[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michel Brandt, Ulla Jelpke,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26869 –
Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen mit Beteiligung
von Frontex
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Oktober 2020 hat der „SPIEGEL“ gemeinsam mit den
Medienorganisationen „Lighthouse Reports“, „Bellingcat“, dem ARD-Magazin „Report Mainz“
sowie dem japanischen Fernsehsender „tv Asahi“ enthüllt, dass die EU-
Grenzschutzagentur Frontex im Mittelmeergebiet der Ägäis in sogenannte
Pushbacks verwickelt war (
https://www.spiegel.de/politik/ausland/frontex-ska
ndal-anti-betrugsbehoerde-ermittelt-gegen-eu-grenzschutzagentur-a-36d882d
3-3b14-46bc-aa4b-d1129bcdc065). Die europäischen Grenzbeamten, darunter
auch deutsche Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, stoppten laut diesen
Berichten in griechischen Hoheitsgewässern mehrfach Flüchtlingsboote, bevor
sie die griechischen Inseln erreichen konnten und übergaben sie an die
griechische Küstenwache. Die griechischen Grenzschützerinnen und
Grenzschützer setzten die Geflüchteten anschließend regelmäßig wieder auf dem Meer
aus, anstatt den Schutzsuchenden die ihnen zustehende Hilfe zu gewähren.
Frontex soll nach dem genannten Bericht seit April 2020 bei mindestens sechs
dieser Pushbacks, die gegen internationales Recht verstoßen, in der Nähe und
in mindestens einen der Vorfälle selbst verwickelt gewesen sein.
Frontex wird die Verwicklung in illegale Pushbacks in Albanien, Ungarn,
Kroatien und Griechenland vorgeworfen (Balkanroute: Pushbacks durch
Frontex? | Europa | DW | 6. Januar 2021). Interne Frontex-Berichte, die dem
„SPIEGEL“ vorliegen, belegen, dass Frontex-Chef Fabrice Leggeri persönlich
über mehrere solcher Vorfälle informiert war. Unter anderem hatten Frontex-
Flugzeuge einen Pushback aufgezeichnet. Fabrice Leggeri stufte den Vorfall
nicht als mögliche Menschenrechtsverletzung ein (
https://www.spiegel.de/poli
tik/ausland/frontex-skandal-anti-betrugsbehoerde-ermittelt-gegen-eu-grenzsch
utzagentur-a-36d882d3-3b14-46bc-aa4b-d1129bcdc065). Stattdessen
verteidigte der Frontex-Chef sich vor dem Europaparlament mit einer
Falschaussage, indem er sagte, Ende April 2020 habe kein Frontex-Flugzeug einen
Pushback überflogen. Zum fraglichen Zeitpunkt habe es einen solchen Einsatz
nicht gegeben. Frontex hat inzwischen eingeräumt, dass das nicht stimmt
(
https://www.spiegel.de/politik/ausland/frontex-europaeische-union-will-il-le-
ga-le-rueck-wei-sun-gen-an-eu-aussengrenzen-aufklaeren-a-58f79a81-c75b-4
5ea-b6cd-1c521307dddb).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27519
19. Wahlperiode 11.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 9. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
In einem Gespräch mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Rahmen
einer Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am
13. Januar 2020, an der der fragestellende Abgeordnete Michel Brandt
teilnahm, räumte Fabrice Leggeri zwar ein, dass es – wie von unterschiedlichen
Medien berichtet – im vergangenen Jahr Vorfälle an der griechisch-türkischen
Seegrenze in der Ägäis gegeben habe. Dabei habe es sich aber nicht um
illegale Rückschiebungen gehandelt. Das hätten interne Untersuchungen bewiesen.
Er bewertete das Zurückdrängen von Booten mit Geflüchteten zudem als
legal. Auch bei der Bewertung der Pushbacks in der Ägäis mit Blick auf das
EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2020, welches besagt, dass Ungarn durch
seine Asylpolitik sowie durch Pushbacks nach Serbien gegen Unionsrecht
verstößt, blieb Fabrice Leggeri unkonkret. Bis heute behauptet der Frontex-
Direktor trotz nach Ansicht der Fragestellenden klarer Beweise, keine
Menschenrechtsverletzungen in Griechenland erkennen zu können.
