[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wetzel, Claudia Müller,
Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27238 –
Corona-Hilfen im Freistaat Sachsen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind zahlreiche Hilfs- und
Förderprogramme für Unternehmen und andere betroffene Gruppen von der Bundesregierung
aufgelegt worden, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern.
Viele Unternehmen und Verbände berichten, dass die Bearbeitung und
Auszahlung der Corona-Hilfen sich verzögert (
https://www.freiepresse.de/nachric
hten/wirtschaft/wirtschaft-regional/firmen-warten-noch-immer-auf-coronahilf
en-von-november-artikel11292135). Für das weitere Vertrauen in die
Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung ist es essenziell, dass angekündigte Hilfs- und
Förderprogramme schnell und zuverlässig funktionieren und ausreichende
Hilfen bereitstellen.
1. Wie viele Unternehmen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Freistaat Sachsen zum 1. Februar 2021 (bitte nach Branche
aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Unternehmen in den einzelnen Branchenabschnitten entnehmen
Sie bitte der folgenden Tabelle (Quelle: Sächsisches Unternehmensregister;
Stand vom 20. September 2020). Der Abschnitt A der Klassifikation der
Wirtschaftszweige – Land- und Forstwirtschaft – ist nicht Bestandteil des
Statistischen Unternehmensregisters.
Die Anzahl der Landwirtschaftlichen Betriebe wird durch
Landwirtschaftszählungen (alle zehn Jahre) oder der Agrarstrukturerhebungen (alle vier Jahre)
ermittelt. In Sachsen wurden im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2020 6 500
Betriebe festgestellt, sodass sich die Gesamtzahl der Unternehmen in Sachsen
auf 171 163 erhöht.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27755
19. Wahlperiode 22.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
19. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Branchenabschnitt Anzahl
Unternehmen
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
(05.00.0 - 09.90.0)
89
C Verarbeitendes Gewerbe (10.00.0 - 33.20.0) 12.636
D Energieversorgung (35.00.0 - 35.30.0) 1.720
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung
und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (36.00.0 -
39.00.0)
602
F Baugewerbe (41.00.0 - 43.99.9) 26.078
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (45.00.0 - 47.99.9)
27.045
H Verkehr und Lagerei (49.00.0 - 53.20.0) 4.981
I Gastgewerbe (55.00.0 - 56.30.9) 10.022
J Information und Kommunikation (58.00.0 - 63.99.0) 4.594
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen (64.00.0 - 66.30.0)
3.602
L Grundstücks- und Wohnungswesen (68.00.0 - 68.32.2) 7.004
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen (69.00.0 - 75.00.9)
20.934
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (77.00.0 - 82.99.9)
11.936
P Erziehung und Unterricht (85.00.0 - 85.60.0) 2.671
Q Gesundheits- und Sozialwesen (86.00.0 - 88.99.0) 13.584
R Kunst, Unterhaltung und Erholung (90.00.0 - 93.29.0) 5.008
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (94.00.0 -
96.09.0)
12.157
Gesamtergebnis 164.663
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, 2021
2. Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes wurden im Freistaat
Sachsen gestellt (bitte nach Branche aufschlüsseln)?
3. In welcher Höhe haben Unternehmen bzw. Selbstständige im Freistaat
Sachsen Soforthilfen des Bundes beantragt, und in welcher Höhe sind
dieser bisher ausgezahlt worden (bitte nach Branche aufschlüsseln)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam
beantwortet.
Die Daten zu den Branchenabschnitten entnehmen Sie bitte der folgenden
Tabelle.
Soforthilfe – Sachsen
mit Stand vom 31. Oktober 2020 *
Anzahl Anträge
bewilligt
Volumen
bewilligt
Volumen
ausgezahlt
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 811 6.572.182 € 6.531.327 €
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und
Erden 25 212.800 € 212.800 €
C Verarbeitendes Gewerbe 4.939 41.961.451 € 41.730.496 €
D Energieversorgung 118 962.609 € 953.609 €
E Wasserversorgung; Abwasser- und
Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 135 1.230.996 € 1.210.896 €
F Baugewerbe 9.404 77.158.774 € 76.508.032 €
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen 14.431 115.830.209 € 114.794.856 €
H Verkehr und Lagerei 2.348 20.606.718 € 20.514.404 €
I Gastgewerbe 9.433 81.307.673 € 80.846.645 €
J Information und Kommunikation 2.154 16.188.167 € 16.088.596 €
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen 3.074 21.972.809 € 21.738.730 €
L Grundstücks- und Wohnungswesen 1.795 14.082.411 € 13.734.574 €
M Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 7.903 57.130.527 € 56.561.953 €
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen 6.629 50.862.354 € 50.491.462 €
P Erziehung und Unterricht 2.558 16.628.397 € 16.475.430 €
Q Gesundheits- und Sozialwesen 5.131 37.611.656 € 36.669.047 €
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 4.903 30.928.098 € 30.759.378 €
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 8.442 56.577.188 € 56.087.229 €
Sonstige 28 150.982 € 143.982 €
Gesamtergebnis 84.261 647.975.999 € 642.053.445 €
* Das Programm endete zum 31. Mai 2020, die letztmalige Branchenauswertung erfolgte mit Stand
vom 31. Oktober 2020; Antragszahlen und Antragsvolumen wurden in der Branchenauswertung zu
Corona-Soforthilfe nicht berücksichtigt.
4. Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes aus Sachsen wurden
bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele sind aktuell noch in
Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten sowie prozentualen
Zahlen aufschlüsseln)?
Die zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes wurden von Anfang April bis zum 31. Mai 2020
(Antragsende) beantragt. Die Angaben zu den Corona-Soforthilfen in Sachsen
aufgeschlüsselt in absoluten und prozentualen Zahlen sind der folgenden
Übersicht zu entnehmen.
Soforthilfe – Sachsen
mit Stand vom
31. Dezember 2020
Anträge absolut Anträge prozentual
Bewilligungen 84.263 94,5
Ablehnungen 4.908 5,5
noch in Bearbeitung 1 0,001
Anträge gesamt 89.172 100
5. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Soforthilfe und Auszahlung?
Für die Soforthilfe hat der Bund die Mittel bereitgestellt, die Bewilligung,
Auszahlung und Rückforderung liegt gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen in
eigenverantwortlicher Zuständigkeit bei den Ländern. Auswertungen zur
durchschnittlichen Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes wurden
bisher im Freistaat Sachsen gestellt (bitte nach Branche aufschlüsseln)?
7. In welcher Höhe haben Unternehmen bzw. Selbstständige im Freistaat
Sachsen Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes beantragt, und in
welcher Höhe sind dieser bisher ausgezahlt worden (bitte nach Branche
aufschlüsseln)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6 und 7 gemeinsam
beantwortet.
Die Daten zu den Branchenabschnitten sind der folgenden Tabelle zu
entnehmen.
Überbrückungshilfe I – Sachsen
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (01.00.0 -
03.22.0)
9 82.880,18 € 82.880,18 €
C Verarbeitendes Gewerbe (10.00.0 - 33.20.0) 202 3.475.264,40 € 2.993.029,71 €
D Energieversorgung (35.00.0 - 35.30.0) 1 85.473,05 € 85.473,05 €
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung
und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
(36.00.0 - 39.00.0)
4 118.523,08 € 46.165,37 €
F Baugewerbe (41.00.0 - 43.99.9) 144 1.246.297,11 € 1.217.599,09 €
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (45.00.0 - 47.99.9)
270 1.683.966,27 € 1.585.708,61 €
H Verkehr und Lagerei (49.00.0 - 53.20.0) 104 1.230.463,40 € 1.102.653,55 €
I Gastgewerbe (55.00.0 - 56.30.9) 838 10.297.082,42 € 9.430.054,53 €
J Information und Kommunikation (58.00.0 - 63.99.0) 111 999.220,71 € 956.946,01 €
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen (64.00.0 - 66.30.0)
14 26.813,90 € 24.571,65 €
L Grundstücks- und Wohnungswesen (68.00.0 -
68.32.2)
34 259.948,44 € 247.105,12 €
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen (69.00.0 - 75.00.9)
289 1.771.269,67 € 1.666.624,32 €
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (77.00.0 - 82.99.9)
870 21.873.851,87 € 20.283.935,40 €
Q Gesundheits- und Sozialwesen (86.00.0 - 88.99.0) 48 166.198,06 € 155.639,11 €
R Kunst, Unterhaltung und Erholung (90.00.0 -
93.29.0)
404 3.641.806,85 € 3.287.901,37 €
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (94.00.0
- 96.09.0)
179 794.067,90 € 711.215,00 €
Sonstige/ohne 86 1.281.953,17 € 1.073.962,46 €
Gesamtergebnis 3.607 49.035.080,48 € 44.951.464,53 €
8. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes aus
Sachsen wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele
sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten
sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Antragszahlen, die Anzahl der positiv und negativ beschiedenen Anträge
sowie alle weiteren Bearbeitungsstatus für die Überbrückungshilfe I in Sachsen
(absolut und prozentual) sind der folgenden Tabelle (mit Auswertung zum
10. März 2021) zu entnehmen.
Überbrückungshilfe I – Sachsen mit
Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
positiv beschieden 3.269 89,51
negativ beschieden 40 1,10
offen/noch in Bearbeitung 0 0,00
zurückgezogen 235 6,43
Änderung beantragt 108 2,96
Anträge gesamt 3.652 100,00
9. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe I und Auszahlung?
Zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe I bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich
durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Zu der durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
10. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes wurden
bisher im Freistaat Sachsen gestellt (bitte nach Branche aufschlüsseln)?
11. In welcher Höhe haben Unternehmen bzw. Selbstständige im Freistaat
Sachsen Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes beantragt, und in
welcher Höhe sind dieser bisher ausgezahlt worden (bitte nach Branche
aufschlüsseln)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10 und 11 gemeinsam
beantwortet.
Die Daten zu den Branchenabschnitten sind der folgenden Tabelle zu
entnehmen.
Überbrückungshilfe II – Sachsen
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (01.00.0 -
03.22.0) 6 187.532,70 € 187.532,70 €
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
(05.00.0 - 09.90.0) 5 591.412,91 € 191.412,91 €
C Verarbeitendes Gewerbe (10.00.0 - 33.20.0) 308 7.045.991,02 € 6.508.291,61 €
D Energieversorgung (35.00.0 - 35.30.0) 1 62.348,91 € 62.348,91 €
E Wasserversorgung; Abwasser- und
Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
(36.00.0 - 39.00.0)
4 199.905,79 € 199.152,49 €
Überbrückungshilfe II – Sachsen
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
F Baugewerbe (41.00.0 - 43.99.9) 221 2.190.698,52 € 2.015.149,16 €
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (45.00.0 - 47.99.9) 540 4.918.649,87 € 4.692.570,85 €
H Verkehr und Lagerei (49.00.0 - 53.20.0) 193 2.224.328,44 € 2.054.092,83 €
I Gastgewerbe (55.00.0 - 56.30.9) 849 13.612.698,18 € 12.173.414,09 €
J Information und Kommunikation (58.00.0 -
63.99.0) 103 1.225.337,16 € 1.134.525,40 €
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen (64.00.0 - 66.30.0) 20 83.805,18 € 83.805,18 €
L Grundstücks- und Wohnungswesen (68.00.0 -
68.32.2) 40 273.354,54 € 192.402,45 €
M Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (69.00.0 -
75.00.9)
360 3.125.198,45 € 2.808.475,01 €
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (77.00.0 - 82.99.9) 692 19.546.815,18 € 18.253.173,80 €
P Erziehung und Unterricht (85.00.0 - 85.60.0) 89 867.094,36 € 857.284,97 €
Q Gesundheits- und Sozialwesen (86.00.0 - 88.99.0) 81 317.333,72 € 265.011,49 €
R Kunst, Unterhaltung und Erholung (90.00.0 -
93.29.0) 371 4.569.415,00 € 4.262.406,00 €
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
(94.00.0 - 96.09.0) 290 2.049.740,81 € 1.755.862,34 €
Sonstige/ohne 1 286,20 € 0,00 €
Gesamtergebnis 4.174 63.091.946,97 € 57.696.912,20 €
12. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes aus
Sachsen wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele
sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten
sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Antragszahlen, die Anzahl der positiv und negativ beschiedenen Anträge
sowie alle weiteren Bearbeitungsstatus für die Überbrückungshilfe II in
Sachsen (absolut und prozentual) sind der folgenden Tabelle (mit Auswertung zum
10. März 2021) zu entnehmen.
Überbrückungshilfe II –
Sachsen mit Stand vom 10. März
2021
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
positiv beschieden 3.928 94,11
negativ beschieden 20 0,48
noch in Bearbeitung 131 3,14
zurückgezogen 95 2,28
Anträge gesamt 4.174 100,00
13. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe II und Auszahlung?
Zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe II bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich
durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Zu der durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
14. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes
wurden bisher im Freistaat Sachsen gestellt (bitte nach Branche
aufschlüsseln)
15. In welcher Höhe haben Unternehmen bzw. Selbstständige im Freistaat
Sachsen Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes beantragt, und in
welcher Höhe sind dieser bisher ausgezahlt worden (bitte nach Branche
aufschlüsseln)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 14 und 15 gemeinsam
beantwortet.
Die Bearbeitung der Überbrückungshilfe III durch die Bewilligungsstellen mit
regulären Auszahlungen ist seit dem 12. März 2021 möglich. Daher befinden
sich zum Stichtag 10. März 2021 noch keine Anträge im regulären
Auszahlungsverfahren. Der nachfolgenden Übersicht ist zu entnehmen, in welcher
Höhe zum Stichtag 10. März 2021 bereits Abschlagszahlungen für die bisher
gestellten Anträge geleistet wurden.
