[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Otto Fricke,
Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27124 –
Maßnahmen gegen grenzüberschreitende Kriminalität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den vergangenen Jahren kann eine Zunahme des Betäubungsmittel- und
Geldschmuggels an der deutsch-niederländischen Grenze beobachtet werden.
Ebenfalls wird eine Zunahme der illegalen Grenzübertritte verzeichnet. Hinzu
kommt eine gestiegene Gefahr durch physische Angriffe auf Geldautomaten
unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Niedersachen oder auch Brandenburg
von Tätergruppen, die aus dem jeweiligen Nachbarland stammen (Rheinische
Post, 11. Januar 2021, S. 1, „Mehr illegale Einreisen nach NRW“). Auch
während der COVID-19-Pandemie haben diese Phänomene zugenommen.
Gleichwohl gab es laut Medienberichten regionale Verschiebungen (Frankfurter
Allgemeine Zeitung, 20. Juni 2020, S. 31, „Das Geldautomaten-Paradoxon“).
Aufgrund dieser Entwicklungen sind bereits 2019 vom Bundesminister des
Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer mehr Bundespolizisten nach
Nordrhein-Westfalen gesendet worden (Kölner-Stadt-Anzeiger, 22. Oktober
2019, S. 8, „Mehr Grenzkontrollen in NRW“). Zudem fordern Abgeordnete
aus Wahlkreisen nahe der deutsch-niederländische Grenze
grenzüberschreitende Polizeiteams, um die Tätergruppen effektiver ermitteln zu können und der
Kriminalität mit Grenzbezug dringlicher entgegenzutreten (Rheinische Post,
11. Januar 2021, S. 1, „Mehr illegale Einreisen nach NRW“). Positive
Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Teams konnten die Landeskriminalämter in
Nordrhein-Westfalen und Niedersachen bereits zusammen mit ihren
jeweiligen Staatsanwaltschaften in der gemeinsamen Ermittlungsgruppe mit ihren
niederländischen Pendants sammeln (General-Anzeiger, 2. Januar 2019, S. 5,
„Der Vierte im Benelux-Bunde“).
Aus diesem Grund möchten die Fragesteller den Kenntnisstand der
Bundesregierung zur Kriminalität mit Grenzbezug sowie die Maßnahmen dagegen
erfragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27867
19. Wahlperiode 24.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 24. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele physische Angriffe auf Geldautomaten wurden in den Jahren
2015 bis 2020 festgestellt, und wie verteilen sich diese auf die
Bundesländer (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Anzahl physischer Angriffe auf Geldautomaten in den Jahren
2015 bis 2019 wird auf die Bundeslagebilder Angriffe auf Geldautomaten der
jeweiligen Jahre verwiesen.
Diesen können für den Zeitraum von 2015 bis 2019 folgende Angaben zu
versuchten und vollendeten Geldautomatensprengungen entnommen werden:
2015 2016 2017 2018 2019
BB 8 27 22 14 5
BE 11 13 7 23 10
BW 2 22 18 21 34
BY 0 17 11 22 27
HB 1 4 5 2 1
HE 12 20 37 31 53
HH 0 0 6 11 1
MV 5 2 4 12 1
NI 28 34 24 54 45
NW 70 136 92 108 105
RP 5 5 23 26 22
SH 1 12 6 9 5
SL 1 0 1 1 6
SN 2 8 10 17 14
ST 5 8 2 11 13
TH 6 10 0 7 7
Gesamt 157 318 268 369 349
Das Bundeslagebild Angriffe auf Geldautomaten für das Jahr 2020 wird im
Laufe dieses Jahres veröffentlicht. Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen,
dass die Anzahl der versuchten und vollendeten Geldautomatensprengung in
2020 um ca. 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen sein dürfte.
Zu anderen physischen Angriffen (z. B. Komplettentwendungen sowie
mechanische und thermische Angriffe) führt das Bundeskriminalamt (BKA) keine
Erhebungen durch. Durch die Auswertung verfügbarer polizeilicher
Informationsquellen und Open Sources können für den Zeitraum 2015 bis 2019 folgende
Fallzahlen für das gesamte Bundesgebiet angegeben werden:
2015 2016 2017 2018 2019
ca. 240 ca. 380 ca. 230 ca. 220 ca. 200
2. Wie hat sich der finanzielle Schaden durch physische Angriffe auf
Geldautomaten in den Jahren 2015 bis 2020 entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Hinsichtlich des finanziellen Schadens wird ebenfalls auf die Ausführungen in
den Bundeslagebildern der Jahre 2015 bis 2019 verwiesen.