Durch die Weitergabe von Überwachungsdaten an die sogenannte libysche
Küstenwache trägt Frontex nach Ansicht der Fragestellenden aktiv dazu bei,
dass schutzsuchende Menschen auf dem Mittelmeer abgefangen und zurück
nach Libyen gezwungen werden, wo sie zum Teil grauenhaften
Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind (Das Leid der Flüchtlinge in Libyen | Welt |
DW | 16. Juli 2019).
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Kommandostrukturen und Berichtswesen bei Frontex-Einsätzen“ auf
Bundestagsdrucksache 19/25606 gibt die Bundesregierung keine näheren Informationen
darüber, in welchen Frontex-Einsätzen welche Kräfte des Bundes und der Länder
beteiligt waren bzw. sind. Die Argumentation, das sei „aus Gründen des
Staatswohls“ geheimhaltungsbedürftig, ist nach Auffassung der
Fragestellenden ein Verstoß gegen das Fragerecht der Abgeordneten und verschleiert
vielmehr mögliche Beteiligungen deutscher Einsatzkräfte an illegalen Frontex-
Operationen.
Mittlerweile ermittelt auch die EU-Behörde für Betrugsbekämpfung (OLAF)
gegen Frontex wegen illegaler Pushbacks sowie Belästigung und
Fehlverhalten von EU-Beamten auf höchster Ebene (
https://www.spiegel.de/politik/ausla
nd/frontex-skandal-anti-betrugsbehoerde-ermittelt-gegen-eu-grenzschutzagent
ur-a-36d882d3-3b14-46bc-aa4b-d1129bcdc065). Neben OLAF und dem
Frontex-Verwaltungsrat befasst sich auch die Ombudsfrau der EU mit den
Vorwürfen. Ihre Untersuchung soll unter anderem klären, ob die internen
Kontrollmechanismen bei Frontex ausreichend funktionieren.
Nach Ansicht der Fragestellenden ist mit der EU-Grenzschutzagentur Frontex
auch ein Instrument der Abschottung gegenüber Menschen auf der Flucht
geschaffen worden. Es ist nach Ansicht der Fragestellenden erforderlich, dass
Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen durch Beamte der
Grenzschutzagentur Frontex, auch der 340 deutschen Polizistinnen und
Polizisten des Bundes und der Länder, umfassend untersucht und entsprechend
aufgearbeitet und geahndet werden.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass griechische
Grenzschützerinnen und Grenzschützer Geflüchtete mehrmals abfangen und
anschließend auf dem Meer ausgesetzt haben, aus menschenrechtlicher
Sicht?
2. Inwieweit verstoßen die vorgeworfenen Pushbacks durch die griechische
Regierung, die teilweise unter Beteiligung durch Frontex stattgefunden
haben sollen, nach Auffassung der Bundesregierung gegen
internationales Recht?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die griechische Regierung hat nach Kenntnis der Bundesregierung
entsprechende Vorwürfe zurückgewiesen. Generell gilt: Wer ein Asylgesuch an der
EU-Außengrenze stellt, hat nach europäischem Recht einen Anspruch auf
Prüfung.
Refoulement-Verbote gehören zum Kernbestand des internationalen
Menschenrechts- und Flüchtlingsschutzes und sind u. a. durch die Charta der Grundrechte
der Europäischen Union gewährleistet (Artikel 18 und Artikel 19 Absatz 2 der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union). Als Hüterin der Verträge
überwacht die Europäische Kommission die Einhaltung des europäischen
Rechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
3. Unter welchen Voraussetzungen gibt es nach Auffassung der
Bundesregierung eine rechtliche Legitimation für das Zurückdrängen von
Schlauchbooten mit Geflüchteten durch die griechische Küstenwache,
und wenn ja, welche?
