Nachfragen zu den Vorkommnissen bei der Bremer Greensill Bank AG
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 3. März 2021 gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/2021/pm_210303_Greensill.html),
- sie habe gegenüber der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen.
- Außerdem habe sie angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und untersagte es ihr, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Greensill Bank AG bestimmt sind (Moratorium).
Die Maßnahmen der BaFin seien sofort vollziehbar.
Nach Angaben der BaFin habe das Moratorium angeordnet werden müssen, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern. Die Greensill Bank AG habe keine systemische Relevanz. Die Bilanzsumme des in Bremen ansässigen Instituts belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2020 auf rund 4,5 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Die Bilanzsumme der Wirecard AG soll im Jahr 2018 5,9 Mrd. Euro betragen haben (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/478072/umfrage/bilanzsumme-von-wirecard/).
Die Greensill Bank AG versteht sich als Refinanzierer für die Greensill-Gruppe sowie Investor in von der britischen Schwestergesellschaft Greensill Capital (UK) Ltd. entwickelten Working-Capital-Solutions-Produkte. Die Greensill-Gruppe ist schwerpunktmäßig ein global agierender Anbieter von kurzfristigen Finanzierungslösungen zur Lieferkettenfinanzierung von Industrieunternehmen. Muttergesellschaft der Greensill Bank AG ist die australische Greensill Capital Pty Ltd. Die Bremer Greensill Bank AG steht unter der direkten Aufsicht der BaFin.
Die BaFin habe in einer forensischen Sonderprüfung festgestellt, dass die Greensill Bank AG nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft hat. Die BaFin habe daher bereits umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und zur Risikobegrenzung der Greensill Bank AG erlassen und einen Sonderbeauftragten bei der Bank eingesetzt.
Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG seien im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehöre der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100 000 Euro je Einleger liegen vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Die EdB hat die Gläubiger
„DER SPIEGEL“ berichtete am 4. März 2021 (https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/greensill-bank-bafin-muss-heftige-kritik-einstecken-a-00d72ec4-89fb-49de-a08a-2b3d985d4ba6), der Privatbanken-Verband BdB, dessen Einlagensicherungsfonds (Prüfungsverband deutscher Banken, PdB) für bedrohte Spareinlagen bei Greensill geradesteht, habe mitgeteilt, er wiederum habe die Finanzaufsicht bereits vor einem Jahr auf Ungereimtheiten in den Bilanzen des Instituts aufmerksam gemacht. „Es war der Prüfungsverband, der die Bafin bereits Anfang 2020 auf die Probleme der Greensill Bank hingewiesen hat“, so wird ein BdB-Sprecher im „SPIEGEL“-Bericht zitiert.
In dem „Financial Times“-Artikel „The workings of Sanjeev Gupta’s empire“ von Michael Pooler und Robert Smith, der am 26. Februar 2020 erschienen ist, heißt es unter Berufung auf drei mit dem Sachverhalt vertraute Personen, dass die Greensill Bank „has provided more than $1bn of funding to GFG’s metals plants backed by their customer invoices – so-called receivables finance“.
Im Finanz-Portal finanz-szene.de vom 4. März 2021 heißt es ferner (https://finanz-szene.de/banking/wie-viel-wirecard-steckt-im-fall-der-bremer-greensill-bank/), der Abschlussprüfer Ebner Stolz habe den Jahresabschluss 2019 testiert. Im Hinblick auf sog. Kreditversicherungen soll im Prüfungsbericht festgehalten sein:
- „Die Forderungen an Kunden aus dem Working-Capital-Solutions-Geschäft stellen einen wesentlichen Teil der Bilanzsumme der Bank dar. Diese sind dabei vollständig durch Warenkreditversicherungen besichert. Im Rahmen der Rechnungslegung ist zur Bewertung der Förderungen aus dem Working-Capital-Solutions-Geschäft regelmäßig das Bestehen des Warenversicherungsschutzes von Bedeutung. Da dieser Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe der gegebenenfalls erforderlichen Wertberichtigungen hat und dieser mit operationellen Risiken behaftet ist, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung besonders bedeutsam.“
Der Abschlussprüfer wird zitiert, er werde bei der Aufklärung mit den Aufsichtsbehörden kooperieren. Die Greensill Bank AG soll laut finanz-szene.de davon ausgehen, bei der Bilanzierung alle gültigen Regeln befolgt zu haben, so dass die Prüfer nichts zu beanstanden gehabt hätten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wann und über welche Wege hat die BaFin erstmals von möglichen Klumpenrisiken erfahren, die auch im Hinblick auf die Bremer Greensill Bank AG Relevanz haben bzw. haben könnten?
