[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26861 –
Ländervereinbarung der Kultusministerkonferenz: Vergleichbarkeit deutscher
Schulen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 15. Oktober 2020 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) auf ihrer 371.
Plenarsitzung die „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur
des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in
zentralen bildungspolitischen Fragen“ beschlossen. Damit ist nach mehr als zwei
Jahren der Weg frei zur Unterzeichnung der Vereinbarung durch die
Ministerpräsidenten der Länder. Der Weg eines Staatsvertrages ist nicht gewählt
worden, wie spekuliert wird, weil bei Beteiligung der Länderparlamente eine
Aufweichung der Übereinkünfte erwartet worden wäre (siehe E&W, Ausgabe
12/20, S. 28 f.). Mit ihren 44 Artikeln soll die neue Übereinkunft die
Nachfolge des Hamburger Abkommens von 1964 darstellen und in die Anerkennung,
Standardisierung und Fortentwicklung von Schulabschlüssen eintreten. Doch
die Wahrnehmungen der Auswirkungen der Regelung sind unterschiedlich,
während die damalige KMK-Vorsitzende Dr. Stefanie Hubig von einem
„historischer Tag“ (
https://www.n-tv.de/politik/Schulsystem-soll-einheitlicher-wer
den-article22104304.html) spricht, sieht beispielsweise die Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft (GEW) einen „schwarzen Tag für die Bildung“
gekommen (Pressemittelung vom 16. Oktober 2020;
https://www.gew.de/presse/
pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/gew-schwarzer-tag-fuer-die-bildun
g-kmk-macht-rolle-rueckwaerts/#:~:text=16.10.2020,(KMK)%20vom%20Do
nnerstag%20bezeichnet). Es stellt sich jedoch die Frage: Wurde mit dieser
Neuregelung die Chance einer grundlegenden Standardisierung der Bildung
und einer perspektivischen Aufgabenbeschreibung zur Fortentwicklung
erreicht oder wurde doch nur ein rein ministerialer Verwaltungsakt geschaffen?
Es fragt sich auch, ob es ein reiner Verwaltungsakt ist, der Bildungsakteure
außen vor gelassen hat und die Herausforderungen an eine Kommission mit
wenig Entscheidungskraft und ohne zeitliche Agenda verweist. Vielmehr
braucht es eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung, um angesichts der
enormen Herausforderungen und der sich schnell ändernden Anforderungen
Antworten zu finden, ob das bisherige System sach-, fach- und zeitgerecht
notwendige Zukunftsentscheidungen für die Qualität und inhaltliche
Weiterentwicklung des gesamten Bildungswesen in Deutschland noch ermöglicht.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27455
19. Wahlperiode 09.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
9. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss der
Kultusministerkonferenz zur „Ländervereinbarung über die gemeinsame
Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung
der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ vom 15. Oktober
2020?
a) Welche Herausforderungen entnimmt die Bundesregierung der
Ländervereinbarung, die einer Regelung zugeführt werden sollen, und
durch welche Maßnahmen kann die Bundesregierung diese
Ländervereinbarung unterstützen?
b) Welche Herausforderungen greift die Ländervereinbarung auf, die
nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund gesamtstaatlicher
Relevanz anders angegangen werden müssten?
c) Welche bundesweiten Handlungsnotwendigkeiten bleiben trotz
dieser Ländervereinbarung offen, welche im Rahmen des in der
Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten
Nationalen Bildungsrates hätten besser befasst werden können?
d) Sind die gesetzten zeitlichen Fristen ausreichend oder müssten
schneller Arbeitsergebnisse vorgelegt werden?
Die Fragen 1 bis 1d werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder (KMK) seit 2018 vorbereitete und 2020 beschlossene
„Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die
gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen
Fragen“ sowie die der Umsetzung der Vereinbarung im Wege der
Selbstverpflichtung dienenden „Politischen Vorhaben“ zur Kenntnis genommen. Die
Ländervereinbarung wird das sog. Hamburger Abkommen aus dem Jahr 1964
ersetzen. Ausweislich der Vorbemerkung zu den „Politischen Vorhaben“ beschreibt
die Ländervereinbarung die gemeinsamen Grundlagen des Bildungssystems,
sie benennt die Herausforderungen für das gemeinsame Handeln der Länder in
gesamtstaatlicher Verantwortung und stellt Weichen für die Weiterentwicklung
eines modernen Bildungswesens. Mit der Vereinbarung sollen die Qualität und
Transparenz des Bildungswesens weiter gesteigert, die Vergleichbarkeit der
Abschlüsse verbessert und damit die Mobilität für Schülerinnen und Schüler,
Eltern und Lehrkräfte verbessert werden.
