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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Gewährleistung wissenschaftlicher Qualitätsstandards und Transparenz bei der Errichtung einer Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft
(insgesamt 35 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
05.03.2021
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
19.02.2024
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/2677818.02.2021
Gewährleistung wissenschaftlicher Qualitätsstandards und Transparenz bei der Errichtung einer Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Freihold, Gökay Akbulut, Dr. Birke Bull-Bischoff, Jörg
Cezanne, Nicole Gohlke, Andrej Hunko, Sören Pellmann, Katrin Werner und
der Fraktion DIE LINKE.
Gewährleistung wissenschaftlicher Qualitätsstandards und Transparenz bei der
Errichtung einer Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft
Am 9. Oktober 2020 beschloss der Deutsche Bundestag ohne Gegenstimmen in
einer Sofortabstimmung die Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und
Erinnerungsstätte zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges und der
nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft (kurz: „Dokumentationsstätte zur
Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“) auf Antrag der Koalition der
Fraktionen CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 19/23126). Das Zentrum soll
die historischen Zusammenhänge vermitteln, über das geschehene Leid in
Europa und Deutschland aufklären und den Nachkommen der Opfer Raum für
Gedenken und Erinnerung geben. In dem Beschluss zur Einrichtung einer
Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur Aufarbeitung des
Zweiten Weltkrieges heißt es: „Es war Polen, auf dessen Gebiet die
Nationalsozialisten alle Komponenten ihres rassenideologischen Vernichtungskrieges, ihrer
grausamen Besatzungspolitik, ihrer rassistischen Lebensraumideologie, ihren
grausamen Antisemitismus und Antislawismus erstmals in vollem Umfang
umsetzten. Das Territorium der Zweiten Polnischen Republik wurde als
Versuchslabor für die Kriegsführung des nationalsozialistischen Deutschlands im Osten
missbraucht. Bereits ab Herbst 1939 wurden Angehörige der polnischen
Bildungsschicht zu Zehntausenden in Konzentrationslager verbracht und
erschossen, um Polen als Nation auszulöschen. Die physische Entfernung polnischer
Staatsbürger aus den bald annektierten Gebieten einerseits und ihre
Unterjochung, Ausbeutung, Verschleppung und Versklavung in den Gebieten des
späteren Generalgouvernements anderseits, waren von Beginn ein Ziel und
zentraler Bestandteil der Idee des Kriegs gegen Polen. Hundertausende Polinnen und
Polen leisteten Widerstand und kämpften auch in alliierten Armeen für den
Sieg gegen Hitler.“
Der Deutsche Bundestag einigte sich darauf, bei der Errichtung einer
Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen
Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges („Dokumentationsstätte zur
Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“) „unter Einbeziehung der
Expertise der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas eine
Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich aus fachlich einschlägig ausgewiesenen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammensetzt“. Dabei sollte die „besondere
Betroffenheit der Opfernationen der grausamen NS-Besatzungspolitik […] in
diesem Rahmen angemessen“ herausgearbeitet werden und wissenschaftlich
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26778
19. Wahlperiode 18.02.2021
fundierte Ausstellungen „in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern aus den betroffenen Staaten erarbeitet werden“. Insbesondere
sollte „den Nachkommen der Opfer Raum für Gedenken und Erinnerung“
gegeben werden.
Am 4. Januar 2021 verkündete die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien (BKM) Staatsministerin Monika Grütters per Pressemitteilung,
dass sie „dem Kulturausschuss des Deutschen Bundestages einen Zeit- und
Maßnahmenplan für eine Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte
zur Geschichte und Aufarbeitung des Zweiten Weltkrieges und der
nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft übermittelt“ habe (Plan für
Dokumentationsstätte zur Geschichte der Besatzungsherrschaft, Pressemitteilung 2 vom
4. Januar 2021, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/plan-fuer-do
kumentationsstaette-zur-geschichte-der-besatzungsherrschaft-kulturstaatsminist
erin-gruetters-verbrechen-aufarbeiten-dokumentieren-und-vermitteln-183
4058). Entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Beschlusses des Deutschen
Bundestages vom 9. Oktober 2020 auf der Grundlage der
Bundestagsdrucksache 19/23126 und der Beschlussfassung in der 184. Sitzung des Deutschen
Bundestages unter Zusatzpunkt (ZP) 11 (Plenarprotokoll 19/184), der
unmissverständlich verlangt, dass an den Deutschen Bundestag zu berichten ist und
keine andere Stelle, wurde am Nachmittag des 29. Dezember 2020 lediglich
eine E-Mail zu dieser Thematik von der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien an die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien
sowie einen beschränkten Empfängerkreis versandt. Diese erfüllte jedoch nicht
den Charakter einer Berichterstattung an den Deutschen Bundestag im Sinne
des Beschlusses vom 9. Oktober. Erst auf Anfrage der Fragesteller an die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien wurde eine neue
Unterrichtung an den Bundestagspräsidenten am 14. Januar 2021 versandt (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Brigitte
Freihold vom 8. Januar 2021, Bundestagsdrucksache 19/26065) und wurde am
18. Januar 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/26137 ausgefertigt. Das ist
deswegen bedeutsam, weil nur so eine Bundestagsdrucksache aus dem Bericht
erstellt und allen Mitgliedern und Interessierten des Hohen Hauses und darüber
hinaus zur Kenntnis gegeben werden kann. Mangels einer ordnungsgemäßen
und fristgerechten Zuleitung bis zum 31. Dezember 2020 durch die Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Beschränkung des
Empfängerkreises wurde die Möglichkeit einer förmlichen Befassung
eingeschränkt. Eine Aufsetzung auf die Tagesordnung sowie ggf. Einreichung von
Anträgen mit einer Beschlussempfehlung ans Plenum wäre so nicht möglich
gewesen.
In ihrer Pressemitteilung vom 4. Januar 2021 verkündete Staatsministerin
Monika Grütters bereits, dass der „Vorschlag zur Realisierung der Einrichtung
demnach federführend von der Stiftung Deutsches Historisches Museum
(DHM) erarbeitet [wird]. Der Realisierungsvorschlag soll der
Kulturstaatsministerin bis Ende 2021 überreicht werden. […] Die für diese Aufgabe
erforderliche personelle Unterstützung hat der Deutsche Bundestag mit dem Haushalt
für das Jahr 2021 bereits beschlossen. Das DHM wird dazu ab Januar 2021 eine
Stabsstelle mit drei Beschäftigten einrichten.“
Im Vorfeld dieser nach Ansicht der Fragesteller weitreichenden Festlegungen
betreffend die Errichtung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der
deutschen Besatzungsherrschaft“ teilte die Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien noch am 9. November 2020 auf eine Anfrage der
Abgeordneten Brigitte Freihold mit, dass sich die diesbezüglichen Planungen „aktuell in
einem frühen Stadium“ befänden und die Fragestellerin gebeten werde „sich
mit Ihren Anfragen und Vorschlägen bis zur Vorlage des Zeit- und
Maßnahmenplans zu gedulden. Im Anschluss daran werden sie Gelegenheit haben, ihre
Vorschläge einzubringen.“ Dieser Auskunft sind Anfragen der Fragestellerin an
die BKM betreffend die zuständigen Stellen vorausgegangen, an welche sich
die Fraktionen des Deutschen Bundestages mit Vorschlägen und Empfehlungen
zur Besetzung der im Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Oktober
2020 genannten Arbeitsgruppe wenden können, sowie die Zuständigkeit für die
Prüfung solcher Vorschläge und Vorgaben betreffend die Anzahl möglicher
Mitglieder der einzurichtenden Arbeitsgruppe sowie insbesondere das
Verfahren zur Beteiligung und Einreichung von Vorschlägen von Vertreterinnen und
Vertretern der NS-Überlebenden- und Opfer-Verbänden wie dem Polnischen
Verband Ehemaliger Politischer Häftlinge der NS-Gefängnisse und
Konzentrationslager (PZBWPHWiOK) und anderer.
Die Vorgänge um die nicht ordnungsgemäße und nicht fristgerechte
Unterrichtung des Deutschen Bundestages betreffend die Errichtung einer
Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur Geschichte des Zweiten
Weltkrieges und der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft
(„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“), insbesondere
Entscheidungen über die Federführung und Besetzung von zwei neu geschaffenen
Arbeitsgruppen („Wissenschaftliche Arbeitsgruppe“ sowie Arbeitsgruppe
„Erinnern und Gedenken“ unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Raphael Gross) lassen
nach Ansicht der Fragesteller Transparenz und die notwendige Sensibilität
gegenüber der Komplexität der historischen Aufgabe, aber auch gegenüber der
Bedeutung für die europäische Erinnerungskultur und die bilateralen
Beziehungen insbesondere zum Nachbarland Polen vermissen. Der Vorgang betrifft nach
Auffassung der Fragesteller neben den Beteiligungsrechten des Deutschen
Bundestages vor allem die mangelhafte Gewährleistung der Beteiligung und
Berücksichtigung ausgewiesener Expertinnen und Experten zur Geschichte der
deutschen Besatzung, der Anerkennung der pädagogischen Expertise
ausländischer NS-Gedenk- und Dokumentationsstätten sowie insbesondere von
Überlebenden- und Verfolgtenverbänden bzw. Nachkommen von NS-
Verfolgten aus dem ehemals von Deutschen besetzten Europa. Bei der
Einrichtung einer Stabsstelle am DHM, der Besetzung entsprechender
Beratungsgremien und weitgehenden Festlegungen über die Federführung wurden nach
Ansicht der Fragesteller Tatsachen geschaffen, ohne den oben Genannten
Gelegenheit zur Mitarbeit bzw. zur Abgabe von Empfehlungen und Stellungnahmen
zu gewähren. So ist in der „Arbeitsgruppe Erinnern und Gedenken“ ganz im
Gegensatz zur bisherigen erinnerungspolitischen Tradition in Deutschland (vgl.
z. B. der Beirat der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas oder
das Kuratorium der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft) kein
einziger Opfer- und Interessenverband vertreten. Nach Ansicht der Fragesteller stellt
eine fehlende Berücksichtigung von Vertreterinnen bzw. Vertretern des
Zentralrats der Juden in Deutschland und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma
sowie Überlebender der NS-Verfolgung einen Bruch in der bisherigen
Erinnerungskultur in der Bundesrepublik Deutschland dar, da durch die mangelnde
Beteiligung von Nachkommen der NS-Opfer an deren Stelle staatliche
Experten des Gedenkens treten und somit das Ende der Zeitzeugenschaft bestärkt
wird. Die, selbstverständlich sachlich und fachlich begründeten, Perspektiven
der Nachkommen und Angehörigen der Opfer bilden somit eine Leerstelle.
