[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Müller-Rosentritt,
Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26511 –
Prüfung von potentiellem Antisemitismus im palästinensischen Bildungssystem
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Medienberichten zufolge entschied das Parlament Norwegens Mitte Dezember
2020, seine finanziellen Unterstützungsleistungen für die Palästinensische
Autonomiebehörde so lange einzustellen, bis die wiederholt kritisierten
antisemitischen Inhalte aus dem Schulcurriculum entfernt werden (
https://www.jp
ost.com/diaspora/antisemitism/norway-again-cuts-pa-funding-over-palestinia
n-hate-education-651854). Wie in der Vorbemerkung der Fragesteller auf
Bundestagsdrucksache 19/24868 dargelegt wurde, weisen wissenschaftliche
Studien ausführlich auf diese Mängel hin. Neben der Anerkennung der
geostrategischen Komplexität des arabisch-israelischen Konflikts erscheint aus Sicht
der Fragesteller eine Erziehung zu einem friedlichen Zusammenleben als einer
der zentralen Faktoren für die Befriedung der Region. In dem skizzierten
Zusammenhang ist dabei besonders der Antisemitismus von Bedeutung. Wie die
Bundesregierung auch in ihrer Vorbemerkung in der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 19/24868 erläutert, besteht eine Differenz zwischen den
Ergebnissen, die die Veröffentlichungen der israelischen Organisation Impact-SE
herausstellen und älterer Studien, welche u. a. das Georg-Eckert-Institut (GEI)
2003 und das Council of Religious Institutions of the Holy Land 2013
vorgelegt haben. Da das palästinensische Bildungsministerium seit 2017 neue
Schulbücher entwickelt hat, wurde das Georg-Eckert-Institut 2019 damit
beauftragt, Schulbücher und Lernpläne erneut im Hinblick auf die Vereinbarkeit
mit den UNESCO-Kriterien der Friedenserziehung zu untersuchen. Auf
Bundestagsdrucksache 19/24868 erklärt die Bundesregierung, dass sie die
Ergebnisse dieser Studie im Frühjahr 2021 erwartet. 2020 wurde die Studie des GEI
medial kritisiert, weil eine kurzzeitig, wenn auch nach Eigenaussage lediglich
für den internen Gebrauch vorgesehene, im Internet frei zugängliche
Präsentation eines Zwischenberichts offenbar ernstzunehmende Fehler enthielt. Es
wurde berichtet, dass Fälle von religiös-begründetem und israelbezogenem
Antisemitismus an verschiedenen Stellen nicht erkannt wurden (
https://www.
welt.de/politik/ausland/plus217556034/Schwere-Fehler-in-EU-Studie-Wie-ant
isemitisch-palaestinensische-Schulbuecher-wirklich-sind.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26853
19. Wahlperiode 23.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Darüber hinaus weist eine aktuelle Studie der Organisation Impact-SE darauf
hin, dass sich auch in Arbeitsmaterialien, die aktuell vom United Nations
Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA)
aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie als ergänzendes Material für den
Heimunterricht an Schülerinnen und Schüler verteilt werden, vermeintliche
Beispiele für Hasslehre, Anstiftung zu Gewalt und Märtyrertum finden ließen.
Die besagte Studie gibt an, dass Israel in den Materialien als „Enemy“ und
„Zionist Occupation“ beschrieben werde und Landkarten ohne Israel
dargestellt seien. Es befinde sich offenbar auch auf einem Arbeitsblatt für
Sechstklässler die Aufgabe, den Einfluss „zionistischer Politik“ auf die Region zu
beschreiben (
https://www.welt.de/politik/ausland/plus224247714/Schulbueche
r-in-Palaestinensergebieten-Homeschooling-Dschihad.html?cid=socialmedia.
whatsapp.shared.web). Die Studie spricht von klaren Verstößen gegen die UN-
Neutralitätsprinzipien (
https://www.impact-se.org/wp-content/uploads/UNRW
A-Produced-Study-Materials-in-the-Palestinian-Territories.pdf).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24868 und die darin
gemachten Angaben zur Untersuchung palästinensischer Schulbücher. Die
Untersuchung durch das Georg-Eckert-Institut – Leibniz Institut für internationale
Schulbuchforschung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Es liegt daher in
Bezug auf palästinensische Schulbücher kein neuer Sachstand vor.
