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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen mit Beteiligung von Frontex

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

11.03.2021

Aktualisiert

06.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514323.02.2021

Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen mit Beteiligung von Frontex

der Abgeordneten Michel Brandt, Ulla Jelpke, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Oktober 2020 hat der „SPIEGEL“ gemeinsam mit den Medienorganisationen „Lighthouse Reports“, „Bellingcat“, dem ARD-Magazin „Report Mainz“ sowie dem japanischen Fernsehsender „tv Asahi“ enthüllt, dass die EU-Grenzschutzagentur Frontex im Mittelmeergebiet der Ägäis in sogenannte Pushbacks verwickelt war (https://www.spiegel.de/politik/ausland/frontex-skandal-anti-betrugsbehoerde-ermittelt-gegen-eu-grenzschutzagentur-a-36d882d3-3b14-46bc-aa4b-d1129bcdc065). Die europäischen Grenzbeamten, darunter auch deutsche Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, stoppten laut diesen Berichten in griechischen Hoheitsgewässern mehrfach Flüchtlingsboote, bevor sie die griechischen Inseln erreichen konnten und übergaben sie an die griechische Küstenwache. Die griechischen Grenzschützerinnen und Grenzschützer setzten die Geflüchteten anschließend regelmäßig wieder auf dem Meer aus, anstatt den Schutzsuchenden die ihnen zustehende Hilfe zu gewähren. Frontex soll nach dem genannten Bericht seit April 2020 bei mindestens sechs dieser Pushbacks, die gegen internationales Recht verstoßen, in der Nähe und in mindestens einen der Vorfälle selbst verwickelt gewesen sein.

Frontex wird die Verwicklung in illegale Pushbacks in Albanien, Ungarn, Kroatien und Griechenland vorgeworfen (Balkanroute: Pushbacks durch Frontex? | Europa | DW | 6. Januar 2021). Interne Frontex-Berichte, die dem „SPIEGEL“ vorliegen, belegen, dass Frontex-Chef Fabrice Leggeri persönlich über mehrere solcher Vorfälle informiert war. Unter anderem hatten Frontex-Flugzeuge einen Pushback aufgezeichnet. Fabrice Leggeri stufte den Vorfall nicht als mögliche Menschenrechtsverletzung ein (https://www.spiegel.de/politik/ausland/frontex-skandal-anti-betrugsbehoerde-ermittelt-gegen-eu-grenzschutzagentur-a-36d882d3-3b14-46bc-aa4b-d1129bcdc065). Stattdessen verteidigte der Frontex-Chef sich vor dem Europaparlament mit einer Falschaussage, indem er sagte, Ende April 2020 habe kein Frontex-Flugzeug einen Pushback überflogen. Zum fraglichen Zeitpunkt habe es einen solchen Einsatz nicht gegeben. Frontex hat inzwischen eingeräumt, dass das nicht stimmt (https://www.spiegel.de/politik/ausland/frontex-europaeische-union-will-illegale-rueckweisungen-an-eu-aussengrenzen-aufklaeren-a-58f79a81-c75b-45ea-b6cd-1c521307dddb).

In einem Gespräch mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am 13. Januar 2020, an der der fragestellende Abgeordnete Michel Brandt teilnahm, räumte Fabrice Leggeri zwar ein, dass es – wie von unterschiedlichen Medien berichtet – im vergangenen Jahr Vorfälle an der griechisch-türkischen Seegrenze in der Ägäis gegeben habe. Dabei habe es sich aber nicht um illegale Rückschiebungen gehandelt. Das hätten interne Untersuchungen bewiesen. Er bewertete das Zurückdrängen von Booten mit Geflüchteten zudem als legal. Auch bei der Bewertung der Pushbacks in der Ägäis mit Blick auf das EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2020, welches besagt, dass Ungarn durch seine Asylpolitik sowie durch Pushbacks nach Serbien gegen Unionsrecht verstößt, blieb Fabrice Leggeri unkonkret. Bis heute behauptet der Frontex-Direktor trotz nach Ansicht der Fragestellenden klarer Beweise, keine Menschenrechtsverletzungen in Griechenland erkennen zu können.

Durch die Weitergabe von Überwachungsdaten an die sogenannte libysche Küstenwache trägt Frontex nach Ansicht der Fragestellenden aktiv dazu bei, dass schutzsuchende Menschen auf dem Mittelmeer abgefangen und zurück nach Libyen gezwungen werden, wo sie zum Teil grauenhaften Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind (Das Leid der Flüchtlinge in Libyen | Welt | DW | 16. Juli 2019).

