[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Katja Suding,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26575 –
AlphaDekade 2021
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland gibt es über 6,2 Millionen Menschen, die nicht richtig lesen
und schreiben können. Diese geringe Literalität, die die Studie „LEO 2018 –
Leben mit geringer Literalität“ der Universität Hamburg aufgezeigt hat, ist
immer noch ein großes Problem (
https://www.bmbf.de/files/2019-05-07%20leo-
Presseheft_2019-Vers10.pdf, zuletzt aufgerufen am 4. Januar 2021).
Aus der 2012 gegründeten Nationalen Strategie zur Alphabetisierung und
Grundbildung Erwachsener in Deutschland (2012 bis 2016) ging dann die
Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016 bis 2026
(„AlphaDekade“) hervor. Die Bundesregierung hat für die Laufzeit der Alpha-
Dekade rund 180 Mio. Euro veranschlagt und ist verpflichtet, alle drei Jahre
über den Stand der AlphaDekade Auskunft zu geben. Zudem erscheint
jährlich ein Monitoring-Bericht der im Rahmen der AlphaDekade geförderten
Projekte.
Diese Zwischenberichte zeigen nach Ansicht der Fragesteller deutlich auf,
dass die Bemühungen der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen, um
eine signifikante Senkung der gering literalisierten Menschen in Deutschland
zu erzielen. Zwar verzeichnet der jüngste Bericht immerhin wieder einen
Anstieg der erreichten Personen, nachdem die Personenzahl für 2018 deutlich
eingebrochen ist. So konnte immerhin beinahe das Startniveau aus dem
Bericht 2016/2017 erreicht werden, jedoch scheinen die Zahlen im Hinblick auf
die Zahl von 6,2 Millionen gering literalisierter Menschen in Deutschland
marginal. Hier steht die Zahl 33 158 erreichte Personen gegenüber.
Neben inhaltlichen Fragen der AlphaDekade muss nach Ansicht der
Fragesteller insbesondere sichergestellt werden, dass sie effektiv organisiert und
aufgebaut ist. Gerade in Zeiten von Corona stellt sicher ferner die Frage, ob die
Strategie nachhaltig anwendbar ist. Gerade kontaktbeschränkende
Maßnahmen scheinen erheblichen Einfluss auf die Arbeitsmöglichkeit der Alpha
Dekade zu haben.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27311
19. Wahlperiode 03.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 3. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach der föderalen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland liegt das
Bildungswesen vorwiegend im Verantwortungsbereich der Länder. Das schließt
auch die Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener ein. In der von
Bund und Ländern gemeinsam getragenen Nationalen Dekade für
Alphabetisierung und Grundbildung 2016 bis 2026 (AlphaDekade) setzt das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Zuständigkeit des
Bundes insbesondere die Kampagne „Lesen & Schreiben – Mein Schlüssel zur
Welt“ um und fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel, die
Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener grundsätzlich
weiterzuentwickeln. Zur Grundbildung Erwachsener tragen bundesseitig insbesondere
auch Maßnahmen der Arbeitsförderung auf der Grundlage des Zweiten und
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und III) bei.
1. Hat die Corona-Pandemie nach Kenntnis der Bundesregierung besondere
Auswirkungen auf die Lernmöglichkeiten oder das Lernverhalten von
gering literalisierten Menschen?
Aufgrund geltender Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
können Präsenzangebote in Bildungseinrichtungen nicht oder nur eingeschränkt
stattfinden. Die Bildungseinrichtungen setzen im Rahmen der Möglichkeiten
digitale Formate ein. Dies betrifft auch die Lernmöglichkeiten bzw. das
Lernverhalten gering literalisierter Menschen. Das Beispiel des vhs-Lernportals, das
der Deutsche Volkshochschulverband e. V. mit Förderung des BMBF aufgebaut
hat, zeigt, dass digitale Lernangebote von gering Literalisierten erfolgreich
genutzt werden. So ist die Zahl der registrierten Nutzer im Grundbildungsbereich
des vhs-Lernportals von Januar 2020 bis Dezember 2020 von knapp 11.000 auf
rund 35.400 gestiegen.