Seit dem Jahr 2013 erhebt das BKA in Bezug auf Geldautomatensprengungen
Daten zur jeweils erlangten Tatbeute. Für die Jahre 2015 bis 2019 ergeben sich
folgende Beträge:
2015 2016 2017 2018 2019
6,8 Mio. € 15,4 Mio. € 18,0 Mio. € 18,2 Mio. € 15,2 Mio. €
Die Beutesumme im Jahr 2020 wird nach jetzigem Stand in einem ähnlichen
Bereich liegen wie in den drei Jahren zuvor.
In Bezug auf andere physische Angriffe kann die Bundesregierung keine
Angaben zur Beutesumme machen.
3. Wie hat sich das Gefährdungsrisiko für anliegende Räume und
Anwohner durch physische Angriffe auf Geldautomaten in den Jahren 2015 bis
2020 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Das Gefährdungsrisiko bei Geldautomatensprengungen ist für unbeteiligte
Dritte wie zum Beispiel Anwohner, Passanten oder Einsatzkräfte in jedem
Einzelfall nach wie vor hoch. Zu der Entwicklung des Gefährdungsrisikos liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
4. Welche Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie aus Sicht der
Bundesregierung auf physische Angriffe auf Geldautomaten?
Kam es zu regionalen Verlagerungen?
Aus der Trendentwicklung im Jahr 2020 (Steigerung) lässt sich aus Sicht der
Bundesregierung kein kausaler Zusammenhang zur Corona-Pandemie
erkennen. Für das Jahr 2021 können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zu
einer Trendentwicklung in Bezug auf physische Angriffe auf Geldautomaten
und somit diesbezüglich auch noch keine Aussagen zu möglichen
Auswirkungen der Corona-Pandemie getroffen werden.
5. In welcher Weise arbeiten die Sicherheitsbehörden des Bundes und der
Länder mit den niederländischen Behörden und/oder Europol zusammen,
um gegen die dominierenden Tätergruppen aus den Niederlanden
vorzugehen (vgl. Bundeskriminalamt (2020): Angriffe auf Geldautomaten –
Bundeslagebild 2019, S. 18)?
Bereits 2015 wurde eine intensive Zusammenarbeit von niederländischen und
deutschen Strafverfolgungsbehörden eingeleitet. Ausgehend von einer
trilateralen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Ländern
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit den Niederlanden wurde diese sukzessive auf
alle Länder ausgeweitet. Die enge Kooperation zur Verhinderung von Angriffen
auf Geldautomaten führte zum Beispiel zur Einleitung von gemeinsamen
Ermittlungsverfahren deutscher und niederländischer Strafverfolgungsbehörden
in Form von sogenannten Spiegelverfahren bzw. Joint Investigation Teams
(JIT).
Das BKA arbeitete von Anfang an eng mit den national und international
zuständigen Behörden und Kooperationspartnern und somit auch mit den
zuständigen niederländischen Behörden bzw. Europol zusammen, um Sachverhalte
zusammenzuführen, aufzuklären und gemeinsame Bekämpfungsstrategien zu
entwickeln.
6. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
ergriffen, um in Deutschland die Präventionsmaßnahmen gegen
Geldautomatensprengungen zu erhöhen, wie es in anderen europäischen Ländern der
Fall ist (vgl. ebd.)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
Medienberichte über einen Anstieg der physischen Angriffe auf Geldautomaten
in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr (Frankfurter Allgemeine
Zeitung, 20. Juni 2020, „Das Geldautomaten-Paradoxon“)?
Die Versicherungs- und Kreditwirtschaft hat gemeinsam mit der Polizei
präventive Handlungsempfehlungen erarbeitet und den Geldautomatenbetreibern zur
Verfügung gestellt. Auch darüber hinaus befassen sich die Polizeibehörden von
Bund und Ländern mit der Thematik, um dem Phänomen durch geeignete
Maßnahmen zu begegnen.
Die Grenze zu den Niederlanden war – anders als bei den meisten anderen
Nachbarländern – zu keinem Zeitpunkt geschlossen und Täter aus den
Niederlanden damit nicht an einer Einreise nach Deutschland gehindert. Da diese nach
Informationen des BKA für einen Großteil der Fälle in Deutschland
verantwortlich sind, blieb der Trend im Laufe des Jahres 2020 konstant bei erwartbar
höheren Fallzahlen gegenüber 2019. Grund für diesen ansteigenden Trend
könnten zudem erneut verschärfte Präventionsmaßnahmen sein, die Mitte
Dezember 2019 in den Niederlanden umgesetzt wurden.
7. Wie hat sich die technische Manipulation von Geldautomaten in den
Jahren von 2015 bis 2020 entwickelt, und wie verteilen sich die Fälle auf die
Bundesländer (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Entwicklungen der Fallzahlen in den Bereichen Skimming und logische
Angriffe (darunter fallen Jackpotting mit Malware/Jackpotting mit Blackbox/
Netzwerkattacken) auf Geldautomaten können den Bundeslagebildern Angriffe
auf Geldautomaten der Jahre 2015 bis 2019 entnommen werden.
