Absprachen mit der italienischen Regierung zur Vermeidung von Entschädigungszahlungen an NS-Opfer und Stand der Auseinandersetzung um Entschädigungsfragen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Sabine Leidig, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Offenbar auf Intervention der Bundesregierung sind die Zwangsvollstreckungsverfahren in Italien, mit denen NS-Opfern zu ihrer fälligen Entschädigung verholfen werden sollten, ausgesetzt worden. Ein Dekret des Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi vom 28. April 2010 (Dekret Nr. 63 – D.L. n. 63/2010) hebt „die Wirksamkeit vollstreckbarer Titel, die gegen einen ausländischen Staat ergangen sind […] sobald der ausländische Staat […] Klage vor dem Internationalen Gerichtshof erhebt“, vorläufig auf (Übersetzung des Rechtsanwaltes Joachim Lau).
Weil die Bundesregierung höchstinstanzliche Urteile italienischer Gerichte zur Entschädigung nicht anerkennt, hatten die Überlebenden von Wehrmachts- bzw. SS-Massakern bzw. deren Angehörige Pfändungen deutschen Staatseigentums erwirkt. Die Kläger stammen hierbei sowohl aus Italien als auch Griechenland („Distomo“-Fall). So ist eine Zwangshypothek auf das Grundstück der Villa Vigoni am Comer See eingetragen. Seit Ende 2009 waren zudem Gelder der Deutschen Bahn AG (DB AG) gepfändet worden. Nach Angaben des TV-Magazins „REPORT MAINZ“ betrug die gepfändete Summe in diesem Fall im April ca. 51 Mio. Euro. Den Fragestellern fielen Informationen zu, denen zufolge die Deutsche Bahn AG bereits die Einstellung des Nachtzugs München–Rom erwogen hat, weil sie aus dem Zugbetrieb keine Gelder mehr erhalte.
Gegen die Urteile der italienischen Justiz hat die Bundesregierung Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereicht.
Aktuellen Informationen aus dem italienischen Parlament zufolge ging dem Dekret der italienischen Regierung eine Einflussnahme durch die deutsche Regierung voraus. Auf der Homepage der Vizevorsitzenden des auswärtigen Ausschusses in Rom, Fiamma Nirenstein, heißt es, das Dekret folge „einer Vereinbarung mit der deutschen Regierung, die Entschädigungen auszusetzen“ („a seguito di un accordo con il Governo tedesco sospendeva i risarcimenti“).
Sollte diese Information zutreffen, hätte die Bundesregierung einmal mehr bewiesen, dass sie ihre Politik der Entschädigungs-Verhinderung engagiert betreibt. Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. wäre es jedoch vielmehr angezeigt, ein derartiges Engagement zugunsten der berechtigten Ansprüche von NS-Opfern zu zeigen.
Über den Fortgang des Verfahrens vor dem IGH verweigert die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die Auskunft (vgl. Bundestagsdrucksache 17/709).
Wie hochaktuell die Entschädigungsfrage bleibt, zeigt die Entscheidung des Militärgerichts Verona vom 24. Mai 2010, eine Klage gegen sieben ehemalige Angehörige des Panzerregiments „Hermann Göring“ zuzulassen. Die Angeklagten sollen am 18. März 1944 an der Ermordung von rund 140 Menschen in der Provinz Modena beteiligt gewesen sein. Das Gericht hielt fest, im Falle einer Verurteilung der ehemaligen Wehrmachtssoldaten sei die Bundesrepublik Deutschland entschädigungspflichtig. Dieser Prozess soll im Oktober 2010 beginnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was ist der Inhalt der erwähnten Vereinbarung zwischen der deutschen und der italienischen Regierung, und welche Regierungsstellen haben sie getroffen (bitte den vollen Wortlaut angeben)?
2. Wie gestaltet sich seit Einreichung der Klage vor dem IGH der weitere Kontakt zur italienischen Regierung hinsichtlich der Entschädigungsproblematik?
- a) Wer hat diese Kontakte angeregt?
- b) Welche Gespräche oder sonstige Kommunikation zwischen welchen Regierungsvertretern (bitte gegebenenfalls Referate/Abteilungen/ Dienststellen angeben) haben diesbezüglich stattgefunden?
- c) Was genau war Inhalt dieser Gespräche bzw. der Kommunikation?
- d) Wann haben diese stattgefunden?
- e) Sind außer der in der Vorbemerkung des Fragestellers angesprochenen Vereinbarung noch weitere Vereinbarungen zur Entschädigungsproblematik getroffen worden, und wenn ja, welche (bitte gegebenenfalls den Wortlaut angeben)?
3. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung der Rechtsstreit um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (insbesondere hinsichtlich der Villa Vigoni und der DB AG) vor italienischen Gerichten seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/709 weiterentwickelt (bitte den Inhalt der entsprechenden Gerichtsbeschlüsse zusammenfassen)?