2. Welches konkrete Ziel strebt die Bundesregierung in Abstimmung mit
den Bundesländern an, wenn laut Bundesregierung kein quantitatives
Ziel bestimmt wurde und zugleich das Ziel der AlphaDekade ist,
innerhalb von zehn Jahren den funktionalen Analphabetismus in Deutschland
zu verringern (vgl.
https://www.alphadekade.de/files/01_Grundsatzpapie
r%20zur%20Nationalen%20Dekade%20Alphabetisierung%20und%20G
rundbildung_final.pdf)?
Die Bundesregierung verfolgt in Abstimmung mit den Ländern das Ziel, in
Entwicklungsvorhaben innovative Ansätze in den im Arbeitsprogramm der
AlphaDekade genannten Handlungsfeldern Öffentlichkeitsarbeit, Forschung,
Lernangebote, Professionalisierung und Strukturen zu entwickeln und zu
erproben. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der Projektförderung des BMBF.
Spezifische Ziele sind in den jeweiligen Förderbekanntmachungen genannt.
Die Zielerreichung der einzelnen geförderten Projekte wird im Rahmen des
laufenden Projektmanagements nachverfolgt.
3. Wieso hat die Bundesregierung kein quantifizierbares Ziel für die Alpha-
Dekade festgelegt?
Die Festlegung quantitativer Ziele für die AlphaDekade durch die
Bundesregierung würde voraussetzen, auch über Instrumente zur Erreichung der Ziele zu
verfügen. Aufgrund der Zuständigkeit der Länder für die allgemeine Bildung
verfügt die Bundesregierung nicht über solche Instrumente. Hinzu kommt, dass
es für Erwachsene keine Pflicht zu Bildung gibt, sodass quantitative Ziele wie
beispielsweise die Steigerung der Teilnehmerzahl an Grundbildungskursen
durch die Bundesregierung grundsätzlich nur schwer umsetzbar sind.
4. Welche Multiplikatoren will die Bundesregierung erreichen, und welche
hat sie konkret mit welchen Maßnahmen erreicht?
a) Welche Multiplikatoren will die Bundesregierung darüber hinaus
noch erreichen?
b) Wie will die Bundesregierung mehr Multiplikatoren erreichen?
Die Fragen 4 bis 4b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die im Kuratorium der AlphaDekade zusammengeschlossenen 17
Partnerorganisationen setzen sich über ihre jeweiligen Organisations- bzw.
Verbandsstrukturen für die Ziele der AlphaDekade ein. Die Gewinnung von
Partnerorganisationen erfolgt durch gezielte Ansprache oder aufgrund eigener
Interessenbekundungen. Im Jahr 2020 wurde so der Bundesverband für Legasthenie und
Dyskalkulie e.V. neu in das Kuratorium aufgenommen.
Multiplikatorfunktion haben darüber hinaus die Forschungs- und
Entwicklungsprojekte, die das BMBF im Rahmen der AlphaDekade fördert. Die
Projekte sind grundsätzlich darauf ausgerichtet, Ergebnisse in die Breite zu tragen.
Zuwendungsempfänger dieser Projektförderung sind insbesondere
Hochschulen, Bildungsträger und -einrichtungen sowie zivilgesellschaftliche
Organisationen, die die Multiplikatorfunktion über ihre institutionellen Strukturen
wahrnehmen. Die Erweiterung dieses Multiplikatorenkreises erfolgt im Zuge der
weiteren Projektförderung.
Grundsätzlich kann jede Person eine Multiplikatorenrolle für die Ziele der
AlphaDekade übernehmen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das
mitwissende Umfeld gering Literalisierter gelegt, da diese Personen in besonderer
Weise dazu beitragen können, gering Literalisierte zur Wahrnehmung von
Beratungs- oder Lernangeboten zu motivieren. Beispielhaft hierfür ist der
Bereich „Ich will helfen“ auf der Website der Kampagne „Lesen & Schreiben –
Mein Schlüssel zur Welt“.
