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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Der Afghanistan-Krieg: Bilanz und Perspektive
(insgesamt 67 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
12.04.2021
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2675217.02.2021
Der Afghanistan-Krieg: Bilanz und Perspektive
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether
Dehm, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger,
Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.
Der Afghanistan-Krieg: Bilanz und Perspektive
Zuletzt im März 2020 hat der Deutsche Bundestag der Fortsetzung der
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz „Resolute
Support“ (RS) für „die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der
afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan“
zugestimmt. Deutschland hat u. a. als sogenannte Rahmennation die Führung eines
der fünf regionalen Kommandos im Norden Afghanistans übernommen (Train
Advise Assist Command North, TAAC). RS hat im Januar 2015 den NATO-
geführten ISAF-Einsatz abgelöst, im Rahmen dessen der Deutsche Bundestag
erstmals am 22. Dezember 2001 ein Mandat für den Einsatz der Bundeswehr in
Afghanistan im Rahmen der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe
(ISAF) (Bundestagsdrucksache 14/7930) erteilt hat. Zuvor hatte am 16.
November 2001 der Deutsche Bundestag auf Antrag der rot-grünen
Bundesregierung die militärische Beteiligung an der Operation ENDURING FREEDOM
(OEF) (Bundestagsdrucksache 14/7296) beschlossen. Seit Beginn der Mission
wurden das Einsatzgebiet des deutschen ISAF-Kontingents, dessen
Kompetenzen und dessen Umfang schrittweise und kontinuierlich ausgeweitet. Als
einzige Fraktion stimmte die damalige PDS von Beginn an gegen das OEF- und das
ISAF-Mandat. Auch die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag hat
jede seither von der Bundesregierung vorgelegte Mandatsverlängerung und
Mandatsveränderung abgelehnt.
Dem Deutschen Bundestag wurden nach Auffassung der Fragestellenden zu
keinem Zeitpunkt Kriterien vorgelegt, anhand derer die Bundesregierung den
Erfolg oder den Misserfolg des Afghanistan-Einsatzes bewertet. Zwar
veröffentlicht die Bundesregierung seit Dezember 2010 regelmäßig sogenannte
Fortschrittsberichte zur Lage in Afghanistan, doch fehlt darin eine kritische Bilanz
der Entwicklung und Lage in dem Land und der deutschen Beteiligung am
Afghanistan-Krieg. Nachhaltige Perspektiven für einen Abzug der Bundeswehr
fehlen trotz US-Abzugsplänen völlig.
Fast 20 Jahre nach Beginn des Afghanistan-Krieges, der begonnen wurde, um
angeblich die Taliban von der Macht zu vertreiben, haben die USA Ende
Februar 2020 mit den Taliban einen bilateralen sogenannten Friedensdeal
unterzeichnet, der den Abzug der US-Truppen und ein Ende der Kämpfe zur Folge
haben soll.
Dennoch kommt es in dem Land täglich zu Gewalt, zu Verletzten und Toten auf
allen Seiten. Das Gewaltniveau befindet sich weiterhin auf sehr hohem Niveau.
Zuletzt wurde z. B. am 19. Januar 2021 in der Provinz Kunduz ein Camp der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26752
19. Wahlperiode 17.02.2021
afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Defence and Security Forces,
ANDSF) von den Taliban angegriffen und mindestens 20 Soldaten und sieben
Zivilisten getötet (Spiegel Online, Biden-Regierung will Abkommen mit den
Taliban prüfen, 23. Januar 2021). In Kabul wurden am 17. Januar 2021 vier
Richterinnen des Obersten Gerichts von Attentätern angegriffen – zwei der
Richterinnen starben, die beiden anderen sowie der Fahrer des Fahrzeugs
wurden verletzt. Zu einem der verheerendsten Anschläge des letzten Jahres kam es
Anfang November bei einem Terrorangriff auf die Universität Kabul, bei dem
mehr als 25 Menschen starben und über 50 Studentinnen und Studenten verletzt
wurden. Das Massaker reklamierte der „Islamische Staat für den Irak und die
Levante – Provinz Khorasan“ (ISIL-KP) für sich. Bereits zuvor hatte ein
Selbstmordattentäter des ISIL-KP bei einem Selbstmordattentat mindestens
24 Schülerinnen und Schüler in den Tod gerissen und mehr als 57 weitere
verletzt.