4. Treffen die Informationen zu, denen zufolge die DB AG in einem internen Mitarbeiterrundschreiben angekündigt bzw. erwogen hat, die Nachtzugverbindung München–Rom einzustellen, und wenn ja,
- a) welche Rolle haben hierbei Befürchtungen gespielt, dass es keine Fahrscheinerstattung aus Italien mehr gebe,
- b) zu welchem Zeitpunkt sind derartige Erwägungen erstmals bei den DB AG- Verantwortlichen angestellt worden,
- c) wann haben sie davon Abstand genommen?
5. Auf welche Höhe beliefen sich zuletzt die gepfändeten Gelder der DB AG?
6. Treffen Informationen der Fragesteller zu, dass die Angabe der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/709, derzufolge die Eintragung einer Sicherungshypothek auf das Grundstück der Villa Vigoni vom Landgericht Como mit Beschluss vom 14. Dezember 2009 ausgesetzt worden sei, falsch ist, und es vielmehr richtig ist, dass der von deutscher Seite gestellte Antrag auf Löschung dieser Hypothek ausgesetzt wurde, die Hypothek selbst also zum Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage vom 11. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/709) weiterhin eingetragen war, und wenn ja, wie ist vor diesem Hintergrund die damals erfolgte Antwort der Bundesregierung zu verstehen?
7. Welche juristischen Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus dem genannten Dekret, und welche Folgen hat dieses für die bereits angeordneten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen?
- a) Sind die Pfändungen der DB AG-Gelder und die Zwangshypothek auf das Grundstück der Villa Vigoni nun „automatisch“ gelöscht oder lediglich ausgesetzt?
- b) Beinhaltet das Dekret eine zeitliche Befristung, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt tritt es außer Kraft, und bedeutet dies, dass die vorgenommenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dann wieder in Kraft treten?
8. Inwiefern ist die Bundesregierung in Vorbereitung und Durchführung des Strafverfahrens wegen mehrfachen Mordes gegen ehemalige Wehrmachtsangehörige vor dem Militärgericht Verona eingebunden?
- a) In welcher Form ist die Bundesregierung von den italienischen Behörden in die Ermittlungen und die Vorbereitung des Verfahrens eingebunden bzw. hierüber informiert worden?
- b) Inwiefern will die Bundesregierung das Verfahren verfolgen bzw. sich zeitnah davon informieren lassen?
- c) Wird die Bundesregierung einen Beobachter zum anstehenden Verfahren entsenden?
- d) Haben deutsche Justizbehörden die Vorbereitung des Strafverfahrens unterstützt, und wenn ja, welche Behörden, und in welcher Form?
- e) Wo halten sich die Angeklagten derzeit auf?
- f) Haben italienische Behörden Auslieferungsanträge gegen in Deutschland lebende Beschuldigte gestellt, und wenn ja, wie ist über diese entschieden worden?
- g) Ist die Bundesregierung in Kontakt mit den Klägern getreten, um eine außergerichtliche Einigung über die von diesen geforderte Entschädigung zu erlangen, oder beabsichtigt sie noch, dies zu tun, beispielsweise im Falle einer Verurteilung der Angeklagten?
9. Warum verweigert die Bundesregierung bislang der Fraktion DIE LINKE. auch solche Informationen zum Verlauf des Verfahrens vor dem IGH, die keine inhaltlichen Einschätzungen oder sonstige, möglicherweise Prozessnachteile hervorrufenden, juristische Festlegungen verlangen, sondern sich auf objektive Vorgänge beschränken, wie etwa die Frage, ob die italienische Regierung eine Gegenklage eingereicht hat bzw. was deren Gegenstand ist, und wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die Auskunftsrechte des Parlaments?
10. Kann die Bundesregierung derzeit absehen, bis wann das IGH-Verfahren ungefähr abgeschlossen sein wird?
11. Hat die Bundesregierung Rücklagen für den Fall gebildet, dass sie das Verfahren vor dem IGH verliert und den NS-Opfern Entschädigungen gewähren muss, und wenn ja, in welcher Höhe?
12. Welche Unterstützung lässt die Bundesregierung der im Frühjahr 2009 gebildeten deutsch-italienischen Historikerkommission zukommen (bitte auch entstehende Kosten angeben), und welche Kenntnis hat sie davon, welche Unterstützung die italienische Regierung der Kommission zukommen lässt?
Fragen12
Was ist der Inhalt der erwähnten Vereinbarung zwischen der deutschen und der italienischen Regierung, und welche Regierungsstellen haben sie getroffen (bitte den vollen Wortlaut angeben)?
Wie gestaltet sich seit Einreichung der Klage vor dem IGH der weitere Kontakt zur italienischen Regierung hinsichtlich der Entschädigungsproblematik?
a) Wer hat diese Kontakte angeregt?
b) Welche Gespräche oder sonstige Kommunikation zwischen welchen Regierungsvertretern (bitte gegebenenfalls Referate/Abteilungen/ Dienststellen angeben) haben diesbezüglich stattgefunden?
c) Was genau war Inhalt dieser Gespräche bzw. der Kommunikation?
d) Wann haben diese stattgefunden?
e) Sind außer der in der Vorbemerkung des Fragestellers angesprochenen Vereinbarung noch weitere Vereinbarungen zur Entschädigungsproblematik getroffen worden, und wenn ja, welche (bitte gegebenenfalls den Wortlaut angeben)?
Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung der Rechtsstreit um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (insbesondere hinsichtlich der Villa Vigoni und der DB AG) vor italienischen Gerichten seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/709 weiterentwickelt (bitte den Inhalt der entsprechenden Gerichtsbeschlüsse zusammenfassen)?
Treffen die Informationen zu, denen zufolge die DB AG in einem internen Mitarbeiterrundschreiben angekündigt bzw. erwogen hat, die Nachtzugverbindung München–Rom einzustellen, und wenn ja,
a) welche Rolle haben hierbei Befürchtungen gespielt, dass es keine Fahrscheinerstattung aus Italien mehr gebe,
b) zu welchem Zeitpunkt sind derartige Erwägungen erstmals bei den DB AG- Verantwortlichen angestellt worden,
c) wann haben sie davon Abstand genommen?
Auf welche Höhe beliefen sich zuletzt die gepfändeten Gelder der DB AG?
Treffen Informationen der Fragesteller zu, dass die Angabe der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/709, derzufolge die Eintragung einer Sicherungshypothek auf das Grundstück der Villa Vigoni vom Landgericht Como mit Beschluss vom 14. Dezember 2009 ausgesetzt worden sei, falsch ist, und es vielmehr richtig ist, dass der von deutscher Seite gestellte Antrag auf Löschung dieser Hypothek ausgesetzt wurde, die Hypothek selbst also zum Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage vom 11. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/709) weiterhin eingetragen war, und wenn ja, wie ist vor diesem Hintergrund die damals erfolgte Antwort der Bundesregierung zu verstehen?
Welche juristischen Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus dem genannten Dekret, und welche Folgen hat dieses für die bereits angeordneten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen?
a) Sind die Pfändungen der DB AG-Gelder und die Zwangshypothek auf das Grundstück der Villa Vigoni nun „automatisch“ gelöscht oder lediglich ausgesetzt?
b) Beinhaltet das Dekret eine zeitliche Befristung, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt tritt es außer Kraft, und bedeutet dies, dass die vorgenommenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dann wieder in Kraft treten?
Inwiefern ist die Bundesregierung in Vorbereitung und Durchführung des Strafverfahrens wegen mehrfachen Mordes gegen ehemalige Wehrmachtsangehörige vor dem Militärgericht Verona eingebunden?
a) In welcher Form ist die Bundesregierung von den italienischen Behörden in die Ermittlungen und die Vorbereitung des Verfahrens eingebunden bzw. hierüber informiert worden?
b) Inwiefern will die Bundesregierung das Verfahren verfolgen bzw. sich zeitnah davon informieren lassen?
c) Wird die Bundesregierung einen Beobachter zum anstehenden Verfahren entsenden?
d) Haben deutsche Justizbehörden die Vorbereitung des Strafverfahrens unterstützt, und wenn ja, welche Behörden, und in welcher Form?
e) Wo halten sich die Angeklagten derzeit auf?
f) Haben italienische Behörden Auslieferungsanträge gegen in Deutschland lebende Beschuldigte gestellt, und wenn ja, wie ist über diese entschieden worden?
g) Ist die Bundesregierung in Kontakt mit den Klägern getreten, um eine außergerichtliche Einigung über die von diesen geforderte Entschädigung zu erlangen, oder beabsichtigt sie noch, dies zu tun, beispielsweise im Falle einer Verurteilung der Angeklagten?
Warum verweigert die Bundesregierung bislang der Fraktion DIE LINKE. auch solche Informationen zum Verlauf des Verfahrens vor dem IGH, die keine inhaltlichen Einschätzungen oder sonstige, möglicherweise Prozessnachteile hervorrufenden, juristische Festlegungen verlangen, sondern sich auf objektive Vorgänge beschränken, wie etwa die Frage, ob die italienische Regierung eine Gegenklage eingereicht hat bzw. was deren Gegenstand ist, und wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die Auskunftsrechte des Parlaments?
Kann die Bundesregierung derzeit absehen, bis wann das IGH-Verfahren ungefähr abgeschlossen sein wird?
Hat die Bundesregierung Rücklagen für den Fall gebildet, dass sie das Verfahren vor dem IGH verliert und den NS-Opfern Entschädigungen gewähren muss, und wenn ja, in welcher Höhe?
Welche Unterstützung lässt die Bundesregierung der im Frühjahr 2009 gebildeten deutsch-italienischen Historikerkommission zukommen (bitte auch entstehende Kosten angeben), und welche Kenntnis hat sie davon, welche Unterstützung die italienische Regierung der Kommission zukommen lässt?