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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ländervereinbarung der Kultusministerkonferenz: Vergleichbarkeit deutscher Schulen

(insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

09.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2686123.02.2021

Ländervereinbarung der Kultusministerkonferenz: Vergleichbarkeit deutscher Schulen

der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 15. Oktober 2020 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) auf ihrer 371. Plenarsitzung die „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ beschlossen. Damit ist nach mehr als zwei Jahren der Weg frei zur Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Ministerpräsidenten der Länder. Der Weg eines Staatsvertrages ist nicht gewählt worden, wie spekuliert wird, weil bei Beteiligung der Länderparlamente eine Aufweichung der Übereinkünfte erwartet worden wäre (siehe E&W, Ausgabe 12/20, S. 28 f.). Mit ihren 44 Artikeln soll die neue Übereinkunft die Nachfolge des Hamburger Abkommens von 1964 darstellen und in die Anerkennung, Standardisierung und Fortentwicklung von Schulabschlüssen eintreten. Doch die Wahrnehmungen der Auswirkungen der Regelung sind unterschiedlich, während die damalige KMK-Vorsitzende Dr. Stefanie Hubig von einem „historischer Tag“ (https://www.n-tv.de/politik/Schulsystem-soll-einheitlicher-werden-article22104304.html) spricht, sieht beispielsweise die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) einen „schwarzen Tag für die Bildung“ gekommen (Pressemitteilung vom 16. Oktober 2020; https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/gew-schwarzer-tag-fuer-die-bildung-kmkmacht-rolle-rueckwaerts/#:~:text=16.10.2020,(KMK)%20vom%20Donnerstag%20bezeichnet).

Es stellt sich jedoch die Frage: Wurde mit dieser Neuregelung die Chance einer grundlegenden Standardisierung der Bildung und einer perspektivischen Aufgabenbeschreibung zur Fortentwicklung erreicht oder wurde doch nur ein rein ministerialer Verwaltungsakt geschaffen? Es fragt sich auch, ob es ein reiner Verwaltungsakt ist, der Bildungsakteure außen vor gelassen hat und die Herausforderungen an eine Kommission mit wenig Entscheidungskraft und ohne zeitliche Agenda verweist. Vielmehr braucht es eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung, um angesichts der enormen Herausforderungen und der sich schnell ändernden Anforderungen Antworten zu finden, ob das bisherige System sach-, fach- und zeitgerecht notwendige Zukunftsentscheidungen für die Qualität und inhaltliche Weiterentwicklung des gesamten Bildungswesen in Deutschland noch ermöglicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz zur „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ vom 15. Oktober 2020?

a) Welche Herausforderungen entnimmt die Bundesregierung der Ländervereinbarung, die einer Regelung zugeführt werden sollen, und durch welche Maßnahmen kann die Bundesregierung diese Ländervereinbarung unterstützen?

b) Welche Herausforderungen greift die Ländervereinbarung auf, die nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund gesamtstaatlicher Relevanz anders angegangen werden müssten?

c) Welche bundesweiten Handlungsnotwendigkeiten bleiben trotz dieser Ländervereinbarung offen, welche im Rahmen des in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Nationalen Bildungsrates hätten besser befasst werden können?

d) Sind die gesetzten zeitlichen Fristen ausreichend oder müssten schneller Arbeitsergebnisse vorgelegt werden?

2

Ist die Bundesregierung mit den Fragestellern der gleichen Auffassung, dass die Reform des deutschen Bildungswesens keine reine Selbstverpflichtung sein darf, sondern vielmehr rechtliche Verbindlichkeit haben muss?

Wenn nein, warum nicht?

3

Sieht die Bundesregierung den Bildungsföderalismus noch als ein geeignetes Instrument an, den immer kurzfristigeren Herausforderungen im deutschen Bildungswesen gerecht werden zu können, insbesondere wenn die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek davon spricht, dass „eine inhaltliche Zusammenarbeit, selbst wenn sich Bund und Länder einig wären, derzeit nicht möglich ist“ (https://www.onvista.de/news/karliczek-will-mehr-einfluss-des-bundes-in-der-bildungspolitik-425718659)?