Zunehmend werden auch Journalistinnen und Journalisten gezielt ermordet,
z. B. Malala Maiwand und ihr Fahrer am 10. Dezember 2020 (vgl. Hassan,
27. Dezember 2020, Afghanistan – Targetet Kilings of Journalists, including
Women, are on the Rise, WUNRN). Journalistinnen und Journalisten in
Afghanistan leben ohnehin in ständiger (Todes-)Gefahr, Reportern ohne Grenzen
zufolge rangiert Afghanistan auf Platz 122 von 180 in der Rangliste der
Pressefreiheit und ist damit eines der gefährlichsten Länder weltweit für
Journalistinnen und Journalisten, die von verschiedenen Konfliktparteien bedroht werden.
Am 1. Januar 2021 beispielsweise wurde der Radiojournalist Bismillah Adil
Aimaq getötet (vgl. Emran Feroz, Morde an Journalisten bedrohen die
Pressefreiheit, Deutschlandfunk, 22. Januar 2021).
Laut dem Amt der Vereinten Nation für die Koordinierung humanitärer
Angelegenheiten (UNOCHA) bleibe trotz der begonnenen Friedensgespräche
zwischen Regierung und Taliban die Zahl der zivilen Opfer dramatisch hoch. In
seiner Prognose für das Jahr 2021 geht UNOCHA davon aus, dass fast die
Hälfte der 40 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner des Landes auf
humanitäre Hilfe angewiesen sein werde – fast doppelt so viele wie im vergangenen
Jahr. Im Oktober 2020 hat die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in
Afghanistan (UNAMA, United Nations Assistance Mission in Afghanistan) die
Zahlen über zivile Opfer in Afghanistan für den Zeitraum Januar bis 30.
September 2020 vorgelegt. Diese stehen beispielhaft für die vergangenen Jahre und
machen den Afghanistan-Konflikt weiterhin zu einem der tödlichsten Konflikte
weltweit. Allein im Beobachtungszeitraum wurden in Afghanistan 5 939 zivile
Opfer gezählt (davon 2 117 Tote und 3 822 Verletzte). UNAMA beklagt ein
weiterhin hohes Gewaltlevel. Für 59 Prozent der Opfer sind laut UNAMA
regierungsfeindliche Kräfte verantwortlich (u. a. der sogenannte Islamische Staat,
die Taliban), die afghanischen Sicherheitskräfte und Unterstützer werden für
25 Prozent der Opfer verantwortlich gemacht, die internationalen Militärkräfte
für 2 Prozent (vgl. UNAMA 2020 Quarterly Report, Oktober 2020). Der
Afghanistan-Krieg hat konservativ bis 2011 20 000 Menschenleben gekostet,
dem Bodycount-Bericht von IPPNW zufolge sogar bis zu 180 000
Menschenleben.
Die Taliban kontrollieren so viele Gebiete in dem Land wie seit Beginn des
US-Angriffs Anfang 2001 nicht mehr. Wegen der anhaltenden Kämpfe in der
Provinz Kandahar, einer Hochburg der Taliban, sind derzeit beispielsweise
Tausende Familien auf der Flucht. Laut Behörden vor Ort seien 35 000 Menschen
in die Provinzhauptstadt geflüchtet. Weitere 10 000 Familien hätten
anderweitig Schutz gesucht. In der Stadt Kandahar seien für die Geflüchteten zwar
provisorische Lager eingerichtet worden, wie der Leiter der Behörde für die
Vertriebenen der Nachrichtenagentur AFP erklärte, doch Lebensmittel gebe es nur
für etwa 2 000 Familien (vgl. AFP, Tausende Familien fliehen vor Taliban-
Angriffen in Kandahar – Vize-Präsident Saleh: Friedensgespräche in „kritischer
Phase“, 7. Januar 2021).