Die Bundesregierung begrüßt, dass die Länder durch die Vereinbarung ihrer
gesamtstaatlichen Verantwortung für ein modernes Bildungswesen nachkommen
wollen und befürwortet die Zielstellung der Ländervereinbarung insoweit
ausdrücklich. Aus Sicht der Bundesregierung gilt es für die Länder nun,
insbesondere die der Umsetzung der Vereinbarung dienenden Vorhaben, die wichtige
Bereiche der länderübergreifenden Koordinierung betreffen, zügig umzusetzen.
2. Ist die Bundesregierung mit den Fragestellern der gleichen Auffassung,
dass die Reform des deutschen Bildungswesens keine reine
Selbstverpflichtung sein darf, sondern vielmehr rechtliche Verbindlichkeit haben
muss?
Wenn nein, warum nicht?
Die Ländervereinbarung wurde nach Beschluss der KMK im Februar 2021
nunmehr durch alle Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
unterzeichnet. Anders als Beschlüsse der KMK, die den Charakter von
Empfehlungen haben, ist die Ländervereinbarung als Vertrag zwischen den Exekutiven
rechtsverbindlich.
3. Sieht die Bundesregierung den Bildungsföderalismus noch als ein
geeignetes Instrument an, den immer kurzfristigeren Herausforderungen im
deutschen Bildungswesen gerecht werden zu können, insbesondere wenn
die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek davon
spricht, dass „eine inhaltliche Zusammenarbeit, selbst wenn sich Bund
und Länder einig wären, derzeit nicht möglich ist“ (
https://www.onvist
a.de/news/karliczek-will-mehr-einfluss-des-bundes-in-der-bildungspoliti
k-425718659)?
4. Warum gibt sich die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek
angesichts der selbst wahrgenommenen Handlungsnotwendigkeiten, wie der
Bildungsföderalismus sei „kein Zukunftsmodell“ und man brauche „neue
Formen der Zusammenarbeit“, kein ambitionierteres Ziel als 2024 und
legt noch in dieser Legislaturperiode Reformvorschläge vor (
https://ww
w.onvista.de/news/karliczek-will-mehr-einfluss-des-bundes-in-der-bildu
ngspolitik-425718659)?
Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der föderale Aufbau unseres Staates steht unter dem besonderen Schutz des
Grundgesetzes (GG). Er ist in Artikel 79 Absatz 3 des GG mit der sogenannten
Ewigkeitsgarantie versehen. Bildung liegt entsprechend der grundgesetzlichen
Aufgabenverteilung ganz überwiegend in der Zuständigkeit der Länder. Das
Bundesverfassungsgericht hat die Kultushoheit der Länder als „Kernbereich der
Eigenstaatlichkeit“ bezeichnet.
Der Bund engagiert sich im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen
Möglichkeiten, etwa im Wege von Finanzhilfen (Artikel 104c GG), in der
Bildungsforschung oder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Feststellung der
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich (Artikel 91b
Absatz 2 GG). Erst im Jahr 2019 wurde Artikel 104c GG geändert und damit
die Möglichkeiten des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen
bei ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur erweitert. Auf
dieser Grundlage wurde mit den Ländern der Digitalpakt Schule geschlossen.
Im Jahr 2024 endet die Laufzeit des vom Bund mit insgesamt 6,5 Mrd. Euro
geförderten Digitalpakt Schule. Die Bundesministerin für Bildung und
Forschung hat – auch vor dem Eindruck der Herausforderungen, vor denen
insbesondere der Schulbereich etwa in der Digitalisierung steht – für neue und
vertiefte Wege der Bund-Länder-Zusammenarbeit geworben.
5. Hätte die Bundesregierung von den von einem Nationalen Bildungsrat
erarbeiteten Empfehlungen mehr Bindungswirkung erwartet, als die
KMK-Ländervereinbarung als Verwaltungsakt unterhalb eines
Staatsvertrags bieten kann?