4

Warum gibt sich die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek angesichts der selbst wahrgenommenen Handlungsnotwendigkeiten, wie der Bildungsföderalismus sei „kein Zukunftsmodell“ und man brauche „neue Formen der Zusammenarbeit“, kein ambitionierteres Ziel als 2024 und legt noch in dieser Legislaturperiode Reformvorschläge vor (https://www.onvista.de/news/karliczek-will-mehr-einfluss-des-bundes-in-der-bildungspolitik-425718659)?

5

Hätte die Bundesregierung von den von einem Nationalen Bildungsrat erarbeiteten Empfehlungen mehr Bindungswirkung erwartet, als die KMK-Ländervereinbarung als Verwaltungsakt unterhalb eines Staatsvertrags bieten kann?

Hatte die Bundesregierung weitere andere Überlegungen zur Steigerung der bundesweiten Bindungswirkung bei bildungspolitischen Handlungsnotwendigkeiten angestellt?

6

Sieht die Bundesregierung mit der Ländervereinbarung die von der Koalition der Fraktionen CDU/CSU und SPD getroffene Zielsetzung „auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen und dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen“ als erreicht an?

Oder plant die Bundesregierung weitere Schritte zur Erfüllung der Koalitionsvereinbarung?

7

Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung die strittigen Punkte bei der zweijährigen Verhandlungszeit zwischen den 16 Kultusministern für diese Ländervereinbarung?

8

Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Festschreibung des Ziels in der Ländervereinbarung, zur Verbesserung der länderübergreifenden Vergleichbarkeit und der Datenqualität schulstatistische Individualdaten und Kerndatensätzen in allen Ländern zu schaffen, wobei die länderseitige Zuständigkeit für die Schulstatistiken beibehalten werden solle, alternative Konzepte in der Diskussion gegeben?

Wenn ja, welche?

9

Erhofft sich die Bundesregierung Kenntnisse für ihr eigenes Handeln aus den in den Ländern zu schaffenden Kerndatensätzen?

Welche Erkenntnisse sind dies?

Wie kann die Bundesregierung darauf hinwirken, dass alle Länder schulstatistische Individualdaten verlässlich erfassen?

10

Welche Modelle von landesspezifischen, kohärenten Systemen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern?

Wie unterscheiden sich die einzelnen Systeme (bitte je Bundesland angeben)?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesländer ohne ein System der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung?

Wenn ja, welche?

12

Warum wurde bisher nach Kenntnis der Bundesregierung der Übergang vom Elementar- zum Primarbereich weniger stark betrachtet?

Wie kann die Bundesregierung darauf hinwirken, dass es zu einer stärkeren Beobachtung dieses Übergangs kommt, und welche Handlungsnotwendigkeiten könnten sich hieraus ergeben?

13

Bis wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die „ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz“ eingesetzt sein?

14

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung das transparente Auswahlverfahrungen für die Kommission gestaltet sein?

15

Welchen Arbeitsauftrag und welche zeitlichen Vorgaben hat die „ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz“ nach Kenntnis der Bundesregierung?

16

Welche Meilensteine sollte nach Auffassung der Bundesregierung die „ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz“ bis wann erreichen?

17

Welche qualitativen und organisatorischen Unterschiede gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem in der Koalitionsvereinbarung vereinbarten Nationalen Bildungsrat und der von der KMK ohne den Bund geschaffenen „ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“?

Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, wie die eigene Einbindung besser erreicht werden kann?

Wenn ja, wie soll dies erreicht werden?

18

Nach welchen Kriterien entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung die Amtschefkommission „Qualitätssicherung in den Schulen“ über die Weiterleitung von Handlungsempfehlungen der „ständigen Kommission“ an die Ministerpräsidentenkonferenz?

19

Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Kultusministerkonferenz über den Personalbedarf für die Geschäftsstelle der „ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“ entschieden, und mit welchem Personalbedarf wird derzeit gerechnet?

20

Wird die Bundesregierung eigene Anstrengungen unternehmen, um Punkt 6 der politischen Vorhaben „Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sowie Schulstatistik“ der Ländervereinbarung zu befördern, welcher die verstärkte Nutzung der Landesinstitute und Qualitätseinrichtungen der Länder zum Zwecke des Wissenschaftsdialogs beschreibt?

Sieht die Bundesregierung eine gesamtstaatliche Notwendigkeit, einen verstärkten Austausch auch zwischen den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Landesinstitute und Qualitätseinrichtungen zu erreichen?

Wenn nein, warum nicht?

21

Gibt es erste Erkenntnisse aus dem Nationale Bildungspanel (NEPS), ob eine bundesweite Gleichwertigkeit von Abiturzeugnissen festgestellt werden kann?

