Werbeverbot für GKV im organisierten Sport
der Abgeordneten Reginald Hanke, Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Referentenentwurf der Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung (KKWerbeV) aus dem Bundesministerium für Gesundheit soll zur Konkretisierung der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen der Krankenkassen in den Themenbereichen des § 4a Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beitragen. Allerdings sieht § 6 des Entwurfs vor, Werbung durch gesetzliche Krankenkassen bei Sportveranstaltungen fast gänzlich einzuschränken. Explizit als unzulässig genannt werden Banden- und Trikotwerbung durch Krankenkassen im Spitzen- bzw. Profisport. Alle weiteren Werbemaßnahmen sind nur noch zulässig, wenn dabei die Information über Leistungen der Krankenkasse im Vordergrund stehen oder wenn eine Präventionsmaßnahme durchgeführt wird. Während grundsätzlich eine einheitliche und restriktivere Beschränkung des Wettbewerbs der Krankenkassen aus Sicht der Fragesteller zu begrüßen ist, so sind doch die Folgen der Regelungen des § 6 in ihrer Tragweite besonders gravierend und weitreichend für den Sport als Ganzes in Deutschland. Sie kommt einem praktischen Werbeverbot im Rahmen von Veranstaltungen des Profi- und Spitzensports gleich und stellt gleichsam die Auflösung einer langjährigen und bewährten Partnerschaft von Krankenkassen und Vereinen dar. Der Begründung zufolge soll die Platzierung von Logos des Werbenden auch nicht dadurch zulässig werden, dass sie mit gewissen Elementen der Information verknüpft wird. Anders wird Werbung nach Auffassung der Fragesteller in Zeiten des schnellen Informationsflusses und tendenziell verkürzter Aufmerksamkeitsspannen aber auch für andere Werbeträger unmöglich sein. Andere Werbeträger sind jedoch nicht von weitreichenden bereichsspezifischen Einschränkungen erfasst. Solche sollen zukünftig ausschließlich für den Sport gelten. Umso schwerwiegender trifft das die Vereine während der Corona-Pandemie, die trotz staatlicher Hilfen im Sport vor einer ungewissen Zukunft stehen. Die starke Kritik aus den Reihen der Krankenkassen wie auch aus dem etablierten Sport sollte daher nach Meinung der Fragesteller ernst genommen und berechtigte Interessen der Krankenkassen und des Sports in der Verordnung berücksichtigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welchen Wert misst die Bundesregierung den Gesundheitspartnerschaften zwischen Krankenkassen und dem organisierten Sport bei, um die gesetzlichen Ziele der Krankenkassen nach § 1 SGB V zu erfüllen (bitte begründen)?
a) Werden nach Meinung der Bundesregierung die Institutionen und die Effektivität der Gesundheitspartnerschaften zwischen Krankenkassen und Sport eher geschwächt oder eher gestärkt durch § 6 des aktuellen Referentenentwurfs der Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung (bitte begründen)?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche gesetzlichen Krankenkassen Sponsoren und Partner bei Spitzensportverbänden sowie Profisportlerinnen und Profisportlern sind und welche Gesundheitspartnerschaften dahingehend bestehen? Wenn nicht, wird die Bundesregierung versuchen, Informationen zu ermitteln? Wenn ja, welche (bitte nach Gesamtvolumen und Einzelposten aufschlüsseln)?
Hat sich die Bundesregierung, konkret das Bundesministerium für Gesundheit, bei seinem Entwurf für die Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung auch mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), dem zuständigen „Sportministerium“, abgestimmt, insbesondere hinsichtlich des § 6, und wenn nicht, warum nicht (bitte begründen)?
a) Wenn ja, wie lautete die Einschätzung des BMI?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Warum schließt die Bundesregierung explizit und ausschließlich den Werbeträger Sport aus, obwohl nach geltender Rechtslage bereits finanzielle Maßgaben bestehen und nach Ansicht der Fragesteller der Sport einer der natürlichen Partner bei der Gesundheitsförderung ist (bitte begründen)?
a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass im Zuge der weitestgehenden Unterbindung der bisher etablierten Partnerschaft bei der Gesundheitsförderung zwischen Krankenkassen und Sport die Krankenkassen diese Maßnahmen anschließend in Eigenregie zu deutlich höheren Kosten selbst anbieten müssen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Ausschluss des Werbeträgers Sport unter dem gesetzlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit (bitte begründen)?
b) Welche konkreten Sachgründe liegen dieser Entscheidung zugrunde, und warum wurden nicht andere Bereiche abseits des Sports ebenso oder stattdessen entsprechend reglementiert (bitte Argumente aufzählen und begründen)?