Aus Sicht der Bundesregierung müssen beim Schutz der EU-Außengrenzen
humanitäre Standards sowie geltende völker- und europarechtliche
Bestimmungen eingehalten und die europäischen Grundwerte geachtet werden. Bei
Grenzüberwachungseinsätzen, die von den Mitgliedstaaten an ihren Seeaußengrenzen
im Rahmen der von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache
(Frontex) koordinierten Zusammenarbeit durchgeführt werden, findet die
Verordnung (EU) 656/2014 zur Festlegung von Regelungen für die Überwachung
der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der Europäischen Agentur für die
operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union koordinierten operativen Zusammenarbeit Anwendung. Dabei
sind alle Maßnahmen so durchzuführen, dass die Sicherheit der abgefangenen
oder geretteten Personen, die Sicherheit der beteiligten Einsatzkräfte und die
Sicherheit Dritter in jedem Fall gewährleistet ist und der Grundsatz der
Nichtzurückweisung eingehalten wird (vgl. Artikel 3 und 4 der Verordnung (EU)
656/2014). Bei Anwendung der Verordnung (EU) 656/2014 besteht die Pflicht
zur Beachtung der eingangs erwähnten völker- und europarechtlichen
Standards (vgl. etwa die Erwägungsgründe 8, 9, 13 und 14 der genannten
Verordnung).
4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung auf Bundesebene aus
den Recherche-Berichten der oben genannten Medien, wonach Frontex-
Beamte seit April 2020 an mindestens sechs Pushbacks beteiligt gewesen
sein sollen?
Hinsichtlich der deutschen Beteiligung an Frontex-koordinierten
Einsatzmaßnahmen sind gegenwärtig keine Änderungen geplant. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
5. Welche Schritte leitet die Bundesregierung ein, um die Beteiligung
deutscher Polizeibeamter des Bundes und der Länder an möglichen
Pushbacks in Griechenland mit Unterstützung durch Frontex zu prüfen und
aufzuarbeiten?
Deutschland beteiligt sich an der vom Verwaltungsrat der Agentur eingesetzten
Arbeitsgruppe, die sich mit den betreffenden Sachverhalten befasst. Eine
Beteiligung deutscher Einsatzkräfte an möglichen Pushbacks in Griechenland wurde
nicht festgestellt.
6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung auf EU-Ebene aus den
Recherche-Berichten der oben genannten Medien, wonach Frontex-
Beamte seit April 2020 bei mindestens sechs dieser Pushbacks zugegen
waren bzw. daran beteiligt gewesen sein sollen?
Deutschland hat sich für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beim Frontex-
Verwaltungsrat eingesetzt, die sich mit den betreffenden Sachverhalten befasst.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Bereitschaft des
Frontex-Chefs Fabrice Leggeri bei der Aufarbeitung von möglichen
Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen durch Beamte von
Frontex?
Die Bundesregierung kommentiert nicht das Verhalten des Exekutivdirektors
der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache.
8. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass die
Frontex-Einsätze in der Ägäis und an allen Standorten, an denen
Frontex-Beamte in Menschenrechtsverletzungen verwickelt gewesen sein
könnten, wie es Artikel 46 der EU-Verordnung 2019/1896 vorsieht,
beendet werden sollten (Antwort bitte begründen)?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die völker- und
europarechtlichen Bestimmungen und insbesondere das Gebot des Non-Refoulement bei
allen Einsätzen von Frontex einzuhalten sind. Nach Artikel 46 Absatz 4 der
Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache
obliegt es dem Exekutivdirektor, jedwede Tätigkeit der Agentur ganz oder
teilweise auszusetzen oder zu beenden, wenn er der Auffassung ist, dass im
Zusammenhang mit der betreffenden Tätigkeit schwerwiegende oder
voraussichtlich weiter anhaltende Verstöße gegen Grundrechte oder Verpflichtungen des
internationalen Schutzes vorliegen.