Die sich in Afghanistan immer weiter ausbreitende Corona-Pandemie kommt
für die afghanische Bevölkerung erschwerend hinzu. Das UN-
Welternährungsprogramm (WFP) stellt in einem Bericht einen Preisanstieg von fast 20 Prozent
für Mehl in Afghanistan fest. Auch andere Grundnahrungsmittel sind teurer
geworden, sodass durch die Corona-Pandemie die Lebensmittelversorgung von
mehr als 14 Millionen Menschen gefährdet sei (vgl. Tagesschau, 3. Mai 2020,
Mit dem Virus droht der Hunger). Nach Angaben der Hilfsorganisation Save
the Children sind infolge der Corona-Pandemie allein 7 Millionen Kinder von
Hunger bedroht (vgl. Save the Children, 30. März 2020, Afghanistan need the
world’s help fo fight COVID-19). Save the Children hat darüber hinaus
mitgeteilt, dass in Afghanistan in diesem Winter mehr als 300 000 Kinder ohne
Heizung und angemessen warme Kleidung von Krankheit und Tod bedroht seien.
Tausende von ihnen würden wegen der Zerstörungen im Krieg in
Obdachlosenlagern leben (vgl. Save the Children, Revealed: 10 Million Afghan Children
Need Life-Saving Help, 1. Januar 2021). Auch Aktion gegen Hunger warnt vor
der sich verschärfenden humanitären Lage in Afghanistan. Demnach seien in
diesem Jahr 18,4 Millionen Menschen – etwa die Hälfte der Bevölkerung – auf
humanitäre Hilfe angewiesen. Es mangelt an Nahrung, Wasser, Heizmaterial
und Medikamenten. Grund sind die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der
Corona-Pandemie. Fast 60 Prozent der Haushalte in Afghanistan müssten
deswegen laut UNOCHA mit noch weniger Geld zurechtkommen als im Jahr
zuvor. Konkret bedeutet das, dass 16,9 Millionen Afghaninnen und Afghanen in
diesem Jahr voraussichtlich mit Hunger und Unterernährung zu kämpfen
haben. Hinzu kommt, dass – in Zeiten der Pandemie – drei Viertel der
Bevölkerung in den ländlichen Gegenden keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und
Sanitäranlagen haben. Besonders betroffen von den Folgen der Corona-Krise
sind Frauen, die verstärkt häuslicher Gewalt ausgesetzt sind.
Für das US-Militär und den Bundeswehreinsatz bedeutete die Corona-
Pandemie bereits im vergangenen Jahr einen beschleunigten Abzug. Die USA hatten
in dem US-Taliban-Abkommen einen Truppenabzug bis Mitte 2021 in Aussicht
gestellt, sollten die Taliban mit der afghanischen Regierung Friedensgespräche
aufnehmen und Sicherheitsgarantien geben. Diese sogenannten
Friedensgespräche werden seit Mitte September 2020 geführt, eine Waffenruhe lehnen die
Taliban aber ab (vgl. Spiegel Online, Biden-Regierung will Abkommen mit den
Taliban prüfen, 23. Januar 2021; Junge Welt, Aktionismus in Washington,
25. Januar 2021). Die USA haben, wie im November 2020, angekündigt, in der
letzten Amtswoche von Präsident Donald Trump rund 2 000 US-Soldatinnen
und US-Soldaten aus Afghanistan abgezogen und damit die Truppenstärke auf
2 500 Soldatinnen und Soldaten reduziert (vgl. USA ziehen 2 000 Soldaten aus
Afghanistan ab, Spiegel Online, 15. Januar 2021). Seit dem Amtsantritt des
neuen US-Präsidenten, Joseph Biden, steht der US-Truppenabzug auf dem
Prüfstand. Laut einer Mitteilung der US-Regierung hat der Sicherheitsberater
Jake Sullivan dies seinem afghanischen Kollegen Hamdullah Mohib mitgeteilt.
Untersucht werden soll, inwieweit sich die Taliban an ihre vor rund einem Jahr
gegebenen Versprechen halten, insbesondere, ob die Taliban ihre Verbindungen
zu terroristischen Gruppen beendet, die Gewalt in Afghanistan reduziert und
sich auf ernsthafte Friedensverhandlungen mit der afghanischen Regierung
eingelassen haben (vgl. Spiegel Online, Biden-Regierung will Abkommen mit den
Taliban prüfen, 23. Januar 2021; Junge Welt, Aktionismus in Washington,
25. Januar 2021). Nach Reuters-Angaben planen die internationalen Truppen
auch nach Ende April 2021, der im US-Taliban-Abkommen festgelegten
Deadline für einen Truppenabzug, in dem Land zu verbleiben. Das weitere Vorgehen
soll in einem Treffen der NATO-Verteidigungsministerinnen und NATO-
Verteidigungsminister im Februar besprochen werden (vgl. Reuters, Foreign troops to
stay in Afghanistan beyond May deadline – NATO sources, 1. Februar 2021).
