[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Alexander Graf
Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27494 –
Parallelstrukturen der Entwicklungszusammenarbeit in Haiti
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem neuen Reformkonzept „BMZ 2030“ kündigt das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den Rückzug
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) unter anderem aus Haiti an
(
http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/april/200429_pm_09_
Entwicklungsministerium-legt-mit-BMZ-2030-Reformkonzept-vor/inde
x.html).
Mit einem Wert von 0,510 auf dem Human Developement Index (Platz 170
von 189) gehört Haiti zu den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt
(LDC;
https://unctad.org/topic/least-developed-countries/list) und ist in hohem
Maße von ausländischen Hilfszahlungen abhängig (
https://www.dw.com/de/v
on-haiti-bis-madagaskar-vergessene-krisen/a-47571079). Nach Schätzungen
der Vereinten Nationen leben fast zwei Drittel der Bevölkerung unterhalb der
Armutsgrenze (
https://www.tagesschau.de/ausland/haiti-erdbeben-105.html).
Hunger gehört zu den dringlichsten Herausforderungen der Menschen im
Karibikstaat. Nach Angaben des Welternährungsprogramms ist die Hälfte der
Bevölkerung unterernährt (
https://www.dw.com/de/von-haiti-bis-madagaskar-ver
gessene-krisen/a-47571079). Im Welthungerindex belegt Haiti Platz 104 von
107 Ländern und verzeichnet damit das höchste Hungerniveau in der
westlichen Hemisphäre. Damit ist Haiti das hungrigste Land Amerikas und nach
dem Tschad das vierthungrigste Land der Welt (
https://www.globalhungerinde
x.org/de/haiti.html). 5,7 Millionen Menschen hungern und benötigen dringend
Nahrungsmittelnothilfe (
https://www.aktiongegendenhunger.de/aktuelles/hung
er-in-haiti-alarmierend).
Die Corona-Krise ist ein Brandbeschleuniger für Hunger, Armut und
Konflikte. Die OECD zählt Haiti zu den Staaten, die durch die Corona-Pandemie
einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, in eine Abwärtsspirale zu geraten
(
https://www.swp-berlin.org/publikation/internationale-politik-unter-pandemi
e-bedingungen/). Dürreperioden und Naturkatastrophen kommen erschwerend
hinzu. Der Karibikstaat belegt den vierten Platz unter den Ländern, die am
stärksten von Wetterextremen betroffen und am anfälligsten für
Naturkatastrophen sind (
https://www.forbes.com/sites/daphneewingchow/2020/10/30/2020-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28467
19. Wahlperiode 14.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 14. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
global-hunger-index-upgrades-haitis-food-insecurity-from-alarming-to-ser
ious). Die Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung gegenüber Wetterextremen
und Trockenperioden ist bei weitem nicht ausreichend. Neben dem
Klimawandel tragen die Abholzung des Primärwaldes und die Umwandlung von Wald in
Ackerfläche zur Minderung der natürlichen Erneuerung der Wasserressourcen
bei. Seit 1920 ist die Waldfläche Haitis von über 60 Prozent auf unter 2
Prozent gesunken. Ungereinigtes Oberflächenwasser ist wegen der schlechten
sanitären Infrastruktur als Trinkwasser nicht nutzbar (
https://www.giz.de/de/welt
weit/42814.html).
Haiti hat sich noch lange nicht von den Strapazen des letzten Jahrzehnts
erholt. Die Bilanz des Erdbebens 2010 war verheerend: 300 000 Todesopfer,
zahlreiche Verletzte und über 2 Millionen Obdachlose. 13 von 15 Ministerien
stürzten ein, ein Viertel aller Staatsbeamten starben (
https://www.deutschlandf
unk.de/ruinen-armut-proteste-haiti-zehn-jahre-nach-dem-erdbeben.724.de.htm
l?dram:article_id=467681). Durch die von nepalesischen UN-Soldaten
eingeschleppte Cholera starben weitere 10 000 Menschen, mindestens 600 000
Menschen erkrankten; schwere Wirbelstürme warfen das Land immer wieder
zurück (
https://www.dw.com/de/haiti-die-un-und-die-ungewollten-effekte-ein
er-friedensmission/a-40947713). Nach dem Erdbeben wurde Haiti von einer
internationalen Hilfswelle überrollt (
https://www.forbes.com/sites/daphneewin
gchow/2020/10/30/2020-global-hunger-index-upgrades-haitis-food-
insecurityfrom-alarming-to-serious). Zahlreiche Geber und
Nichtregierungsorganisationen versprachen schnelle und international koordinierte Hilfe. 111 Länder,
multinationale Organisationen und Privatspender schlossen sich zusammen
und sagten 13 Mrd. US-Dollar zu. Der Betrag überbot die jährliche
Wirtschaftsleistung des Landes und machte das Erdbeben zur „bestfinanzierten
Katastrophe 2010“ (
https://www.deutschlandfunk.de/ruinen-armut-proteste-ha
iti-zehn-jahre-nach-dem-erdbeben.724.de.html?dram:article_id=467681).
Kaum ein Land hat gemessen an der Zahl seiner Einwohner so viel Nothilfe
bzw. humanitäre Hilfe und Unterstützung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit erhalten wie Haiti (
https://www.zeit.de/wirtschaft/2013-02/hait
i-entwicklungshilfe-schwacher-staat). Viele Maßnahmen und Projekte gingen
jedoch an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei, so der Vorwurf von
Experten und langjährigen Entwicklungshelfern. Mangels Transparenz und
demokratischer Kontrolle wurden zahlreiche Mittel in fragwürdige Kanäle oder
zurück in die heimische Wirtschaft geleitet, beispielsweise, als Reis aus den
USA geschickt und die nationalen Reisbauern massenhaft in die Pleite
getrieben wurden (
https://www.dw.com/de/haiti-zwischen-chaos-und-aufbruch/g-51
955663). Entwicklungshelfer haben in Haiti nicht erst seit dem Erdbeben
Parallelstrukturen geschaffen und Projekte am haitianischen Staat vorbei
lanciert. Experten kritisieren, dass quasi ein Staat im Staat aufgebaut wurde
(
https://www.deutschlandfunk.de/ruinen-armut-proteste-haiti-zehn-jahre-nach-
dem-erdbeben.724.de.html?dram:article_id=467681).
