[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Monika Lazar, Dr. Anna
Christmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27056 –
Einflussnahmen auf die Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die „Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)“ ist ein renommierter und
viel gefragter Akteur der politischen Bildung in Deutschland und gilt weltweit
als Vorbild. Sie fördert das Verständnis für politische Sachverhalte, stärkt das
demokratische Bewusstsein und die Bereitschaft zur gesellschaftspolitischen
Mitwirkung. Das hohe Ansehen und die Fachkompetenz der Bundeszentrale
sowie die geltenden Prinzipien politischer Bildung scheinen aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller manchen ein Dorn im Auge zu sein – siehe der
Versuch des Bundesverbands der Arbeitgeberverbände, eine
Materialsammlung zum Thema „Ökonomie und Gesellschaft“ aus dem Programm zu
nehmen (Details zum Vorgang siehe
https://fragdenstaat.de/blog/2015/11/16/bpb-
bda-okonomie-publikation/), die Ausladung des Künstlerkollektivs „Zentrum
für politische Schönheit“ (ZPS) von einem BpB-Kongress (siehe
https://fragde
nstaat.de/anfrage/kommunikation-mit-bmi-zu-ausladung-von-philipp-ruch/)
oder zuletzt die Empörung über einen Einleitungstext zum Dossier
Linksextremismus (siehe
https://taz.de/bpb-Dossier-Linksextremismus/!5742141/). Dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), das aktuell die
Dienst- und Fachaufsicht über die BpB innehat, wird inzwischen wiederholt
vorgeworfen, die Fachaufsicht missbräuchlich anzuwenden (siehe
https://ww
w.deutschlandfunkkultur.de/ausladung-des-zentrums-fuer-politische-schoenhe
it-das-ist.1013.de.html?dram:article_id=442900). Mit Kritik an Materialien
der BpB muss aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller transparent
umgegangen werden, wofür es klare Prozesse bei der Fachaufsicht braucht
sowie Gremien, die für eine unabhängige und wissenschaftsbasierte BpB
einstehen, damit sie allgemeinverständlich Themen der politischen Bildung
aufbereiten kann.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27485
19. Wahlperiode 10.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 10. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie sind Verfahren und Ablauf zur Erstellung des Arbeitsprogramms der
Bundeszentrale für politische Bildung?
Welche Aufgaben hat die BpB, welche das BMI, welche der
wissenschaftliche Beirat und das Kuratorium?
2. Wie lief das Verfahren für das Arbeitsprogramm 2021 ab?
a) Welche Stellungnahmen haben das BMI und der wissenschaftliche
Beirat jeweils abgegeben?
b) Wurden vorgeschlagene Themen zurückgestellt, und wenn ja, von
wem, welche, und warum?
c) Wurden Themenvorschläge aus dem Kuratorium aufgegriffen?
Wenn ja, welche Vorschläge, und von welchen Fraktionen?
Die Fragen 1 bis 2c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Um ihre Maßnahmen auf die Erfordernisse aktueller politischer und
gesellschaftlicher Herausforderungen anzupassen, bestimmt die Bundeszentrale für
politische Bildung (BpB) jedes Jahr eine Reihe von Schwerpunktthemen sowie
relevanter Planungsanlässe. In einem über viele Jahre gewachsenen Verfahren
werden die Schwerpunktthemen in BpB-interner Abstimmung sowie unter
Einbezug sowohl der Fachaufsicht als auch der Gremien (Kuratorium,
Wissenschaftlicher Beirat) definiert, diskutiert und verbindlich festgelegt. Dieser
Prozess beginnt in der Regel im zweiten Quartal eines jeden Jahres und wird bis
zur Sommerpause abgeschlossen.
Ein weiteres Instrument stellen Übersichten über geplante Veranstaltungen und
Publikationen der BpB dar, die zu Beginn des Jahres der Fachaufsicht im
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgelegt werden.
