[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26556 –
Wohnungspolitische Bilanz der Bundesregierung in der 19. Wahlperiode
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer und
weitere Mitglieder der Bundesregierung benennen die Wohnungsfrage seit Beginn
der aktuellen Wahlperiode immer wieder als eine wichtige soziale Frage
(„Regierung: Steigende Mieten sind soziale Frage schlechthin“,
www.sueddeutsch
e.de, 15. September 2018). Zu Beginn der Legislatur hatte die
Bundesregierung mit einem groß angelegten Wohngipfel den Versuch unternommen, die
drängenden wohnungspolitischen Probleme in den Griff zu bekommen.
Allerdings steigen die Mieten weiter („Mieten im 10-Jahresvergleich: Wohnen in
deutschen Großstädten um bis zu 104 Prozent teurer“,
www.immowelt-grou
p.com, 16. Januar 2020) und die Bautätigkeit des Bundes bewegt sich auf
minimalem Niveau (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Wohnungsneubau durch den Bund“ auf
Bundestagsdrucksache 19/18533). Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum scheint in
vielen Fällen nicht gewährleistet. Die Corona-Krise stellt geringverdienende
Haushalte auf absehbare Zeit weiter vor große Herausforderungen. Es ist Zeit
eine Bilanz zu ziehen.
Durch die Abfrage der wohnungspolitischen Kennzahlen seit 2017 möchten
die Fragestellenden die Ergebnisse der Politik der aktuellen Bundesregierung
und die ungelösten Herausforderungen dieser Legislatur herausfinden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt hat die
Bundesregierung mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame
Wohnraumoffensive vereinbart. Das historisch breite Maßnahmenpaket umfasst neben
investiven Impulsen für den Wohnungsbau und die Sicherung der Bezahlbarkeit
auch den Bereich der Baukosten und der Fachkräftesicherung. Ziel ist die
Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.
Im Rahmen einer Bilanzveranstaltung am 23. Februar 2021, knapp zweieinhalb
Jahre nach dem Wohngipfel, konnte eine positive Bilanz gezogen werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27484
19. Wahlperiode 10.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 9. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Alle zentralen Maßnahmen der Wohnraumoffensive sind umgesetzt oder in
Umsetzung befindlich. Eine Übersicht bietet die Broschüre „Die
Wohnraumoffensive und ihr Umsetzungsstand“ (
https://www.die-wohnraumoffensi-ve.de/fil
eadmin/user_upload/aktivitaeten/veroeffentlichungen/DV_Wohnraumoffensiv
e_Broschu%CC%88re_2021_bf.pdf).
Im Jahr 2020 sind trotz der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zum ersten
Mal seit 2001 wieder mehr als 300 000 neue Wohnungen innerhalb eines Jahres
gebaut worden. Die auf dem Wohngipfel 2018 vereinbarte Bewilligung von
100 000 neuen Sozialwohnungen in dieser Legislaturperiode wird übertroffen.
Die positive Entwicklung der Bautätigkeit verdeutlicht, dass die guten
Rahmenbedingungen, die mit der Wohnraumoffensive geschaffen wurden, auf den
Wohnungsmärkten angenommen werden. Die gestiegene
Wohnungsbautätigkeit und die Weiterentwicklung des sozialen Mietrechts wirken der
Preisentwicklung auf den Wohnungsmärkten gezielt entgegen. In allen Kreistypen, aber
insbesondere in den Großstädten, ist bei den Angebotsmieten ein deutlich
dämpfender Effekt zu erkennen (vgl. Antwort zu den Fragen 25 und 26). Die
Bestandsmieten entwickeln sich im Gleichklang mit der Inflationsrate.
Entsprechend ist die Wohnkostenbelastung für Mieterhaushalte zwischen 2017 und
2019 gesunken. Gleiches gilt für den Anteil der Personen, die in Haushalten
leben, deren Anteil der Wohnkosten mehr als 40 Prozent des verfügbaren
Haushaltsnettoeinkommens betragen (vgl. Antwort zu den Fragen 28 und 29).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bau- und wohnungspolitische
Impulse Zeit benötigen, bis sie ihre volle Wirkung entfalten. So zeichnet sich für die
bereits im Jahr 2019 deutlich gestiegenen Baugenehmigungszahlen auch in
2020 ein weiterer deutlicher Anstieg ab (+3,9 Prozent bis November 2020).
Baugenehmigungszahlen sind ein wichtiger Frühindikator für die künftige
Bautätigkeit. Die Wohnraumoffensive hat damit auch den Grundstein für weiter
ansteigende Fertigstellungszahlen in der Zukunft und damit für eine weitere
Entspannung der Wohnungsmärkte gelegt.
Die umgesetzten Maßnahmen gilt es jetzt fortzuführen und strategisch
weiterzuentwickeln, um die guten Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu
verstetigen.
Sozialer Wohnungsbau und Städtebauförderung
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Sozialwohnungen in Deutschland in den einzelnen Jahren seit dem Jahr 2017
entwickelt?
Der folgenden Tabelle ist der Bestand an Mietwohnungen mit Mietpreis- und
Belegungsbindung in Deutschland nach Angabe der Länder in den Jahren 2017
bis 2019 zu entnehmen.
Jahr Wohnungen
2017 1.221.767
2018 1.176.057
2019 1.137.166
Quelle: Angaben der Länder
2. Wie hat sich die Anzahl der neu gebauten Sozialwohnungen in den
Jahren seit dem Jahr 2017 entwickelt (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, für wie viele Mietwohnungen mit
Mietpreis- und Belegungsbindung nach Angabe der Länder in den Jahren 2017
bis 2019 Neubau-Fördermaßnahmen neu bewilligt wurden.
Land Anzahl der
bewilligten
Neubau-
Fördermaßnahmen 2017
Anzahl der
bewilligten
Neubau-
Fördermaßnahmen 2018
Anzahl der
bewilligten
Neubau-
Fördermaßnahmen 2019
Baden-Württemberg 753 1.380 2.083
Bayern 4.947 6.598 5.965
Berlin 3.132 3.373 1.778
Brandenburg 501 357 678
Bremen 214 142 494
Hamburg 3.165 3.001 3.551
Hessen 2.557 1.947 1.082
Mecklenburg-
Vorpommern 198 68 285
Niedersachsen 819 1.337 1.283
Nordrhein-
Westfalen 7.230 6.159 5.463
Rheinland-Pfalz 553 412 515
Saarland 23 0 89
Sachsen 1.125 884 937
Sachsen-Anhalt 6 20 0
Schleswig-Holstein 897 1.175 983
Thüringen 111 187 379
Länder gesamt 26.231 27.040 25.565
Quelle: Angaben der Länder
3. Wie hoch sind die seit dem Jahr 2017 jährlich bereitgestellten Mittel des
Bundes und der Länder für die soziale Wohnraumförderung (bitte nach
Jahren auflisten)?
Der Bund stellte den Ländern in den Jahren 2017 bis 2019 pro Jahr
1 518,2 Mio. Euro als Kompensationsmittel zur Verfügung.
Nach Angaben der Länder haben diese im Jahr 2017 insgesamt (Summe aus
Bundesmitteln und Landesmitteln für Zuschussförderung und
Zinssubventionen) 1,967 Mrd. Euro (nominal) für die soziale Wohnraumförderung eingesetzt.
Nach Angaben der Länder belief sich dieser Wert im Jahr 2018 auf 2,381 Mrd.
Euro und im Jahr 2019 auf 2,315 Mrd. Euro.
Darüber hinaus ist mit Wirkung vom 4. April 2019 ein neuer Artikel 104 d in
das Grundgesetz eingefügt worden, womit dem Bund gestattet wird, den
Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und
Gemeinden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. In den Jahren
2020 und 2021 stehen hierfür jährlich jeweils 1 Mrd. Euro Programmmittel zur
Verfügung. Zudem wurde der Wegfall der Kompensationszahlungen an die
Länder ab dem Jahr 2020 bereits dadurch kompensiert, dass den Ländern im
Kontext der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zusätzliche
Umsatzsteuermittel zur Verfügung gestellt werden. Diese können die Länder
ebenfalls für den sozialen Wohnungsbau verwenden.
