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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Der Afghanistan-Krieg: Bilanz und Perspektive
(insgesamt 67 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
12.04.2021
Antwortdauer
54 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/2675217.02.2021
Der Afghanistan-Krieg: Bilanz und Perspektive
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether
Dehm, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger,
Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.
Der Afghanistan-Krieg: Bilanz und Perspektive
Zuletzt im März 2020 hat der Deutsche Bundestag der Fortsetzung der
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz „Resolute
Support“ (RS) für „die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der
afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan“
zugestimmt. Deutschland hat u. a. als sogenannte Rahmennation die Führung eines
der fünf regionalen Kommandos im Norden Afghanistans übernommen (Train
Advise Assist Command North, TAAC). RS hat im Januar 2015 den NATO-
geführten ISAF-Einsatz abgelöst, im Rahmen dessen der Deutsche Bundestag
erstmals am 22. Dezember 2001 ein Mandat für den Einsatz der Bundeswehr in
Afghanistan im Rahmen der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe
(ISAF) (Bundestagsdrucksache 14/7930) erteilt hat. Zuvor hatte am 16.
November 2001 der Deutsche Bundestag auf Antrag der rot-grünen
Bundesregierung die militärische Beteiligung an der Operation ENDURING FREEDOM
(OEF) (Bundestagsdrucksache 14/7296) beschlossen. Seit Beginn der Mission
wurden das Einsatzgebiet des deutschen ISAF-Kontingents, dessen
Kompetenzen und dessen Umfang schrittweise und kontinuierlich ausgeweitet. Als
einzige Fraktion stimmte die damalige PDS von Beginn an gegen das OEF- und das
ISAF-Mandat. Auch die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag hat
jede seither von der Bundesregierung vorgelegte Mandatsverlängerung und
Mandatsveränderung abgelehnt.
Dem Deutschen Bundestag wurden nach Auffassung der Fragestellenden zu
keinem Zeitpunkt Kriterien vorgelegt, anhand derer die Bundesregierung den
Erfolg oder den Misserfolg des Afghanistan-Einsatzes bewertet. Zwar
veröffentlicht die Bundesregierung seit Dezember 2010 regelmäßig sogenannte
Fortschrittsberichte zur Lage in Afghanistan, doch fehlt darin eine kritische Bilanz
der Entwicklung und Lage in dem Land und der deutschen Beteiligung am
Afghanistan-Krieg. Nachhaltige Perspektiven für einen Abzug der Bundeswehr
fehlen trotz US-Abzugsplänen völlig.
Fast 20 Jahre nach Beginn des Afghanistan-Krieges, der begonnen wurde, um
angeblich die Taliban von der Macht zu vertreiben, haben die USA Ende
Februar 2020 mit den Taliban einen bilateralen sogenannten Friedensdeal
unterzeichnet, der den Abzug der US-Truppen und ein Ende der Kämpfe zur Folge
haben soll.
Dennoch kommt es in dem Land täglich zu Gewalt, zu Verletzten und Toten auf
allen Seiten. Das Gewaltniveau befindet sich weiterhin auf sehr hohem Niveau.
Zuletzt wurde z. B. am 19. Januar 2021 in der Provinz Kunduz ein Camp der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26752
19. Wahlperiode 17.02.2021
afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Defence and Security Forces,
ANDSF) von den Taliban angegriffen und mindestens 20 Soldaten und sieben
Zivilisten getötet (Spiegel Online, Biden-Regierung will Abkommen mit den
Taliban prüfen, 23. Januar 2021). In Kabul wurden am 17. Januar 2021 vier
Richterinnen des Obersten Gerichts von Attentätern angegriffen – zwei der
Richterinnen starben, die beiden anderen sowie der Fahrer des Fahrzeugs
wurden verletzt. Zu einem der verheerendsten Anschläge des letzten Jahres kam es
Anfang November bei einem Terrorangriff auf die Universität Kabul, bei dem
mehr als 25 Menschen starben und über 50 Studentinnen und Studenten verletzt
wurden. Das Massaker reklamierte der „Islamische Staat für den Irak und die
Levante – Provinz Khorasan“ (ISIL-KP) für sich. Bereits zuvor hatte ein
Selbstmordattentäter des ISIL-KP bei einem Selbstmordattentat mindestens
24 Schülerinnen und Schüler in den Tod gerissen und mehr als 57 weitere
verletzt.
Zunehmend werden auch Journalistinnen und Journalisten gezielt ermordet,
z. B. Malala Maiwand und ihr Fahrer am 10. Dezember 2020 (vgl. Hassan,
27. Dezember 2020, Afghanistan – Targetet Kilings of Journalists, including
Women, are on the Rise, WUNRN). Journalistinnen und Journalisten in
Afghanistan leben ohnehin in ständiger (Todes-)Gefahr, Reportern ohne Grenzen
zufolge rangiert Afghanistan auf Platz 122 von 180 in der Rangliste der
Pressefreiheit und ist damit eines der gefährlichsten Länder weltweit für
Journalistinnen und Journalisten, die von verschiedenen Konfliktparteien bedroht werden.
Am 1. Januar 2021 beispielsweise wurde der Radiojournalist Bismillah Adil
Aimaq getötet (vgl. Emran Feroz, Morde an Journalisten bedrohen die
Pressefreiheit, Deutschlandfunk, 22. Januar 2021).
Laut dem Amt der Vereinten Nation für die Koordinierung humanitärer
Angelegenheiten (UNOCHA) bleibe trotz der begonnenen Friedensgespräche
zwischen Regierung und Taliban die Zahl der zivilen Opfer dramatisch hoch. In
seiner Prognose für das Jahr 2021 geht UNOCHA davon aus, dass fast die
Hälfte der 40 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner des Landes auf
humanitäre Hilfe angewiesen sein werde – fast doppelt so viele wie im vergangenen
Jahr. Im Oktober 2020 hat die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in
Afghanistan (UNAMA, United Nations Assistance Mission in Afghanistan) die
Zahlen über zivile Opfer in Afghanistan für den Zeitraum Januar bis 30.
September 2020 vorgelegt. Diese stehen beispielhaft für die vergangenen Jahre und
machen den Afghanistan-Konflikt weiterhin zu einem der tödlichsten Konflikte
weltweit. Allein im Beobachtungszeitraum wurden in Afghanistan 5 939 zivile
Opfer gezählt (davon 2 117 Tote und 3 822 Verletzte). UNAMA beklagt ein
weiterhin hohes Gewaltlevel. Für 59 Prozent der Opfer sind laut UNAMA
regierungsfeindliche Kräfte verantwortlich (u. a. der sogenannte Islamische Staat,
die Taliban), die afghanischen Sicherheitskräfte und Unterstützer werden für
25 Prozent der Opfer verantwortlich gemacht, die internationalen Militärkräfte
für 2 Prozent (vgl. UNAMA 2020 Quarterly Report, Oktober 2020). Der
Afghanistan-Krieg hat konservativ bis 2011 20 000 Menschenleben gekostet,
dem Bodycount-Bericht von IPPNW zufolge sogar bis zu 180 000
Menschenleben.
Die Taliban kontrollieren so viele Gebiete in dem Land wie seit Beginn des
US-Angriffs Anfang 2001 nicht mehr. Wegen der anhaltenden Kämpfe in der
Provinz Kandahar, einer Hochburg der Taliban, sind derzeit beispielsweise
Tausende Familien auf der Flucht. Laut Behörden vor Ort seien 35 000 Menschen
in die Provinzhauptstadt geflüchtet. Weitere 10 000 Familien hätten
anderweitig Schutz gesucht. In der Stadt Kandahar seien für die Geflüchteten zwar
provisorische Lager eingerichtet worden, wie der Leiter der Behörde für die
Vertriebenen der Nachrichtenagentur AFP erklärte, doch Lebensmittel gebe es nur
für etwa 2 000 Familien (vgl. AFP, Tausende Familien fliehen vor Taliban-
Angriffen in Kandahar – Vize-Präsident Saleh: Friedensgespräche in „kritischer
Phase“, 7. Januar 2021).
Die sich in Afghanistan immer weiter ausbreitende Corona-Pandemie kommt
für die afghanische Bevölkerung erschwerend hinzu. Das UN-
Welternährungsprogramm (WFP) stellt in einem Bericht einen Preisanstieg von fast 20 Prozent
für Mehl in Afghanistan fest. Auch andere Grundnahrungsmittel sind teurer
geworden, sodass durch die Corona-Pandemie die Lebensmittelversorgung von
mehr als 14 Millionen Menschen gefährdet sei (vgl. Tagesschau, 3. Mai 2020,
Mit dem Virus droht der Hunger). Nach Angaben der Hilfsorganisation Save
the Children sind infolge der Corona-Pandemie allein 7 Millionen Kinder von
Hunger bedroht (vgl. Save the Children, 30. März 2020, Afghanistan need the
world’s help fo fight COVID-19). Save the Children hat darüber hinaus
mitgeteilt, dass in Afghanistan in diesem Winter mehr als 300 000 Kinder ohne
Heizung und angemessen warme Kleidung von Krankheit und Tod bedroht seien.
Tausende von ihnen würden wegen der Zerstörungen im Krieg in
Obdachlosenlagern leben (vgl. Save the Children, Revealed: 10 Million Afghan Children
Need Life-Saving Help, 1. Januar 2021). Auch Aktion gegen Hunger warnt vor
der sich verschärfenden humanitären Lage in Afghanistan. Demnach seien in
diesem Jahr 18,4 Millionen Menschen – etwa die Hälfte der Bevölkerung – auf
humanitäre Hilfe angewiesen. Es mangelt an Nahrung, Wasser, Heizmaterial
und Medikamenten. Grund sind die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der
Corona-Pandemie. Fast 60 Prozent der Haushalte in Afghanistan müssten
deswegen laut UNOCHA mit noch weniger Geld zurechtkommen als im Jahr
zuvor. Konkret bedeutet das, dass 16,9 Millionen Afghaninnen und Afghanen in
diesem Jahr voraussichtlich mit Hunger und Unterernährung zu kämpfen
haben. Hinzu kommt, dass – in Zeiten der Pandemie – drei Viertel der
Bevölkerung in den ländlichen Gegenden keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und
Sanitäranlagen haben. Besonders betroffen von den Folgen der Corona-Krise
sind Frauen, die verstärkt häuslicher Gewalt ausgesetzt sind.