In diesem Prozess wurden für die Schwerpunktthemen 2021 keine
vorgeschlagenen Themen zurückgestellt. Vorschläge aus dem Kuratorium sind nicht
eingegangen, bei der Sitzung des Kuratoriums am 20. November 2020 fand dazu
ein inhaltlicher Austausch statt, bei dem keine neuen Themen genannt wurden.
Zudem werden die Planungen im Laufe des Jahres entlang verschiedener
Instrumente des Berichtswesens begleitet. Unter anderem findet eine regelmäßige
Berichtserstattung an die Fachaufsicht der BpB statt. Ebenso wird im Rahmen
der Gremiensitzungen (Kuratorium und Wissenschaftlicher Beirat) ein
fachlicher Austausch durchgeführt.
3. Welche Überlegungen und Vorschläge für Schwerpunkthemen der
Bundeszentrale für politische Bildung gibt es für die kommenden Jahre?
Ein Ausblick auf die Schwerpunktthemen der BpB für die kommenden Jahre
kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht gegeben werden. Wie in den
Antworten zu den Fragen 1 bis 2c ausgeführt, beginnen die Diskussionen für die
Themen des Folgejahres jeweils im zweiten Quartal.
4. Wie viele kritische Eingaben oder Beschwerden über Material und
Veranstaltungen der Bundeszentrale für politische Bildung erreichten die
BpB, den wissenschaftlichen Beirat und das BMI zwischen 2015 und
2021 (bitte in Jahresscheiben und getrennt nach den genannten Behörden
bzw. Gremien angeben)?
Nach Jahren aufgeschlüsselt gingen folgende kritische Eingaben und
Beschwerden über Material und Veranstaltungen bei der BpB ein:
2015: 8,
2016: 12,
2017: 17,
2018: 20,
2019: 13,
2020: 15,
2021: 1.
Nach Jahren aufgeschlüsselt gingen folgende kritische Eingaben und
Beschwerden über Material und Veranstaltungen beim BMI ein:
2015: 6,
2016: 2,
2017: 4,
2018: 6,
2019: 10,
2020: 10,
2021: 5.
Über den Eingang von einzelnen Eingaben oder Beschwerden beim
Wissenschaftlichen Beirat hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
5. In welchen Fällen hat die BpB das BMI über den Eingang von kritischen
Eingaben oder Beschwerden informiert?
In folgenden Fällen wurde das BMI von der BpB unterrichtet:
• Eingabe zum Band „Ökonomie und Gesellschaft“ der Reihe Themen und
Materialien (2015);
• Beschwerde zum Artikel „Die Wirkung der Staatsmedien Russlands in
Deutschland. Genese, Ziele, Einflussmöglichkeiten“ auf bpb.de (2016);
• Eingabe zu BpB-Wandzeitung und -Flyer „Sexismus begegnen“ (2016);
• Eingabe zur Wandzeitung „Homophobie begegnen“ (2017);
• Eingabe zur Ausgabe „Kommunalpolitik“ der Zeitschriftenreihe
„Informationen zur politischen Bildung“ (2017);
• Eingabe zum Themenvorschlag „Karl Marx“ im Rahmen des
Schülerwettbewerbs zur politischen Bildung 2018/2019;
• Eingabe zur Veröffentlichung des Schriftenreihe-Bands „Desintegriert
Euch“ von Max Czollek (2019);
• Eingabe zur Förderung des Recherchenetzwerks Correctiv (2020);
• Eingabe eines Petenten zum Artikel „war da was?“ der Fluter-Ausgabe
„Terrorismus“ (2020);
• Beschwerde zum Artikel „Die Junge Freiheit – Sprachrohr einer
radikalnationalistischen Opposition“ auf bpb.de (2020);
• Beschwerde zum Schriftenreihe-Band „Völkische Landnahme. Alte Sippen,
junge Siedler, rechte Ökos“ (2020);
• Beschwerde zum Artikel „Das Hilfswerk der Vereinten Nationen für
Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA)“ auf bpb.de (2020);
• Beschwerde über den Teaser des Online-Dossiers „Linksextremismus“
(2021).