Dies wirft nach Ansicht der Fragesteller Fragen auch nach der Präjudizierung
der inhaltlichen und auch länderspezifischen Schwerpunkt-Ausrichtung der zu
errichtenden „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft“ auf.
Bei den per Pressemitteilung der BKM bekannt gegebenen Festlegungen zur
Errichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft“ besteht nach Auffassung der Fragesteller die Gefahr, dass die
tradierte und in den verschiedenen Gedenkstättenkonzeptionen des Bundes
einschließlich der Empfehlungen der entsprechenden Enquete-Kommissionen des
Deutschen Bundestages in den 1990er Jahren als richtig und wertvoll
anerkannte dezentrale Erinnerungskultur in der Bundesrepublik Deutschland im
Ergebnis geschwächt wird und die zunehmende Tendenz zur Zentralisierung der
Erinnerung an den Nationalsozialismus in Berlin verstärkt wird (vgl.
Schlussbericht der Enquete-Kommission auf Bundestagsdrucksache 13/11000).
Wir fragen die Bundesregierung:
Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft
1. Welche Gespräche mit welcher Zielrichtung und welchem Inhalt wurden
durch die Bundesregierung betreffend die Festlegung der Ressort-
Verantwortung für die Umsetzung einer „Dokumentationsstätte zur
Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ im Vorfeld des Beschlusses
vom 9. Oktober 2020 und danach geführt (bitte ausführlich einzeln
erläutern und nach Datum, beteiligten Gesprächspartnern und Stellen sowie
Zusammenfassung des Inhalts auflisten)?
2. Welche Gespräche mit welcher Zielrichtung und welchem Inhalt wurden
betreffend die Festlegung der zukünftigen fachlichen Federführung bei der
Errichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft“ im Vorfeld des Beschlusses vom 9. Oktober 2020 und
danach geführt (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach Datum,
beteiligten Gesprächspartnern und Stellen sowie Zusammenfassung des Inhalts
auflisten)?
3. Welche Rückmeldungen, Anregungen, Kritik oder Hinweise bezüglich des
Verfahrens der Zuleitung eines „Zeit- und Maßnahmenplans für einen
Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und
Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten
Weltkrieges“, die per E-Mail am 29. Dezember 2020 an einen begrenzten
Empfängerkreis vollzogen wurde, anstatt einer fristgerechten formalen
Berichterstattung an den Deutschen Bundestag sind der Bundesregierung
bekannt (bitte ausführlich einzeln erläutern)?
a) Wann, in welcher Form, durch wen, und mit welchem Inhalt wurden
diese Rückmeldungen an welchen Adressaten getätigt?
b) Welche Rückschlüsse und Konsequenzen hat die Bundesregierung aus
der nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erfolgten Berichterstattung
an den Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2020 gezogen, und
was will sie unternehmen, um dies in Zukunft zu vermeiden?
4. Welche Rückmeldungen, Anregungen, Kritik oder Hinweise bezüglich der
inhaltlichen Festlegungen in dem „Zeit- und Maßnahmenplan für einen
Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs-
und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des
Zweiten Weltkrieges“ sind der Bundesregierung seitens der Fachexpertinnen-
und Fachexpertenkreise der Erinnerungs- und Gedenkstätten-Landschaft
als auch der Überlebenden- und Opferverbände sowie aus dem Deutschen
Bundestag bekannt (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach Datum,
Herkunft bzw. institutioneller Anbindung, Adressat und Zusammenfassung
des Inhalts auflisten)?
5. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die in der Bundesrepublik
Deutschland tradierte und in den bisherigen Gedenkstättenkonzepten des
Bundes einschließlich der Empfehlungen der entsprechenden Enquete-
Kommissionen des Deutschen Bundestages in den 1990er Jahren als
richtig und wertvoll anerkannte dezentrale Erinnerungskultur in Deutschland,
durch die Errichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der
deutschen Besatzungsherrschaft“ unter der Federführung des DHM, nicht im
Ergebnis geschwächt wird und der nach Ansicht der Fragesteller
zunehmenden Tendenz zur Zentralisierung der Erinnerung an den
Nationalsozialismus in Berlin Vorschub leistet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um dem
entgegenzuwirken (bitte jeweils einzeln ausführlich begründen)?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Vorgänge bezüglich der inhaltlichen Festlegungen in dem „Zeit- und
Maßnahmenplan für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer
Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen
Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges“ durch die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Widerspruch zu der
bisherigen Praxis der Bundesregierung stehen, welche bei der bisherigen
Gedenkstättenkonzeption des Bundes immer auf eine zivilgesellschaftliche
Beteiligung von NS-Opferverbänden großen Wert gelegt hatte?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?
7. Trifft die Einschätzung der Fragesteller zu, dass die Bundesregierung mit
den genannten Festlegungen der BKM einen neuen Weg in der
Erinnerungskultur einschlagen und öffentlichkeitswirksam Ausdruck verleihen
will mit dem Ziel eines maßgeblich staatlich organisierten Gedenkens und
Erinnerns?
8. Welche Personen und Stellen waren hausintern innerhalb der BKM
zwischen dem 9. November 2020 und dem 29. Dezember 2020 an der
Erarbeitung des „Zeit- und Maßnahmenplans für einen Realisierungsvorschlag zur
Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur
deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges“
maßgeblich beteiligt, und nach welchen konkreten Kriterien sind sie dabei
vorgegangen (bitte ausführlich einzeln begründen)?
9. Vor dem Hintergrund welcher konkreten Ereignisse und Tätigkeiten
konnten zwischen dem 9. November 2020 (Information über aktuell „ein frühes
Stadium der Planungen“) bzw. dem 7. Dezember 2020 (vgl. die Auskunft
der Bundesregierung vom 7. Dezember 2020, nach welcher die
Arbeitsgruppe noch nicht besetzt wurde; Kleine Anfrage der Fraktion DIE LIN-
KE. „Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte
des NS-Vernichtungskrieges und der deutschen Besatzungsherrschaft“ auf
Bundestagsdrucksache 19/24946) und dem 29. Dezember 2020 (E-Mail an
die Ausschussvorsitzende) die Planungen betreffend die Festlegungen des
„Zeit- und Maßnahmenplans für einen Realisierungsvorschlag zur
Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur
deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges“ innerhalb
weniger Tage so rasch vorankommen, und welche konkreten Ereignisse oder
Beratungen führten zu diesen Festlegungen?
10. Welche konkrete Expertise, speziellen Kompetenzen,
Organisationsfähigkeiten und welche konkrete bereits bestehende institutionalisierte
internationale Vernetzung des Deutschen Historischen Museums (DHM) waren
ausschlaggebend, dass es wann, durch wessen Entscheidung und der
Konsultation mit wem mit der Federführung zur Errichtung der
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ beauftragt
wurde?
11. Wann und aufgrund welcher rechtlichen und faktischen Grundlage hat die
Bundesregierung im Hinblick auf die Errichtung der
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ entschieden, dass
„die Federführung bei der Erarbeitung des Realisierungsvorschlags bei der
Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) liegen [wird].“ (vgl.
Pressemitteilung der BKM vom 4. Januar 2021; bitte ausführlich einzeln
begründen)?
12. Wann und aufgrund welcher rechtlichen und faktischen Grundlage hat die
Bundesregierung im Hinblick auf die Errichtung der
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ entschieden, dass
„zu diesem Zweck beim DHM eine Stabsstelle mit drei Beschäftigten
errichtet [wird].“ (vgl. Pressemitteilung der BKM vom 4. Januar 2021; bitte
ausführlich einzeln begründen)?
13. Wann und aufgrund welcher rechtlichen und faktischen Grundlage sollen
durch wen genau im Hinblick auf die Errichtung der
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ „Ausschreibungen
in Kürze“ (konkret ab 4. Januar 2021) betreffend die Einrichtung einer
„Stabsstelle beim DHM“ erfolgen, und wer entschied oder entscheidet
über deren Verstetigung und institutionelle Anbindung, bzw. mit wem und
zu welchem konkreten Zeitpunkt wurde die Anbindung der Stellen im
Vorfeld der Ausschreibung konsultiert?
14. Vor dem Hintergrund welcher neuer Schwerpunktsetzungen in der
bundeshaushälterischen Politik der Bundesregierung zugunsten der Stärkung der
Erinnerungs- und Gedenkpolitik bzw. aufgrund welcher neuartigen
finanziellen Phänomene ist es der Bundesregierung möglich, bei der Stiftung
Deutsches Historisches Museum „schnellstmöglich Stellen für
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d) in der Stabstelle beim DHM zur
Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte“
zunächst „befristet bis zum 31. Dezember 2021, wobei eine Entfristung der
Stelle angestrebt wird“ nach Entgeltgruppe 13 TVöD-Ost, zu besetzen,
wenn zugleich zahlreiche engagierte Mitarbeiter der NS-Gedenkstätten
(vgl. dazu den offenen Brief auf Initiative des Netzwerks für faire
Arbeitsbedingungen in Museen und Gedenkstätten) seit Jahren in strukturell
unterfinanzierten Gedenk-, Dokumentations- und Erinnerungsstätten tätig
sind und die mit steigenden Anforderungen konfrontierten Institutionen an
ihre Leistungsgrenzen stoßen und aufgrund der Haushaltslage vielfach nur
befristete Verträge anbieten und sowohl gegenüber festen pädagogischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch gegenüber Guides bzw.
Teamern eine Erhöhung der Personalmittel (unter Anerkennung ihrer
fachlichen Leistungen in Anlehnung an die Empfehlungen des Bundesverbands
freiberuflicher Kulturwissenschaftler und Gewährleistung einer sicheren
Existenz, vgl. https://geschichte-wird-gemacht.org/offener-brief/) als auch
Investitionen notwendig wären, um gleichzeitig auch die personelle
Ausstattung der bestehenden Gedenkstätten zu stärken (bitte ausführlich
begründen, warum eine Behebung der strukturellen Unterfinanzierung der
bestehenden Gedenk-, Dokumentations- und Erinnerungsstätten nicht
möglich sei oder ein Rückgriff auf deren hochqualifizierte Expertise unter
finanziellem Ausgleich des Mehraufwandes bei der Errichtung der
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ nicht
möglich gewesen sei (siehe https://www.dhm.de/museum/stellenangebote/
stellenausschreibungen/)?