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem EuGH-Urteil
vom 17. Dezember 2020, welches besagt, dass Ungarn durch seine
Asylpolitik sowie durch Pushbacks nach Serbien gegen Unionsrecht verstößt,
in Bezug auf den Umgang mit der ungarischen Regierung (
https://curi
a.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-12/cp200161en.pdf)
sowie in Bezug auf den Frontex-Einsatz in Ungarn?
Die Mitgliedstaaten sind an Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) gebunden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die
Mitgliedstaaten die ihnen aus den Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren
erwachsenden Rechtspflichten auch einhalten. In seinem Urteil vom 17. Dezember
2020 hat der EuGH die Durchführung von Asyl- und Rückkehrverfahren, wie
sie in den Transitzonen an der ungarischen Grenze zu Serbien praktiziert
wurden, als nicht mit dem Unionsrecht vereinbar beanstandet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Europäische Agentur für die
Grenz- und Küstenwache den Einsatz an der ungarisch-serbischen Grenze nach
Artikel 46 der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und
Küstenwache aufgrund des Urteils des EuGH ausgesetzt. Damit werden aktuell
keine deutschen Polizeivollzugsbeamten im Rahmen von Frontex-Maßnahmen
in Ungarn eingesetzt.
10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem EuGH-Urteil
vom 17. Dezember 2020 und vor dem Hintergrund der neuesten Berichte
des Helsinki Committees, welches berichtet, dass allein in den
vergangenen Monaten fast 2 500 Menschen ohne rechtmäßiges Verfahren von
Ungarn nach Serbien abgeschoben wurden (
https://www.sueddeutsche.de/p
olitik/ungarn-illegale-pushbacks-1.5171150), in Bezug auf die dort
stationierten Frontex-Einheiten mit deutscher Beteiligung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Im Übrigen hat die Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.
11. Plant die Bundesregierung etwas gegen den Umstand zu unternehmen,
dass in Bosnien und Herzegowina mehrere tausend Menschen vom
Kältetod bedroht sind, da sie bei bis zu minus 20 Grad in den Wäldern,
Ruinen und in ungeheizten Zelten schlafen müssen, und wenn ja, wie, bzw.
wenn nein, warum nicht (
https://taz.de/Gefluechtete-in-Bosnien-und-Her
zegowina/!5739243/)?
Die Bundesregierung verfolgt die Lage der Flüchtlinge, Migrantinnen und
Migranten in Bosnien und Herzegowina mit Sorge und hat sich bereits frühzeitig
dafür eingesetzt, dass für alle betroffenen Menschen eine wintergeeignete
Versorgung und Unterkunft bereitgestellt wird. Regierung und Behörden in
Bosnien und Herzegowina müssen ihre internationalen humanitären Verpflichtungen
erfüllen. Die Bundesregierung unterstützte die Regierung Bosnien und
Herzegowina bei der Bewältigung der Situation und hat über das Technische
Hilfswerk (THW) frühzeitig Mittel i. H. v. von insgesamt 880 000 Euro zur
Verfügung gestellt. Bereits 2019 hat die Bundesregierung bei der Ertüchtigung einer
Aufnahmeeinrichtung in Bosnien und Herzegowina unterstützt.
Die Unterbringung am Standort Lipa ist trotz deutlicher Verbesserungen nach
wie vor ausbaufähig. Die Regierung von Bosnien und Herzegowina hat,
unterstützt von der EU, der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und
dem THW Schritte zur Verbesserung der Lage in Lipa eingeleitet. U. a. gibt es
inzwischen beheizte Zelte mit festem Boden und Waschgelegenheiten. Die
Bundesregierung begrüßt das und verfolgt die Umsetzung eng. Inzwischen
konnte ein Großteil der ehemaligen Bewohner von Lipa registriert und in das
Übergangslager evakuiert werden.
Aus Sicht der Bundesregierung wäre eine Verteilung der Schutzsuchenden auf
alternative Einrichtungen in Bosnien und Herzegowina bis zur vollständigen
Ertüchtigung Lipas nach wie vor die weitaus bessere Lösung. Mittelfristig muss
eine Lösung gefunden werden, die eine faire Lastenteilung mit anderen
Regionen des Landes vorsieht, auch um den durch die Situation in besonderem
Ausmaß betroffenen Kanton Una-Sana an der kroatischen Grenze zu entlasten.