Die Verteilung der Fallzahlen im Bereich Skimming auf die Bundesländer ist
ebenfalls dem Bundeslagebild des jeweiligen Jahres zu entnehmen. Da sich im
Bereich logische Angriffe auf Geldautomaten in den Jahren 2015 bis 2019 kein
regionaler Schwerpunkt der Fälle feststellen lässt, wurde auf eine Darstellung
im Bundeslagebild verzichtet. Aus diesem Grund wird die Länderverteilung für
das Jahr 2019 exemplarisch aufgeführt:
Land
Jackpotting mit
Malware
Jackpotting mit
Blackbox
BB 3
BE 18 3
BY 5
HB 1
HE 2
NI 11
NW 2 15
RP 1
SN 3
ST 1
TH 1 2
Anhand der vorläufigen Fallzahlen für das Jahr 2020 lässt sich für das
Phänomen Skimming ein weiterer rückläufiger Trend feststellen, während beim
Phänomen logische Angriffe auf Geldautomaten ein deutlicher Rückgang zu
verzeichnen ist.
8. Gibt es regionale Schwerpunkte bei der technischen Manipulation von
Geldautomaten?
Im Bereich Skimming gab es in den Jahren 2015 bis 2018 einen sehr deutlichen
Schwerpunkt in Berlin, der sich im Jahr 2019 etwas abschwächte. Die
vorläufigen Zahlen aus dem Jahr 2020 zeigen eine Schwerpunktverlagerung in die
Flächenländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, wobei in Nordrhein-
Westfalen die deutlich höchsten Fallzahlen festgestellt wurden.
Bei logischen Angriffen auf Geldautomaten lässt sich wie in der Antwort zu
Frage 7 dargestellt kein regionaler Schwerpunkt feststellen.
9. Gibt es regional dominierende Tätergruppen bei der technischen
Manipulation von Geldautomaten?
Die Täter im Bereich Skimming und logische Angriffe auf Geldautomaten sind
ausschließlich Täter aus dem Ausland, die nur zur Tatbegehung nach
Deutschland einreisen. Regional dominierende Tätergruppen wurden bislang nicht
festgestellt.
10. Welche Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie aus Sicht der
Bundesregierung auf die Fallzahlen von technischer Manipulation von
Geldautomaten?
Da die Corona-Pandemie mit dem Beginn des Jahres 2020 datiert ist, sind für
eine Beantwortung der Frage die Fallzahlen ab dem Jahr 2020 relevant. Diese
sind momentan nur vorläufig. Ob der für das Jahr 2020 bereits angeführte
rückläufige Trend der Fallzahlen eine Ursache in der Corona-Pandemie hat, kann
nicht gesichert festgestellt werden. Für das Jahr 2021 können zum jetzigen
Zeitpunkt keine Aussagen zu Fallzahlen und somit diesbezüglich auch keine
Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Corona-Pandemie getroffen
werden.
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen die technische
Manipulation von Geldautomaten?
Zur Bekämpfung der technischen Manipulation von Geldautomaten führt das
BKA operative Auswertungen durch und koordiniert länderübergreifende
Ermittlungen. Zudem unterstützt das BKA bei der forensischen Analyse von
Tatmitteln.
Darüber hinaus kooperiert das BKA mit anderen europäischen
Ermittlungsbehörden, Europol sowie mit den Zahlungskarteninstituten,
Geldautomatenherstellern und Werttransportunternehmen.
12. In welcher Weise arbeiten die Sicherheitsbehörden des Bundes und der
Länder mit den Behörden der Nachbarstaaten und/oder Europol
zusammen, um gegen die technische Manipulation von Geldautomaten
vorzugehen?
Hinsichtlich der Kooperation mit Nachbarstaaten und/oder Europol wird auf
die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. Wie viele Fälle von Geldschmuggel in welcher Höhe wurden jeweils in
den Jahren 2015 bis 2020 festgestellt an der
a) deutsch-niederländischen Grenze,
b) deutsch-belgischen Grenze,
c) deutsch-luxemburgischen Grenze,
d) deutsch-französischen Grenze,
e) deutsch-schweizerischen Grenze,
f) deutsch-österreichischen Grenze,
g) deutsch-tschechischen Grenze,
h) deutsch-polnischen Grenze und
i) deutsch-dänischen Grenze (bitte nach Jahr und Grenze
aufschlüsseln)?
Die Fragen 13 bis 13i werden gemeinsam beantwortet.