Überbrückungshilfe III:
Überbrückungshilfe III – Sachsen
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
(Abschlagszahlungen)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (01.00.0 -
03.22.0) 2 74.838,99 € 4.941,89 €
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
(05.00.0 - 09.90.0) 2 1.243.712,22 € 102.705,33 €
C Verarbeitendes Gewerbe (10.00.0 - 33.20.0) 59 5.081.452,31 € 1.578.157,79 €
E Wasserversorgung; Abwasser- und
Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
(36.00.0 - 39.00.0)
1 250.103,02 € 125.051,51 €
F Baugewerbe (41.00.0 - 43.99.9) 23 930.398,87 € 171.862,58 €
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (45.00.0 - 47.99.9) 528 36.818.235,03 € 6.089.411,26 €
H Verkehr und Lagerei (49.00.0 - 53.20.0) 35 2.043.087,59 € 374.296,36 €
I Gastgewerbe (55.00.0 - 56.30.9) 524 35.168.536,72 € 7.837.540,27 €
J Information und Kommunikation (58.00.0 -
63.99.0) 14 365.399,26 € 135.567,92 €
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen (64.00.0 - 66.30.0) 3 37.216,03 € 0,00 €
L Grundstücks- und Wohnungswesen (68.00.0 -
68.32.2) 11 300.112,48 € 59.382,61 €
M Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (69.00.0 -
75.00.9)
41 1.545.993,91 € 315.558,19 €
Überbrückungshilfe III – Sachsen
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
(Abschlagszahlungen)
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (77.00.0 - 82.99.9) 61 3.926.631,56 € 1.458.100,48 €
P Erziehung und Unterricht (85.00.0 - 85.60.0) 108 2.406.515,76 € 615.807,73 €
Q Gesundheits- und Sozialwesen (86.00.0 - 88.99.0) 19 190.940,98 € 64.075,01 €
R Kunst, Unterhaltung und Erholung (90.00.0 -
93.29.0) 99 6.811.273,54 € 2.348.684,70 €
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
(94.00.0 - 96.09.0) 648 8.210.906,52 € 2.535.943,90 €
Gesamtergebnis 2.178 105.405.354,79 € 23.817.087,53 €
Neustarthilfe (Programmteil der Überbrückungshilfe III):
Das Programm Corona-Neustarthilfe des Bundes wird durch die Länder
ausgeführt. Die Daten zu den Branchenabschnitten sind der folgenden Tabelle zu
entnehmen.
Neustarthilfe – Sachsen
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (01.00.0 -
03.22.0) 5 25.897,65 € 25.897,65 €
C Verarbeitendes Gewerbe (10.00.0 - 33.20.0) 93 608.105,64 € 569.468,94 €
D Energieversorgung (35.00.0 – 35.30.0) 4 29.858,01 € 22.358,01 €
F Baugewerbe (41.00.0 - 43.99.9) 144 953.867,16 € 884.696,70 €
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (45.00.0 - 47.99.9) 671 4.296.124,74 € 4.042.510,47 €
H Verkehr und Lagerei (49.00.0 - 53.20.0) 62 433.346,85 € 412.891,14 €
I Gastgewerbe (55.00.0 - 56.30.9) 538 3.533.694,87 € 3.276.861,63 €
J Information und Kommunikation (58.00.0 -
63.99.0) 127 805.420,83 € 745.140,06 €
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen (64.00.0 - 66.30.0) 74 487.288,02 € 457.288,02 €
L Grundstücks- und Wohnungswesen (68.00.0 -
68.32.2) 28 188.271,84 € 179.857,83 €
M Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (69.00.0 -
75.00.9)
519 3.169.136,37 € 2.921.555,85 €
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (77.00.0 - 82.99.9) 321 1.923.464,88 € 1.763.984,25 €
O Öffentliche Verwaltung; Verteidigung;
Sozialversicherung (84.00.0 - 84.99.9) 3 22.500,00 € 22.500,00 €
P Erziehung und Unterricht (85.00.0 - 85.60.0) 394 2.254.674,39 € 2.081.584,11 €
Q Gesundheits- und Sozialwesen (86.00.0 - 88.99.0) 153 779.937,45 € 721.702,23 €
R Kunst, Unterhaltung und Erholung (90.00.0 -
93.29.0) 990 5.476.706,52 € 5.178.526,35 €
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
(94.00.0 - 96.09.0) 1.227 6.815.268,21 € 6.469.273,50 €
Sonstige/ohne 1 3.366,00 € 3.366,00 €
Gesamtergebnis 5.354 31.806.929,43 € 29.779.462,74 €
16. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes aus
Sachsen wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele
sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten
sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Überbrückungshilfe III:
Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist seit dem 10. Februar 2021
möglich. Die Bearbeitung der regulären Anträge durch die Bewilligungsstellen
ist seit dem 12. März 2021 möglich. Die regulären Auszahlungen bei der
Überbrückungshilfe III erfolgen voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte. Am
Stichtag 10. März 2021 wurden daher noch keine Anträge im regulären
Verfahren positiv oder negativ beschieden.