4. Wie werden die jährlichen Mittel aus der Bundesförderung für den
sozialen Wohnungsbau auf die Bundesländer verteilt (bitte für die Jahre ab
dem Jahr 2017 je Bundesland die absoluten Zahlen, prozentualen Anteile
und Veränderungen gegenüber dem Vorjahr angeben)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie die Kompensationsmittel, die der
Bund in den Jahren 2017 bis 2019 an die Länder gezahlt hat, auf die einzelnen
Länder verteilt wurden. Darüber hinaus sind die prozentualen Anteile und die
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ausgewiesen.
Land
Entflechtungsmittel 2017
absolut in
Millionen Euro
(Prozent)
Entflechtungsmittel 2018
absolut in
Millionen Euro
(Prozent)
Entflechtungsmittel 2019
absolut in
Millionen Euro
(Prozent)
Veränderung
2017-2018 in
Prozent
Veränderung
2018-2019 in
Prozent
Baden-
Württemberg
147,79
(9,74 %)
148,04
(9,75 %)
148,02
(9,75 %) 0,17 % -0,01 %
Bayern
198,15
(13,05 %)
198,23
(13,06 %)
198,3
(13,06 %) 0,04 % 0,04 %
Berlin
89,44
(5,89 %)
89,49
(5,89 %)
89,71
(5,91 %) 0,06 % 0,25 %
Brandenburg
74,67
(4,92 %)
74,62
(4,92 %)
74,58
(4,91 %) -0,07 % -0,05 %
Bremen
10,93
(0,72 %)
10,92
(0,72 %)
10,98
(0,72 %) -0,09 % 0,55 %
Hamburg
31,49
(2,07 %)
31,49
(2,07 %)
31,49
(2,07 %) 0,00 % 0,00 %
Hessen
96,55
(6,36 %)
96,38
(6,35 %)
96,77
(6,37 %) -0,18 % 0,40 %
Mecklenburg-
Vorpommern
51,96
(3,42 %)
51,9
(3,42 %)
51,81
(3,41 %) -0,12 % -0,17 %
Niedersachsen
124,98
(8,23 %)
125,15
(8,24 %)
125,37
(8,26 %) 0,14 % 0,18 %
Nordrhein-
Westfalen
296,46
(19,53 %)
296,45
(19,53 %)
296,17
(19,51 %) 0,00 % -0,09 %
Rheinland-Pfalz
60,92
(4,01 %)
60,93
(4,01 %)
60,88
(4,01 %) 0,02 % -0,08 %
Saarland
18,92
(1,25 %)
18,88
(1,24 %)
18,87
(1,24 %) -0,21 % -0,05 %
Sachsen
142,46
(9,38 %)
142,3
(9,37 %)
142,14
(9,36 %) -0,11 % -0,11 %
Sachsen-Anhalt
61,09
(4,02 %)
60,95
(4,01 %)
60,85
(4,01 %) -0,23 % -0,16 %
Schleswig-
Holstein
41,75
(2,75 %)
41,88
(2,76 %)
41,82
(2,75 %) 0,31 % -0,14 %
Thüringen
70,67
(4,66 %)
70,58
(4,65 %)
70,43
(4,64 %) -0,13 % -0,21 %
Länder gesamt 1.518,2 1.518,2 1.518,2
Gemäß der zwischen Bund und Ländern geschlossenen
Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020 wird der vom
Bund den Ländern zur Verfügung gestellte Verpflichtungsrahmen in Höhe von
1 Mrd. Euro für das Programmjahr 2020 nach dem Königsteiner Schlüssel für
das Jahr 2018 auf die Länder verteilt. Das Land Sachsen-Anhalt hat von dem
auf ihn entfallenden Anteil am Verpflichtungsrahmen des Bundes für das
Programmjahr 2020 einen Teilbetrag in Höhe von 21,6704 Mio. Euro nicht
ausgeschöpft. Gemäß der Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau
im Programmjahr 2020 werden nicht ausgeschöpfte Verpflichtungsrahmen
unter Berücksichtigung des Königsteiner Schlüssels vom Bund unter den Ländern
neu verteilt, die insoweit weiteren Bedarf anmelden. Einzelheiten sind der
folgenden Tabelle zu entnehmen.
Land Königsteiner
Schlüssel 2018
in Prozent
Verpflichtungsrahmen in Millionen
Euro (nach VV
2020)
Verpflichtungsrahmen in Millionen
Euro (nach
Umverteilung)
Baden-
Württemberg 13,01280 130,1280 134,0327
Bayern 15,56491 155,6491 160,3197
Berlin 5,13754 51,3754 52,9170
Brandenburg 3,01802 30,1802 31,0858
Bremen 0,96284 9,6284 9,9173
Hamburg 2,55790 25,5790 26,3465
Hessen 7,44344 74,4344 74,4344
Mecklenburg-
Vorpommern 1,98419 19,8419 19,8419
Niedersachsen 9,40993 94,0993 94,0993
Nordrhein-
Westfalen 21,08676 210,8676 217,1951
Rheinland-Pfalz 4,82459 48,2459 49,6936
Saarland 1,20197 12,0197 12,0197
Sachsen 4,99085 49,9085 49,9085
Sachsen-Anhalt 2,75164 27,5164 5,8460
Schleswig-
Holstein 3,40526 34,0526 35,0744
Thüringen 2,64736 26,4736 27,2680
Länder gesamt 100 1.000 1.000
Quelle: Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020
Darüber hinaus erhalten die Länder zusätzliche Umsatzsteuermittel als
Ausgleich für den Wegfall der Kompensationszahlungen an die Länder ab dem Jahr
2020 (vgl. Antwort zu Frage 3).
5. Wie hat sich die Kofinanzierung des sozialen Wohnungsbaus durch die
Bundesländer in den Jahren seit dem Jahr 2017 entwickelt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Für den Zeitraum 2017 bis 2019 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Für das Programmjahr 2020 ist in der Verwaltungsvereinbarung über den
sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020 vereinbart, dass die Länder für die
Förderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus jeweils dem Barwert nach
Landesmittel im Umfang von mindestens 30 Prozent der von ihnen in
Anspruch genommenen Bundesmittel bereitstellen. Daten zu den im
Programmjahr 2020 tatsächlich bereitgestellten Landesmitteln liegen noch nicht vor.
6. Wie hoch war die Gesamtförderung des sozialen Wohnungsbaus seit dem
Jahr 2017 von Bund und Ländern gemeinsam (bitte nach Jahren
auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Wie hat sich der Anteil der Zuschüsse, die außerhalb der sozialen
Wohnraumförderung eingesetzt wurden, seit dem Jahr 2017 entwickelt (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Laut Angaben der Länder haben diese im Zeitraum von 2017 bis 2019 einen
Teil der Kompensationsmittel, die ihnen in den jeweiligen Jahren zur
Verfügung standen, für investive Zwecke außerhalb der Wohnraumförderung
eingesetzt. Einzelheiten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Land Sonstiger
investiver Einsatz
außerhalb der
Wohnraumförderung 2017 in
Millionen Euro
Sonstiger
investiver Einsatz
außerhalb der
Wohnraumförderung 2018 in
Millionen Euro
Sonstiger
investiver Einsatz
außerhalb der
Wohnraumförderung 2019 in
Millionen Euro
Baden-
Württemberg 0 0 0
Bayern 0 0 0
Berlin 0 0 0
Brandenburg 1,9 0 0
Bremen 0 0 0
Hamburg 0 0 0
Hessen 0 0 0
Mecklenburg-
Vorpommern 21,32 21,32 21,32
Niedersachsen 0 0 0
Nordrhein-
Westfalen 0 0 0
Rheinland-Pfalz 0 0 0
Saarland 1,5 1,5 1,5
Sachsen 59,64 59,64 59,64
Sachsen-Anhalt 8,16 5,06 23,97
Schleswig-Holstein 0 0 0
Thüringen 27,58 26,97 44,53
Länder gesamt 120,1 114,49 150,95
Quelle: Angaben der Länder
Hierzu sei angemerkt, dass den Ländern aufgrund von Mitteln aus
Rückstellungen aus dem Vorjahr, die einzelne Länder gebildet hatten, in den Jahren 2017
bis 2019 pro Jahr insgesamt mehr als 1 518,2 Mio. Euro Entflechtungsmittel
zur Verfügung standen. Einzelheiten hierzu sind den Berichten der
Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der
sozialen Wohnraumförderung für die Jahre 2017 bis 2019 zu entnehmen (siehe
Bundestagsdrucksachen 19/3500, 19/10220, 19/19960).