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Expertise des DHM auf dem Feld
der Gedenkstättenarbeit bzw. Gedenkstättenpädagogik zum Thema
Nationalsozialismus, und welchen Mehrwert weist das DHM gegenüber anderen
Gedenk- bzw. Dokumentations- und Erinnerungsstätten in der
Bundesrepublik Deutschland aus, welches es bei der Übernahme der Federführung
gegenüber diesen prädestiniert, und warum wurde nicht bei der Akquise
entsprechender historischer und pädagogischer Expertise auf die
Zuständigkeit der bestehenden Gedenk-, Dokumentations- und
Erinnerungsstätten und deren hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (jeweils
unter finanziellem Ausgleich des Mehraufwandes) bei der Errichtung der
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft“ zurückgegriffen, so dass nach Ansicht der Fragesteller die
Zuständigkeit für die Bearbeitung der jeweiligen Themenkomplexe sowohl
personell als auch finanziell bei den jeweiligen hochspezialisierten
Institutionen verbleiben würde, anstatt Parallelstrukturen zur Bearbeitung der
Themen zu schaffen (bitte ausführlich einzeln begründen)?
16. Trifft die Einschätzung der Fragesteller zu, dass die Bundesregierung die
Expertise des DHM auf den in Frage 15 genannten Feldern höher bewertet
hat als die bestehender NS-Gedenk- und Dokumentations- und
Erinnerungsstätten bzw. Gedenk-Stiftungen in Bund-Länder-Trägerschaft, wie
z. B. der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas oder der
Stiftung Topographie des Terrors und anderen Institutionen, so dass das
DHM und nicht diese Institutionen mit der Federführung beauftragt
werden, und wenn ja, aus welchem Grund (bitte ausführlich einzeln
begründen)?
17. Trifft die Einschätzung der Fragesteller zu, dass die Bundesregierung bei
der Beauftragung des DHM zur Realisierung der „Dokumentationsstätte
zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ nicht aufgrund
fachlicher Kriterien entschieden hat, sondern auf Grundlage persönlicher
Präferenzen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bzw.
ihres Amtschefs im Zusammenhang mit dem Erinnerungs- und
Dokumentationszentrum zu Flucht und Vertreibung (Vertriebenenmuseum), das
ebenfalls in der Trägerschaft des DHM steht, und soll damit einer
politischen Gleichsetzung des Themenkomplexes der deutschen NS-Verbrechen
und Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges sowie dem
Thema „Flucht und Vertreibung“ und sog. deutschen Opfer Ausdruck
verliehen werden?
18. Was hat die Bundesregierung unternommen, damit bei der Errichtung und
Umsetzung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft“ im Vorfeld des Beschlusses vom 9. Oktober 2020 und
danach Überlebenden- und Verfolgtenverbände bzw. Nachkommen von
NS-Verfolgten als auch Expertinnen und Experten der Wissenschaft und
Forschung sowie Gedenkstätten u. a. Interessierte aus den von der
deutschen NS-Besatzung betroffenen Staaten in die Planungen einbezogen
werden (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach Datum, beteiligten
Gesprächspartnern und Stellen sowie Zusammenfassung des Inhalts
auflisten)?
19. Wurden Überlebenden- und Opferverbände aus dem In- und Ausland, und
wann genau, bei der Formulierung von Vorschlägen und der Benennung
von Mitgliedern der beiden Arbeitsgruppen konsultiert, und mit welchem
konkreten Ergebnis (bitte ausführlich einzeln begründen), und wenn ja,
welche?
20. Welche Rolle spielten Nachkommen von NS-Verfolgten bzw. NS-
Widerstandskämpferinnen und NS-Widerstandskämpfern bei der
Errichtung der beiden Arbeitsgruppen und der Benennung ihrer Mitglieder im
Hinblick auf die Feststellung im Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 9. Oktober 2020, dass „Den Nachkommen der Opfer Raum für
Gedenken und Erinnerung zu geben [ist]“ (bitte ausführlich einzeln
begründen)?
21. Vor dem Hintergrund welcher Erwägungen wurden bislang keine
Überlebenden- und Opferverbände, namentlich des Polnischen Verbands
Ehemaliger Politsicher Häftlinge der NS-Gefängnisse und
Konzentrationslager (PZBWPHWiOK) oder des Internationalen Komitees ehemaliger
KZ-Häftlinge und Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG), sowie
Vereinigungen von Kombattantinnen und Kombattanten, namentlich der Vereinigung
der Jüdischen Kombattantinnen und Kombattanten und Geschädigten des
Zweiten Weltkrieges oder der Vereinigung der Kombattantinnen und
Kombattanten der Republik Polen und Ehemaliger Politischer Häftlinge
(ZKRPiBWP) oder deren Nachkommen als Mitglieder zur Mitwirkung in
die Arbeitsgruppe berufen, und wie begründet dies die Bundesregierung
im Hinblick auf die Feststellung im Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 9. Oktober 2020, dass „den Nachkommen der Opfer Raum für
Gedenken und Erinnerung zu geben [ist]“ (bitte ausführlich einzeln
begründen)?
22. Vor dem Hintergrund welcher Erwägungen hat sich die Bundesregierung
entschieden, keine eigenständige Kommission unter Mitwirkung von
Überlebenden- und Verfolgtenverbänden bzw. Nachkommen von NS-
Verfolgten, namentlich der in der Bundesrepublik Deutschland aktiven
Internationalen Komitees ehemaliger KZ-Häftlinge und
Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG), sowie Vereinigungen von Kombattantinnen und
Kombattanten einzurichten?
23. Wie verhält sich die Entscheidung, das DHM mit der Organisation und
Federführung zu betrauen, zum Beschluss des Deutschen Bundestages, die
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft“ (…) „innerhalb der Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ zu
realisieren?
24. Präjudiziert diese Entscheidung eine spätere Eingliederung der
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ ins
DHM, wie nach Auffassung der Fragesteller die Äußerung des Präsidenten
des DHM, Prof. Dr. Raphael Gross in der Pressemitteilung der BKM vom
4. Januar 2021 nahelegt?
25. An welchem konkreten Datum, in welcher konkreten Art und Weise und
aufgrund welcher konkreten Erwägungen und welcher konkreten
inhaltlichen Kriterien hat die Bundesregierung einzelne Personen als Mitglieder
der im Beschluss des Deutschen Bundestages am 9. Oktober 2020
genannten Arbeitsgruppe angefragt, die in der Anlage zur E-Mail der Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 29. Dezember 2020
genannt werden (bitte ausführlich einzeln begründen und die beteiligten
Stellen und Beraterinnen bzw. Berater mit deren Verwaltungszuständigkeit
benennen, die an der Auswahl der Mitglieder teilgenommen haben)?
26. Auf wessen Vorschlag sollten die beiden Arbeitsgruppen
„Wissenschaftliche Arbeitsgruppe“ und die Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken“
eingerichtet werden, die in dem „Zeit- und Maßnahmenplan für einen
Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und
Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten
Weltkrieges“ genannt werden, und wer hat diese Anregung mit welchen
Personen, Behörden, Institutionen oder Beraterinnen bzw. Beratern wann
konsultiert, und wann und durch wen wurden alle eingebrachten
Vorschläge für die Mitglieder der Arbeitsgruppen mit welchem Ergebnis
angenommen (bitte ausführlich einzeln begründen)?
27. Welche wissenschaftliche Expertise der Mitglieder der
„Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe“ waren im Hinblick auf deren Beitrag bei der zur
Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur
deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges
ausschlaggebend für deren Auswahl, und wer hat bei der BKM diese vorgenommen?
a) Welche selbständigen wissenschaftlichen Schriften (Monographien)
zur NS-Besatzung haben die Mitglieder der „Wissenschaftlichen
Arbeitsgruppe“ bislang veröffentlicht (bitte die Literatur nach den
Kriterien: NS-Besatzung bis 1945 sowie Erinnerungsgeschichte an die NS-
Verbrechen nach 1945 aufgliedern)?
b) Zu welchen der 20 deutsch besetzten Länder Europas haben die
Mitglieder der „Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe“ selbständige
wissenschaftliche Schriften (Monographien) vorgelegt?
c) An welchen deutschen, ausländischen bzw. nichtdeutschen
Gedenkstätten bzw. Forschungsinstitutionen sind gegenwärtig die Mitglieder der
„Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe“ angestellt?
28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass in der
Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken“ ausschließlich Vertreterinnen und
Vertreter deutscher Gedenkstätten als permanente Mitglieder benannt sind?
Wie begründet die Bundesregierung diese Auswahl, und wie will die
Bundesregierung sicherstellen, dass ohne eine zusätzliche dauerhafte
Einbindung ausländischer Expertinnen und Experten sowie renommierter
Vertreterinnen und Vertreter ausländischer NS-Gedenkstätten, u. a. aus Polen,
Frankreich, Belgien und anderen Staaten, die im Beschluss des Deutschen
Bundestages geforderte „besondere Betroffenheit der Opfernationen der
grausamen NS-Besatzungspolitik […] in diesem Rahmen angemessen“
(…) „herausgearbeitet werden kann“?
29. Stehen den beiden Arbeitsgruppen eigenständige finanzielle Mittel für ihre
eigenständigen analysierenden und konzeptionellen Tätigkeiten bei der
Erarbeitung des Realisierungsvorschlags zur Verfügung, und wenn ja,
welche, und welche konkreten Befugnisse obliegen ihnen bei der inhaltlichen
Erarbeitung angesichts der Federführung beim DHM und der dort
errichteten Stabstelle?
30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine
Koordinierung der beiden Vorhaben zur Errichtung einer „Dokumentationsstätte
zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ sowie der Errichtung
eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“
sowohl wissenschaftlich als auch inhaltlich notwendig ist, wenn nein,
warum nicht, wenn ja, wie will die Bundesregierung diese Koordination
institutionell und personell gewährleisten (bitte einzeln ausführlich
begründen)?
31. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Deutsche Polen Institut
(DPI) in Darmstadt bei den Planungen und der Umsetzung berücksichtigt
wird, und wenn ja, wie, bzw. wenn nein, warum ist dies nach Kenntnis der
Fragesteller bislang nicht erfolgt?
32. Vor dem Hintergrund welcher konkreten tatsächlichen Erwägungen oder
Vorkommnisse wurde der Direktor der Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas lediglich als ein Mitglied der eingerichteten
Arbeitsgruppe benannt, obwohl entsprechend dem Wortlaut des Beschlusses des
Deutschen Bundestages der Expertise der Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas eine besondere Rolle zukommen sollte?