6. In welchen Fällen hat der wissenschaftliche Beirat der BpB das BMI
über den Eingang von kritischen Eingaben oder Beschwerden
informiert?
Das BMI wurde durch den Wissenschaftlichen Beirat nicht über den Eingang
kritischer Eingaben oder Beschwerden informiert.
7. In welchen Fällen hat das BMI zwischen 2015 und 2021 bei kritischen
Eingaben oder Beschwerden Gebrauch von seiner Fachaufsicht gemacht?
Wie war der konkrete Inhalt der jeweiligen Anweisungen oder Erlasse?
Bei kritischen Eingaben und Beschwerden macht BMI stets von seiner
Fachaufsicht Gebrauch, indem die entsprechenden Eingaben beantwortet,
gegebenenfalls auch mit Erläuterung oder Einordnung der kritisierten Produkte
gegenüber den Anfragenden.
In besonderen Fällen gibt es darüber hinaus gehende fachaufsichtliche
Aktivitäten gegenüber der BpB. Das betraf die folgenden Fälle:
Bei der kritischen Eingabe zum „Themen-und-Materialien“-Band (TuM)
„Ökonomie und Gesellschaft“ sperrte das BMI im Jahr 2015 den Band zunächst für
die weitere Auslieferung/Bereitstellung. Nach Einbindung des
Wissenschaftlichen Beirats wurde der Band mit Ergänzungen zu weiterführenden
Informationen bezüglich der Kontroversen zum Thema und zusätzlicher Materialien
freigegeben.
Bei der kritischen Eingabe zur BpB-Wandzeitung und zum BpB-Flyer
„Sexismus begegnen“ veranlasste das BMI im Jahr 2016 eine Passage in dieser
Publikation bei der nächsten Auflage zu streichen.
Hinsichtlich einer kritischen Eingabe zur Thematik „Karl Marx“ im Rahmen
des Schülerwettbewerbs 2018/2019 der BpB veranlasste das BMI eine
Überarbeitung der Aufgabenstellung.
Bei der kritischen Eingabe zum Schriftenreiheband „Desintegriert Euch“ von
Max Czollek wurde die Eignung für eine Veröffentlichung durch die BpB im
Wissenschaftlichen Beirat besprochen – eine Veröffentlichung fand im
Anschluss im Kontext weiterer, thematisch ergänzender Bände statt.
Bei der kritischen Eingabe zum Teaser des Online-Dossiers
„Linksextremismus“ veranlasste das BMI eine Änderung des Teasers.
8. Welche schriftlichen Standards bei der Ausübung der Fachaufsicht durch
das BMI über die BpB gelten bezogen auf den Umgang mit kritischen
Eingaben oder Beschwerden über Materialien oder Veranstaltungen der
BpB (bitte im Wortlaut wiedergeben und Quelle angeben)?
Gibt es darüber hinaus weitere, nicht schriftlich fixierte
Vorgehensweisen, und wenn ja, welche?
Es gelten die allgemeinen Regelungen der „Grundsätze zur Ausübung der
Fachaufsicht der Bundesministerien über den Geschäftsbereich“, denen zufolge
Weisungen und Erlasse das „klassische“ Instrument einer hierarchischen
Aufsicht sind (
https://olev.de/f/DE-Bund_Fachaufsicht_grundsaetze_ausuebung_20
08-05-02.pdf). Begleitet wird dies regelmäßig von einer fachlichen Beteiligung
der BpB, die mindestens in einer inhaltlichen Stellungnahme gegebenenfalls
auch in einer vertieften Erörterung der Materie besteht.
9. Inwiefern und wann sind der wissenschaftliche Beirat sowie das gesamte
Kuratorium bei der Ausübung der Fachaufsicht zu informieren, und in
welchen Fällen hat das BMI im Zeitraum 2015 bis 2021 den
wissenschaftlichen Beirat oder das Kuratorium der BpB informiert, wenn sie
auf kritische Eingaben oder Beschwerden über Materialien oder
Veranstaltungen der BpB reagiert hat?
