[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Martin Reichardt,
Detlev Spangenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/26811 –
Grundlagen zur Verschärfung von Corona-Schutzmaßnahmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit März 2020 befindet sich die Bundesrepublik Deutschland in
verschiedenen Phasen des Lockdowns, nun seit geraumer Zeit teilweise sogar mit
Ausgangssperre. Die Wirksamkeit von Lockdowns ist umstritten, die Folgen sind
jedoch für Menschen und Wirtschaft katastrophal (
https://www.welt.de/politi
k/ausland/article218959586/Europa-Buero-der-WHO-warnt-vor-negativen-Fo
lgen-kompletter-Lockdowns.html,
https://www.handelsblatt.com/unternehme
n/industrie/vor-corona-gipfel-industrie-warnt-vor-lockdown-der-produktion-gr
enzt-an-harakiri/26828152.html?ticket=ST-7918431-TqhvVh2GEBEAho0U4
cpN-ap3).
Trotz der bisher ergriffenen Maßnahmen sind die PCR-Test-Positivergebnisse
unvermindert hoch. „Die weitaus meisten Ausbrüche wurden im privaten
Haushalt detektiert, gefolgt von Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen. Im
Durchschnitt waren die Ausbrüche in Flüchtlings- und Asylbewerberheimen,
in Alten- und Pflegeheimen sowie in Seniorentagesstätten am größten“ (S. 5,
Epidemiologisches Bulletin RKI 38 vom 17. September 2020).
Die Infektionswege sind dennoch zu 94 Prozent nicht nachvollziehbar (https://
www.aerztezeitung.de/Politik/Corona-Infektionsquelle-bei-94-Prozent-nicht-
mehr-nachvollziehbar-414511.html). Mögliche Maßnahmen zum Schutz von
Risikogruppen wurden unterlassen, wie beispielsweise spezielle
Einkaufszeiten.
Die bisher ergriffenen Maßnahmen schädigen nachweislich immens die
Menschen im Land, beginnend bei 70 Prozent der Kinder, wie die Hamburger
Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) zeigte (
https://ww
w.ndr.de/nachrichten/hamburg/coronavirus/UKE-Studie-Kinder-leiden-psychi
sch-stark-unter-Corona,uke678.html). Bezogen auf 10,65 Millionen Kinder
unter 14 Jahren im Jahr 2019 wären das rund 7,5 Millionen Kinder. Bei
Erwachsenen sieht es ebenso aus. Die Suizidgefahr steigt besonders bei
depressiv veranlagten Menschen oder Menschen, welche durch die Maßnahmen
unverschuldet finanziellen Ruin erleiden (
https://www.lzg-rlp.de/de/pressemitteil
ungen-detail/corona-massnahmen-folgen-fuer-die-psychische-gesundhei
t.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27500
19. Wahlperiode 11.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 10. März 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Medizinische Hilfeleistungen und lebensnotwendige Behandlungen werden in
weiten Bereichen unterlassen. Kliniken müssen deswegen schließen und
Mitarbeiter werden nach Hause geschickt (
https://www.zeit.de/arbeit/2020-04/ges
undheitswesen-coronavirus-krankenhaus-unterfinanzierung-personal?utm_refe
rrer=https%3A%2F%2F
www.google.com%2F).
Um Menschen und Wirtschaft nicht noch mehr zu schädigen und die Situation
so schnell als möglich zu entschärfen, stellen Evaluation und
Verhältnismäßigkeit nach Auffassung der Fragesteller das oberste Gebot dar.
1. Überprüft die Bundesregierung die Einzelmaßnahmen, die in
Deutschland einzuhalten sind, auf Wirksamkeit, und wenn ja, wer führt sie durch,
in welchen Abständen, und wo werden die Ergebnisse zusammengeführt
(bitte auflisten, welche Maßnahmen wie auf Wirksamkeit überprüft
wurden)?