5. Welche Maßnahmen wurden zur Umsetzung der Empfehlungen der
Kommission in die Wege geleitet?
Es ist nicht erkenntlich, welche Kommission hier gemeint ist. Daher kann die
Frage nicht beantwortet werden.
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Strategie der Alpha-
Dekade aufgrund der Corona-Pandemie verändert?
Die Strategie der AlphaDekade hat sich aufgrund der Corona-Pandemie nicht
verändert.
a) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Weiterbildungsangebote
eingeschränkt bzw. beendet?
Weiterbildungsangebote sind von Kontaktbeschränkungen aufgrund der
Corona-Pandemie betroffen.
b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung neue Ansätze gewählt?
Bildungsträger haben Angebote entsprechend ihrer Möglichkeiten digital
angeboten.
c) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vermehrt digitale
Schulungsmöglichkeiten genutzt?
Es wurden vermehrt digitale Schulungsmöglichkeiten genutzt (siehe auch
Antwort zu Frage 1).
7. Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung Volkshochschulen-Kurse
zur Grundbildung während der Corona-Zeit stattfinden?
a) Wenn ja, wie konnten diese umgesetzt werden, und mit welchem
Erfolg?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Volkshochschulen sind i.d.R. Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Der
Bundesregierung liegen daher keine Kenntnisse über die Gestaltung der
Kursangebote von Volkshochschulen vor.
8. Welche innovativen Zugangswege der Alphabetisierung bilden in der
Entwicklung und Erprobung den Schwerpunkt der Bundesregierung?
Einen Schwerpunkt bilden lebensweltliche Zugangswege. In der „Richtlinie zur
Förderung von lebensweltlich orientierten Entwicklungsvorhaben in der
Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ des BMBF vom 30. Mai 2017
wurde dementsprechend als Gegenstand der Förderung die Entwicklung
innovativer Konzepte, Modelle und Maßnahmen zur aufsuchenden lebensweltlich
orientierten Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener sowie deren
modellhafte Erprobung in einem repräsentativen Umfeld definiert. Weitergehende
Informationen zu den Projekten, die unter dieser Richtlinie gefördert werden,
wurden bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/17956 übermittelt.
Besonders vielversprechende Ansätze aus diesen Projekten sollen in eine
Transferphase überführt werden. Hierzu wurde die „Richtlinie zur Förderung
von Projekten zum Thema Maßnahmen zum Transfer und zur Verstetigung von
lebensweltlich orientierten Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und
Grundbildung Erwachsener“ des BMBF vom 7. Dezember 2020 veröffentlicht.
Als Ziele wurden die Weiterentwicklung und nachhaltige Stärkung von
Netzwerk- und Kooperationsstrukturen hinsichtlich lebensweltlich orientierter
Alphabetisierung und Grundbildung, die Weiterentwicklung und Verbreitung
des lebensweltlich orientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebots
und die Steigerung der Qualität von Lehr- und Lernprozessen in der
lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung formuliert.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden arbeitsweltliche Zugänge (vgl. hierzu auch
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/17956). Unter der „Richtlinie zur
Förderung von Entwicklungsvorhaben im Bereich der arbeitsorientierten
Alphabetisierung und Grundbildung“ des BMBF vom 28. Juli 2020 sollen aufbauend
auf dem erreichten Stand der Entwicklung neue Projekte gefördert werden, die
insbesondere die Weiterentwicklung und Stärkung von Beratungs- und
Verweisstrukturen hinsichtlich arbeitsorientierter Alphabetisierung und
Grundbildung, den Ausbau des arbeitsorientierten Alphabetisierungs- und
Grundbildungsangebots sowie die Qualitätsentwicklung in Lehr- und Lernprozessen
der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung zum Ziel haben.
9. Wie sieht die konkrete digitale Strategie der Bundesregierung zur
Erreichung der gering literalisierten Menschen aus?