Der Transport von Barmitteln (dazu zählt auch Bargeld) über die Außengrenzen
der EU und auch im Verkehr über die EU-Binnengrenzen unterliegt
grundsätzlich keinen Beschränkungen. Es bestehen jedoch bestimmte Anmelde- bzw.
Anzeigepflichten gegenüber den für Barmittelkontrollen zuständigen Behörden:
Barmittelbeträge im Wert von 10 000 Euro oder mehr müssen bei der Einreise/
Ausreise in/aus der EU schriftlich angemeldet werden (Artikel 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 i. V. m. §§ 1 Absatz 4 und 12a Absatz 1 des
Zollverwaltungsgesetzes – ZollVG) – Anmeldepflicht im Drittlandverkehr.
Bei der Einreise/Ausreise aus/in einem/n Mitgliedstaat der EU müssen
Barmittelbeträge im Wert von 10 000 Euro oder mehr auf Verlangen den
Zollbediensteten mündlich angezeigt werden (§ 1 Absatz 4 i. V. m. § 12a Absatz 2 ZollVG)
– Anzeigepflicht im Innerunionsverkehr.
Besteht auf Grund der EU- und der nationalen Gesetzgebung die Möglichkeit
zur Durchführung einer Barmittelkontrolle durch die zuständigen (Zoll-)
Behörden, können sich im Rahmen der sich ggf. anschließenden weiteren
Prüfungen Anhaltspunkte auf Straftaten ergeben, die zur Einleitung von
strafrechtlichen Ermittlungen u. a. im Hinblick auf § 261 des Strafgesetzbuches
(Geldwäsche) führen.
Die Anzahl der Fälle der durch den Zollfahndungsdienst auf den o. g.
genannten Routen (Tatörtlichkeit „Schiene“ und „Straße“ zu angrenzenden EU-
Nachbarstaaten und der Schweiz) in diesem Zusammenhang eingeleiteten
Verwaltungsüberprüfungsverfahren (Clearing) bzw. Ermittlungsverfahren ergibt
aus nachstehender Tabelle:
2015 2016 2017 2018 2019 2020
ZFA Berlin-Brandenburg
(Polen)
2 0 1 3 2 10
ZFA Dresden
(Polen, Tschechien)
2 2 4 3 5 11
2015 2016 2017 2018 2019 2020
ZFA Essen
(Niederlande, Belgien)
24 37 50 27 47 64
ZFA Frankfurt
(Belgien, Luxemburg,
Frankreich)
1 1 1 1 2 6
ZFA Hamburg
(Dänemark)
2 4 3 4 5 2
ZFA Hannover Kein unmittelbarer Grenzbezug im Sinne der Anfrage
ZFA München
(Tschechien, Österreich)
4 0 3 5 8 17
ZFA Stuttgart
(Schweiz, Frankreich)
119 114 158 154 130 121
Eine statistische Differenzierung in Bezug auf die tatsächliche Grenzregion und
damit in Zusammenhang stehende Geldmengen erfolgt nicht.
Durch die Bundespolizei (BPOL) werden Daten zu unangezeigten
Bargeldsummen von mehr als 10 000 Euro, die im Rahmen der originären
Aufgabenwahrnehmung festgestellt wurden, statistisch erhoben. Die Feststellungen sind der
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Soweit diese Feststellungen zu
Clearingverfahren der zuständigen Zollfahndungsämter geführt haben, sind diese in
der oben stehenden Tabelle mit dargestellt.
Grenze zu 2015 2016 2017 2018 2019 2020
a) Niederlande Anzahl Fälle 4 4 3 7 4 18Summe in € 174.637 184.243 229.240 1.407.790 1.207.785 2.001.780
b) Belgien Anzahl FälleSumme in €
c) Luxemburg Anzahl FälleSumme in €
d) Frankreich Anzahl Fälle 1Summe in € 31.195
e) Schweiz Anzahl FälleSumme in €
f) Österreich Anzahl Fälle 1Summe in € 36.000
g)
Tschechische
Republik
Anzahl Fälle 1 1 2
Summe in € 23.850 25.000 103.000
h) Polen Anzahl Fälle 1Summe in € 28.000
i) Dänemark Anzahl FälleSumme in €
14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um gegen eine
Zunahme des Geldschmuggels vorzugehen?
Als Maßnahmen zur Aufdeckung des grenzüberschreitenden illegalen
Verbringens von Barmitteln werden durch die Zollverwaltung fortlaufende Kontrollen
durchgeführt. Darüber hinaus werden durch Risikoanalyse und das
Zusammenführen mit deliktsspezifischen Erkenntnissen aus dem Zollfahndungsdienst die
Kontrollmaßnahmen fortlaufend risikoorientiert angepasst und optimiert.