Für das US-Militär und den Bundeswehreinsatz bedeutete die Corona-
Pandemie bereits im vergangenen Jahr einen beschleunigten Abzug. Die USA hatten
in dem US-Taliban-Abkommen einen Truppenabzug bis Mitte 2021 in Aussicht
gestellt, sollten die Taliban mit der afghanischen Regierung Friedensgespräche
aufnehmen und Sicherheitsgarantien geben. Diese sogenannten
Friedensgespräche werden seit Mitte September 2020 geführt, eine Waffenruhe lehnen die
Taliban aber ab (vgl. Spiegel Online, Biden-Regierung will Abkommen mit den
Taliban prüfen, 23. Januar 2021; Junge Welt, Aktionismus in Washington,
25. Januar 2021). Die USA haben, wie im November 2020, angekündigt, in der
letzten Amtswoche von Präsident Donald Trump rund 2 000 US-Soldatinnen
und US-Soldaten aus Afghanistan abgezogen und damit die Truppenstärke auf
2 500 Soldatinnen und Soldaten reduziert (vgl. USA ziehen 2 000 Soldaten aus
Afghanistan ab, Spiegel Online, 15. Januar 2021). Seit dem Amtsantritt des
neuen US-Präsidenten, Joseph Biden, steht der US-Truppenabzug auf dem
Prüfstand. Laut einer Mitteilung der US-Regierung hat der Sicherheitsberater
Jake Sullivan dies seinem afghanischen Kollegen Hamdullah Mohib mitgeteilt.
Untersucht werden soll, inwieweit sich die Taliban an ihre vor rund einem Jahr
gegebenen Versprechen halten, insbesondere, ob die Taliban ihre Verbindungen
zu terroristischen Gruppen beendet, die Gewalt in Afghanistan reduziert und
sich auf ernsthafte Friedensverhandlungen mit der afghanischen Regierung
eingelassen haben (vgl. Spiegel Online, Biden-Regierung will Abkommen mit den
Taliban prüfen, 23. Januar 2021; Junge Welt, Aktionismus in Washington,
25. Januar 2021). Nach Reuters-Angaben planen die internationalen Truppen
auch nach Ende April 2021, der im US-Taliban-Abkommen festgelegten
Deadline für einen Truppenabzug, in dem Land zu verbleiben. Das weitere Vorgehen
soll in einem Treffen der NATO-Verteidigungsministerinnen und NATO-
Verteidigungsminister im Februar besprochen werden (vgl. Reuters, Foreign troops to
stay in Afghanistan beyond May deadline – NATO sources, 1. Februar 2021).
Die Taliban drohen gleichzeitig mit „großem Krieg“ (vgl. Tagesschau, Taliban
drohen mit „großem Krieg“, 6. Februar 2021).
Die Fragestellenden sehen die Bundesregierung in der Verantwortung der
Öffentlichkeit, eine Bilanz des Krieges in Afghanistan vorzulegen und über die
Abzugspläne der Bundeswehr Auskunft zu geben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Corona-Pandemie
in Afghanistan ausbreitet, und wie sie sich auf die humanitäre Situation
der afghanischen Bevölkerung auswirkt?
2. Wie sieht die Bundesregierung das afghanische Gesundheitssystem auf die
Corona-Epidemie vorbereitet?
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Vereinten Nationen, nach
der Afghanistan allein für die Pandemieeindämmung im Frühjahr 2020
mehr als 100 Mio. US-Dollar benötigte?
a) Wenn nein, warum nicht, und welche eigenen Einschätzungen nimmt
die Bundesregierung vor?
b) Wenn ja, inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung an der
benötigten Hilfe?
4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ernährungssituation der
afghanischen Bevölkerung, und gibt es Fälle von Mangel- und
Unterernährung (bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln und vergleichend für
vor Ausbruch der Corona-Pandemie und für die aktuelle Situation
angeben)?
a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Nahrungsmittelpreise, gemessen prozentual am Nettohaushaltseinkommen (bitte Stand
vor der Corona-Pandemie und seit der Corona-Pandemie angeben)?
b) Beteiligt sich die Bundesregierung mit Hilfen an Programmen des
Welternährungsprogrammes, die infolge der Corona-Pandemie in dem
Land nötig geworden sind (wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum
nicht)?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Bevölkerung mit Zugang zu sicherem Trinkwasser (bitte ggf. regional
unterscheiden und vergleichend für vor Ausbruch der Corona-Pandemie und für die
aktuelle Situation angeben)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Bevölkerung mit Zugang zu sanitärer Grundversorgung (bitte ggf. regional
unterscheiden und vergleichend für vor Ausbruch der Corona-Pandemie und für
die aktuelle Situation angeben)?
7. Inwiefern wird die Bundeswehr aufgrund der Corona-Pandemie früher als
geplant aus Afghanistan abgezogen, welche konkreten Pläne und
Zeithorizonte liegen dazu für welche Truppenteile vor (bitte einzeln auflisten und
mit möglicherweise ursprünglichen Abzugsplänen vergleichen)?
8. Plant die Bundesregierung die Beendigung des Bundeswehreinsatzes in
Afghanistan, wenn ja, für wann, wenn nein, warum nicht (bitte für
Truppenteile einzeln auflisten und mit detailliertem Zeitplan angeben)?
9. Sieht die Bundesregierung einen Verbleib der Bundeswehr in Afghanistan
auch nach einem Abzug des Großteils der Soldatinnen und Soldaten vor,
wenn ja, inwiefern, und warum (bitte detaillierten Zeitplan angeben)?
10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Abzugspläne der
Partnerländer in Afghanistan vor (bitte einzeln für jedes an dem NATO-
geführten Einsatz Resolute Support auflisten)?
11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Pläne zum
Verbleib oder Abzug der NATO-Partner aus Afghanistan auch nach Ende
April 2021 vor?
12. Wie stellt sich die künftige Afghanistan-Strategie der NATO nach Ende
April 2021 dar?
13. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Überprüfung der US-
Abzugspläne bis Mitte 2021 durch die neue US-Regierung vor, und
welche Konsequenzen zieht sie daraus?
14. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten nach Berechnungen oder nach
Kenntnis der Bundesregierung für den Afghanistan-Einsatz seit 2001?
a) Welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland für den
unmittelbaren Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan und welche
Kosten sind bisher insgesamt für die Stationierung der Bundeswehr in
Afghanistan entstanden (bitte einzeln nach Einsatzmandat, RS, TAAC,
ISAF, OEF aufschlüsseln)?
b) Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung allen anderen
am Afghanistan-Krieg beteiligten Ländern entstanden (bitte einzeln
nach Land und nach Einsatzmandat aufschlüsseln)?
c) Welche Mittel wurden bisher von den OEF-, ISAF- und RS-
Truppenstellerstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung zur Finanzierung
ihrer militärischen Strukturen in Afghanistan bereitgestellt, und
welcher Anteil daran wurde von der Bundesrepublik Deutschland
bestritten (bitte nach Land und Einsatzmandat aufschlüsseln)?
d) In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung die OEF-,
ISAF- und RS-Truppenstellerstaaten Entschädigungen für verletzte
oder getötete Personen oder beschädigte Gebäude gezahlt, und welchen
Anteil daran hat die Bundesrepublik Deutschland übernommen?
15. Welche Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2001 für
humanitäre Hilfe im Rahmen des Afghanistan-Krieges seitens der
Bundesrepublik Deutschland und der anderen am Afghanistan-Krieg beteiligten
Länder aufgebracht, und an wen gingen diese Mittel (bitte Land, Höhe und
Jahr einzeln angeben)?
16. Wie hoch ist die Gesamtsumme der von Deutschland in Afghanistan
verausgabten Mittel der Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA)
seit 2001 (bitte nach Jahr und Höhe aufschlüsseln)?
17. Wie viel Prozent Afghanistans befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig unter der Kontrolle der Regierungskräfte, in
welchen Gebieten gibt es eine vermehrte Aktivität von „Aufständischen“ (von
welchen), in welchen Gebieten ist die Kontrolle durch die Vertreter der
afghanischen Regierung nicht möglich?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage in Afghanistan
aktuell und im Vergleich zu 2001 (bitte begründen)?
19. Wie viele Aufständische sind nach Kenntnis der Bundesregierung
weiterhin aktiv im Kampf gegen die Sicherheitskräfte der Zentralregierung in
Kabul oder gegen lokale Machthaber (bitte nach Provinz, Name der
aufständischen Gruppierung und Namen ihrer jeweiligen Anführerin bzw.
ihres jeweiligen Anführers aufschlüsseln)?
20. Mit welchen Gruppierungen war die Bundeswehr bisher in ihrem
Verantwortungsbereich konfrontiert, und wie viele bewaffnete Kämpfer gehörten
diesen nach ihrer Kenntnis an (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitäre Lage in Afghanistan
aktuell und im Vergleich zu 2001 (bitte begründen)?
22. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die afghanische
Bevölkerung im Jahr 2001 dem Taliban-Regime gegenüber sah, im Jahr 2021
jedoch den Taliban, Warlords, dem sogenannten Islamischen Staat und
internationalen Truppen gegenüber sieht, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung daraus?
23. Wie viele Luftangriffe wurden seit 2001 durch die internationalen Truppen
auf Afghanistan geflogen (bitte nach Jahren und Opfern aufschlüsseln)?
24. Warum hat die NATO nach Kenntnis der Bundesregierung die
Veröffentlichung von Daten über Angriffe der Taliban eingestellt, und unterstützt die
Bunderegierung die Einstellung der Veröffentlichung?
25. Wie viele US-Drohnenangriffe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2001 in Afghanistan, und wie viele Menschen wurden dabei
nach Kenntnis der Bundesregierung in jedem Jahr getötet bzw. verletzt
(bitte nach Regionen, einzelnen Jahren und Opfern aufschlüsseln)?
26. Wie viele US-Drohneneinsätze mit dem Ziel einer sogenannten gezielten
Tötung gab es seit dem Jahr 2001 in Afghanistan (bitte nach Regionen,
einzelnen Jahren und Opfern aufschlüsseln), falls die entsprechenden
Daten nicht erhoben werden sollten, warum nicht?
27. Über welche unbemannten Flugzeuge (unmanned aerial vehicle – UAV)
bzw. Drohnen hat die Bundeswehr in der Vergangenheit seit Beginn ihrer
Beteiligung an den Einsätzen OEF bzw. ISAF verfügt, und über welche
verfügt sie aktuell?
28. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des
Afghanistan-Krieges von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF,
RS sowie im Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 getötet
(bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
29. Wie viele afghanische Sicherheitskräfte und Militärs wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge
des Afghanistan-Krieges getötet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
30. Wie viele Aufständische wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
(auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges
von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF, RS sowie im
Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 getötet (bitte nach Jahr
und Gruppierung aufschlüsseln)?
31. Wie viele internationale Sicherheitskräfte und Militärs sowie Mitglieder
privater Sicherheitsfirmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
(auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges
getötet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
32. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des
Afghanistan-Krieges von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF,
RS sowie im Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 verletzt
(bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
33. Wie viele afghanische Sicherheitskräfte und Militärs wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge
des Afghanistan-Krieges verletzt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
34. Wie viele Aufständische wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
(auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges
von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF, RS sowie im
Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 verletzt (bitte nach Jahr
und Gruppierung aufschlüsseln)?
35. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des
Afghanistan-Krieges von afghanischen Sicherheitskräften und Militärs verletzt oder
getötet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
36. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des
Afghanistan-Krieges von Aufständischen seit dem Jahr 2001 verletzt oder getötet
(bitte nach Jahr und Gruppierung aufschlüsseln)?