In Umsetzung der Digitalstrategie des BMBF fördert das BMBF den Deutschen
Volkshochschul-Verband e. V. beim Auf- und Ausbau des vhs-Lernportals. Das
vhs-Lernportal bietet ein umfassendes tutoriell begleitetes Lernangebot in den
Grundbildungsbereichen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie im Bereich
Deutsch als Zweitsprache. In einer weiteren Ausbaustufe wird derzeit u. a. der
neue Lernbereich „Digitale Grundbildung“ aufgebaut.
10. Durch welche konkreten Maßnahmen sollen gering literalisierte
Menschen erreicht werden und zu einer Fortbildung bewegt werden?
Konkrete Maßnahmen werden von den Ländern im Rahmen ihrer Zuständigkeit
für Bildung, wozu auch Alphabetisierung und Grundbildung zählen, umgesetzt.
Darüber hinaus adressieren auch Maßnahmen der Arbeitsförderung die
Zielgruppe der gering literalisierten Erwachsenen (vgl. hierzu auch Antwort zu
Frage 16).
11. Wie vielen Menschen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung mit
„innovativen Zugangswegen“ seit Beginn der AlphaDekade konkretes
Wissen vermittelt werden (bitte nach Jahren und Maßnahmen
aufschlüsseln)?
Projekte, die das BMBF im Rahmen der AlphaDekade fördert, dienen
insbesondere der Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Bereich der
Alphabetisierung und Grundbildung. Angebote zur Wissensvermittlung werden
in den Projekten durchgeführt, sofern sie dem Zweck der Entwicklung und
Erprobung des jeweiligen innovativen Ansatzes dienen. Solche Angebote zur
Wissensvermittlung können gering literalisierte Erwachsene, Multiplikatoren
oder Lehrkräfte in der Alphabetisierung und Grundbildung adressieren.
Mit derartigen Angeboten zur Wissensvermittlung wurde die folgende Anzahl
an Lernenden, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Lehrkräften erreicht
(Zahlen für 2020 liegen noch nicht vor):
Jahr 2016 2017 2018 2019
Lernende 1.786 3.038 2.309 4.338
Multiplikatoren 3.783 5.019 2.654 4.667
Lehrkräfte 748 1.164 920 2.327
Quantitative Angaben zu Maßnahmen der Länder liegen der Bundesregierung
nicht vor.
12. Könnten nach Meinung der Bundesregierung gering literalisierte
Menschen durch Microtargeting besser erreicht werden?
Sogenanntes Microtargeting ist grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur
Zielgruppenerreichung und wird in der Alphabetisierungskampagne des BMBF
auch eingesetzt.
13. Wie ist die aktuelle Mittelabschöpfung der AlphaDekade, und lässt sich
nach Meinung der Bundesregierung aus dem vollständigen Abfließen des
jährlichen Haushaltsansatzes der AlphaDekade in den Jahren 2016 bis
2020 auf eine Unterfinanzierung schließen?
Die Bundesregierung hat für Maßnahmen der AlphaDekade von 2016 bis 2020
rund 123 Millionen Euro verausgabt. Für die weitere Umsetzung der Alpha-
Dekade stehen für 2021 33,365 Mio. Euro zur Verfügung. Das BMBF strebt an,
dieses Niveau fortzuschreiben. Damit ist erkennbar, dass der ursprüngliche
Ansatz i. H. v. 180 Millionen Euro überschritten werden wird. Es ist somit nicht
auf eine Unterfinanzierung zu schließen.
14. Plant die Bundesregierung die Erhöhung der Mittel der Alphadekade vor
dem Hintergrund, dass im Jahr 2018 bereits ein Drittel der vorgesehenen
Mittel abgeflossen sind (vgl. Bundestagsdrucksache 19/17956)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die 24 Projekte im Jahr 2019 mit
559 Angeboten und einem Gesamtumfang von 19 905 Stunden für 4 338
Teilnehmende in Relation zu den Kosten?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 11 ausgeführt, dienen die Projekte, die das
BMBF im Rahmen der AlphaDekade fördert, insbesondere der Entwicklung
und Erprobung innovativer Ansätze im Bereich der Alphabetisierung und
Grundbildung. Angebote im Sinne von beispielsweise Lern- oder
Beratungsangeboten werden in den Projekten durchgeführt, sofern sie dem Zweck der
Entwicklung und Erprobung des jeweiligen innovativen Ansatzes dienen.
