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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sicherheitsgesetze und Verordnungen gegen den Terrorismus seit September 2001

Auflistung sämtlicher im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung innerstaatlich sowie auf Grund europäischer und internationaler Vereinbarungen erlassener, geänderter oder aufgehobener Gesetze und Verordnungen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

BT17/210415.06.2010

Sicherheitsgesetze und Verordnungen gegen den Terrorismus seit September 2001

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2104 17. Wahlperiode 15. 06. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Sicherheitsgesetze und Verordnungen gegen den Terrorismus seit September 2001 Im „Graubuch Innere Sicherheit“ der Gustav Heinemann-Initiative und der Humanistischen Union (Berlin 2009) wird von „über 70 Bundesgesetzen“, die nach dem 11. September 2009 erlassen oder geändert wurden, um den Terrorismus zu bekämpfen, berichtet. Im Anhang listen die Herausgeber mehr als 130 Gesetze, Verordnungen und die gegebenenfalls zugrunde liegenden EU- Rahmenbeschlüsse (EU – Europäische Union) und Richtlinien oder UN- Vereinbarungen (UN – Vereinte Nationen) auf (ebd., S. 227 ff.). Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages spricht – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und mit einer Reihe von Einschränkungen, die die Zuordnung von Gesetzen betreffen – von über 30 „Innerstaatlichen Gesetzen und Bundesmaßnahmen“ bis zum Ende der 16. Legislaturperiode. Darunter sind zehn Zustimmungsgesetze zu internationalen Abkommen, allerdings ohne die Ausführungsgesetze (Ausarbeitung WD3-417/09). Angesichts des Umfangs der gesetzgeberischen Reaktion auf die Anschläge im September 2001 kann es aus Gründen der Übersichtlichkeit durchaus sinnvoll sein, die Darstellung zu beschränken. Um aber eine umfassende Bewertung der politischen und gesellschaftlichen Reaktionen auf den internationalen Terrorismus in den letzten zehn Jahren vornehmen zu können, ist eine möglichst vollständige Erfassung der Gesetze und Maßnahmen erforderlich. Die Herausgeber des eingangs genannten Graubuchs: „Allein die Fülle der gesetzlichen Einschränkungen […] und deren thematische Streubreite – von der Erfassung biometrischer Daten über die Kontrolle von Reisebewegungen und Finanztransfers bis zur Überwachung der Kommunikation – vermitteln einen ersten Eindruck über den Umfang des Freiheitsverlustes, den wir angeblich als Preis der Terrorismusbekämpfung zahlen müssen.“ (ebd., S. 5) Eine empirisch fundierte Bilanz der Veränderungen durch den Terrorismus hätte also gerade auch die Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen mit heranzuziehen, die zugunsten der Verständlichkeit oft unbeachtet bleiben, wie zum Beispiel Bestimmungen für den Katastrophenschutz, den Schutz kritischer Infrastrukturen oder zur sonstigen Verbrechensbekämpfung. Neben Umfang und Tiefe der gesetzlichen Veränderungen als Folge des Anschlags vom 11. September 2001 ist nach wie vor das Fehlen einer einigermaßen allgemeingültigen, nachvollziehbaren und anwendbaren Definition dessen, was als Terrorismus und terroristische Straftat verfolgt werden soll, ein wesentliches Problem. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages führt dazu folgendes aus: „In einigen Bundesgesetzen, neuerdings auch im Grundgesetz, wird die Erscheinung des Terrorismus erwähnt. Was darunter zu verstehen ist, wird jedoch nicht bestimmt. Drucksache 17/2104 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeArtikel 73 Absatz 1 Nummer 9a des Grundgesetzes weist dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung über die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu“ (WD3-417/09). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Gesetze und Verordnungen wurden innerstaatlich seit dem September 2001 bis Mai 2010 als Reaktion auf und Teil des Kampfs gegen den Terrorismus – erlassen, – geändert, – aufgehoben (bitte einzeln aufführen und bei bloßen Änderungen, Einfügungen etc. die entsprechenden Passagen zitieren)? 2. Welche Gesetze und Verordnungen waren unmittelbare Folge a) europäischer, b) internationaler Abkommen, Verordnungen, Richtlinien und anderer Vorgaben? 3. Welche dieser Gesetze, Verordnungen, Einzelbestimmungen und Maßnahmen wurden wann, von wem, und mit welchen Ergebnissen evaluiert? 4. Welche dieser Evaluierungen würde die Bundesregierung als eine „externe“ bezeichnen? 5. Wie, wann und von wem wurden diese Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt? 6. Welche Evaluationsberichte wurden in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages und dem Plenum verhandelt? 7. Welche Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen wurden aufgrund einer Evaluation wie geändert, welche ersetzt, und welche ganz aufgehoben? 8. Welche Einrichtungen und Gremien sind – neben dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum und der Anti-Terror-Datei in dem in Frage 1 genannten Zeitraum in Deutschland und der Europäischen Union entstanden, die den Kampf gegen den Terrorismus effektiver gestalten sollen? 9. Welche internationalen und nationalen Normen prägen nach Ansicht der Bundesregierung das Verständnis des Begriffs des internationalen Terrorismus (vgl. Vorbemerkung des Fragestellers) so vor, dass ein ganzes System von Gesetzen, Verordnungen und institutionellen Maßnahmen rechtsstaatlich korrekt darauf aufgebaut werden kann? 10. Wie sind in welchen einschlägigen Gesetzen (siehe auch Frage 1) Personen wie „Gefährder“, „Kontakt- und Begleitperson“ definiert? 11. In welchen deutschen und internationalen Gremien wurde bisher an einer verbindlichen Definition von „Terrorismus“ gearbeitet, und welche Probleme haben eine solche bisher verhindert? Berlin, den 15. Juni 2010 Dr. Gregor Gysi und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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