37. Wie viele internationale Sicherheitskräfte und Militärs wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im
Zuge des Afghanistan-Krieges verletzt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
38. Wie viele afghanische Kinder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch den Krieg zu Waisen?
39. Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu Witwen,
und wie viele davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung ggf.
Kinder?
40. Wie viele Männer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu
Witwern, und wie viele davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung ggf.
Kinder?
41. Wie viele zivile afghanische Kräfte, die für die Bundeswehr tätig waren
(als Dolmetscher etc.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch
nachrichtendienstliche) seit 2001 getötet (bitte nach Jahr und Funktion
aufschlüsseln)?
42. Wie viele zivile afghanische Ortskräfte, die in Afghanistan für die
Bundeswehr tätig waren (als Dolmetscher etc.) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 verletzt (bitte
nach Jahr und Funktion aufschlüsseln)?
43. Wie viele zivile afghanische Ortskräfte (und ihre Familie), die in
Afghanistan für die Bundeswehr tätig waren (als Dolmetscher etc.), haben einen
Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland beantragt?
a) Wie vielen davon wurde ein Aufenthaltsstatus erteilt, und wie viele
davon leben mittlerweile in Deutschland (bitte nach Jahr und ggf.
Familienangehörigen aufschlüsseln)?
b) Wie vielen davon wurde kein Aufenthaltsstatus erteilt, und warum
nicht (bitte einzeln nach Jahr, Ablehnungsgrund und ggf.
Familienangehörigen aufschlüsseln)?
44. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) besitzt die
Bundesregierung über politisch motivierte Gewalttaten bzw. Racheakte gegen (auch
ehemalige) afghanische Ortskräfte, und um welche Gewalttaten bzw.
Racheakte handelte es sich dabei genau (bitte nach individuellen Fällen
aufschlüsseln)?
45. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
Binnenflüchtlinge in Afghanistan dar, und um wie viele Menschen handelt es
sich (bitte nach Region aufschlüsseln)?
46. Wie viele afghanische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen von Resettlement-Programmen aus den
Anrainerstaaten oder unmittelbar aus Afghanistan aufgrund einer konkreten
Gefährdungslage, beispielsweise als sogenannte Ortskräfte, in den Staaten
der EU oder in anderen am Afghanistan-Krieg beteiligten Staaten
aufgenommen (bitte nach Staaten und Jahr getrennt aufführen)?
47. Wie viele Afghaninnen und Afghanen wurden seit dem Jahr 2001 aus der
Bundesrepublik Deutschland in welche Länder abgeschoben (bitte getrennt
nach Jahr, Kindern, Frauen, Männern und Menschen über 60 Jahre,
Bundesländern sowie Zielstaaten aufführen)?
48. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem US-Taliban-Abkommen
insbesondere auch im Hinblick auf einen dauerhaften Frieden in
Afghanistan, einen landesweiten Waffenstillstand und die ausgeklammerte künftige
Verteilung der politischen Macht bzw. der Einbindung der Taliban in das
politische System Afghanistans, und befürwortet sie das US-Taliban-
Abkommen?
a) Sind nach Einschätzung der Bundesregierung in dem US-Taliban-
Abkommen die Interessen der Konfliktparteien in Afghanistan
ausreichend berücksichtigt worden?
b) Eröffnet nach Einschätzung der Bundesregierung das US-Taliban-
Abkommen eine nachhaltige Friedensperspektive für Afghanistan, wenn
ja, inwiefern, wenn nein, bitte begründen?
c) Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der
Bundesregierung zu Gefangenenaustauschen zwischen den Taliban und der
afghanischen Regierung vor, und wie bewertet die Bundesregierung
diese?
49. Sieht die Bundesregierung das US-Taliban-Abkommen aufgrund der
aktuellen Prüfung der USA und der Ankündigung der Taliban, das
Abkommen neu zu bewerten, sollten die US-Truppen nicht wie zugesagt im April
2021 abziehen, in Gefahr, und wie bewertet sie diese Situation,
insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Taliban mit „großem Krieg“
drohen?
50. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der angekündigten
Reduzierung der US-Truppen auf 2 500 Soldatinnen und Soldaten?
51. Welche Zukunftsperspektive und welche Friedensperspektive in welchem
Zeitraum sieht die Bundesregierung für Afghanistan, auch unter
Berücksichtigung des aktuell weiterhin hohen Gewaltlevels?
52. Welche Kräfte müssen nach Ansicht der Bundesregierung in
Friedensverhandlungen involviert werden?
a) Auf Seiten der afghanischen Regierung?
b) Auf Seiten der sogenannten Aufständischen?
c) Auf Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen bzw.
Nichtregierungsorganisationen?
d) Von Seiten der Nachbarstaaten?
53. Zwischen welchen Konfliktparteien muss nach Ansicht der
Bunderegierung ein Friedensabkommen in Afghanistan geschlossen werden, um
nachhaltigen und dauerhaften Frieden in dem Land zu gewährleisten?
54. Sollen, und wenn ja, inwiefern, die Taliban nach Ansicht der
Bundesregierung in Zukunft in das politische System Afghanistans eingebunden
werden?
55. Ermittelt der Internationale Strafgerichtshof nach Kenntnis der
Bundesregierung wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan, wenn ja,
unterstützt die Bundesregierung diese Ermittlungen, wenn nein, warum
nicht?
56. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den mehr als 600
eingereichten Fällen, in denen dem Internationalen Strafgerichtshof
gegenüber Klage vorgebracht wurde (vgl. Keine Ermittlungen gegen USA,
Tagesschau, 13. April 2019)?
57. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen der am
Afghanistan-Krieg seit 2001 beteiligten Länder zur Untersuchung von
Kriegsverbrechen in Afghanistan, wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?
58. Setzt sich die Bundesregierung für eine Untersuchung möglicher
Kriegsverbrechen in Afghanistan ein, wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum
nicht?
59. Inwiefern evaluiert die Bundesregierung den Afghanistan-Einsatz seit
2001?
60. Plant die Bundesregierung, der Öffentlichkeit eine umfassende
Gesamtbilanz des Afghanistan-Einsatzes vorzulegen?
Wenn ja, inwiefern, und wann?
Wenn nein, warum nicht?
61. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Folgen der durch
den Krieg zugefügten Schäden auf die zivile Wirtschaft Afghanistans
insgesamt?
62. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durch den Krieg
zugefügten Schäden in der Landwirtschaft?
63. Wie viele Fabriken und Betriebe wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2001 in Afghanistan privatisiert?
64. Wie viele davon von US-Firmen, und wie viele von deutschen Firmen?
65. Wie viele deutsche Unternehmen sind aktuell nach Kenntnis der
Bundesregierung in Afghanistan aktiv?
66. Welche Beiträge hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zum
Aufbau der Infrastruktur geleistet (Straßen- und Schienenbau, Wohnungsbau,
Bau von Schulen und Krankenhäusern), und wonach bemisst bzw. wie
evaluiert die Bundesregierung den tatsächlichen Nutzen der Projekte (bitte
einzeln aufschlüsseln)
67. Welche weiteren Aufbauhilfen für Afghanistan sieht die Bundesregierung
in welchem Zeitrahmen vor?
Berlin, den 8. Februar 2021
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/2836112.04.2021
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26752 - Der Afghanistan-Krieg: Bilanz und Perspektive
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26752 –
Der Afghanistan-Krieg: Bilanz und Perspektive
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zuletzt im März 2020 hat der Deutsche Bundestag der Fortsetzung der
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz
„Resolute Support“ (RS) für „die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der
afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan“
zugestimmt. Deutschland hat u. a. als sogenannte Rahmennation die Führung eines
der fünf regionalen Kommandos im Norden Afghanistans übernommen (Train
Advise Assist Command North, TAAC). RS hat im Januar 2015 den NATO-
geführten ISAF-Einsatz abgelöst, im Rahmen dessen der Deutsche Bundestag
erstmals am 22. Dezember 2001 ein Mandat für den Einsatz der Bundeswehr
in Afghanistan im Rahmen der Internationalen
Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) (Bundestagsdrucksache 14/7930) erteilt hat. Zuvor hatte am
16. November 2001 der Deutsche Bundestag auf Antrag der rot-grünen
Bundesregierung die militärische Beteiligung an der Operation ENDURING
FREE-DOM (OEF) (Bundestagsdrucksache 14/7296) beschlossen. Seit
Beginn der Mission wurden das Einsatzgebiet des deutschen ISAF-Kontingents,
dessen Kompetenzen und dessen Umfang schrittweise und kontinuierlich
ausgeweitet. Als einzige Fraktion stimmte die damalige PDS von Beginn an
gegen das OEF- und das ISAF-Mandat. Auch die Fraktion DIE LINKE. im
Deutschen Bundestag hat jede seither von der Bundesregierung vorgelegte
Mandatsverlängerung und Mandatsveränderung abgelehnt.
Dem Deutschen Bundestag wurden nach Auffassung der Fragestellenden zu
keinem Zeitpunkt Kriterien vorgelegt, anhand derer die Bundesregierung den
Erfolg oder den Misserfolg des Afghanistan-Einsatzes bewertet. Zwar
veröffentlicht die Bundesregierung seit Dezember 2010 regelmäßig sogenannte
Fortschrittsberichte zur Lage in Afghanistan, doch fehlt darin eine kritische
Bilanz der Entwicklung und Lage in dem Land und der deutschen Beteiligung
am Afghanistan-Krieg. Nachhaltige Perspektiven für einen Abzug der
Bundeswehr fehlen trotz US-Abzugsplänen völlig.
Fast 20 Jahre nach Beginn des Afghanistan-Krieges, der begonnen wurde, um
angeblich die Taliban von der Macht zu vertreiben, haben die USA Ende
Februar 2020 mit den Taliban einen bilateralen sogenannten Friedensdeal
unterzeichnet, der den Abzug der US-Truppen und ein Ende der Kämpfe zur Folge
haben soll.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28361
19. Wahlperiode 12.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Dennoch kommt es in dem Land täglich zu Gewalt, zu Verletzten und Toten
auf allen Seiten. Das Gewaltniveau befindet sich weiterhin auf sehr hohem
Niveau. Zuletzt wurde z. B. am 19. Januar 2021 in der Provinz Kunduz ein
Camp der afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Defence and
Security Forces, ANDSF) von den Taliban angegriffen und mindestens 20 Soldaten
und sieben Zivilisten getötet (Spiegel Online, Biden-Regierung will
Abkommen mit den Taliban prüfen, 23. Januar 2021). In Kabul wurden am 17. Januar
2021 vier Richterinnen des Obersten Gerichts von Attentätern angegriffen –
zwei der Richterinnen starben, die beiden anderen sowie der Fahrer des
Fahrzeugs wurden verletzt. Zu einem der verheerendsten Anschläge des letzten
Jahres kam es Anfang November bei einem Terrorangriff auf die Universität
Kabul, bei dem mehr als 25 Menschen starben und über 50 Studentinnen und
Studenten verletzt wurden. Das Massaker reklamierte der „Islamische Staat
für den Irak und die Levante – Provinz Khorasan“ (ISIL-KP) für sich. Bereits
zuvor hatte ein Selbstmordattentäter des ISIL-KP bei einem
Selbstmordattentat mindestens 24 Schülerinnen und Schüler in den Tod gerissen und mehr als
57 weitere verletzt.