Wie stellen sich diese Klumpenrisiken aus Sicht der BaFin konkret dar?
Wann hat die BaFin vom „Financial Times“-Artikel „The workings of Sanjeev Gupta’s empire“ von Michael Pooler und Robert Smith, der am 26. Februar 2020 erschienen ist, Kenntnis erlangt?
a) Welche Maßnahmen hat die BaFin daraufhin jeweils wann geprüft, und welchen Inhalts?
b) Welche Maßnahmen hat die BaFin daraufhin jeweils wann ergriffen, und welchen Inhalts?
c) Welche Maßnahmen hat die BaFin daraufhin nach vorheriger Prüfung jeweils nicht ergriffen?
Aus welchen Gründen wurden jeweils keine Maßnahmen ergriffen?
Wann wurde die Task Force der BaFin zur Greensill Bank einberufen, welche Maßnahmen hat sie ergriffen, und welche Auflagen wurden wann der Greensill Bank gemacht?
Wann wurde die forensische Sonderprüfung der BaFin bei KPMG in Auftrag gegeben, was war der Anlass für diese forensische Sonderprüfung, und zu welchen detaillierten Zwischenergebnissen hat sie geführt?
Wurde die Bremer Greensill Bank AG nach Kenntnis der BaFin in den letzten zehn Jahren Sonderprüfungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) unterzogen?
a) Wenn ja, auf Grundlage welcher Rechtsvorschriften jeweils, und mit welchen Prüfungsaufträgen jeweils?
b) Wenn ja, wer wurde jeweils mit der Sonderprüfung betraut?
c) Wenn ja, welche Feststellungen wurden jeweils getroffen?
d) Wenn ja, erfolgten jeweils Nachschau-Sonderprüfungen?
Wenn ja, wiederum jeweils mit welchen Ergebnissen?
e) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden jeweils seitens der BaFin oder nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Deutschen Bundesbank ergriffen (bitte eine Chronologie zu den ergriffenen Maßnahmen und deren wesentliche Inhalte angeben)?
Welche Maßnahmen hat die Abteilung BA der BaFin in den letzten zehn Jahren im Hinblick auf die Bremer Greensill Bank AG, deren Vorstand bzw. einzelne Vorstandsmitglieder der Bremer Greensill Bank AG und/oder deren Aufsichtsrat bzw. einzelne Aufsichtsratsmitglieder geprüft und/oder ergriffen (bitte eine ausführliche Chronologie zu den geprüften bzw. ergriffenen Maßnahmen, die jeweils handelnden Referate, die jeweils adressierten Personen und den wesentlichen Inhalt der jeweiligen Maßnahmen angeben)?
Sofern Maßnahmen im Prüfungsstadium verblieben, aus welchen Gründen jeweils?
Welche Maßnahmen hat die Abteilung WA der BaFin in den letzten zehn Jahren im Hinblick auf die Bremer Greensill Bank AG, deren Vorstand bzw. einzelne Vorstandsmitglieder und/oder deren Aufsichtsrat bzw. einzelne Aufsichtsratsmitglieder geprüft und/oder ergriffen (bitte eine ausführliche Chronologie zu den geprüften bzw. ergriffenen Maßnahmen, die jeweils handelnden Referate, die jeweils adressierten Personen und den wesentlichen Inhalt der jeweiligen Maßnahmen angeben)?
Sofern Maßnahmen im Prüfungsstadium verblieben, aus welchen Gründen jeweils?
Welche Maßnahmen haben andere Abteilungen der BaFin in den letzten zehn Jahren im Hinblick auf die Bremer Greensill Bank AG, deren Vorstand bzw. einzelne Vorstandsmitglieder und/oder deren Aufsichtsrat bzw. einzelne Aufsichtsratsmitglieder geprüft und/oder ergriffen (bitte eine ausführliche Chronologie zu den geprüften bzw. ergriffenen Maßnahmen, die jeweils handelnden Referate, die jeweils adressierten Personen und den wesentlichen Inhalt der jeweiligen Maßnahmen angeben)?