Die Taliban drohen gleichzeitig mit „großem Krieg“ (vgl. Tagesschau, Taliban
drohen mit „großem Krieg“, 6. Februar 2021).
Die Fragestellenden sehen die Bundesregierung in der Verantwortung der
Öffentlichkeit, eine Bilanz des Krieges in Afghanistan vorzulegen und über die
Abzugspläne der Bundeswehr Auskunft zu geben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Corona-Pandemie
in Afghanistan ausbreitet, und wie sie sich auf die humanitäre Situation
der afghanischen Bevölkerung auswirkt?
2. Wie sieht die Bundesregierung das afghanische Gesundheitssystem auf die
Corona-Epidemie vorbereitet?
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Vereinten Nationen, nach
der Afghanistan allein für die Pandemieeindämmung im Frühjahr 2020
mehr als 100 Mio. US-Dollar benötigte?
a) Wenn nein, warum nicht, und welche eigenen Einschätzungen nimmt
die Bundesregierung vor?
b) Wenn ja, inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung an der
benötigten Hilfe?
4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ernährungssituation der
afghanischen Bevölkerung, und gibt es Fälle von Mangel- und
Unterernährung (bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln und vergleichend für
vor Ausbruch der Corona-Pandemie und für die aktuelle Situation
angeben)?
a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Nahrungsmittelpreise, gemessen prozentual am Nettohaushaltseinkommen (bitte Stand
vor der Corona-Pandemie und seit der Corona-Pandemie angeben)?
b) Beteiligt sich die Bundesregierung mit Hilfen an Programmen des
Welternährungsprogrammes, die infolge der Corona-Pandemie in dem
Land nötig geworden sind (wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum
nicht)?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Bevölkerung mit Zugang zu sicherem Trinkwasser (bitte ggf. regional
unterscheiden und vergleichend für vor Ausbruch der Corona-Pandemie und für die
aktuelle Situation angeben)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Bevölkerung mit Zugang zu sanitärer Grundversorgung (bitte ggf. regional
unterscheiden und vergleichend für vor Ausbruch der Corona-Pandemie und für
die aktuelle Situation angeben)?
7. Inwiefern wird die Bundeswehr aufgrund der Corona-Pandemie früher als
geplant aus Afghanistan abgezogen, welche konkreten Pläne und
Zeithorizonte liegen dazu für welche Truppenteile vor (bitte einzeln auflisten und
mit möglicherweise ursprünglichen Abzugsplänen vergleichen)?
8. Plant die Bundesregierung die Beendigung des Bundeswehreinsatzes in
Afghanistan, wenn ja, für wann, wenn nein, warum nicht (bitte für
Truppenteile einzeln auflisten und mit detailliertem Zeitplan angeben)?
9. Sieht die Bundesregierung einen Verbleib der Bundeswehr in Afghanistan
auch nach einem Abzug des Großteils der Soldatinnen und Soldaten vor,
wenn ja, inwiefern, und warum (bitte detaillierten Zeitplan angeben)?
10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Abzugspläne der
Partnerländer in Afghanistan vor (bitte einzeln für jedes an dem NATO-
geführten Einsatz Resolute Support auflisten)?
11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Pläne zum
Verbleib oder Abzug der NATO-Partner aus Afghanistan auch nach Ende
April 2021 vor?
12. Wie stellt sich die künftige Afghanistan-Strategie der NATO nach Ende
April 2021 dar?
13. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Überprüfung der US-
Abzugspläne bis Mitte 2021 durch die neue US-Regierung vor, und
welche Konsequenzen zieht sie daraus?
14. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten nach Berechnungen oder nach
Kenntnis der Bundesregierung für den Afghanistan-Einsatz seit 2001?
a) Welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland für den
unmittelbaren Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan und welche
Kosten sind bisher insgesamt für die Stationierung der Bundeswehr in
Afghanistan entstanden (bitte einzeln nach Einsatzmandat, RS, TAAC,
ISAF, OEF aufschlüsseln)?
b) Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung allen anderen
am Afghanistan-Krieg beteiligten Ländern entstanden (bitte einzeln
nach Land und nach Einsatzmandat aufschlüsseln)?
c) Welche Mittel wurden bisher von den OEF-, ISAF- und RS-
Truppenstellerstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung zur Finanzierung
ihrer militärischen Strukturen in Afghanistan bereitgestellt, und
welcher Anteil daran wurde von der Bundesrepublik Deutschland
bestritten (bitte nach Land und Einsatzmandat aufschlüsseln)?
d) In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung die OEF-,
ISAF- und RS-Truppenstellerstaaten Entschädigungen für verletzte
oder getötete Personen oder beschädigte Gebäude gezahlt, und welchen
Anteil daran hat die Bundesrepublik Deutschland übernommen?
15. Welche Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2001 für
humanitäre Hilfe im Rahmen des Afghanistan-Krieges seitens der
Bundesrepublik Deutschland und der anderen am Afghanistan-Krieg beteiligten
Länder aufgebracht, und an wen gingen diese Mittel (bitte Land, Höhe und
Jahr einzeln angeben)?
16. Wie hoch ist die Gesamtsumme der von Deutschland in Afghanistan
verausgabten Mittel der Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA)
seit 2001 (bitte nach Jahr und Höhe aufschlüsseln)?
17. Wie viel Prozent Afghanistans befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig unter der Kontrolle der Regierungskräfte, in
welchen Gebieten gibt es eine vermehrte Aktivität von „Aufständischen“ (von
welchen), in welchen Gebieten ist die Kontrolle durch die Vertreter der
afghanischen Regierung nicht möglich?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage in Afghanistan
aktuell und im Vergleich zu 2001 (bitte begründen)?
19. Wie viele Aufständische sind nach Kenntnis der Bundesregierung
weiterhin aktiv im Kampf gegen die Sicherheitskräfte der Zentralregierung in
Kabul oder gegen lokale Machthaber (bitte nach Provinz, Name der
aufständischen Gruppierung und Namen ihrer jeweiligen Anführerin bzw.
ihres jeweiligen Anführers aufschlüsseln)?
20. Mit welchen Gruppierungen war die Bundeswehr bisher in ihrem
Verantwortungsbereich konfrontiert, und wie viele bewaffnete Kämpfer gehörten
diesen nach ihrer Kenntnis an (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitäre Lage in Afghanistan
aktuell und im Vergleich zu 2001 (bitte begründen)?
22. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die afghanische
Bevölkerung im Jahr 2001 dem Taliban-Regime gegenüber sah, im Jahr 2021
jedoch den Taliban, Warlords, dem sogenannten Islamischen Staat und
internationalen Truppen gegenüber sieht, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung daraus?
23. Wie viele Luftangriffe wurden seit 2001 durch die internationalen Truppen
auf Afghanistan geflogen (bitte nach Jahren und Opfern aufschlüsseln)?
24. Warum hat die NATO nach Kenntnis der Bundesregierung die
Veröffentlichung von Daten über Angriffe der Taliban eingestellt, und unterstützt die
Bunderegierung die Einstellung der Veröffentlichung?
25. Wie viele US-Drohnenangriffe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2001 in Afghanistan, und wie viele Menschen wurden dabei
nach Kenntnis der Bundesregierung in jedem Jahr getötet bzw. verletzt
(bitte nach Regionen, einzelnen Jahren und Opfern aufschlüsseln)?
26. Wie viele US-Drohneneinsätze mit dem Ziel einer sogenannten gezielten
Tötung gab es seit dem Jahr 2001 in Afghanistan (bitte nach Regionen,
einzelnen Jahren und Opfern aufschlüsseln), falls die entsprechenden
Daten nicht erhoben werden sollten, warum nicht?
27. Über welche unbemannten Flugzeuge (unmanned aerial vehicle – UAV)
bzw. Drohnen hat die Bundeswehr in der Vergangenheit seit Beginn ihrer
Beteiligung an den Einsätzen OEF bzw. ISAF verfügt, und über welche
verfügt sie aktuell?
28. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des
Afghanistan-Krieges von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF,
RS sowie im Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 getötet
(bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
29. Wie viele afghanische Sicherheitskräfte und Militärs wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge
des Afghanistan-Krieges getötet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
30. Wie viele Aufständische wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
(auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges
von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF, RS sowie im
Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 getötet (bitte nach Jahr
und Gruppierung aufschlüsseln)?
31. Wie viele internationale Sicherheitskräfte und Militärs sowie Mitglieder
privater Sicherheitsfirmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
(auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges
getötet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
32. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des
Afghanistan-Krieges von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF,
RS sowie im Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 verletzt
(bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
33. Wie viele afghanische Sicherheitskräfte und Militärs wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge
des Afghanistan-Krieges verletzt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
34. Wie viele Aufständische wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
(auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des Afghanistan-Krieges
von NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF, RS sowie im
Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 verletzt (bitte nach Jahr
und Gruppierung aufschlüsseln)?
35. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des
Afghanistan-Krieges von afghanischen Sicherheitskräften und Militärs verletzt oder
getötet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
36. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im Zuge des
Afghanistan-Krieges von Aufständischen seit dem Jahr 2001 verletzt oder getötet
(bitte nach Jahr und Gruppierung aufschlüsseln)?
37. Wie viele internationale Sicherheitskräfte und Militärs wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 im
Zuge des Afghanistan-Krieges verletzt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
38. Wie viele afghanische Kinder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch den Krieg zu Waisen?
39. Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu Witwen,
und wie viele davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung ggf.
Kinder?
40. Wie viele Männer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu
Witwern, und wie viele davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung ggf.
Kinder?
41. Wie viele zivile afghanische Kräfte, die für die Bundeswehr tätig waren
(als Dolmetscher etc.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch
nachrichtendienstliche) seit 2001 getötet (bitte nach Jahr und Funktion
aufschlüsseln)?
42. Wie viele zivile afghanische Ortskräfte, die in Afghanistan für die
Bundeswehr tätig waren (als Dolmetscher etc.) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) seit 2001 verletzt (bitte
nach Jahr und Funktion aufschlüsseln)?
43. Wie viele zivile afghanische Ortskräfte (und ihre Familie), die in
Afghanistan für die Bundeswehr tätig waren (als Dolmetscher etc.), haben einen
Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland beantragt?
a) Wie vielen davon wurde ein Aufenthaltsstatus erteilt, und wie viele
davon leben mittlerweile in Deutschland (bitte nach Jahr und ggf.
Familienangehörigen aufschlüsseln)?
b) Wie vielen davon wurde kein Aufenthaltsstatus erteilt, und warum
nicht (bitte einzeln nach Jahr, Ablehnungsgrund und ggf.
Familienangehörigen aufschlüsseln)?
44. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) besitzt die
Bundesregierung über politisch motivierte Gewalttaten bzw. Racheakte gegen (auch
ehemalige) afghanische Ortskräfte, und um welche Gewalttaten bzw.
Racheakte handelte es sich dabei genau (bitte nach individuellen Fällen
aufschlüsseln)?
45. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
Binnenflüchtlinge in Afghanistan dar, und um wie viele Menschen handelt es
sich (bitte nach Region aufschlüsseln)?
46. Wie viele afghanische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen von Resettlement-Programmen aus den
Anrainerstaaten oder unmittelbar aus Afghanistan aufgrund einer konkreten
Gefährdungslage, beispielsweise als sogenannte Ortskräfte, in den Staaten
der EU oder in anderen am Afghanistan-Krieg beteiligten Staaten
aufgenommen (bitte nach Staaten und Jahr getrennt aufführen)?
47. Wie viele Afghaninnen und Afghanen wurden seit dem Jahr 2001 aus der
Bundesrepublik Deutschland in welche Länder abgeschoben (bitte getrennt
nach Jahr, Kindern, Frauen, Männern und Menschen über 60 Jahre,
Bundesländern sowie Zielstaaten aufführen)?
48. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem US-Taliban-Abkommen
insbesondere auch im Hinblick auf einen dauerhaften Frieden in
Afghanistan, einen landesweiten Waffenstillstand und die ausgeklammerte künftige
Verteilung der politischen Macht bzw. der Einbindung der Taliban in das
politische System Afghanistans, und befürwortet sie das US-Taliban-
Abkommen?
a) Sind nach Einschätzung der Bundesregierung in dem US-Taliban-
Abkommen die Interessen der Konfliktparteien in Afghanistan
ausreichend berücksichtigt worden?
b) Eröffnet nach Einschätzung der Bundesregierung das US-Taliban-
Abkommen eine nachhaltige Friedensperspektive für Afghanistan, wenn
ja, inwiefern, wenn nein, bitte begründen?
c) Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der
Bundesregierung zu Gefangenenaustauschen zwischen den Taliban und der
afghanischen Regierung vor, und wie bewertet die Bundesregierung
diese?
49. Sieht die Bundesregierung das US-Taliban-Abkommen aufgrund der
aktuellen Prüfung der USA und der Ankündigung der Taliban, das
Abkommen neu zu bewerten, sollten die US-Truppen nicht wie zugesagt im April
2021 abziehen, in Gefahr, und wie bewertet sie diese Situation,
insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Taliban mit „großem Krieg“
drohen?
50. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der angekündigten
Reduzierung der US-Truppen auf 2 500 Soldatinnen und Soldaten?
51. Welche Zukunftsperspektive und welche Friedensperspektive in welchem
Zeitraum sieht die Bundesregierung für Afghanistan, auch unter
Berücksichtigung des aktuell weiterhin hohen Gewaltlevels?
52. Welche Kräfte müssen nach Ansicht der Bundesregierung in
Friedensverhandlungen involviert werden?
a) Auf Seiten der afghanischen Regierung?
b) Auf Seiten der sogenannten Aufständischen?
c) Auf Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen bzw.
Nichtregierungsorganisationen?
d) Von Seiten der Nachbarstaaten?
53. Zwischen welchen Konfliktparteien muss nach Ansicht der
Bunderegierung ein Friedensabkommen in Afghanistan geschlossen werden, um
nachhaltigen und dauerhaften Frieden in dem Land zu gewährleisten?
54. Sollen, und wenn ja, inwiefern, die Taliban nach Ansicht der
Bundesregierung in Zukunft in das politische System Afghanistans eingebunden
werden?
55. Ermittelt der Internationale Strafgerichtshof nach Kenntnis der
Bundesregierung wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan, wenn ja,
unterstützt die Bundesregierung diese Ermittlungen, wenn nein, warum
nicht?
56. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den mehr als 600
eingereichten Fällen, in denen dem Internationalen Strafgerichtshof
gegenüber Klage vorgebracht wurde (vgl. Keine Ermittlungen gegen USA,
Tagesschau, 13. April 2019)?
57. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen der am
Afghanistan-Krieg seit 2001 beteiligten Länder zur Untersuchung von
Kriegsverbrechen in Afghanistan, wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?
58. Setzt sich die Bundesregierung für eine Untersuchung möglicher
Kriegsverbrechen in Afghanistan ein, wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum
nicht?
59. Inwiefern evaluiert die Bundesregierung den Afghanistan-Einsatz seit
2001?
60. Plant die Bundesregierung, der Öffentlichkeit eine umfassende
Gesamtbilanz des Afghanistan-Einsatzes vorzulegen?
Wenn ja, inwiefern, und wann?
Wenn nein, warum nicht?
61. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Folgen der durch
den Krieg zugefügten Schäden auf die zivile Wirtschaft Afghanistans
insgesamt?
62. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durch den Krieg
zugefügten Schäden in der Landwirtschaft?
63. Wie viele Fabriken und Betriebe wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2001 in Afghanistan privatisiert?
64. Wie viele davon von US-Firmen, und wie viele von deutschen Firmen?
65. Wie viele deutsche Unternehmen sind aktuell nach Kenntnis der
Bundesregierung in Afghanistan aktiv?
66. Welche Beiträge hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zum
Aufbau der Infrastruktur geleistet (Straßen- und Schienenbau, Wohnungsbau,
Bau von Schulen und Krankenhäusern), und wonach bemisst bzw. wie
evaluiert die Bundesregierung den tatsächlichen Nutzen der Projekte (bitte
einzeln aufschlüsseln)
67. Welche weiteren Aufbauhilfen für Afghanistan sieht die Bundesregierung
in welchem Zeitrahmen vor?
Berlin, den 8. Februar 2021
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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