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Kommandostrukturen und Berichtswesen bei Frontex-Einsätzen“ auf Bundestagsdrucksache 19/25606 gibt die Bundesregierung keine näheren Informationen darüber, in welchen Frontex-Einsätzen welche Kräfte des Bundes und der Länder beteiligt waren bzw. sind. Die Argumentation, das sei „aus Gründen des Staatswohls“ geheimhaltungsbedürftig, ist nach Auffassung der Fragestellenden ein Verstoß gegen das Fragerecht der Abgeordneten und verschleiert vielmehr mögliche Beteiligungen deutscher Einsatzkräfte an illegalen Frontex-Operationen.

Mittlerweile ermittelt auch die EU-Behörde für Betrugsbekämpfung (OLAF) gegen Frontex wegen illegaler Pushbacks sowie Belästigung und Fehlverhalten von EU-Beamten auf höchster Ebene (https://www.spiegel.de/politik/ausland/frontex-skandal-anti-betrugsbehoerde-ermittelt-gegen-eu-grenzschutzagentur-a-36d882d3-3b14-46bc-aa4b-d1129bcdc065 ). Neben OLAF und dem Frontex-Verwaltungsrat befasst sich auch die Ombudsfrau der EU mit den Vorwürfen. Ihre Untersuchung soll unter anderem klären, ob die internen Kontrollmechanismen bei Frontex ausreichend funktionieren.

Nach Ansicht der Fragestellenden ist mit der EU-Grenzschutzagentur Frontex auch ein Instrument der Abschottung gegenüber Menschen auf der Flucht geschaffen worden. Es ist nach Ansicht der Fragestellenden erforderlich, dass Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen durch Beamte der Grenzschutzagentur Frontex, auch der 340 deutschen Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder, umfassend untersucht und entsprechend aufgearbeitet und geahndet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass griechische Grenzschützerinnen und Grenzschützer Geflüchtete mehrmals abfangen und anschließend auf dem Meer ausgesetzt haben, aus menschenrechtlicher Sicht?

2

Inwieweit verstoßen die vorgeworfenen Pushbacks durch die griechische Regierung, die teilweise unter Beteiligung durch Frontex stattgefunden haben sollen, nach Auffassung der Bundesregierung gegen internationales Recht?

3

Unter welchen Voraussetzungen gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine rechtliche Legitimation für das Zurückdrängen von Schlauchbooten mit Geflüchteten durch die griechische Küstenwache, und wenn ja, welche?

4

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung auf Bundesebene aus den Recherche-Berichten der oben genannten Medien, wonach Frontex-Beamte seit April 2020 an mindestens sechs Pushbacks beteiligt gewesen sein sollen?

5

Welche Schritte leitet die Bundesregierung ein, um die Beteiligung deutscher Polizeibeamter des Bundes und der Länder an möglichen Pushbacks in Griechenland mit Unterstützung durch Frontex zu prüfen und aufzuarbeiten?

6

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung auf EU-Ebene aus den Recherche-Berichten der oben genannten Medien, wonach Frontex-Beamte seit April 2020 bei mindestens sechs dieser Pushbacks zugegen waren bzw. daran beteiligt gewesen sein sollen?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Bereitschaft des Frontex-Chefs Fabrice Leggeri bei der Aufarbeitung von möglichen Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen durch Beamte von Frontex?

8

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass die Frontex-Einsätze in der Ägäis und an allen Standorten, an denen Frontex-Beamte in Menschenrechtsverletzungen verwickelt gewesen sein könnten, wie es Artikel 46 der EU-Verordnung 2019/1896 vorsieht, beendet werden sollten (Antwort bitte begründen)?

9

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2020, welches besagt, dass Ungarn durch seine Asylpolitik sowie durch Pushbacks nach Serbien gegen Unionsrecht verstößt, in Bezug auf den Umgang mit der ungarischen Regierung (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-12/cp200161en.pdf) sowie in Bezug auf den Frontex-Einsatz in Ungarn?

10

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2020 und vor dem Hintergrund der neuesten Berichte des Helsinki Committees, welches berichtet, dass allein in den vergangenen Monaten fast 2 500 Menschen ohne rechtmäßiges Verfahren von Ungarn nach Serbien abgeschoben wurden (https://www.sueddeutsche.de/politik/ungarn-illegale-pushbacks-1.5171150), in Bezug auf die dort stationierten Frontex-Einheiten mit deutscher Beteiligung?

11

Plant die Bundesregierung etwas gegen den Umstand zu unternehmen, dass in Bosnien und Herzegowina mehrere tausend Menschen vom Kältetod bedroht sind, da sie bei bis zu minus 20 Grad in den Wäldern, Ruinen und in ungeheizten Zelten schlafen müssen, und wenn ja, wie, bzw. wenn nein, warum nicht (https://taz.de/Gefluechtete-in-Bosnien-und-Herzegowina/!5739243/)?

