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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Afghanistan-Krieg: Bilanz und Perspektive

(insgesamt 67 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/2675217.02.2021

Der Afghanistan-Krieg: Bilanz und Perspektive

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE. Der Afghanistan-Krieg: Bilanz und Perspektive Zuletzt im März 2020 hat der Deutsche Bundestag der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz „Resolute Support“ (RS) für „die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan“ zugestimmt. Deutschland hat u. a. als sogenannte Rahmennation die Führung eines der fünf regionalen Kommandos im Norden Afghanistans übernommen (Train Advise Assist Command North, TAAC). RS hat im Januar 2015 den NATO- geführten ISAF-Einsatz abgelöst, im Rahmen dessen der Deutsche Bundestag erstmals am 22. Dezember 2001 ein Mandat für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im Rahmen der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) (Bundestagsdrucksache 14/7930) erteilt hat. Zuvor hatte am 16. November 2001 der Deutsche Bundestag auf Antrag der rot-grünen Bundesregierung die militärische Beteiligung an der Operation ENDURING FREEDOM (OEF) (Bundestagsdrucksache 14/7296) beschlossen. Seit Beginn der Mission wurden das Einsatzgebiet des deutschen ISAF-Kontingents, dessen Kompetenzen und dessen Umfang schrittweise und kontinuierlich ausgeweitet. Als einzige Fraktion stimmte die damalige PDS von Beginn an gegen das OEF- und das ISAF-Mandat. Auch die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag hat jede seither von der Bundesregierung vorgelegte Mandatsverlängerung und Mandatsveränderung abgelehnt. Dem Deutschen Bundestag wurden nach Auffassung der Fragestellenden zu keinem Zeitpunkt Kriterien vorgelegt, anhand derer die Bundesregierung den Erfolg oder den Misserfolg des Afghanistan-Einsatzes bewertet. Zwar veröffentlicht die Bundesregierung seit Dezember 2010 regelmäßig sogenannte Fortschrittsberichte zur Lage in Afghanistan, doch fehlt darin eine kritische Bilanz der Entwicklung und Lage in dem Land und der deutschen Beteiligung am Afghanistan-Krieg. Nachhaltige Perspektiven für einen Abzug der Bundeswehr fehlen trotz US-Abzugsplänen völlig. Fast 20 Jahre nach Beginn des Afghanistan-Krieges, der begonnen wurde, um angeblich die Taliban von der Macht zu vertreiben, haben die USA Ende Februar 2020 mit den Taliban einen bilateralen sogenannten Friedensdeal unterzeichnet, der den Abzug der US-Truppen und ein Ende der Kämpfe zur Folge haben soll. Dennoch kommt es in dem Land täglich zu Gewalt, zu Verletzten und Toten auf allen Seiten. Das Gewaltniveau befindet sich weiterhin auf sehr hohem Niveau. Zuletzt wurde z. B. am 19. Januar 2021 in der Provinz Kunduz ein Camp der Deutscher Bundestag Drucksache 19/26752 19. Wahlperiode 17.02.2021 afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Defence and Security Forces, ANDSF) von den Taliban angegriffen und mindestens 20 Soldaten und sieben Zivilisten getötet (Spiegel Online, Biden-Regierung will Abkommen mit den Taliban prüfen, 23. Januar 2021). In Kabul wurden am 17. Januar 2021 vier Richterinnen des Obersten Gerichts von Attentätern angegriffen – zwei der Richterinnen starben, die beiden anderen sowie der Fahrer des Fahrzeugs wurden verletzt. Zu einem der verheerendsten Anschläge des letzten Jahres kam es Anfang November bei einem Terrorangriff auf die Universität Kabul, bei dem mehr als 25 Menschen starben und über 50 Studentinnen und Studenten verletzt wurden. Das Massaker reklamierte der „Islamische Staat für den Irak und die Levante – Provinz Khorasan“ (ISIL-KP) für sich. Bereits zuvor hatte ein Selbstmordattentäter des ISIL-KP bei einem Selbstmordattentat mindestens 24 Schülerinnen und Schüler in den Tod gerissen und mehr als 57 weitere verletzt. Zunehmend werden auch Journalistinnen und Journalisten gezielt ermordet, z. B. Malala Maiwand und ihr Fahrer