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Rückzug
Norwegens aus der Finanzierung der Palästinensischen
Autonomiebehörde (
https://www.jpost.com/diaspora/antisemitism/norway-again-cuts-
pa-funding-over-palestinian-hate-education-651854)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich Norwegen nicht aus der
Finanzierung der Palästinensischen Behörde (PA) zurückgezogen. Die norwegische
Regierung hatte vielmehr im April 2020 entschieden, die 2020 vorgesehene
Finanzierung für das Bildungsprogramm in den Palästinensischen Gebieten in
zwei Tranchen aufzuteilen. Die erste Tranche war unmittelbar ausgezahlt
worden. Die Auszahlung der zweiten Tranche wurde zurückgehalten und soll auf
Grundlage der Diskussionen vor Ort und der Ergebnisse des Berichtes des
Georg-Eckert-Instituts zu palästinensischen Schulbüchern ausgezahlt werden.
Finanzierungen in anderen Bereichen sind davon nicht betroffen (insbesondere
wird u. a. die direkte Budgetfinanzierung durch Norwegen an die PA
fortgeführt).
2. Wird die von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/24868
erwähnte, für Anfang 2021 zur Fertigstellung geplante Studie des Georg-
Eckert-Institut für deutsche Parlamentarier einsehbar sein?
a) Wann ist konkret mit der Veröffentlichung der Studie zu rechnen?
b) Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung aus dieser Studie
für ihr eigenes Handeln zu ziehen?
Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der EU dafür ein, dass die Studie des
Georg-Eckert-Instituts zeitnah fertiggestellt und der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht wird.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24868 verwiesen.
3. Wie viele Mittel, aus welchen Haushaltstiteln über welche Durchführer
hat die Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2020 für das
palästinensische Bildungssystem zur Verfügung gestellt?
4. Wie viele Mittel, aus welchen Haushaltstiteln über welche Durchführer
plant die Bundesregierung 2021 für das palästinensische Bildungssystem
zur Verfügung zu stellen?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat über den Haushaltstitel „Bilaterale Finanzielle
Zusammenarbeit (FZ) – Darlehen und Zuschüsse“ für den Bereich Grundbildung
in den Palästinensischen Gebieten im Jahr 2019 rund 10,3 Mio. Euro und im
Jahr 2020 rund 8,8 Mio. Euro ausgezahlt. Über die Höhe der Auszahlungen
weiterer Mittel für 2021 ist noch nicht entschieden. Die Vorhaben werden durch
die KfW-Entwicklungsbank durchgeführt.
5. Nimmt die Bundesregierung den Finanzierungsrückzug Norwegens,
entsprechende Medienberichte oder Studien zu vermeintlich fehlerhafter
Lehre zum Anlass, um diese Thematik im deutsch-palästinensischen
Lenkungsausschuss anzusprechen?
a) Wenn ja, welche konkreten Inhalte hatten diese Gespräche, und wann
fanden sie statt?
b) Wenn nein, warum nicht?
6. Hat die Bundesregierung die Forderung nach einer Reform des
palästinensischen Curriculums im deutsch-palästinensischen
Lenkungsausschuss thematisiert?
a) Wenn ja, wann, und mit welcher konkreten Forderung verbunden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 6b werden zusammen beantwortet.
Der deutsch-palästinensische Lenkungsausschusses tagte zuletzt am 19. Mai
2020. Bei diesem Treffen kam eine Vielzahl bilateraler Themen zur Sprache,
unter anderem auch die Inhalte palästinensischer Schulbücher. Über die Inhalte
vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
Datum und Tagesordnung für die nächste Tagung des Lenkungsausschusses
stehen noch nicht fest.
Außerhalb des Rahmens des Lenkungsausschuss hat die Bundesregierung die
Frage der Inhalte palästinensischer Schulbüchern in Gesprächen mit ihren
palästinensischen Partnern thematisiert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 1 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/24868 verwiesen.
7. Hat die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus den Erkenntnissen der
angeführten Impact-SE-Studie gezogen, und wenn ja, welche?
Welche möglichen Maßnahmen für ihr Handeln leitet sie aus der Studie
ab?
