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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Unterrichtung der Verbraucher über den aktuellen Fleischskandal durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (G-SIG: 16011093)

Details und Zeitpunkte der Information des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Fleischskandal in Bayern, aktive Informationseinholung, Maßnahmen des BMELV, Informationsverfahren an die EU, Bund-Länder Informationsverfahren bei Lebensmittelskandalen, Überprüfung von EU-zugelassenen Kühlhäusern betr. Gammelfleisch <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

12.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/271921. 09. 2006

Unterrichtung der Verbraucher über den aktuellen Fleischskandal durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Marina Schuster, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Auf Ausschussdrucksache 16(10)212 erklärt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 5. September 2006, erstmals am 31. August 2006 auf telefonische Anfrage bei der zuständigen obersten Landesbehörde in Bayern Informationen zum aktuellen Fleischskandal erhalten zu haben. Ebenfalls am 5. September 2006 zitiert die Nachrichtenagentur dpa den verantwortlichen Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dass bereits am 25. August 2006 erste Informationen über öffentliche Medien im Bundesministerium zum bayerischen Fleischskandal vorgelegen hätten. In einer weiteren dpa-Meldung vom 10. September 2006 bestätigt das Bundesministerium, bereits am 25. August 2006 aus den Medien über Umetikettierungen in Bayern gehört zu haben. Weiter heißt es in der dpa-Meldung vom 10. September 2006: „Als sich die Berichte in den folgenden Tagen weiter häuften, habe sich das Bundesministerium aus Bayern Auskunft einholen wollen. Damals habe es geheißen, es handele sich um eine rein bayerische Angelegenheit. Als am 31. August 2006 auch andere Länder von dem Skandal betroffen schienen, habe man wiederholt nachgehakt. Am 1. September 2006 seien erste belastbare Informationen eingegangen, die zu ergänzenden Meldungen für das europäische Schnellwarnsystem führten.“

Im Magazin „stern“ (Nr. 37 vom 7. September 2006) wiederum erklärt der Abteilungsleiter für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Da ruft dann Brüssel bei uns an und fragt: Was ist da los? Und wir sagen: Wir wissen nichts. Dann rufen wir im bayerischen Ministerium an, und die sagen: Wir wissen auch nichts, aber die Kreisbehörde München weiß was.“

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sechs Tage verstreichen lassen, bis es die Öffentlichkeit erstmals über einen möglichen Fleischskandal in Bayern und die damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen informiert hat. Daher muss die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob durch eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit durch das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Eindämmung des Fleischskandals und eine Verringerung der möglichen Verbrauchergefährdung möglich und notwendig gewesen wären, da die bayerische Landesregierung ihren Informationspflichten offensichtlich nicht nachgekommen ist. Schließlich muss der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darlegen, ob er seinen Pflichten insbesondere hinsichtlich der Aufsicht der Lebensmittelkontrolle in den Ländern ausreichend nachgekommen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wann hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und in welcher Form erstmals von dem aktuellen Fleischskandal in Bayern erfahren?

2

Wann hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstmals von dem aktuellen Fleischskandal erfahren? Wann hat das BVL diese Informationen an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weitergeleitet?

3

Wurde die Leitungsebene des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – falls ja, wer in der Leitungsebene – über die Vorgänge in Bayern informiert? Falls ja, wann wurde die Leitungsebene erstmalig über einen möglichen Fleischskandal in Bayern informiert?

4

Welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt daraufhin ergriffen?

5

Wann und in welcher Form wurde der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstmalig mit den Problemen in Bayern konfrontiert?

6

Welche Maßnahmen hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veranlasst, nachdem er erstmalig über einen möglichen Fleischskandal in Bayern informiert worden ist?

7

In welcher Form wurden die Informationen über einen möglichen Fleischskandal in Bayern durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nachgefragt?

8

Wann wurden die Leitungsebene des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der zuständige Bundesminister erstmalig darüber informiert, dass die bayerischen Behörden die notwendigen Informationen nicht an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weitergegeben haben?

9

Ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Auffassung, dass es für das zuständige Bundesministerium akzeptabel ist, nicht oder nicht rechtzeitig von Landesbehörden über einen möglichen Fleischskandal informiert zu werden? Falls nein, weshalb hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nicht vor dem 31. August 2006 die Informationsblockade durch die bayerische Landesregierung öffentlich angeprangert, um die notwendigen Informationen zu erhalten, die zur Eindämmung bzw. Verhinderung einer Verbrauchergefährdung notwendig gewesen wären?