8. Wie hat sich der Anteil der Bundesmittel für soziale Wohnraumförderung
entwickelt, die außerhalb der Modernisierung, des Erwerbs oder des
Neubaus von Sozialwohnungen seit dem Jahr 2017 ausgegeben wurden?
Der Bund hat den Ländern für die Jahre 2017 bis 2019 Kompensationsmittel in
Höhe von 1,518 Mrd. Euro pro Jahr gezahlt. Informationen darüber, wie die
Länder diese Mittel auf die einzelnen Fördergegenstände aufgeteilt haben,
liegen der Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 7 verwiesen.
9. Wie viele Sozialwohnungen hat die Bundesregierung selbst seit dem Jahr
2017 gebaut oder erworben?
Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die alleinige Gesetzgebungs- und
Verwaltungskompetenz über die soziale Wohnraumförderung bei den Ländern. Die
Bundesregierung stellt selbst keine Sozialmietwohnungen im Sinne des
Wohnraumförderungsgesetzes bereit.
10. Wie werden die Mittel aus der Bundesförderung für die
Städtebauförderung auf die Bundesländer verteilt (bitte für die Jahre ab dem Jahr 2017
je Bundesland die absoluten Zahlen, prozentualen Anteile und
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr angeben)?
Die Mittel aus der Bundesförderung für die Städtebauförderung verteilen sich
ab 2017 wie folgt auf die Bundesländer:
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%
11. Ist die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene
Förderung für „Genossenschaften, kommunale und kirchliche
Wohnungsunternehmen, nicht gewinnorientierte Initiativen und Stiftungen für
den Neubau und eine sozialverträgliche Sanierung im Sinne einer
Gemeinwohlorientierung“ sowie die Förderung des Erwerbs von
Genossenschaftsanteilen von der Bundesregierung durch die Kreditanstalt für
Wiederaufbau umgesetzt worden?
Wenn nein, warum nicht?
Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen durch Privatpersonen
für selbstgenutzten Wohnraum beginnt in diesem Jahr. Die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) hat mitgeteilt, dass im zweiten Quartal ein verbindlicher
Starttermin bekannt gegeben wird. Damit verbunden sein wird die Information,
ab welchem Datum Förderanträge gestellt werden können. Die andauernde
Corona-Pandemie sowie die damit verbundenen umfassenden
Unterstützungsmaßnahmen des Bundes, die in erheblichem Umfang durch Sonderprogramme der
KfW umgesetzt werden, erforderte immer wieder Anpassungen in den
Planungen und Abläufen.
Mit der Aufnahme dieser Förderung wird durch den Bund in einem relevanten
Teil des gemeinwohlorientierten Wohnungsmarktsegments eine weitere
Stärkung und Unterstützung angeboten.
Wohnungen und Liegenschaften des Bundes
12. Wie hat sich die Zahl der bundeseigenen Wohnungen seit dem Jahr 2017
entwickelt?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verfügt zum Stichtag
31. Dezember 2020 über einen Bestand von rund 36 000 Wohnungen. Näheres
ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Wohnungsbestand
(Stichtag 31. Dezember des Jahres):
Anzahl der Wohnungen
(gerundet):
2017 37.000
2018 36.000
2019 36.000
2020 36.000
Dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) gehören unmittelbar 880
Wohngebäude mit insgesamt 2 072 Wohneinheiten (Stand Juli 2020). Eine rückwirkende
statistische Erfassung des BEV-Wohnungsbestandes erfolgt nicht.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 19/701 sowie zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/3245
und zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/5196 verwiesen.
13. Wie viele bundeseigene Liegenschaften der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben und des Bundeseisenbahnvermögens wurden seit dem Jahr
2017 an öffentliche bzw. an private Träger verkauft (bitte nach
Körperschaft, Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die BImA hat im Zeitraum von 2017 bis zum 9. Februar 2021 rund 5 000
Liegenschaften verkauft, davon rund 1 250 an Gebietskörperschaften
beziehungsweise von diesen getragenen Gesellschaften. Einzelheiten sind der Anlage 1 zu
entnehmen.*
Bevor die BImA entbehrliche Liegenschaften auf dem Immobilienmarkt
veräußert, bietet sie diese zunächst den Kommunen oder anderen
Gebietskörperschaften im Wege des Erstzugriffs zum Erwerb an. Im Rahmen der
Wohnraumoffensive der Bundesregierung verfolgt die BImA zudem das Ziel, für den
Wohnungsbau geeignete und für den Bund entbehrliche Grundstücke vorrangig
an Kommunen zu veräußern.
Bei den an private Träger verkauften Liegenschaften handelt es sich im
Wesentlichen um Verkäufe von Kleinstflächen oder geringwertigen Flächen
insbesondere in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (teilweise im Außenbereich), an deren
Erwerb die Gebietskörperschaften/Kommunen kein Interesse hatten und die daher
an Private über unterschiedliche Vertriebswege (Direktverkauf an Mieter/
Pächter, Auktionen, Bieterverfahren) veräußert wurden. Im Übrigen hat die BImA
gerade in diesen Ländern nur eine geringe Anzahl von Liegenschaften im
Verkaufsportfolio, an denen die Kommunen für einen öffentlichen Zweck einen
Bedarf geltend machen und den Erstzugriff ausüben.
Aus der Anzahl der an private Träger verkauften Liegenschaften kann daher
nicht der Schluss gezogen werden, dass die BImA die Liegenschaften ohne
Rücksicht auf die Interessen der Kommunen und deren bauplanerischen, vor
allem wohnungspolitischen Ziele an private Investoren verkauft habe.
Das BEV hat zwischen 2017 und 2020 insgesamt 589 Kaufverträge
abgeschlossen und dabei eine Gesamtfläche von 3 453 207,20 m² veräußert. Für
eine Aufschlüsselung nach Jahren und BEV-Standorten wird auf die Anlage 2
verwiesen.* Eine weitergehende Aufschlüsselung liegt nur insoweit vor, als die
Zuordnung der Erwerber zum Kreis der Sozialeinrichtungen nach § 15
Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG) möglich ist und zwischen natürlicher
und juristischer Person unterschieden werden kann.
14. Wie hoch waren die Einnahmen für den Bundeshaushalt durch die
Veräußerung von bundeseigenen Liegenschaften seit dem Jahr 2017 (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Die BImA hat im Zeitraum von 2017 bis 9. Februar 2021 durch die
Veräußerung von entbehrlichen Liegenschaften aller Nutzungsarten insgesamt
Verkaufserlöse in Höhe von rund 1,36 Mrd. Euro erzielt (2017: 385,6 Mio. Euro,
2018: 395,4 Mio. Euro, 2019: 315,5 Mio. Euro, 2020: 248,6 Mio. Euro
(vorläufiges Ergebnis), 1. Januar bis 9. Februar 2021: 19 Mio. Euro).
15. Wie viele Sozialwohnungen sind auf diesen Liegenschaften seit dem Jahr
2017 entstanden, und wie viele Sozialwohnungen sind darauf in
Planung?
Die BImA hat auf der Grundlage des im Bundeshaushalt Einzelplan 60 Kapitel
6004 Titel 121 01 ausgebrachten Haushaltsvermerks Nr. 60.3 beim Verkauf von
bundeseigenen Liegenschaften seit 2017 Verbilligungen für Zwecke des
sozialen Wohnungsbaus zur Schaffung von rund 5 100 Wohnungen gewährt. Nach
derzeitigem Kenntnisstand der BImA sind bislang insgesamt rund 850
Wohnungen auf diesen Liegenschaften entstanden. Angaben darüber, wie viele
weitere Sozialwohnungen im Rahmen von Wohnungsbauprojekten, z. B. auf Lie-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/27484 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
genschaften, die Kommunen oder kommunale Wohnungsbaugesellschaften an
private Träger weiterverkauft haben, geplant werden oder entstanden sind,
liegen nicht vor.