Von den bisher in Sachsen gestellten Anträgen (2 178) haben bereits 1 411
Anträge eine Abschlagszahlung erhalten. Dies entspricht einem prozentualen
Anteil von 65 Prozent.
Neustarthilfe (Programmteil der Überbrückungshilfe III):
Der Zuschuss im Rahmen der Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt,
bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum feststehen. Erst nach Ablauf
des Förderzeitraums, also ab Juli 2021, wird auf Basis des endgültig realisierten
Umsatzes der Monate Januar bis Juni 2021 die Höhe des Zuschusses berechnet,
auf den die Soloselbstständigen Anspruch haben. Insofern kann derzeit noch
keine Aussage dazu getroffen werden, wie viele der Anträge positiv oder
negativ beschieden wurden. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel
wenige Tage nach Antragstellung.
Von den bisher in Sachsen gestellten Anträgen (5 354) wurden bereits 5 014
Anträge ausgezahlt (mit Stand vom 10. März 2021). Dies entspricht einem
prozentualen Anteil von rund 94 Prozent.
17. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe III und Auszahlung?
Überbrückungshilfe III:
Da die Bearbeitung durch die Bewilligungsstellen mit regulären Auszahlungen
zum Stichtag 10. März 2021 bei der Überbrückungshilfe III noch nicht
begonnen hat, liegen zu dieser Frage derzeit noch keine Daten vor.
Neustarthilfe (Programmteil der Überbrückungshilfe III):
Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach
Antragstellung.
18. Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise wurden bisher im Freistaat
Sachsen gestellt, und welche Summe wurde ausgezahlt?
Mit Stand vom 4. März 2021 wurden in den gewerblichen Corona-
Hilfsprogrammen der KfW für Unternehmen und Start-ups insgesamt 3 361 Anträge
(Antragsvolumen 1 344 Millionen Euro) in Sachsen gestellt. Zusagen wurden
in Höhe von 1 125 Millionen Euro erteilt. Von diesen sind 882 Millionen Euro
zum genannten Stichtag ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlungen ist in den
Kreditprogrammen abhängig vom Mittelabruf der Endkreditnehmer.
Für den KfW-Studienkredit ist keine Differenzierung nach Bundesländern
möglich. Für ganz Deutschland gilt (Stichtag: 4. März 2021): Seit der Zinssenkung
am 8. Mai 2020 auf 0 Prozent wurden 42 012 neue Darlehen in Höhe von
1 261,8 Millionen Euro zugesagt. Damit profitieren in der Auszahlungsphase
insgesamt 85 322 Studierende mit einer durchschnittlichen monatlichen Rate in
Höhe von 650 Euro von der Hilfsmaßnahme.
19. Sind der Bundesregierung im Hinblick auf die bisher genannten
Maßnahmen Betrugsfälle oder Betrugsversuche im Freistaat Sachsen bekannt?
Soforthilfe, Überbrückungshilfe I bis III, Novemberhilfe und Dezemberhilfe
Die Bewilligung der Corona-Unterstützungsmaßnahmen des Bundes
(Soforthilfe, Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfen) erfolgt in der
Zuständigkeit der Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Dabei werden
Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch und Betrug von den Ländern wie bei
jedem anderen Wirtschaftsförderungsprogramm unter Beachtung des jeweils
gültigen Verwaltungsverfahrens- und Haushaltsrechts des Landes umgesetzt.
Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine abschließenden Erkenntnisse zu
Betrugsfällen oder Betrugsversuchen in Sachsen vor. Zu den dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bekannten Verdachtsfällen
bzw. zu den vom BMWi zur Anzeige gebrachten Verdachtsfällen bei der
Überbrückungshilfe III dauern die Ermittlungen und Sachverhaltsaufklärung aktuell
noch an.
In den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verwaltungsvereinbarungen
zur Durchführung der Corona-Unterstützungsmaßnahmen ist nach Beendigung
der Hilfen die Vorlage von Schlussberichten durch die Länder an den Bund
vorgesehen, die detaillierte Informationen über die Anzahl der Anträge,
Bewilligungen, Ablehnungen, Auszahlungen, etwaige Rückforderungen und auch zu
Betrugsfällen enthalten werden. Im Übrigen liegt der Bundesregierung eine
vollständige Erfassung der bisher eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht vor.
Die Strafverfolgung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Länder haben im
Rahmen des regelmäßigen Monitorings zur Durchführung der Corona-
Soforthilfen dem BMWi rund 14 500 bekannte Strafanzeigen und
Ermittlungsverfahren mitgeteilt, davon wurden von Sachsen mit Stand vom 28. Februar
2021 der Bunderegierung 148 derzeit laufende Ermittlungsverfahren gemeldet.