Hatte die Bundesregierung weitere andere Überlegungen zur Steigerung
der bundesweiten Bindungswirkung bei bildungspolitischen
Handlungsnotwendigkeiten angestellt?
Als zentrale Aufgabe für den Nationalen Bildungsrat (NBR) als beratendes
Organ war die Erarbeitung übergreifender, praktikabler Empfehlungen zur
Weiterentwicklung des Bildungssystems sowie die Entwicklung mittel- und
längerfristiger Strategien für gesamtstaatlich relevante Bildungsthemen vorgesehen.
6. Sieht die Bundesregierung mit der Ländervereinbarung die von der
Koalition der Fraktionen CDU/CSU und SPD getroffene Zielsetzung „auf
Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung
Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im
Bildungswesen vorlegen und dazu beitragen, sich über die zukünftigen
Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen“ als erreicht an?
Oder plant die Bundesregierung weitere Schritte zur Erfüllung der
Koalitionsvereinbarung?
Die im Kontext der Ländervereinbarung einzurichtende Ständige
wissenschaftliche Kommission der KMK hat ihre Arbeit noch nicht aufgenommen.
Aussagen über eine Zielerreichung können demnach nicht getroffen werden.
7. Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung die strittigen Punkte
bei der zweijährigen Verhandlungszeit zwischen den 16 Kultusministern
für diese Ländervereinbarung?
8. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Festschreibung des
Ziels in der Ländervereinbarung, zur Verbesserung der
länderübergreifenden Vergleichbarkeit und der Datenqualität schulstatistische
Individualdaten und Kerndatensätzen in allen Ländern zu schaffen, wobei die
länderseitige Zuständigkeit für die Schulstatistiken beibehalten werden
solle, alternative Konzepte in der Diskussion gegeben?
Wenn ja, welche?
Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung war an den Verhandlungen der Länder nicht beteiligt und
hat daher keine eigene Kenntnis von strittigen Punkten oder der Diskussion
etwaiger alternativer Konzepte, etwa zur Schulstatistik.
9. Erhofft sich die Bundesregierung Kenntnisse für ihr eigenes Handeln aus
den in den Ländern zu schaffenden Kerndatensätzen?
Welche Erkenntnisse sind dies?
Wie kann die Bundesregierung darauf hinwirken, dass alle Länder
schulstatistische Individualdaten verlässlich erfassen?
Die Ländervereinbarung sieht in Artikel 8 eine verstärkte Zusammenarbeit bei
der Weiterentwicklung der Bildungsstatistiken in allen Bereichen des
Bildungssystems vor, um Datenbedarfen mit abgestimmten Verfahren zu begegnen. Die
Schaffung von Kerndatensätzen und die Einführung von schulstatistischen
Individualdaten sind im Dokument „Politische Vorhaben“ aufgeführt. Die
Bundesregierung begrüßt diese Vorhaben. Dadurch wird die länderübergreifende
Vergleichbarkeit der Schulstatistik verbessert und es werden neue
Auswertungsmöglichkeiten geschaffen. Insbesondere die Analyse von Bildungsverläufen,
für die Individualdaten eine Voraussetzung sind, bietet ein großes Potenzial für
die Bildungspolitik. Hier erwartet die Bundesregierung von den Ländern, die
mit der Umsetzung des Kerndatensatzes einhergehenden
Auswertungsmöglichkeiten – insbesondere im Hinblick auf Verlaufsuntersuchungen – auch zu
nutzen. Aus Sicht der Bundesregierung könnte die bildungspolitische Relevanz
deutlich gesteigert werden, wenn auch die Analyse von
bildungsbereichsübergreifenden Verläufen ermöglicht würde. Bund und Länder befinden sich derzeit
in Gesprächen zur Einführung eines solchen Bildungsverlaufsregisters.
10. Welche Modelle von landesspezifischen, kohärenten Systemen der
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Bundesländern?
Wie unterscheiden sich die einzelnen Systeme (bitte je Bundesland
angeben)?
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesländer ohne ein
System der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung?
Wenn ja, welche?
12. Warum wurde bisher nach Kenntnis der Bundesregierung der Übergang
vom Elementar- zum Primarbereich weniger stark betrachtet?