16. Macht die Bundesregierung beim Verkauf bundeseigener Liegenschaften
an Private Vorgaben bezüglich der Anzahl der zu errichtenden
Sozialwohnungen, wie es inzwischen viele Städte im Rahmen der kooperativen
Baulandentwicklung tun, und wenn nein, warum nicht?
Die BImA hat alle entbehrlichen Liegenschaften, die ganz oder teilweise zur
Schaffung von Wohnraum geeignet sind, zunächst den Kommunen zum Erwerb
im Erstzugriff angeboten. Dadurch haben die Kommunen optimale
Möglichkeiten, ihre städtebaulichen Zielvorstellungen auf diesen Wohnbaulandflächen zu
steuern. Die Kommunen haben es aufgrund ihrer kommunalen Planungshoheit
(Bauleitplanung) damit in der Hand, insbesondere bei neu zu beplanenden
Konversionsliegenschaften und der Ausweisung von Wohnbauland ihre
kommunalen Planungsvorstellungen zu verwirklichen. Nur in wenigen Ausnahmefällen,
in denen Kommunen auf die Ausübung des Direkterwerbs verzichtet haben,
wurden Wohnbaupotenzialflächen an Private verkauft.
Auch beim Verkauf an private Träger müssen diese ihre Nutzungskonzepte mit
der von den Kommunen geschaffenen Bauleitplanung (Bebauungspläne) und
mit deren städtebaulichen Zielvorstellungen abstimmen. Die BImA arbeitet
grundsätzlich eng und vertrauensvoll mit den Kommunen zusammen,
möglichst bereits unter Einbindung potenzieller privater Kaufinteressenten. Die
unterschiedlichen kommunalen Vorgaben haben ihre Grundlage im öffentlichen
Baurecht und sind somit ohnehin vorrangig vor eventuell im Kaufvertrag
fixierten privatrechtlichen Vorgaben zu beachten.
17. Hält sich der Bund beim Bau neuer Wohnungen an die Quoten für
Sozialwohnungen in denjenigen Städten, die entsprechende Regelungen
haben, wie z. B. in Berlin?
Nach der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung hat der Bund keine
Kompetenz für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Die Kommunen haben
ebenso wie die BImA im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes das Ziel,
in angespannten Wohnungsmärkten neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Zur Planung und Umsetzung der konkreten Projekte stehen die BImA und die
jeweiligen Kommunen auch mit Blick auf gegebenenfalls kommunal geforderte
Quoten von Sozialwohnungen im engem Austausch.
18. Wie viele Wohnungen hat der Bund seit dem Jahr 2017, beispielsweise
im Rahmen der Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete, gebaut?
Die BImA hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit bisher 50 Wohnungen errichtet.
Sie geht davon aus, in den folgenden Jahren auf ihren Liegenschaften
insgesamt 6 000 bis 8 000 Wohnungen errichten zu können. Die Liegenschaften sind
regelmäßig planungsrechtlich zu entwickeln, was in Abstimmung mit den
Kommunen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. In ihrem 2020 aufgelegten
Wohnungsneubauprogramm hat sich die BImA das Ziel gesetzt, bis Ende 2024
bundesweit 3 000 Wohnungen zu errichten (siehe Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftlichen Frage 7 der Abgeordneten Caren Lay auf
Bundestagsdrucksache 19/22831).
19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl
belegungsgebundener Wohnungen im Rahmen der Wohnungsfürsorge seit dem
Jahr 2017 entwickelt, und wie hoch waren in diesem Zeitraum die
Ausgaben des Bundes für den Ankauf von Belegungsrechten (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Die erbetenen Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr Bestand
belegungsgebundener
Wohnungen
Ausgaben des Bundes für den Neuerwerb
von Wohnungsbelegungsrechten
2017 26.367 5,256 Millionen Euro
2018 26.309 8,586 Millionen Euro
2019 25.994 14,575 Millionen Euro
2020 27.153 11,939 Millionen Euro
20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl
belegungsgebundener Wohnungen im Rahmen der Wohnungsfürsorge in großen
Großstädten (über 500 000 Einwohnerinnen und Einwohner) im
Verhältnis jeweils zu der Anzahl Beschäftigter des Bundes in diesen
Großstädten seit dem Jahr 2017 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und
absolute Zahlen sowie prozentuale Veränderungen angeben)?
Die BImA hat keine Kenntnisse über die Gesamtzahl der Beschäftigten des
Bundes in den in Rede stehenden Großstädten. Für die jährliche
Bedarfsermittlung im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes sind diese Gesamtheiten
gleichfalls nicht ausschlaggebend. Angaben zum Zahlenverhältnis dieser
Beschäftigten zu den dort jeweils vorhanden Belegungsrechten sind insoweit nicht
möglich. Ungeachtet dessen stellt sich die Anzahl belegungsgebundener
Wohnungen in großen Großstädten in der Bundesrepublik Deutschland aktuell wie
folgt dar:
Standort Einwohnerzahl
(Stand 2019)
Anzahl belegungsgebundener
Wohnungseinheiten
Berlin 3.669.491 8.785
Hamburg 1.847.253 595
München 1.484.226 3.823
Köln 1.087.863 1.366
Frankfurt/Main 763.380 3.929
Stuttgart 635.911 1.333
Düsseldorf 621.877 350
Leipzig 593.145 482
Dortmund 588.250 66
Essen 582.760 4
Bremen 567.559 216
Dresden 556.780 667
Hannover 536.925 587
Nürnberg 518.370 95
Subjektförderung: Wohngeld und Kosten der Unterkunft
21. Wie haben sich die Gesamtkosten und die Anzahl der
Wohngeldbeziehenden Haushalte jährlich seit dem 2017 entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Es wird auf die folgende Tabelle verwiesen.
Anzahl Haushalte Ausgaben (Bund und Länder)
2017 592.000 1.134 Millionen Euro
2018 548.000 1.045 Millionen Euro
2019 504.000 954 Millionen Euro
Quelle: Statistisches Bundesamt – Wohngeldstatistik, Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat
22. Wie haben sich die Gesamtkosten für die „Kosten der Unterkunft und
Heizung“ und wie die Anzahl der sie beziehenden Haushalte jährlich seit
dem Jahr 2017 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
23. Wie haben sich in den Jahren seit dem Jahr 2017 die
Durchschnittsmieten und die durchschnittlichen Wohnflächen der Beziehenden von
Wohngeld sowie der bei den Kosten der Unterkunft unterstützten Haushalte in
dünnbesiedelten und ländlichen Kreisen, in städtischen Kreisen, in
kreisfreien Großstädten und in großen Großstädten entwickelt?
24. Wie hat sich das Verhältnis der Unterstützung bei den Wohnkosten zum
Regelsatz der Grundsicherung von Bezieherinnen und Beziehern der
Kosten der Unterkunft seit dem Jahr 2017 entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 22 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Sozialgesetzbuch (SGB)
Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach
§ 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) anerkannt, soweit sie
angemessen sind.
In der Berichterstattung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
entsprechen die Zahlungsansprüche den Beträgen, die nach
Einkommensanrechnung und Berücksichtigung von Sanktionen ausgezahlt werden. Die
Zahlungsansprüche für Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) betrugen im Jahr
2019 bundesweit 14 Mrd. Euro für monatsdurchschnittlich 2,7 Millionen
Bedarfsgemeinschaften. Der Anteil an den Zahlungsansprüche KdU an den
Zahlungsansprüchen auf Gesamtregelleistung insgesamt (Regel-, Mehrbedarfe,
KdU) betrug 49 Prozent.
Zahlungsansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach
dem SGB II
Jahr Bedarfsgemein- Zahlungsansprüche (Jahressumme) Anteil
schaften mit KdU
Gesamtregelleistung KdU
Spalte (3)
an (2)
in Millionen in Millionen Euro
in Millionen
Euro in Prozent
(1) (2) (3) (4)
2017 3,074 30.646 14.876 49
2018 2,923 29.761 14.601 49
2019 2,747 28.514 14.002 49
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Auf Basis der Angaben zu den durchschnittlichen laufenden tatsächlichen KdU
für die Unterkunftsart Miete pro Monat und Bedarfsgemeinschaft (BG) im
SGB II sind diese Kosten von 499 Euro im Jahr 2017 auf 533 Euro im Jahr
2019 gestiegen. Die durchschnittliche Wohnfläche pro Bedarfsgemeinschaft
betrug im Jahr 2017 56,9 m², 2019 waren es 57,0 m². Weitere Angaben können
der Tabelle in der Anlage 3 entnommen werden.*
Für Leistungsberechtigte nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird die Entwicklung in den Jahren 2017 bis 2019 in
der folgenden Tabelle anhand der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften insgesamt
und deren durchschnittlich anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und
Heizung dargestellt. Für das Vierte Kapitel des SGB XII werden für die
Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen die in den Jahren 2017 bis 2019
je Person anerkannten durchschnittlichen Aufwendungen für Unterkunft und
Heizung dargestellt. Daten zum Ende des Jahres 2020 liegen noch nicht vor.
Drittes Kapitel SGB XII
Bedarfsgemeinschaften (BG) außerhalb von Einrichtungen mit anerkannten
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (KdU)
am 31.12. des jeweiligen Jahres
Jahr
BG insgesamt mit KdU durchschnittlich anerkannter Aufwand für
Unterkunft und Heizung im
Berichtsmonat in Euro
2017 110.335 357
2018 105.625 363
2019 98.137 371
Viertes Kapitel SGB XII
Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen mit anerkannten
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung am Ende des jeweiligen Jahres
Jahre Leistungsberechtigte mit Aufwen-dungen Unterkunft und Heizung
durchschnittlich anerkannter
Aufwand für Unterkunft und
Heizung im Monat
in Euro
2017 838.585 344
2018 866.669 350
2019 880.743 357
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung aus der amtlichen
Sozialhilfestatistik keine Daten zur Beantwortung der Fragen vor. Daher wird auf die Antwort
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/27484 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
zu den Fragen 11 bis 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/5346 verwiesen.
Wohngeld
Eine Betrachtung der durchschnittlichen Wohngeldmieten und der
durchschnittlichen Wohnfläche von Wohngeldhaushalten differenziert nach
siedlungsstrukturellen Kreistypen zeigt, dass die durchschnittliche Bruttokaltmiete in den
dünnbesiedelten ländlichen Kreisen von 385 Euro im Berichtsjahr 2017 auf
405 Euro im Berichtsjahr 2019 anstieg. Die durchschnittliche tatsächlich
genutzte Wohnfläche blieb in diesem Zeitraum mit 66 m² unverändert
(Datenbasis: Statistisches Bundesamt – Wohngeldstatistik; reine Wohngeldhaushalte,
Hauptmieter).
In ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen stieg die durchschnittliche
Bruttokaltmiete von 407 Euro im Berichtsjahr 2017 auf 434 Euro im
Berichtsjahr 2019 an. Die durchschnittliche tatsächlich genutzte Wohnfläche stieg in
diesem Zeitraum von 67 m² auf 68 m² an.
In städtischen Kreisen stieg die durchschnittliche Miete von 480 Euro im
Berichtsjahr 2017 auf 508 Euro im Berichtsjahr 2019 an. Die durchschnittliche
tatsächlich genutzte Wohnfläche blieb in diesem Zeitraum mit 71 m²
unverändert.
In kreisfreien Großstädten stieg die durchschnittliche Bruttokaltmiete von
467 Euro im Berichtsjahr 2017 auf 498 Euro im Berichtsjahr 2019 an. Die
durchschnittliche tatsächlich genutzte Wohnfläche stieg in diesem Zeitraum
von 61 m² auf 62 m² an.
Eine Betrachtung der durchschnittlichen Wohngeldmieten und der
durchschnittlichen Wohnfläche von Wohngeldhaushalten differenziert nach
Gemeindegröße zeigt, dass die durchschnittliche Bruttokaltmiete in großen Großstädten
(500 000 und mehr Einwohner) von 480 Euro im Berichtsjahr 2017 auf 510
Euro im Berichtsjahr 2019 anstieg. Die durchschnittliche tatsächlich genutzte
Wohnfläche stieg in diesem Zeitraum von 60 m² auf 61 m² an (Datenbasis:
Statistisches Bundesamt – Wohngeldstatistik; reine Wohngeldhaushalte,
Hauptmieter).
Belastung durch Mietenanstieg
25. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten
für Wohnungen seit dem Jahr 2017 entwickelt (bitte nach
dünnbesiedelten und ländlichen Kreisen, städtischen Kreisen, kreisfreien Großstädten
und großen Großstädten sowie Jahren, prozentualer und absoluter
Steigerung aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die jährliche Veränderung der Erst- und
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr im Zeitraum
2017 bis 2020 nach differenzierten siedlungsstrukturellen Kreistypen.
Entwicklungen von Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen
nach Kreistypen 2017 bis 2020
differenzierte
siedlungsstrukturelle Kreistypen
2017 2018 2019 2020 2017 2018 2019 2020
Veränderung zum
Vorjahr in %
Veränderung zum
Vorjahr in Euro je m²
Große kreisfreie Großstädte 6,3 7,6 4,3 2,9 0,6 0,8 0,5 0,3
Kleine und mittlere
kreisfreie Großstädte
4,0 4,4 3,3 2,9 0,3 0,3 0,3 0,2
Städtische Kreise 3,7 5,1 4,6 3,8 0,3 0,4 0,4 0,3
Ländliche Kreise mit
Verdichtungsansätzen
4,1 4,1 3,7 2,9 0,3 0,3 0,2 0,2
Dünn besiedelte ländliche
Kreise
4,0 4,1 4,1 2,5 0,2 0,3 0,3 0,2
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
26. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten
für Wohnungen in den sogenannten A-Städten seit dem Jahr 2017
entwickelt (bitte nach Jahren sowie nach prozentualer und absoluter
Steigerung aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die jährliche Veränderung der Erst- und
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr in den Jahren
2017 bis 2020 in den sieben deutschen A-Städten.
Entwicklungen von Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen
in A-Städten 2017 bis 2020
A-Städte
2017 2018 2019 2020 2017 2018 2019 2020
Veränderung zum Vorjahr
in %
Veränderung zum
Vorjahr in Euro je m²
Berlin 10,5 10,5 4,7 2,2 1,0 1,1 0,5 0,3
Hamburg 3,1 5,4 2,8 4,7 0,3 0,6 0,3 0,5
München 5,9 10,0 4,3 2,0 0,9 1,6 0,8 0,4
Köln 3,5 4,8 3,8 3,6 0,4 0,5 0,4 0,4
Frankfurt am Main 3,3 5,9 5,9 5,9 0,4 0,7 0,8 0,8
Stuttgart 6,1 8,5 7,0 1,1 0,7 1,1 0,9 0,2
Düsseldorf 4,4 3,5 4,9 2,8 0,4 0,4 0,5 0,3
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
27. Sind der Bundesregierung weitere Städte mit im Vergleich zum
Bundesdurchschnitt überdurchschnittlichen Mietentwicklungen bekannt?
Wenn ja, welche, mit welchen absoluten und relativen Mietsteigerungen
in den Jahren seit dem Jahr 2017?
Die Erst- und Wiedervermietungsmieten liegen der Bundesregierung auf der
Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte vor. Die folgende Tabelle enthält
die jährliche Veränderung der Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter
Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr der kreisfreien Städte, deren relative
Entwicklung im Gesamtzeitraum 2017 bis 2020 über der Entwicklung des
Bundesdurchschnitts lag.