Nach Einschätzung des BMWi ist die Zahl der tatsächlich eingereichten
Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren höher.
KfW-Sondermaßnahme Corona-Hilfe für Unternehmen
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Finanzierungen im Rahmen
der Corona-Sondermaßnahme der KfW in ganz Deutschland. Eine
Aufgliederung der Fälle nach Bundesländern ist nicht möglich.
Für 2020 gilt:
Seit es Corona-Kredite bei der KfW gibt wurden insgesamt 57 Vorgänge von
extern an die KfW gemeldet bzw. wurden intern aktiv von der KfW überprüft.
48 Fälle sind abgeschlossen, in 9 Fällen fehlen noch Unterlagen zur
endgültigen Beurteilung.
Für 2021 (mit Stand vom 10. März 2021) gilt:
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 17 Vorgänge von extern an die KfW gemeldet
bzw. wurden intern aktiv von der KfW überprüft. 8 Fälle sind abgeschlossen, in
9 Fällen fehlen noch Unterlagen zur endgültigen Beurteilung.
20. In welcher Höhe haben Unternehmen aus dem Freistaat Sachsen im
Rahmen der Soforthilfen und Corona-Hilfen I–III insgesamt beantragt, und
in welcher Höhe sind diese bisher ausgezahlt worden (bitte nach Branche
aufschlüsseln)?
Die Corona-Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen und
Soloselbstständige konnten bis zum 31. Mai 2020 beantragt werden. Für die Soforthilfe
hat der Bund die Mittel bereitgestellt, die Durchführung des Programms liegt
gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen in eigenverantwortlicher Zuständigkeit bei den
Ländern. Eine länderübergreifende Branchenauswertung liegt der
Bundesregierung letztmalig zum 31. Oktober 2020 vor, eine Abfrage zum Antragsvolumen
ist im Rahmen der Branchenauswertung nicht erfolgt, daher werden die
Branchenauswertungen von Soforthilfe und Überbrückungshilfen getrennt
dargestellt. Die Daten zur Branchenauswertung sind den folgenden Übersichten zu
entnehmen.
Soforthilfe:
Soforthilfe – Sachsen
mit Stand vom 31. Oktober 2020
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (01.00.0 -
03.22.0) 811 k.A. 6.531.327,00 €
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
(05.00.0 - 09.90.0) 25 k.A. 212.800,00 €
C Verarbeitendes Gewerbe (10.00.0 - 33.20.0) 4.939 k.A. 41.730.496,00 €
D Energieversorgung (35.00.0 - 35.30.0) 118 k.A. 953.609,00 €
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung
und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
(36.00.0 - 39.00.0)
135 k.A. 1.210.896,00 €
F Baugewerbe (41.00.0 - 43.99.9) 9.404 k.A. 76.508.032,00 €
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (45.00.0 - 47.99.9) 14.431 k.A. 114.794.856,00 €
H Verkehr und Lagerei (49.00.0 - 53.20.0) 2.348 k.A. 20.514.404,00 €
I Gastgewerbe (55.00.0 - 56.30.9) 9.433 k.A. 80.846.645,00 €
J Information und Kommunikation (58.00.0 - 63.99.0) 2.154 k.A. 16.088.596,00 €
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen (64.00.0 - 66.30.0) 3.074 k.A. 21.738.730,00 €
L Grundstücks- und Wohnungswesen (68.00.0 -
68.32.2) 1.795 k.A. 13.734.574,00 €
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen (69.00.0 - 75.00.9) 7.903 k.A. 56.561.953,00 €
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (77.00.0 - 82.99.9) 6.629 k.A. 50.491.462,00 €
O Öffentliche Verwaltung; Verteidigung;
Sozialversicherung (84.00.0 - 84.99.9) nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst
P Erziehung und Unterricht (85.00.0 - 85.60.0) 2.558 k.A. 16.475.430,00 €
Q Gesundheits- und Sozialwesen (86.00.0 - 88.99.0) 5.131 k.A. 36.669.047,00 €
R Kunst, Unterhaltung und Erholung (90.00.0 -
93.29.0) 4.903 k.A. 30.759.378,00 €
Soforthilfe – Sachsen
mit Stand vom 31. Oktober 2020
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (94.00.0
- 96.09.0) 8.442 k.A. 56.087.229,00 €
Sonstige/ohne 28 k.A. 143.982,00 €
Gesamtergebnis 84.261 k.A. 642.053.446,00 €
Überbrückungshilfen I – III (inkl. Neustarthilfe):
Überbrückungshilfen I bis III – Sachsen
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (01.00.0 -
03.22.0) 22 371.149,52 € 301.252,42 €
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
(05.00.0 - 09.90.0) 7 1.835.125,13 € 294.118,24 €