Der Bundesregierung liegen Informationen über alle in den einzelnen
Bundesländern oder Stadt-/Landkreisen in dortiger Zuständigkeit durchgeführten
Maßnahmen sowie über die Überprüfung von deren Wirksamkeit im Einzelnen
nicht vor. Die grundsätzliche Wirksamkeit von Maßnahmen, soweit
Einzelmaßnahmen von anderen getrennt beurteilbar sind, wurden im Stufenkonzept des
Robert Koch-Instituts (RKI) zusammengefasst und sind im Internet abrufbar
unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downl
oads/Stufenplan.pdf
Das RKI stützt sich in der Bewertung der Lage auf unterschiedliche
Surveillance-Instrumente und Studien. Teils wurden und werden dabei bestehende
Systeme ausgebaut, teils neue Systeme etabliert. Dabei arbeitet das RKI eng mit
nationalen und internationalen Partner zusammen. Unter der nachfolgenden
Internetadresse finden sich hierzu exemplarisch einige der Projekte und Instrumente
aufgelistet:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/P
rojekte_RKI/Projekte.html
2. Welche Maßnahmen empfiehlt die Bundesregierung aufgrund der in
Frage 1 erfragten Wirksamkeitsanalyse, und wie erfolgt die Anpassung
(bitte ebenfalls auflisten)?
Es wird auf die jeweils aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung in
Abstimmung mit den Ländern zur Eindämmung der Virusausbreitung und die
allgemeinen Hygiene-Regeln (AHA+L) verwiesen. Darüber hinaus berät das RKI
die Bundesregierung insbesondere zur Wirksamkeit infektionsschutz-
hygienischer Maßnahmen, die die Ausbreitung der Erkrankung sowie die Anzahl
schwerer und tödlicher Krankheitsverläufe möglichst minimieren sollen.
3. Liegt der Bundesregierung eine Übersicht der negativen Auswirkungen
der von ihr in Abstimmung mit den Ländern verhängten Maßnahmen
vor, in welcher die bisher entstandenen menschlichen und
wirtschaftlichen Schädigungen erfasst wurden, die aktuellen Auswirkungen
erkennbar sind und die zukünftigen bewertet werden (bitte angeben, wer diese
erstellt, und wenn ja, warum diese Bewertung nicht öffentlich ist, und
wenn nein, mit welcher Begründung sie nicht erstellt wird)?
Die Auswirkungen der Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-
Pandemie auf die Lebenssituation der Menschen in Deutschland werden in einer
Reihe von verschiedenen wissenschaftlichen Studien untersucht. Diese setzen
dabei unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte, fokussieren verschiedene
Bevölkerungsgruppen und sind methodisch vielfältig angelegt.
Die Bundesregierung nimmt die für ihre Zuständigkeitsbereiche relevanten,
fortlaufend veröffentlichten Ergebnisse zur Kenntnis und bezieht diese in ihre
Arbeit ein.
Ausdrücklich erwähnt sei an dieser Stelle die „COSMO“-Studie. Sie spiegelt
Ergebnisse aus dem wiederholten querschnittlichen Monitoring von Wissen,
Risikowahrnehmung, Schutzverhalten und Vertrauen während des aktuellen
COVID-19-Ausbruchsgeschehens. Hierbei handelt es sich um ein
Gemeinschaftsprojekt von Universität Erfurt, Robert Koch-Institut, Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, Leibniz-Institut für Psychologie, Science Media
Center, Bernhard Nocht Institut für Tropenmedizin und Yale Institute for
Global Health (
https://projekte.uni-erfurt.de/cosmo2020/web/).
Auf der Internetseite des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD)
(
https://www.konsortswd.de/ratswd/themen/corona/) werden zudem
Informationen zu Studien und Projekten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
gesammelt und damit ohne den Anspruch auf Vollständigkeit eine erste
Übersicht geboten.