15. In welcher Weise arbeiten die Sicherheitsbehörden des Bundes und der
Länder mit den Behörden des jeweiligen anderen Staates und/oder
Europol zusammen, um gegen Geldschmuggel vorzugehen?
Die Zusammenarbeit der Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten erfolgt auf
Grundlage von EU-Regelungen zur Amts- und Rechtshilfe sowie auf
Grundlage bilateraler Abkommen.
Die Amts- bzw. Rechtshilfe kann im Wege eines Ersuchens um Auskunft,
Überwachung, Ermittlung oder Zustellung sowie spontan (d. h. ohne vorheriges
Ersuchen) erfolgen. Die bilaterale Zusammenarbeit ist beispielsweise auch
durch grenzüberschreitende Observation und Nacheile sowie durch
gemeinsame Ermittlungsteams möglich.
Die Regelungen mit der Schweiz ermöglichen eine vergleichbare
Zusammenarbeit.
Ferner ist die deutsche Zollverwaltung in Frankreich, Polen, der Tschechischen
Republik und in den Niederlanden (zuständig auch für Belgien) mit
Zollverbindungsbeamten vertreten. An den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg,
Dänemark, Polen und der Tschechischen Republik werden zudem gemeinsame
Zentren für die Polizei- und Zollzusammenarbeit unterhalten.
Die Zusammenarbeit mit Europol erfolgt im Rahmen des gesetzlichen Auftrags
aus der „Europol-Verordnung“ – auch unter Einbindung der dort im deutschen
Verbindungsbüro eingesetzten Experten der deutschen Zollverwaltung.
16. Welche Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie aus Sicht der
Bundesregierung auf den Geldschmuggel an den in Frage 13 genannten
Ländergrenzen?
Spezifisches statistisches Zahlenmaterial zur Auswirkung der Corona-
Pandemie auf die Verbringung von Bargeld/Barmitteln an den genannten
Ländergrenzen liegt nicht vor. Insgesamt lässt sich jedoch anmerken, dass trotz
Reisebeschränkungen ein Rückgang der festgestellten Fallzahlen im Straßen- und
Schienenverkehr nicht festzustellen ist.
17. Wie viele Fälle von Betäubungsmittelschmuggel in welcher
Größenordnung wurden in den Jahren 2015 bis 2020 jeweils festgestellt an der
a) deutsch-niederländischen Grenze,
b) deutsch-belgischen Grenze,
c) deutsch-luxemburgischen Grenze,
d) deutsch-französischen Grenze,
e) deutsch-schweizerischen Grenze,
f) deutsch-österreichischen Grenze,
g) deutsch-tschechischen Grenze,
h) deutsch-polnischen Grenze und
i) deutsch-dänischen Grenze?
Die Fragen 17 bis 17i werden gemeinsam beantwortet.
Die Anzahl der durch den Zoll in den Jahren 2015 bis 2020 festgestellten Fälle
ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Statistische Daten zu den jeweils
festgestellten Mengen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Grenze zu 2015 2016 2017 2018 2019 2020
a) Niederlande 2.176 2.368 2.660 2.659 3.077 3.999
b) Belgien 627 532 586 513 1.101 1.246
c) Luxemburg 244 228 238 259 669 669
d) Frankreich 102 151 171 123 201 281
e) Schweiz 3.188 3.313 3.364 3.226 3.123 2.237
f) Österreich 201 201 422 659 728 1.531
g) Tschechien 1.050 1.135 1.378 1.762 2.105 1.835
h) Polen 161 857 967 1.027 1.141 584
i) Dänemark 172 213 349 253 284 254
Die Anzahl der durch die BPOL in den Jahren 2015 bis 2020 insgesamt
festgestellten Fälle ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Statistische Daten zu den
jeweils festgestellten Mengen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Grenze zu 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Niederlande 4.552 5.094 5.194 4.814 4.180 4.171
Belgien 426 291 342 391 397 252
Luxemburg 19 27 47 35 51 52
Frankreich 668 472 453 579 261 337
Schweiz 269 258 240 245 151 97
Österreich 213 248 92 130 142 91
Tschechien 1.196 918 1.077 1.022 622 463
Polen 219 228 306 370 153 154
Dänemark 11 16 34 40 23 26
18. Welche Arten der Betäubungsmittel wurden in den in Frage 17
genannten Fällen beschlagnahmt (bitte nach Jahr und Grenze aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der
Fragestellung vor.
19. Welche Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie aus Sicht der
Bundesregierung auf den Betäubungsmittelschmuggel an den in Frage 17
genannten Ländergrenzen?