Zunehmend werden auch Journalistinnen und Journalisten gezielt ermordet,
z. B. Malala Maiwand und ihr Fahrer am 10. Dezember 2020 (vgl. Hassan,
27. Dezember 2020, Afghanistan – Targetet Kilings of Journalists, including
Women, are on the Rise, WUNRN). Journalistinnen und Journalisten in
Afghanistan leben ohnehin in ständiger (Todes-)Gefahr, Reportern ohne Grenzen
zufolge rangiert Afghanistan auf Platz 122 von 180 in der Rangliste der
Pressefreiheit und ist damit eines der gefährlichsten Länder weltweit für
Journalistinnen und Journalisten, die von verschiedenen Konfliktparteien bedroht
werden. Am 1. Januar 2021 beispielsweise wurde der Radiojournalist Bismillah
Adil Aimaq getötet (vgl. Emran Feroz, Morde an Journalisten bedrohen die
Pressefreiheit, Deutschlandfunk, 22. Januar 2021).
Laut dem Amt der Vereinten Nation für die Koordinierung humanitärer
Angelegenheiten (UNOCHA) bleibe trotz der begonnenen Friedensgespräche
zwischen Regierung und Taliban die Zahl der zivilen Opfer dramatisch hoch. In
seiner Prognose für das Jahr 2021 geht UNOCHA davon aus, dass fast die
Hälfte der 40 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner des Landes auf
humanitäre Hilfe angewiesen sein werde – fast doppelt so viele wie im
vergangenen Jahr. Im Oktober 2020 hat die Unterstützungsmission der Vereinten
Nationen in Afghanistan (UNAMA, United Nations Assistance Mission in
Afghanistan) die Zahlen über zivile Opfer in Afghanistan für den Zeitraum Januar
bis 30. September 2020 vorgelegt. Diese stehen beispielhaft für die
vergangenen Jahre und machen den Afghanistan-Konflikt weiterhin zu einem der
tödlichsten Konflikte weltweit. Allein im Beobachtungszeitraum wurden in
Afghanistan 5 939 zivile Opfer gezählt (davon 2 117 Tote und 3 822 Verletzte).
UNAMA beklagt ein weiterhin hohes Gewaltlevel. Für 59 Prozent der Opfer
sind laut UNAMA regierungsfeindliche Kräfte verantwortlich (u. a. der
sogenannte Islamische Staat, die Taliban), die afghanischen Sicherheitskräfte und
Unterstützer werden für 25 Prozent der Opfer verantwortlich gemacht, die
internationalen Militärkräfte für 2 Prozent (vgl. UNAMA 2020 Quarterly
Report, Oktober 2020). Der Afghanistan-Krieg hat konservativ bis 2011 20 000
Menschenleben gekostet, dem Bodycount-Bericht von IPPNW zufolge sogar
bis zu 180 000 Menschenleben.
Die Taliban kontrollieren so viele Gebiete in dem Land wie seit Beginn des
US-Angriffs Anfang 2001 nicht mehr. Wegen der anhaltenden Kämpfe in der
Provinz Kandahar, einer Hochburg der Taliban, sind derzeit beispielsweise
Tausende Familien auf der Flucht. Laut Behörden vor Ort seien 35 000
Menschen in die Provinzhauptstadt geflüchtet. Weitere 10 000 Familien hätten
anderweitig Schutz gesucht. In der Stadt Kandahar seien für die Geflüchteten
zwar provisorische Lager eingerichtet worden, wie der Leiter der Behörde für
die Vertriebenen der Nachrichtenagentur AFP erklärte, doch Lebensmittel
gebe es nur für etwa 2 000 Familien (vgl. AFP, Tausende Familien fliehen vor
Taliban-An-griffen in Kandahar – Vize-Präsident Saleh: Friedensgespräche in
„kritischer Phase“, 7. Januar 2021).
Die sich in Afghanistan immer weiter ausbreitende Corona-Pandemie kommt
für die afghanische Bevölkerung erschwerend hinzu. Das UN-
Welternährungsprogramm (WFP) stellt in einem Bericht einen Preisanstieg von fast
20 Prozent für Mehl in Afghanistan fest. Auch andere Grundnahrungsmittel
sind teurer geworden, sodass durch die Corona-Pandemie die
Lebensmittelversorgung von mehr als 14 Millionen Menschen gefährdet sei (vgl.
Tagesschau, 3. Mai 2020, Mit dem Virus droht der Hunger). Nach Angaben der
Hilfsorganisation Save the Children sind infolge der Corona-Pandemie allein
7 Millionen Kinder von Hunger bedroht (vgl. Save the Children, 30. März
2020, Afghanistan need the world’s help fo fight COVID-19). Save the
Children hat darüber hinaus mitgeteilt, dass in Afghanistan in diesem Winter mehr
als 300 000 Kinder ohne Heizung und angemessen warme Kleidung von
Krankheit und Tod bedroht seien. Tausende von ihnen würden wegen der
Zerstörungen im Krieg in Obdachlosenlagern leben (vgl. Save the Children,
Revealed: 10 Million Afghan Children Need Life-Saving Help, 1. Januar 2021).
Auch Aktion gegen Hunger warnt vor der sich verschärfenden humanitären
Lage in Afghanistan. Demnach seien in diesem Jahr 18,4 Millionen Menschen
– etwa die Hälfte der Bevölkerung – auf humanitäre Hilfe angewiesen. Es
mangelt an Nahrung, Wasser, Heizmaterial und Medikamenten. Grund sind
die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Fast 60
Prozent der Haushalte in Afghanistan müssten deswegen laut UNOCHA mit noch
weniger Geld zurechtkommen als im Jahr zuvor. Konkret bedeutet das, dass
16,9 Millionen Afghaninnen und Afghanen in diesem Jahr voraussichtlich mit
Hunger und Unterernährung zu kämpfen haben. Hinzu kommt, dass – in
Zeiten der Pandemie – drei Viertel der Bevölkerung in den ländlichen Gegenden
keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen haben.
Besonders betroffen von den Folgen der Corona-Krise sind Frauen, die verstärkt
häuslicher Gewalt ausgesetzt sind.
Für das US-Militär und den Bundeswehreinsatz bedeutete die Corona-
Pandemie bereits im vergangenen Jahr einen beschleunigten Abzug. Die USA
hatten in dem US-Taliban-Abkommen einen Truppenabzug bis Mitte 2021 in
Aussicht gestellt, sollten die Taliban mit der afghanischen Regierung
Friedensgespräche aufnehmen und Sicherheitsgarantien geben. Diese sogenannten
Friedensgespräche werden seit Mitte September 2020 geführt, eine
Waffenruhe lehnen die Taliban aber ab (vgl. Spiegel Online, Biden-Regierung will
Abkommen mit den Taliban prüfen, 23. Januar 2021; Junge Welt, Aktionismus in
Washington, 25. Januar 2021). Die USA haben, wie im November 2020,
angekündigt, in der letzten Amtswoche von Präsident Donald Trump rund 2 000
US-Soldatinnen und US-Soldaten aus Afghanistan abgezogen und damit die
Truppenstärke auf 2 500 Soldatinnen und Soldaten reduziert (vgl. USA ziehen
2 000 Soldaten aus Afghanistan ab, Spiegel Online, 15. Januar 2021). Seit
dem Amtsantritt des neuen US-Präsidenten, Joseph Biden, steht der US-
Truppenabzug auf dem Prüfstand. Laut einer Mitteilung der US-Regierung hat
der Sicherheitsberater Jake Sullivan dies seinem afghanischen Kollegen
Hamdullah Mohib mitgeteilt. Untersucht werden soll, inwieweit sich die Taliban an
ihre vor rund einem Jahr gegebenen Versprechen halten, insbesondere, ob die
Taliban ihre Verbindungen zu terroristischen Gruppen beendet, die Gewalt in
Afghanistan reduziert und sich auf ernsthafte Friedensverhandlungen mit der
afghanischen Regierung eingelassen haben (vgl. Spiegel Online, Biden-
Regierung will Abkommen mit den Taliban prüfen, 23. Januar 2021; Junge
Welt, Aktionismus in Washington, 25. Januar 2021). Nach Reuters-Angaben
planen die internationalen Truppen auch nach Ende April 2021, der im US-
Taliban-Abkommen festgelegten Deadline für einen Truppenabzug, in dem
Land zu verbleiben. Das weitere Vorgehen soll in einem Treffen der NATO-
Verteidigungsministerinnen und NATO-Verteidigungsminister im Februar
besprochen werden (vgl. Reuters, Foreign troops to stay in Afghanistan beyond
May deadline – NATO sources, 1. Februar 2021). Die Taliban drohen
gleichzeitig mit „großem Krieg“ (vgl. Tagesschau, Taliban drohen mit „großem
Krieg“, 6. Februar 2021).
Die Fragestellenden sehen die Bundesregierung in der Verantwortung der
Öffentlichkeit, eine Bilanz des Krieges in Afghanistan vorzulegen und über die
Abzugspläne der Bundeswehr Auskunft zu geben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Frage 44 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder
eines ihrer Länder nachteilig sind, entsprechend einzustufen. In der Antwort zu
Frage 44 sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der
nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders
schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe hätte nachteilige
Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit und somit auf die künftige
Auftragserfüllung der Nachrichtendienste. Würden in der Konsequenz eines
Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder
wesentlich zurückgehen, entstünden Informationslücken mit negativen
Folgewirkungen für die Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik
Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland.
Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der
VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
Die Beantwortung der Fragen 17 und 19 kann aus Gründen des Staatswohls
nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso
schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen
Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse
würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die
Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Sie
kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein.
Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der
VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft.**
Die Beantwortung der Fragen 29 und 33 erfolgt in der VS Einstufung „VS –
Geheim“**. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste
des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen
Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Dies gilt im besonderen
Maße in Krisenregionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen
Partnern. In den Antworten zu den Fragen 29 und 33 sind Auskünfte enthalten, die
unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit
mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche
Bekanntgabe hätte unmittelbar nachteilige Konsequenzen für die
vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dies würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem
Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationserlangung und damit der Gewinnung von Erkenntnissen führen, die von
außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik
Deutschland sind. Würden aufgrund eines Vertrauensverlustes Informationen von
ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden
signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit
* Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
** Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Vertraulich“ und „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im
Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Für die
Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes wäre dies eine erhebliche
Beeinträchtigung. Eine offene Beantwortung könnte die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland gefährden und ihren Interessen schweren Schaden zufügen.
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Corona-Pandemie
in Afghanistan ausbreitet, und wie sie sich auf die humanitäre Situation
der afghanischen Bevölkerung auswirkt?