Zudem wird auf die in der Antwort zu Frage 1 erwähnte Studienliste des RKI
verwiesen.
Der Bundesregierung liegt keine in der Frage spezifizierte Übersicht vor.
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Influenzazahlen in
Deutschland in der Wintersaison im Jahr 2019/2020 bzw. 2020/2021
(bitte monatlich aufschlüsseln nach Saison 2019/2020 und 2020/2021 sowie
nach a) Influenza, Corona, bakterieller Lungenentzündung, sonstigen
Atemwegserkrankungen und Gesamtzahl; b) verzeichneten Fällen –
getestet, gemeldet; hospitalisierten Fällen und deren Verweildauer im
Krankenhaus; intensivmedizinisch betreuten Fällen mit deren Verweildauer;
Gesamtzahl der Patienten mit Verweildauer in Krankenhaus und
Intensivstation; Betroffenen nach Alterskohorten 0 bis fünf, fünf bis zehn,
zehn bis 15 usw. bis 100; Toten nach Alterskohorten; Betroffenen in
Pflegeeinrichtungen mit Aufschlüsselung nach Alter; Betroffenen in
Seniorenpflegeeinrichtungen mit Aufschlüsselung nach Alter; Toten in
Seniorenpflegeeinrichtungen mit Aufschlüsselung nach Alter; Toten in
Pflegeeinrichtungen mit Aufschlüsselung nach Alter sowie bitte
gesondert die Lockdownzeiten ohne und mit Homeschooling,
Ausgangssperren und Maskenpflichtzeiten ausweisen)?
Die an das RKI übermittelten Fälle gemäß Infektionsschutzgesetz für Influenza
werden regelmäßig im Influenza-Wochenbericht der Arbeitsgemeinschaft
Influenza (
https://influenza.rki.de/Wochenberichte.aspx) sowie jährlich im Bericht
zur Epidemiologie der Influenza in Deutschland je Saison (
https://influenza.rk
i.de/Saisonbericht.aspx) berichtet. Hier ausgewiesen werden ebenso die Daten
der syndromischen Surveillance zu akuten respiratorischen Erkrankungen.
Die an das RKI übermittelten Fälle gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) für
COVID-19 werden täglich berichtet im RKI Situationsbericht (
https://www.rk
i.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesam
t.html) sowie auf dem RKI Dashboard zu COVID-19 (
https://corona.rki.de/),
veröffentlicht.
Hier finden sich Informationen zu hospitalisierten, intensivpflichtigen und
verstorbenen Fällen sowie zu Fällen (Betreuten, Tätigen) in verschiedenen
Gemeinschaftseinrichtungen (u. a. auch Pflegeeinrichtungen). Darüber hinaus
wurden die Verweildauern im Krankenhaus in einem Artikel im Journal of
Health Monitoring zur Bewertung der Krankheitsschwere in der ersten
COVID-19-Welle in Deutschland ausführlich beschrieben (
https://www.rki.de/
DE/Content/Gesundheitsmonitoring/JoHM/2020/JoHM_Inhalt_20_S11.html).
5. Wie viele Menschen in Pflegeeinrichtungen bzw.
Seniorenpflegeeinrichtungen wurden 2019/2020 und 2020/2021 nach Kenntnis der
Bundesregierung gegen Influenza geimpft (bitte in Prozent in Relation zur
jeweiligen Gesamtzahl der Pflegeeinrichtungen bzw.
Seniorenpflegeeinrichtungen und in Monaten angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
6. Wie viele Ärzte, Pflegefachkräfte usw. wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum 2019/2020 und 2020/2021 gegen Influenza
geimpft, und welche Erkenntnisse über die Annahme des Impfangebots
liegen ihr vor (bitte in Prozent in Relation zur jeweiligen Gesamtzahl und
in Monaten angeben)?