Dafür setzt sich die Bundesregierung weiterhin gegenüber der Regierung von
Bosnien und Herzegowina, bilateral wie gemeinsam mit der EU-Kommission, EU-
Partnern und den Vereinten Nationen mit Nachdruck ein.
12. Inwieweit stuft die Bundesregierung die von Kroatien begangenen
Pushbacks, von denen Betroffene mehrfach berichtet haben, dass sie
gedemütigt, misshandelt, gequält und gejagt wurden, als
Menschenrechtsverletzung ein (EU: Push-Backs an kroatischer Grenze beenden | Human
Rights Watch; hrw.org)?
Die Bundesregierung hat zu den in der Frage geschilderten Vorwürfen keine
eigenen Erkenntnisse. Gleichwohl nimmt die Bundesregierung entsprechende
Berichte sehr ernst und sie teilt die unter anderem von EU-Kommissarin
Johansson geäußerten Sorgen sowie die Haltung, dass derartige Vorwürfe schnell
und transparent aufgearbeitet werden müssen. Als Hüterin der Verträge ist es
vor allem Aufgabe der EU-Kommission, auf die Einhaltung der Unionsrechts
hinzuwirken. Nach Kenntnis der Bundesregierung führt die Kommission
Gespräche mit Kroatien im Hinblick auf eine Aufklärung der Vorwürfe.
13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Pushback-
Vorwürfen in Bezug auf den Umgang mit der kroatischen Regierung
sowie den vorgesehenen Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum?
Der Beitritt zum grenzkontrollfreien Schengen-Raum setzt unter anderem
voraus, dass Kroatien das völkerrechtliche Gebot des Non-Refoulement im
Rahmen seines Außengrenzmanagements einhält. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 12 verwiesen.
14. Inwieweit hält die Bundesregierung das Abfangen von flüchtenden
Menschen auf See sowie anschließende Pushbacks nach Libyen durch die
sogenannte libysche Küstenwache vor dem Hintergrund, dass die
Menschen nach Auffassung der Fragestellenden im Anschluss regelmäßig
schlimmsten Misshandlungen ausgesetzt sind, für eine
Menschenrechtsverletzung (Bundestagsdrucksache 19/25920)?
15. Inwieweit hält die Bundesregierung mit der durch die sogenannte
libysche Küstenwache systematisch betriebenen Praxis, wonach Geflüchtete
zurück nach Libyen gezwungen werden, internationales See- und
Menschenrecht gewahrt (Bundestagsdrucksache 19/25920;
https://www.proas
yl.de/news/der-menschenverachtende-deal-der-eu-mit-libyen/)?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Themenzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Nach dem Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf
See liegt die primäre Verantwortung zur Koordinierung einer Seenotrettung bei
dem Küstenstaat, in dessen Seenotrettungszone die Seenotlage eintritt bzw.
Hilfe geleistet wird. Der seevölkerrechtliche Begriff „sicherer Ort“ (englisch:
„place of safety“) wird in der Resolution MSC.167(78) der Internationalen
Seeschifffahrtsorganisation in den Ziffern 6.12 bis 6.18 konkretisiert. Die
Begriffsbestimmung ist auf die praktische Beendigung der jeweiligen Gefahrenlage für
Schiffbrüchige auf See ausgerichtet, wobei die Umstände jedes Einzelfalles
berücksichtigt werden müssen. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 27 und 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/17028 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/7257 verwiesen.
16. Wie bewertet die Bundesregierung derzeit die menschenrechtlichen
Zustände in libyschen Lagern, aus denen immer wieder Informationen über
massive Menschenrechtsverletzungen, Folter und Freiheitsentzug
durchdringen?
Es wird auf den ersten Teil der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/21857 verwiesen.