Auch zehn Jahre nach dem Erdbeben bleibt die Lage weiterhin prekär. Die
einst reichste Kolonie Frankreichs steht vor immensen Herausforderungen:
Die Wirtschaft stagniert, der umstrittene Präsident, Jovenel Moïse, regiert per
Dekret (
https://www.tagesschau.de/ausland/coronavirus-haiti-101.html) und
Journalisten und Menschenrechtsaktivisten müssen um ihr Leben fürchten
(
https://www.deutschlandfunk.de/ruinen-armut-proteste-haiti-zehn-jahre-nach-
dem-erdbeben.724.de.html?dram:article_id=467681). Der
Korruptionswahrnehmungsindex (Rang 170 von 179;
https://www.transparency.de/cpi/cpi-202
0/cpi-2020-tabellarische-rangliste/) und der Fragile States Index (Platz 13 von
178;
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/957963/umfrage/bewertung-h
aitis-nach-dem-fragile-states-index/) bestätigen einmal mehr: Haiti fällt in sich
zusammen und staatliche Stellen sind kaum mehr in der Lage, öffentliche
Grundleistungen wie Bildung, Gesundheitsversorgung oder öffentliche
Sicherheit zu erbringen (
https://www.swp-berlin.org/publikation/internationale-politi
k-unter-pandemie-bedingungen/). Die Vereinten Nationen warnten zuletzt,
dass kriminelle Aktivitäten wie Entführungen und Bandenkämpfe
zugenommen hätten und man in Haiti inzwischen von fast vollständiger Straflosigkeit
sprechen könne (
https://news.un.org/en/story/2021/01/1082462).
Deutschland begleitet den Demokratisierungsprozess in Haiti seit vielen
Jahren. Die Intensität der bilateralen Beziehungen hat infolge der komplexen
innenpolitischen Lage jedoch nachgelassen. Zwischen den Jahren 2010 und
2019 beliefen sich die ODA-anrechenbaren (ODA = Official Development
Assistance) Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für Projekte und
Maßnahmen in Haiti auf über 200 Mio. US-Dollar. Allein das BMZ finanzierte im
Zeitraum von 2014 bis 2019 über 140 Maßnahmen. Auch andere Ressorts
beteiligten sich mit verschiedenen Projekten an Entwicklungsvorhaben in Haiti.
So führten das Auswärtige Amt, das Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat sowie das Bundesministerium der Verteidigung im gleichen
Zeitraum 33 Projekte in dem Karibikstaat durch (
https://stats.oecd.org/Index.aspx?
DataSetCode=crs1#). Die Zusammenarbeit konzentrierte sich im
Wesentlichen auf die Schwerpunkte Ressourcenschutz und Ernährungssicherung
(
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/haiti-node/bilatera
l/205074). Mithilfe deutscher Entwicklungszusammenarbeit wurde das größte
Wasserkraftwerk des Landes wieder aufgebaut. Bei voller Leistung deckt es
die Hälfte des Strombedarfs der Millionenmetropole Port-au-Prince (
http://ww
w.bmz.de/20150112-1).
Erst 2015 verkündete das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung noch, Haiti langfristig stabilisieren und unterstützen
zu wollen (
https://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2015/januar/150
112_Fuenf-Jahre-nach-Erdbeben-Zusammenarbeit-mit-Haiti-geht-weiter/inde
x.html). Die Bundesregierung gab zuletzt inmitten der Corona-Krise bekannt,
Haitis Nationalpolizei über das Büro der Vereinten Nationen personell zu
stärken, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Bandenkriminalität. Haiti
sei mit seinen Institutionen äußerst fragil und es wäre daher wichtig, dass die
internationale Gemeinschaft das Land auch weiterhin bei der Stärkung
politischer Stabilität und guter Regierungsführung unterstütze, so die
Bundesregierung (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mission-haiti-173
8400).
Aus welchen Gründen der Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller nur wenige Wochen später mit seinem
Reformkonzept „BMZ 2030“ das endgültige Ende der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit mit Haiti verkündete, ist aus Sicht der Fragesteller
unklar. Zudem verhält sich die neue Reformstrategie aus Sicht der Fragesteller
diametral entgegengesetzt zu der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des
Auswärtigen Amts und zum übergeordneten „Leave no one behind“-Prinzip
der Agenda 2030. Die strukturellen Probleme müssen in Haiti dringend
angegangen werden, um die katastrophalen Folgen der Naturkatastrophen und
Gesundheitskrisen abzumildern; zudem stehen die Industrienationen in
besonderer Verantwortung, betroffene Länder bei der Bewältigung der Folgen des
Klimawandels zu unterstützen. Auch bleibt dem Deutschen Bundestag aus Sicht
der Fragesteller weiterhin unklar, wie der konkrete Ausstiegsplan der
Bundesregierung aus den bilateralen Entwicklungsprojekten in Haiti aussieht und
inwieweit sich die Bundesregierung darum bemüht, dass Entwicklungsziele von
anderen Gebern fortgeführt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Reformprozess BMZ 2030 hat das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein umfassendes strukturelles
Konzept vorgelegt, um die Maßnahmen und Mittel der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) noch strategischer, wirksamer und effizienter
einzusetzen. Dies wird insbesondere durch eine Fokussierung und Neuausrichtung
der bilateralen staatlichen EZ erreicht. Auch nach dieser Neujustierung bleibt
das BMZ mit der bilateralen EZ weiterhin in zahlreichen Ländern
Lateinamerikas und der Karibik sowie regional aktiv. Zudem wird das Engagement
nichtstaatlicher und multilateraler Akteure in der Region weiterhin durch Mittel des
BMZ unterstützt.
Haiti ist kein Partnerland der bilateralen EZ. Gleichwohl pflegt die
Bundesregierung seit Jahren vertrauensvolle, partnerschaftliche Beziehungen zu Haiti
in den unterschiedlichsten Bereichen. Dies entspricht der Philosophie der
Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen Amtes (AA), deren Ziel
eine deutliche Intensivierung der partnerschaftlichen Beziehungen mit den
Ländern der Region ist. Mit der Initiative sollen der politische Austausch verstärkt,
die Wirtschaftsbeziehungen belebt und die Kooperation in den Bereichen
Kultur, Bildung und Wissenschaft ausgebaut werden. Das AA und das BMZ stehen
im engen Austausch, um die Neu-Fokussierung der EZ mit den Zielen der
Lateinamerika- und Karibik-Initiative aufeinander abzustimmen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung in den
Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/18196 und
Bundestagsdrucksache 19/20436 sowie auf die Antwort zu Frage 5a ebenda verwiesen.
1. Welche Gesamtstrategie verfolgt die Bundesregierung in Haiti, und wie
passt diese zu der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen
Amts einerseits und der Reformstrategie „BMZ 2030“ des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
andererseits (bitte begründen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage
sowie auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung zu den Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/18196 sowie in
Bundestagsdrucksache 19/20436 sowie ebenda auf die Antwort auf Frage 5a verwiesen.
2. An welchen multilateralen Maßnahmen und Projekten beteiligt sich die
Bundesregierung derzeit in Haiti, und ist eine Aufstockung dieser
Programme geplant (bitte nach Organisation, Maßnahme, Laufzeit,
Projektzielen und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung trägt zu multilateralen entwicklungspolitischen
Aktivitäten in Haiti durch ihre Beiträge zum Kernbudget multilateraler Organisationen
und Fonds bzw. ihre Anteile am Kapital multilateraler Banken bei.