In der Saison 2019/2020 waren in deutschen Krankenhäusern 79,3 Prozent der
Ärzteschaft und 46,7 Prozent des Pflegepersonals sowie 48,0 Prozent Andere
(alle anderen Beschäftigten im Krankenhaus) gegen Influenza geimpft. Daten
aus der Saison 2020/21 liegen noch nicht vor.
(Quelle:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/47_20.pdf)
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bei Influenza über eine
signifikante ausbreitungshemmende Wirkung der Impfung vor, und wo
wurde diese Evaluation mit welchem Ergebnis veröffentlicht?
Der Einfluss der Impfung auf die Übertragbarkeit von Influenza lässt sich
durch epidemiologische Studien abschätzen. Selbst aus einer Saison mit einer
vergleichsweise eher schlechten Impfstoffabdeckung (hinsichtlich der
Virussubtypen/-linien) kann anhand der Transmissionsdynamik dennoch auf einen
positiven Effekt der Impfung geschlossen werden. Zudem deuten Daten aus
Tierversuchen darauf hin, dass eine Impfung gegen Influenza neben dem
Schutz vor Erkrankung auch zu einer reduzierten Ansteckungsfähigkeit führt.
Ein ausführlicher Bericht zur Epidemiologie der Influenza wird jedes Jahr vom
RKI veröffentlicht.
8. Wie viele Intensivbetten standen nach Kenntnis der Bundesregierung
deutschlandweit am 1. Januar 2019, 1. Januar 2020 und 1. Januar 2021
zur Verfügung?
Wie viele Intensivbetten wurden jeweils durch Influenza-Patienten
belegt, und wie viele davon zum Stichtag 1. Januar 2021 durch Corona-
Patienten?
Das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv-
und Notfallmedizin (DIVI-Intensivregister) wurde erst im März 2020
entwickelt und erfasst seit Ende April 2020 mit einer Vollabdeckung der
Akutkrankenhäuser Deutschlands die Anzahl der Kapazitäten auf den Intensivstationen.
Die mit der DIVI Intensivregister-Verordnung vom 8. April 2020 (BAnz AT
9. April 2020 V4) eingeführte Meldepflicht trat zum 16. April 2020 in Kraft.
Im DIVI-Intensivregister wurde einmalig die Anzahl der zum 1. Januar 2020
real aufgestellten Intensivbetten erfasst. Die Anzahl umfasst alle zum Stichtag
technisch vollständig ausgestatteten Low-Care, High-Care und Extrakorporale
Membranoxygenierung (ECMO) Behandlungsplätze. Dabei wurden auch
vorhandene, jedoch aufgrund von Betriebseinschränkungen (Betten, Personal,
Räume usw.) vorübergehend nicht genutzte Intensivbetten einbezogen.
Die vollständige Abfrage ist auch zu finden unter
https://www.intensivregiste
r.de/#/faq/0a669404-1ad3-40bf-b04a-ac1a91f02b02.
In der regelmäßigen Abfrage zum aktuellen Stand der Kapazitäten werden die
betreibbaren Intensivbetten/Behandlungsplätze erfasst. Ein
intensivmedizinischer Behandlungsplatz gilt als betreibbar/betriebsfähig in einer bestimmten
Versorgungsstufe (Low-care, High-care, ECMO), wenn entsprechend der
Versorgungsstufe jeweils ein vorgesehener Raum, funktionsfähige Geräte und
Material pro Bettenplatz, Betten und personelle Besetzung mit pflegerischem und
ärztlichem Fachpersonal vorhanden sind und eingesetzt werden können; (vgl.
https://www.intensivregister.de/#/faq/acc58be2-c31b-4c2d-b8f8-dc818f55
9f45).
Es ist zu beachten, dass die erfasste Anzahl aufgestellter Intensivbetten zum
Stand 01.01.2020 den Zustand der tatsächlich aufgestellten Intensivbetten im
Meldebereich abbildet, die unter Idealbedingungen (keine vorliegenden
Betriebseinschränkungen) im Meldebereich zum 1. Januar 2020 betreibbar
gewesen wären. Dies wird als einmaliges Strukturmerkmal erfasst.