33. Teilt die Bundesregierung die Auflassung der Fragesteller, dass die
gegenwärtige Planung und die Ansiedlung der entsprechenden Stabsstelle beim
DHM zu außenpolitischen Belastungen führen könnten, weil europäische
Partnerländer darin eine Marginalisierung des Themas erkennen könnten?
34. Wie schätzt die Bundesregierung die außenpolitische Wirkung der
Einrichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft“ lediglich als Abteilung des DHM im Vergleich zur
Möglichkeit der Errichtung einer selbständigen, bundesunmittelbaren Stiftung
wie etwa der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas ein?
35. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass fehlende
Transparenz bei der Berufung der Mitglieder der Arbeitsgruppen die
Gefahr birgt, dass die im Vorfeld der beiden Beschlüsse des Deutschen
Bundestages bestehenden gemeinsamen Ansätze bei der Realisierung der
beiden Projekte – einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft“ (Bundestagsdrucksache 19/23126) und eines
„Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“
(Bundestagsdrucksache 19/24946) – keine Rolle mehr spielen und diese getrennt
und gegeneinander geplant würden?
Berlin, den 8. Februar 2021
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/2737105.03.2021
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26778 - Gewährleistung wissenschaftlicher Qualitätsstandards und Transparenz bei der Errichtung einer Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Freihold, Gökay Akbulut,
Dr. Birke Bull-Bischoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26778 –
Gewährleistung wissenschaftlicher Qualitätsstandards und Transparenz bei der
Errichtung einer Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 9. Oktober 2020 beschloss der Deutsche Bundestag ohne Gegenstimmen
in einer Sofortabstimmung die Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs-
und Erinnerungsstätte zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges und der
nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft (kurz: „Dokumentationsstätte zur
Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“) auf Antrag der Koalition der
Fraktionen CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 19/23126). Das
Zentrum soll die historischen Zusammenhänge vermitteln, über das geschehene
Leid in Europa und Deutschland aufklären und den Nachkommen der Opfer
Raum für Gedenken und Erinnerung geben. In dem Beschluss zur Einrichtung
einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur Aufarbeitung des
Zweiten Weltkrieges heißt es: „Es war Polen, auf dessen Gebiet die
Nationalsozialisten alle Komponenten ihres rassenideologischen Vernichtungskrieges,
ihrer grausamen Besatzungspolitik, ihrer rassistischen Lebensraumideologie,
ihren grausamen Antisemitismus und Antislawismus erstmals in vollem
Umfang umsetzten. Das Territorium der Zweiten Polnischen Republik wurde als
Versuchslabor für die Kriegsführung des nationalsozialistischen Deutschlands
im Osten missbraucht. Bereits ab Herbst 1939 wurden Angehörige der
polnischen Bildungsschicht zu Zehntausenden in Konzentrationslager verbracht
und erschossen, um Polen als Nation auszulöschen. Die physische Entfernung
polnischer Staatsbürger aus den bald annektierten Gebieten einerseits und ihre
Unterjochung, Ausbeutung, Verschleppung und Versklavung in den Gebieten
des späteren Generalgouvernements anderseits, waren von Beginn ein Ziel
und zentraler Bestandteil der Idee des Kriegs gegen Polen. Hundertausende
Polinnen und Polen leisteten Widerstand und kämpften auch in alliierten
Armeen für den Sieg gegen Hitler.“
Der Deutsche Bundestag einigte sich darauf, bei der Errichtung einer
Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen
Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges („Dokumentationsstätte zur
Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“) „unter Einbeziehung der
Expertise der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas eine
Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich aus fachlich einschlägig ausgewiesenen Wissen-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27371
19. Wahlperiode 05.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 4. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammensetzt“. Dabei sollte die
„besondere Betroffenheit der Opfernationen der grausamen NS-Besatzungspolitik
[…] in diesem Rahmen angemessen“ herausgearbeitet werden und
wissenschaftlich fundierte Ausstellungen „in Zusammenarbeit mit
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den betroffenen Staaten erarbeitet werden“.
Insbesondere sollte „den Nachkommen der Opfer Raum für Gedenken und
Erinnerung“ gegeben werden.
Am 4. Januar 2021 verkündete die Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM) Staatsministerin Monika Grütters per
Pressemitteilung, dass sie „dem Kulturausschuss des Deutschen Bundestages einen Zeit-
und Maßnahmenplan für eine Dokumentations-, Bildungs- und
Erinnerungsstätte zur Geschichte und Aufarbeitung des Zweiten Weltkrieges und der
nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft übermittelt“ habe (Plan für
Dokumentationsstätte zur Geschichte der Besatzungsherrschaft, Pressemitteilung 2
vom 4. Januar 2021, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/plan-f
uer-dokumentationsstaette-zur-geschichte-der-besatzungsherrschaft-kulturstaa
tsministerin-gruetters-verbrechen-aufarbeiten-dokumentieren-und-vermitteln-
1834058). Entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Beschlusses des Deutschen
Bundestages vom 9. Oktober 2020 auf der Grundlage der
Bundestagsdrucksache 19/23126 und der Beschlussfassung in der 184. Sitzung des Deutschen
Bundestages unter Zusatzpunkt (ZP) 11 (Plenarprotokoll 19/184), der
unmissverständlich verlangt, dass an den Deutschen Bundestag zu berichten ist und
keine andere Stelle, wurde am Nachmittag des 29. Dezember 2020 lediglich
eine E-Mail zu dieser Thematik von der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien an die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien
sowie einen beschränkten Empfängerkreis versandt. Diese erfüllte jedoch
nicht den Charakter einer Berichterstattung an den Deutschen Bundestag im
Sinne des Beschlusses vom 9. Oktober. Erst auf Anfrage der Fragesteller an
die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien wurde eine neue
Unterrichtung an den Bundestagspräsidenten am 14. Januar 2021 versandt
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der
Abgeordneten Brigitte Freihold vom 8. Januar 2021, Bundestagsdrucksache 19/26065)
und wurde am 18. Januar 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/26137
ausgefertigt. Das ist deswegen bedeutsam, weil nur so eine Bundestagsdrucksache aus
dem Bericht erstellt und allen Mitgliedern und Interessierten des Hohen
Hauses und darüber hinaus zur Kenntnis gegeben werden kann. Mangels einer
ordnungsgemäßen und fristgerechten Zuleitung bis zum 31. Dezember 2020
durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die
Beschränkung des Empfängerkreises wurde die Möglichkeit einer förmlichen
Befassung eingeschränkt. Eine Aufsetzung auf die Tagesordnung sowie ggf.
Einreichung von Anträgen mit einer Beschlussempfehlung ans Plenum wäre
so nicht möglich gewesen.
In ihrer Pressemitteilung vom 4. Januar 2021 verkündete Staatsministerin
Monika Grütters bereits, dass der „Vorschlag zur Realisierung der Einrichtung
demnach federführend von der Stiftung Deutsches Historisches Museum
(DHM) erarbeitet [wird]. Der Realisierungsvorschlag soll der
Kulturstaatsministerin bis Ende 2021 überreicht werden. […] Die für diese Aufgabe
erforderliche personelle Unterstützung hat der Deutsche Bundestag mit dem
Haushalt für das Jahr 2021 bereits beschlossen. Das DHM wird dazu ab Januar
2021 eine Stabsstelle mit drei Beschäftigten einrichten.“
Im Vorfeld dieser nach Ansicht der Fragesteller weitreichenden Festlegungen
betreffend die Errichtung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der
deutschen Besatzungsherrschaft“ teilte die Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien noch am 9. November 2020 auf eine Anfrage der
Abgeordneten Brigitte Freihold mit, dass sich die diesbezüglichen Planungen
„aktuell in einem frühen Stadium“ befänden und die Fragestellerin gebeten werde
„sich mit Ihren Anfragen und Vorschlägen bis zur Vorlage des Zeit- und
Maßnahmenplans zu gedulden. Im Anschluss daran werden sie Gelegenheit haben,
ihre Vorschläge einzubringen.“ Dieser Auskunft sind Anfragen der
Fragestellerin an die BKM betreffend die zuständigen Stellen vorausgegangen, an
welche sich die Fraktionen des Deutschen Bundestages mit Vorschlägen und
Empfehlungen zur Besetzung der im Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 9. Oktober 2020 genannten Arbeitsgruppe wenden können, sowie die
Zuständigkeit für die Prüfung solcher Vorschläge und Vorgaben betreffend die
Anzahl möglicher Mitglieder der einzurichtenden Arbeitsgruppe sowie
insbesondere das Verfahren zur Beteiligung und Einreichung von Vorschlägen von
Vertreterinnen und Vertretern der NS-Überlebenden- und Opfer-Verbänden
wie dem Polnischen Verband Ehemaliger Politischer Häftlinge der NS-
Gefängnisse und Konzentrationslager (PZBWPHWiOK) und anderer.
Die Vorgänge um die nicht ordnungsgemäße und nicht fristgerechte
Unterrichtung des Deutschen Bundestages betreffend die Errichtung einer
Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur Geschichte des Zweiten
Weltkrieges und der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft
(„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“), insbesondere
Entscheidungen über die Federführung und Besetzung von zwei neu geschaffenen
Arbeitsgruppen („Wissenschaftliche Arbeitsgruppe“ sowie Arbeitsgruppe
„Erinnern und Gedenken“ unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Raphael Gross) lassen
nach Ansicht der Fragesteller Transparenz und die notwendige Sensibilität
gegenüber der Komplexität der historischen Aufgabe, aber auch gegenüber der
Bedeutung für die europäische Erinnerungskultur und die bilateralen
Beziehungen insbesondere zum Nachbarland Polen vermissen. Der Vorgang betrifft
nach Auffassung der Fragesteller neben den Beteiligungsrechten des
Deutschen Bundestages vor allem die mangelhafte Gewährleistung der Beteiligung
und Berücksichtigung ausgewiesener Expertinnen und Experten zur
Geschichte der deutschen Besatzung, der Anerkennung der pädagogischen Expertise
ausländischer NS-Gedenk- und Dokumentationsstätten sowie insbesondere
von Überlebenden- und Verfolgtenverbänden bzw. Nachkommen von NS-
Verfolgten aus dem ehemals von Deutschen besetzten Europa. Bei der
Einrichtung einer Stabsstelle am DHM, der Besetzung entsprechender
Beratungsgremien und weitgehenden Festlegungen über die Federführung wurden nach
Ansicht der Fragesteller Tatsachen geschaffen, ohne den oben Genannten
Gelegenheit zur Mitarbeit bzw. zur Abgabe von Empfehlungen und
Stellungnahmen zu gewähren. So ist in der „Arbeitsgruppe Erinnern und Gedenken“ ganz
im Gegensatz zur bisherigen erinnerungspolitischen Tradition in Deutschland
(vgl. z. B. der Beirat der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
oder das Kuratorium der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft) kein
einziger Opfer- und Interessenverband vertreten. Nach Ansicht der
Fragesteller stellt eine fehlende Berücksichtigung von Vertreterinnen bzw. Vertretern
des Zentralrats der Juden in Deutschland und des Zentralrats Deutscher Sinti
und Roma sowie Überlebender der NS-Verfolgung einen Bruch in der
bisherigen Erinnerungskultur in der Bundesrepublik Deutschland dar, da durch die
mangelnde Beteiligung von Nachkommen der NS-Opfer an deren Stelle
staatliche Experten des Gedenkens treten und somit das Ende der Zeitzeugenschaft
bestärkt wird. Die, selbstverständlich sachlich und fachlich begründeten,
Perspektiven der Nachkommen und Angehörigen der Opfer bilden somit eine
Leerstelle. Dies wirft nach Ansicht der Fragesteller Fragen auch nach der
Präjudizierung der inhaltlichen und auch länderspezifischen Schwerpunkt-
Ausrichtung der zu errichtenden „Dokumentationsstätte zur Geschichte der
deutschen Besatzungsherrschaft“ auf.