am 10. Dezember 2020 (vgl. Hassan, 27. Dezember 2020, Afghanistan – Targetet Kilings of Journalists, including Women, are on the Rise, WUNRN). Journalistinnen und Journalisten in Afghanistan leben ohnehin in ständiger (Todes-)Gefahr, Reportern ohne Grenzen zufolge rangiert Afghanistan auf Platz 122 von 180 in der Rangliste der Pressefreiheit und ist damit eines der gefährlichsten Länder weltweit für Journalistinnen und Journalisten, die von verschiedenen Konfliktparteien bedroht werden. Am 1. Januar 2021 beispielsweise wurde der Radiojournalist Bismillah Adil Aimaq getötet (vgl. Emran Feroz, Morde an Journalisten bedrohen die Pressefreiheit, Deutschlandfunk, 22. Januar 2021). Laut dem Amt der Vereinten Nation für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA) bleibe trotz der begonnenen Friedensgespräche zwischen Regierung und Taliban die Zahl der zivilen Opfer dramatisch hoch. In seiner Prognose für das Jahr 2021 geht UNOCHA davon aus, dass fast die Hälfte der 40 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner des Landes auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werde – fast doppelt so viele wie im vergangenen Jahr. Im Oktober 2020 hat die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA, United Nations Assistance Mission in Afghanistan) die Zahlen über zivile Opfer in Afghanistan für den Zeitraum Januar bis 30. September 2020 vorgelegt. Diese stehen beispielhaft für die vergangenen Jahre und machen den Afghanistan-Konflikt weiterhin zu einem der tödlichsten Konflikte weltweit. Allein im Beobachtungszeitraum wurden in Afghanistan 5 939 zivile Opfer gezählt (davon 2 117 Tote und 3 822 Verletzte). UNAMA beklagt ein weiterhin hohes Gewaltlevel. Für 59 Prozent der Opfer sind laut UNAMA regierungsfeindliche Kräfte verantwortlich (u. a. der sogenannte Islamische Staat, die Taliban), die afghanischen Sicherheitskräfte und Unterstützer werden für 25 Prozent der Opfer verantwortlich gemacht, die internationalen Militärkräfte für 2 Prozent (vgl. UNAMA 2020 Quarterly Report, Oktober 2020). Der Afghanistan-Krieg hat konservativ bis 2011 20 000 Menschenleben gekostet, dem Bodycount-Bericht von IPPNW zufolge sogar bis zu 180 000 Menschenleben. Die Taliban kontrollieren so viele Gebiete in dem Land wie seit Beginn des US-Angriffs Anfang 2001 nicht mehr. Wegen der anhaltenden Kämpfe in der Provinz Kandahar, einer Hochburg der Taliban, sind derzeit beispielsweise Tausende Familien auf der Flucht. Laut Behörden vor Ort seien 35 000 Menschen in die Provinzhauptstadt geflüchtet. Weitere 10 000 Familien hätten anderweitig Schutz gesucht. In der Stadt Kandahar seien für die Geflüchteten zwar provisorische Lager eingerichtet worden, wie der Leiter der Behörde für die Vertriebenen der Nachrichtenagentur AFP erklärte, doch Lebensmittel gebe es nur für etwa 2 000 Familien (vgl. AFP, Tausende Familien fliehen vor Taliban- Angriffen in Kandahar – Vize-Präsident Saleh: Friedensgespräche in „kritischer Phase“, 7. Januar 2021). Die sich in Afghanistan immer weiter ausbreitende Corona-Pandemie kommt für die afghanische Bevölkerung erschwerend hinzu. Das UN- Welternährungsprogramm (WFP) stellt in einem Bericht einen Preisanstieg von fast 20 Prozent für Mehl in Afghanistan fest. Auch andere Grundnahrungsmittel sind teurer geworden, sodass durch die Corona-Pandemie die Lebensmittelversorgung von mehr als 14 Millionen Menschen gefährdet sei (vgl. Tagesschau, 3. Mai 2020, Mit dem Virus droht der Hunger). Nach Angaben der Hilfsorganisation Save the Children sind infolge der Corona-Pandemie allein 7 Millionen Kinder von Hunger bedroht (vgl. Save the Children, 30. März 2020, Afghanistan need the world’s help fo fight COVID-19). Save the Children hat darüber hinaus mitgeteilt, dass in Afghanistan in diesem Winter mehr als 300 000 Kinder ohne Heizung und angemessen warme Kleidung von Krankheit und Tod bedroht seien. Tausende von ihnen würden wegen der Zerstörungen im Krieg in Obdachlosenlagern leben (vgl. Save the Children, Revealed: 10 Million Afghan Children Need Life-Saving Help, 1. Januar 2021). Auch Aktion gegen Hunger warnt vor der sich verschärfenden humanitären Lage in Afghanistan. Demnach seien in diesem Jahr 18,4 Millionen Menschen – etwa die Hälfte der Bevölkerung – auf humanitäre Hilfe angewiesen. Es mangelt an Nahrung, Wasser, Heizmaterial und Medikamenten. Grund sind die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Fast 60 Prozent der Haushalte in Afghanistan müssten deswegen laut UNOCHA mit noch weniger Geld zurechtkommen als im Jahr zuvor. Konkret bedeutet das, dass 16,9 Millionen Afghaninnen und Afghanen in diesem Jahr voraussichtlich mit Hunger und Unterernährung zu kämpfen haben. Hinzu kommt, dass – in Zeiten der Pandemie – drei Viertel der Bevölkerung in den ländlichen Gegenden keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen haben. Besonders betroffen von den Folgen der Corona-Krise sind Frauen, die verstärkt häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Für das US-Militär und den Bundeswehreinsatz bedeutete die Corona- Pandemie bereits im vergangenen Jahr einen beschleunigten Abzug. Die USA hatten in dem US-Taliban-Abkommen einen Truppenabzug bis Mitte 2021 in Aussicht gestellt, sollten die Taliban mit der afghanischen Regierung Friedensgespräche aufnehmen und Sicherheitsgarantien geben. Diese sogenannten Friedensgespräche werden seit Mitte September 2020 geführt, eine Waffenruhe lehnen die Taliban aber ab (vgl. Spiegel Online, Biden-Regierung will Abkommen mit den Taliban prüfen, 23. Januar 2021; Junge Welt, Aktionismus in Washington, 25. Januar 2021). Die USA haben, wie im November 2020, angekündigt, in der letzten Amtswoche von Präsident Donald Trump rund 2 000 US-Soldatinnen und US-Soldaten aus Afghanistan abgezogen und damit die Truppenstärke auf 2 500 Soldatinnen und Soldaten reduziert (vgl. USA ziehen 2 000 Soldaten aus Afghanistan ab, Spiegel Online, 15. Januar 2021). Seit dem Amtsantritt des neuen US-Präsidenten, Joseph Biden, steht der US-Truppenabzug auf dem Prüfstand. Laut einer Mitteilung der US-Regierung hat der Sicherheitsberater Jake Sullivan dies seinem afghanischen Kollegen Hamdullah Mohib mitgeteilt. Untersucht werden soll, inwieweit sich die Taliban an ihre vor rund einem Jahr gegebenen Versprechen halten, insbesondere, ob die Taliban ihre Verbindungen zu terroristischen Gruppen beendet, die Gewalt in Afghanistan reduziert und sich auf ernsthafte Friedensverhandlungen mit der afghanischen Regierung eingelassen haben (vgl. Spiegel Online, Biden-Regierung will Abkommen mit den Taliban prüfen, 23. Januar 2021; Junge Welt, Aktionismus in Washington, 25. Januar 2021). Nach Reuters-Angaben planen die internationalen Truppen auch nach Ende April 2021, der im US-Taliban-Abkommen festgelegten Deadline für einen Truppenabzug, in dem Land zu verbleiben. Das weitere Vorgehen soll in einem Treffen der NATO-Verteidigungsministerinnen und NATO- Verteidigungsminister im Februar besprochen werden (vgl. Reuters, Foreign troops to stay in Afghanistan beyond May deadline – NATO sources, 1. Februar 2021). Die Taliban drohen gleichzeitig mit „großem Krieg“ (vgl. Tagesschau, Taliban drohen mit „großem Krieg“, 6. Februar 2021). Die Fragestellenden sehen die Bundesregierung in der Verantwortung der Öffentlichkeit, eine Bilanz des Krieges in Afghanistan vorzulegen und über die Abzugspläne der Bundeswehr Auskunft zu geben. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Corona-Pandemie in Afghanistan ausbreitet, und wie sie sich auf die humanitäre Situation der afghanischen Bevölkerung auswirkt?  2. Wie sieht die Bundesregierung das afghanische Gesundheitssystem auf die Corona-Epidemie vorbereitet?  3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Vereinten Nationen, nach der Afghanistan allein für die Pandemieeindämmung im Frühjahr 2020 mehr als 100 Mio. US-Dollar benötigte? a) Wenn nein, warum nicht, und welche eigenen Einschätzungen nimmt die Bundesregierung vor? b) Wenn ja, inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung an der benötigten Hilfe?  