C Verarbeitendes Gewerbe (10.00.0 - 33.20.0) 662 16.210.813,37 € 11.648.948,05 €
D Energieversorgung (35.00.0 - 35.30.0) 6 177.679,97 € 170.179,97 €
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung
und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
(36.00.0 - 39.00.0)
9 568.531,89 € 370.369,37 €
F Baugewerbe (41.00.0 - 43.99.9) 532 5.321.261,67 € 4.289.307,53 €
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (45.00.0 - 47.99.9) 2.009 47.716.975,91 € 16.410.201,19 €
H Verkehr und Lagerei (49.00.0 - 53.20.0) 394 5.931.226,28 € 3.943.933,88 €
I Gastgewerbe (55.00.0 - 56.30.9) 2.749 62.612.012,20 € 32.717.870,52 €
J Information und Kommunikation (58.00.0 - 63.99.0) 355 3.395.377,96 € 2.972.179,39 €
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen (64.00.0 - 66.30.0) 111 635.123,14 € 565.664,85 €
L Grundstücks- und Wohnungswesen (68.00.0 -
68.32.2) 113 1.021.687,31 € 678.748,02 €
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen (69.00.0 - 75.00.9) 1.209 9.611.598,40 € 7.712.213,37 €
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (77.00.0 - 82.99.9) 1.944 47.270.763,48 € 41.759.193,92 €
O Öffentliche Verwaltung; Verteidigung;
Sozialversicherung (84.00.0 - 84.99.9) 0 22.500,00 € 0,00 €
P Erziehung und Unterricht (85.00.0 - 85.60.0) 591 5.528.284,51 € 3.554.676,81 €
Q Gesundheits- und Sozialwesen (86.00.0 - 88.99.0) 301 1.454.410,21 € 1.206.427,84 €
R Kunst, Unterhaltung und Erholung (90.00.0 -
93.29.0) 1.864 20.499.201,92 € 15.077.518,42 €
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (94.00.0
- 96.09.0) 2.344 17.869.983,44 € 11.472.294,74 €
Sonstige/ohne 88 1.285.605,37 € 1.077.328,46 €
Gesamtergebnis 15.310 249.339.311,67 € 156.222.427,00 €
21. Wie viele Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 5 000 Euro wurden
von Soloselbstständigen im Freistaat Sachsen bisher beantragt, und wie
viele wurden ausgezahlt (bitte Anzahl und durchschnittliche Höhe der
Auszahlung sowie getrennt für November- und Dezemberhilfen
angeben)?
Bei der November- und Dezemberhilfe können Soloselbstständige, sofern sie
bis dahin noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe über einen prüfenden
Dritten gestellt haben, ihren Antrag bis zu einer Fördersumme von 5 000 Euro
direkt und ohne einen prüfenden Dritten stellen. Alle anderen Antragsteller
müssen ihren Antrag über einen prüfenden Dritten stellen und erhalten zunächst
eine Abschlagszahlung von 50 Prozent und maximal 50 000 Euro. Den
folgenden Übersichten sind die Angaben zu Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu
5 000 Euro für Soloselbstständige sowie für Direktzahlungen bis zu 5 000 Euro
im Rahmen der November- und Dezemberhilfe zu entnehmen.
Anzahl
Anträge
Anträge mit
Abschlagszahlungen*
Summe der
Abschlagszahlungen*
Anzahl
Auszahlungen im
regulären
Auszahlungsverfahren
Summe der
Auszahlungen im
regulären
Auszahlungsverfahren
(ohne
Abschlagszahlungen)
Novemberhilfe Stand 10.03.20
Direktanträge 5.720 5.121 8.618.964,28 € 113 179.830,99 €
Direktanträge 1.683,06 € 1.591,42 €
STB Anträge 2.836 2.735 2.921.687,70 € 2.611 2.850.824,39 €
STB Anträge 1.068,26 1.091,85 €
Dezemberhilfe Stand 10.03.20
Direktanträge 5.102 4.713 8.508.632,57 € 106 185.903,33 €
Direktanträge 1.805,35 € 1.753,81 €
STB Anträge 5.182 4.906 5.344.362,78 € 4.138 4.630.192,18 €
STB Anträge 1.089,35 € 1.118,94 €
* Im Rahmen der Direktanträge von Soloselbstständigen, Anträge in eigenem Namen, erfolgt die
Abschlagszahlung grundsätzlich in Höhe der beantragten Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe.
22. Wie viele Soloselbstständige haben eine Abschlagszahlung von 0 Euro
beantragt?
Im Rahmen der November- und Dezemberhilfe haben Soloselbstständige wie
folgt eine Abschlagszahlung von 0 Euro beantragt:
Mit Stand vom
10. März 2020
Direktanträge mit Zahlungen
von 0 Euro
STB-Anträge mit
Abschlagszahlungen von 0 Euro
Novemberhilfe 312 11
Dezemberhilfe 109 20
23. In wie vielen Fällen mussten im Freistaat Sachsen Soloselbstständige
nach Kenntnis der Bundesregierung Soforthilfen bzw.