Bei den per Pressemitteilung der BKM bekannt gegebenen Festlegungen zur
Errichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft“ besteht nach Auffassung der Fragesteller die Gefahr, dass die
tradierte und in den verschiedenen Gedenkstättenkonzeptionen des Bundes
einschließlich der Empfehlungen der entsprechenden Enquete-Kommissionen
des Deutschen Bundestages in den 1990er Jahren als richtig und wertvoll
anerkannte dezentrale Erinnerungskultur in der Bundesrepublik Deutschland
im Ergebnis geschwächt wird und die zunehmende Tendenz zur
Zentralisierung der Erinnerung an den Nationalsozialismus in Berlin verstärkt wird
(vgl. Schlussbericht der Enquete-Kommission auf Bundestagsdrucksache
13/11000).
1. Welche Gespräche mit welcher Zielrichtung und welchem Inhalt wurden
durch die Bundesregierung betreffend die Festlegung der Ressort-
Verantwortung für die Umsetzung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte
der deutschen Besatzungsherrschaft“ im Vorfeld des Beschlusses vom
9. Oktober 2020 und danach geführt (bitte ausführlich einzeln erläutern
und nach Datum, beteiligten Gesprächspartnern und Stellen sowie
Zusammenfassung des Inhalts auflisten)?
2. Welche Gespräche mit welcher Zielrichtung und welchem Inhalt wurden
betreffend die Festlegung der zukünftigen fachlichen Federführung bei
der Errichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der
deutschen Besatzungsherrschaft“ im Vorfeld des Beschlusses vom 9. Oktober
2020 und danach geführt (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach
Datum, beteiligten Gesprächspartnern und Stellen sowie
Zusammenfassung des Inhalts auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit Beschluss vom 9.
Oktober 2020 aufgefordert, einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer
Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte vorzulegen, die fokussiert
der Geschichte und Aufarbeitung des Zweiten Weltkriegs und der
nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft gewidmet ist.
Für Gespräche der Bundesregierung zur Festlegung der Ressortverantwortung
oder der zukünftigen fachlichen Federführung im Vorfeld dieses Beschlusses
gab es keine Veranlassung. Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages
wurde dieser dem innerhalb der Bundesregierung fachlich zuständigen Ressort,
nämlich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM),
zur Umsetzung übermittelt.
3. Welche Rückmeldungen, Anregungen, Kritik oder Hinweise bezüglich
des Verfahrens der Zuleitung eines „Zeit- und Maßnahmenplans für
einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-,
Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik
während des Zweiten Weltkrieges“, die per E-Mail am 29. Dezember 2020
an einen begrenzten Empfängerkreis vollzogen wurde, anstatt einer
fristgerechten formalen Berichterstattung an den Deutschen Bundestag sind
der Bundesregierung bekannt (bitte ausführlich einzeln erläutern)?
a) Wann, in welcher Form, durch wen, und mit welchem Inhalt wurden
diese Rückmeldungen an welchen Adressaten getätigt?
b) Welche Rückschlüsse und Konsequenzen hat die Bundesregierung
aus der nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erfolgten
Berichterstattung an den Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2020
gezogen, und was will sie unternehmen, um dies in Zukunft zu
vermeiden?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die BKM hat dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen
Bundestages mit Schreiben vom 29. Dezember 2020 einen Zeit- und Maßnahmenplan
für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-,
Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des
Zweiten Weltkriegs übermittelt. Mit Schreiben vom 14. Januar 2021 wurde
dieser Zeit- und Maßnahmenplan förmlich dem Präsidenten des Deutschen
Bundestages zugeleitet (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage der Abgeordneten Brigitte Freihold zu diesem Thema auf
Bundestagsdrucksache 19/26065).
Die BKM stand zum Verfahren der Übermittlung des Zeit- und
Maßnahmenplans mit dem Sekretariat des Ausschusses für Kultur und Medien des
Deutschen Bundestages Ende Dezember 2020/Anfang Januar 2021 per E-Mail bzw.
telefonisch in Kontakt. Die Ausschussvorsitzende Katrin Budde, MdB dankte
mit Schreiben vom 13. Januar 2021 für die Übersendung des Zeit- und
Maßnahmenplans und erklärte, dass man den Brief der BKM vom 29. Dezember
2020 wie erbeten gerne an die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und
Medien weitergegeben habe und davon ausgehe, dass die förmliche Übermittlung
des Zeit- und Maßnahmenplans an den Deutschen Bundestag noch nachgeholt
werde.
4. Welche Rückmeldungen, Anregungen, Kritik oder Hinweise bezüglich
der inhaltlichen Festlegungen in dem „Zeit- und Maßnahmenplan für
einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-,
Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik
während des Zweiten Weltkrieges“ sind der Bundesregierung seitens der
Fachexpertinnen- und Fachexpertenkreise der Erinnerungs- und
Gedenkstätten-Landschaft als auch der Überlebenden- und Opferverbände sowie
aus dem Deutschen Bundestag bekannt (bitte ausführlich einzeln
erläutern und nach Datum, Herkunft bzw. institutioneller Anbindung,
Adressat und Zusammenfassung des Inhalts auflisten)?
Nach der Übermittlung des Zeit- und Maßnahmenplans an den Deutschen
Bundestag erreichten die BKM im Januar 2021 mehrere Eingaben von Bürgerinnen
und Bürgern. Mit Schreiben vom 18. Februar 2021 nahmen einige Abgeordnete
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Stellung zu einzelnen
Aspekten des Zeit- und Maßnahmenplans, konkret zu der Skizzierung der Inhalte der
Ausstellungen und zur Zusammensetzung der Arbeitsgruppen. Im Vorfeld der
Übermittlung des Zeit- und Maßnahmenplans im Dezember 2020 wurde die
BKM von der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der
Bundesrepublik Deutschland und dem Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten
Juden Europas angeschrieben. Im Wesentlichen geht es in den Schreiben um
die Frage, welche Erinnerungseinrichtung die Verantwortung für die
Erarbeitung des Realisierungsvorschlags tragen sollte.
5. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die in der
Bundesrepublik Deutschland tradierte und in den bisherigen Gedenkstättenkonzepten
des Bundes einschließlich der Empfehlungen der entsprechenden
Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages in den 1990er Jahren als
richtig und wertvoll anerkannte dezentrale Erinnerungskultur in
Deutschland, durch die Errichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte
der deutschen Besatzungsherrschaft“ unter der Federführung des DHM,
nicht im Ergebnis geschwächt wird und der nach Ansicht der Fragesteller
zunehmenden Tendenz zur Zentralisierung der Erinnerung an den
Nationalsozialismus in Berlin Vorschub leistet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um dem
entgegenzuwirken (bitte jeweils einzeln ausführlich begründen)?
Die Bundesregierung setzt mit der Erarbeitung des Realisierungsvorschlags
einen Beschluss des Deutschen Bundestages um.
Die Bundesregierung sieht keine „Tendenz zur Zentralisierung der Erinnerung
an den Nationalsozialismus in Berlin“. In ganz Deutschland gibt es eine
Vielzahl von Erinnerungsorten, die sich der Geschichte des Nationalsozialismus
widmen. Eine „Dokumentations-, Bildungs-, und Erinnerungsstätte zur
deutschen Besatzungsherrschaft“ in der Hauptstadt Berlin würde nicht in
Konkurrenz zu bestehenden Einrichtungen entwickelt, sondern würde die bestehende
Erinnerungskultur um einen spezifischen thematischen Aspekt ergänzen.
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Vorgänge bezüglich der inhaltlichen Festlegungen in dem „Zeit- und
Maßnahmenplan für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer
Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen
Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges“ durch die Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Widerspruch zu
der bisherigen Praxis der Bundesregierung stehen, welche bei der
bisherigen Gedenkstättenkonzeption des Bundes immer auf eine
zivilgesellschaftliche Beteiligung von NS-Opferverbänden großen Wert gelegt
hatte?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?
Der Zeit- und Maßnahmenplan skizziert einen groben inhaltlichen Rahmen für
die Erarbeitung des Realisierungsvorschlags und benennt die Mitglieder zweier
die Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) beratender
Arbeitsgruppen. Der Zeit- und Maßnahmenplan trifft keine Aussage über ansonsten bei der
Erarbeitung des Realisierungsvorschlags zu beteiligende Akteure. Die
Bundesregierung teilt daher nicht die Auffassung, dass der Zeit- und Maßnahmenplan
im Widerspruch zu der von den Fragestellerinnen und Fragestellern skizzierten
Praxis steht.
7. Trifft die Einschätzung der Fragesteller zu, dass die Bundesregierung mit
den genannten Festlegungen der BKM einen neuen Weg in der
Erinnerungskultur einschlagen und öffentlichkeitswirksam Ausdruck verleihen
will mit dem Ziel eines maßgeblich staatlich organisierten Gedenkens
und Erinnerns?