Sofern Maßnahmen im Prüfungsstadium verblieben, aus welchen Gründen jeweils?
Hat die BaFin in den letzten zehn Jahren personenbezogene Maßnahmen gegen Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder oder andere Personen der Bremer Greensill Bank AG geprüft und/oder ergriffen (bitte eine ausführliche Chronologie zu den geprüften bzw. ergriffenen Maßnahmen, die jeweils handelnden Referate, die jeweils adressierten Personen und den wesentlichen Inhalt der jeweiligen Maßnahmen angeben)?
Sofern Maßnahmen im Prüfungsstadium verblieben, aus welchen Gründen jeweils?
Hat die BaFin in den letzten zehn Jahren im Hinblick auf die Greensill-Gruppe Maßnahmen geprüft und/oder ergriffen, und wenn ja, welche (bitte eine ausführliche Chronologie zu den geprüften bzw. ergriffenen Maßnahmen, die jeweils handelnden Referate, die jeweils adressierten Personen und den wesentlichen Inhalt der jeweiligen Maßnahmen angeben)?
Sofern Maßnahmen im Prüfungsstadium verblieben, aus welchen Gründen jeweils?
Ist die Deutsche Bundesbank (Zentrale und/oder Hauptverwaltungen) bei einzelnen Maßnahmen im Hinblick auf die Bremer Greensill Bank AG, des Vorstands sowie des Aufsichtsrats nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren beteiligt worden (bitte eine ausführliche Chronologie zu den ergriffenen Maßnahmen angeben, die jeweils handelnden Referate, jeweils handelnden Personen und den wesentlichen Inhalt der jeweiligen Beteiligung der Deutschen Bundesbank nennen)?
Ist die Europäische Zentralbank (EZB) bei einzelnen Maßnahmen im Hinblick auf die Bremer Greensill Bank AG, den Vorstand sowie den Aufsichtsrat nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren beteiligt worden, und/oder hat die EZB Aufsichtsaufgaben an sich gezogen, und/oder hat die EZB eine informelle Abstimmung mit der BaFin gesucht bzw. vorgenommen (bitte eine ausführliche Chronologie zu den ergriffenen Maßnahmen angeben, die jeweils handelnden Einheiten, jeweils handelnden Personen und den wesentlichen Inhalt der jeweiligen Beteiligung bzw. Aktivitäten der EZB nennen)?
Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf die Bremer Greensill Bank AG ein sog. Abwicklungsplan vor?
a) Wenn ja, seit wann besteht dieser?
b) Wenn ja, wie sieht dieser im Detail aus?
Welche Ausführungen sind unter anderem zu den Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) vorgesehen worden?
c) Wenn ja, wurde der sog. Abwicklungsplan aktiviert bzw. ist Entsprechendes geplant?
d) Wenn nein, aus welchen Gründen liegt ein solcher sog. Abwicklungsplan nicht vor?
Welche Kommunikation gab es in den letzten zehn Jahren zwischen Deutscher Bundesbank und BaFin jeweils zur Bremer Greensill Bank AG bzw. zur Greensill-Gruppe (bitte eine ausführliche Chronologie zur jeweils erfolgten Kommunikation angeben, die jeweils handelnden Referate bzw. Einheiten auf beiden Seiten und den wesentlichen Inhalt der jeweiligen Kommunikation nennen)?
Hat die BaFin in den letzten zehn Jahren das Bundesministerium der Finanzen zu Vorgängen bei der Bremer Greensill Bank AG, deren Vorstand (inklusive Vorstandsmitglieder), deren Aufsichtsrat (inklusive Aufsichtsratsmitglieder) und/oder der Greensill-Gruppe unterrichtet – z. B. in Einzelberichten o. Ä. (bitte eine ausführliche Chronologie zu sämtlich erfolgter Unterrichtung bzw. Kommunikation angeben, die jeweils handelnden bzw. kommunizierenden Referate bzw. Einheiten auf beiden Seiten und den wesentlichen Inhalt der jeweiligen Unterrichtung nennen)?
