[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta,
Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27584 –
Aufwuchs der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat sich für das Jahr 2030 ein Ziel von 7 bis 10
Millionen Elektroautos in Deutschland gesetzt. Ohne eine leistungsstarke,
flächendeckende Ladeinfrastruktur wird der laufende Aufwuchs nicht zu erhalten
sein. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes waren am 1. Januar 2020
insgesamt 136 617 rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) auf deutschen
Straßen unterwegs (siehe
https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/
Jahresbilanz/fz_b_jahresbilanz_archiv/2020/2020_b_barometer.html). Als
Flächenland mit verschiedenen Zentren und einer sowohl im urbanen als auch
im ländlichen Raum lebenden Bevölkerung stellt insbesondere die Versorgung
von E-Fahrzeugen weiterhin ein besonders großes Hindernis für die
Verbreitung der Technologie dar. Der Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur ist
daher von wesentlicher Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der
Elektromobilität in Deutschland.
1. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland (bitte insgesamt sowie nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Wie viele öffentlich zugängliche Schnellladepunkte gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte insgesamt sowie nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
3. Wie hat sich die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte sowie
der öffentlich zugänglichen Schnellladepunkte in den vergangenen fünf
Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung verändert (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28640
19. Wahlperiode 19.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 16. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Daten basieren auf dem Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur
(BNetzA) mit Stand vom 1. April 2021.
Der Bestand an öffentlich zugänglichen Ladepunkten (LP) und
Schnellladepunkten (SLP) hat sich laut BNetzA-Ladesäulenregister wie folgt entwickelt.
Ende 2016 Ende 2017 Ende 2018 Ende 2019 Ende 2020 1. April 2021
Bestand LP 5.668 9.603 17.555 27.117 36.182 38.441
Bestand SLP 490 1.128 2.165 3.309 4.672 4.832
Die öffentlich zugänglichen LP verteilen sich laut BNetzA-Ladesäulenregister
wie folgt auf die Bundesländer:
Bundesland LP NLP SLP
Baden-Württemberg 6.262 5.296 966
Bayern 7.978 7.125 853
Berlin 1.323 1.179 144
Brandenburg 815 697 118
Bremen 313 264 49
Hamburg 1.211 1.097 114
Hessen 2.539 2.209 330
Mecklenburg-Vorpommern 395 337 58
Niedersachsen 4.259 3.727 532
Nordrhein-Westfalen 6.809 6.241 568
Rheinland-Pfalz 1.648 1.296 352
Saarland 312 265 47
Sachsen-Anhalt 1.520 1.292 228
Sachsen 677 556 121
Schleswig-Holstein 1.521 1.335 186
Thüringen 859 693 166
Gesamt 38.441 33.609 4.832
Bei weiteren 3.310 öffentlich zugänglichen LP (davon 2.236 Normalladepunkte
(NLP) und 11.074 SLP) sind der Standort, die max. Ladeleistung und das
Inbetriebnahme-Datum nicht öffentlich bekannt. Diese LP sind nicht im
BNetzA-Ladesäulenregister enthalten, jedoch bei der BNetzA gemeldet und
veröffentlicht. Grund hierfür ist beispielsweise, dass der Betreiber der
Veröffentlichung nicht zugestimmt hat oder dass das Anzeigeverfahren der
BNetzA für diese LP noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Insgesamt sind
der BNetzA demnach 41.751 öffentlich zugängliche LP (35.845 NLP und
5.906 SLP) zum Stand 1. April 2021 gemeldet.
4. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sowie öffentlich
zugängliche Schnellladepunkte strebt die Bundesregierung jeweils für die Jahre
2025 und 2030 an?
Aus dem Ladebedarf, der nicht durch private Ladeinfrastruktur gedeckt werden
kann, kann die Anzahl an öffentlich zugänglichen LP abgeleitet werden. Der
Ladebedarf hängt von dem Verhältnis von öffentlich und nicht-öffentlich
zugänglichen NLP, SLP und HPC-Ladepunkten ab und verhält sich wie ein
dynamisch gekoppeltes System. Gibt es mehr nicht-öffentlich zugängliche LP zu
Hause oder am Arbeitsplatz, sind weniger öffentlich zugängliche LP nötig.
Nicht-öffentlich zugängliche LP zu Hause werden im Förderprogramm
„Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden“ gefördert. Das Programm erfreut sich großer
Beliebtheit, seit dem Start am 24. November 2020 wurden bereits
Förderanträge über 410.000 Ladepunkte bewilligt
(Stand: 13. April 2021).