In Folge der Corona-Pandemie hat sich im Jahr 2020 die Verkehrsdichte
aufgrund von Reisebeschränkungen deutlich verringert. Die Durchführung der
anlassbezogenen und temporären Kontrollen an den in Frage 17 genannten
Ländergrenzen durch die BPOL führte zu einer Erhöhung der Kontrolldichte und
hat somit, gemessen an der verringerten Verkehrsdichte, zu einer Erhöhung des
Verfolgungsdrucks beigetragen.
Der Bundesregierung liegen jedoch keine Informationen vor, dass sich an der
hohen Verfügbarkeit von Drogen jeglicher Art in Deutschland seit dem Beginn
der Corona-Pandemie etwas verändert hat.
Die Schließung der meisten europäischen Grenzen und die erhebliche
Einschränkung des Flugverkehrs haben sich nur vorübergehend auf den
Rauschgiftschmuggel durch Kuriere per Pkw und Flugzeug ausgewirkt. Der
international organisierte Rauschgiftschmuggel blieb dort fortbestehen, wo die
Rauschgiftlieferketten den grenzüberschreitenden Lieferketten für legale Güter (bspw.
Lieferungen in Seecontainern, LKW-Frachtverkehr) entsprechen. In Zeiten mit
besonders strengen Reisebeschränkungen wegen der Corona-Pandemie und den
damit verbundenen Ausfällen der Passagierflüge wurden vermehrt
Sicherstellungen von Rauschgift im Luftfrachtbereich festgestellt.
20. In welcher Weise arbeiten die Sicherheitsbehörden des Bundes und der
Länder mit den Behörden des jeweiligen anderen Staates und/oder
Europol zusammen, um gegen die Tätergruppen hinter dem
Betäubungsmittelhandel vorzugehen?
Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder arbeiten umfangreich und
eng mit den Behörden der jeweiligen anderen Staaten sowohl bilateral als auch
unter Einbindung von internationalen Behörden wie z. B. Interpol und Europol
zusammen, um gegen die Tätergruppierungen aus dem Bereich der
Rauschgiftkriminalität vorzugehen. Dabei erfolgt die Zusammenarbeit der
Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage von EU-Regelungen zur Amts-
und Rechtshilfe sowie auf Grundlage bilateraler Abkommen. Die Amts- bzw.
Rechtshilfe kann im Wege eines Ersuchens um Auskunft, Überwachung,
Ermittlung oder Zustellung sowie spontan (d. h. ohne vorheriges Ersuchen)
erfolgen. Eine bilaterale Zusammenarbeit ist beispielsweise auch durch
grenzüberschreitende Observation und Nacheile sowie durch gemeinsame
Ermittlungsteams möglich. Die Regelungen mit der Schweiz ermöglichen eine
vergleichbare Zusammenarbeit. Ferner ist die deutsche Zollverwaltung in Frankreich,
Polen, der Tschechischen Republik und in den Niederlanden (zuständig auch für
Belgien) mit Zollverbindungsbeamten vertreten. Verbindungsbeamte des BKA
sind in den Niederlanden, Belgien, Österreich, Tschechien, Frankreich, Polen
und in Schweden (mit Nebenakkreditierung Dänemark), Verbindungsbeamte
der BPOL in Belgien (mit Nebenakkreditierung Niederlande und Luxemburg),
Frankreich, Österreich (mit Nebenakkreditierung Schweiz), Polen, Schweden
(mit Nebenakkreditierung Dänemark) und Tschechien eingesetzt. An den
Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Polen und der Tschechischen
Republik werden zudem gemeinsame Zentren für die Polizei- und
Zollzusammenarbeit unterhalten.
Das BKA sowie das Zollkriminalamt (ZKA) sind bei der Bekämpfung der
internationalen Rauschgiftkriminalität auch in die EMPACT-Zusammenarbeit
(European Multidisciplinary Platform against Criminal Threats) im Rahmen
des EU-Policy Cycle eingebunden. Über diese Kooperationsform werden auf
internationaler Ebene mit den jeweils teilnehmenden Staaten gemeinsame
Projekte und Maßnahmen umgesetzt.
Die Zusammenarbeit mit Belgien und den Niederlanden wird darüber hinaus
durch das Büro für Euregionale Zusammenarbeit (BES) mit Sitz in Maastricht
gestärkt. In diesem Zentrum arbeiten Strafverfolger aus den beteiligten Staaten
an einem Ort unmittelbar bei Fällen grenzüberschreitender Kriminalität
zusammen. Eurojust erleichtert die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender
Kriminalität zwischen Mitgliedstaaten der EU. Deutschland und Frankreich haben
Verbindungsbeamte in den Justizministerien ausgetauscht.
21. Wie hat sich der Postversand von Betäubungsmitteln in den Jahren 2015
bis 2020 entwickelt?