Trifft die Darstellung in der Presse zu (vgl. SPIEGEL-Bericht vom 4. März 2021), wonach der Prüfungsverband deutscher Banken (PdB) die BaFin bereits Anfang 2020 auf Schwierigkeiten bei der Bremer Greensill Bank AG hingewiesen habe?
a) Wenn ja, wann wurde die BaFin (welches Referat bzw. welche Leitungsebene) seitens des PdB informiert?
b) Wenn ja, welche Informationen teilte der PdB der BaFin konkret mit (v. a. im Hinblick auf die Feststellungen des PdB)?
c) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden seitens der BaFin ergriffen (bitte eine ausführliche Chronologie zu den ergriffenen Maßnahmen angeben, die jeweils handelnden Referate, jeweils adressierten Personen und den wesentlichen Inhalt der jeweiligen Maßnahmen nennen)?
d) Hat die BaFin das Bundesministerium der Finanzen (welche Referate bzw. welche Einheiten bzw. Personen der Leitungsebene) hierzu informiert, beispielsweise in Form eines Einzelberichts?
Wenn ja, mit welchem Inhalt?
Welche Kommunikation gab es zwischen der BaFin und dem Bundesministerium der Finanzen hierzu (bitte eine ausführliche Chronologie zur jeweils erfolgten Kommunikation angeben, die jeweils handelnden Referate bzw. Einheiten auf beiden Seiten und den wesentlichen Inhalt der jeweiligen Kommunikation nennen)?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der PdB aktuell mit der Untersuchung, Prüfung etc. der in Bremen ansässigen Greensill Bank AG betraut?
a) Wenn nein, aus welchen Gründen nach Kenntnis der BaFin nicht?
b) Wenn nein, ist nach Kenntnis der BaFin eine entsprechende Kontaktaufnahme geplant?
c) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist eine entsprechende Untersuchung, Prüfung etc. geplant?
Oder läuft diese Prüfung bereits?
Wenn ja, seit wann?
d) Wenn ja, zu welchen Aspekten prüft der PdB die Bremer Greensill Bank AG (bitte alle Prüfungsaspekte inhaltlich genau angeben)?
Wurde die Bremer Greensill Bank AG nach Kenntnis der BaFin in den letzten zehn Jahren vom PdB geprüft?
a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist der PdB jeweils gelangt?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die BaFin daraufhin jeweils ergriffen?
Zu welchen Instituten etc. hat der PdB der BaFin Hinweise bzw. Warnungen in den letzten drei Jahren übermittelt?
a) In welchen Fällen hat die BaFin Maßnahmen geprüft?
Wenn ja, wann jeweils welche?
b) In welchen Fällen hat die BaFin Maßnahmen ergriffen?
Wenn ja, wann jeweils welche?
c) In welchen Fällen hat die BaFin keine Maßnahmen ergriffen?
Aus welchen Gründen wurden jeweils keine Maßnahmen ergriffen?
Sind im Hinblick auf die Bremer Greensill Bank AG (inklusive Vorstand und Aufsichtsrat) bzw. auf die Greensill-Gruppe Hinweise bei der Hinweisgeberstelle eingegangen (bitte eine ausführliche Chronologie zu den jeweils eingegangenen Hinweisen angeben, die jeweils handelnden Referate bzw. Einheiten bei der BaFin und den wesentlichen Inhalt der jeweiligen Hinweise nennen)?
Wer war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren jeweils der Abschlussprüfer bei der Bremer Greensill Bank AG?
Wie lauteten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die in den Jahresabschlussprüfungsberichten niedergelegten Feststellungen, die für die BaFin und/oder die Deutsche Bundesbank von Relevanz waren bzw. sind bzw. ggf. von Relevanz hätten sein können (bitte eine ausführliche Darstellung zu den jeweiligen Feststellungen in den jeweiligen Prüfungsberichten der Abschlussprüfer angeben)?
Wie lauteten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren jeweils die Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer zu den Geschäftsberichten bei der Bremer Greensill Bank AG?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) oder die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) im Hinblick auf die Vorkommnisse bei der Bremer Greensill Bank AG Ermittlungen, Untersuchungen etc. aufgenommen hat?
Wenn ja, wie lautet hierzu jeweils der konkrete Sachstand?