Beispielsweise beteiligt sich Deutschland an der EZ der Europäischen Union (EU) mit
Haiti über seinen Beitrag zum EU-Haushalt mit rund 21 Prozent. Für 2014 bis
2020 wurden Haiti aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) rund
420 Millionen Euro zugesagt. Davon wurden 2019 beispielsweise 40 Millionen
Euro aus dem EEF ausgezahlt. Hinzu kamen 17 Millionen Euro aus weiteren
Instrumenten wie bspw. dem Instrument für Humanitäre Hilfe, dem Instrument
für Demokratie und Menschenrechte oder dem Instrument für Stabilität und
Sicherheit. Das weitere EU-Engagement, an dem Deutschland sich beteiligt, kann
unter folgendem Link eingesehen werden:
https://ec.europa.eu/international-par
tnerships/where-we-work/haiti_en. Des Weiteren hält Deutschland rund
1,89 Prozent Anteile am Kapital der Interamerikanischen Entwicklungsbank
(IDB). Im Jahr 2020 hat die IDB 60 Millionen US-Dollar zugesagt und
124 Millionen US-Dollar ausgezahlt, um die Finanzierung von
Entwicklungsprojekten in Haiti fortzusetzen und zur Linderung der unmittelbaren
Auswirkungen der COVID-19-Krise beizutragen. Darüber hinaus hält Deutschland bei
der Weltbankgruppe rund 4,41 Prozent Anteile am Kapital der Internationalen
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) und ist damit viertgrößter
Anteilseigner der IBRD. Auch bei der Internationalen
Entwicklungsorganisation (IDA) ist Deutschland viertgrößter Geber und hat in der letzten
Auffüllungsrunde (für IDA19) rund 1,8 Mrd. US-Dollar (1,60 Mrd. Euro) eingezahlt.
Deutschland hält zudem 5,02 Prozent der Anteile am Kapital der IFC und ist
damit drittgrößter Anteilseigner der IFC. Im Fiskaljahr 2020 hat die
Weltbankgruppe, zu der IBRD, IDA und IFC gehören, 213 Millionen US-Dollar für
Entwicklungsprojekte in Haiti zugesagt. Weitere Details können unter folgendem
Link eingesehen werden:
https://www.worldbank.org/en/country/haiti. Im
zehnten Umsetzungszyklus (2021 bis 2024) des Sonderentwicklungsfonds der
Karibischen Entwicklungsbank (CDB) sind für Haiti Mittel in Höhe von
45 Millionen US-Dollar zur Verwendung reserviert. Die deutsche Beteiligung
an der zehnten Wiederauffüllung beträgt mit 12,4 Millionen Euro rund sechs
Prozent am Gesamtbetrag. Auch zum Engagement von Organisationen der
Vereinten Nationen (VN) in Haiti trägt die Bundesregierung durch Kernbeiträge
bei. Mögliche Fortführungen bzw. Aufstockungen des diesbezüglichen
Engagements in allen genannten Bereichen stehen unter dem Vorbehalt künftiger
Haushaltsaufstellungen, so dass hierzu gegenwärtig keine Aussage getroffen
werden kann.
3. Welche konkreten Indikatoren und qualitativen Kriterien waren für die
Bundesregierung ausschlaggebend dafür, die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit mit Haiti einzustellen, und wer war an dem
Entscheidungs- und Bewertungsprozess beteiligt (bitte begründen)?
a) Wie begründet und anhand welcher konkreten Kriterien und Daten
belegt die Bundesregierung „geringe Signifikanz der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit“ in Haiti (Bundestagsdrucksache
19/20436)?
b) Wie wurde das Kriterium „geringe Signifikanz“ im Vergleich zu den
anderen strategischen Kriterien wie gute Regierungsführung,
Menschenrechte, Bedürftigkeit und qualitative Einschätzungen zu
geopolitischen Interessen, internationalen Verpflichtungen, historischen
Bindungen und zur Qualität der Zusammenarbeit in Haiti gewichtet
(Bundestagsdrucksache 19/20436)?
c) Was hat der Bundesregierung zufolge zu einer geringen Signifikanz
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Haiti geführt?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27483 verwiesen.
4. Inwieweit wurde im Vorfeld der Entscheidung zur Beendigung der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Haiti der Dialog mit anderen
Gebern sowie anderen Bundesministerien gesucht, die in Haiti
Entwicklungsvorhaben fördern, und wie sah der Abstimmungsprozess aus?
6. Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen der Bundesregierung
und anderen privaten und/oder staatlichen EZ-Gebern, um die „BMZ
2030“-Strategie abzustimmen und ggf. weiteren Entwicklungsbedarf in
Haiti zu koordinieren?
a) Wann, und wie wurden andere Geber über die „BMZ 2030“-
Reformstrategie der Bundesregierung und den damit verbundenen
Rückzug der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aus Haiti
informiert?
Die Fragen 4, 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet.
Die Entscheidung zur Beendigung der bilateralen staatlichen EZ mit Haiti traf
und verantwortete das BMZ im Rahmen des Ressortprinzips auf Grundlage
objektiver Kriterien. Hierzu wird auf die Antwort auf die Fragen 3 sowie 3a bis 3c
verwiesen. Vor der Entscheidung des BMZ über das künftige Engagement in
Haiti gab es einen Austausch mit dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen
Amt (AA). Der Dialog mit anderen Gebern ist ebenfalls Teil der Umsetzung
der BMZ 2030-Reformschritte. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 6b
verwiesen.
5. Ist die Bundesregierung in Haiti an laufenden Maßnahmen und/oder
Entwicklungsprojekten beteiligt, an denen auch andere Geber beteiligt sind?
Falls ja, an welchen?
Die KfW ist im Auftrag des BMZ im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit
(FZ) am Vorhaben „Rehabilitierung des Wasserkraftwerkes Péligre in Haiti“
beteiligt. Dieses Vorhaben ist Teil einer Kofinanzierung mit der IDB.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
setzt im Auftrag des BMZ im Rahmen der technischen Zusammenarbeit (TZ)
das Vorhaben „Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme in
grenznahen Biosphärenreservaten in der Dominikanischen Republik und Haiti“ um.
Dieses Vorhaben ist Teil einer Kofinanzierung der EU im Rahmen des 11. EEF.
6b Wann, und wie wurden die großen internationalen Organisationen
(insbesondere die UN-Organisationen und deren Unterorganisationen)
sowie kirchliche Hilfswerke (wie Brot für die Welt), die Projekte und
Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Haiti
durchführen, über die „BMZ 2030“-Reformstrategie der
Bundesregierung und den damit verbundenen Rückzug der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit aus Haiti informiert?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27483 verwiesen.
7. Wurden der Bundesregierung Rückmeldungen bzw. Kritik von
politischen- und/oder zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Haiti zu der neuen
Strategiereform „BMZ 2030“ und dem damit verbundenen Ausstieg aus
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zugetragen?
Falls ja, wie lautete die Rückmeldung, und wie hat die Bundesregierung
darauf reagiert?