Basierend auf der Anzahl ermittelter Ladevorgänge in der Studie
„Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für den Markthochlauf“ strebt die
Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur für die Jahre 2025 und 2030 folgende
Zahlenkorridore für die öffentlich zugänglichen LP an:
2025 2030
Zielgröße NLP (<=22 kW) 90.000–115.000 185.000–230.000
Zielgröße SLP (>22 kW – <150 kW) 40.000– 50.000 75.000– 90.000
Zielgröße HPC-Ladepunkte
(>=150 kW) 15.000– 20.000 40.000– 55.000
Im November 2020 wurde die Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 –
Szenarien für den Markthochlauf“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur
veröffentlicht. Sie wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) in Auftrag gegeben und von der Reiner Lemoine Institut
gGmbH durchgeführt und ist unter folgendem Link abrufbar:
https://nationale-leitstelle.de/wp-content/pdf/broschuere-lis-2025-2030-final-w
eb.pdf.
Die Studie ermittelt die Anzahl der Ladevorgänge verteilt auf sieben Lade-Use-
Cases für sechs verschiedene Szenarien sowohl für private und öffentliche
Ladeinfrastruktur. Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen, wie höhere
Ladeleistungen der Fahrzeuge und höhere Ladeleistungen an Kundenparkplätzen
und im Straßenraum von mehr als 22 kW Ladeleistung, unterliegt die Anzahl
benötigter Ladepunkte stetiger Prüfung und Anpassung.
5. In welcher Art und Weise fördert die Bundesregierung öffentlich
zugängliche Ladepunkte (bitte nach Programmen, Mitteln und Laufzeit
aufschlüsseln)?
8. Wie viele Fördermittel des Bundes sind diesbezüglich seit dem Jahr 2015
bewilligt und wie viele ausgezahlt worden (bitte nach Programmen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung fördert öffentlich zugängliche LP in Form von
Investitionszuschüssen über die Förderrichtlinien „Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge in Deutschland“ und „Elektromobilität“ des BMVI. Im Rahmen der
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten werden öffentlich
zugängliche LP zusätzlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) über die Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur
Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität, kurz
„Elektro-Mobil“ gefördert.
Ministerium Förderrichtlinie Laufzeit
bewilligte
Fördermittel
in Euro
seit 2015
ausgezahlte
Fördermittel*
in Euro
Datenstand
BMVI
Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge in
Deutschland**
Feb 2017 –
Juni 2021 251 Millionen 29 Millionen 26.02.2021
BMVI
Elektromobilität
(inkl. Fördermittel von
Sofortprogramm saubere
Luft)***
Juni 2015 –
Dez 2020 6 Millionen 1 Millionen 31.12.2020
BMWi
Elektro-Mobil (inkl.
Fördermittel von
Sofortprogramm saubere Luft)
März 2018 –
Sep 2022 51,3 Millionen 12,9 Millionen 31.12.2020
* Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nach Errichtung der Ladesäule und
Verwendungsnachweisprüfung. Gründe für einen geringen Mittelabfluss sind u. a.:
• Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung durch unvollständige/fehlerhafte Anträge,
• erforderliche Ausschreibungsverfahren der Zuwendungsempfänger,
• Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Ladeinfrastruktur,
• Lieferengpässe.
** Für die Förderung öffentlich zugänglicher LP wird die Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur
für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ als Neuauflage „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge in Deutschland“ weitergeführt. Aktuell liegt diese Förderrichtlinie der
Europäischen Kommission zur Genehmigung vor.
*** Am 24. Dezember 2020 wurde die bis Ende 2025 gültige Neufassung der Förderrichtlinie
„Elektromobilität“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Eine neue Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ soll insbesondere in der
Fläche zum schnellen Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
führen. Hierbei sind klein- und mittelständische Unternehmen, kleine
Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des
Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes antragsberechtigt. Anträge können
seit dem 12. April 2021 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
(BAV) gestellt werden.
Des Weiteren ist die Ausschreibung von 1.000 Schnellladestandorten im Jahr
2021 geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
6. Wie viele Bundesministerien und nachgeordnete Behörden des Bundes
sind mit Fördermaßnahmen für öffentlich zugängliche Ladepunkte
beschäftigt (bitte nach Bundesministerium bzw. Behörde und jeweiligem
Programm auflisten)?
Mit Fördermaßnahmen für öffentlich zugängliche LP sind innerhalb der
Bundesregierung das BMVI und das BMWi, die nachgeordnete BAV sowie die
Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen
Gesellschaft NOW GmbH befasst.
7. Wie viele Beamte und Angestellte des Bundes sind mit
Fördermaßnahmen für öffentlich zugängliche Ladepunkte beschäftigt (bitte nach
Bundesministerium bzw. Behörde und jeweiligem Programm auflisten)?
