeit und zum
Kontakthalten über die Ressorts der Bundesregierung?
Wie unterscheidet sich die deutsche Dachorganisation von Aktivitäten
auf europäischer Ebene etwa des Strategic Advisory Board (vgl. https://
qt.eu/about-quantum-flagship/introduction-to-the-quantum-flagship/sab-s
trategic-advisory-board/) oder dem Quantum Industry Consortium (vgl.
https://qt.eu/about-quantum-flagship/the-quantum-flagship-community/
quic/)?
a) Schließt sich die Bundesregierung der Prognose des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an, dass die Gründung einer
solchen Gesellschaft konfliktträchtig ist und lange dauern wird (vgl.
https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/roadmap-quantenc
omputing-moonshot-oder-mutlos)?
b) Wie sehen die nächsten Schritte der Bundesregierung zur Gründung
der Dachorganisation aus?
Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung dazu aus?
c) Gab oder gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, von der
Gründung abzusehen?
Die Fragen 39 bis 39c werden im Zusammenhang beatwortet.
Die Abstimmungen zwischen den beteiligten Ressorts bezüglich einer
„Governance“ für die Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und
Zukunftspakets dauern noch an, Festlegungen sind noch nicht erfolgt.
40. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Roadmap
Quantentechnologie möglichst effizient Synergien mit der „mission to lead on
supercomputing“ (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/
ip_20_1592) der Europäischen Union erzielt?
Bei der Roadmap Quantencomputing handelt es sich um
Handlungsempfehlungen des Expertenrates Quantencomputing, die derzeit durch die
Bundesregierung ausgewertet werden. Die zitierte Pressemitteilung bezieht sich auf die
Fortsetzung und den Ausbau der europäischen Partnerschaft „Gemeinsames
Unternehmen EuroHPC“ (EuroHPC Joint Undertaking). EuroHPC wurde im
Oktober 2018 gegründet. Es bündelt Ressourcen der EU, der teilnehmenden
Länder und privater Partner im Bereich des Hoch- und
Höchstleistungsrechnens. Im Rahmen der geplanten Fortsetzung ab Mitte 2021 strebt die
Europäische Kommission ein Budget von bis zu 8 Mrd. Euro für die nächste
Generation von Höchstleitungsrechnern an. Neben sogenannten Exascale-
Supercomputern wird EuroHPC auch die Beschaffung von Quantencomputern und
Hybridcomputern adressieren. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu den
Basistechnologien für das Quantencomputing werden auf europäischer Ebene
unter anderem im FuE-Projekt Quantum-Flagship durchgeführt. Deutschland
ist ein führender Partner bei EuroHPC. Eine effiziente Nutzung von Synergien
zu den geplanten nationalen Maßnahmen im Bereich des Quantencomputing
wird dadurch sichergestellt.
41. Strebt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Quantentechnologiepolitik
eine enge Abstimmung mit den Programmen europäischer Partnerländer,
beispielsweise im Rahmen der oben genannten Initiative Frankreichs,
an?
Die Bundesregierung strebt zur Stärkung der technologischen Souveränität eine
kontinuierliche Abstimmung von nationalen Maßnahmen mit Initiativen der
EU sowie Programmen europäischer Partnerländer an. Auf Ebene der EU
erfolgt die Abstimmung durch die Beteiligung Deutschlands an Initiativen zu den
Quantentechnologien (EuroHPC: vgl. Antwort zu Frage 40; EuroQCI: vgl.
Antworten zu den Fragen 16 und 45; Quantum Flagship: Board of Funders). In
entsprechenden Gremien tauschen die Mitgliedsstaaten auch Informationen zu
nationalen Programmen aus.
42. Mit welchen politischen Maßnahmen trägt die Bundesregierung bereits
zum Erfolg des „Quantum Flagship“ der Europäischen Union bei?
Die Bundesregierung hat sich bei der Europäischen Kommission für die
Einrichtung des Quantum Flagships im Forschungsrahmenprogramm Horizont
2020 eingesetzt. Aktuell setzt sie sich in der Ratsarbeitsgruppe Forschung, im
Gremium „Shadow Thematic configuration of the Horizon Europe Programme
Committee for Cluster Digital Industry and Space“ sowie im Board of Funders
des Flagships für die Fortführung der Initiative und die Ausweitung der
Aktivitäten zum Themenfeld im neuen Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa
ein. Politische Unterstützung erhielt die Initiative zudem durch die aktive
Teilnahme des BMBF an allen großen Veranstaltungen des Quantum Flagships
(2018 „Kickoff“ Wien, 2019 „Exploring and Making Quantum Technology“
Helsinki, 2020 „European Quantum Week“ Hybrid-Event Berlin).
43. Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung Antragstellern aus
Deutschland bei der Beantragung von EU-Fördermitteln für
Quantentechnologien (etwa für Mittel des European Research Council)?
a) Wie groß war die Nachfrage nach den verschiedenen Arten der
Unterstützung, wie viele Antragsteller wurden erreicht, und wie viele
Fördermittel konnten in der Folge eingeworben werden (bitte für die
letzten Jahre nach Jahr und unterstützender Maßnahme
aufschlüsseln)?
b) Welche weiteren Unterstützungsleistungen plant die
Bundesregierung?