Es gab vereinzelte Schreiben kirchlicher und zivilgesellschaftlicher Vertreter
sowie ein Schreiben der haitianischen Regierung an die Bundesregierung, in
denen nähere Erläuterungen zu den Umständen der mit dem Reformprozess
BMZ 2030 einhergehenden Entscheidung, die bilaterale staatliche EZ mit Haiti
auszusteuern, erbeten wurden. Die Bundesregierung hat diese Schreiben unter
Hinweis auf die in der Vorbemerkung und die in den zu Frage 1 angeführten
Bezugsantworten dargestellten Gründe beantwortet.
8. Werden Entwicklungsvorhaben, die nicht durch das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sondern von
anderen Bundesministerien in Haiti beauftragt werden, innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt bzw. koordiniert?
Falls ja, wie läuft der Abstimmungs- bzw. Koordinierungsprozess ab?
Falls nein, weshalb nicht?
a) Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
anderen Ressorts, um geplante, laufende sowie abgeschlossene Projekte
in Haiti abzustimmen, zu koordinieren und zu evaluieren?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Die Abstimmung zu Vorhaben einzelner Bundesministerien in
Entwicklungsländern richtet sich nach § 19 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) sowie nach Ziffer 15 der Leitlinien für die bilaterale
finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen
EZ. Abstimmungs- und Koordinierungsprozesse innerhalb der
Bundesregierung im Einzelnen erfolgen einzelfall- und anlassbezogen, beispielsweise durch
schriftliche oder mündliche Beteiligungsverfahren sowie unter Einbeziehung
der Auslandsvertretungen.
b) Welche Auswirkungen hat die „BMZ 2030“-Strategie auf laufende
Projekte anderer Ressorts in Haiti?
BMZ 2030 bezieht sich auf das bilaterale staatliche Engagement des BMZ. Die
Zusammenarbeit anderer Ressorts mit Haiti ist davon nicht berührt.
c) Gibt es zwischen den Projekten, die von den staatlichen
Durchführungsorganisationen (insbesondere KfW und GIZ) im Auftrag der
verschiedenen Ressorts der Bundesregierung in Haiti durchgeführt
werden, Koordinierungsmechanismen?
Falls ja, wie sehen diese aus, und in welcher Form wird die
Bundesregierung mit einbezogen?
Falls nein, weshalb nicht?
Die Abstimmung zwischen den staatlichen Durchführungsorganisationen und
der Auslandsvertretung der Bundesregierung erfolgt bedarfs- und
anlassbezogen.
d) Wie wird innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sichergestellt, dass die Umsetzung der
Entwicklungszusammenarbeit koordiniert, effizient und wirksam ist,
und sieht die Bundesregierung bei den laufenden Projekten
Optimierungsbedarf?
Falls ja, welchen?
Falls nein, weshalb nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8d der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27483 verwiesen.
9. Beziehen sich Maßnahmen und Projekte der Lateinamerika- und
Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts auch auf Haiti?
Falls ja, welche?
Falls nein, weshalb nicht?
Folgende Maßnahmen und Projekte der Lateinamerika- und Karibik-Initiative
des AA beziehen sich auch auf Haiti:
– Das Frauennetzwerk UNIDAS wurde 2019 unter der Schirmherrschaft des
Bundesministers des Auswärtigen, Heiko Maas, gegründet. In diesem
Netzwerk kommen zivilgesellschaftliche Partnerinnen aus Lateinamerika, der
Karibik und Deutschland zusammen, die sich für chancengleiche
Gesellschaften einsetzen. Unter den Mitgliedern ist auch eine ehemalige
haitianische Politikerin.
– Dem Welternährungsprogramm der VN wurden 2020 insgesamt
600 000 Euro aus Mitteln des AA für Maßnahmen zur Ernährungssicherung
in Haiti zur Verfügung gestellt.
– Über ein Globalprojekt von Malteser International wurden aus Mitteln der
Humanitären Hilfe 535 000 Euro für Maßnahmen der Eindämmung der
COVID-19-Pandemie in Haiti zur Verfügung gestellt.
– Im Rahmen der Unterstützung des Zentralen Interventionsfonds für
humanitäre Notfälle (CERF) der VN hat das AA zur Finanzierung von fünf durch
Nichtregierungsorganisationen umgesetzte Maßnahmen zugunsten
besonders von der COVID-19-Pandemie betroffenen Bevölkerungsgruppen
beigetragen.
– Das AA hat 2020 mit einer Million Euro die Maßnahmen der
Internationalen Organisation für Migration (IOM) unter anderem zur Erfassung und
medizinischen Erstbetreuung der mehr als 300 000 aufgrund der COVID-19-
Pandemie aus der Dominikanischen Republik nach Haiti zurückgekehrten
Personen gefördert.
10. Wurden Maßnahmen und Projekte der Bundesregierung in Haiti mit der
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und
die Karibik (ECLAC) abgestimmt?
Falls ja, welche?
Falls nein, weshalb nicht?
Bilaterale Vorhaben mit Haiti werden vorrangig mit der haitianischen
Regierung und den zuständigen Sektorinstitutionen abgestimmt. Die
Regionalvorhaben der TZ, in denen die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für
Lateinamerika und die Karibik (ECLAC) als politischer Träger und
Umsetzungspartner fungiert, führen derzeit keine Aktivitäten in Haiti durch.
11. Hat die Bundesregierung für Haiti – oder über Durchführorganisationen
in Haiti – Consultingfirmen zu entwicklungspolitischen Angelegenheiten
beauftragt?
Ja. Im Rahmen der bilateralen EZ werden über die
Durchführungsorganisationen – wo sinnvoll oder nötig – Consultingfirmen im Zusammenhang mit der
Vorbereitung oder Durchführung von Vorhaben bzw. Komponenten daraus
beauftragt. Dies gilt auch für die bilaterale EZ mit Haiti.
a) Falls ja, welchen Zweck verfolgten die Beratungsaufträge, und welche
Ergebnisse konnten erzielt werden?
b) Wie hoch waren die Gesamtkosten für die jeweiligen
Beratungsaufträge?
Die Fragen 11a und 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die KfW beauftragte insgesamt sechs Consultingeinsätze in Haiti in
Zusammenhang mit den mittlerweile abgeschlossenen Vorhaben „Unterstützung des
Wiederaufbaus in Leogane“ und „Programm Armutsbekämpfung und lokale
Entwicklung“. Zweck war dabei die Unterstützung des jeweiligen
Projektträgers bei der Projektdurchführung (insbes. Umsetzung des Vorhabens bzw. der
ordentlichen Ausschreibungsprozesse der Einzelprojekte, Prüfung der
Vertragsentwürfe für Liefer-, Bau- und Leistungsaufträge) und bei der
ordnungsgemäßen Beendigung der baulichen Einzelmaßnahmen (Bauüberwachung von
zahlreichen Einzelprojekten, darunter mehrere Schulen, ländliche Wege,
Marktplatz, Trinkwassersysteme). Die Consultingmaßnahmen leisteten damit einen
Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung und zum Abschluss der jeweiligen
Vorhaben. Der Auftragswert der Consultingeinsätze belief sich insgesamt auf
142 748,68 Euro.
12. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei der Umsetzung
der „BMZ 2030“-Reformstrategie in Haiti auf bestehende
Verknüpfungen mit der deutschen Wirtschaft?
Es wird auf die Antwort auf Frage 8b verwiesen. Die Instrumente der
deutschen EZ zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sind von BMZ 2030 ebenfalls
nicht berührt.
13. Zu wann plant die Bundesregierung, die derzeit laufenden Projekte und
Maßnahmen in den Bereichen Ressourcenschutz und
Ernährungssicherung in Haiti im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
aufgrund der im Zuge der Reformstrategie „BMZ 2030“ angekündigten
Beendigung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Haiti
auslaufen zu lassen (bitte begründen)?
Die bilaterale staatliche EZ mit Haiti wird verantwortungsvoll und unter
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sukzessive über die nächsten Jahre
hinweg auslaufen. Das Vorhaben der TZ „Erhöhung der Anpassungsfähigkeit
der Ökosysteme in grenznahen Biosphärenreservaten in der Dominikanischen
Republik und Haiti“ wird voraussichtlich Ende 2022 abgeschlossen. Das
Vorhaben der FZ „Rehabilitierung des Wasserkraftwerks Péligre in Haiti“ wird
voraussichtlich Mitte 2021 abgeschlossen.
a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Projekte, deren Projektziele nicht
erreicht und deren Laufzeit nicht verlängert wurden, von anderen
Gebern fortgeführt werden?
Falls ja, von wem?
Falls nein, ist die Bundesregierung der Meinung, dass Haiti die
angestrebten Projektziele nachhaltig und in absehbarer Zeit selbstständig
erreichen kann?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16a der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27483 verwiesen.
b) Anhand welcher Kriterien wurde seitens der Bundesregierung die
qualitative und strategische Wirksamkeit der Projekte bewertet, und
welche Handlungsempfehlungen ergeben sich hieraus?
Die Durchführungsorganisationen dokumentieren Fortschritte und Ergebnisse
der durchgeführten Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und
Wirkungsketten im Rahmen regelmäßiger und detaillierter Berichterstattung.
Fortschritts- und Abschlussberichte auf der Ebene von Einzelvorhaben belegen
empirisch erfassbare Ergebnisse und stellen die Zielerreichung dar. Zusätzlich
werden Projektevaluierungen in delegierter Verantwortung durchgeführt. Das
Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmBH (DE-
val) untersucht auf strategischer Ebene unabhängig die vom BMZ
verantwortete EZ. Lernerfahrungen aus laufenden und abgeschlossenen Vorhaben wurden
in der Planung von Folgevorhaben berücksichtigt.
c) Wurden Projekte im Vorfeld und während der Umsetzung mit
zivilgesellschaftlichen Akteuren und Organisationen abgestimmt und
koordiniert?
Wo relevant, wurden zivilgesellschaftliche Akteure im Vorfeld und während
der Umsetzung der Vorhaben eingebunden. Die Abstimmung und
Koordinierung der Vorhaben erfolgt jedoch in erster Linie mit dem politischen Partner
des jeweiligen Vorhabens.
d) Wie sieht der Abstimmungs- und Koordinationsmechanismus
zwischen den Projekten in Haiti aus?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8c verwiesen.
14. Wie sehen der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den
einzelnen Ressorts der Bundesregierung und den haitianischen
Regierungsinstitutionen (wie u. a. dem haitianischen Ministère de la Planification de la
Coopération Externe) aus, insbesondere was die Planung, Koordinierung
und Umsetzung von Entwicklungsprojekten angeht?
Der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ressorts der
Bundesregierung und den haitianischen Regierungsinstitutionen erfolgt
bedarfs- und anlassbezogen.
15. Inwieweit wurden Maßnahmen und Projekte der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit zur Ernährungssicherung mit dem nationalen
Ministerium für Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und ländliche
Entwicklung und dem Ministerium für öffentliche Gesundheit und
Bevölkerung in Haiti abgestimmt?
Im Rahmen der bilateralen staatlichen EZ wurden bzw. werden keine
Maßnahmen und Projekte mit Schwerpunkt Ernährungssicherung umgesetzt, daher
findet keine diesbezügliche Abstimmung mit den o. g. Ministerien statt. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Abschaffung der Nationalen
Kommission für Hunger und Fehlernährung (
https://www.globalhungeri
ndex.org/de/case-studies/2019-haiti.html), insbesondere in Bezug auf die
Agenda 2030, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Die Abschaffung der haitianischen Nationalen Kommission für Hunger und
Fehlernährung im Jahre 2014 wirkte sich nicht nur negativ auf die
institutionellen Strukturen aus, sondern schwächte auch die Wahrnehmung des Themas in
Politik und Öffentlichkeit. Daher mahnt die Bundesregierung international
sowie gegenüber der haitianischen Regierung regelmäßig die große Bedeutung
der Ernährungssicherheit für eine nachhaltige Entwicklung des Landes an, auch
mit Blick auf den hohen Stellenwert, der dem Thema im Rahmen der Agenda
2030 für nachhaltige Entwicklung zukommt.
17. Hat die Bundesregierung Haiti bei der Erarbeitung von nationalen und/
oder kommunalen Entwicklungsplänen unterstützt?
Falls ja, bei welchen, und in welcher Form?
Falls nein, weshalb nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
18. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolge des strategischen
Entwicklungsplans („Plan Stratégique de Développement d’Haïti“) in Haiti ein
(
https://www.globalhungerindex.org/de/case-studies/2019-haiti.html),
insbesondere in Bezug auf Maßnahmen zur Ernährungssicherung und
zum Ressourcenschutz?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
Bundesregierung bewertet die Erfolge des strategischen Entwicklungsplans daher
nicht.
a) Inwieweit wurden die Ziele von nationalen Entwicklungs- und
Strategieplänen der haitianischen Regierung bei den bilateralen Maßnahmen
und Projekten der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt?
Projekte der deutschen EZ nehmen i. d. R. auf die entsprechenden Pläne Bezug.
So werden auf Umsetzungsebene sektorale und lokale Pläne einbezogen.
Außerdem werden Bezüge zu den von den entsprechenden Staaten
unterzeichneten internationalen Konventionen hergestellt (im Falle Haitis z. B. Agenda
2030 für nachhaltige Entwicklung, Übereinkommen über die biologische
Vielfalt, Sendai-Framework for Disaster Risk Reduction).
b) In welchem Umfang beteiligt sich die Bundesregierung über die
Europäische Union an dem 2019 initiierten
Ernährungssicherungsprogramm in Haiti, und welche Erfolge konnten bereits erzielt werden
(
https://www.globalhungerindex.org/de/case-studies/2019-haiti.html)?
Das o. g. Ernährungssicherungsprogramm der EU wird unter anderem im
Rahmen des EEF gefördert. Zur deutschen Beteiligung am EEF wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen. Evaluation und Monitoring sind fester Bestandteil
der Programmskizzen der EU-Programme. Die Evaluationsberichte der
Programme können nach Vorlage unter folgendem Link eingesehen werden:
https://ec.europa.eu/international-partnerships/strategic-evaluation-reports_en.