Behörde Anzahl Beamteund Angestellte Förderprogramme
BMVI
9 Dienstposten
im zuständigen
Fachreferat
• Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
• Elektromobilität
• Ladeinfrastruktur vor Ort
• Ausschreibung 1.000-Schnellladestandorte
Nationale Leitstelle
Ladeinfrastruktur 23
• Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
• Elektromobilität
• Ladeinfrastruktur vor Ort
• Ausschreibung 1.000-Schnellladestandorte
BAV 79
• Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
• Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge in Deutschland
• Ladeinfrastruktur vor Ort
BMWi 1 • Elektro-Mobil
9. Wie viele errichtete öffentlich zugängliche Ladepunkte sind bisher durch
Fördermittel des Bundes gefördert worden (bitte insgesamt sowie nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Bisher wurden mit Stand Ende 2020 rund 13.600 öffentlich zugängliche LP
errichtet, die vom Bund gefördert wurden.
Bundesland LP NLP SLP
Baden-Württemberg 2.509 2.123 386
Bayern 1.787 1.410 377
Berlin 91 74 17
Brandenburg 272 210 62
Bremen 100 68 32
Hamburg 584 502 82
Hessen 594 434 160
Mecklenburg-Vorpommern 26 18 8
Niedersachsen 1.696 1.413 283
Nordrhein-Westfalen 2.383 2.027 356
Rheinland-Pfalz 1.056 747 309
Saarland 177 148 29
Sachsen 1.088 795 293
Sachsen-Anhalt 191 146 45
Schleswig-Holstein 674 610 64
Thüringen 358 252 106
Gesamt 13.586 10.977 2.609
10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Fördermaßnahmen für den Aufbau von öffentlich zugänglich Ladepunkten,
insbesondere im Hinblick auf Kosten und Nutzen der jeweiligen
Programme (bitte insgesamt sowie für die einzelnen Programme aufschlüsseln
und erläutern)?
Im von 2017 bis 2020 laufenden Bundesförderprogramm „Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des BMVI wurden insgesamt 30.196
öffentliche LP bewilligt, davon 9.729 SLP. Davon sind 12.052 Ladepunkte bereits in
Betrieb (10.219 SLP, 1832 NLP; Stand: 26. Februar 2021). Dies ist ein großer
Erfolg, der dem Hochlauf der Zulassungszahlen bei E-Pkw auch gerecht wurde.
Um dem verstärkten Hochlauf jetzt und in den kommenden Jahren weiterhin
gerecht zu werden, hat die Bundesregierung ihre Unterstützung beim Ausbau
der Ladeinfrastruktur mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur seit Ende 2019
wesentlich ausgebaut und ihre Aktivitäten bei der Anfang 2020 neu
gegründeten Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur gebündelt. Das „Gesamtsystem
Ladeinfrastruktur“ setzt sich aus öffentlichen und nicht-öffentlichen
Lademöglichkeiten zusammen, die sich gegenseitig ergänzen. Um die verschiedenen
Ladeszenarien in dieser Systemtransformation abzubilden, gibt es mehrere
Förder- und Finanzierungsprogramme für öffentliche sowie nicht-öffentliche
Ladeinfrastruktur, die entweder bereits gestartet sind oder in Kürze starten.
Für die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bilden die Neuauflage des
Bundesförderprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge in Deutschland“, geplant 1. Halbjahr 2021 (Volumen 500
Millionen Euro), das neue Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ (300
Millionen Euro) und die Ausschreibung des 1.000-Standorte-Programms für ein
deutschlandweites Schnellladenetz mit Ladeleistungen von mindestens 150 kW,
im Jahr 2021, einen besonderen Schwerpunkt:
• Das Bundesförderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ wird
mit der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge in Deutschland“ fortgesetzt und wird so den Ausbau
öffentlich zugänglicher LP weiter beschleunigen.
• Mit dem Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ beschleunigt die
Bundesregierung den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten
des Alltags in den Kommunen wie Supermärkten, Hotels, Restaurants oder
kommunalen Einrichtungen wie Schwimmbädern.
• Mit dem 1.000-Standorte-Programm wird ein deutschlandweites
Schnellladenetz entlang der Hauptverkehrsachsen geschaffen, das den notwendigen
Markthochlauf von SLP für den Fern- und Mittelstreckenverkehr gezielt
unterstützt.
11. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte befinden sich auf
bundeseigenen Liegenschaften (bitte nach Liegenschaft und Art des Ladepunkts
aufschlüsseln)?