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung
mehrerer Abgeordneter des Innenausschusses des Deutschen
Bundestages, die nach einer Sitzung des Innenausschusse im Januar 2021 mehr
Aufsicht und Berichtspflichten für Frontex fordern (
https://www.spiege
l.de/politik/deutschland/frontex-abgeordnete-im-bundestag-verlangen-au
fklaerung-ueber-illegale-pushbacks-a-826d283c-075b-4da4-ac0c-373e01
12876e)?
Die Bundesregierung setzt sich für eine zeitnahe und konsequente Umsetzung
der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und
Küstenwache ein. Dazu gehört auch die Einstellung von 40 Grundrechtebeobachtern. Die
Stellen sind ausgeschrieben und das Personal soll zeitnah ausgewählt werden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sieht die Europäische Agentur für die
Grenz- und Küstenwache bereits eine Anpassung des bestehenden Berichts-
und Monitoringsystems vor. Dies wird durch die Bundesregierung befürwortet.
18. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die bis zum 5.
Januar 2021 geplanten 40 Grundrechtsbeobachterinnen und
Grundrechtsbeobachter für Frontex noch immer nicht im Einsatz sind (Greenpeace
Magazin | Abgeordnete fordern mehr Transparenz bei EU-Grenzagentur
Frontex; greenpeace-magazin.de)?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
19. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass es von
großer Wichtigkeit ist, bezüglich der Frontex-Einsätze mehr Transparenz
gegenüber der Zivilgesellschaft herzustellen sowie Möglichkeiten der
externen Kontrolle zu schaffen, und falls ja, wie setzt sie sich dafür ein?
Verwaltungshandeln sollte stets von einem höchstmöglichen Maß an
Transparenz geprägt sein. Dem wird für Einsätze der Europäischen Grenz- und
Küstenwache durch die regelmäßigen Berichtspflichten gegenüber dem Europäischen
Parlament, dem Rat und der Kommission gemäß der Verordnung (EU)
2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache Rechnung getragen.
20. Welche konkreten Nachteile befürchtet die Bundesregierung für die von
Deutschland vorgesehenen Unterstützungsleistungen im Rahmen von
Frontex-Operationen zum Schutz der EU-Außengrenzen, wenn die
Fragen 1a und 1b sowie 2a bis 2f aus der Kleinen Anfrage
„Kommandostrukturen und Berichtswesen bei Frontex-Einsätzen“
(Bundestagsdrucksache 19/25606) offen beantwortet werden?
Die Antwort auf die genannten Fragen wurde eingestuft als „Verschlusssache –
Nur für den Dienstgebrauch“ übermittelt, weil darin konkrete polizeiliche
Ausrüstungen und Einsatzmittel sowie eingesetztes Personal aus aktuellen
Einsatzmaßnahmen benannt wurden.* Diese Informationen sind im öffentlichen
Interesse geheimhaltungsbedürftig. Eine uneingeschränkte Weitergabe könnte sich
für die innere und äußere Sicherheit Deutschlands sowie auch für die
Beziehungen zu den beteiligten Mitgliedstaaten der EU nachteilig oder gar schädlich
auswirken. Das öffentliche Bekanntwerden des einsatztaktischen Vorgehens
wäre geeignet, gegenwärtige und zukünftige Einsatzziele zu gefährden. Nach
Abwägung mit dem parlamentarischen Frageinteresse wurde die angefragte In-
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
formation deshalb nicht offen, sondern eingestuft übermittelt. Die Entscheidung
darüber, welche Informationen durch die Bundesregierung eingestuft werden,
werden im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Sachlage zum
Zeitpunkt der Fragestellung getroffen.
21. In welchem Umfang und wann sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung die 340 bei Frontex eingesetzten deutschen Polizisten und
Polizistinnen des Bundes und der Länder aufgestockt werden?