Wie kann die Bundesregierung darauf hinwirken, dass es zu einer
stärkeren Beobachtung dieses Übergangs kommt, und welche
Handlungsnotwendigkeiten könnten sich hieraus ergeben?
Die Fragen 10 bis 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das allgemeine Bildungswesen liegt nach der föderalen Ordnung des
Grundgesetzes in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung verfügt deshalb
über keine vertiefte eigene Kenntnis über die Qualitätssicherungssysteme und
deren Unterschiede. Ausweislich der „Politischen Vorhaben“ wird die KMK
gemeinsam mit der Jugend- und Familienministerkonferenz eine Empfehlung
zum Übergang in die Grundschule erarbeiten. Die Bundesregierung begrüßt,
dass sich die beiden Länderfachministerkonferenzen dieser wichtigen Thematik
gemeinsam annehmen.
13. Bis wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die „ständige
wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz“ eingesetzt sein?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. Der Zeitplan obliegt
der Entscheidung der KMK.
14. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung das transparente
Auswahlverfahrungen für die Kommission gestaltet sein?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde eine Findungskommission
eingesetzt, die Vorschläge für die Besetzung der Ständigen wissenschaftlichen
Kommission vorlegen soll.
15. Welchen Arbeitsauftrag und welche zeitlichen Vorgaben hat die
„ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz“ nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Aufgabe der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der KMK ist nach
Kenntnis der Bundesregierung die Beratung der Länder im Hinblick auf die
Weiterentwicklung des Bildungswesens und den Umgang mit dessen
Herausforderungen, insbesondere bei der Sicherung und Entwicklung der Qualität, der
Verbesserung der Vergleichbarkeit des Bildungswesens sowie der Entwicklung
mittel- und längerfristiger Strategien zu Bildungsthemen, die für die
Gesamtheit der Länder relevant sind. Ziel ist die Entwicklung konkreter
diesbezüglicher Handlungsempfehlungen.
16. Welche Meilensteine sollte nach Auffassung der Bundesregierung die
„ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz“
bis wann erreichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
17. Welche qualitativen und organisatorischen Unterschiede gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem in der
Koalitionsvereinbarung vereinbarten Nationalen Bildungsrat und der von der KMK ohne
den Bund geschaffenen „ständigen wissenschaftlichen Kommission der
Kultusministerkonferenz“?
Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, wie die eigene Einbindung
besser erreicht werden kann?
Wenn ja, wie soll dies erreicht werden?
Unterschiede bestehen im Hinblick auf die institutionelle Anbindung und die
Struktur der Gremien. Während für den NBR eine im Einvernehmen von Bund
und Ländern eingerichtete Geschäftsstelle vorgesehen war, wird sich nach
Kenntnis der Bundesregierung die Ständige wissenschaftliche Kommission
einer beim Sekretariat der KMK eingerichteten Geschäftsstelle bedienen. Für den
NBR war weiterhin grundsätzlich eine Zwei-Kammer-Struktur vorgesehen, die
eine unabhängige Bildungskommission, eine Verwaltungskommission sowie
eine gemeinsame Vollversammlung umfasste. Die Ständige wissenschaftliche
Kommission der KMK wird nach Kenntnis der Bundesregierung aus einer
Kammer mit 16 Mitgliedern bestehen.
Zur Einbindung des Bundes finden Gespräche mit den Ländern statt.
18. Nach welchen Kriterien entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung
die Amtschefkommission „Qualitätssicherung in den Schulen“ über die
Weiterleitung von Handlungsempfehlungen der „ständigen Kommission“
an die Ministerpräsidentenkonferenz?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
19. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der
Kultusministerkonferenz über den Personalbedarf für die Geschäftsstelle der
„ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“
entschieden, und mit welchem Personalbedarf wird derzeit gerechnet?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird seitens der KMK ab dem
Haushaltsjahr 2022 mit einem Personalbedarf von bis zu sieben Vollzeitstellen für die
Geschäftsstelle der Ständigen wissenschaftlichen Kommission gerechnet.
20. Wird die Bundesregierung eigene Anstrengungen unternehmen, um
Punkt 6 der politischen Vorhaben „Qualitätssicherung und
Qualitätsentwicklung sowie Schulstatistik“ der Ländervereinbarung zu befördern,
welcher die verstärkte Nutzung der Landesinstitute und
Qualitätseinrichtungen der Länder zum Zwecke des Wissenschaftsdialogs beschreibt?
