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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zukünftige Tragfähigkeit der öffentlichen Sozialkassen

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

24.03.2021

Aktualisiert

17.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2693924.02.2021

Zukünftige Tragfähigkeit der öffentlichen Sozialkassen

des Abgeordneten Martin Sichert und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ähnlich wie die Tragfähigkeitsberichte des Bundesministeriums der Finanzen (BMF; https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2020-03-11-tragfaehigkeitsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=13; kurz: 5. BMF-Tragfähigkeitsbericht) publiziert und aktualisiert die Stiftung Marktwirtschaft (SM) in Zusammenarbeit mit dem Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg seit Jahren die Studie mit dem Titel „Bilanz des ehrbaren Staates“ (https://www.stiftung-marktwirtschaft.de/inhalte/publikationen/argumente-zur-marktwirtschaft-und-politik/detailansicht/ehrbarer-staat-die-generationenbilanz-nachhaltigkeit-im-schatten-der-corona-pandemie/argumente-zu-marktwirtschaft-und-politik/show/Publications/). Darin werden die mittel- und langfristigen Finanzierungssalden für die Bundesrepublik Deutschland – insbesondere die der Sozialkassen, d. h. vor allem der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und der Arbeitslosenversicherung (ALV) – analysiert und prognostiziert.

Für die letzte Aktualisierung im Januar 2021 (https://www.stiftung-marktSMwirtschaft.de/fileadmin/user_upload/Argumente/Argument_154_Update_Herbst_WEB.pdf; kurz: SM-Studie 2021) sehen die Studienautoren die Nachhaltigkeitslücke, d. h. das Missverhältnis zwischen langfristiger Einnahmen- und Ausgabenentwicklung des Staates (der Löwenanteil entfällt dabei auf die o. g. Sozialkassen) bei mehr als 10 Bio. Euro (S. 5, SM-Studie 2021).

Wenn man dazu die expliziten Schulden der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und deren jeweilige Haushaltsschulden dazu rechnet, kommt man auf ein Volumen von 12,3 Bio. Euro, was 357 Prozent des BIP Deutschlands ausmacht (ausgehend vom BIP 2019, das auf 3 435 Mrd. Euro beziffert wird; ebd.).

Der große Zuwachs der Gesamtverschuldung im Jahr 2020 ist auf die sogenannte Corona-Pandemie zurückzuführen (ebd.). Die als „Dauerbaustelle“ bezeichneten Probleme der Sozialversicherungen, die den Großteil der impliziten Schulden ausmachen (in der letzten Aktualisierung der Studie machten diese Schulden knapp über 200 Prozentpunkte des BIP aus), verteilen sich wie folgt: auf die GRV entfallen 94 Prozentpunkte, auf die GKV 77,2 Prozentpunkte, auf die SVP 28,8 Prozentpunkte und die sonstigen Sozialversicherungen 5,2 Prozentpunkte (S. 9 ff. SM-Studie 2021).

Zu der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vereinbarten und ausgesprochenen „Sozialgarantie 2021“ (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile), die den Anstieg der Beitragssätze verhindern und auf 40 Prozent begrenzen soll, schreiben die Autoren, dass diese an einem „seidenen Faden“ hänge (S. 10, SM-Studie 2021).

Die dafür nötigen Rücklagen wurden erheblich bis ganz abgebaut. Mit zunehmendem Druck auf die Sozialkassen (demografische Entwicklung, wirtschaftliche Entwicklung usw.) werden die Sozialversicherungsbeiträge oberhalb der 40-Prozent-Marke landen müssen oder es wird ein erheblicher Steuerzuschuss benötigt (S. 9, Nummer 3.2, SM-Studie 2021). Das heißt mit anderen Worten, dass die Abgabenbelastung der Steuerzahler vor einem enormen Anstieg steht.

Die jeweiligen Aktualisierungen der SM-Studie beleuchten auch stets einzelne Reformvorschläge bzw. Reformbeschlüsse in den jeweiligen Bereichen der Sozialversicherungen – insbesondere werden dabei die fiskalischen Auswirkungen auf die jeweiligen Sozialkassen betrachtet. Im Jahr 2021 wurde der sog. Spahn’sche Reformvorschlag zu der SPV, der Ende Oktober 2020 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG] mit ersten Eckpunkten vorgestellt worden ist (S. 11 ff., SM-Studie 2021), näher betrachtet und analysiert. In den Jahren davor waren es beispielsweise die sog. Mütterrente II, die sog. doppelte Haltelinie in der GRV, die Erhöhung des Beitragssatzes zur SPV, die Senkung des Beitragssatzes der ALV, die Einführung der Grundrente usw. (siehe beispielsweise S. 10, Abb. 4 ff., https://www.stiftung-marktwirtschaft.de/fileadmin/user_upload/Argumente/Argument_146_Generationenbilanz_2019_10_02.pdf; SM-Studie 2019 oder https://www.stiftung-marktwirtschaft.de/fileadmin/user_upload/Argumente/Argument_148_Herbstupdate_WEB.pdf, SM-Studie 2020 ). Bei fast allen Entwicklungen, so auch bei der Entwicklung zu einer Vollversicherung der SPV mit zeitlichem und in der Höhe begrenztem Eigenanteil, werden diese vor allem aus Kostengründen abgelehnt. Auch Effekte, wie beispielsweise bei der vorgeschlagenen Reform der SPV der sog. Heimsog-Effekt, werden analysiert und ausgewertet und mit verschiedenen Daten in realistischen Szenarien interpoliert (S. 13 ff., SM-Studie 2021).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Verfügt die Bundesregierung über nähere Zahlen oder Einschätzungen, wie sich die Ausgaben bei der deutschen Rentenversicherung aufgrund der Auswirkungen der seit 2014 in Kraft getretenen Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) entwickelt haben, insbesondere aber nicht ausschließlich für folgende Maßnahmen:

a) zu der sogenannten Rente mit 63,

b) zu der sogenannten Mütterrente I (2015) und II (2019),

c) zu der Erwerbsminderungsrente,

d) zu der Einführung der Grundrente (2021)

(wenn ja, bitte die jeweiligen Mehrkosten pro Maßnahme und pro Jahr seit dem Eintritt der jeweiligen Maßnahme in einer Tabelle auflisten bzw. die Schätzungen und/oder gestiegenen Mehrausgaben, die in diesen Jahren entstanden sind, entsprechend aufgliedern)?

2

Verfügt die Bundesregierung über eigene Zahlen bzw. Schätzungen, wie sich die Ausgaben in den jeweiligen Sparten bei der SPV in den nächsten 20 Jahren entwickeln werden, wenn die anvisierte – sogenannte Spahn’-sche Reform umgesetzt wird (https://www.barmer.de/blob/271262/214a0bbbd4d9f04624b215a7559da9d9/data/eckpunkte-pflegereform-2021.pdf ) bzw. ohne die Reform (vgl. SM-Studie 2021 ab S. 13 ff.)?

a) Wenn ja, mit welchen Mehrausgaben ist ab 2021 in der SPV zu rechnen, und wie verteilen sich diese?

b) Wenn ja, auf welche Höhe wird der „pauschale Bundeszuschuss“ aus dem Eckpunktepapier (letzter Punkt des Eckpunktepapiers) für die Jahre ab 2021 beziffert (jeweils mit und ohne die Annahme der vorgeschlagenen SPV-Reform)?

3

Anhand welcher Datenlage kam das BMF zu der Schlussfolgerung, „relativ rasch wachsen die zusätzlichen Ausgaben für die ‚Rente mit 63‘ an“ bzw. zu dem Statement „Im Zeitablauf variieren die Beiträge der einzelnen Reformelemente zu diesen Gesamteffekten nicht unwesentlich“ (vgl. S. 30, Absatz 3 des 4. Tragfähigkeitsberichts des BMF, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Tragfaehige_Staatsfinanzen/2016-03-04-vierter-tragfaehigkeitsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?

4

Wie will die Bundesregierung die Mindestrücklage unter Berücksichtigung der Sonderzahlungen des Bundes in den Jahren 2022 bis 2025 (§ 287a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI) einhalten, wenn nach den aktuellen Finanzplänen auf die Zuführungen an die „Demografievorsorge Rente“ im Jahr 2021 verzichtet werden sollte, gleichzeitig die Beitragssatzobergrenze nach § 287 Absatz 2 SGB VI eingehalten werden soll und es auch keinen „anderen, aber zu selbigem Ziel bestimmten Posten“ im Bundeshaushalt geben soll (vgl. Antworten zu den Frage 1, 3 und 4 auf Bundestagsdrucksache 19/25505)?

Kann die Bundesregierung dieses Versprechen bzw. diese Aussage auch für die Jahre ab 2021 einhalten bzw. so abgeben?

5

Wie hat sich die Zahl der Versicherten und der Beitragszahler in den jeweiligen Sozialversicherungssystemen (GRV, GKV, SPV, Arbeitslosenversicherung) in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte pro Versicherungssystem die jeweiligen absoluten Zahlen der Beitragszahler in einer Tabelle pro Jahr aufgliedern und dabei nach Deutschen bzw. Ausländern und TOP-8-Asylherkunftsländern; nach Geschlecht; nach Bundesländern differenzieren)?

6

Wie hat sich die Zahl der Empfänger in den jeweiligen Sozialversicherungssystemen (GRV, GKV, SPV, Arbeitslosenversicherung) in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte pro Versicherungssystem die jeweiligen absoluten Zahlen der Empfänger in einer Tabelle pro Jahr aufgliedern und dabei nach Deutschen bzw. Ausländern und TOP-8-Asylherkunftsländern; nach Geschlecht; nach Bundesländern differenzieren)?

7

Wie wird sich die Zahl der Versicherten und der Beitragszahler in den jeweiligen Sozialversicherungssystemen (GRV, GKV, SPV, Arbeitslosenversicherung) in den nächsten 20 Jahren nach Einschätzung der Bundesregierung entwickeln (bitte pro Versicherungssystem die jeweiligen absoluten Zahlen der Beitragszahler in einer Tabelle pro Jahr aufgliedern und dabei nach Deutschen bzw. Ausländern und TOP-8-Asylherkunftsländern; nach Geschlecht; nach Bundesländern differenzieren)?