4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ernährungssituation der afghanischen Bevölkerung, und gibt es Fälle von Mangel- und Unterernährung (bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln und vergleichend für vor Ausbruch der Corona-Pandemie und für die aktuelle Situation angeben)? a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Nahrungsmittelpreise, gemessen prozentual am Nettohaushaltseinkommen (bitte Stand vor der Corona-Pandemie und seit der Corona-Pandemie angeben)? b) Beteiligt sich die Bundesregierung mit Hilfen an Programmen des Welternährungsprogrammes, die infolge der Corona-Pandemie in dem Land nötig geworden sind (wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht)?  5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölkerung mit Zugang zu sicherem Trinkwasser (bitte ggf. regional unterscheiden und vergleichend für vor Ausbruch der Corona-Pandemie und für die aktuelle Situation angeben)?  6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölkerung mit Zugang zu sanitärer Grundversorgung (bitte ggf. regional unterscheiden und vergleichend für vor Ausbruch der Corona-Pandemie und für die aktuelle Situation angeben)?  7. Inwiefern wird die Bundeswehr aufgrund der Corona-Pandemie früher als geplant aus Afghanistan abgezogen, welche konkreten Pläne und Zeithorizonte liegen dazu für welche Truppenteile vor (bitte einzeln auflisten und mit möglicherweise ursprünglichen Abzugsplänen vergleichen)?  8. Plant die Bundesregierung die Beendigung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan, wenn ja, für wann, wenn nein, warum nicht (bitte für Truppenteile einzeln auflisten und mit detailliertem Zeitplan angeben)?  9. Sieht die Bundesregierung einen Verbleib der Bundeswehr in Afghanistan auch nach einem Abzug des Großteils der Soldatinnen und Soldaten vor, wenn ja, inwiefern, und warum (bitte detaillierten Zeitplan angeben)? 10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Abzugspläne der Partnerländer in Afghanistan vor (bitte einzeln für jedes an dem NATO- geführten Einsatz Resolute Support auflisten)? 11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Pläne zum Verbleib oder Abzug der NATO-Partner aus Afghanistan auch nach Ende April 2021 vor? 12. Wie stellt sich die künftige Afghanistan-Strategie der NATO nach Ende April 2021 dar? 13. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Überprüfung der US- Abzugspläne bis Mitte 2021 durch die neue US-Regierung vor, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? 14. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten nach Berechnungen oder nach Kenntnis der Bundesregierung für den Afghanistan-Einsatz seit 2001? a) Welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland für den unmittelbaren Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan und welche Kosten sind bisher insgesamt für die Stationierung der Bundeswehr in Afghanistan entstanden (bitte einzeln nach Einsatzmandat, RS, TAAC, ISAF, OEF aufschlüsseln)? b) Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung allen anderen am Afghanistan-Krieg beteiligten Ländern entstanden (bitte einzeln nach Land und nach Einsatzmandat aufschlüsseln)? c) Welche Mittel wurden bisher von den OEF-, ISAF- und RS- Truppenstellerstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung zur Finanzierung ihrer militärischen Strukturen in Afghanistan bereitgestellt, und welcher Anteil daran wurde von der Bundesrepublik Deutschland bestritten (bitte nach Land und Einsatzmandat aufschlüsseln)? d) In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung die OEF-, ISAF- und RS-Truppenstellerstaaten Entschädigungen für verletzte oder getötete Personen oder beschädigte Gebäude gezahlt, und welchen Anteil daran hat die Bundesrepublik Deutschland übernommen? 