Sieht die Bundesregierung eine gesamtstaatliche Notwendigkeit, einen
verstärkten Austausch auch zwischen den einzelnen Bundesländern im
Rahmen der Landesinstitute und Qualitätseinrichtungen zu erreichen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung der KMK in den „Politischen
Vorhaben“, die Landesinstitute bzw. Qualitätseinrichtungen der Länder
verstärkt für den Wissenschaftsdialog mit dem Ziel zu nutzen, diese als Mittler
zwischen Wissenschaft und Praxis zu etablieren. Die Bundesregierung
unterstützt dies im Rahmen der föderalen Ordnung und im Sinne eines Angebots an
die Länder, wo dies gewünscht ist: Das Rahmenprogramm empirische
Bildungsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
stellt hier seit 2017 ein breites Angebot zur Verfügung, das eine Reihe von
Ländern und Landesinstituten bereits nutzen.
Auch im Rahmen von bestehenden Bund-Länder-Initiativen (wie „Bildung
durch Sprache und Schrift“, „Leistung macht Schule“, „Schule macht stark“)
findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Wissenschaft, Bund, Ländern und
Landesinstituten statt. Landesinstitute sind hier bereits wichtige Mittler bzw.
Akteure.
Mit der Vereinbarung vom 15. Oktober 2020 möchten die Länder ihrer
gesamtstaatlichen Verantwortung nachkommen. Dies ist aus Sicht der
Bundesregierung zu begrüßen.
21. Gibt es erste Erkenntnisse aus dem Nationale Bildungspanel (NEPS), ob
eine bundesweite Gleichwertigkeit von Abiturzeugnissen festgestellt
werden kann?
22. Welche Zielsetzung wird mit dem NEPS verfolgt, wann werden die
Ergebnisse vorliegen, und welche Wirkung sollen sie nach Kenntnis der
Bundesregierung erzielen?
Die Fragen 21 und 22 werden im Zusammenhang beantwortet.
Ziel des Nationalen Bildungspanels (NEPS) ist es, Längsschnittdaten zu
Kompetenzentwicklungen, Bildungsprozessen, Bildungsentscheidungen und
Bildungsrenditen in formalen, nicht-formalen und informellen Kontexten über die
gesamte Lebensspanne zu erheben und diese qualitativ hochwertigen Daten der
nationalen und internationalen Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung zu
stellen. Methodisch folgt das NEPS einem Multikohorten-Sequenzdesign mit
einer Gesamtzahl von mehr als 60.000 Zielpersonen aus sechs Kohorten (frühe
Kindheit, Kindergartenkinder, Fünftklässler, Neuntklässler,
Erstsemesterstudierende, Erwachsene).
Die Daten der sechs im NEPS verfolgten Startkohorten werden kontinuierlich
unmittelbar nach ihrer Aufbereitung der wissenschaftlichen Gemeinschaft
kostenfrei als Scientific-Use-Files zur Verfügung gestellt. Sie bieten ein
reichhaltiges Analysepotential für verschiedene an Bildungs- und Ausbildungsprozessen
interessierte Disziplinen (wie etwa Demografie, Erziehungswissenschaft,
Ökonomie, Psychologie, Soziologie) und schaffen die Grundlagen für eine
verbesserte Bildungsberichterstattung und Politikberatung in Deutschland. Die
Stärken des NEPS liegen im Analysepotenzial für individuelle Bildungsverläufe
und Kompetenzentwicklungen und seine Determinanten. Im Rahmen einer
Satzungsänderung wird das für das NEPS zuständige Leibniz-Institut für
Bildungsverläufe e.V. (LIfBi) auch selbst zukünftig stärker als bisher Analysen mit
den NEPS-Daten vornehmen.
Das NEPS verfolgt indes nicht das Ziel, die Gleichwertigkeit von Abschlüssen
zu untersuchen. Zudem erlauben die länderseitigen Vorgaben an das NEPS
keine Vergleiche zwischen Ländern.
23. Wann werden erste durch das NEPS erhobene verlässliche
länderübergreifende und vergleichbare Daten über Studienerfolg oder
Studienabbruch, gelungenen Berufseinstieg, Karriere und Berufszufriedenheit
vorliegen?