10

Hat die Bundesregierung die EU-Kommission über die Entwicklungen in Bayern bereits am 25. August 2006 bzw. vor dem 31. August 2006 informiert? Falls nein, warum nicht?

11

Wäre es nicht sinnvoll und im Interesse des Verbraucherschutzes gewesen, die EU-Kommission frühzeitig zumindest über die Informationsverweigerung des Landes Bayern zu unterrichten, um so den Verantwortlichen in Brüssel die Gelegenheit zu geben, gemeinsam mit der Bundesregierung die ausstehenden Informationen aus Bayern anzumahnen?

12

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Unterrichtung der Öffentlichkeit durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 31. August 2006 das Risiko für die Verbraucher in Deutschland und Europa zugenommen hat, da mehr Fleisch, das nicht für den Verzehr geeignet ist, in den Handel gelangt ist? Falls nein, weshalb nicht?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass durch die Information der Öffentlichkeit am 31. August 2006 durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz möglicherweise Fleischpartien aus Bayern in den Handel und zu den Verbrauchern gelangt sind, die durch eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durch das Bundesministerium hätten sichergestellt werden können, so dass so ein Verzehr dieser genussuntauglichen Waren zumindest eingeschränkt worden wäre?

14

Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, um wie in dem vorliegenden Fleischskandal die Verbraucher möglichst weitreichend vor Gesundheitsgefährdungen zu schützen?

15

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der zuständige Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Verbraucher möglichst frühzeitig über Gesundheitsgefahren informieren sollte? Falls ja, ist die Bundesregierung der Meinung, dass dies in ausreichendem Maße im aktuellen Fleischskandal geschehen ist?

16

Wie ist vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Stand der Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms als Konsequenz aus dem Fleischskandal“ vom 29. Mai 2006 (Bundestagsdrucksache 16/1615) auf Frage 3, dort Nr. 1, sowie der bis zum 28. August 2006 auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgeführten Darstellung zur Umsetzung des 10-Punkte-Programms, aus denen jeweils hervorging, dass der Informationsfluss zwischen den Ländern und dem Bund verbessert worden sei, zu verstehen, dass die Informationen aus Bayern erst mit solcher Verzögerung beim Bundesministerium eingegangen sind?

17

Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass das bereitgestellte Informationssystem von den Ländern auch genutzt wurde?

18

Hatte die Bundesregierung bereits vor dem aktuellen Fleischskandal Anhaltspunkte dafür, dass das Informationssystem nicht oder nicht ausreichend genutzt wird? Falls ja, was hat sie diesbezüglich unternommen, und warum hat sie diese Bedenken nicht in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Stand der Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms als Konsequenz aus dem Fleischskandal“ vom 29. Mai 2006 (Bundestagsdrucksache 16/1615) ausgeführt?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Verbraucherministers aus Mecklenburg-Vorpommern in der Pressekonferenz im Anschluss an die Verbraucherministerkonferenz am 7. September 2006, wonach das Informationssystem nur schleppend genutzt würde?

20

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass das Gammelfleisch in Bayern in einem EU-zugelassenen Kühlhaus gefunden wurde, nachdem die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Stand der Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms als Konsequenz aus dem Fleischskandal“ vom 29. Mai 2006 (Bundestagsdrucksache 16/1615) auf Frage 3, dort Nr. 2, sowie in der bis zum 28. August 2006 auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgeführten Darstellung zur Umsetzung des 10-Punkte-Programms erklärt hatte, die Überprüfung der EU-zugelassenen Kühlhäuser sei flächendeckend abgeschlossen?

21

Hatte die Bundesregierung bereits vor dem aktuellen Fleischskandal Anhaltspunkte dafür, dass die Kühlhausüberprüfung tatsächlich nicht oder jedenfalls nicht in ausreichendem Maße stattgefunden hat, so dass beispielsweise in München vier Jahre altes Fleisch nicht entdeckt wurde? Falls ja, was hat sie diesbezüglich unternommen, und warum hat sie diese Bedenken nicht in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Stand der Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms als Konsequenz aus dem Fleischskandal“ vom 29. Mai 2006 (Bundestagsdrucksache 16/1615) ausgeführt?

22

Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte, dass auch in anderen Ländern als Bayern die Kühlhausüberprüfung nachgebessert oder nachgeholt werden muss? Falls ja, was hat bzw. wird sie diesbezüglich unternehmen?

Berlin, den 21. September 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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