22

Welche Zielsetzung wird mit dem NEPS verfolgt, wann werden die Ergebnisse vorliegen, und welche Wirkung sollen sie nach Kenntnis der Bundesregierung erzielen?

23

Wann werden erste durch das NEPS erhobene verlässliche länderübergreifende und vergleichbare Daten über Studienerfolg oder Studienabbruch, gelungenen Berufseinstieg, Karriere und Berufszufriedenheit vorliegen?

24

Welche alternativen Vorgehensweisen hätte es zu einer stärkeren Zentralisierung und Normierung der Prüfungen in der Landesvereinbarung (vgl. hierzu die Kritik der GEW: https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/gew-schwarzer-tag-fuer-die-bildung-kmk-machtrolle-rueckwaerts/#:~:text=16.10.2020,(KMK)%20vom%20Donnerstag%20bezeichnet) aus Sicht der Bundesregierung gegeben, um Qualität und Bildungsstandard abzusichern und, wie es die Koalitionsvereinbarung beschreibt, gleiche Bildungsstandards in den Bundesländern zu erreichen?

25

Wie kann die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die bildungspolitischen Ziele der Inklusion und eines durchlässigen nachfrageorientierten Schulsystems durch Auslassungen der KMK-Ländervereinbarung nicht in Vergessenheit gerät, wenn dort nur Gymnasien betrachtet werden und „Inklusion“ nicht thematisiert wird?

26

Warum finden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Papier keine Regelungen bezüglich der Gesamt- und Gemeinschaftsschulen?

27

Erwägt die Bundesregierung ein eigenes Handeln, wenn Erziehungsgewerkschaften, welche mit der Ländervereinbarung ein Schritt hin zum Zentralabitur befürchten und damit die „innovative Oberstufenreform“ der 1970er-Jahre als „geschliffen“ ansehen (https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/gew-schwarzer-tag-fuer-die-bildung-kmk-macht-rolle-rueckwaerts)?

Wenn nein, warum nicht?

28

Welche alternativen Herangehensweisen hätte es aus Sicht der Bundesregierung zum Zentralabitur gegeben, um mehr Freiheit und Flexibilität unter Wahrung der Einhaltung von Bildungsstandards zu erreichen?

29

Wie kann die Bundesregierung das politische Vorhaben verstärkte Lehrkräftefortbildung des Abschnittes „Lernen in der digitalen Welt“ befördern?

In welchen Bundesländern sieht die Bundesregierung hierfür angesichts der bestehenden Fortbildungskapazitäten für Lehrerinnen und Lehrer den besten Anknüpfungspunkt für Bemühungen (bitte je Bundesland einschätzen)?

30

Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle Lehrerinnen und Lehrer der Bundesrepublik Deutschland eine erste Fortbildung erhalten haben, um in ihrem Unterricht bzw. in ihren Unterrichtsfächern entsprechend der Ländervereinbarung unterrichten zu können?

31

Welche Bundesländer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über flächendeckende Angebote der Lehrerfortbildung für digitale Lehr- und Lernmethoden?

32

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht im Rahmen der Weiterentwicklung des Bildungsauftrages die notwendigen veränderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die in einer digitalisierten Welt notwendig sind, verbindlich in die Lehr- und Bildungspläne bzw. Rahmenpläne eingearbeitet?

33

Was würde die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek rückblickend anders machen, wenn es um die Schaffung eines Nationalen Bildungsrates geht?

34

Welche konkreten Schritte werden nach Kenntnis der Bundesregierung von wem eingeleitet, um die Anregung zur Schaffung eines gemeinsamen „Pakts für berufliche Schulen“ zu notwendigen Modernisierungsmaßnahmen für die berufliche Bildung zeitnah sicherzustellen?

35

Welcher regelnden Prinzipien zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Berufsschulangebotes auch bei rückläufigen Schülerzahlen bedarf es aus Sicht der Bundesregierung?

36

Warum bedarf es nach Kenntnis der Bundesregierung eines gemeinsamen Konzeptes der Länder und der Wirtschaft, um Bedingungen zu ermitteln, unter denen an beruflichen Schulen getätigte Investitionen für berufliche Weiterbildung genutzt werden können?

Was soll mit diesem Konzept erreicht werden, das bisher nicht möglich war?

Berlin, den 27. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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