Insofern ist eine reine Betrachtung der Zahl der Angebote, der Stunden und der
Teilnehmenden unmittelbar in Relation zu den Kosten nicht zielführend.
16. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung über die im Zwischenbericht
genannten 4 338 gering literalisierten Teilnehmenden noch weitere
Personen, die konkret geschult wurden?
a) Wenn ja, mit welchem Erfolg konnten diese Personen geschult
werden?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die erreichte
Personenanzahl?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Das SGB II und III bieten für die Agenturen für Arbeit und Jobcenter
zahlreiche Möglichkeiten, um im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen
einen Beitrag zur Förderung von Grundbildung und Grundkompetenzen gering
literalisierter Menschen zu leisten und diese stufenweise an eine berufliche
Qualifizierung heranzuführen. Bereits jetzt fördern die Agenturen für Arbeit
und Jobcenter den Erwerb von Grundbildung und Grundkompetenzen (z. B.
Lesen, Schreiben, Mathematik sowie Umgang mit Informations- und
Kommunikationstechnologien) im Rahmen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.
Im Jahr 2019 sind beispielsweise mehr als 135.000 Personen ohne
Berufsabschluss in Maßnahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung
eingetreten. Der Anteil erfolgreicher Austritte lag bei 81,4 Prozent. Sechs Monate
nach Beendigung der Maßnahme waren 56,3 Prozent der Teilnehmenden in den
Arbeitsmarkt durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung integriert.
Gering literalisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden statistisch
im Rahmen der Arbeitsförderung nicht erfasst, weshalb keine konkreten Zahlen
zu deren Anteil in der Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit
vorliegen. Der Anteil gering literalisierter Erwerbstätiger unter den
geringqualifizierten Erwachsenen liegt bundesweit bei rund 25 Prozent.
Zudem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über
ausreichende Grundkompetenzen verfügen, um erfolgreich an einer
abschlussbezogenen Weiterbildung teilzunehmen, durch die Übernahme der
Weiterbildungskosten gefördert werden. Im Jahr 2019 wurden rund 7.130 Menschen durch die
Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen im Rahmen von
Maßnahmen zur Vermittlung von Grundkompetenzen unterstützt (SGB III: ca.
3.280, SGB II ca. 3.850 – ohne Daten zugelassener kommunaler Träger). Das
waren 12,3 Prozent mehr Eintritte als im Jahr 2018.
Der nachträgliche Erwerb eines Hauptschul- oder eines gleichwertigen
Schulabschlusses im Zusammenhang mit einer Maßnahme der beruflichen
Weiterbildung wurde zwischen Dezember 2018 und November 2019 durch die
Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen in ca. 2.180 Fällen gefördert.
Umschulungsbegleitende Hilfen wie z. B. Lernprozessbetreuung mit
Vermittlung von Lern- und Arbeitstechniken, aber auch Stützunterricht, begleitend
zum vermittelten berufsbezogenen Lernstoff und zur Prüfungsvorbereitung
wurde 2019 bei betrieblichen Einzelumschulungen in rund 1.310 Fällen durch
die Bundesagentur für Arbeit gefördert.
17. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Angebote im Rahmen der
AlphaDekade sinnvoll, die nur eine geringe Anzahl an
Unterrichtsstunden beinhalten, und welche Erfolge können verzeichnet werden?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Erfolg von Angeboten
mit weniger als elf Unterrichtsstunden?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Erfolg von Angeboten,
die zwischen elf und 20 Stunden umfassen?
c). Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Erfolg von Angeboten,
die mehr als 40 Unterrichtsstunden umfassen?
Die Fragen 17 bis 17c werden im Zusammenhang beantwortet.
Grundsätzlich führen Maßnahmen mit einer höheren Stundenzahl zu größeren
Lernfortschritten als Maßnahmen mit einer geringeren Stundenzahl.