Entwicklungen der Erst- und Wiedervermietungsmieten in kreisfreien Städten
2017 bis 2020 mit überdurchschnittlichen Entwicklungen der Erst- und
Wiedervermietungsmieten im Zeitraum 2017 bis 2020 (ohne A-Städte)
kreisfreie Städte
2017 2018 2019 2020 2017 2018 2019 2020
Veränderung zum
Vorjahr in %
Veränderung zum
Vorjahr in Euro je m²
Amberg 3,1 9,5 6,4 5,7 0,2 0,6 0,5 0,4
Ansbach 1,2 11,7 2,8 7,0 0,1 0,8 0,2 0,6
Aschaffenburg 4,5 3,7 2,9 8,8 0,4 0,3 0,3 0,8
Augsburg 5,3 5,3 5,8 3,3 0,5 0,5 0,6 0,3
Bamberg 9,2 9,7 1,2 5,4 0,7 0,9 0,1 0,5
Bielefeld 5,3 6,5 4,9 3,3 0,3 0,5 0,4 0,3
Freiburg im Breisgau 3,2 11,4 1,3 5,6 0,3 1,3 0,2 0,7
Heidelberg 3,1 13,7 3,6 7,1 0,3 1,4 0,4 0,8
Heilbronn 7,5 11,4 13,9 0,8 0,6 1,0 1,4 0,1
Hof 15,5 5,6 11,1 -3,2 0,7 0,3 0,6 -0,2
Jena 2,3 9,0 4,7 5,7 0,2 0,7 0,4 0,5
Karlsruhe 2,1 5,7 3,9 7,3 0,2 0,6 0,4 0,8
Kaufbeuren 7,4 9,1 5,2 8,1 0,5 0,6 0,4 0,6
Ludwigshafen am Rhein 4,3 5,8 5,7 4,4 0,3 0,4 0,5 0,4
Mannheim 4,7 3,0 6,2 4,4 0,4 0,3 0,6 0,4
Memmingen 1,8 9,7 2,5 4,7 0,1 0,8 0,2 0,4
Offenbach am Main 3,4 8,0 2,2 4,3 0,3 0,8 0,2 0,5
Pforzheim 1,2 13,0 2,8 5,3 0,1 0,9 0,2 0,4
Pirmasens -0,9 6,3 3,2 4,7 0,0 0,3 0,2 0,2
Rosenheim 2,9 7,9 2,9 4,5 0,3 0,8 0,3 0,5
Schweinfurt 14,2 8,8 7,3 1,9 0,8 0,6 0,5 0,1
Straubing 9,6 2,4 8,1 4,4 0,7 0,2 0,6 0,4
Wilhelmshaven 2,8 5,8 4,4 3,7 0,1 0,3 0,2 0,2
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
28. Wie hoch ist, nach Kenntnis der Bundesregierung, die
Wohnkostenbelastungsquote im Bundesdurchschnitt, und wie hoch war jeweils die Zahl
der Haushalte, deren Wohnkosten 30 Prozent des
Haushaltsnettoeinkommens überschritten?
29. Wie hat sich die Wohnkostenbelastungsquote in den Jahren seit dem Jahr
2017 jeweils für Haushalte der untersten und obersten
Einkommensgruppen in Großstädten und in ländlichen Kreisen, die zur Miete wohnen und
die im Eigenheim wohnen, entwickelt?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Der folgenden Tabelle ist die Entwicklung des Medians der Verteilung der
Belastung durch Wohnkosten* zwischen 2017 und 2019 in Prozent zu entnehmen.
Datenquelle ist die EU-SILC-Erhebung.
2017 2018 2019
Insgesamt 20,8 20,4 20,7
Städte 23,8 23,6 23,4
Kleinere Städte und Vororte 19,8 19,6 19,9
Ländliche Gebiete 18,0 17,3 17,6
Quelle: Eurostat; Datencodes ILC_LVHO08A, ILC_LVHO08B
*Einschließlich Wasser- und Abwasser-, Energie- und Heizkosten, Ausgaben für die Instandhaltung
der Wohnung bzw. des Hauses, Hypothekenzinsen (bei Eigentümern), Versicherungsbeiträgen (bei
Eigentümern; bei Mietern, falls diese die Kosten tragen) sowie sonstiger Wohnkosten
Die Entwicklung dieses Merkmals liegt der Bundesregierung für den Zeitraum
ab 2017 nicht differenziert nach Einkommensgruppen vor.
Eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes auf Basis der EU-SILC-
Daten ergab, dass der Median der Verteilung der Belastung durch Wohnkosten
für Mieterhaushalte zwischen 2017 (29 Prozent) und 2019 (28 Prozent)
gesunken ist. Im Gegensatz zu der obigen Tabelle handelt es sich hierbei um Werte
auf Haushaltsebene. Eine Vergleichbarkeit ist damit nicht gewährleistet.
Auswertungen zur Anzahl der Haushalte, die mehr als 30 Prozent Wohnkosten
haben, liegen nach Kenntnis der Bundesregierung auf dieser Datenbasis nicht
standardmäßig vor. Allerdings liegt die sog. Quote der
Wohnkostenüberbelastung (mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens) vor:
Der Anteil der Personen, die in Haushalten leben, deren Anteil der Wohnkosten
mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens beträgt, lag
laut EU-SILC- Erhebung im Jahr 2017 bei 14,5 Prozent, im Jahr 2018 bei
14,2 Prozent sowie im Jahr 2019 bei 13,9 Prozent.
Bodenpreise und Gewerbemieten
30. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bodenpreise in
sogenannten A-Städten in Deutschland seit dem Jahr 2017 entwickelt?
Der Bundesregierung liegen für den Zeitraum keine durchschnittlichen
Bodenpreise der A-Städte vor. Es wird auf die Gutachterausschüsse für
Grundstückswerte verwiesen, die aus den Kaufpreissammlungen für ihren jeweiligen
Zuständigkeitsbereich innerstädtisch und nach Immobiliensegmenten
differenzierte Bodenpreise ermitteln.
31. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewerbemieten
in sogenannten A-Städten und nach sogenannten A- und B-Lagen seit
dem Jahr 2017 entwickelt?
Der Bundesregierung liegen für die A-Städte und für diesen Zeitraum im
Längsschnitt keine durchschnittlichen Gewerbemieten vor.
Soziale Unterschiede
32. Wie groß ist, nach Kenntnis der Bundesregierung, die durchschnittliche
Wohnfläche von Haushalten der untersten Einkommensgruppe, und wie
groß die der obersten Einkommensgruppe?
Aus der vierjährlichen Mikrozensus Zusatzerhebung „Wohnen“ geht hervor,
dass im Jahr 2018 Haushalte der untersten Einkommensgruppe (unter 900 Euro
monatliches Haushaltsnettoeinkommen) über eine durchschnittliche
Wohnfläche je Wohnung von 55,6 Quadratmeter verfügten. Dies entspricht einer
durchschnittlichen Wohnfläche pro Person von 51,7 Quadratmetern. Für die
Haushalte der obersten Einkommensgruppe (6000 und mehr Euro monatliches
Haushaltsnettoeinkommen) ergab sich für dasselbe Jahr eine durchschnittliche
Wohnfläche je Wohnung von 142,3 Quadratmetern bzw. von 47 Quadratmetern
pro Person.
Für einen detaillierten Überblick wird auf die Publikation „Wohnen in
Deutschland – Zusatzprogramm des Mikrozensus 2018“ des Statistischen Bundesamtes
verwiesen.
33. Wie hat sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, der Median des
Nettovermögens der Immobilienbesitzenden und wie hat sich der Median des
Nettovermögens der Haushalte von Mieterinnen und Mietern entwickelt?
Gemäß Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist das Median
Nettogesamtvermögen je Haushalt in einer Mietwohnung im Zeitraum 2013 bis 2018
um 29,3 Prozent von 4 100 auf 5 300 Euro gestiegen. Für Haushalte in
Wohneigentum betrug der Anstieg 32,9 Prozent (von 174 800 auf 232 300 Euro).
Hinweis: Ansprüche von Haushaltsmitgliedern (Anwartschaften) aus
gesetzlichen und betrieblichen Alterssicherungssystemen (einschließlich
Direktversicherungen) bleiben unberücksichtigt. Insoweit Vermögen als Alternative zu
diesen Alterssicherungssystemen gebildet wird, dürfte der Vergleich des
Nettogesamtvermögens zwischen Mieter- und Eigentümerhaushalten verzerrt sein.
34. Wie hoch sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, die
Immobilienvermögen nach Einkommensgruppen?
Die folgende Tabelle stellt Immobilienvermögen privater Haushalte am 1.
Januar 2018 nach monatlichem Haushaltsnettoeinkommen dar.
Haushalte Darunter nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen
insgesamt von ... bis unter ... EUR 1)
unter 900 - 1.300 - 1.500 - 2.000 - 2.600 - 3.600 - 5.000 -
900 1.300 1.500 2.000 2.600 3.600 5.000 18.000
Durchschnittswert je HH
Verkehrswert (100 EUR) 1.360 187 338 469 618 965 1.461 2.307 4.405
© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021: Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.