Die Annahme trifft nicht zu. Indem die Federführung für die Erarbeitung des
Realisierungsvorschlags bei der Stiftung DHM liegt, bringt die
Bundesregierung zum Ausdruck, dass der Realisierungsvorschlag nicht von staatlich
organisiertem Gedenken geprägt sein, sondern auf fachlicher und wissenschaftlicher
Expertise basieren soll, entwickelt von einer politisch unabhängigen
Erinnerungseinrichtung.
8. Welche Personen und Stellen waren hausintern innerhalb der BKM
zwischen dem 9. November 2020 und dem 29. Dezember 2020 an der
Erarbeitung des „Zeit- und Maßnahmenplans für einen
Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und
Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten
Weltkrieges“ maßgeblich beteiligt, und nach welchen konkreten Kriterien
sind sie dabei vorgegangen (bitte ausführlich einzeln begründen)?
Bei der BKM sind insbesondere das federführend zuständige Fachreferat und
die Hausleitung mit der Umsetzung des genannten Beschlusses des Deutschen
Bundestages vom 9. Oktober 2020 befasst. Das Handeln ist geprägt von der
Absicht, einen fachlich und wissenschaftlich fundierten Realisierungsvorschlag
unter bestmöglicher Nutzung der zur Verfügung stehenden fachlichen und
wissenschaftlichen Ressourcen vorlegen zu können.
9. Vor dem Hintergrund welcher konkreten Ereignisse und Tätigkeiten
konnten zwischen dem 9. November 2020 (Information über aktuell „ein
frühes Stadium der Planungen“) bzw. dem 7. Dezember 2020 (vgl. die
Auskunft der Bundesregierung vom 7. Dezember 2020, nach welcher die
Arbeitsgruppe noch nicht besetzt wurde; Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. „Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und
Erinnerungsstätte des NS-Vernichtungskrieges und der deutschen
Besatzungsherrschaft“ auf Bundestagsdrucksache 19/24946) und dem 29. Dezember
2020 (E-Mail an die Ausschussvorsitzende) die Planungen betreffend die
Festlegungen des „Zeit- und Maßnahmenplans für einen
Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und
Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten
Weltkrieges“ innerhalb weniger Tage so rasch vorankommen, und welche
konkreten Ereignisse oder Beratungen führten zu diesen Festlegungen?
Angesichts eines Beschlusses des Deutschen Bundestages am 9. Oktober 2020
und einer darin enthaltenen Aufforderung an die Bundesregierung zur Vorlage
eines Zeit- und Maßnahmenplans mit einer ambitionierten Fristsetzung bis
31. Dezember 2020 lag es in der Natur der Sache, dass das vorzulegende
Dokument in den letzten drei Wochen vor Fristablauf noch Änderungen erfuhr.
Insbesondere für die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen wurde der gesamte
genannte Zeitraum benötigt, denn sie ist das Ergebnis sorgfältiger Abwägungen
der verschiedenen zu berücksichtigenden Belange, wie z. B. die Einbeziehung
vielfältiger wissenschaftlicher und erinnerungskultureller Fachexpertise, eine
angemessene Berücksichtigung der Perspektive der Opfernationen, die
praktische Arbeitsfähigkeit, eine geschlechterparitätische Besetzung etc.
10. Welche konkrete Expertise, speziellen Kompetenzen,
Organisationsfähigkeiten und welche konkrete bereits bestehende institutionalisierte
internationale Vernetzung des Deutschen Historischen Museums (DHM)
waren ausschlaggebend, dass es wann, durch wessen Entscheidung und
der Konsultation mit wem mit der Federführung zur Errichtung der
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“
beauftragt wurde?
Der Deutsche Bundestag hat bislang keine Entscheidung über die Errichtung
einer neuen Einrichtung getroffen.
Hinsichtlich des Realisierungsvorschlags im Sinne des genannten Beschlusses
des Deutschen Bundestages hat sich die BKM dafür entschieden, diesen
federführend von einer Einrichtung erarbeiten zu lassen, die als Deutschlands
nationales Geschichtsmuseum umfassende Expertise in der Geschichtsvermittlung
und der Konzipierung von Ausstellungen und Vermittlungsformaten sowie
jahrelange Erfahrung mit dem Betrieb eines großen historischen Museums
aufweisen kann. Das Deutsche Historische Museum hat den Stiftungszweck, „die
gesamte deutsche Geschichte in ihrem europäischen Zusammenhang
darzustellen“ (§ 2 Absatz 1 des Errichtungsgesetzes) und ist vor diesem Hintergrund
umfassend geeignet, die komplexe Aufgabe zu bewältigen.
Die Entscheidung, die Federführung bei der Erarbeitung des
Realisierungsvorschlags der Stiftung DHM zu übertragen, hat die BKM in der Überzeugung
getroffen, die bundesseitig zur Verfügung stehenden Ressourcen bestmöglich
einzusetzen.
11. Wann und aufgrund welcher rechtlichen und faktischen Grundlage hat
die Bundesregierung im Hinblick auf die Errichtung der
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“
entschieden, dass „die Federführung bei der Erarbeitung des
Realisierungsvorschlags bei der Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) liegen
[wird].“ (vgl. Pressemitteilung der BKM vom 4. Januar 2021; bitte
ausführlich einzeln begründen)?
12. Wann und aufgrund welcher rechtlichen und faktischen Grundlage hat
die Bundesregierung im Hinblick auf die Errichtung der
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“
entschieden, dass „zu diesem Zweck beim DHM eine Stabsstelle mit drei
Beschäftigten errichtet [wird].“ (vgl. Pressemitteilung der BKM vom 4.
Januar 2021; bitte ausführlich einzeln begründen)?
13. Wann und aufgrund welcher rechtlichen und faktischen Grundlage sollen
durch wen genau im Hinblick auf die Errichtung der
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“
„Ausschreibungen in Kürze“ (konkret ab 4. Januar 2021) betreffend die Einrichtung
einer „Stabsstelle beim DHM“ erfolgen, und wer entschied oder
entscheidet über deren Verstetigung und institutionelle Anbindung, bzw. mit
wem und zu welchem konkreten Zeitpunkt wurde die Anbindung der
Stellen im Vorfeld der Ausschreibung konsultiert?
Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund ihres engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Deutsche Bundestag hat bislang keine Entscheidung über die Errichtung
einer neuen Einrichtung getroffen. Dementsprechend gab es bislang keine
Veranlassung, über eine etwaige institutionelle Anbindung oder Verstetigung einer
solchen Einrichtung zu entscheiden.
Hinsichtlich des Realisierungsvorschlags im Sinne des genannten Beschlusses
des Deutschen Bundestages hat sich die Stiftung DHM auf der Grundlage des
ihr zugrunde liegenden Gesetzes (gemäß § 2 Absatz 1 des DHM-
Errichtungsgesetzes ist es Zweck der Stiftung, die gesamte deutsche Geschichte in ihrem
europäischen Zusammenhang darzustellen) bereit erklärt, die Federführung bei
der Erarbeitung des Realisierungsvorschlags zu übernehmen. Zu diesem Zweck
erhält die Stiftung DHM von der BKM eine Projektförderung, mit der die für
die Erarbeitung des Realisierungsvorschlags anfallenden Sach- und
Personalkosten gedeckt werden. Zudem hat der Deutsche Bundestag als
Haushaltsgesetzgeber für das Jahr 2021 drei Stellen für die Arbeit der Stabsstelle des
Dokumentationszentrums bei der Stiftung DHM veranschlagt.
Im Rahmen dieses Projekts obliegen die Einrichtung sowie die Besetzung einer
Stabsstelle der Stiftung DHM.
14. Vor dem Hintergrund welcher neuer Schwerpunktsetzungen in der
bundeshaushälterischen Politik der Bundesregierung zugunsten der Stärkung
der Erinnerungs- und Gedenkpolitik bzw. aufgrund welcher neuartigen
finanziellen Phänomene ist es der Bundesregierung möglich, bei der
Stiftung Deutsches Historisches Museum „schnellstmöglich Stellen für
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d) in der Stabstelle beim DHM zur
Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte“
zunächst „befristet bis zum 31. Dezember 2021, wobei eine Entfristung der
Stelle angestrebt wird“ nach Entgeltgruppe 13 TVöD-Ost, zu besetzen,
wenn zugleich zahlreiche engagierte Mitarbeiter der NS-Gedenkstätten
(vgl. dazu den offenen Brief auf Initiative des Netzwerks für faire
Arbeitsbedingungen in Museen und Gedenkstätten) seit Jahren in
strukturell unterfinanzierten Gedenk-, Dokumentations- und Erinnerungsstätten
tätig sind und die mit steigenden Anforderungen konfrontierten
Institutionen an ihre Leistungsgrenzen stoßen und aufgrund der Haushaltslage
vielfach nur befristete Verträge anbieten und sowohl gegenüber festen
pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch gegenüber
Guides bzw. Teamern eine Erhöhung der Personalmittel (unter
Anerkennung ihrer fachlichen Leistungen in Anlehnung an die Empfehlungen des
Bundesverbands freiberuflicher Kulturwissenschaftler und
Gewährleistung einer sicheren Existenz, vgl. https://geschichte-wird-gemacht.org/of
fener-brief/) als auch Investitionen notwendig wären, um gleichzeitig
auch die personelle Ausstattung der bestehenden Gedenkstätten zu
stärken (bitte ausführlich begründen, warum eine Behebung der strukturellen
Unterfinanzierung der bestehenden Gedenk-, Dokumentations- und
Erinnerungsstätten nicht möglich sei oder ein Rückgriff auf deren
hochqualifizierte Expertise unter finanziellem Ausgleich des Mehraufwandes bei
der Errichtung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft“ nicht möglich gewesen sei (siehe https://www.dh
m.de/museum/stellenangebote/stellenausschreibungen/)?
Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass ein Realisierungsvorschlag zur
Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte, die
fokussiert der Geschichte und Aufarbeitung des Zweiten Weltkriegs und der
nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft gewidmet ist, erarbeitet werden soll.
Die für die Umsetzung erforderlichen zusätzlichen Ressourcen wurden durch
das Parlament im Bundeshaushalt 2021 zur Verfügung gestellt. Dies geht
allerdings nicht zu Lasten des sonstigen Engagements des Bundes im Bereich der
Aufarbeitung und Vermittlung der Geschichte des Nationalsozialismus. Es ist
aus Sicht der Bundesregierung nicht zutreffend, dass die bundesgeförderten
NS-Gedenkstätten und Dokumentationszentren „strukturell unterfinanziert“
sind. Ergänzend zur primären Zuständigkeit der Länder für die
Erinnerungskultur werden allein aus dem Kulturetat der BKM zahlreiche NS-Gedenkstätten
und Dokumentationszentren institutionell und projektweise gefördert. Der
Aufwuchs im Bundeshaushalt in der laufenden Legislaturperiode beträgt 12,5
Prozent. Auch wurden in der laufenden Legislaturperiode für alle institutionell
geförderten Gedenkstätten und Dokumentationszentren zusätzliche Stellen für die
Vermittlungsarbeit zur Verfügung gestellt. Zudem stehen jährlich rund 5 Mio.