8

Wenn die Bundesregierung bezüglich Frage 7 über keine eigenen Schätzungen verfügt, hat sie diesbezüglich Studien in Auftrag gegeben, um dies empirisch zu untersuchen?

a) Wenn ja mit welchem Auftrag konkret?

b) Wenn ja, an wen wurden die Aufträge gegeben?

c) Wenn ja, was war das Ergebnis, bzw. bis wann sollen die jeweiligen Studien vorliegen (bitte in einer Tabelle auflisten)?

9

Wie wird sich die Zahl der Empfänger in den jeweiligen Sozialversicherungssystemen (GRV, GKV, SPV, Arbeitslosenversicherung) in den nächsten 20 Jahren nach Einschätzung der Bundesregierung entwickeln (bitte pro Versicherungssystem die jeweiligen absoluten Zahlen der Beitragszahler in einer Tabelle pro Jahr aufgliedern und dabei nach Deutschen bzw. Ausländern und TOP-8-Asylherkunftsländern; nach Geschlecht; nach Bundesländern differenzieren)?

10

Wenn die Bundesregierung bezüglich Frage 10 über keine eigenen Schätzungen verfügt, hat sie diesbezüglich Studien in Auftrag gegeben, um dies empirisch zu untersuchen?

a) Wenn ja, mit welchem Auftrag konkret?

b) Wenn ja, an wen wurden die Aufträge gegeben?

c) Wenn ja, was war das Ergebnis, bzw. bis wann sollen die jeweiligen Studien vorliegen (bitte in einer Tabelle auflisten)?

11

Plant die Bundesregierung, eine Erhöhung des Bundeszuschusses zu der GRV ab 2021 vorzuschlagen, um die Beitragserhöhung zu bremsen?

12

Plant die Bundesregierung, eine Erhöhung des Bundeszuschusses zu der GKV vorzuschlagen, um die Beitragserhöhung zu bremsen (analog zu der Erhöhung im Jahr 2021; vgl. die Einschätzung des DGB, https://www.dgb.de/themen/++co++c1eb12ce-f99a-11ea-a331-001a4a16011f)?

13

Auf wie hoch (nominal und relativ zum BIP) schätzt die Bundesregierung die „höhere[n] öffentliche[n] Ausgaben“ für die Betreuung von Kindern, die mit einer zunehmenden Frauenerwerbsbeteiligung im Jahr 2020 einhergehen, bzw. wie hoch waren die Mehrausgaben in den vergangenen zehn Jahren (vgl. 4. Tragfähigkeitsbericht, S. 49, Absatz 2 Satz 1)?

14

Wenn die Bundesregierung bezüglich Frage 13 über keine eigenen Schätzungen verfügt, hat sie diesbezüglich Studien in Auftrag gegeben, um dies empirisch zu untersuchen?

a) Wenn ja, mit welchem Auftrag konkret?

b) Wenn ja, an wen wurden die Aufträge gegeben?

c) Wenn ja, was war das Ergebnis, bzw. bis wann sollen die jeweiligen Studien vorliegen (bitte in einer Tabelle auflisten)?

15

Auf wie hoch (nominal und relativ zum BIP) schätzt die Bundesregierung die „höhere[n] öffentliche[n] Ausgaben für […] die stationäre (statt ambulante) Pflege älterer Angehöriger“ die mit einer zunehmenden Frauenerwerbsbeteiligung im Jahr 2020 einhergehen, bzw. wie hoch waren die Mehrausgaben in den vergangenen zehn Jahren (vgl. 4. Tragfähigkeitsbericht, S. 49, Absatz 2 Satz 1)?

16

Wenn die Bundesregierung bezüglich Frage 15 über keine eigenen Schätzungen verfügt, hat sie diesbezüglich Studien in Auftrag gegeben, um dies empirisch zu untersuchen?

a) Wenn ja, mit welchem Auftrag konkret?

b) Wenn ja, an wen wurden die Aufträge gegeben?

c) Wenn ja, was war das Ergebnis, bzw. bis wann sollen die jeweiligen Studien vorliegen (bitte in einer Tabelle auflisten)?

17

Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung die öffentlichen Mehreinnahmen durch eine zunehmende Frauenerwerbsbeteiligung im Jahr 2020 und in den vergangenen zehn Jahren (vgl. 4. Tragfähigkeitsbericht, S. 43, Absatz 1 Nummer 2)?

18

Wenn die Bundesregierung bezüglich Frage 17 über keine eigenen Schätzungen verfügt, auf welcher Faktenlage kommt sie zu den Schlussfolgerungen, und hat die Bundesregierung diesbezüglich Studien in Auftrag gegeben, um dies empirisch zu untersuchen?

a) Wenn ja, mit welchem Auftrag konkret?

b) Wenn ja, an wen wurden die Aufträge gegeben?

c) Wenn ja, was war das Ergebnis, bzw. bis wann sollen die jeweiligen Studien vorliegen (bitte in einer Tabelle auflisten)?

Berlin, den 17. Februar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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