35. Welche Erkenntnisse über die Zunahme sozialer Segregation in
deutschen Städten liegen der Bundesregierung vor?
Aussagen können für Städte ab 100 000 Einwohnern getroffen werden; die
räumlichen Segregationsprozesse in ihnen sind differenziert zu beurteilen.
Während die ethnische Segregation, d. h. die der Ausländerinnen und
Ausländer, seit Jahren leicht abnimmt, steigt die soziale Segregation der Personen mit
SGB-II-Leistungen stetig an. Gründe hierfür können nach Einschätzung des
Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung sein:
• die Konzentration von günstigem Wohnraum an bestimmten Standorten in
den Städten,
• eine enge Auslegung der Angemessenheitsregeln bei den Kosten der
Unterkunft bzw.
• die Belegungspolitik durch (große) Wohnungsunternehmen.
Besonders stark ausgeprägt ist die soziale Segregation bei Kindern mit SGB II-
Leistungen, die sich seit Jahren auf konstant hohem Niveau bewegt.
Stadtspezifische Besonderheiten sind zwar zu beobachten, widersprechen aber
im Wesentlichen nicht dem allgemeinen Trend.
Hinweis: Die Aussagen beruhen auf Auswertungen der Innerstädtischen
Raumbeobachtung, einem kommunalstatistischen Gemeinschaftsprojekt mit 56
deutschen Großstädten (
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Stadtentwicklung/Stadtentwi
cklungDeutschland/innerstaedtische-entwicklung/innerstaedtische-entwicklun
g-node.html); vertiefend Helbig/Jähnen (WZB), Wie brüchig ist die soziale
Architektur unserer Städte?, Mai 2018.
Weiterhin sei auf Kapitel IV.4.1 „Soziale Segregation in Nachbarschaften“ des
Fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung verwiesen, in
dem unter anderem Ergebnisse für Großstädte ab 100 000 Einwohnern bzw. ab
500 000 Einwohnern dargestellt werden.
Um Segregationstendenzen in den Städten und Gemeinden entgegenzuwirken,
unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern die Kommunen mit dem
Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt. Gefördert werden
städtebauliche Investitionen zur Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren, die
im Zuge sozial-räumlicher Polarisierungstendenzen gegenüber anderen Stadt-
und Ortsteilen benachteiligt sind. Im Jahr 2021 stellt der Bund dafür 200 Mio.
Euro bereit. Weitere (Modell-)Programme des Bundes sind auf die Gebiete des
Programms Sozialer Zusammenhalt ausgerichtet. Dazu zählen die
ressortübergreifende Strategie „Soziale Stadt – Nachbarschaften stärken, Miteinander im
Quartier“ zur Bündelung von Programmen und Maßnahmen anderer
Fachressorts zugunsten dieser Quartiere und die Europäischen Sozialfonds
Bundesprogramme (ESF-Bundesprogramme) „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier –
BI-WAQ“ sowie „JUGEND STÄRKEN im Quartier“. Mit ihnen werden gezielt
Projekte zur Integration in Arbeit, zur Stärkung der lokalen Ökonomie sowie
zur Verbesserung des Übergangs von der Schule ins Arbeitsleben gefördert.
Gleichzeitig tragen auch viele wohnungspolitische Maßnahmen, wie
beispielsweise die Verbesserung des Wohngelds, die Weiterentwicklung des sozialen
Mietrechts oder eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik z. B. mit
Konzeptvergaben dazu bei, Segregationstendenzen zu verringern.
Baukindergeld
36. Welche Anteile der durch das Baukindergeld geförderten
Wohneigentumskäufe entfielen auf Bestandswohnungen bzw. Bestandshäuser und
Neubauten, und wie hoch war die Baukindergeldquote je Familie mit
Kindern unter 18 Jahren in den Bundesländern, den großen Großstädten
sowie ländlichen Kreisen?
Seit Programmbeginn am 18. September 2018 entfielen rd. 72,8 Prozent der
Anteile der durch das Baukindergeld geförderten Wohneigentumskäufe auf
Bestandswohnungen bzw. –häuser und rd. 27,2 Prozent auf Neubauten (Stand
vom 31. Dezember 2020).
Die Baukindergeldquote in Bezug auf die Bundesländer gestaltet sich im
Einzelnen wie folgt:
Bundesland Anteil Baukindergeldhaushalte im
Verhältnis zu Familien mit Kindern
unter 18 Jahren in Prozent
Schleswig-Holstein 2,7
Hamburg 1
Niedersachsen 2,7
Bremen 2,1
Nordrhein-Westfalen 2,2
Hessen 1,9
Rheinland-Pfalz 2,6
Baden-Württemberg 2,1
Bayern 2
Saarland 2,5
Berlin 0,7
Brandenburg 2,8
Mecklenburg-Vorpommern 2,6
Sachsen 2,1
Sachsen-Anhalt 2,4
Thüringen 2,1
Angaben zur Baukindergeldquote in Bezug auf weitere Regionstypen liegen
der Bundesregierung nicht vor, sie werden im Rahmen der Evaluierung des
Baukindergeldes untersucht. Endgültige Ergebnisse zur Evaluierung liegen dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat noch nicht vor.
37. Wie haben sie die Ausgaben bzw. die Verbindlichkeiten des Bundes für
das Baukindergeld seit dem Jahr 2017 entwickelt?
Seit Programmstart wurden rund 6,5 Mrd. Euro (Stand 31. Dezember 2020) für
Zusagen gebunden. Die Mittel werden in 10-Jahres-Raten ab Zusage an die
Familien ausgezahlt, seit Programmstart im Jahr 2018 bis zum 31. Dezember
2020 wurden entsprechend rd. 0,778 Mrd. Euro verausgabt.
Wohnungsverlust und Wohnungslosigkeit
38. Wie viele Zwangsräumungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich seit dem Jahr 2017 (bitte nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) erfasst die von den Ländern mitgeteilten Daten
zu tatsächlich durch Gerichtsvollzieher durchgeführten Zwangsräumungen seit
dem Jahr 2019. Für dieses Jahr liegen die folgenden Zahlen vor (für Berlin,
Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und
Sachsen nur für das vierte Quartal 2019):
Bundesland durchgeführte Räumungen
Baden-Württemberg 1)
Bayern 3.312
Berlin 2) 653
Brandenburg 2) 319
Bremen 573
Hamburg 1.286
Hessen 2) 523
Mecklenburg-Vorpommern 891
Niedersachsen 2.713
Nordrhein-Westfalen 2) 2.817
Rheinland-Pfalz 2) 422
Saarland 2) 95
Sachsen 2) 721
Sachsen-Anhalt 1.147
Schleswig-Holstein 1)
Thüringen 967
1) Zahlen aus Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein liegen dem BfJ nicht vor.
2) Für Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen
liegen dem BfJ nur die Zahlen für das 4. Quartal 2019 vor.
Für die Jahre 2017 und 2018 wird eine amtliche bundeseinheitliche Statistik zu
der Zahl der Zwangsräumungen von Wohnungen noch nicht geführt. Jedoch
erfassen die Länder die Anzahl der erteilten Vollstreckungsaufträge an
Gerichtsvollzieher auf Zwangsräumung.
Der Deutsche Gerichtsvollzieherbund (DGVB) fragt diese Zahlen jährlich bei
den Landesjustizverwaltungen ab und veröffentlicht eine Übersicht einmal
jährlich in der Verbandszeitschrift (Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung – DGVZ).
Nach den Übersichten für die Jahre 2017 und 2018 verteilen sich die
Vollstreckungsaufträge in den Ländern wie folgt:
Bundesland Zahl der Vollstreckungsaufträge
2017 2018
Baden-Württemberg 5.965 5.707
Bayern
Berlin 5.143 4.918
Brandenburg 1.814 1.942
Bremen 858 874
Hamburg 2.135 2.301
Hessen 4.115 4.142
Mecklenburg-Vorpommern 1.304 1.390
Niedersachsen 4.495 4.371
Nordrhein-Westfalen 16.103 16.704
Bundesland Zahl der Vollstreckungsaufträge
2017 2018
Rheinland-Pfalz 2.473 2.499
Saarland 628 664
Sachsen 3.427 3.300
Sachsen-Anhalt 1.918 1.943
Schleswig-Holstein 1.783 1.750
Thüringen 1.471 1.505
39. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Wohnungslosen in Deutschland seit 2017 entwickelt, und wie hoch schätzt
die Bundesregierung die Zahl der Obdachlosen in der Bundesrepublik
Deutschland?
