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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mögliche Verschärfungen im Waffenrecht im Hinblick auf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2698925.02.2021

Mögliche Verschärfungen im Waffenrecht im Hinblick auf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In den freigegebenen Beschlüssen der 213. Sitzung der Innenministerkonferenz (IMK) vom 9. Dezember 2020 bis 11. Dezember 2020 heißt es unter TOP 23 (https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20201209-11/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=3):

  • Die IMK ist besorgt darüber, dass Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, insbesondere zu Silvester, verstärkt illegal mitgeführt und abgefeuert werden. Der unsachgemäße, überwiegend sogar rechtswidrige Gebrauch birgt beachtliche Gefahren; im schlimmsten Fall können auch Schreckschusswaffen tödlich sein.
  • Die IMK bittet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bis zur Frühjahrs-IMK 2021 zu prüfen, ob durch Rechtsänderungen dem illegalen Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen besser begegnet werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Durch welchen Initiator genau wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufsetzung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Tagesordnungspunktes veranlasst, und gab es dafür einen konkreten sicherheitsrelevanten Vorfall oder eine Reihe von Vorfällen (bitte nach konkreten Ereignissen, Rechtsverstößen und betroffenem Bundesland aufschlüsseln)?

2

Auf welcher auf der IMK präsentierten statistischen oder anderweitig wissenschaftlichen Grundlage basiert nach Kenntnis der Bundesregierung der unter TOP 23 Nummer 1 gefasste Beschluss, und welche problematischen Entwicklungen werden dort aufgezeigt?

3

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Länder auf der IMK konkrete rechtliche Forderungen oder Vorschläge im Hinblick auf TOP 23 Nummer 2, und wenn ja, wie sahen diese aus?

4

Welche Erhebungen oder Studien sind der Bundesregierung bekannt, die den auf der IMK gefassten Beschluss unter TOP 23 Nummer 1 stützen?

5

Plant das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, zunächst vor der eigentlichen Prüfung möglicher Rechtsänderungen noch eigene Feststellungen zu erheben, inwieweit die Sicherheitslage tatsächlich durch aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) negativ in einer relevanten Größenordnung beeinträchtigt wird, und falls ja, ist eine diesbezügliche Unterrichtung des Parlaments geplant, und inwieweit werden diese Feststellungen öffentlich zugänglich sein?

6

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen eine statistische Auswertung möglich (siehe dazu Bundestagsdrucksache 19/11388), wie viele Straftaten mit Waffen, die mit dem kleinen Waffenschein geführt werden dürfen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen), seit 2016 in der Bundesrepublik Deutschland begangen worden sind, und wenn ja, welche Angaben liegen dazu vor (bitte nach Deliktsgruppen und Jahr aufschlüsseln)?

7

Kann die Bundesregierung einen Zeitplan nennen, bis wann oder ob eine statistische Auswertung die für vergangenen Jahre im Sinne von Frage 6 wieder möglich sein wird, falls dies der Bundesregierung derzeit nicht möglich ist?

8

Wie viele der in der Antwort zu Frage 6 genannten Delikte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Inhabern eines kleinen Waffenscheins seit 2016 begangen (bitte nach Deliktsgruppen und Jahr aufschlüsseln)?

9

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 8 genannten Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche Gewalt über die Waffe bei Tatbegehung außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausgeübt (bitte nach Deliktsgruppen und Jahr aufschlüsseln)?

10

Wie viele kleine Waffenscheine sind im Nationalen Waffenregister (NWR) zum 31. Januar 2020 gespeichert?

Berlin, den 16. Februar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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