Die Fragen 43 bis 43b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt Antragsteller, die sich beispielsweise mit
Quantentechnologie-Themen um eine EU-Förderung bewerben wollen, durch
ihre Nationalen Kontaktstellen zum EU Programm Horizont Europa (ab 2021)
bzw. Horizont 2020 (2014 bis 2020). Zum Aufgabenspektrum der Nationalen
Kontaktstellen gehören u. a. die Information potentieller Antragsteller durch
Informationsveranstaltungen, Newsletter, die Beratung der Antragsteller zur
Passgenauigkeit ihrer Vorhaben zu den infrage kommenden Ausschreibungen sowie
die intensive Antragsberatung. Nationale Kontaktstellen bieten Beratung zu den
Fördermöglichkeiten in den unterschiedlichen Programmbereichen mit
Relevanz für Quantentechnologien, vor allem im Cluster 4 „Digital Industry and
Space“ sowie für die themenoffenen Ausschreibungen des Europäischen
Innovationsrates (EIC Pathfinder, EIC Transition, EIC Accelerator) sowie des
Europäischen Forschungsrats.
Das BMBF startet voraussichtlich im Frühjahr 2021 im Rahmen seines im Jahr
2020 in Kraft getretenen Förderprogramms „Die europäische Innovationsunion
– Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum (EFR)“ eine
fachübergreifende Fördermaßnahme für den Auf- und Ausbau europäischer
Forschungsnetzwerke, um zukünftige Koordinatoren für den Konsortialaufbau, die
Projektentwicklung und die Antragstellung von Verbundvorhaben im zweiten
Pfeiler von Horizont Europa zu unterstützen.
Von besonderer Relevanz für die Förderung von Quantentechnologien war der
Programmbereich „Future and Emerging Technologies“ (FET) in Horizont
2020 (2014 – 2020). Im Jahr 2018 startete das Flagship zur
Quantentechnologie. Im FET-Arbeitsprogramm 2018 standen für die Aufbauphase des Flagships
rund 130 Mio. Euro bereit. Rund 65 deutsche Antragsteller waren mit rund
38,5 Mio. Euro an den für eine Förderung ausgewählten Projekten beteiligt.
Zusätzlich konnten sich Konsortien mit Quantentechnologie-Projekten in den
themenoffenen Ausschreibungen unter FET Open bewerben. Da die meisten
FET-Ausschreibungen themenoffen waren, konnte eine Aufschlüsselung der
Beratungen nach Technologien nicht vorgenommen werden. Eine Angabe,
wie viele dieser Beratungen die Quantentechnologien betrafen, ist daher nicht
möglich.
44. Wie bereitet die Bundesregierung ihre eigene Kommunikation und die
Kommunikation anderer staatlicher Akteure, etwa des Militärs, auf ein
Szenario vor, in dem klassische Methoden der Verschlüsselung durch
spezialisierte Quantencomputer wirkungslos werden?
Im Rahmen des Projekts Krypto-Modernisierung der Bundeswehr ist das
BMVg bestrebt, sukzessive quantensichere Systeme oder Produkte zu
beschaffen oder entwickeln zu lassen. Darüber hinaus werden bei Verfügbarkeit nur
entsprechend kryptographisch konfigurierbare Produkte beschafft, die mit
geringem Aufwand zu gegebener Zeit quantensicher gemacht werden können.
a) Stellt die Speicherung von derzeit noch nicht dechiffrierbaren
Nachrichten für eine spätere Entschlüsselung nach Ansicht der
Bundesregierung eine aktuelle Bedrohung für Deutschland dar?
Aus Sicht der Bundesregierung kann zu keiner Zeit ausgeschlossen werden,
dass Verschlüsselungsverfahren gebrochen werden können. Es handelt sich um
eine fortwährende, latente Bedrohung. Insoweit ist es für die Bundesregierung
unerlässlich, sich kontinuierlich mit neuen Verfahren im Bereich der
Postquantum-Kryptographie zu beschäftigen.
b) Wie wirkt die Bundesregierung derzeit einem derartigen Szenario
entgegen?
Im Hochsicherheitsbereich sind algorithmische Mitigationsmaßnahmen
möglich. Zudem führt das BSI eine Migration zu quantencomputerresistenter
Kryptografie durch. Im April 2020 wurden vom BSI Handlungsempfehlungen zur
„Migration zu Post-Quanten-Kryptografie“ veröffentlicht. Für 2021 ist die
Veröffentlichung eines ausführlichen Leitfadens zum gleichen Thema vorgesehen.
c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Akteure
derzeit verschlüsselte Nachrichten mit dem Ziel einer späteren
Entschlüsselung speichern?
Wenn nein, plant die Bundesregierung Fähigkeiten einzusetzen oder
zu entwickeln, um darüber Kenntnis zu erlangen?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Kenntnisse vor.