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode Maßnahmen ergriffen, um
eine bessere Datengrundlage zu Wohnungslosigkeit in Deutschland zu schaffen.
Das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer
Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen ist am 1. April 2020 in Kraft
getreten. Das Gesetz regelt zum einen, dass eine jährliche statistische Erhebung
aller zum Stichtag 31. Januar untergebrachten Wohnungslosen erfolgt.
Da sich diese Erhebung nur auf eine Teilgruppe der tatsächlich Wohnungslosen
in Deutschland bezieht, wird zudem eine regelmäßige Berichterstattung
erfolgen, die sich auf Wohnungslose konzentrieren wird, die in der Statistik nicht
erfasst werden können. Hier können beispielsweise Wohnungslose einbezogen
werden, die bei Freunden oder Verwandten unterkommen, und auch
Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Dieser Bericht soll alle zwei
Jahre vorgelegt werden.
Bis dahin kann lediglich auf Schätzungen zurückgegriffen werden. Nach der
regelmäßigen Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe
(BAG W) waren am Stichtag 30. Juni 2017 457 000 Personen wohnungslos,
am 30. Juni 2018 waren es 542 000 Personen.
Im Jahr 2018 wurde die Schätzung der BAG W durch eine einmalige
Schätzung der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V.
(GISS) ergänzt. Demnach waren in Deutschland am 31. Mai 2018 rund 337 000
Menschen wohnungslos.
Nach Schätzung der BAG W waren im Jahr 2017 48 000 Menschen und 2018
41 000 Menschen obdachlos.
Studentisches Wohnen
40. Wie ist, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Entwicklung der
Angebotsmieten in Städten mit Universitäten oder anderen Hochschulen?
Die Erst- und Wiedervermietungsmieten liegen der Bundesregierung auf der
Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte vor. Die Tabelle in der Anlage 4
enthält die jährliche Veränderung der Erst- und Wiedervermietungsmieten
inserierter Wohnungen 2017 bis 2020 im Vergleich zum Vorjahr der kreisfreien
Städte, in denen Universitäten oder andere Hochschulen bestehen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/27484 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
41. Wie hat sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Belastung durch
Wohnkosten von Studierenden seit dem Jahr 2017 entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
42. Wie hat sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Anzahl der
Studierendenwohnheimplätze in Bezug auf die Zahl der Studierenden seit dem
Jahr 2017 entwickelt?
Nach der jährlich fortgeschriebenen Übersicht des Deutschen Studentenwerks
über Wohnraum für Studierende (
https://www.studentenwerke.de/de/content/w
ohnraum-für-studierendestatistische) lag die Unterbringungsquote im Jahr 2020
bei 9,45 Prozent der Studierenden mit Wohnheimplätzen gegenüber 9,62
Prozent in 2017. Die Unterbringungsquote stellt sich in den einzelnen Ländern
sehr unterschiedlich dar.
43. Wie hoch war die Förderung des Bundes seit dem Jahr 2017 für den Bau
von Studierendenwohnheimen?
Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung – also auch für die
Förderung des Baus von Studierendenwohnheimen – liegt seit der
Föderalismusreform 2006 ausschließlich bei den Ländern. Als Ausgleich für den Wegfall
früherer Bundesfinanzhilfen gewährte der Bund den Ländern bis einschließlich
2019 Kompensationsmittel, die allein im Zeitraum 2017 bis 2019 jährlich
1 518,2 Mio. Euro betrugen. Diese Mittel konnten die Länder auch für die
Förderung des Baus von Studierendenwohnheimen einsetzen. In welchem Umfang
die Bundesmittel hierfür verwendet wurden, ist dem Bund nicht bekannt.
Ab dem Jahr 2020 waren verfassungsgemäß keine Kompensationszahlungen
des Bundes an die Länder mehr möglich. Dieser Wegfall wurde vom Bund
durch zusätzliche Umsatzsteuermittel an die Länder im Kontext der
Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen kompensiert. Darüber hinaus
gestattet es der mit Wirkung vom 4. April 2019 in das Grundgesetz eingefügte
Artikel 104 d dem Bund, den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame
Investitionen der Länder und Gemeinden im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus zu gewähren. Für das Programmjahr 2020 wurden hierfür 1 Mrd. Euro
vom Bund zur Verfügung gestellt, die ebenfalls für den Bau von
Studierendenwohnheimen eingesetzt werden können.
Zahlen der Länder zum Mitteleinsatz für das Jahr 2020 liegen dem Bund noch
nicht vor.
44. Wie plant die Bundesregierung, Studierende angesichts hoher
Wohnkosten und zahlreicher Jobverluste in der Corona-Krise zu unterstützen,
wenn die Überbrückungshilfen auslaufen, und ist eine Öffnung des BA-
föGs für größere Teile der Studierenden geplant?
Die Bundesregierung befindet sich mit dem Deutschen Studentenwerk in
Gesprächen über letzte Details, um die Überbrückungshilfe Zuschuss auch im
Sommersemester 2021 anbieten zu können. Die Beantragung der Zuschüsse
wird wieder im bisherigen Online-Verfahren und bis 30. September 2021
möglich sein. Der Zuschuss ist als Ergänzung für akute Notsituationen intendiert.
Neben diesem Zuschuss hat die Bundesregierung die Zinsfreistellung des KfW-
Studienkredits als weiteres Element der Überbrückungshilfe bereits bis Ende
2021 verlängert. Die Leistungsverbesserungen durch die
Bundesausbildungsförderungsgesetz- Reform (BAföG-Reform) von 2019 beinhalteten eine
merkliche Anhebung der Förderätze und des Wohnkostenzuschlags. Dadurch ist die
durchschnittliche monatliche Förderung bereits jetzt merklich gestiegen und der
Kreis der Berechtigten wurde ausgedehnt. Daher empfiehlt die
Bundesregierung, zunächst einen Antrag auf BAföG zu stellen, bevor Studierende auf die
Überbrückungshilfe im Rahmen der Zuschüsse oder der KfW-Studienkredite
zurückgreifen.
Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau
45. Wie viele der steuerlich begünstigten Wohnungen nach § 7b des
Einkommensteuergesetzes (EstG) befinden sich in der Bundesrepublik
Deutschland, wie viele davon in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union (bitte nach Staaten aufschlüsseln)?
46. Wie verteilen sich die nach § 7b EStG begünstigten Wohnungen
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf die einzelnen Bundesländer
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
47. Wie viele der nach § 7b EStG begünstigten Wohnungen befinden sich in
Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gemäß § 556d Absatz 2
bzw. § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB – (bitte nach
Gebietskulissen aufschlüsseln)?
Die Fragen 45 bis 47 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Lobbygespräche
48. An wie vielen Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Gesprächen etc.
mit der Wohnungswirtschaft und an wie vielen mit Mieterverbänden
nahmen die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesministerinnen und
Bundesminister oder Staatssekretärinnen und Staatsekretäre der
Bundesministerien seit dem Jahr 2017 teil?
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche –
einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden Ausführungen bzw.
aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig.
Für die nachfolgend aufgeführten Angaben wurden nur Termine der
Bundesregierung und in Bezug auf die Verbände der Wohnungswirtschaft mit
folgenden Verbänden ausgewertet:
• Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
• Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
(GdW)
• Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA)
• Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der
Immobilienberater,
• Makler, Verwalter und Sachverständigen
• Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV)
• Haus & Grund Deutschland – Zentralverband der Deutschen Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Die Bundeskanzlerin, Bundesministerinnen und Bundesminister oder
Staatssekretärinnen und Staatsekretäre der Bundesministerien haben seit 2017 an 123
Terminen der Bundesregierung mit der Wohnungswirtschaft und 72 mit
Mieterverbänden teilgenommen. Termine der Bundesregierung mit der
Wohnungswirtschaft und Mieterverbänden sind in beiden Mengen enthalten.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/27484
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/27484
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ISSN 0722-8333]