Welchen Effekt erhofft sich die Bundesregierung von den nach Ansicht der Fragesteller weitreichenden Einschränkungen im Sport auf Verwaltungs- und Werbeausgaben, obwohl das Werbebudget der Krankenkassen im Verordnungsentwurf weiterhin gleichbleibend auf 0,15 Prozent der Beitragszahlungen begrenzt bleibt (bitte begründen)?
a) Könnte es in diesem Fall zu einer Verlagerung der Werbekosten auf andere Werbeträger kommen, und welche Vorzüge erwartet man hierdurch (bitte begründen)?
b) Welche anderen Werbeträger sind nach Meinung der Bundesregierung ebenfalls geeignet, um den Zielen der gesetzlichen Krankenkassen Rechnung zu tragen?
c) Welche dieser Werbeträger sind nach Meinung der Bundesregierung besser geeignet für die Krankenkassen, um ihre Ziele zu erreichen und das Werbebudget entsprechend anderweitig einzusetzen (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen Konsequenzen für die organisierte Sportlandschaft in Deutschland, wenn der Referentenentwurf der Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung mit seinem aktuellen § 6 unverändert umgesetzt wird?
a) Hat die Bundesregierung Informationen in Form von Zahlen, Daten oder Gutachten vorliegen, um die finanziellen Folgen für den organisierten Sport absehen zu können? Wenn nein, wird die Bundesregierung versuchen, Informationen zu ermitteln? Wenn ja, welche konkret?
b) Hat die Bundesregierung im Vorfeld Überlegungen zu möglichen Folgen des § 6 auf den organisierten Sport angestellt, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen Folgen für den Profisport in Deutschland im Einzelnen (bitte begründen)?
d) Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen Folgen für den Amateur- und Breitensport in Deutschland im Einzelnen (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auflösung der bewährten Werbepartnerschaft von Krankenkassen und organisiertem Sport vor dem Hintergrund, dass sich viele Vereine aktuell in einer existenziellen finanziellen Krise wegen der Corona-Pandemie befinden (bitte begründen)?
a) Wie soll der organisierte Sport nach Meinung der Bundesregierung den Wegfall eines derart wichtigen Werbepartners, voraussichtlich mit deutlichen Einschränkungen für den Geschäftsbetrieb und Einnahmengenerierung, in Corona-Zeiten, kompensieren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für den Profi- und Spitzensport? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für den Breitensport?
b) Hat die Bundesregierung geplant oder ist dazu bereit, weitere Unterstützungsmaßnahmen zu leisten, sofern der organisierte Sport durch Wegfall der Werbeeinnahmen aus den Krankenkassen erschwerend in existenzielle finanzielle Nöte kommt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass in Folge der Verordnung und der Corona-Pandemie Akteure aus dem Breiten-, Profi- und Spitzensport durch die wegfallenden Werbeeinahmen eventuell ihr Angebot reduzieren oder Teile davon aufgeben müssen, was geringere Bewegungsmöglichkeiten für die Bevölkerung zur Folge hat und damit einhergehende gesteigerte Krankheitsrisiken, und wenn ja, wie ist dies unter Berücksichtigung der immensen Bedeutung von Sport und Bewegung auf die Gesundheit aus Sicht der Bundesregierung zielführend und vertretbar (bitte begründen)?
Wie genau stellt sich die Bundesregierung die künftige eigenständige Sport- und Bewegungsförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen weitestgehend ohne den organisierten Sport vor (bitte begründen)?
a) Ist diese eigenständige Sport- und Bewegungsförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach Meinung der Bundesregierung ohne erheblichen Mehraufwand zu leisten (bitte begründen)?
b) Wenn ja, wie genau sollen die Krankenkassen das umsetzen?
c) Welcher finanzielle Mehraufwand entstünde den Krankenkassen, wenn sie zukünftig in Eigenregie und außerhalb des Einflussbereichs des organisierten Sports die Bewegungs- und Sportförderung, samt Präventionsarbeit vornehmen müssten?
Wie bewertet die Bundesregierung eine mögliche Streichung des § 6 im Verordnungsentwurf, wie sie von Krankenkassen und Akteuren des Sports z. B. im gemeinsamen Positionspapier der Sportallianz (aus DOSB, DFB, Initiative Profisport Deutschland, Initiative Teamsport Deutschland und VSA) gefordert wird (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung eine Konkretisierung des vorgesehenen Verbots von Werbung im Sportbereich, indem in § 6 Absatz 1 Nummer 1 „Veranstaltung“ durch „Werbemaßnahme“ ersetzt wird und in Absatz 2 Nummer 2 „soweit diese ausschließlich der Steigerung des Bekanntheitsgrades der Krankenkasse dient ohne jegliche Informationen oder Bezug zu Versorgungs- oder Serviceleistungen“ zu ergänzen, wie im Alternativvorschlag des Bundesverbandes der AOK aufgeführt (bitte begründen)?