Der Bundesregierung ist die von den Fragestellern angeführte Veröffentlichung
der israelischen Organisation Impact-SE bekannt. Die Bundesregierung hat
unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe Kontakt mit UNRWA
aufgenommen und verweist auf die Stellungnahme von UNRWA-Generalkommissar
Lazzarini, dass UNRWA Diskriminierung sowie Aufrufen zu Hass und Gewalt
klar und entschieden entgegentritt (
https://twitter.com/unlazzarini/status/13496
88483397382145?s=11). Es wird zudem auf die Stellungnahme UNRWAs vom
14. Januar 2021 verwiesen (
https://www.unrwa.org/newsroom/official-stateme
nts/unrwa-reviews-self-learning-material-ensure-full-adherence-highest-un).
UNRWA hat mitgeteilt, dass die Problematik selbstständig aufgedeckt wurde
und UNRWA zeitnah im Jahr 2020 reagiert hat.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 17 verwiesen.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Studie
angesprochenen von UNRWA produzierten Schulbücher?
Nach Kenntnis der Bundesregierung produziert UNRWA keine Schulbücher.
UNRWA verwendet den Lehrplan und die Schulbücher der jeweiligen Staaten
oder Entitäten, in denen die Palästina-Flüchtlinge Aufenthalt gefunden haben.
Dies stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler dort weiterführende
Schulen besuchen können. Die in der Veröffentlichung angesprochenen
Selbstlernmaterialien enthalten Verweise auf Schulbücher. Diese Selbstlernmaterialien
sind von UNRWA während der Schulschließungen im Gazastreifen und im
Westjordanland aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie im Jahr 2020 produziert
und genutzt worden. Nach Auskunft von UNRWA sind problematische
Passagen in den Selbstlernmaterialen im Jahr 2020 aufgrund bestehender interner
Kontrollmechanismen zeitnah aufgedeckt und selbstständig korrigiert worden.
Zur Vermeidung weiterer Vorfälle richtet UNRWA eine e-Learning-Plattform
ein, auf der nur solche Lernmaterialien bereitgestellt werden, die in einem
zweistufigen Verfahren geprüft und genehmigt worden sind.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Inhalte und die
Begründung der Geheimhaltung des „Curriculum Framework“ von
UNRWA?
Das „UNRWA Framework for Analysis and Quality Implementation of the
Curriculum“ ist der Bundesregierung bekannt und im Übrigen der
Öffentlichkeit zugänglich. Es kann auf der Webseite von UNRWA abgerufen werden
(
https://www.unrwa.org/sites/default/files/unrwa_curriculum_framework_201
3.pdf).
10. Evaluiert die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um
sicherzustellen, dass die UNESCO-Standards für Bildung von der Palästinensischen
Autonomiebehörde in Lehrmaterialien umgesetzt bzw. bei der Erstellung
von Lehrmaterialien berücksichtigt werden?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich konkret?
b) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreift, wie begründet
sie das?
Die Fragen 10 bis 10b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung finanziert weder mittelbar noch unmittelbar
palästinensische Schulbücher und evaluiert daher auch keine dahingehenden Maßnahmen.
Kritik an palästinensischen Schulbüchern nimmt die Bundesregierung
außerordentlich ernst und begrüßt ausdrücklich, dass die EU das Georg-Eckert-
Institut mit einer wissenschaftlichen Untersuchung von Schulbüchern beauftragt
hat. Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 2b verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24868 verwiesen.
11. Unternimmt die Bundesregierung konkrete Schritte, um sicherzustellen,
dass der Staat Israel im Rahmen von palästinensischen Lehrplänen ohne
Relativierungen anerkannt wird?
a) Wenn ja, wie gestalten sich diese konkreten Schritte aus?
b) Wenn keine konkreten Schritte unternommen werden, welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Rahmen der Korbfinanzierung
zur Unterstützung des Bildungssektors in den palästinensischen
Gebieten, sofern der Staat Israel in diesen Materialien nicht anerkannt
wird?
Die Fragen 11 bis 11b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung steht in engem und konstantem Austausch mit der PA.
Dabei werden auch Themen wie Inhalte palästinensischer Schulbücher
angesprochen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 6 und 10 verwiesen.
12. Plant die Bundesregierung eine Regelung, anhand derer sichergestellt
werden kann, dass im Falle einer möglichen Fehlformulierung die
Lehrmaterialien von UNRWA bis zu einem bestimmten Zeitpunkt reformiert
werden?