Voraussichtlich in etwa drei Jahren wird das NEPS ein Datenangebot
bereitstellen können, das die Beantwortung der genannten Fragestellungen ermöglicht.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind noch keine verlässlichen Überblicksanalysen
möglich, da noch nicht alle Teilnehmer der Studierendenkohorte ihre
Bildungslaufbahn beendet haben.
Bei der Gründung des NEPS waren satzungsgemäß grundsätzlich keine
Grundauswertungen der Startkohorten seitens des LIfBi vorgesehen. Unter anderem
im Kontext der Mitwirkung in der Autorengruppe des Nationalen
Bildungsberichts werden diese jedoch in Zukunft stärker als Zielprodukte anvisiert.
24. Welche alternativen Vorgehensweisen hätte es zu einer stärkeren
Zentralisierung und Normierung der Prüfungen in der Landesvereinbarung (vgl.
hierzu die Kritik der GEW:
https://www.gew.de/presse/pressemitteilunge
n/detailseite/neuigkeiten/gew-schwarzer-tag-fuer-die-bildung-kmk-mach
t-rolle-rueckwaerts/#:~:text=16.10.2020,(KMK)%20vom%20Donnerstag
%20bezeichnet) aus Sicht der Bundesregierung gegeben, um Qualität
und Bildungsstandard abzusichern und, wie es die
Koalitionsvereinbarung beschreibt, gleiche Bildungsstandards in den Bundesländern zu
erreichen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
25. Wie kann die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die
bildungspolitischen Ziele der Inklusion und eines durchlässigen nachfrageorientierten
Schulsystems durch Auslassungen der KMK-Ländervereinbarung nicht
in Vergessenheit gerät, wenn dort nur Gymnasien betrachtet werden und
„Inklusion“ nicht thematisiert wird?
Die Inklusion wird in vier Absätzen von Artikel 12 der Ländervereinbarung
thematisiert.
26. Warum finden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Papier
keine Regelungen bezüglich der Gesamt- und Gemeinschaftsschulen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
27. Erwägt die Bundesregierung ein eigenes Handeln, wenn
Erziehungsgewerkschaften, welche mit der Ländervereinbarung ein Schritt hin zum
Zentralabitur befürchten und damit die „innovative Oberstufenreform“
der 1970er-Jahre als „geschliffen“ ansehen (
https://www.gew.de/presse/p
ressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/gew-schwarzer-tag-fuer-die-bil
dung-kmk-macht-rolle-rueckwaerts)?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
28. Welche alternativen Herangehensweisen hätte es aus Sicht der
Bundesregierung zum Zentralabitur gegeben, um mehr Freiheit und Flexibilität
unter Wahrung der Einhaltung von Bildungsstandards zu erreichen?
Ein Zentralabitur wird nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Ländervereinbarung nicht festgeschrieben. Die Ländervereinbarung zeigt etwa mit der
Einigung auf Abituraufgabenpools und durch die inhaltliche Festlegung
gemeinsamer Bildungsstandards sowie Angleichung der strukturellen
Rahmenbedingungen der gymnasialen Oberstufe verschiedene Wege zur Gewährleistung
der Vergleichbarkeit des Abiturs auf.
29. Wie kann die Bundesregierung das politische Vorhaben verstärkte
Lehrkräftefortbildung des Abschnittes „Lernen in der digitalen Welt“
befördern?
In welchen Bundesländern sieht die Bundesregierung hierfür angesichts
der bestehenden Fortbildungskapazitäten für Lehrerinnen und Lehrer den
besten Anknüpfungspunkt für Bemühungen (bitte je Bundesland
einschätzen)?
Die Lehrkräftefortbildung fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder.
Im Rahmen des DigitalPakts Schule haben sich die Länder verpflichtet, die
Qualifizierung des Lehrpersonals entsprechend den Anforderungen des Digital-
Pakts Schule und auch der ländergemeinsamen Strategie „Bildung in der
digitalen Welt“ (Beschluss der KMK vom 8. Dezember 2016) bedarfsgerecht
sicherzustellen.