Hierzu gibt es keine normierte Vorgehensweise. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
10. Inwiefern und wann wird Autorinnen und Autoren von kritisiertem
Material Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, und in welchen Fällen
geschah dies im Zeitraum 2015 bis 2021?
Eine Entscheidung darüber, ob und in welcher Form betroffenen Autorinnen
und Autoren um Stellungnahme gebeten werden, hängt jeweils vom
Gegenstand sowie der Art der Kritik ab.
Bei der kritischen Eingabe „Ökonomie und Gesellschaft“ der Reihe Themen
und Materialien erhielten die Autorinnen und Autoren die Gelegenheit zur
Stellungnahme und erhielten Auskunft über die Diskussion im Wissenschaftlichen
Beirat sowie über den fortlaufenden Prozess.
Bei der kritischen Eingabe zur BpB-Wandzeitung und zum BpB-Flyer
„Sexismus begegnen“ wurde die Umformulierung mit der Gutachterin des Formats
besprochen.
Bei der kritischen Eingabe zur Ausgabe „Kommunalpolitik“ der
„Informationen zur politischen Bildung“ wurden die Hinweise mit den Autoren des Heftes
mehrfach besprochen, sie erhielten zudem die Möglichkeit zur Stellungnahme.
11. An welchem Tag und zu welcher Uhrzeit erlangten das BpB und das
BMI jeweils Kenntnis über die Kritik an einem Satz im Einleitungstext
für das BpB-Dossier Linksextremismus – er lautete: „Linksextremismus:
Dahinter verbirgt sich eine Fülle von teilweise widersprüchlichen
Positionen und Einstellungen. Im Unterschied zum Rechtsextremismus teilen
sozialistische und kommunistische Bewegungen die liberalen Ideen von
Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – interpretieren sie aber auf ihre
Weise um“?
Die BpB erfuhr am 10. Januar 2021 um 16:34 Uhr durch einen Tweet von
Hubertus Knabe von diesem Vorgang. Das BMI erlangte am 11. Januar 2021
über das Pressereferat um 13:26 Uhr Kenntnis von der Kritik an dem Dossier.
a) Von wem kam die Beschwerde, und wie war ihr Wortlaut?
Die Anfrage an BMI erfolgte durch die BILD-Zeitung an das Pressereferat.
Der Wortlaut war: „bei Twitter sorgt eine Aussage der BpB zum Thema
Linksextremismus für Unmut“. Historiker Hubertus Knabe schrieb dazu:
„Irre, was die @bpb_de (
https://twitter.com/...) da verbreitet. Wer nach Diktatur
und Terror und 100 Millionen Toten immer noch von der Idee der Freiheit
spricht, macht sich mit den Verbrechern eins. Wo bleibt die Aufsicht der
Geldgeber?“
Hubertus Knabe teilte überdies mit:
„Ich bin entsetzt über diese Verharmlosung des Kommunismus.
Kommunistische Bewegungen waren niemals liberal, sondern zielten stets auf die
gewaltsame Errichtung einer Diktatur. Wer dem Kommunismus nach 100 Millionen
Toten immer noch bescheinigt, die Idee der Freiheit zu teilen, betreibt das
Gegenteil von politischer Bildung. Mit solchen Formulierungen trägt die
Bundeszentrale dazu bei, dass diese gewalttätige Ideologie erneut hoffähig wird.“
Es geht konkret um folgende Aussage, die bei der BpB zu lesen ist:
„Im Unterschied zum Rechtsextremismus teilen sozialistische und
kommunistische Bewegungen die liberalen Ideen von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit.”
Quelle und Zitat im Gesamtzusammenhang hier:
https://www.bpb.de/politik/ex
tremismus/linksextremismus/
„Meines Wissens ist das Bundesministerium des Innern die übergeordnete
Aufsichtsbehörde der Bundeszentrale für politische Bildung. Wie bewertet das
Bundesministerium die Passage und die Kritik daran? Wird das
Bundesministerium den Vorgang mit der Bundeszentrale erörtern/hier Korrekturbedarf
anmelden?“
b) Wie viele weitere Beschwerden zum Einleitungstext für das BpB-
Dossier Linksextremismus gingen nach der ersten Beschwerde ein?