12

Inwieweit stuft die Bundesregierung die von Kroatien begangenen Pushbacks, von denen Betroffene mehrfach berichtet haben, dass sie gedemütigt, misshandelt, gequält und gejagt wurden, als Menschenrechtsverletzung ein (EU: Push-Backs an kroatischer Grenze beenden | Human Rights Watch; hrw.org)?

13

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Pushback-Vorwürfen in Bezug auf den Umgang mit der kroatischen Regierung sowie den vorgesehenen Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum?

14

Inwieweit hält die Bundesregierung das Abfangen von flüchtenden Menschen auf See sowie anschließende Pushbacks nach Libyen durch die sogenannte libysche Küstenwache vor dem Hintergrund, dass die Menschen nach Auffassung der Fragestellenden im Anschluss regelmäßig schlimmsten Misshandlungen ausgesetzt sind, für eine Menschenrechtsverletzung (Bundestagsdrucksache 19/25920)?

15

Inwieweit hält die Bundesregierung mit der durch die sogenannte libysche Küstenwache systematisch betriebenen Praxis, wonach Geflüchtete zurück nach Libyen gezwungen werden, internationales See- und Menschenrecht gewahrt (Bundestagsdrucksache 19/25920; https://www.proasyl.de/news/der-menschenverachtende-deal-der-eu-mit-libyen/)?

16

Wie bewertet die Bundesregierung derzeit die menschenrechtlichen Zustände in libyschen Lagern, aus denen immer wieder Informationen über massive Menschenrechtsverletzungen, Folter und Freiheitsentzug durchdringen?

17

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung mehrerer Abgeordneter des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, die nach einer Sitzung des Innenausschusse im Januar 2021 mehr Aufsicht und Berichtspflichten für Frontex fordern (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/frontex-abgeordnete-im-bundestag-verlangen-aufklaerung-ueber-illegale-pushbacks-a-826d283c-075b-4da4-ac0c-373e0112876e)?

18

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die bis zum 5. Januar 2021 geplanten 40 Grundrechtsbeobachterinnen und Grundrechtsbeobachter für Frontex noch immer nicht im Einsatz sind (Greenpeace Magazin | Abgeordnete fordern mehr Transparenz bei EU-Grenzagentur Frontex; greenpeace-magazin.de)?

19

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass es von großer Wichtigkeit ist, bezüglich der Frontex-Einsätze mehr Transparenz gegenüber der Zivilgesellschaft herzustellen sowie Möglichkeiten der externen Kontrolle zu schaffen, und falls ja, wie setzt sie sich dafür ein?

20

Welche konkreten Nachteile befürchtet die Bundesregierung für die von Deutschland vorgesehenen Unterstützungsleistungen im Rahmen von Frontex-Operationen zum Schutz der EU-Außengrenzen, wenn die Fragen 1a und 1b sowie 2a bis 2f aus der Kleinen Anfrage „Kommandostrukturen und Berichtswesen bei Frontex-Einsätzen“ (Bundestagsdrucksache 19/25606) offen beantwortet werden?

21

In welchem Umfang und wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die 340 bei Frontex eingesetzten deutschen Polizisten und Polizistinnen des Bundes und der Länder aufgestockt werden?

22

Was ist der Bundesregierung über den aktuellen Status der Frontex-Mission „Hera“ vor der westafrikanischen Küste, insbesondere zu Auftrag, Dauer, Personaleinsatz, Ausstattung und Kooperationspartner bekannt?

23

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Implementierung einer maritimen Frontex-Mission in der Region zwischen den Kanarischen Inseln und der westafrikanischen Küste geplant, wenn ja, ab wann, und mit welcher personellen und materiellen Ausstattung?

24

Wie viele Beamtinnen und Beamte der „Kategorie 1“ will Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr aufstellen, und welcher Zeitraum ist hierfür vorgesehen?

25

Wo werden die Beamtinnen und Beamten der „Kategorie 1“ von Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, und sofern dies in Italien erfolgt, inwiefern ist daran die zum Verteidigungsministerium gehörende Carabinieri beteiligt?

26

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wie die Ausbildung von Frontex-Einheiten in Polen oder Italien durch die Corona-Pandemie beeinträchtigt wurde?

27

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Bewaffnung des im Rahmen des „Standing Corps“ bei Frontex angestellten Statutspersonals der „Kategorie 1“ wie geplant zum 1. Januar 2021 erfolgt ist (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/23647), und falls ja, welche Schusswaffen, Munition oder Einsatzmitteln zur Ausübung von Zwang führen die Beamten mit?

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Rechtsgrundlage Frontex für den Erwerb, die Lagerung und den Transport von Waffen mit der polnischen Regierung gefunden hat?

Wann und wo ist die Ausschreibung für die Beschaffung der Waffen und anderen Einsatzmittel erfolgt?

Berlin, den 8. Februar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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