Hingegen verändert sich der Ist-Zustand der Anzahl betreibbarer Intensivbetten
in einem Meldebereich kontinuierlich, aufgrund von zahlreichen einwirkenden
Betriebsfaktoren (Betten, Personal, Räume, Geräte usw.); (vgl.
https://www.int
ensivregister.de/#/faq/9209c939-e696-4885-808d-153532aec5bc).
Die Fallzahl der Influenza-Patientinnen und -Patienten wird seitens des DIVI-
Intensivregisters nicht erfasst. Unter den oben genannten Voraussetzungen
wurden uns im Intensivregister folgende Zahlen für Erwachsene übermittelt (Stand
24. Februar 2021):
1. Januar 2020 1. Januar 2021
Anzahl real aufgestellter
Intensivbetten (Strukturmerkmal)
23.173
Anzahl betreibbarer Intensivbetten
(tägliche Abfrage)
23.735
Anzahl der COVID-19-
Patientinnen und -Patienten
5.584
9. Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die geschäftlichen und
privaten Insolvenzzahlen in Deutschland seit Oktober 2020 entwickelten
(wenn ja, bitte nach Monaten aufschlüsseln und mit 2019 vergleichen)?
Amtliche Daten liegen der Bundesregierung bis November 2020 vor. Im
November 2020 wurden 1.046 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das sind
26,0 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen als im November 2019.
Zudem meldeten 3.282 übrige Schuldner (darunter auch Verbraucherinnen und
Verbraucher: 2.214; ehemals selbständig Tätige: 774) im November 2020
Insolvenz an. Das sind 51,0 Prozent weniger als im Vorjahresmonat
(Verbraucherinnen und Verbraucher: –53,8 Prozent; ehemals selbständig Tätige: –
50,1 Prozent). Amtliche Daten über November 2020 hinaus liegen der
Bundesregierung nicht vor.
10. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse zur Entwicklung der
Gewaltschutzverfahren in Deutschland seit Oktober 2020 vor (wenn ja, bitte
nach Monaten aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Entwicklung der Verfahren
nach dem Gewaltschutzgesetz in Deutschland seit Oktober 2020 vor. Fallzahlen
zum Gewaltschutzgesetz werden bei den Familiengerichten auf der Grundlage
von bundeseinheitlichen Verwaltungsanordnungen der Länder über die
Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) erhoben und
jährlich vom Statistischen Bundesamt in den Tabellen 1.2, 2.1 und 4.1 der
Fachserie 10 Reihe 2.2 veröffentlicht. Die letzte Veröffentlichung erfolgte am 22. Juli
2020 für das Berichtsjahr 2019, so dass der Bundesregierung für spätere
Zeiträume noch keine Daten vorliegen. Unabhängig davon wäre eine
Aufschlüsselung nach einzelnen Monaten ohnehin nicht möglich, weil es sich bei der F-
Statistik um eine Jahreserhebung handelt.
11. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse zur Entwicklung der
Inobhutnahmen durch die Jugendämter seit Oktober 2020 vor (wenn ja, bitte
nach Monaten aufschlüsseln, wie sich diese entwickelt haben)?
Die Pandemie hat Familien und Institutionen/Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe unvermittelt und unerwartet vor Herausforderungen gestellt. Die
wichtige Funktion von Kindertageseinrichtungen, Schulen und organisierten
(Freizeit-)Angeboten für Kinder und Jugendliche für ein gesundes und
gewaltfreies Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen wird in der Pandemie
besonders deutlich. Gleichzeitig zeigt sich, dass Fachkräfte kreative Wege gefunden
haben, ihre Arbeit trotz geschlossener Einrichtungen fortzusetzen und sie der
Situation anzupassen.