In diesem Zusammenhang gab es eine Bürgeranfrage und eine Anfrage an das
Pressereferat des BMI.
Die BpB erhielt vier Beschwerden per Telefon, bzw. E-Mail. Nach Änderung
des Teasers erhielt die BpB auf diesem Wege fünf weitere Beschwerden.
12. Wann (Tag, Uhrzeit) und wie (konkreter Inhalt) reagierte das BMI auf
die Kritik an dem Satz im Einleitungstext für das BpB-Dossier
Linksextremismus sowohl gegenüber der BpB als auch gegenüber den
Beschwerdeeingebenden?
Gegenüber „BILD“ reagierte BMI am 12. Januar 2021 um 14:17 Uhr und wies
darauf hin, dass die kritisierte Formulierung Bewertungen aus der
Extremismusforschung wiedergebe und betone, dass die Ideen der Aufklärung von den
genannten Bewegungen subjektiv uminterpretiert werden. Gleichwohl werde
die Formulierung überarbeitet und differenzierter gestaltet werden, um
Fehlinterpretationen und Missverständnisse künftig auszuschließen.
Gegenüber BpB reagierte BMI mit Erlass vom 12. Januar 2021 um 15:42 Uhr,
in dem darum gebeten wurde die Einleitung zum Dossier Linksextremismus in
der damaligen Form schnellstmöglich aus dem Netz zu nehmen und einen mit
der Fachaufsicht bis 15. Januar 2021 abzustimmenden neuen Einleitungstext
vorzusehen.
13. Wann (Tag, Uhrzeit) hat das BMI den wissenschaftlichen Beirat oder das
Kuratorium der BpB über die Kritik an dem Einleitungstext für das BpB-
Dossier Linksextremismus informiert?
Eine Einbindung von Wissenschaftlichem Beirat oder Kuratorium fand nicht
statt.
14. Entsprach die Reaktion des BMI auf die Kritik an dem Satz im
Einleitungstext für das BpB-Dossier Linksextremismus den Standards bei der
Ausübung der Fachaufsicht?
Ja.
15. Welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung
erlangt, um den seit mehr als zehn Jahren (
https://www.bild.de/politik/inl
and/politik-inland/linksextremismus-sind-linke-etwa-die-besseren-extre
misten-74844564.bild.html) auf der Internetseite der BpB stehenden
Einleitungssatz für das Dossier Linksextremismus aus der Feder des
Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Hans-Gerd Jaschke zu löschen?
Die Überarbeitung beruht nicht auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
16. Wurde Prof. Dr. Hans-Gerd Jaschke als Autor des kritisierten Satzes über
die Löschung zuvor informiert oder um Stellungnahme gebeten?
Nein, er wurde jedoch von der BpB über die Kritik in Kenntnis gesetzt. Diese
betraf nicht den Artikel von Prof. Dr. Hans-Gerd Jaschke als
wissenschaftlichen Beitrag, sondern den redaktionell erstellten Teaser, der ein aus dem
Kontext genommenes Zitat von Prof. Dr. Hans-Gerd Jaschke enthielt.
17. Inwiefern wurde von der Bundeszentrale für politische Bildung oder dem
BMI erwogen, den kritisierten Einleitungssatz zum Einleitungstext für
das BpB-Dossier Linksextremismus als Zitat des renommierten
Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Hans-Gerd Jaschke zu kennzeichnen?
Wenn ja, warum wurde diese Möglichkeit nicht umgesetzt?
Die Überarbeitung des Einleitungstextes erfolgte, nachdem dieser in der
Öffentlichkeit zu zahlreichen Fehlinterpretationen und Missverständnissen geführt
hatte und die aus dem Kontext gerissene Vermischung von kommunistischen
Bewegungen mit liberalen Ideen als Relativierung und Verharmlosung von
Kommunismus verstanden werden konnte. Eine Kennzeichnung des
verwendeten Satzes als Zitat hätte hieran nichts geändert.