Gemäß den Anhängen I, II, III & IV der Verordnung (EU) 2019/1986 über die
Europäische Grenz- und Küstenwache ist der personelle Aufwuchs, abhängig
vom tatsächlichen Bedarf der Agentur, für die deutschen Kräfte für den
Zeitraum 2021 – 2027 wie folgt geplant:
Anteil DEU 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
Kategorie 2 61 73 73 110 152 187 225
Kategorie 3 540 523 602 637 748 785 827
Kategorie 4 225 225 225 225 0 0 0
22. Was ist der Bundesregierung über den aktuellen Status der Frontex-
Mission „Hera“ vor der westafrikanischen Küste, insbesondere zu
Auftrag, Dauer, Personaleinsatz, Ausstattung und Kooperationspartner
bekannt?
Die Joint Operation Hera zur Unterstützung der spanischen Behörden ist im
Jahr 2018 ausgelaufen. Aktuell gibt es keinen Frontex-Einsatz unter dem
Namen „Hera“.
23. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Implementierung einer
maritimen Frontex-Mission in der Region zwischen den Kanarischen Inseln
und der westafrikanischen Küste geplant, wenn ja, ab wann, und mit
welcher personellen und materiellen Ausstattung?
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Die Frage betrifft
Informationen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind. Eine
öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu konkreten Einsatzmitteln und
Personal im Sinne der Fragestellung könnte für die von Deutschland
vorgesehenen Unterstützungsleistungen im Rahmen von Frontex-Operationen zum
Schutz der EU-Außengrenzen nachteilig sein. Eine uneingeschränkte
Weitergabe könnte sich für die innere und äußere Sicherheit Deutschlands sowie auch
für die Beziehungen zu den beteiligten Mitgliedstaaten der EU nachteilig oder
gar schädlich auswirken. Deswegen wird hier auf die beigefügte
„Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ Anlage verwiesen.*
24. Wie viele Beamtinnen und Beamte der „Kategorie 1“ will Frontex nach
Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr aufstellen, und welcher
Zeitraum ist hierfür vorgesehen?
Gemäß Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und
Küstenwache muss die Agentur 1 000 Kräfte der Kategorie 1 aufstellen, wozu auch
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Personal der Europäisches Reiseinformations- und genehmigungssystem (ETI-
AS) -Zentraleinheit sowie unterstützendes Personal zählt.
25. Wo werden die Beamtinnen und Beamten der „Kategorie 1“ von Frontex
nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, und sofern dies in Italien
erfolgt, inwiefern ist daran die zum Verteidigungsministerium gehörende
Carabinieri beteiligt?
Hinsichtlich der Dislozierung der Kräfte der Kategorie 1 liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
26. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wie die Ausbildung von
Frontex-Einheiten in Polen oder Italien durch die Corona-Pandemie
beeinträchtigt wurde?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass es in den von Frontex genutzten
Ausbildungszentren für Einsatzkräfte der Kategorie 1 in Polen und Italien zu
Infektionen mit dem SARS–CoV-2 Virus gekommen ist. Als Reaktion darauf hat
Frontex einzelne Ausbildungsinhalte auf ELearning umgestellt.
27. Ist die Bewaffnung des im Rahmen des „Standing Corps“ bei Frontex
angestellten Statutspersonals der „Kategorie 1“ nach Kenntnis der
Bundesregierung wie geplant zum 1. Januar 2021 erfolgt (Antwort zu Frage 10
auf Bundestagsdrucksache 19/23647), und falls ja, welche Schusswaffen,
Munition oder Einsatzmitteln zur Ausübung von Zwang führen die
Beamten mit?
Die Ausstattung des Statutspersonals der Kategorie 1 mit Waffen ist zum
1. Januar 2021 nicht erfolgt.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche
Rechtsgrundlage Frontex für den Erwerb, die Lagerung und den Transport von
Waffen mit der polnischen Regierung gefunden hat?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Frontex die Waffen in der Republik
Polen registrieren wird. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen
der Bundesregierung nicht vor.
b) Wann und wo ist die Ausschreibung für die Beschaffung der Waffen
und anderen Einsatzmittel erfolgt?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Ausschreibung für Dienstwaffen,
Munition und Zubehör am 15. Februar 2021 im Internet unter der Adresse
https://etendering.ted.europa.eu/ veröffentlicht wurde.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]