Die COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen haben laut dem Büro der
Vereinten Nationen (VN) für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten
(OCHA) in allen Sektoren nochmals zu einer erheblichen Verschärfung der
humanitären Lage geführt. Sie ist durch bewaffnete Konflikte,
Binnenvertreibungen, Flüchtlingsbewegungen sowie die Folgen regelmäßig auftretender
Naturkatastrophen wie Dürren, Überschwemmungen und Erbeben ohnehin bereits
prekär. Die Zahl der Bedürftigen hat gegenüber dem Vorjahr von 14,5 auf
18,4 Millionen Menschen zugenommen. Der humanitäre Bedarf stieg gemäß
OCHA von 611,8 Mio. US-Dollar im Jahr 2019 auf 1,3 Mrd. US-Dollar in
diesem Jahr.
59 Prozent der Haushalte verfügen nach Auskunft des
Welternährungsprogramms (WEP) über ein gegenüber dem Vorjahr vermindertes Einkommen. In
Folge des allgemeinen Wirtschaftsabschwungs kam es zu einem Wegfall von
Einkommensmöglichkeiten, insbesondere im informellen Sektor. Hunger und
Unterernährung haben als Folge der COVID-19-Pandemie besonders
zugenommen.
Die aktuelle Entwicklung der COVID-19-Pandemie in Afghanistan kann
auf dem „Coronavirus Disease Dashboard“ der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) abgerufen werden (https://covid19.who.int).
2. Wie sieht die Bundesregierung das afghanische Gesundheitssystem auf
die Corona-Epidemie vorbereitet?
Der Global Health Security Index der Johns Hopkins University analysiert die
Leistungsfähigkeit des afghanischen Gesundheitssystems und ist öffentlich
einsehbar unter https://www.ghsindex.org/country/afghanistan/). Demnach zählt
Afghanistan zur Gruppe der am schlechtesten auf die Pandemie vorbereiteten
Länder. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 3b verwiesen.
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Vereinten Nationen, nach
der Afghanistan allein für die Pandemieeindämmung im Frühjahr 2020
mehr als 100 Mio. US-Dollar benötigte?
a) Wenn nein, warum nicht, und welche eigenen Einschätzungen nimmt
die Bundesregierung vor?
b) Wenn ja, inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung an der
benötigten Hilfe?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung stützt sich bei der Beurteilung des humanitären Bedarfs
auf die Bedarfsermittlungen der internationalen Organisationen, allen voran der
VN. Der humanitäre Bedarfsplan der VN für Afghanistan für das Jahr 2020 hat
den für die Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Afghanistan
maßgeblichen humanitären Bedarf auf 396 Mio. US-Dollar für das Jahr 2020 beziffert.
Den Bedarf 2021 schätzt OCHA (Humanitarian Response Plan 2021) auf
1,3 Mrd. US-Dollar.
Die Bundesregierung trägt mit verschiedenen Instrumenten zu Maßnahmen zur
Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Afghanistan bei.
So wurden aus Mitteln der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Jahr
2020 humanitäre Projekte in Afghanistan im Gesamtvolumen von 29,4 Mio.
Euro finanziert, darunter Projekte von Nichtregierungsorganisationen speziell
zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie im Gesamtvolumen von 3,7 Mio.
Euro. Darüber hinaus wurde in laufenden humanitären Projekten von
Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen ein Teil der
Projektmittel zugunsten von Maßnahmen zur Pandemieeindämmung umgewidmet,
beispielsweise für Hygienekits und Sensibilisierungskampagnen.
Um angesichts der hohen Volatilität der Bedarfsentwicklungen möglichst
effektiv und effizient zu helfen, gewährt das Auswärtige Amt den internationalen
Organisationen bei der Verwendung der Mittel, die für die Eindämmung der
COVID-19-Pandemie in Afghanistan verwendet worden sind, große
Flexibilität.
Darüber hinaus finanziert das Auswärtige Amt 2021 in Afghanistan
Maßnahmen mit COVID-19-Bezug aus dem Bereich der Krisenprävention,
Stabilisierung und Konfliktnachsorge mit 5,7 Mio. Euro. Im Mittelpunkt standen dabei
Kapazitätssteigerungen von Krankenstationen zur Testung und Behandlung von
COVID-19-Infizierten, die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung
und Desinfektionsmittel sowie Sensibilisierungskampagnen.
Das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) konzentriert sich in Afghanistan auf die Abfederung der
soziökonomischen Folgen der COVID-19-Pandemie. Dazu wurde der „Afghan Credit
Guarantee Foundation“ (ACGF) ein Zuschuss von 15 Mio. Euro aus Mitteln der
finanziellen Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt. Die ACGF kann damit
Kreditgarantien an besonders von der COVID-19-Pandemie betroffene kleinste,
kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) vergeben. Unternehmen, welche zur
Bewältigung der Krise beitragen können (z. B. im Gesundheitssektor), werden
besonders berücksichtigt. Darüber hinaus helfen mehrere bestehende Vorhaben
der technischen Zusammenarbeit über kleinere Aufstockungen und/oder
Umsteuerung von Mitteln KKMU dabei, sich an die veränderten
Marktbedingungen unter COVID-19 anzupassen. Zudem unterstützen sie die
Aufklärungsarbeit zu COVID-19.
4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ernährungssituation der
afghanischen Bevölkerung, und gibt es Fälle von Mangel- und
Unterernährung (bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln und vergleichend
für vor Ausbruch der Corona-Pandemie und für die aktuelle Situation
angeben)?
Zur Ernährungssituation wird auf die Integrated Food Security Phase
Classification (IPC) verwiesen (http://www.ipcinfo.org/), die von verschiedenen
internationalen Akteuren wie dem Welternährungs-programm (WEP) oder dem
Weltkinderhilfswerk (UNICEF) erstellt wird. Darüber hinaus wird auf die
jährlich veröffentlichten Statistiken der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) verwiesen (http://www.fao.org/documents/c
ard/en/c/ca9692en).
a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Nahrungsmittelpreise, gemessen prozentual am Nettohaushaltseinkommen (bitte
Stand vor der Corona-Pandemie und seit der Corona-Pandemie
angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Daten vor.
b) Beteiligt sich die Bundesregierung mit Hilfen an Programmen des
Welternährungsprogrammes, die infolge der Corona-Pandemie in dem
Land nötig geworden sind (wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum
nicht)?
Aus den Kernbeiträgen 2019 und 2020 des BMZ an das WEP sind insgesamt
12 Mio. Euro nach Afghanistan geflossen. Im Jahr 2020 hat die
Bundesregierung zudem aus Mitteln der humanitären Hilfe Projekte des WEP in
Afghanistan mit 1,4 Mio. Euro unterstützt. Hinzu kommen die unter der Antwort zu den
Fragen 3 bis 3b aufgeführten humanitären Sondermittel aus dem ersten
Nachtragshaushalt, von denen das WEP global 70 Mio. Euro erhalten hat. Davon
entfallen nach Auskunft des WEP bislang mindestens 2,3 Mio. Euro auf
Maßnahmen in Afghanistan.
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Bevölkerung mit Zugang zu sicherem Trinkwasser (bitte ggf. regional
unterscheiden und vergleichend für vor Ausbruch der Corona-Pandemie und für die
aktuelle Situation angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Großen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/16274 verwiesen. Zu
Unterschieden in regionaler Hinsicht sowie vor und nach der Corona-Pandemie
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Bevölkerung mit Zugang zu sanitärer Grundversorgung (bitte ggf. regional
unterscheiden und vergleichend für vor Ausbruch der Corona-Pandemie und
für die aktuelle Situation angeben)?
Verlässliche Daten zur aktuellen sanitären Versorgung in Afghanistan liegen
der Bundesregierung nicht vor. Für das Jahr 2017 geben die
Weltgesundheitsorganisation und das VN-Kinderhilfswerk an, dass der Bevölkerungsanteil mit
Zugang zu sanitärer Grundversorgung 43 Prozent beträgt (in der Stadt beträgt
dieser Anteil 62,3 Prozent und auf dem Land 37 Prozent; siehe https://washda-
ta.org/data/household).
7. Inwiefern wird die Bundeswehr aufgrund der Corona-Pandemie früher
als geplant aus Afghanistan abgezogen, welche konkreten Pläne und
Zeithorizonte liegen dazu für welche Truppenteile vor (bitte einzeln
auflisten und mit möglicherweise ursprünglichen Abzugsplänen
vergleichen)?
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Bundeswehr aufgrund der
COVID-19-Pandemie vorzeitig aus ihrem Einsatz in Afghanistan
herauszulösen.
8. Plant die Bundesregierung die Beendigung des Bundeswehreinsatzes in
Afghanistan, wenn ja, für wann, wenn nein, warum nicht (bitte für
Truppenteile einzeln auflisten und mit detailliertem Zeitplan angeben)?
Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2021 die Fortsetzung der Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute
Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen
nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan beschlossen. Der
Deutsche Bundestag hat der Verlängerung des Afghanistan-Mandates am 25. März
2021 auf Antrag der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/26916)
zugestimmt. Es ist Ziel der Bundesregierung, das militärische Engagement in
Afghanistan verantwortungsvoll und geordnet zu beenden.
Eine Anpassung des militärischen Engagements würde innerhalb der NATO
konsentiert erfolgen. Aktuell gelten für die Mission Resolute Support
unverändert der Operationsplan der Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO),
die Beschlusslage des Nordatlantikrates sowie das NATO-Afghanistan-
Streitkräfte-Aufenthaltsabkommen („Agreement between NATO and Afghanistan on
the Status of NATO Forces“).
9. Sieht die Bundesregierung einen Verbleib der Bundeswehr in
Afghanistan auch nach einem Abzug des Großteils der Soldatinnen und Soldaten
vor, wenn ja, inwiefern, und warum (bitte detaillierten Zeitplan
angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Abzugspläne der
Partnerländer in Afghanistan vor (bitte einzeln für jedes an dem NATO-
geführten Einsatz Resolute Support auflisten)?
11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Pläne zum
Verbleib oder Abzug der NATO-Partner aus Afghanistan auch nach Ende
April 2021 vor?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
In der Allianz gilt unverändert der Grundsatz „in together, out together“. Die
Rückverlegungen entsendender Nationen sind im Rahmen der Allianz
abgestimmt.
12. Wie stellt sich die künftige Afghanistan-Strategie der NATO nach Ende
April 2021 dar?
Die NATO-Beschlusslage bezüglich der „Resolute Support Mission“ (RSM),
nach der Alliierte und Partner sowohl in Kabul als auch in den Regionen
weiterhin Afghanische Sicherheitskräfte ausbilden, beraten und unterstützen, gilt
unverändert weiter bis zu einer neuen gemeinsamen Entscheidung im Bündnis.
Das weitere Engagement der NATO in Afghanistan ist derzeit Gegenstand
intensiver Beratungen.
13. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Überprüfung der US-
Abzugspläne bis Mitte 2021 durch die neue US-Regierung vor, und
welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Der von der US-Regierung derzeit durchgeführte Überprüfungsprozess
(„Review“) zum US-Taliban-Abkommen und seiner Einhaltung durch die Taliban
dauert noch an.
14. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten nach Berechnungen oder nach
Kenntnis der Bundesregierung für den Afghanistan-Einsatz seit 2001?
a) Welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland für den
unmittelbaren Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan und welche
Kosten sind bisher insgesamt für die Stationierung der Bundeswehr
in Afghanistan entstanden (bitte einzeln nach Einsatzmandat, RS,
TAAC, ISAF, OEF aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet.
Für die Beteiligung der Bundeswehr an den Einsätzen „International Security
Assistance Force“ (ISAF), „Operation Enduring Freedom“ (OEF) und RSM in
Afghanistan wurden durch den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) von 2001 bis zum 31. Dezember 2020 insgesamt rund
12,2 Mrd. Euro an einsatzbedingten Zusatzausgaben geleistet:
Haushaltsjahr Ausgaben in Millionen Euro (kaufmännisch gerundet)OEF ISAF RS Gesamt
2001 5,0 5
2002 315,7 306,2 622
2003 219,2 383,3 603
2004 131,0 337,5 469
2005 97,1 377,3 474
2006 100,9 500,8 602
2007 50,0 515,3 565
2008 54,2 536,3 591
2009 47,8 738,7 787
2010 55,4 1.081,8 1.137
2011 1.278,8 1.279
2012 1.206,5 1.207
2013 877,3 877
2014 642,3 642
2015 146,5 304,9 451
2016 91,1 285,6 377
2017 25,0 317,5 343
2018 5,2 339,0 344
2019 5,1 381,9 387
2020 3,6 390,4 394
Gesamt 1.076 9.059 2.020 12.156
Die deutschen anteiligen Ausgaben für TAAC (Train Advise and Assist
Command) North sind in der obigen Aufstellung enthalten.
Eine separate Darstellung von Stationierungskosten der Bundeswehr in
Afghanistan kann aufgrund fehlender Abgrenzungskriterien nicht erfolgen. Alle
einsatzbedingten Zusatzausgaben in Afghanistan sind in der obigen Aufstellung
enthalten.
Weitere Angaben können darüber hinaus dem jährlichen Bericht des BMVg
über die Zusatzausgaben für Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang
mit internationalen Einsätzen an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages entnommen werden.
b) Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung allen anderen
am Afghanistan-Krieg beteiligten Ländern entstanden (bitte einzeln
nach Land und nach Einsatzmandat aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind keine Angaben zu den Kosten der anderen
beteiligten Länder bekannt.
c) Welche Mittel wurden bisher von den OEF-, ISAF- und RS-
Truppenstellerstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung zur Finanzierung
ihrer militärischen Strukturen in Afghanistan bereitgestellt, und
welcher Anteil daran wurde von der Bundesrepublik Deutschland
bestritten (bitte nach Land und Einsatzmandat aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 14 bis 14b verwiesen.
d) In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung die OEF-,
ISAF- und RS-Truppenstellerstaaten Entschädigungen für verletzte
oder getötete Personen oder beschädigte Gebäude gezahlt, und
welchen Anteil daran hat die Bundesrepublik Deutschland übernommen?
Zur Höhe der Entschädigungszahlungen liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
15. Welche Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2001 für
humanitäre Hilfe im Rahmen des Afghanistan-Krieges seitens der
Bundesrepublik Deutschland und der anderen am Afghanistan-Krieg
beteiligten Länder aufgebracht, und an wen gingen diese Mittel (bitte Land,
Höhe und Jahr einzeln angeben)?
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Afghanistan-Engagements von 2001
bis 2020 insgesamt rund 425 Mio. Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe
bereitgestellt. Schwerpunkte der deutschen humanitären Hilfe waren dabei die
Bereiche Binnenvertriebene und Rückkehrer, Ernährungssicherung, Wasser-,
Sanitär und Hygieneversorgung (WASH), Unterkunft, Schutz und Gesundheit
sowie humanitäre Katastrophenvorsorge. Darüber hinaus unterstützt
Deutschland Projekte des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens und der
Minenopferfürsorge.
Die Bundesregierung setzt die humanitäre Hilfe über Projektförderungen
bewährter Partner (VN-Organisationen, Rotkreuz-Rothalbmondgesellschaften
und Nichtregierungsorganisationen) um. Im Afghanistan-Kontext gehörten
dazu im angefragten Zeitraum:
Das VN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), OCHA, WEP, die Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die Internationale
Organisation für Migration (IOM), das VN-Kinderhilfswerk (UNICEF), der
Minenräumungsdienst der Vereinten Nationen (UNMAS), das Internationale
Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die
Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRK),
ADRA Deutschland e.V., Aktion gegen den Hunger, Arbeiter-Samariter-Bund
Deutschland e.V., Ärzte der Welt e.V., CARE Deutschland-Luxemburg e.V.,
Danish Demining Group, Caritas International, Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ), Deutsche Welthungerhilfe e.V.
(DWHH), Diakonie Katastrophenhilfe, HALO Trust, Hammer Forum e.V.,
Handicap International e.V., HELP – Hilfe zur Selbsthilfe e.V., International
Rescue Committee, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Malteser International e.V.,
Medica Mondiale, medico international e.V., Nehemia Christliches Hilfswerk e.
V., OXFAM Deutschland e. V., Save the Children Deutschland e.V., Terre des
hommes Deutschland e.V. und World Vision Deutschland e.V. Darüber hinaus
wurde auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) mit der
Durchführung von Projekten beauftragt.
Aufführung nach Fördermittelsumme pro Jahr in Euro:
2001 32.238.490
2002 35.613.939
2003 17.463.574
2004 15.173.090
2005 17.139.978
2006 14.957.133
2007 20.461.547
2008 29.446.646
2009 23.735.311
2010 22.014.560
2011 19.670.127
2012 17.247.947
2013 9.505.599
2014 7.359.730
2015 17.416.208
2016 38.425.294
2017 21.392.690
2018 19.410.386
2019 20.785.283
2020 26.469.130
Summe 425.926.663
Zum Umfang und der Verwendung von humanitären Hilfsleistungen anderer
Geber verfügt die Bundesregierung über keine verlässliche Datengrundlage.
16. Wie hoch ist die Gesamtsumme der von Deutschland in Afghanistan
verausgabten Mittel der Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA)
seit 2001 (bitte nach Jahr und Höhe aufschlüsseln)?
Es wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwiesen (https://stats.
oecd.org). Die von der OECD geprüften Daten zu den Mitteln der Öffentlichen
Entwicklungsleistungen für 2020 werden voraussichtlich Anfang 2022 in der
OECD-Datenbank veröffentlicht.
17. Wie viel Prozent Afghanistans befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig unter der Kontrolle der Regierungskräfte, in
welchen Gebieten gibt es eine vermehrte Aktivität von „Aufständischen“
(von welchen), in welchen Gebieten ist die Kontrolle durch die Vertreter
der afghanischen Regierung nicht möglich?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage in Afghanistan
aktuell und im Vergleich zu 2001 (bitte begründen)?
Im Jahr 2001 verfügte die Bundesrepublik Deutschland über keine permanente
Präsenz in Afghanistan. Daher liegen der Bundesregierung keine eigenen
belastbaren Erkenntnisse über die damalige Sicherheitslage vor, die als Grundlage
für einen Vergleich mit der heutigen Sicherheitslage herangezogen werden
könnten. Jedoch drohten der Bevölkerung jederzeit willkürlich Misshandlung
und schwere Menschenrechtsverletzungen. Zudem bot Afghanistan Strukturen
des internationalen Terrorismus Rückzugsräume.
Darüber hinaus wird auf die wöchentliche Unterrichtung des Parlaments über
die Lage in den Einsatzgebieten verwiesen.
19. Wie viele Aufständische sind nach Kenntnis der Bundesregierung
weiterhin aktiv im Kampf gegen die Sicherheitskräfte der Zentralregierung in
Kabul oder gegen lokale Machthaber (bitte nach Provinz, Name der
aufständischen Gruppierung und Namen ihrer jeweiligen Anführerin bzw.
ihres jeweiligen Anführers aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
20. Mit welchen Gruppierungen war die Bundeswehr bisher in ihrem
Verantwortungsbereich konfrontiert, und wie viele bewaffnete Kämpfer
gehörten diesen nach ihrer Kenntnis an (bitte einzeln nach Jahren
aufschlüsseln)?
Im Verantwortungsbereich der Bundeswehr agierten die Taliban, Al-Qaida,
Islamischer Staat sowie diverse kleinere Gruppierungen, die jedoch zum größten
Teil den Taliban untergeordnet sind oder in die Taliban-Organisation integriert
wurden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitäre Lage in Afghanistan
aktuell und im Vergleich zu 2001 (bitte begründen)?
Laut OCHA beträgt der humanitäre Bedarf in diesem Jahr 1,3 Mrd. US-Dollar.
18,4 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Die anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen und die daraus
resultierende schwierige Sicherheitslage erschweren zudem die Arbeit der humanitären
Akteure und schränken den humanitären Zugang in weiten Landesteilen ein.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 4 und 18 verwiesen.
22. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die afghanische
Bevölkerung im Jahr 2001 dem Taliban-Regime gegenüber sah, im Jahr
2021 jedoch den Taliban, Warlords, dem sogenannten Islamischen Staat
und internationalen Truppen gegenüber sieht, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Der Konflikt in Afghanistan weist seit mehreren Jahrzehnten eine große
Komplexität mit einer Vielzahl von Akteuren auf. Auch deswegen ist die
Bundesregierung überzeugt, dass der Konflikt in Afghanistan nur politisch gelöst
werden kann, und setzt sich für eine solche Lösung aktiv im Rahmen des
afghanischen Friedensprozesses ein. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 18
verwiesen.
23. Wie viele Luftangriffe wurden seit 2001 durch die internationalen
Truppen auf Afghanistan geflogen (bitte nach Jahren und Opfern
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Warum hat die NATO nach Kenntnis der Bundesregierung die
Veröffentlichung von Daten über Angriffe der Taliban eingestellt, und unterstützt
die Bunderegierung die Einstellung der Veröffentlichung?
Die Freigabe von Meldungen, die über das afghanische
Verteidigungsministerium an RSM gemeldet werden, obliegt der afghanischen Regierung.
25. Wie viele US-Drohnenangriffe gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2001 in Afghanistan, und wie viele Menschen wurden
dabei nach Kenntnis der Bundesregierung in jedem Jahr getötet bzw.
verletzt (bitte nach Regionen, einzelnen Jahren und Opfern aufschlüsseln)?
26. Wie viele US-Drohneneinsätze mit dem Ziel einer sogenannten gezielten
Tötung gab es seit dem Jahr 2001 in Afghanistan (bitte nach Regionen,
einzelnen Jahren und Opfern aufschlüsseln), falls die entsprechenden
Daten nicht erhoben werden sollten, warum nicht?
Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Statistiken über Einsätze bewaffneter
Drohnen US-amerikanischer Streitkräfte in Afghanistan vor.
27. Über welche unbemannten Flugzeuge (unmanned aerial vehicle – UAV)
bzw. Drohnen hat die Bundeswehr in der Vergangenheit seit Beginn ihrer
Beteiligung an den Einsätzen OEF bzw. ISAF verfügt, und über welche
verfügt sie aktuell?
In den angefragten Zeiträumen waren im Deutschen Einsatzkontingent ISAF
folgende UAS (Unmanned Aircraft Systems) der Bundeswehr eingesetzt:
März 2003 bis Februar 2014 UAS LUNA (Luftgestützte Unbemannte
Nahaufklärungs-Ausstattung),
Juli 2009 bis Dezember 2012 UAS KZO (Kleinfluggerät Zielortung),
März 2010 bis Dezember 2014 UAS Heron1,
2003 bis 2014 UAS ALADIN (Abbildende Luftgestützte Aufklärungsdrohne
im Nächstbereich),
2009 bis 2014 UAS MIKADO (Mikroaufklärungsdrohne im Ortsbereich).
Im Deutschen Einsatzkontingent RSM sind eingesetzt:
Seit Januar 2015 UAS Heron1, MIKADO und ALADIN.
28. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des
Afghanistan-Krieges von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von
ISAF, OEF, RS sowie im Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr
2001 getötet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Über die Zahl der konfliktbedingten Opfer des Afghanistankonfliktes von 2001
bis 2006 existieren keine verlässlichen Statistiken. Über die zivilen Opfer der
Kampfhandlungen in Afghanistan veröffentlicht die Unterstützungsmission der
Vereinten Nationen in Afghanistan („United Nations Assistance Mission in
Afghanistan“/UNAMA) seit 2007 Statistiken, die unter folgendem Link einsehbar
sind: https://unama.un missions.org/protection-of-civilians-reports.
29. Wie viele afghanische Sicherheitskräfte und Militärs wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001
im Zuge des Afghanistan-Krieges getötet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10015 verwiesen. Darüber
hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
30. Wie viele Aufständische wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
(auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-
Krieges von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF, RS
sowie im Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 getötet
(bitte nach Jahr und Gruppierung aufschlüsseln)?
31. Wie viele internationale Sicherheitskräfte und Militärs sowie Mitglieder
privater Sicherheitsfirmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
(auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-
Krieges getötet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 30 und 31 werden zusammen beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
32. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des
Afghanistan-Krieges von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von
ISAF, OEF, RS sowie im Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr
2001 verletzt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
33. Wie viele afghanische Sicherheitskräfte und Militärs wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001
im Zuge des Afghanistan-Krieges verletzt (bitte nach Jahr
aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
34. Wie viele Aufständische wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
(auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-
Krieges von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF, RS
sowie im Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 verletzt
(bitte nach Jahr und Gruppierung aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
35. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des
Afghanistan-Krieges von afghanischen Sicherheitskräften und Militärs
verletzt oder getötet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
36. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des
Afghanistan-Krieges von Aufständischen seit dem Jahr 2001 verletzt
oder getötet (bitte nach Jahr und Gruppierung aufschlüsseln)?
Die Fragen 35 und 36 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
37. Wie viele internationale Sicherheitskräfte und Militärs wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001
im Zuge des Afghanistan-Krieges verletzt (bitte nach Jahr
aufschlüsseln)?
Im nationalen Meldewesen werden Militärangehörige anderer Nationen sowie
internationale Sicherheitskräfte nicht berücksichtigt.
In Bezug auf die Datenerhebung zu Verletzten anderer Streitkräfte wird auf
öffentliche Quellen verwiesen, wie etwa die Berichte des US-Sonderinspekteurs
für den Wiederaufbau in Afghanistan, der öffentlich einsehbar ist (www.siga
r.mil).
38. Wie viele afghanische Kinder wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch den Krieg zu Waisen?
39. Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu
Witwen, und wie viele davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung ggf.
Kinder?
40. Wie viele Männer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu
Witwern, und wie viele davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung
ggf. Kinder?
41. Wie viele zivile afghanische Kräfte, die für die Bundeswehr tätig waren
(als Dolmetscher etc.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch
nachrichtendienstliche) seit 2001 getötet (bitte nach Jahr und Funktion
aufschlüsseln)?
42. Wie viele zivile afghanische Ortskräfte, die in Afghanistan für die
Bundeswehr tätig waren (als Dolmetscher etc.) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 verletzt (bitte
nach Jahr und Funktion aufschlüsseln)?
Die Fragen 38 bis 42 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor.
43. Wie viele zivile afghanische Ortskräfte (und ihre Familie), die in
Afghanistan für die Bundeswehr tätig waren (als Dolmetscher etc.), haben
einen Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland beantragt?
Mit Stand 4. Februar 2021 haben im Rahmen des ressortgemeinsamen
Ortskräfteverfahrens 1 611 Ortskräfte eine individuelle Gefährdung im
Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das Deutsche Einsatzkontingent ISAF
beziehungsweise RSM angezeigt.
a) Wie vielen davon wurde ein Aufenthaltsstatus erteilt, und wie viele
davon leben mittlerweile in Deutschland (bitte nach Jahr und ggf.
Familienangehörigen aufschlüsseln)?
Es wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen. Darüber hinaus wird auf die
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ übermittelte Anlage verwiesen.* Da in
einigen Jahren die Zahlen so gering sind, dass Rückschlüsse möglich sind, die für
die Betroffenen eine Gefährdung der persönlichen Sicherheit bedeuten, werden
die Informationen zum Schutz der Betroffenen daher gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 als
Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestuft“ und separat
übermittelt.*
Jahr Anzahl Aufnahmeversprechen für
Ortskräfte Deutsches Einsatzkontingent ISAF/
Resolute Support
2013 180
2014 265
2015 185
Hinsichtlich der Frage des Aufenthalts in Deutschland liegen keine belastbaren
Statistiken vor, da Einreisen von Ortskräften und ihrer Familienangehörigen
nach Deutschland insgesamt und nicht gesondert nach vorheriger Tätigkeit für
die Bundeswehr erfasst werden.
b) Wie vielen davon wurde kein Aufenthaltsstatus erteilt, und warum
nicht (bitte einzeln nach Jahr, Ablehnungsgrund und ggf.
Familienangehörigen aufschlüsseln)?
Bei insgesamt 929 Ortskräften konnte eine Gefährdung nicht bestätigt werden.
Darüber hinaus wird auf die nachstehende Tabelle wie auch auf die „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ übermittelte Anlage verwiesen.* Da in einigen Jahren
die Zahlen so gering sind, dass Rückschlüsse möglich sind, die für die
Betroffenen eine Gefährdung der persönlichen Sicherheit bedeuten, werden die
Informationen zum Schutz der Betroffenen daher gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 als
Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat
übermittelt.*
Jahr Anzahl Ortskräfte
2014 527
2015 194
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
44. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) besitzt die
Bundesregierung über politisch motivierte Gewalttaten bzw. Racheakte gegen
(auch ehemalige) afghanische Ortskräfte, und um welche Gewalttaten
bzw. Racheakte handelte es sich dabei genau (bitte nach individuellen
Fällen aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
45. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
Binnenflüchtlinge in Afghanistan dar, und um wie viele Menschen handelt
es sich (bitte nach Region aufschlüsseln)?
Die Lage der Binnenflüchtlinge in Afghanistan ist vielerorts prekär. Sie sind
insbesondere von humanitären Notlagen betroffen und gehören zu den Gruppen
in Afghanistan, die die geringste Resilienz aufweisen.
Im Übrigen wird auf die öffentlich einsehbare Berichterstattung des VN-Büros
für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) verwiesen.
46. Wie viele afghanische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen von Resettlement-Programmen aus den
Anrainerstaaten oder unmittelbar aus Afghanistan aufgrund einer
konkreten Gefährdungslage, beispielsweise als sogenannte Ortskräfte, in den
Staaten der EU oder in anderen am Afghanistan-Krieg beteiligten Staaten
aufgenommen (bitte nach Staaten und Jahr getrennt aufführen)?
Aufnahmen afghanischer Staatsangehöriger im Rahmen von Resettlement-
Programmen aus den Anrainerstaaten oder unmittelbar aus Afghanistan sind
nicht erfolgt.
Von 2013 bis einschließlich Januar 2021 wurde insgesamt 3 540 afghanischen
Staatsangehörigen von deutschen Behörden eine Aufnahmezusage erteilt.
Die Aufschlüsselung nach Jahren kann der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden. Darüber hinaus wird auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
übermittelte Anlage verwiesen.* Da in einigen Jahren die Zahlen so gering sind,
dass Rückschlüsse möglich sind, die für die Betroffenen eine Gefährdung der
persönlichen Sicherheit bedeuten, werden die Informationen zum Schutz der
Betroffenen daher gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 als Verschlusssache „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.*
Jahr der Aufnahme erteilte Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige
2013 208
2014 1.409
2015 1.584
2016 176
Ob und inwieweit Aufnahmen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union oder anderen in Afghanistan bei der NATO-Mission Resolute Support
beteiligten Staaten erfolgen bzw. erfolgt sind, ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
47. Wie viele Afghaninnen und Afghanen wurden seit dem Jahr 2001 aus der
Bundesrepublik Deutschland in welche Länder abgeschoben (bitte
getrennt nach Jahr, Kindern, Frauen, Männern und Menschen über 60
Jahre, Bundesländern sowie Zielstaaten aufführen)?
In den Kalenderjahren 2001 bis 2020 wurden insgesamt 5085 afghanische
Staatsangehörige aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben, davon
1497 nach Afghanistan. Statistische Angaben zum Jahr 2021 liegen derzeit
noch nicht vor. Die einzelnen Angaben können Anlage 1* entnommen werden.
48. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem US-Taliban-
Abkommen insbesondere auch im Hinblick auf einen dauerhaften Frieden in
Afghanistan, einen landesweiten Waffenstillstand und die ausgeklammerte
künftige Verteilung der politischen Macht bzw. der Einbindung der
Taliban in das politische System Afghanistans, und befürwortet sie das US-
Taliban-Ab-kommen?
a) Sind nach Einschätzung der Bundesregierung in dem US-Taliban-
Abkommen die Interessen der Konfliktparteien in Afghanistan
ausreichend berücksichtigt worden?
b) Eröffnet nach Einschätzung der Bundesregierung das US-Taliban-
Abkommen eine nachhaltige Friedensperspektive für Afghanistan,
wenn ja, inwiefern, wenn nein, bitte begründen?
c) Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der
Bundesregierung zu Gefangenenaustauschen zwischen den Taliban und der
afghanischen Regierung vor, und wie bewertet die Bundesregierung
diese?
Die Fragen 48 bis 48c werden zusammen beantwortet.