45. Verfolgt die Bundesregierung (ggf. zusammen mit Partnern aus der EU
oder anderen Ländern) Projekte, die mit dem chinesischen
Quantenkommunikations-Satellitensystem vergleichbar sind, mit dem China bis 2030
rund um den Planeten kommunizieren können möchte (vgl. https://scienc
e.orf.at/v2/stories/2791284)?
a) Wenn ja, welche Meilensteine sind für ein solches Projekt bis wann
vorgesehen?
b) Wenn nein, welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der
Bundesregierung ein von China erfolgreich installiertes Satellitensystem
für globale quantengesicherte Kommunikation auf Deutschland und
die EU?
Die Fragen 45 bis 45b werden gemeinsam beantwortet.
Die Europäische Union und die Europäische Weltraumagentur (ESA) betreiben
in Kooperation die Initiativen bzw. Programme „European Quantum
Communication Infrastructure“ (EuroQCI) und „Secure And cryptoGrAphic“ (SAGA), in
denen eine Quantenkommunikationsinfrastruktur für Europa aufgebaut werden
soll. Die Weltraumkomponente wird dabei von der ESA in SAGA entwickelt.
Deutschland beteiligt sich an diesem Programm. Darüber hinaus tragen von der
Bundesregierung geförderte vorgelagerte Technologieentwicklungen,
insbesondere des DLR, zu diesem Vorhaben bei. Mit der QuNET-Initiative, dem
deutschen Forschungsbeitrag zur EuroQCI, werden vom DLR unter anderem auch
Komponenten und Technologien entwickelt, die für Quantenkommunikation
über lange Distanzen via Satellitensystemen geeignet sind.
Als nächster Meilenstein für EuroQCI und SAGA ist eine Flugdemonstration
mit prinzipiellem Machbarkeitsnachweis erforderlich. Eine Realisierung wird
in den nächsten zwei bis vier Jahren geplant (innerhalb der EU und ESA).
Innerhalb von SAGA ist die erste In-Orbit-Validierung eines, technisch über das
von China 2016 gezeigte hinausgehenden, Technologiedemonstrators nach
aktueller Planung im Jahr 2024 anvisiert. Bis Ende 2026 wird die QuNET-
Initiative anhand von Schlüsselexperimenten die entwickelten Kerntechnologien und
Gesamtarchitekturen im Rahmen konkreter Anwendungsfälle demonstrieren.
Die Einbindung von Satellitenverbindungen ist elementarer Bestandteil dieser
Kerntechnologien und wird je nach Anwendungsfall integriert werden.
c) Verfolgen andere Staaten oder private Akteure nach Kenntnis der
Bundesregierung vergleichbare Ziele?
Wie realistisch ist es nach Einschätzung der Bundesregierung, dass
ein Staat über einen relevanten Zeitraum eine derartige Infrastruktur
quasi-monopolistisch betreibt?
d) Wirkt die Bundesregierung ggf. darauf hin, dass China, die USA –
oder ein anderer erfolgreicher Akteur – ein solches System analog
zur Internetinfrastruktur diskriminierungsfrei und politischer wie
wirtschaftlicher Neutralität verpflichtet als globales Allgemeingut
bereitstellt?
Wenn ja, welche Mittel der internationalen Politik sind nach
Einschätzung der Bundesregierung denkbar?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 45c und 45d werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind am Thema
Quantenschlüsselverteilung viele Staaten interessiert, darunter die USA, Kanada, Japan, China und die
meisten EU-Staaten. Zum Bereich Infrastruktur, darunter auch Internet-
Infrastruktur, tauscht sich die Bundesregierung mit ihren Partnern aus. Darüber
hinaus äußert sich die Bundesregierung nicht zu hypothetischen Fragestellungen.
Grundsätzlich setzt sich die Bundesregierung für eine diskriminierungsfreie
und wirtschaftliche und politisch neutrale Internet-Infrastruktur ein. Dies ist
unabhängig davon, auf welcher Technologie diese Infrastruktur beruht.
e) Wirkt die Bundesregierung aktiv am Aufbau von internationalen
Institutionen hin, die vergleichbar mit dem Internet Governance Forum
eine Plattform zum Multi-Stakeholder-Dialog für eine derartige
Quantenkommunikationsinfrastruktur bzw. ein zukünftiges
„Quanteninternet“ bieten können?
Wenn nein, warum nicht?
Mit der europaweiten Initiative „EuroQCI“ werden die wissenschaftlichen,
wirtschaftlichen und strukturellen Kräfte in der EU gebündelt, um eine
europaweite Quantenkommunikationsinfrastruktur aufzubauen. Deutschland beteiligt
sich aktiv an dieser Initiative. Der entsprechende deutsche Forschungsbeitrag
wurde mit QuNET bereits im Oktober 2019 gestartet.
46. Wie wahrscheinlich und wie bedrohlich ist nach Einschätzung der
Bundesregierung ein Szenario, in dem der Zugang zu relevanten
Quantentechnologien auf bestimmte Nutzerkreise oder Nationen beschränkt ist
oder Schlüssel-Technologien für Quantentechnologien nur in den
Händen einzelner Firmen oder Nationen liegen?
Zu der Wahrscheinlichkeit dieses Szenarios kann die Bundesregierung keine
Aussage tätigen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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