Die zunehmende Bedeutung und Nutzung des E-Commerce hat zur Folge, dass
neben den bekannten Schmuggelmethoden im Straßen- und Luftverkehr auch
der Postversand regelmäßig zum Schmuggel von Betäubungsmitteln genutzt
wird. Die Anzahl der durch den Zollfahndungsdienst geführten
Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt. Zu
dabei sichergestellten Mengen liegen der Bundesregierung keine belastbaren
Daten vor. Ein erheblicher Anstieg an Aufgriffen und damit einhergehend
Ermittlungsverfahren war nach der im Jahr 2017 erfolgten Änderung des § 5 ZollVG
zu verzeichnen. Mit dieser Änderung wurde die rechtliche Möglichkeit
geschaffen, auch den innergemeinschaftlichen Post-/Paketverkehr durch die
Zollverwaltung risikoorientiert zu überwachen und zu kontrollieren.
22. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um gegen einen
illegalen Postversand von Betäubungsmitteln vorzugehen?
Im Bereich der Gesetzgebung wurde der Entwicklung des zunehmenden
Postversands von illegalen Waren, wie z. B. Waffen oder Betäubungsmitteln, bereits
entscheidend durch die Änderung des ZollVG im Jahr 2017 Rechnung
getragen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindet sich der Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur
Änderung weiterer Vorschriften. Dieser sieht eine Erweiterung der Befugnis zur
Postbeschlagnahme um ein Auskunftsverlangen gegenüber Postdienstleistern
vor. Zudem begrüßt die Bundesregierung das am 18. März 2021 in Kraft
getretene Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit
inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur
Änderung weiterer Vorschriften. Dieses sieht die Einführung einer Verpflichtung der
Postdienstleister zur Vorlage von Postsendungen bei den
Strafverfolgungsbehörden vor, bei welchen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür
bestehen, dass mit ihnen Straftaten u. a. nach dem Betäubungsmittelgesetz oder dem
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz begangen werden.
Die Zollverwaltung führt entsprechend der Befugnisse nach dem ZollVG im
grenzüberschreitenden Postverkehr risikoorientierte Kontrollen durch und führt
damit im Zusammenhang stehende strafrechtliche Ermittlungen. Ebenso richtet
das BKA starkes Augenmerk auf die wirksame Bekämpfung des illegalen
Postversands von Betäubungsmitteln. So beteiligt es sich auch im Rahmen der
EMPACT-Zusammenarbeit gemeinsam mit dem Zoll kontinuierlich an
europäischen Maßnahmen.
23. In welcher Weise arbeiten die Sicherheitsbehörden des Bundes und der
Länder mit den Behörden der Nachbarstaaten und/oder Europol sowie
den Versanddienstleistern zusammen, um gegen einen illegalen
Postversand von Betäubungsmitteln vorzugehen?
Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Behörden der Nachbarstaaten und/
oder Europol wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Die Zollverwaltung
steht darüber hinaus im Austausch mit den Versanddienstleistern, um das
dortige Personal hinsichtlich des Schmuggels über den Postverkehr zu
sensibilisieren.
24. Wie viele Fälle von Waffenschmuggel in welcher Anzahl (aufgefundene
Waffen) wurden in den Jahren 2015 bis 2020 jeweils festgestellt an der
a) deutsch-niederländischen Grenze,
b) deutsch-belgischen Grenze,
c) deutsch-luxemburgischen Grenze,
d) deutsch-französischen Grenze,
e) deutsch-schweizerischen Grenze,
f) deutsch-österreichischen Grenze,
g) deutsch-tschechischen Grenze,
h) deutsch-polnischen Grenze und
i) deutsch-dänischen Grenze?
25. Welche Arten von Waffen wurden in den in Frage 24 genannten Fällen
beschlagnahmt (bitte nach Jahr und Grenze aufschlüsseln)?
Die Fragen 24 bis 24i und 25 werden aufgrund ihres sachlichen
Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Auswertung der Anzahl der Beanstandungen im Bereich Waffen von 2015
bis 2020 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Grenze zu 2015 2016 2017 2018 2019 2020
a) Niederlande 96 151 175 191 175 154
b) Belgien 38 18 43 23 27 31
c) Luxemburg 13 10 16 11 19 13
d) Frankreich 20 34 21 25 20 18
e) Schweiz 388 582 614 455 342 300
f) Österreich 125 113 134 174 139 128
g) Tschechien 577 695 734 732 581 458
h) Polen 845 1.071 1.097 1.217 1.117 675
i) Dänemark 60 85 100 73 56 48
Die Auflistung umfasst Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes
(WaffG). Hierbei handelt es sich um Schusswaffen, die wesentlichen Teile von
ihnen, den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände, Munition, Hieb- und
Stoßwaffen, Reizstoffe sowie die gesetzlich definierten verbotenen
Gegenstände.