Das o. g. Programm wurde noch nicht evaluiert.
19. Inwieweit hat die Bundesregierung bei der Erarbeitung der
Strategiepläne für die UN-Missionen MINUSTAH, MINUJUSTH und BINUH
mitgewirkt, und wie sah der Erarbeitungsprozess aus (
https://www.bundesre
gierung.de/breg-de/aktuelles/mission-haiti-1738400)?
Die Bundesregierung hat seit der Entstehung der Friedenssicherungsmission
der VN in Haiti im Jahr 2004 mit der „Stabilisierungsmission der Vereinten
Nationen in Haiti“ (MINUSTAH) und den folgenden VN-Missionen („Mission
der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Justiz in Haiti“ (MINUJUSTH)
und der politischen Sondermission „Integriertes Büro der Vereinten Nationen in
Haiti“ (BINUH)) die regelmäßigen Berichte des VN-Generalsekretärs über die
Entwicklungen in Haiti und die Implementierung der Mandate durch die
erwähnten Missionen erhalten und analysiert. Diese Berichte und deren
Empfehlungen bildeten die Grundlage für die Erarbeitung der Strategiepläne für Haiti
und die in den Resolutionen des VN-Sicherheitsrats (Resolutionen 1542
(2004), 1892 (2009), 2350 (2017), 2410 (2018), 2466 (2019), 2476 (2019),
2547 (2020)) verankerten verschiedenen Anpassungen der VN-Präsenz und -
Unterstützung im Land.
Während der deutschen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat von 2019 bis
2020 hat die Bundesregierung bei der Transition von der Friedensmission MI-
NUJUSTH (gemäß Kapitel VII der VN-Charta) zu der politischen
Sondermission (nach Kapitel VI der VN-Charta) BINUH im Oktober 2019 aktiv
mitgewirkt. Sie hat sich in den Verhandlungen zusammen mit Partnern für ein starkes
Mandat von BINUH in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, nationalen Dialog,
Resilienz gegen Naturkatastrophen, Menschenrechte und die Agenda Frauen,
Frieden und Sicherheit eingesetzt. Ziel der VN-Präsenz in Haiti ist es, nach Ende
von MINUJUSTH die Sicherheitslage weiter zu stabilisieren und
Rechtsstaatlichkeit zu stärken.
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolge dieser Missionen, und
welchen Optimierungsbedarf sieht sie?
Die Arbeit der VN-Missionen hat nach Einschätzung der Bundesregierung
insgesamt zu einer gewissen Stabilisierung der politischen Lage in Haiti
beigetragen. Entscheidend für den Übergang zu einer zivilen politischen Mission (BI-
NUH) im Oktober 2019 waren die bei der Stabilisierung Haitis über 15 Jahre
erzielten Fortschritte, wie z. B. der Aufwuchs der Haitianischen Nationalpolizei
(HNP) von 2 500 Polizistinnen und Polizisten im Jahr 2004 auf 15 400 bis
2019. Zudem hat MINUSTAH nach dem Hurrikane Matthew die haitianischen
Behörden maßgeblich bei der Bewältigung der Folgen dieser Naturkatastrophe
sowie bei der Organisation der letzten Präsidentschaftswahlen in Haiti im
November 2016 unterstützt.
b) Plant die Bundesregierung, die BINUH-Mission personell
aufzustocken?
Falls nein, weshalb nicht?
Die Entscheidung über eine Aufstockung von BINUH liegt beim VN-
Sicherheitsrat. Die Bundesregierung hat sich in den VN immer für eine
adäquate Ausstattung der Mission eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.
20. Welche angestrebten Ziele konnte die Bundesregierung durch ihre
entwicklungspolitischen Projekte in den Schwerpunktbereichen
Ressourcenschutz und Ernährungssicherung in Haiti erreichen?
Die bilaterale staatliche EZ fördert im Rahmen der FZ keine Vorhaben im
Bereich Ressourcenschutz und Ernährungssicherung. Das im Rahmen der TZ
umgesetzte Vorhaben „Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme in
grenznahen Biosphärenreservaten in der Dominikanischen Republik und Haiti“
ist dem Bereich Ressourcenschutz zuzuordnen, greift aber auch Aspekte der
Ernährungssicherung auf. Da das Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist, kann zu
dessen Zielerreichung noch keine abschließende Antwort gegeben werden.
Darüber hinaus trägt die Bundesregierung im Rahmen der Humanitären Hilfe, der
strukturbildenden Übergangshilfe und der Förderung privater Träger dazu bei,
die Zivilgesellschaft vor Ort in ihren Selbsthilfeanstrengungen u. a. in den
Bereichen Ressourcenschutz und Ernährungssicherung zu unterstützen.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Strategie der neuen Regierung
von Präsident Jovenel Moïse im Kampf gegen Korruption und
organisierte Kriminalität in Haiti, und welcher Reformbedarf wurde
diesbezüglich festgestellt?
Der 2016 gewählte Präsident Moïse hat den Kampf gegen Korruption und
organisierte Kriminalität zu einer Priorität seines Handelns erklärt. Nicht zuletzt
durch Unterstützung der VN-Missionen konnten die Kapazitäten der
haitianischen Polizei verbessert werden. Strukturelle Mängel und Verquickungen von
Polizei und organisiertem Verbrechen stellen jedoch nach wie vor große
Herausforderungen dar.
a) Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die
ausschlaggebenden Gründe dafür, dass das Justizsystem so schwach und die
Straflosigkeitsquote in Haiti so hoch sind (bitte begründen)?
b) Welche Maßnahmen wären nach Einschätzung der Bundesregierung
notwendig, um das Justizsystem zu stärken und die Aufklärung von
Korruptionsdelikten zu verbessern?
Die Fragen 21a und 21b werden gemeinsam beantwortet.
Die personelle und materielle Ausstattung der haitianischen Behörden für
Strafverfolgung und die Bekämpfung von Korruption ist trotz der Unterstützung
beim Ausbau der Kapazitäten der haitianischen Nationalpolizei und der
Beratung des haitianischen Justizwesens mit Blick auf die zentralen Themen der
Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz durch alle VN-Missionen weiterhin
unzureichend. Für eine Steigerung der Effizienz und Transparenz von
Strafverfolgung und Gerichtsverfahren ist ein gesamtgesellschaftlicher Konsens
erforderlich, auf den die Bundesregierung gemeinsam mit ihren Partnern hinzuwirken
versucht.
22. Welche laufenden entwicklungspolitischen Maßnahmen sind der
Bundesregierung von anderen Gebern in Haiti bekannt, die sich auf
Ressourcenschutz und Ernährungssicherung beziehen, und wie häufig findet ein
fachlicher Austausch statt?