Überbrückungshilfen zurückzahlen, da sie diese zur Deckung der Lebenshaltungskosten
genutzt haben?
Zu den Gründen der Rückforderungen der Hilfen seitens der Länder von
Soloselbstständigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2015 bis 2019 im Durchschnitt monatlich im Freistaat
Sachsen sowie bundesweit gestellt?
Aus den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten ist jeweils
erkennbar, wie viele Insolvenzen pro Monat bzw. pro Jahr zu verzeichnen sind
und wie sich diese auf die verschiedenen Länder und nach der Zahl der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilen. Die Datei ist abrufbar unter: https://
www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbe
meldungen-Insolvenzen/Publikationen/_publikationen-innen-insolvenzen.html.
25. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der
Insolvenzanträge nach Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
entwickeln?
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 bundesweit deutlich erhöhen. Die Bundesregierung
geht auf Basis aktueller Experteneinschätzungen (z. B. Bundesbank, IW Köln,
Bank für internationalen Zahlungsausgleich, Creditreform) davon aus, dass die
Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Jahr 2019, in dem es laut
Statistischem Bundesamt 18 749 Unternehmensinsolvenzen gab, um eine
vierstellige, gegebenenfalls sogar niedrige fünfstellige Zahl an
Unternehmensinsolvenzen ansteigen wird. Angesichts der Einzigartigkeit der Covid-19-Pandemie
sind solche Prognosen mit hoher Unsicherheit behaftet (siehe auch:
Einschätzungen zur Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen in „Wie groß wird die
Insolvenzwelle?“, in: Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, BMWi, Ausgabe
12/2020, S. 20 und folgende, abrufbar unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/
DE/Downloads/Monatsbericht/Monatsbericht-Themen/2020/2020-12-wie-gros
s-wird-die-insolvenzwelle.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Zur weiteren
Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen aufgeschlüsselt nach
Bundesländern liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
26. Wie viele Einrichtungen der Behindertenhilfe und
Inklusionsunternehmen aus dem Freistaat Sachsen haben Zuschüsse aus dem Haushaltstitel
1105/684 07 (sogenannter Corona-Teilhabe-Fonds) beantragt, und in
welcher Höhe sind diese ausbezahlt worden?
Aus Sachsen haben mit Stand vom 2. März 2021 zehn Inklusionsunternehmen
und eine Einrichtung der Behindertenhilfe Mittel in Höhe von insgesamt
1 288 710,53 Euro aus dem Haushaltstitel 1105/684 07 beantragt. Die
Zuschüsse wurden bewilligt und in dieser Höhe ausbezahlt.
27. Wie viele Unternehmen und Selbstständige aus dem Freistaat Sachsen
haben Anträge für das Programm „NEUSTART KULTUR“ gestellt, und
in welcher Höhe sind diese ausbezahlt worden?
Mit Stand vom 31. Dezember 2020 wurden aus Sachsen insgesamt 2 248
Anträge gestellt, von denen 698 Anträge mit einem Gesamtvolumen von
16 817 649 Euro bewilligt wurden.
28. Wie viele Studierende aus dem Freistaat Sachsen haben eine
Überbrückungshilfe beantragt, und in welcher Höhe sind diese ausbezahlt
worden?
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) hat das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Überbrückungshilfe für
Studierende geschaffen, die aus den zwei Säulen KfW-Studienkredit und einem
monatlich zu beantragendem, nichtrückzahlbarem Zuschuss in Höhe von bis zu
500 Euro besteht.
Seit Mai 2020 haben 2 249 Studierende (bereinigt um nachträgliche Storno-/
Widerrufsfälle) im Freistaat Sachsen den KfW-Studienkredit unter Geltung der
pandemiebedingten Sonderkonditionen beantragt. Eine Zusage erhielten
insgesamt 1 952 Studierende. Das zugesagte Kreditvolumen betrug rund 55,3 Mio.
Euro. Die tatsächliche Auszahlung richtet sich nach dem jeweiligen
Finanzierungbeginn (mit Stand vom 11. März 2021).
Bisher wurden 11 797 Anträge auf den Zuschuss der Überbrückungshilfe für
Studierende in pandemiebedingten Notlagen bei den Studierendenwerken
Sachsens gestellt. Hiervon wurden bislang 7 478 Anträge mit einem Gesamtbetrag
von 3 201 200 Euro zugesagt und 3 986 Anträge nicht zugesagt. Weitere 333
Anträge befinden sich in Sachbearbeitung oder wurden an die Studierenden mit
der Bitte um Nachbesserung zurückgesandt (mit Stand vom 5. März 2021).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]