18. Warum erscheint nun als Einleitungstext für das BpB-Dossier
Linksextremismus eine Definition des Begriffes „Linksextremismus“ von
Sicherheitsbehörden, während es bei den Dossiers zu anderen Formen
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie Rechtsextremismus,
Rechtspopulismus, Islamismus, Antisemitismus, Rassismus und Antiziganismus bei
den kurzen, journalistisch gehaltenen Einleitungstexten geblieben ist?
Die Definition ist Teil eines Teasers, dessen Funktion es nicht ist, den gesamten
Inhalt des Dossiers wiederzugeben, sondern die Diskussion über den Begriff
„Linksextremismus“ einleitend zu eröffnen. Damit sind wichtige jedoch nicht
abschließend formulierte Elemente des Begriffs angesprochen. Nach der
Definition folgt die weiterführende Frage, ob der Begriffskern der Kategorie
„Linksextremismus“ mit der vorherigen Definition ausreichend beschrieben
wird.
19. Welche Position haben einzelne Mitglieder des Beirats bei der Kritik an
dem Einleitungstext für das BpB-Dossier Linksextremismus vertreten?
Der Bundesregierung sind die Positionen einzelner Beiratsmitglieder nicht
bekannt.
20. Hat die Bundesregierung Hinweise oder Belege auf die Stichhaltigkeit
der Behauptung des Beiratsmitglieds Prof. Peter Hoeres, dass man kaum
konservative oder liberal-konservative Geister unter den Beschäftigten
der Bundeszentrale fände (siehe
https://www.nzz.ch/international/bundes
zentrale-fuer-politische-bildung-in-ideologischer-schieflage-ld.1599958?
mktcid=smch&mktcval=twpost_2021-02-07)?
Wenn ja, welche?
21. Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung die Behauptung des
Mitglieds des wissenschaftlichen Beirats der Bundeszentrale für politische
Bildung, Prof. Peter Hoeres, es gäbe einen „speziellen Geist“ in der
Behörde, konservative oder liberal-konservative Geister träfe man unter den
Beschäftigten der Bundeszentrale kaum (siehe
https://www.nzz.ch/intern
ational/bundeszentrale-fuer-politische-bildung-in-ideologischer-schieflag
e-ld.1599958?mktcid=smch&mktcval=twpost_2021-02-07), vereinbar
mit der Aufgabe der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats, die
Bundeszentrale in grundsätzlichen Angelegenheiten der politischen Bildung
zu unterstützen (siehe § 5 des Erlasses über die Bundeszentrale für
politische Bildung)?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung kommentiert keine Aussagen einzelner Beiratsmitglieder.
22. Darf und soll aus Sicht der Bundesregierung die BpB für eine
fachkundige, unabhängige politische Bildungsarbeit eigenverantwortlich über die
Einladung von Referentinnen und Referenten zu ihren Veranstaltungen
entscheiden?
Grundsätzlich ja.
23. Sieht die Bundesregierung in der auf Betreiben des BMI erfolgten
Ausladung des Künstlers Philipp Ruch vom Zentrum für politische Schönheit,
der als Redner auf einem Kongress der BpB vorgesehen war, einen Fall
politischer Zensur – und wenn nein, warum nicht (
https://www.stern.de/
politik/philipp-ruch-beim-bpb-kongress--innenministerium-verbietet-auf
tritt-8606622.html)?
Die Bundesregierung sieht in diesem Vorgang keinen Fall politischer Zensur.
Es steht Philipp Ruch frei, sich weiterhin am künstlerischen und politischen
Diskurs zu beteiligen.
24. Aus welchen Mitgliedern besteht der aus bis zu zwölf sachverständigen
Persönlichkeiten besetzte wissenschaftliche Beirat der BpB, und wie
erfolgt ihre Berufung?
25. Wie lange sind die derzeitigen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats
der BpB jeweils bereits in ihrer Funktion, und welche einzelnen
Neubesetzungen stehen 2021 und die kommenden Jahre an?
Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Wissenschaftliche Beirat der BpB umfasst derzeit folgende Personen (mit
Nennung des Beginns der Amtszeit):
Prof. Dr. Hermann Josef Abs (Vorsitzender): seit 15. Januar 2015,
Prof. Dr. Julia von Blumenthal: seit 1. August 2013,
Prof. Dr. Stefan Creuzberger: seit 1. August 2018,
Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann: seit 1. August 2018,
Prof. Dr. Peter Hoeres, seit: 1. Februar 2017,
Prof. Dr. Thomas Jäger: seit 15. Januar 2015,
Prof. Dr. Christoph Neuberger: seit 1. Dezember 2020,
Prof. Dr. Monika Oberle: seit 1. August 2018,
Prof. Dr. Lucia Reisch: seit 1. Dezember 2020,
Prof. Dr. Christine Schirrmacher (stellv. Vorsitzende): seit 15. Januar 2015,
Prof. Dr. Susanne Schröter: seit 1. Januar 2020,
Prof. Dr. Haci-Halil Uslucan: seit 15. Januar 2015.
Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats werden durch den
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat auf die Dauer jeweils von vier Jahren
berufen. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich.
Im Jahr 2021 steht eine Neubesetzung an, im Jahr 2022 drei Wiederberufungen,
im Jahr 2023 vier Neubesetzungen und eine Wiederberufung.
26. Wie wird sichergestellt, dass der wissenschaftliche Beirat der BpB
ausgewogen zusammengesetzt ist (bezogen z. B. auf Geschlecht,
Wissenschaftsdisziplinen, politische Verortung usw./usf.)?
Nach dem Bundesgremienbesetzungsgesetz besteht der Wissenschaftliche
Beirat aus sechs weiblichen und sechs männlichen Mitgliedern. Darüber hinaus
wird bei jeder Neubesetzung durch Austausch in den Sitzungen sichergestellt,
dass die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen, die den thematischen
Bereichen der BpB entsprechen, berücksichtigt werden. Die politische Verortung der
Mitglieder ist dabei kein Kriterium.
27. Welche Vorschläge hat der wissenschaftliche Beirat der BpB für die
Berufung neuer Mitglieder seit 2015 unterbreitet?
Welche Vorschläge hat das BMI seit 2015 eingebracht?
Aus dem Wissenschaftlichen Beirat:
2015: /.
2016: Drei Personen wurden für eine Neubesetzung vorgeschlagen.
2017: /.
2018: Neun Personen wurden für drei Neubesetzungen vorgeschlagen.
2019: Vier Personen wurden für eine Neubesetzung vorgeschlagen.
2020: Vier Personen wurden für zwei Neubesetzungen vorgeschlagen.
Das BMI hat 2016 und 2020 jeweils eine Person für das Amt im
Wissenschaftlichen Beirat der BpB eingebracht.
28. In welchen einzelnen Fällen hat das BMI seit 2015 Vorschläge aus dem
wissenschaftlichen Beirat der BpB für die Berufung neuer Mitglieder
abgelehnt mit jeweils welcher Begründung?
2015: /.
2016: Den Vorschlägen aus dem Wissenschaftlichen Beirat wurde nicht gefolgt.
2017: /.
2018: Das BMI ist bei allen Neubesetzungen Vorschlägen aus dem
Wissenschaftlichen Beirat gefolgt.
2019: Das BMI ist bei der Neubesetzung den Vorschlägen aus dem
Wissenschaftlichen Beirat gefolgt.
2020: Einem Vorschlag aus dem Wissenschaftlichen Beirat wurde gefolgt, eine
Person wurde auf Vorschlag des BMI benannt.
Die Berufung von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats erfolgt durch den
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat. Der Wissenschaftliche Beirat
hat dabei ein eigenes Vorschlagsrecht und wird zu allen Vorschlägen angehört.
Begründungen der Entscheidung des Bundesministers des Innern, für Bau und
Heimat sind nicht vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]