Euro für Projektförderungen aufgrund der Gedenkstättenkonzeption des
Bundes zur Verfügung. Des Weiteren werden seit 2019 mit dem BKM-
Förderprogramm „Jugend erinnert“ im Bereich der NS-Aufarbeitung über 30 Projekte
finanziert, um Gedenkstätten bei der Entwicklung von innovativen und
nachhaltig wirkenden Bildungsformaten für junge Menschen zu unterstützen.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Expertise des DHM auf dem Feld
der Gedenkstättenarbeit bzw. Gedenkstättenpädagogik zum Thema
Nationalsozialismus, und welchen Mehrwert weist das DHM gegenüber
anderen Gedenk- bzw. Dokumentations- und Erinnerungsstätten in der
Bundesrepublik Deutschland aus, welches es bei der Übernahme der
Federführung gegenüber diesen prädestiniert, und warum wurde nicht bei
der Akquise entsprechender historischer und pädagogischer Expertise auf
die Zuständigkeit der bestehenden Gedenk-, Dokumentations- und
Erinnerungsstätten und deren hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (jeweils unter finanziellem Ausgleich des Mehraufwandes) bei
der Errichtung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft“ zurückgegriffen, so dass nach Ansicht der
Fragesteller die Zuständigkeit für die Bearbeitung der jeweiligen
Themenkomplexe sowohl personell als auch finanziell bei den jeweiligen
hochspezialisierten Institutionen verbleiben würde, anstatt Parallelstrukturen zur
Bearbeitung der Themen zu schaffen (bitte ausführlich einzeln
begründen)?
16. Trifft die Einschätzung der Fragesteller zu, dass die Bundesregierung die
Expertise des DHM auf den in Frage 15 genannten Feldern höher
bewertet hat als die bestehender NS-Gedenk- und Dokumentations- und
Erinnerungsstätten bzw. Gedenk-Stiftungen in Bund-Länder-Trägerschaft,
wie z. B. der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas oder
der Stiftung Topographie des Terrors und anderen Institutionen, so dass
das DHM und nicht diese Institutionen mit der Federführung beauftragt
werden, und wenn ja, aus welchem Grund (bitte ausführlich einzeln
begründen)?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die in dem genannten Beschluss
des Deutschen Bundestages in den Blick genommene Einrichtung keine
Gedenkstätte im engeren Sinne sein soll. Angestrebt wird vielmehr eine
Dokumentations-, Bildungs-, und Erinnerungsstätte im europäischen Kontext. Um
eine solche Einrichtung zu konzipieren, bedarf es daher nicht zuletzt
umfassender Erfahrung in der musealen Präsentation geschichtlicher Inhalte sowie einer
breiten internationalen Vernetzung.
Im Übrigen wird die Stiftung DHM bei der Erarbeitung des
Realisierungsvorschlags u. a. von einer Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken“ beraten, die
sich aus Leiterinnen und Leitern national und international anerkannter
Gedenkeinrichtungen in Deutschland zusammensetzt. Damit ist sichergestellt,
dass umfassende Expertise und praktische Erfahrung in der Gedenkstättenarbeit
eingebracht werden können.
17. Trifft die Einschätzung der Fragesteller zu, dass die Bundesregierung bei
der Beauftragung des DHM zur Realisierung der „Dokumentationsstätte
zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ nicht aufgrund
fachlicher Kriterien entschieden hat, sondern auf Grundlage persönlicher
Präferenzen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
bzw. ihres Amtschefs im Zusammenhang mit dem Erinnerungs- und
Dokumentationszentrum zu Flucht und Vertreibung (Vertriebenenmuseum),
das ebenfalls in der Trägerschaft des DHM steht, und soll damit einer
politischen Gleichsetzung des Themenkomplexes der deutschen NS-
Verbrechen und Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges sowie
dem Thema „Flucht und Vertreibung“ und sog. deutschen Opfer
Ausdruck verliehen werden?
Nein, die in der Frage geäußerte Einschätzung trifft nicht zu. Es wird im
Übrigen auf die Antworten zu den Fragen 10 sowie 15 und 16 verwiesen.
18. Was hat die Bundesregierung unternommen, damit bei der Errichtung
und Umsetzung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der
deutschen Besatzungsherrschaft“ im Vorfeld des Beschlusses vom 9. Oktober
2020 und danach Überlebenden- und Verfolgtenverbände bzw.
Nachkommen von NS-Verfolgten als auch Expertinnen und Experten der
Wissenschaft und Forschung sowie Gedenkstätten u. a. Interessierte aus den
von der deutschen NS-Besatzung betroffenen Staaten in die Planungen
einbezogen werden (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach Datum,
beteiligten Gesprächspartnern und Stellen sowie Zusammenfassung des
Inhalts auflisten)?
19. Wurden Überlebenden- und Opferverbände aus dem In- und Ausland,
und wann genau, bei der Formulierung von Vorschlägen und der
Benennung von Mitgliedern der beiden Arbeitsgruppen konsultiert, und mit
welchem konkreten Ergebnis (bitte ausführlich einzeln begründen), und
wenn ja, welche?
20. Welche Rolle spielten Nachkommen von NS-Verfolgten bzw. NS-
Widerstandskämpferinnen und NS-Widerstandskämpfern bei der Errichtung
der beiden Arbeitsgruppen und der Benennung ihrer Mitglieder im
Hinblick auf die Feststellung im Beschluss des Deutschen Bundestages vom
9. Oktober 2020, dass „Den Nachkommen der Opfer Raum für
Gedenken und Erinnerung zu geben [ist]“ (bitte ausführlich einzeln
begründen)?
21. Vor dem Hintergrund welcher Erwägungen wurden bislang keine
Überlebenden- und Opferverbände, namentlich des Polnischen Verbands
Ehemaliger Politsicher Häftlinge der NS-Gefängnisse und
Konzentrationslager (PZBWPHWiOK) oder des Internationalen Komitees
ehemaliger KZ-Häftlinge und Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG), sowie
Vereinigungen von Kombattantinnen und Kombattanten, namentlich der
Vereinigung der Jüdischen Kombattantinnen und Kombattanten und
Geschädigten des Zweiten Weltkrieges oder der Vereinigung der
Kombattantinnen und Kombattanten der Republik Polen und Ehemaliger Politischer
Häftlinge (ZKRPiBWP) oder deren Nachkommen als Mitglieder zur
Mitwirkung in die Arbeitsgruppe berufen, und wie begründet dies die
Bundesregierung im Hinblick auf die Feststellung im Beschluss des
Deutschen Bundestages vom 9. Oktober 2020, dass „den Nachkommen
der Opfer Raum für Gedenken und Erinnerung zu geben [ist]“ (bitte
ausführlich einzeln begründen)?
22. Vor dem Hintergrund welcher Erwägungen hat sich die Bundesregierung
entschieden, keine eigenständige Kommission unter Mitwirkung von
Überlebenden- und Verfolgtenverbänden bzw. Nachkommen von NS-
Verfolgten, namentlich der in der Bundesrepublik Deutschland aktiven
Internationalen Komitees ehemaliger KZ-Häftlinge und
Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG), sowie Vereinigungen von Kombattantinnen und
Kombattanten einzurichten?
Die Fragen 18 bis 22 werden aufgrund ihres engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wurde vom Deutschen Bundestag mit dem Beschluss
vom 9. Oktober 2020 beauftragt, „einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung
einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte vorzulegen, die
fokussiert der Geschichte und Aufarbeitung des Zweiten Weltkrieges und der
nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft gewidmet ist […]. Die
Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte soll Informationen bieten, die
historischen Zusammenhänge vermitteln und über das geschehene Leid in Europa wie
Deutschland aufklären. Den Nachkommen der Opfer ist Raum für Gedenken
und Erinnerung zu geben“. Der besondere Fokus, den die fertig gestellte
Dokumentationsstätte auf die Perspektive und Erinnerung der Opfer legen soll, wird
bei der konzeptionellen Planung der Einrichtung umfassend berücksichtigt.
Ausgangspunkt dazu ist die Aufklärung über die zahlreichen von Deutschland
ausgehenden Zwangs- und Gewaltmaßnahmen in allen von Deutschland in den
Jahren 1939 bis 1945 besetzten Gebieten. Entsprechend dem Beschluss vom
9. Oktober 2020 hat die mit der Erarbeitung des Realisierungsvorschlags
federführend beauftragte Stiftung DHM unter Einbeziehung der Expertise der
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas zwei Arbeitsgruppen
eingesetzt: Eine Arbeitsgruppe, die sich aus fachlich einschlägig ausgewiesenen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland und vor allem von
der deutschen NS-Besatzung betroffenen Staaten zusammensetzt; eine weitere
Arbeitsgruppe, die sich aus erfahrenen Leiterinnen und Leitern international
anerkannter Gedenkeinrichtungen in Deutschland mit umfassender Kenntnis der
laut Bundestagsbeschluss zu berücksichtigenden Gedenkstättenkonzeption des
Bundes, der Programmarbeit der Gedenkstätten, Dokumentationszentren und
einschlägigen Angebote der Geschichtsmuseen in Deutschland zusammensetzt.
Der Zeit- und Maßnahmenplan sieht vor, dass bei fortschreitender
Ausarbeitung der konzeptionellen Grundlagen durch die Stiftung DHM fortwährend
weitere Persönlichkeiten und Einrichtungen einbezogen werden, um das
Ausmaß der Gewaltgeschichte, deren Auswirkungen auf die Opfer und die
Perspektive der Betroffenen möglichst umfassend zu begreifen.
23. Wie verhält sich die Entscheidung, das DHM mit der Organisation und
Federführung zu betrauen, zum Beschluss des Deutschen Bundestages,
die „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft“ (…) „innerhalb der Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ zu
realisieren?
Die Stiftung DHM dient als bundesunmittelbare Stiftung dem Zweck, die
gesamte deutsche Geschichte in ihrem europäischen Zusammenhang darzustellen.
