Cannabis und synthetische Cannabinoide
der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Ulla Jelpke, Dr. Achim Kessler, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Anfang des Jahres 2021 haben Medienberichte darauf aufmerksam gemacht, dass die Beimengung von synthetischen Cannabinoiden in natürlichem Cannabis ein bislang unterschätztes Problem in Deutschland ist (https://www.vice.com/de/article/m7a533/chemisch-gestrecktes-cannabis-so-gross-ist-das-problem-in-deutschland). Bislang wurden synthetische Cannabinoide im Kontext von „Kräutermischungen“ oder „Legal Highs“ thematisiert, bei denen sich Konsumentinnen und Konsumenten bewusst für synthetische Substanzen entscheiden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8459). Aktuell scheint aber zum Problem zu werden, dass synthetische Cannabinoide auf Cannabidiol-Hanf oder minderwertige Cannabisblüten aufgetragen werden. Diese Stoffe bergen ein im Vergleich zu Cannabis erheblich erhöhtes Risiko für schwerwiegende, teilweise tödliche Vergiftungen und Abhängigkeit (https://hanfverband.de/nachrichten/pressemitteilungen/lebensgefaehrliche-synthetische-cannabinoide-bedrohen-bevoelkerung). Die Europäische Drogenbeobachtungsstelle EMCDDA warnt eindringlich vor neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) wie synthetischen Cannabinoiden (https://www.emcdda.europa.eu/system/files/publications/13464/20205648_TD0320796ENN_PDF_rev.pdf). Wie verbreitet das natürliche, aber mit synthetischen Cannabinoiden oder anderen neuen psychoaktiven Substanzen versetzte Cannabis ist, kann von den Fragestellerinnen und Fragestellern nur erahnt werden. Das BKA listete bis zum Jahr 2017 auch die Rauschgiftsicherstellungsmengen nach Drogenart auf (BKA, Bundeslagebild Rauschgift 2017 – Tabellenanhang). Bei polizeilich beschlagnahmtem Cannabis scheinen Substanzanalysen durchgeführt zu werden, allerdings ist unklar, ob über die Bestimmung des THC-Gehalts hinaus auf weitere Substanzen getestet wird: „Der durchschnittliche Tetrahydrocannabinol(THC)-Gehalt von Haschisch stieg in den vergangenen Jahren stetig an und hat sich von 16,7 % im Jahr 2018 auf 22,6 % im Jahr 2019 noch einmal deutlich gesteigert“ (BKA, Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2019, S. 20). Im November 2016 trat das „Neuepsychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) in Kraft, welches die Verbreitung von NPS eindämmen sollte. Die vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene und im Oktober 2020 an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages weitergeleitete Evaluation des Gesetzes kommt zu dem Schluss, dass „die Gesetzeseinführung keinen wesentlichen Einfluss auf die Konsumprävalenz zu haben schien“ (https://www.ift.de/fileadmin/user_upload/Literatur/Berichte/Kraus_et_al_2020_NpSG-Abschlussbericht.pdf, S. 18).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Auf welcher Grundlage trifft das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussagen zum gestiegenen THC-Gehalt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der von Bundesbehörden beschlagnahmten oder bundesweit als beschlagnahmt gemeldeten Cannabis-Menge (Haschisch und Marihuana), die auf den THC-Gehalt analysiert wird?
Wie hoch ist der Anteil der beschlagnahmten Cannabis-Menge, die auf Streckmittel hin analysiert wird?
Wie hoch ist der Anteil der beschlagnahmten Cannabis-Menge, die auf schädliche Produktionsrückstände wie Schimmel, Bakterien, Pestizide, Düngerrückstände u. a. hin analysiert wird?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung das von Bundesbehörden beschlagnahmte oder bundesweit als beschlagnahmt gemeldete Cannabis auch auf Beimengungen von synthetischen Cannabinoiden oder anderen neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) analysiert?
Wenn ja, bei wie viel Prozent der Beschlagnahmungen erfolgt eine solche Analyse?
Wenn ja, bei welchem Anteil der beschlagnahmten und analysierten Cannabis-Mengen wurden Beimengungen von synthetischen Cannabinoiden oder anderen NPS festgestellt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, inwiefern ist geplant, von Bundesbehörden beschlagnahmtes Cannabis künftig auf Beimengungen von synthetischen Cannabinoiden oder anderen NPS hin zu analysieren?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber hinaus über Studienergebnisse zur Analyse von Wirkstoffgehalt und Inhaltsstoffen von Cannabis, die ggf. Hinweise auf Beimengungen von synthetischen Cannabinoiden oder anderen NPS geben?
Bei welchen Organisationen bzw. in welchen Laboren werden Cannabisproben nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. abgesehen vom BKA sonst noch auf synthetische Cannabinoide oder andere NPS geprüft, und wie groß sind die Testkapazitäten dieser Einrichtungen?
Welche synthetischen Cannabinoide sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland im Umlauf, und welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang als Beimengung in natürlichem Cannabis bekannt geworden?
Welche neuen psychoaktiven Substanzen sind seit Inkrafttreten des NpSG bekannt geworden, die nicht vom Gesetz erfasst wurden bzw. werden?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für ein Problem, dass durch die ausgeweiteten Substanzverbote durch das NpSG der Druck zur Entwicklung immer weiterer neuartiger Substanzen erhöht wird, die in ihren Risiken immer schwerer einzuschätzen sind?
Wie wird dieser Wettlauf aus Verbot und Neuentwicklungen nach Ansicht der Bunderegierung zu beenden sein?
Für wie groß schätzt die Bundesregierung das Problem ein, dass Cannabiskonsumentinnen und Cannabiskonsumenten unwissentlich synthetische Cannabinoide oder andere NPS konsumieren, weil diese natürlichem Cannabis beigemengt sind?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in Bezug darauf, dass Cannabiskonsumentinnen und Cannabiskonsumenten Gefahren durch mit synthetischen Cannabinoiden oder anderen NPS versetztem Cannabis ausgesetzt sind?
Wie viele Menschen sind jeweils im Jahr 2018, 2019 und 2020 infolge des Konsums synthetischer Cannabinoide gestorben?
Wie viele Menschen sind jeweils im Jahr 2018, 2019 und 2020 infolge des Konsums anderer neuer psychoaktiver Substanzen gestorben?
Wie viele Menschen sind jeweils im Jahr 2018, 2019 und 2020 infolge des Konsums von Cannabis gestorben?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Evaluation des Neuepsychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), der zufolge das Gesetz keinen wesentlichen Einfluss auf die Konsumprävalenz hat?
Inwiefern ist das NpSG nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, um Canniskonsumentinnen und Cannabiskonsumenten vor dem unwissentlichen Konsum von synthetischen Cannabinoiden oder anderen NPS als Beifügung auf pflanzlichem Cannabis zu schützen?
Plant die Bundesregierung angesichts dieser neuen Bedrohung durch synthetische Cannabinoide bzw. NPS als Beifügung zu pflanzlichem Cannabis ihre Beratungen zum Thema Drug-Checking zu forcieren, um zeitnah zu einer Entscheidung bezüglich einer Gesetzesänderung zur Ermöglichung von Drug-checking-Modellprojekten auf Bundesebene zu kommen (Schriftliche Frage 153 auf Bundestagsdrucksache 19/25571)?