Schärfere InsurTech-Regeln als mögliche Hemmschwelle für Innovation
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Finanzportal „Versicherungswirtschaft heute“ meldete am 25. Januar 2021, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe „die Zügel für Insurtechs“ angezogen. Die Bundesanstalt wolle die Versicherungsnehmer schützen, indem die InsurTechs mit Versichererlizenz von Anfang an über die nötigen Aufbaumittel verfügen müssten. Das erschwere die Finanzierung, denn die Geldgeber müssten sich von Beginn an monetär bekennen. Die Branche verstehe das Ziel der BaFin, kritisiert aber das Mittel als „harsch“, „unmodern“, „zu langsam“ und langfristig „kundennachteilig“.
Die BaFin hat im BaFin-Journal vom 15. Januar 2021 ihre aufsichtlichen Erwartungen an InsurTechs erläutert („Aller Anfang ist teuer“, https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2021/fa_bj_2101_Orgafonds_Insuretechs.html). Hierin hat die BaFin letztlich höhere Hürden für InsurTechs gefordert. Dies würde bedeuten, dass InsurTechs bereits am Tag des Zulassungsantrags vollständig ausfinanziert sein müssten. Dafür sollen ein höherer Organisationsfonds, den Versicherer bei ihrer Zulassung stellen müssen (§ 9 Absatz 2 Nummer 5 des Versicherungsaufsichtsgesetzes – VAG), sowie höhere versicherungstechnische Rückstellungen dazu beitragen, dass künftige Neugründungen mit mehr Eigenmitteln ausgestattet werden.
Dies wird von der BaFin in einem „technischen Anhang“ näher erläutert (https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_techn_Erläuterung_BJ2101_Insuretechs.html): „Junge, bereits zugelassene Versicherungsunternehmen in der Aufbauphase, in erster Linie Digitalversicherer (Insurtechs), sollen ihre Risiken unter Solvency II besser reflektieren, indem sie ihre hohen Anlaufkosten, insbesondere ihre Aufbaukosten für die IT, angemessen in den versicherungstechnische[n] Rückstellungen (vt. Rückstellungen) berücksichtigen und so höhere vt. Rückstellungen als bislang ansetzen. Künftige Neugründungen sollen mit deutlich mehr Eigenmitteln als ihre vergleichbaren Vorgänger ausgestattet werden und zum Zeitpunkt der Zulassung vollständig ausfinanziert sein. Dazu soll vor allem der Organisationsfonds (Orgafonds) an die tatsächlichen Geschäftsmodelle angepasst und in der Konsequenz zukünftig mit mehr Mitteln ausgestattet werden.“
Die Bitkom (https://www.bitkom.org/sites/default/files/2021-01/stellungnahme-bitkom-bafin-insurtechs_v2.pdf) äußert dagegen die Sorge, dass der Artikel die Gefahr in sich berge, „Unruhen in der gesamten deutschen Startup Branche hervorzurufen“, insbesondere wenn die Regelungen auch auf andere FinTechs ausgeweitet werden sollten. Aus Sicht von Bitkom passen die Anforderungen der BaFin nicht zu global etablierten Entwicklungsprozessen bei der Finanzierung von Start-ups und befürchtet eine Verlagerung von Neugründungen ins Ausland. Durch die Erwartungen der BaFin sei kein „level playing field“ in Europa gegeben.
Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) befürchtet, dass die Vorstellungen der BaFin zusätzliche Eintrittshürden bedeuten und Wettbewerb und Innovation behindern würden, ohne mehr Schutz für Verbraucher zu schaffen (https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/versicherer-gegen-sonderregeln-fuer-insurtechs-65554).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Unternehmen in Deutschland sind nach Einschätzung der Bundesregierung als sog. InsurTechs zu klassifizieren?
Welchen Umsatz haben die entsprechenden Unternehmen im Jahr 2020 verbucht?
Auf welche InsurTechs würden die Überlegungen der BaFin aktuell Anwendung finden (bitte die Unternehmensnamen und bilanziellen Eckdaten dieser Unternehmen nennen)?
Gibt es konkrete Einzelfälle, die die BaFin dazu veranlasst haben, die o. g. Verschärfungen für InsurTechs zu erörtern bzw. zu fordern?
Wie hoch ist das von der BaFin erwartete Mehrvolumen an versicherungstechnischen Rückstellungen für die InsurTechs?
Wie hoch ist das von der BaFin erwartete Mehrvolumen an Eigenmitteln für die InsurTechs?
Trifft der Vorhalt aus der Versicherungsbranche zu, wonach die von der BaFin intendierten Regeln für InsurTechs den Bereich eines „level playing field“ verlassen würden?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Wenn ja, aus welchen Gründen wird dies von der BaFin erwogen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung der Versicherungsbranche, die von der BaFin intendierten Regeln würden zusätzliche Eintrittshürden für in Deutschland ansässige InsurTechs bedeuten und so v. a. Wettbewerb und Innovation behindern?
Wie verträgt sich die Absicht der BaFin mit den Bemühungen bzw. Ankündigungen der Bundesregierung, für Fin- wie InsurTechs in Deutschland einen attraktiven Standort bieten zu wollen?