26. Welche Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie aus Sicht der
Bundesregierung auf den Waffenschmuggel an den in Frage 24 genannten
Ländergrenzen?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
27. In welcher Weise arbeiten die Sicherheitsbehörden des Bundes und der
Länder mit den Behörden des jeweiligen anderen Staates und/oder
Europol zusammen, um gegen die Tätergruppen hinter dem Waffenhandel
vorzugehen?
Das BKA arbeitet eng mit nationalen und internationalen Behörden und
Kooperationspartnern zusammen, um Sachverhalte aufzuklären und gemeinsame
Bekämpfungsstrategien zu entwickeln. Eine relevante Kooperationsform stellt
hier die European Multidisciplinary Platform against Criminal Threats (EM-
PACT) dar.
Die BPOL wirkt an der Überwachung von spezialgesetzlichen
Verbringungsverboten gemäß § 33 Absatz 3 WaffG mit.
Die Zusammenarbeit der Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten erfolgt auf
Grundlage von EU-Regelungen zur Amts- und Rechtshilfe sowie auf
Grundlage bilateraler Abkommen. Die Amts- bzw. Rechtshilfe kann im Wege eines
Ersuchens um Auskunft, Überwachung, Ermittlung oder Zustellung sowie
spontan (d. h. ohne vorheriges Ersuchen) erfolgen. Die bilaterale Zusammenarbeit
ist beispielsweise auch durch grenzüberschreitende Observation und Nacheile
sowie durch gemeinsame Ermittlungsteams möglich.
Die Regelungen mit der Schweiz ermöglichen eine vergleichbare
Zusammenarbeit.
Ferner ist die deutsche Zollverwaltung in Frankreich, Polen, der Tschechischen
Republik und in den Niederlanden (zuständig auch für Belgien) mit
Zollverbindungsbeamten vertreten. An den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg,
Dänemark, Polen und der Tschechischen Republik werden zudem gemeinsame
Zentren für die Polizei- und Zollzusammenarbeit unterhalten.
Die Zusammenarbeit mit Europol erfolgt im Rahmen des gesetzlichen Auftrags
aus der „Europol-Verordnung“ – auch unter Einbindung der dort im deutschen
Verbindungsbüro eingesetzten Experten der deutschen Zollverwaltung.
Auch das ZKA nimmt an unterschiedlichen internationalen Initiativen im
Bereich der Bekämpfung der Waffenkriminalität teil (z. B. Europol, UNODC). So
beteiligt sich das ZKA u. a. im Rahmen von „EMPACT“ aktiv an der Priorität
„Firearms“.
28. Wie hat sich der Postversand von Waffen in den Jahren 2015 bis 2020
entwickelt?
Der Versand von Waffen auf dem Postweg ist ein legitimes Mittel, um Waffen
vom Hersteller/Händler zu den jeweiligen Empfängern zu transportieren. Es
gibt verschiedene Dienstleister, die unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen
diese Art des Transportes durchführen.
Die zunehmende Bedeutung und Nutzung des E-Commerce zum Kauf oder zur
Beschaffung von legalen und auch illegalen Waren aller Art hat zur Folge, dass
neben den bekannten Schmuggelmethoden im Straßen- und Luftverkehr auch
der Postversand regelmäßig zum Schmuggel von Waffen genutzt wird.
Dementsprechend kommt es regelmäßig zu Sicherstellungen im Rahmen von
Postkontrollen, die sowohl Luftdruck-, Gas-, CO2-, Softair-Waffen, verbotenen
Waffen (z. B. Butterfly-Messer, Elektroschocker), Waffenteile und –zubehör
sowie in geringerer Anzahl auch scharfe Schusswaffen betreffen. Eine genaue
statistische Auswertung dazu liegt der Bundesregierung nicht vor.
29. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um gegen einen
illegalen Postversand von Waffen vorzugehen?
Der Entwicklung des zunehmenden Versands von illegalen Waren wie z. B.
Waffen im Postversand wurde bereits durch die Änderung des ZollVG im Jahr
2017 Rechnung getragen, indem mittlerweile die rechtliche Möglichkeit
besteht, auch den innergemeinschaftlichen Post-/Paketverkehr risikoorientiert zu
überwachen und zu kontrollieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22
verwiesen.
30. In welcher Weise arbeiten die Sicherheitsbehörden des Bundes und der
Länder mit den Behörden der Nachbarstaaten und/oder Europol sowie
den Versanddienstleistern zusammen, um gegen einen illegalen
Postversand von Waffen vorzugehen?
Die Zusammenarbeit mit den Behörden der Nachbarstaaten und/oder Europol
bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Waffenkriminalität durch die
Zollverwaltung erfolgt unabhängig vom Verkehrsweg bzw. Phänomenbereich.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 23 und 27 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]