15. Welche Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2001 für humanitäre Hilfe im Rahmen des Afghanistan-Krieges seitens der Bundesrepublik Deutschland und der anderen am Afghanistan-Krieg beteiligten Länder aufgebracht, und an wen gingen diese Mittel (bitte Land, Höhe und Jahr einzeln angeben)? 16. Wie hoch ist die Gesamtsumme der von Deutschland in Afghanistan verausgabten Mittel der Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) seit 2001 (bitte nach Jahr und Höhe aufschlüsseln)? 17. Wie viel Prozent Afghanistans befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig unter der Kontrolle der Regierungskräfte, in welchen Gebieten gibt es eine vermehrte Aktivität von „Aufständischen“ (von welchen), in welchen Gebieten ist die Kontrolle durch die Vertreter der afghanischen Regierung nicht möglich? 18. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage in Afghanistan aktuell und im Vergleich zu 2001 (bitte begründen)? 19. Wie viele Aufständische sind nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin aktiv im Kampf gegen die Sicherheitskräfte der Zentralregierung in Kabul oder gegen lokale Machthaber (bitte nach Provinz, Name der aufständischen Gruppierung und Namen ihrer jeweiligen Anführerin bzw. ihres jeweiligen Anführers aufschlüsseln)? 20. Mit welchen Gruppierungen war die Bundeswehr bisher in ihrem Verantwortungsbereich konfrontiert, und wie viele bewaffnete Kämpfer gehörten diesen nach ihrer Kenntnis an (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)? 21. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitäre Lage in Afghanistan aktuell und im Vergleich zu 2001 (bitte begründen)? 22. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die afghanische Bevölkerung im Jahr 2001 dem Taliban-Regime gegenüber sah, im Jahr 2021 jedoch den Taliban, Warlords, dem sogenannten Islamischen Staat und internationalen Truppen gegenüber sieht, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 23. Wie viele Luftangriffe wurden seit 2001 durch die internationalen Truppen auf Afghanistan geflogen (bitte nach Jahren und Opfern aufschlüsseln)? 24. Warum hat die NATO nach Kenntnis der Bundesregierung die Veröffentlichung von Daten über Angriffe der Taliban eingestellt, und unterstützt die Bunderegierung die Einstellung der Veröffentlichung? 25. Wie viele US-Drohnenangriffe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 in Afghanistan, und wie viele Menschen wurden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung in jedem Jahr getötet bzw. verletzt (bitte nach Regionen, einzelnen Jahren und Opfern aufschlüsseln)? 26. Wie viele US-Drohneneinsätze mit dem Ziel einer sogenannten gezielten Tötung gab es seit dem Jahr 2001 in Afghanistan (bitte nach Regionen, einzelnen Jahren und Opfern aufschlüsseln), falls die entsprechenden Daten nicht erhoben werden sollten, warum nicht? 27. Über welche unbemannten Flugzeuge (unmanned aerial vehicle – UAV) bzw. Drohnen hat die Bundeswehr in der Vergangenheit seit Beginn ihrer Beteiligung an den Einsätzen OEF bzw. ISAF verfügt, und über welche verfügt sie aktuell? 28. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF, RS sowie im Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 getötet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 29. Wie viele afghanische Sicherheitskräfte und Militärs wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges getötet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 30. Wie viele Aufständische wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF, RS sowie im Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 getötet (bitte nach Jahr und Gruppierung aufschlüsseln)? 31. Wie viele internationale Sicherheitskräfte und Militärs sowie Mitglieder privater Sicherheitsfirmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges getötet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 32. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF, RS sowie im Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 verletzt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 33. Wie viele afghanische Sicherheitskräfte und Militärs wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges verletzt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 34. Wie viele Aufständische wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF, RS sowie im Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 verletzt (bitte nach Jahr und Gruppierung aufschlüsseln)? 35. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges von afghanischen Sicherheitskräften und Militärs verletzt oder getötet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 36. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges von Aufständischen seit dem Jahr 2001 verletzt oder getötet (bitte nach Jahr und Gruppierung aufschlüsseln)? 37. Wie viele internationale Sicherheitskräfte und Militärs wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges verletzt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 38. Wie viele afghanische Kinder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Krieg zu Waisen? 39. Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu Witwen, und wie viele davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Kinder? 40. Wie viele Männer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu Witwern, und wie viele davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Kinder? 41. Wie viele zivile afghanische Kräfte, die für die Bundeswehr tätig waren (als Dolmetscher etc.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 getötet (bitte nach Jahr und Funktion aufschlüsseln)? 42. Wie viele zivile afghanische Ortskräfte, die in Afghanistan für die Bundeswehr tätig waren (als Dolmetscher etc.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 verletzt (bitte nach Jahr und Funktion aufschlüsseln)? 43. Wie viele zivile afghanische Ortskräfte (und ihre Familie), die in Afghanistan für die Bundeswehr tätig waren (als Dolmetscher etc.), haben einen Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland beantragt? a) Wie vielen davon wurde ein Aufenthaltsstatus erteilt, und wie viele davon leben mittlerweile in Deutschland (bitte nach Jahr und ggf. Familienangehörigen aufschlüsseln)? b) Wie vielen davon wurde kein Aufenthaltsstatus erteilt, und warum nicht (bitte einzeln nach Jahr, Ablehnungsgrund und ggf. Familienangehörigen aufschlüsseln)? 44. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) besitzt die Bundesregierung über politisch motivierte Gewalttaten bzw. Racheakte gegen (auch ehemalige) afghanische Ortskräfte, und um welche Gewalttaten bzw. Racheakte handelte es sich dabei genau (bitte nach individuellen Fällen aufschlüsseln)? 45. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der Binnenflüchtlinge in Afghanistan dar, und um wie viele Menschen handelt es sich (bitte nach Region aufschlüsseln)? 46. Wie viele afghanische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Resettlement-Programmen aus den Anrainerstaaten oder unmittelbar aus Afghanistan aufgrund einer konkreten Gefährdungslage, beispielsweise als sogenannte Ortskräfte, in den Staaten der EU oder in anderen am Afghanistan-Krieg beteiligten Staaten aufgenommen (bitte nach Staaten und Jahr getrennt aufführen)? 47. Wie viele Afghaninnen und Afghanen wurden seit dem Jahr 2001 aus der Bundesrepublik Deutschland in welche Länder abgeschoben (bitte getrennt nach Jahr, Kindern, Frauen, Männern und Menschen über 60 Jahre, Bundesländern sowie Zielstaaten aufführen)? 48. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem US-Taliban-Abkommen insbesondere auch im Hinblick auf einen dauerhaften Frieden in Afghanistan, einen landesweiten Waffenstillstand und die ausgeklammerte künftige Verteilung der politischen Macht bzw. der Einbindung der Taliban in das politische System Afghanistans, und befürwortet sie das US-Taliban- Abkommen? a) Sind nach Einschätzung der Bundesregierung in dem US-Taliban- Abkommen die Interessen der Konfliktparteien in Afghanistan ausreichend berücksichtigt worden? b) Eröffnet nach Einschätzung der Bundesregierung das US-Taliban- Abkommen eine nachhaltige Friedensperspektive für Afghanistan, wenn ja, inwiefern, wenn nein, bitte begründen? c) Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung zu Gefangenenaustauschen zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung vor, und wie bewertet die Bundesregierung diese? 