Da Ernährungssicherung kein Schwerpunktthema der staatlichen bilateralen EZ
mit Haiti ist, werden laufende entwicklungspolitische Maßnahmen anderer
Geber von der Bundesregierung nicht systematisch erfasst. Im Bereich
Ressourcenschutz werden sie erfasst, sofern sie für laufende Vorhaben relevant sind. Im
Projektgebiet des Vorhabens „Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der
Ökosysteme in grenznahen Biosphärenreservaten in der Dominikanischen Republik
und Haiti“ sind folgende Maßnahmen anderer Geber bekannt:
Die spanische Durchführungsorganisation Agencia Española de Cooperación
Internacional para el Desarrollo (AECID) finanziert das Vorhaben „Steigerung
der Resilienz der Bevölkerung von Anse-à-Pitre“ und das „Projekt zur
Reduzierung von Armut und Vulnerabilität in der Region zweier Schutzgebiete im
grenzübergreifenden Biosphärenreservat“. Ferner gibt es das binationale
Programm der EU „Binational Cooperation in favour of Dominican-Haitian
relations“. Der fachliche Austausch findet bedarfs- und anlassbezogen statt.
23. Sieht die Bundesregierung in Haiti einen Zusammenhang zwischen dem
schlechten Zugang zur Hygieneinfrastruktur und der Ausbreitung von
Infektionskrankheiten (bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27483 verwiesen.
24. Inwieweit hat die Bundesregierung Haiti bei der Erstellung und
Umsetzung des Aktionsplans zur Klimawandelanpassung unterstützt, und
welche Bundesministerien waren daran beteiligt (
https://www.globalhungeri
ndex.org/de/case-studies/2019-haiti.html)?
Beim Umweltschutz und der Anpassung an den Klimawandel wird Haiti im
Rahmen des Projekts „Ökosystembasierte Anpassung und Waldwiederaufbau
in vulnerablen ländlichen Gemeinden des Biologischen Korridors in der
Karibik“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) unterstützt. Das Projekt trägt in Zusammenarbeit mit dem haitianischen
Umweltministerium dazu bei, das Nationale Anpassungsaktionsprogramm
(NAPA) umzusetzen, um die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit von
Menschen und Ökosystemen und somit die Lebensgrundlagen der ländlichen
Bevölkerung zu verbessern.
a) Wie sieht die Abstimmung zwischen dem zuständigen Ministerium für
Klimaschutzaufgaben in Haiti und den deutschen
Durchführorganisationen aus, die Maßnahmen zum Umweltschutz und Klimawandel
fördern?
Die Abstimmung erfolgt bedarfs- und anlassbezogen.
b) Sind neue bilaterale Maßnahmen und Projekte der Bundesregierung in
Planung, die Haiti beim Umweltschutz und bei der Anpassung an den
Klimawandel unterstützen?
Falls ja, welche?
Falls nein, weshalb nicht?
Derzeit sind keine neuen bilateralen entwicklungspolitischen Maßnahmen und
Projekte des BMZ in diesem Bereich geplant. Es wird diesbezüglich auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Mögliche neue Maßnahmen
und Projekte anderer Ressorts in den genannten Bereichen stehen unter dem
Vorbehalt künftiger Haushaltsaufstellungen, so dass hierzu gegenwärtig keine
Aussage getroffen werden kann.
25. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die ausschlaggebenden Gründe
dafür, dass die entwicklungspolitischen Maßnahmen und Projekte der
beteiligten Geber an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbeigingen?
Die Bundesregierung teilt die pauschale Einschätzung der Fragesteller nicht.
Die von der Bundesregierung umgesetzten Vorhaben wurden bedarfsorientiert
konzipiert und konnten weitgehend planmäßig umgesetzt werden. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18985 verwiesen.
26. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung in ihren
Bewertungskriterien über die Bedingungen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
mit Haiti den steigenden Entwicklungsbedarf in den Bereichen
Ressourcenschutz, Ernährungssicherheit und Klimaschutz in Haiti, und welchen
Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Grundsätzlich bewertet die Bundesregierung regelmäßig die
Entwicklungsbedarfe ihrer Partnerländer einschließlich der Bereiche Umweltschutz und
Klimawandel. Die Ergebnisse sind Grundlage der Entscheidungen zur Ausgestaltung
der Zusammenarbeit. Im Zuge der laufenden Umsetzung von BMZ 2030 wird
auch ein geeignetes Verfahren für die regelmäßige Überprüfung der Länderliste
entwickelt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie
die Antwort zu Fragen 3 sowie 3a) bis c) verwiesen.
27. Welche Entwicklungsfortschritte konnte die Bundesregierung durch
Entwicklungsprojekte im Bereich der Rechtsstaatsförderung, insbesondere
im Bereich der Korruptionsbekämpfung, in Haiti erzielen, und welcher
weitere Entwicklungsbedarf wurde festgestellt?
Die Bundesregierung setzt keine bilateralen Vorhaben der EZ im Bereich
Rechtsstaatsförderung in Haiti um. Die verschiedenen VN-Missionen sowie die
Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) haben jedoch durch ihre intensive
Beratungstätigkeit im Bereich Rechtsstaatsförderung maßgeblich dazu
beigetragen, das Bewusstsein für diese Problematik in Politik und Öffentlichkeit zu
erhöhen. Auch die BINUH setzt sich für eine weitere Stärkung des Rechtsstaats
im Kampf gegen Korruption, Straflosigkeit und organisierte Kriminalität ein. In
diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu den Fragen 19 bis 19b
verwiesen.
28. Wann, in welcher Form und auf welcher Ebene wurden die Projekte
„Police training and equipment assistance“ (oecd-id: 2014010672;
2018011729) und „capacity building (police training and equipment
assistance)“ (oecd-id: 2015009403; 2019012925) des
Bundesinnenministeriums mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung sowie anderen Bundesministerien, die
Entwicklungsvorhaben in Haiti fördern, abgestimmt und koordiniert?
a) Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung über die Entwicklungsvorhaben des
Bundesinnenministeriums informiert?
b) Wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung in die Planung der genannten Projekte mit
einbezogen?
Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet.
Bei den hier aufgeführten Maßnahmen mit den OECD-IDs 20140100672,
2015009403 und 2019012925 handelt es sich um Maßnahmen der Polizeilichen
Aufbauhilfe (PAH) des Bundeskriminalamtes. Diese Maßnahmen verfolgen das
Ziel, den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in den Empfängerstaaten im
Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Hilfeleistungen,
Knowhow-Transfer und Schaffung demokratischer Rahmenbedingungen zu
verbessern und dadurch die operative Zusammenarbeit mit der deutschen Polizei zu
stärken. Alle Maßnahmen der PAH werden im Planungsprozess dem AA wegen
dessen außenpolitischer Zuständigkeit vorgelegt. Eine darüberhinausgehende
Abstimmung mit einzelnen Ressorts findet nicht statt.