In dem zur Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden kurzen
Zeitrahmen konnten in den Hauptstellen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
folgende bundeseigene Liegenschaften mit bereits vorhandener öffentlich
zugänglicher Ladeinfrastruktur ermittelt werden:
• Dienstliegenschaft Wörlitzer Platz 1 in 06844 Dessau-Roßlau –
Normalladeinfrastruktur, 2 LP (Beschaffung Schnellladeinfrastruktur mit 2 LP ist in
Planung) und
• Straßengrundstück Cincinnatistraße in 81549 München –
Normalladeinfrastruktur, 6 LP.
12. An welchen Raststätten und Parkplätzen an den Bundesfernstraßen
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung Ladepunkte (bitte nach
Ort, Art des Ladepunkts und Betreiber aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage* verwiesen.
13. Wie viele öffentlich zugängliche Ladesäulen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung auch für schwere Nutzfahrzeuge nutzbar, und wie viele
davon befinden sich im unmittelbaren Umkreis einer Bundesfernstraße?
Technisch nutzbar ist jede Ladesäule, die über einen Combo-2-Stecker verfügt
und damit zunächst jeder LP, an dem das Laden mit Gleichstrom möglich ist.
Für steigende Ladeleistungen über 350 kW wird aktuell durch die Industrie ein
spezieller Ladestecker entwickelt, der deutlich höhere Ladeleistungen
ermöglicht. Entscheidend für die Nutzbarkeit eines LP für schwere Nutzfahrzeuge
sind auch die Platzverhältnisse am LP (Länge und Breite des Ladeplatzes,
Rangiermöglichkeiten, An- und Abfahrtswege etc.). Die räumlichen
Gegebenheiten am Ladepunkt werden nicht zentral erfasst. Aus diesem Grund hat die
Bundesregierung keine Kenntnis über die Anzahl tatsächlich nutzbarer LP für
schwere Nutzfahrzeuge.
14. In welcher Art und Weise fördert die Bundesregierung öffentlich
zugängliche Ladepunkte gezielt für schwere Nutzfahrzeuge (bitte nach
Programmen, Mitteln und Laufzeit aufschlüsseln)?
Die Planung, Steuerung und der Aufbau von öffentlicher Tank- und
Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge ist wesentlicher Bestandteil des im
November 2020 vom BMVI vorgestellten Gesamtkonzepts für klimafreundliche
Nutzfahrzeuge (abrufbar unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikatione
n/G/gesamtkonzept-klimafreundliche-nutzfahrzeuge.pdf?__blob=publication
File). Das Umsetzungskonzept skizziert die weitere Ausgestaltung der
Kernmaßnahmen im Handlungsfeld Nutzfahrzeuge aus dem Klimaschutzprogramm
2030 der Bundesregierung.
Aus dem Energie- und Klimafond der Bundesregierung stehen mit der
Aufstockung durch das Konjunkturpaket 2020 Mittel in Höhe von rund 5 Mrd.
Euro für den Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Nutzfahrzeuge)
bis 2024 zur Verfügung.
15. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
privatwirtschaftlichen Investitionen in Schnellladeinfrastruktur in Deutschland in
den vergangenen fünf Jahren (bitte insgesamt sowie nach Jahren
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28640 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
16. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus im Hinblick auf den
Ausbau der Lade- sowie der Schnellladeinfrastruktur?
Privatwirtschaftliche Investitionen in den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur
bilden den Kern der Ausbauaktivitäten dieser Infrastruktur in Deutschland. Um
eine Flächendeckung und eine Bedarfsdeckung zu erreichen, ist zudem das
Engagement des Bundes nötig, das die privatwirtschaftlichen Investitionen
ergänzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zusätzlich, um den
Aufwuchs von öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Deutschland zu
unterstützen (bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln und erläutern)?
Mit dem FlächenTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur wurde ein
digitales Instrument entwickelt und in Betrieb genommen, auf dem sich für den
Aufbau von Ladeinfrastruktur verfügbare Liegenschaften durch Kommunen,
Unternehmen und Privatpersonen eintragen lassen, die von Investoren gezielt
genutzt werden können. Des Weiteren arbeitet das BMVI gemeinsam mit der
Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur im Austausch mit den relevanten
Stakeholdern wie Ländern, Kommunen, Fahrzeugherstellern und der
Energiewirtschaft an Möglichkeiten, den Genehmigungsprozess bei der Errichtung von
Ladeinfrastruktur zu beschleunigen. Weiter plant die Nationale Leitstelle
Ladeinfrastruktur spezifische Weiterbildungstools zum Thema Ladeinfrastruktur für
Verwaltungsangestellte auf kommunaler Ebene. Eine etwaige
Personalförderung für die Kommunen mit Schwerpunkt Ladeinfrastruktur befindet sich
aktuell in der Prüfung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/28640
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/28640
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/28640
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/28640
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/28640
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/28640
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]