Die Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zu den vorläufigen
Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) der Jugendämter für das Jahr 2020
werden voraussichtlich im Sommer 2021 vorliegen.
Um der Frage nachzugehen, ob Kinder und Jugendliche während der
weitreichenden Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen einer
erhöhten Gefahr von häuslicher Gewalt ausgesetzt waren und sind, wird im
Auftrag des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) seit Mai 2020 eine Zusatzerhebung bei den Jugendämtern über ihre
durchgeführten Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Absatz 1 des Achten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durchgeführt (sog. 8a-Meldeseite). In
diesem Zusammenhang werden auch Erkenntnisse zu Fällen gewonnen, in denen
das Jugendamt als Reaktion auf eine festgestellte akute Gefährdung ein Kind
oder einen Jugendlichen in Obhut genommen hat. Das Ergebnis dieser
Zusatzerhebung für die Monate Mai 2020 bis Juli 2020 ist bislang, dass es keine
Auffälligkeiten gibt. Dies bedeutet: Die Jugendämter nehmen auch in der Krise ihre
kindeswohlsichernde Funktion wahr. Der Kinderschutz wird aufrechterhalten.
Dies entspricht auch den Befunden einer Studie des Deutschen Jugendinstituts,
nach denen die Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes auch während der
Coronavirus-Pandemie höchste Priorität für Jugendämter eingenommen haben.
Auch die Netzwerke funktionieren weiter: Verdachtsfälle von
Kindeswohlgefährdungen melden z. B. Kitas und Schulen mit ähnlichem Umfang wie in den
Vorjahren.
Ausführliche Informationen zu der Erhebung sowie die bisherigen Ergebnisse
sind online unter
http://www.akjstat.tu-dortmund.de/themen/kinderschutzgefae
hrdungseinschaetzungen/monitoring/8a-zusatzerhebung/ abrufbar. In Kürze
werden aktualisierte Ergebnisse der Zusatzerhebung bis einschließlich Oktober
2020 veröffentlicht werden.
In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, dass neue bzw.
zusätzliche Wege für Kinder und Jugendliche eröffnet und ausgebaut werden, sich
selbst Hilfe zu holen. Das BMFSFJ hat deshalb unmittelbar mit dem ersten
Lockdown entsprechende Beratungsangebote erweitert, wie die der
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, der „Nummer gegen Kummer“ und der
Jugendnotmail.
12. Wie viele Suizide gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Monaten, Oktober, November und Dezember in den Jahren 2018, 2019 und
2020?
Die Daten zur Todesursachenstatistik für die Jahre 2018 und 2019 finden Sie in
nachfolgenden Tabelle:
Suizide nach Monaten
Sterbemonat 2018 2019
Oktober 786 760
November 744 756
Dezember 701 713
Gesamt 2.234 2.229
Quelle: Statistisches Bundesamt, Todesursachenstatistik
Die Ergebnisse für das Jahr 2020 liegen voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2021
vor.
13. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse zur Entwicklung der Belegung
der Frauenhäuser in Deutschland seit Oktober 2020 vor (wenn ja, bitte
nach Monaten aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die
Datengrundlagen der Länder zur Inanspruchnahme der Frauenhäuser sind
heterogen. Belastbare Zahlen werden weder durch die Frauenhäuser noch an anderer
Stelle systematisch erhoben.
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Belegung der
Erstaufnahmeeinrichtungen seit Oktober 2020 entwickelt (bitte nach
Monaten aufschlüsseln)?
Die Belegung der Erstaufnahmeeinrichtungen lag bundesweit – bezogen auf die
Bettenkapazität – in den Monaten Oktober 2020 bis Februar 2021 weitgehend
stabil bei etwa 55 Prozent.
15. Wie viele Obdachlose gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Bundesrepublik, und wie hat sich deren Zahl seit Oktober 2020
entwickelt?