Maßnahmen mit einer geringen Stundenzahl dienen häufig der Heranführung
Erwachsener an das Lernen oder der punktuellen Schulung für eine konkrete berufliche
Tätigkeit (z. B. Dokumentation von Arbeitsergebnissen in der Altenpflegehilfe)
und sind insofern bedarfsgerecht. Maßnahmen im Rahmen der AlphaDekade
haben explorativen Charakter und sind nicht standardisiert. Insofern ist eine
systematische Erfolgskontrolle in Relation zur Stundenzahl nicht möglich.
18. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der AlphaDekade vor dem
Hintergrund, dass der Rückgang der Anzahl von gering Literalisierten
lediglich aufgrund einer empirischen Veränderung zustande kommt (vgl.
https://leo.blogs.uni-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/05/LEO2018-
Presseheft.pdf,
https://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2019-05/leo-201
8-studie-literalitaet-analphabetismus-deutschland)?
Die Bundesregierung bewertet den Erfolg der AlphaDekade positiv. Das
fortlaufende Monitoring der Umsetzung des Arbeitsprogramms der AlphaDekade
zeigt, dass zur Halbzeit der AlphaDekade die Mehrheit der im
Arbeitsprogramm gennannten Aktionspunkte umgesetzt sind bzw. sich in Umsetzung
befinden.
19. Weshalb nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung lediglich 0,7
Prozent der gering literalisierten Personen an Weiterbildungsmaßnahmen
teil, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
diesen Anteil nachhaltig zu erhöhen?
Geringe Literalität ist für die Betroffenen nach wie vor ein schambesetztes
Thema, so dass es ihnen häufig schwerfällt, sich dazu zu bekennen, was der erste
Schritt auf dem Weg zur Wahrnehmung eines Beratungs- oder Lernangebots
wäre. Manche gering Literalisierten haben Kompensationsmechanismen
entwickelt, um ihre geringe Literalität zu verbergen (z. B. die Ausrede „Brille
vergessen“, wenn sie bei einer Behörde ein Formular ausfüllen sollen). Häufig
stellen auch schlechte Lernerfahrungen im bisherigen Bildungsverlauf eine
Hürde hinsichtlich der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen dar. Darüber
hinaus hat die LEO-Studie 2018 gezeigt, dass rund 62 Prozent der gering
literalisierten Erwachsenen einer Beschäftigung nachgehen, was wiederum zur Folge
hat, dass insbesondere die Teilnahme an klassischen Kursangeboten häufig
nicht mit Arbeitszeiten vereinbar ist.
Erkenntnisse aus den vom BMBF im Rahmen der AlphaDekade geförderten
Forschungs- und Entwicklungsprojekten tragen dazu bei, dass
Weiterbildungsmaßnahmen von den jeweiligen Trägern bzw. Anbietern so weiterentwickelt
werden können, dass sie den Bedarfen gering literalisierter Erwachsener besser
entsprechen. Insbesondere die im Förderschwerpunkt „Arbeitsorientierte
Alphabetisierung und Grundbildung“ entwickelten Modelle erscheinen
vielversprechend in Hinblick auf eine stärkere Verankerung von Alphabetisierung und
Grundbildung in der betrieblichen Weiterbildung und Personalentwicklung.
Das BMBF ist im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie hierzu im
Gespräch mit Vertretern der Sozialpartner.
20. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Weiterbildungsmaßnahmen weiter
auf die tatsächlichen Bedarfe auszurichten, und welche Rolle sollen
digitale Prozesse dabei spielen?
Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen. Digital gestützte Lehr- und Lernangebote, wie sie beispielsweise in
Form des vhs-Lernportals angeboten werden, ermöglichen zeit- und
ortsunabhängiges Lernen. Insofern tragen sie dazu bei, Weiterbildungsmaßnahmen
besser auf die Bedarfe gering literalisierter Erwachsener auszurichten.