Bei dem Abkommen zwischen den USA und den Taliban vom 29. Februar
2020 handelt es sich um eine politische Absichtserklärung zwischen den beiden
genannten Parteien. Das Abkommen sieht vor Beginn von Verhandlungen die
Entlassung von 5 000 gefangenen Taliban und die Freilassung von 1 000 von
den Taliban gefangen gehaltenen afghanischen Sicherheitskräften vor. Dieser
Gefangenenaustausch wurde den Angaben beider Parteien zufolge vor dem
Beginn der Verhandlungen am 12. September 2020 abgeschlossen. Das
Abkommen sieht darüber hinaus die Entlassung weiterer inhaftierter Taliban vor. Die
Entscheidung hierüber obliegt den afghanischen Behörden und Institutionen.
Das Abkommen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Chance für
den Einstieg in einen voraussichtlich langwierigen und komplexen
Verhandlungsprozess ermöglicht, dessen Inhalt, Verlauf und Ergebnis in den Händen
der afghanischen Konfliktparteien liegen.
49. Sieht die Bundesregierung das US-Taliban-Abkommen aufgrund der
aktuellen Prüfung der USA und der Ankündigung der Taliban, das
Abkommen neu zu bewerten, sollten die US-Truppen nicht wie zugesagt im
April 2021 abziehen, in Gefahr, und wie bewertet sie diese Situation,
insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Taliban mit „großem Krieg“
drohen?
Die Bundesregierung verfolgt die aktuellen Entwicklungen um das US-Taliban-
Abkommen aufmerksam, beteiligt sich jedoch nicht an Spekulationen über den
Ausgang des US-Überprüfungsverfahrens oder über mögliche Reaktionen da-
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
rauf. Ergänzend wird auf den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung
des Afghanistan-Mandats (Bundestagsdrucksache 19/26916) verwiesen, dem
der Deutsche Bundestag am 25. März 2021 zugestimmt hat.
50. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der angekündigten
Reduzierung der US-Truppen auf 2 500 Soldatinnen und Soldaten?
Der Bundesregierung sind zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren
Truppenreduktionspläne der USA bekannt. Die neue US-Regierung hat versichert, bis auf
weiteres die missionsrelevanten Fähigkeiten für die RSM bereitzustellen,
wodurch auch das deutsche militärische Engagement weiter fortgesetzt werden
kann.
51. Welche Zukunftsperspektive und welche Friedensperspektive in
welchem Zeitraum sieht die Bundesregierung für Afghanistan, auch unter
Berücksichtigung des aktuell weiterhin hohen Gewaltlevels?
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass eine Lösung des Konflikts in
Afghanistan nur auf dem Verhandlungsweg möglich ist. Vor diesem Hintergrund
unterstützt die Bundesregierung den laufenden Verhandlungsprozess in Doha/
Katar. Dies umfasst auch Bemühungen um eine Reduzierung der Gewalt.
Der Verlauf des Verhandlungsprozesses wird maßgeblich von den afghanischen
Konfliktparteien bestimmt. Belastbare Aussagen über die Dauer und mögliche
Ergebnisse dieses Prozesses können nicht gemacht werden.
Im Übrigen wird auf den Bericht der Bundesregierung zur Unterstützung des
Friedensprozesses in Afghanistan vom Februar 2020 verwiesen.
52. Welche Kräfte müssen nach Ansicht der Bundesregierung in
Friedensverhandlungen involviert werden?
a) Auf Seiten der afghanischen Regierung?
b) Auf Seiten der sogenannten Aufständischen?
c) Auf Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen bzw.
Nichtregierungsorganisationen?
d) Von Seiten der Nachbarstaaten?
Die Fragen 52 bis 52d werden gemeinsam beantwortet.
Die Entscheidung über Struktur und Zusammensetzung der Verhandlungen
obliegt den afghanischen Konfliktparteien.
Nach Auffassung der Bundesregierung sollten alle Teile der afghanischen
Gesellschaft in angemessener Weise an dem Friedensprozess beteiligt werden,
beziehungsweise repräsentiert sein. Dies gilt insbesondere für Frauen, ethnische
und religiöse Minderheiten sowie junge Menschen. Die Unterstützung der
Nachbarstaaten ist nach Ansicht der Bundesregierung von großer Bedeutung
für einen erfolgreichen Friedensprozess.
Im Übrigen wird auf den Bericht der Bundesregierung zur Unterstützung des
Friedensprozesses in Afghanistan vom Februar 2020 verwiesen.
53. Zwischen welchen Konfliktparteien muss nach Ansicht der
Bunderegierung ein Friedensabkommen in Afghanistan geschlossen werden, um
nachhaltigen und dauerhaften Frieden in dem Land zu gewährleisten?
Der Konflikt in Afghanistan kann nach Ansicht der Bundesregierung nur
politisch und durch Verhandlungen zwischen den afghanischen Akteuren gelöst
werden.
54. Sollen, und wenn ja, inwiefern, die Taliban nach Ansicht der
Bundesregierung in Zukunft in das politische System Afghanistans eingebunden
werden?
Eine Einigung über das politische System Afghanistans obliegt den
afghanischen Konfliktparteien.
Nach Ansicht der Bundesregierung sind Grundprinzipen im Bereich
Menschenrechte, insbesondere die Rechte von Frauen, Pressefreiheit, rechtsstaatliche
Verfahren und eine verfassungsmäßige Ordnung Voraussetzungen für
langfristige Stabilität in Afghanistan.
55. Ermittelt der Internationale Strafgerichtshof nach Kenntnis der
Bundesregierung wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan, wenn ja,
unterstützt die Bundesregierung diese Ermittlungen, wenn nein, warum
nicht?
Die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs hat am 5. März 2020
die Aufnahme förmlicher Ermittlungen zur „Situation Afghanistan“
bekanntgegeben. Die Bundesregierung arbeitet mit dem Internationalen Strafgerichtshof
und seiner Anklagebehörde insbesondere in Fragen der Rechtshilfe eng und
vertrauensvoll zusammen.
56. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den mehr als 600
eingereichten Fällen, in denen dem Internationalen Strafgerichtshof gegenüber
Klage vorgebracht wurde (vgl. Keine Ermittlungen gegen USA,
Tagesschau, 13. April 2019)?
Den Tatsachenvortrag Dritter behandelt die unabhängige Anklagebehörde
vertraulich und berücksichtigt diesen im Rahmen ihrer Ermittlungen.
57. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen der am
Afghanistan-Krieg seit 2001 beteiligten Länder zur Untersuchung von
Kriegsverbrechen in Afghanistan, wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum
nicht?
58. Setzt sich die Bundesregierung für eine Untersuchung möglicher
Kriegsverbrechen in Afghanistan ein, wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 57 und 58 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof als
wichtigstes Element im Kampf gegen Straflosigkeit. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 55 verwiesen.
59. Inwiefern evaluiert die Bundesregierung den Afghanistan-Einsatz seit
2001?
60. Plant die Bundesregierung, der Öffentlichkeit eine umfassende
Gesamtbilanz des Afghanistan-Einsatzes vorzulegen?
Wenn ja, inwiefern, und wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 59 und 60 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung unterzieht ihre Aktivitäten in Afghanistan einer stetigen
Prüfung und führt entsprechende Anpassungen des Engagements regelmäßig
durch. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, im Jahr 2022 eine
ressortgemeinsame strategische Evaluierung des zivilen Engagements in
Afghanistan anzustoßen. Zudem wird die Bundesregierung bei einer Beendigung des
militärischen Engagements Deutschlands in Afghanistan einen
Abschlussbericht vorlegen.
61. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Folgen der durch
den Krieg zugefügten Schäden auf die zivile Wirtschaft Afghanistans
insgesamt?
62. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durch den Krieg
zugefügten Schäden in der Landwirtschaft?
63. Wie viele Fabriken und Betriebe wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2001 in Afghanistan privatisiert?
64. Wie viele davon von US-Firmen, und wie viele von deutschen Firmen?
65. Wie viele deutsche Unternehmen sind aktuell nach Kenntnis der
Bundesregierung in Afghanistan aktiv?
Die Fragen 61 bis 65 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Statistiken vor.
66. Welche Beiträge hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zum
Aufbau der Infrastruktur geleistet (Straßen- und Schienenbau,
Wohnungsbau, Bau von Schulen und Krankenhäusern), und wonach bemisst
bzw. wie evaluiert die Bundesregierung den tatsächlichen Nutzen der
Projekte (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Für die deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit und Stabilisierung
sind im Zeitraum 2010 bis 2020 folgende Beiträge zu Straßenbau,
Wohnungsbau, Bau von Schulen und Krankenhäusern erfasst (aufgrund laufender
Nacherfassung einzelner Projektdaten sind die tatsächlichen Beiträge in einigen
Kategorien höher als nachfolgend angegeben):
Straßen- und Brückenbau
Straßen insgesamt [km] 1440
Davon Neubau asphaltierte Straßen [km] 332,3
Davon Erneuerung asphaltierter Straßen [km] 437
Davon Neubau von Schotter-/Nebenstraßen [km] 183,8
Davon Erneuerung von Schotter-/Nebenstraßen [km] 486,8
Brücken insgesamt [Länge in m] 2390
Davon Neubau [Länge in m] 1340
Davon Erneuerung [Länge in m] 1050
Wohnungsbau
Notunterkünfte (Shelter) 1497
Schulen
Grundschulen (neu errichtet) 132
Grundschulen (erneuert) 38
Weiterführende Schulen (neu errichtet) 124
Weiterführende Schulen (erneuert) 38
Berufsschulen (neu errichtet) 23
Berufsschulen (erneuert) 40
Universitätsgebäude (neu errichtet) 14
Universitätsgebäude (erneuert) 4
Krankenhäuser
Krankenhäuser & Gesundheitszentren insgesamt 85
Davon Neubauten 51
Davon Erneuerung 34
Weitere Beiträge zu den genannten Infrastrukturkategorien wurden durch
Einzahlungen in Fonds wie den „Afghanistan Reconstruction Trust Fund“
gemeinsam mit anderen Gebern geleistet.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9, 11,
13 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/8031 verwiesen.
67. Welche weiteren Aufbauhilfen für Afghanistan sieht die
Bundesregierung in welchem Zeitrahmen vor?
Auf der Afghanistan Geberkonferenz 2020 kündigte Bundesaußenminister
Maas eine finanzielle Zusage für das Jahr 2021 in Höhe von bis zu 430 Mio.
Euro sowie für die darauffolgenden drei Jahre (2022 bis 2024) einen Beitrag
auf vergleichbarem Niveau an. Dieser Beitrag ist abhängig vom Stand der
Umsetzung der im „Afghanistan Partnership Framework“ sowie im „Afghanistan
National Peace and Development Framework“ vereinbarten Reformziele.
Insbesondere die Achtung von Menschenrechten, einschließlich der Rechte von
Frauen und Minderheiten, die Integrität des Staates, eine gute
Regierungsführung und effektive Korruptionsbekämpfung bleiben Voraussetzungen des
deutschen Engagements.
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ISSN 0722-8333]
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