49. Sieht die Bundesregierung das US-Taliban-Abkommen aufgrund der aktuellen Prüfung der USA und der Ankündigung der Taliban, das Abkommen neu zu bewerten, sollten die US-Truppen nicht wie zugesagt im April 2021 abziehen, in Gefahr, und wie bewertet sie diese Situation, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Taliban mit „großem Krieg“ drohen? 50. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der angekündigten Reduzierung der US-Truppen auf 2 500 Soldatinnen und Soldaten? 51. Welche Zukunftsperspektive und welche Friedensperspektive in welchem Zeitraum sieht die Bundesregierung für Afghanistan, auch unter Berücksichtigung des aktuell weiterhin hohen Gewaltlevels? 52. Welche Kräfte müssen nach Ansicht der Bundesregierung in Friedensverhandlungen involviert werden? a) Auf Seiten der afghanischen Regierung? b) Auf Seiten der sogenannten Aufständischen? c) Auf Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen bzw. Nichtregierungsorganisationen? d) Von Seiten der Nachbarstaaten? 53. Zwischen welchen Konfliktparteien muss nach Ansicht der Bunderegierung ein Friedensabkommen in Afghanistan geschlossen werden, um nachhaltigen und dauerhaften Frieden in dem Land zu gewährleisten? 54. Sollen, und wenn ja, inwiefern, die Taliban nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft in das politische System Afghanistans eingebunden werden? 55. Ermittelt der Internationale Strafgerichtshof nach Kenntnis der Bundesregierung wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan, wenn ja, unterstützt die Bundesregierung diese Ermittlungen, wenn nein, warum nicht? 56. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den mehr als 600 eingereichten Fällen, in denen dem Internationalen Strafgerichtshof gegenüber Klage vorgebracht wurde (vgl. Keine Ermittlungen gegen USA, Tagesschau, 13. April 2019)? 57. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen der am Afghanistan-Krieg seit 2001 beteiligten Länder zur Untersuchung von Kriegsverbrechen in Afghanistan, wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht? 58. Setzt sich die Bundesregierung für eine Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan ein, wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht? 59. Inwiefern evaluiert die Bundesregierung den Afghanistan-Einsatz seit 2001? 60. Plant die Bundesregierung, der Öffentlichkeit eine umfassende Gesamtbilanz des Afghanistan-Einsatzes vorzulegen? Wenn ja, inwiefern, und wann? Wenn nein, warum nicht? 61. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Folgen der durch den Krieg zugefügten Schäden auf die zivile Wirtschaft Afghanistans insgesamt? 62. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durch den Krieg zugefügten Schäden in der Landwirtschaft? 63. Wie viele Fabriken und Betriebe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2001 in Afghanistan privatisiert? 64. Wie viele davon von US-Firmen, und wie viele von deutschen Firmen? 65. Wie viele deutsche Unternehmen sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan aktiv? 66. Welche Beiträge hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zum Aufbau der Infrastruktur geleistet (Straßen- und Schienenbau, Wohnungsbau, Bau von Schulen und Krankenhäusern), und wonach bemisst bzw. wie evaluiert die Bundesregierung den tatsächlichen Nutzen der Projekte (bitte einzeln aufschlüsseln) 67. Welche weiteren Aufbauhilfen für Afghanistan sieht die Bundesregierung in welchem Zeitrahmen vor? Berlin, den 8. Februar 2021 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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