Für Deutschland liegen keine amtlichen Zahlen zu Obdachlosigkeit vor.
Die Bundesregierung hat jedoch in dieser Legislaturperiode Maßnahmen
ergriffen, um eine bessere Datengrundlage zu Wohnungslosigkeit in Deutschland zu
schaffen. Das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung
sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen ist am 1. April
2020 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt zum einen, dass eine jährliche
statistische Erhebung aller zum Stichtag des 31. Januars untergebrachten
Wohnungslosen erfolgt. Da sich diese Erhebung nur auf eine Teilgruppe der tatsächlich
Wohnungslosen in Deutschland bezieht, wird zudem eine regelmäßige
Berichterstattung erfolgen, die sich auf solche Wohnungslose konzentrieren wird, die
in der Statistik nicht erfasst werden können. Hier können beispielsweise
Wohnungslose einbezogen werden, die bei Freunden oder Verwandten
unterkommen, und auch solche, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Dieser
Bericht soll alle zwei Jahre vorgelegt werden.
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von
Empfängern von ALG I, ALG II und von Kurzarbeitern seit Oktober 2020
entwickelt?
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht monatlich in
Standardpublikationen die erfragten Daten. Im Januar 2021 lag die Zahl der
Bezieher von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach vorläufigen Daten bei
1,18 Millionen und die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Alg II)
bei 3,82 Millionen. Die Entwicklung seit Oktober 2020 kann bspw. Tabelle 2
der Publikation „Eckwerte des Arbeitsmarktes und der Grundsicherung“ unter
folgendem Link entnommen werden:
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlob
als/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=627730&topic_f=multi-e
ckwerte.
Die Zahl der Kurzarbeiter (konjunkturelles Kurzarbeitergeld) lag im November
2020 nach vorläufigen Daten bei 2,26 Millionen nach 2,06 Millionen im
Oktober 2020 (
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelhef
tsuche_Formular.html?nn=1524090&topic_f=kurzarbeit-hr).
17. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse zur Anzahl der
Demonstrationen, Mahnwachen und Protestaktionen gegen die Corona-Maßnahmen in
Deutschland vor, und wenn ja, wie viele gab es seit April 2020 nach
Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Monaten auflisten)?
Versammlungen im Sinne der Fragestellung fallen nach der Kompetenzordnung
des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder und der dort zuständigen
Versammlungsbehörden. Sie werden der Bundesregierung weder systematisch
gemeldet, noch von ihr statistisch erfasst.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Verstöße gegen die Corona-
Schutzverordnungen bundesweit seit April 2020 geahndet wurden (wenn
ja, bitte jeweilige Ordnungswidrigkeiten einzeln nach Vergehen
auflisten)?
Wie viele Bußgelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
eingenommen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Fragestellerinnen und
Fragesteller mit „Coronaschutzverordnungen“ auf Vorschriften der Länder zur
Eindämmung der Corona-Pandemie abstellen. Die Kontrolle der Einhaltung dieser
Vorschriften obliegt den zuständigen Behörden der Länder und der Kommunen.
Die Zahl der Kontrollen, der dabei festgestellten Verstöße, der gefertigten
Ordnungswidrigkeits- oder Strafanzeigen sowie die Höhe verhängter Bußgelder
werden der Bundesregierung weder systematisch gemeldet, noch von ihr
statistisch erfasst.
19. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den sich ergebenden
Antworten in Bezug auf die Wirksamkeit der Maßnahmen?
Anhand der Entwicklung der Infektionszahlen, der gesunkenen Belegung von
Intensivbetten in Krankenhäusern, des Rückgangs von Todesfällen sowie einem
Verharren der 7-Tage-Inzidenz zeigt sich, dass die getroffenen
Schutzmaßnahmen wirken. Das jüngste Auftreten von Virusvarianten beeinträchtigt die o. g.
Entwicklung jedoch und kann noch nicht abschließend bewertet werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]