Der Bund unterstützt die Länder bei ihren Bemühungen in der
Lehrkräftefortbildung im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. So ist das
BMBF derzeit in engem Austausch mit den Ländern darüber, wie eine
gemeinsame Initiative „Lehrerbildung und Schulentwicklung digital“ zum Aufbau von
Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten auf den Weg
gebracht werden kann.
30. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle Lehrerinnen und
Lehrer der Bundesrepublik Deutschland eine erste Fortbildung erhalten
haben, um in ihrem Unterricht bzw. in ihren Unterrichtsfächern
entsprechend der Ländervereinbarung unterrichten zu können?
Die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern als Teil der
Lehrkräftebildung fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Diese legen
Inhalte, Umfang und Zeitfenster von Fortbildungsmaßnahmen fest.
31. Welche Bundesländer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
flächendeckende Angebote der Lehrerfortbildung für digitale Lehr- und
Lernmethoden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
32. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
nicht im Rahmen der Weiterentwicklung des Bildungsauftrages die
notwendigen veränderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die in
einer digitalisierten Welt notwendig sind, verbindlich in die Lehr- und
Bildungspläne bzw. Rahmenpläne eingearbeitet?
Die Erstellung der Lehr- und Bildungspläne bzw. der Rahmenpläne ist Aufgabe
der Länder. Die Bundesregierung hat deshalb keine eigenen Erkenntnisse,
welche Länder ihre Lehr-, Bildungs- bzw. Rahmenpläne verändert haben.
33. Was würde die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek rückblickend
anders machen, wenn es um die Schaffung eines Nationalen
Bildungsrates geht?
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung ist nach wie vor von der
Konzeption eines NBR überzeugt, die sich auch an bewährten Strukturen und
Verfahrensweisen des etablierten Wissenschaftsrates orientiert. In den
Verhandlungen mit den Ländern wurde eine grundsätzliche Verständigung über Auftrag
und Grundlagen, Struktur, Zusammensetzung, Verfahrens- und
Errichtungsmodalitäten eines NBR erzielt, die sich auch in gemeinsamen Eckpunkten von
Bund und Ländern niederschlug. Die Bundesministerin bedauert daher die
Absage einzelner Länder an den NBR im November 2019. Sie begrüßt die
Entscheidung der Länder, sich künftig durch die Ständige wissenschaftliche
Kommission im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Bildungswesens und den
Umgang mit dessen Herausforderungen beraten zu lassen und dabei den Bund
zu beteiligen.
34. Welche konkreten Schritte werden nach Kenntnis der Bundesregierung
von wem eingeleitet, um die Anregung zur Schaffung eines
gemeinsamen „Pakts für berufliche Schulen“ zu notwendigen
Modernisierungsmaßnahmen für die berufliche Bildung zeitnah sicherzustellen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung regen die Länder in den „Politischen
Vorhaben“ zur „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des
Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen
bildungspolitischen Fragen“ vom 15. Oktober 2020 einen Pakt zur Stärkung der
beruflichen Schulen an. Nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes liegt
die Verantwortung für die Berufsschulen bei den Ländern. Der Bund unterstützt
im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, insbesondere im
Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung und im DigitalPakt Schule.
35. Welcher regelnden Prinzipien zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten
Berufsschulangebotes auch bei rückläufigen Schülerzahlen bedarf es aus
Sicht der Bundesregierung?
Nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes liegt die Verantwortung für die
beruflichen Schulen bei den Ländern. Dort werden entsprechende Maßnahmen
zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Berufsschulangebots bei sinkenden
Schülerzahlen ergriffen.
36. Warum bedarf es nach Kenntnis der Bundesregierung eines
gemeinsamen Konzeptes der Länder und der Wirtschaft, um Bedingungen zu
ermitteln, unter denen an beruflichen Schulen getätigte Investitionen für
berufliche Weiterbildung genutzt werden können?
Was soll mit diesem Konzept erreicht werden, das bisher nicht möglich
war?
Die vornehmliche Aufgabe der beruflichen Schulen als Partner der Wirtschaft
im dualen System ist es, die Ausbildung entsprechend der neuen
Entwicklungen und Erfordernisse anzupassen und auszurichten. Darüber hinaus kann die
berufliche Weiterbildung durch berufliche Schulen unterstützt werden. Zur
Wahrnehmung dieser Aufgabe müssten seitens der Länder entsprechende
Kapazitäten geschaffen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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