Weitere Maßnahmen erfolgen insbesondere im Bereich der Arbeitsförderung:
Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung ist an eine Beratung durch die
Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter geknüpft. Im Rahmen dieses
Beratungsprozesses werden u. a. die individuellen Bedarfe ermittelt. Insbesondere
niedrigschwellige Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
können – falls erforderlich – auch Elemente zum Erwerb und der Verbesserung
von Kompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen im beruflichen Kontext
(bspw. Fachrechnen, Lesen von Anleitungen etc.) enthalten.
Die Bundesagentur für Arbeit setzt neben dem Ausbau ihrer
Beratungskapazitäten verstärkt auf digitale Angebote. Die Rubrik „Karriere und Weiterbildung“
ist als Einstiegsangebot bzgl. der beruflichen Weiterentwicklung konzipiert.
Das neue Online-Tool NewPlan unterstützt seit Dezember 2020 Menschen im
Erwerbsleben bei ihrer beruflichen Orientierung – insbesondere, wenn noch
kein konkretes Berufs- oder Bildungsziel vorliegt. Über KURSNET können
auch Angebote an Alphabetisierungskursen gefunden werden.
Die Befähigung zur Anwendung digitaler Grundkenntnisse wird zunehmend in
den Maßnahmekontext eingebettet, so bspw. die Nutzung eines Tablets oder
Laptops bei der Durchführung von Inhalten per Videotelefonie, virtuellen
Klassenzimmern oder unter Einsatz von Lernplattformen. Zudem werden
Grundkenntnisse zu Datenschutz und Datensicherheit, aber auch zur
Selbstpräsentation in den sozialen Medien und im Rahmen virtueller Vorstellungsgespräche
vermittelt.
Darüber hinaus gibt es Projekte, die Alphabetisierungsmaßnahmen der Länder
und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45
SGB III bzw. § 16 Absatz 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III kombinieren
(verzahnte Maßnahmen).
Im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) wird für marktferne,
langzeitarbeitslose Menschen, die mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden,
die Möglichkeit eröffnet, erforderliche Weiterbildungen zu fördern, um
fehlende Fähigkeiten zu erwerben oder veraltete Kenntnisse zu aktualisieren.
Hierunter sind alle Arten von Qualifizierungen zu verstehen, u. a. auch die
Vermittlung von Grundkompetenzen.
Auch Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II können verbunden mit ESF-
Projekten und Programmen zur Förderung von Grundkompetenzen für einen
lebensweltlichen Zugang genutzt werden.
21. Plant die Bundesregierung einheitliche Standards zur Entwicklung und
Anwendung von KI in Verbindung mit Bildung?
Die Bundesregierung plant derzeit keine einheitlichen Standards zur
Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Verbindung mit Bildung.
22. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung mit KI-
Einsatz im Bereich der Literalisierung?
Im Zuge der Förderung der Entwicklung von Lehr- und Lernangeboten erfolgt
auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Beispielhaft genannt wird die
laufende Weiterentwicklung des vhs-Lernportals.
23. Wie können Menschen mit geringem Einkommen nach Kenntnis der
Bundesregierung während der Weiterbildungsmaßnahmen gemäß der
AlphaDekade finanziell abgesichert werden?
Die Bundesregierung setzt im Rahmen der AlphaDekade keine regulären
Weiterbildungsmaßnahmen um. Insofern umfasst die AlphaDekade auch keine
Maßnahmen zur finanziellen Absicherung während der Teilnahme an
Weiterbildungsmaßnahmen. Angebote, die im Rahmen der BMBF-geförderten
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchgeführt werden, stehen den
Teilnehmern kostenfrei zur Verfügung. Auch das vhs-Lernportal kann aufgrund der
BMBF-Förderung ohne Kosten für die Lernenden genutzt werden.
Arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an Maßnahmen der
Förderung der beruflichen Weiterbildung teilnehmen, erhalten während der
Maßnahme weiter Arbeitslosengeld bzw. Grundsicherungsleistungen. Beschäftigte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten weiter ihren Lohn. Die
Arbeitgeber haben entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen einen Anspruch auf
einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn Beschäftigte an einer Maßnahme der
Förderung der beruflichen Weiterbildung teilnehmen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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