Das unter OECD-ID 2018011729 gelistete Projekt bezieht sich auf die
Verwendung von Polizistinnen und Polizisten bei der MINUJUSTH in Haiti. Die
Entscheidung über die Beteiligung deutscher Polizistinnen und Polizisten in VN-
Missionen trifft die Bundesregierung mittels Kabinettbeschluss. In
Vorbereitung des Beschlusses wird selbiger im Ressortkreis abgestimmt. Für die
Beteiligung an der Mission MINUJUSTH erfolgte die Ressortabstimmung im Oktober
2017 mit finaler Beschließung durch das Kabinett am 18. Oktober 2017. Das
BMZ hat dem Kabinettbeschluss im Rahmen der Ressortabstimmung
zugestimmt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8a und 8c verwiesen.
c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass insbesondere die
polizeilichen Strukturen in Haiti nach internationaler Aufbauarbeit der
vergangenen Jahre ein besonders positiver Punkt der Staatlichkeit sind?
d) Konnte die Bundesregierung bei den genannten Projekten trotz
Einschränkungen und mangelnder Staatlichkeit Erfolge erzielen?
Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung die Erfolge im Vergleich zu
bereits durchgeführten Maßnahmen und Projekten in Haiti in den
Bereichen Ernährungssicherung und Ressourcenschutz?
Falls nein, weshalb nicht?
Die Fragen 28c und 28d werden gemeinsam beantwortet.
Durch die Unterstützung der verschiedenen VN-Missionen ist die haitianische
Nationalpolizei in ihren Kapazitäten und in ihrem Selbstverständnis gestärkt
worden und kann inzwischen ihren Aufgaben besser gerecht werden als vor
Beginn von MINUSTAH. Diese Entwicklung ist positiv zu bewerten. In diesem
Zusammenhang wird auf die Antworten auf die Fragen 19, 19a) und b)
verwiesen. Im Übrigen wird auf die jährliche Unterrichtung des Deutschen
Bundestages über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und
Polizisten in internationalen Polizeimissionen (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/12445
Absatz IV.v. S. 13, 19/6540 Absatz III.v. S. 8-9, 19/20496 Absatz III.v. S. 9
und 19/26635 Absatz 3.1.4 S. 8-9) verwiesen.
Die genannten Polizeiprojekte sind schon aufgrund ihrer vollkommen
unterschiedlichen thematischen Ausrichtung nicht vergleichbar mit Maßnahmen und
Projekten in den Bereichen Ernährungssicherung und Ressourcenschutz.
e) Plant die Bundesregierung, die Projektziele der genannten Projekte
trotz Ausstiegs aus der bilateralen Zusammenarbeit fortzuführen?
Falls ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?
Falls nein, weshalb nicht?
Es wird auf die Antwort auf Frage 8b verwiesen. MINUJUSTH wurde mit
Wirkung zum 15. Oktober 2019 beendet (vgl. Resolution 2466 (2019) des VN-
Sicherheitsrats). Am 27. Mai 2019 reiste die letzte in der Mission eingesetzte
Beamtin regulär aus Haiti aus. Derzeit geplante Maßnahmen der polizeilichen
Aufbauhilfe in Haiti befinden sich in Abstimmung, so dass hierzu gegenwärtig
keine Aussage getroffen werden kann.
29. Wann, in welcher Form und auf welcher Ebene wurde das Projekt
„support dentist“ (oecd-id: 2015009557) des Bundesinnenministeriums der
Verteidigung sowie anderen Bundesministerien, die
Entwicklungsvorhaben in Haiti fördern, abgestimmt und koordiniert?
a) Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung über die Entwicklungsvorhaben des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
informiert?
b) Wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung in die Planung der genannten Projekte mit
einbezogen?
Die Fragen 29 bis 29b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat 2015 im Rahmen Humanitärer Hilfe für Haiti
Sanitätsmaterial der Bundeswehr für eine zahnärztliche Mithilfe bereitgestellt. Eine
Abstimmung innerhalb der Bundesregierung dazu ist nach den im Rahmen der
Humanitären Hilfe im Ausland festgelegten Verfahren im Vorfeld erfolgt.
30. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die
zivilgesellschaftliche Resilienz von besonders vulnerablen Gruppen in Haiti zu
stärken, insbesondere unter den Bedingungen fragiler Staatlichkeit und
zunehmender Repressionen?
Die Bundesregierung pflegt über die Botschaft Port-au-Prince enge Kontakte
zur haitianischen Zivilgesellschaft, zu Menschenrechtsorganisationen und zu
den Vertretungen vulnerabler Gruppen, zum Beispiel Lesben, Schwule,
Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI). Sie unterstützt diese
Organisationen und erkennt ihre Arbeit an, auch gegenüber staatlichen
Institutionen und in einem ihnen nicht immer wohlgesonnenen gesellschaftlichen
Umfeld. Die Auslandsvertretung fördert darüber hinaus die Arbeit diverser
haitianischer Nichtregierungsorganisationen zugunsten besonders vulnerabler
Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen, Straßenkindern oder alleinerziehenden
Frauen.
31. Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Hilfsorganisationen noch
über zweckgebundene Mittel verfügen, die nach dem Erdbeben im Jahr
2010 für darauf bezogene Hilfen gespendet wurden, und falls ja, ist der
Bundesregierung weiter bekannt, ob Probleme bestehen, diese Mittel
zweckentsprechend einzusetzen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Bundesregierung verfügt über die bekannte Presseberichterstattung hinaus
über keine weitergehenden Erkenntnisse zu dem angeblichen Putschversuch.
b) Wie wirkt sich der Putschversuch auf das bilaterale Verhältnis der
Bundesregierung zu Haiti aus?
Aus dem angeblichen Putschversuch ergeben sich keine Änderungen im
bilateralen Verhältnis. Die Bundesregierung ist angesichts der Polarisierung der
politischen Situation in Haiti besorgt. Sie drängt gemeinsam mit ihren Partnern
weiterhin gegenüber der gesamten politischen Klasse und der Zivilgesellschaft
Haitis darauf, konsensuale Lösungen zu finden, damit 2021 demokratische,
offene und faire Wahlen abgehalten werden können, sobald die Voraussetzungen
dafür gegeben sind.
c) Sieht die Bundesregierung entwicklungspolitische Projekte und Ziele
durch die politische Instabilität gefährdet?
Falls ja, welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus
ab?
Die dauerhafte politische Instabilität schadet nach Ansicht der Bundesregierung
der Entwicklung des Landes und fördert die Verarmung weiter
Bevölkerungsteile. Dennoch sieht die Bundesregierung keine unmittelbare Gefährdung der
laufenden Projekte und deren Ziele. Durch die Wahl der Instrumente, wie z. B.
der strukturbildenden Übergangshilfe, welche in fragilen Krisenkontexten
agiert und gerade der Krisenbewältigung dient, wurden Krisenanfälligkeit und
politische Instabilität in der Planungs- und Konzeptionsphase der Projekte
bereits mitberücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32b
verwiesen.
32. Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem vereitelten
Umsturzversuch gegen Präsident Jovenel Moïse in Haiti?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu dem Putschversuch?
Die Fragen 32 und 32a werden gemeinsam beantwortet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]