In der Wahrnehmung ihres umfassenden Auftrags als nationales
Geschichtsmuseum dient die Stiftung DHM selbstverständlich auch den Zielen der
Gedenkstättenkonzeption des Bundes, die Verbrechen des Nationalsozialismus
aufzuarbeiten und der Opfer zu gedenken.
24. Präjudiziert diese Entscheidung eine spätere Eingliederung der
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ ins
DHM, wie nach Auffassung der Fragesteller die Äußerung des
Präsidenten des DHM, Prof. Dr. Raphael Gross in der Pressemitteilung der BKM
vom 4. Januar 2021 nahelegt?
Nein.
25. An welchem konkreten Datum, in welcher konkreten Art und Weise und
aufgrund welcher konkreten Erwägungen und welcher konkreten
inhaltlichen Kriterien hat die Bundesregierung einzelne Personen als Mitglieder
der im Beschluss des Deutschen Bundestages am 9. Oktober 2020
genannten Arbeitsgruppe angefragt, die in der Anlage zur E-Mail der
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 29. Dezember
2020 genannt werden (bitte ausführlich einzeln begründen und die
beteiligten Stellen und Beraterinnen bzw. Berater mit deren
Verwaltungszuständigkeit benennen, die an der Auswahl der Mitglieder teilgenommen
haben)?
Die Bundesregierung hat keine Personen als Mitglieder der im Beschluss am
9. Oktober 2020 genannten Arbeitsgruppe angefragt. Die Kontaktaufnahme
erfolgte durch die Stiftung DHM.
26. Auf wessen Vorschlag sollten die beiden Arbeitsgruppen
„Wissenschaftliche Arbeitsgruppe“ und die Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken“
eingerichtet werden, die in dem „Zeit- und Maßnahmenplan für einen
Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs-
und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des
Zweiten Weltkrieges“ genannt werden, und wer hat diese Anregung mit
welchen Personen, Behörden, Institutionen oder Beraterinnen bzw.
Beratern wann konsultiert, und wann und durch wen wurden alle
eingebrachten Vorschläge für die Mitglieder der Arbeitsgruppen mit welchem
Ergebnis angenommen (bitte ausführlich einzeln begründen)?
Die Stiftung DHM, die mit der Federführung bei der Erarbeitung des
Realisierungsvorschlags zur Errichtung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der
deutschen Besatzungsherrschaft“ betraut ist, hat Vorschläge für die Mitglieder
der Arbeitsgruppen gemacht, die von der BKM gebilligt wurden.
27. Welche wissenschaftliche Expertise der Mitglieder der
„Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe“ waren im Hinblick auf deren Beitrag bei der zur
Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur
deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges
ausschlaggebend für deren Auswahl, und wer hat bei der BKM diese
vorgenommen?
a) Welche selbständigen wissenschaftlichen Schriften (Monographien)
zur NS-Besatzung haben die Mitglieder der „Wissenschaftlichen
Arbeitsgruppe“ bislang veröffentlicht (bitte die Literatur nach den
Kriterien: NS-Besatzung bis 1945 sowie Erinnerungsgeschichte an die
NS-Verbrechen nach 1945 aufgliedern)?
b) Zu welchen der 20 deutsch besetzten Länder Europas haben die
Mitglieder der „Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe“ selbständige
wissenschaftliche Schriften (Monographien) vorgelegt?
c) An welchen deutschen, ausländischen bzw. nichtdeutschen
Gedenkstätten bzw. Forschungsinstitutionen sind gegenwärtig die Mitglieder
der „Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe“ angestellt?
Die Fragen 27 bis 27c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
In der Kürze der Zeit konnte keine Übersicht der internationalen und nationalen
selbständigen Monographien aller Mitglieder der Arbeitsgruppen erstellt
werden.
In der Kürze der Zeit konnten keine Informationen über die aktuellen
Arbeitsverträge der Mitglieder der Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe mit deutschen
und ausländischen Gedenkstätten und Forschungsinstitutionen eingeholt
werden.
28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass in der
Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken“ ausschließlich Vertreterinnen
und Vertreter deutscher Gedenkstätten als permanente Mitglieder
benannt sind?
Wie begründet die Bundesregierung diese Auswahl, und wie will die
Bundesregierung sicherstellen, dass ohne eine zusätzliche dauerhafte
Einbindung ausländischer Expertinnen und Experten sowie renommierter
Vertreterinnen und Vertreter ausländischer NS-Gedenkstätten, u. a. aus
Polen, Frankreich, Belgien und anderen Staaten, die im Beschluss des
Deutschen Bundestages geforderte „besondere Betroffenheit der
Opfernationen der grausamen NS-Besatzungspolitik […] in diesem Rahmen
angemessen“ (…) „herausgearbeitet werden kann“?
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken“, in der bislang
ausschließlich Vertreterinnen und Vertreter international anerkannter deutscher
Gedenk- und Erinnerungseinrichtungen benannt sind, wurden so ausgewählt,
dass sie mit ihrer persönlichen Expertise und der thematischen Breite der von
ihnen geleiteten Einrichtungen umfassend zur Erfüllung des Arbeitsauftrags der
Arbeitsgruppe beitragen können. Dies betrifft u. a. die Beschreibung des
Verhältnisses der zu planenden „Dokumentationsstätte zur Geschichte der
deutschen Besatzungsherrschaft“ zu bestehenden Erinnerungsorten und Museen
und ihrer Verortung in der deutschen und internationalen Gedenk- und
Erinnerungslandschaft. Durch ihre internationale Perspektive und die Erfahrungen in
der Zusammenarbeit mit Opferverbänden, Verfolgten und deren Nachkommen
verfügen die Leiterinnen und Leiter der Gedenk- und Erinnerungseinrichtungen
zudem über die nötige Expertise, spezifische Belange der Opfernationen
einzubringen. Der Zeit- und Maßnahmenplan sieht vor, dass bei fortschreitender
Ausarbeitung der konzeptionellen Grundlagen durch die Stiftung DHM
fortwährend weitere Persönlichkeiten und Einrichtungen einbezogen werden, um
das Ausmaß der Gewaltgeschichte, deren Auswirkungen auf die Opfer und die
Perspektive der Betroffenen möglichst umfassend zu begreifen.
29. Stehen den beiden Arbeitsgruppen eigenständige finanzielle Mittel für
ihre eigenständigen analysierenden und konzeptionellen Tätigkeiten bei
der Erarbeitung des Realisierungsvorschlags zur Verfügung, und wenn
ja, welche, und welche konkreten Befugnisse obliegen ihnen bei der
inhaltlichen Erarbeitung angesichts der Federführung beim DHM und der
dort errichteten Stabstelle?
Die Stiftung DHM erhält eine Projektförderung zur Deckung aller mit der
Erarbeitung des Realisierungsvorschlags zur Errichtung der „Dokumentationsstätte
zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ verbundenen Kosten.
Beide Arbeitsgruppen haben die Aufgabe, die Stiftung DHM bei der Erarbeitung
des Realisierungsvorschlags zu beraten.
30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine
Koordinierung der beiden Vorhaben zur Errichtung einer
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ sowie der
Errichtung eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen
in Polen“ sowohl wissenschaftlich als auch inhaltlich notwendig ist,
wenn nein, warum nicht, wenn ja, wie will die Bundesregierung diese
Koordination institutionell und personell gewährleisten (bitte einzeln
ausführlich begründen)?
Eine Verzahnung beider Vorhaben ist dadurch sichergestellt, dass die Leiterin
des Arbeitsstabs „Erinnerungsort an die Opfer der deutschen Verbrechen in
Polen“ Mitglied der Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken“ der
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzung“ ist und die
Abteilungsdirektorin Ausstellungen und Stellvertretende Präsidentin des DHM, die auch
Mitglied der Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken“ ist, Mitglied der
Expertenkommission des „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen
in Polen“ ist.
31. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Deutsche Polen Institut
(DPI) in Darmstadt bei den Planungen und der Umsetzung berücksichtigt
wird, und wenn ja, wie, bzw. wenn nein, warum ist dies nach Kenntnis
der Fragesteller bislang nicht erfolgt?
Im Verlauf der fortschreitenden Ausarbeitung des Realisierungsvorschlags zur
Errichtung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft“ wird sich entscheiden, welche weiteren Akteure die Stiftung
DHM in die Arbeitsgruppen berufen wird.
32. Vor dem Hintergrund welcher konkreten tatsächlichen Erwägungen oder
Vorkommnisse wurde der Direktor der Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas lediglich als ein Mitglied der eingerichteten
Arbeitsgruppe benannt, obwohl entsprechend dem Wortlaut des
Beschlusses des Deutschen Bundestages der Expertise der Stiftung Denkmal für
die ermordeten Juden Europas eine besondere Rolle zukommen sollte?
Die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas spielt bei der
Erarbeitung des Realisierungsvorschlags zur Errichtung der „Dokumentationsstätte zur
Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ eine wichtige Rolle. Ihr
Direktor Uwe Neumärker gehört – neben dem jeweils Vorsitzenden Prof.
Dr. Gross – als einzige Person beiden Arbeitsgruppen des DHM an und kann
somit die Expertise der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
umfassend einbringen.
33. Teilt die Bundesregierung die Auflassung der Fragesteller, dass die
gegenwärtige Planung und die Ansiedlung der entsprechenden Stabsstelle
beim DHM zu außenpolitischen Belastungen führen könnten, weil
europäische Partnerländer darin eine Marginalisierung des Themas erkennen
könnten?
Nein.
34. Wie schätzt die Bundesregierung die außenpolitische Wirkung der
Einrichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen
Besatzungsherrschaft“ lediglich als Abteilung des DHM im Vergleich zur
Möglichkeit der Errichtung einer selbständigen, bundesunmittelbaren
Stiftung wie etwa der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden
Europas ein?
Derzeit wird ein Realisierungsvorschlag zur Errichtung der
„Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ erarbeitet. Die Frage
der Trägerschaft bzw. Rechtsform wird zu entscheiden sein, wenn der Deutsche
Bundestag die Errichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der
deutschen Besatzungsherrschaft“ beschließt.
35. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass fehlende
Transparenz bei der Berufung der Mitglieder der Arbeitsgruppen die
Gefahr birgt, dass die im Vorfeld der beiden Beschlüsse des Deutschen
Bundestages bestehenden gemeinsamen Ansätze bei der Realisierung der
beiden Projekte – einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der
deutschen Besatzungsherrschaft“ (Bundestagsdrucksache 19/23126) und
eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“
(Bundestagsdrucksache 19/24946) – keine Rolle mehr spielen und diese
getrennt und gegeneinander geplant würden?
Nein.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]