Wenn die Bundesregierung keine Regelung plant, wie begründet sie das?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche
Schulmaterialien mit welchen Inhalten im evangelischen Schulzentrum Talitha
Kumi in Beit Jala eingesetzt werden?
Deutsche Auslandsschulen sind Privatschulen, die grundsätzlich in eigener
Kompetenz entscheiden, welche Materialien/Schulbücher eingeführt und somit
Bestandteil des Unterrichts werden. Für den deutschsprachigen Fachunterricht
werden Schulbücher eingeführt, die auch im innerdeutschen Schuldienst
Verwendung finden dürfen.
Das evangelische Schulzentrum Talitha Kumi in Beit Jala setzt im deutschen,
zum Abitur führenden Zweig Lehrwerke aus den Bundesländern Baden-
Württemberg und Thüringen ein. Im zum palästinensischen Abschluss Tawjihi
führenden Zweig werden die vom Bildungsministerium der PA zugelassenen
palästinensischen Lehrwerke sowie für den Unterricht im Fach Deutsch als
Fremdsprache ein deutsches Lehrbuch verwendet; im Religionsunterricht wird
ein vom Bildungsministerium der PA autorisiertes Lehrwerk eingesetzt, das
von einer Kommission der in den palästinensischen Gebieten ansässigen
Glaubensgemeinschaften erarbeitet wurde. Problematische Inhalte des im
Religionsunterricht eingesetzten Lehrwerkes sind der Bundesregierung nicht bekannt.
14. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um vorzubeugen und zu
vermeiden, dass im Rahmen der deutschen Mittelbereitstellung für
Lehrkräfte in den palästinensischen Gebieten nicht Personen gefördert
werden, die problematische Lehrinhalte verbreiten oder eine Nähe zu
terroristischen Organisationen aufweisen?
a) Um welche Maßnahmen handelt es sich konkret?
b) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreift, wie
begründet sie das?
Die Fragen 14 bis 14b werden zusammen beantwortet.
Die maßgebliche Grundlage der deutschen Mittelbereitstellung sind die
entsprechenden VN-Regularien zur Terrorismusprävention. Die jeweiligen
Organisationen sind bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Einhaltung des VN-
Sanktionsregimes und zum Nachhalten entsprechender Prüfschritte verpflichtet.
Über eventuelle Verdachtsmomente ist die Bundesregierung unverzüglich zu
informieren. Alle UNRWA-Mitarbeiter werden umfassend und regelmäßig
gegen VN-Sanktionslisten sowie gegen sog. „Terrorlisten“ geprüft. Im Übrigen
wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
15. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass ausschließlich geprüfte Schulbücher in den von UNRWA
betriebenen Schulen eingesetzt werden?
Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreift, wie begründet sie
das?
16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang, damit problematische Lehrmaterialien ersetzt werden?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Zur Prüfung der Inhalte der Schulbücher durch UNRWA wird auf das seit dem
Jahr 2013 genutzte „UNRWA Framework for Analysis and Quality
Implementation of the Curriculum“ sowie im Übrigen auf die Antworten zu den Fragen 8
und 9 verwiesen.
17. Welche weiteren konkreten Maßnahmen, die bisher nicht von der
Bundesregierung ergriffen werden, hält die Bundesregierung für
möglich, um der Verwendung von problematischen Lehrmaterialen präventiv
vorzubeugen?
Die Bundesregierung prüft derzeit die Förderung eines Projekts zur Stärkung
des humanitären Prinzips der Neutralität bei UNRWA.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24868 verwiesen.
18. Wie gestaltet sich der Austausch über palästinensische Schulbücher auf
EU-Ebene?
Mit welchen Ländern ist die Bundesregierung hierzu im Speziellen in
Kontakt?
Die Bundesregierung steht zum Thema palästinensische Schulbücher in engem
Austausch mit der Europäischen Kommission über die Ständige Vertretung
Deutschlands bei der EU in Brüssel und mit der EU-Delegation vor Ort über
das Deutsche Vertretungsbüro in Ramallah.
Weitere Geber des gemeinschaftlichen Bildungsprogramms in den
Palästinensischen Gebieten sind Finnland, Irland und Norwegen, mit denen Deutschland
vor Ort in Ramallah, aber auch in Brüssel in engem Kontakt steht. Daneben
sind Großbritannien und Belgien im Bildungssektor aktiv, auch mit diesen
Gebern findet ein regelmäßiger Austausch statt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]