Kontrollmechanismen zur Prävention von Insiderhandel in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den letzten Monaten sind die Kontrollmechanismen gegen Insiderhandel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in die Kritik der Öffentlichkeit geraten, weil offenbar wurde, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BaFin privat mit Aktien der Wirecard AG und Derivaten spekulierten (vgl. (https://www.capital.de/wirtschaft-politik/bafin-mitarbeiter-zockten-mit-riskanten-wirecard-zertifikaten). Aus diesem Anlass hat die BaFin eine Sonderauswertung der internen Kontrollverfahren für Mitarbeitergeschäfte eingeleitet. Das Ergebnis der Prüfung zeigt u. a., dass Geschäfte mit „erheblichen zeitlichen Verzögerungen“ erfolgten und dass bei regulierenden Instituten sonst übliche Verfahren, wie z. B. Watch-List, Restricted-List, die automatische Meldung aller Geschäfte (Zweitschriftverfahren) oder sogenannte Chinese Walls in der BaFin nicht verwendet werden (vgl. S. 8 der Prüfung der Sonderauswertung der BaFin seitens Deloitte, https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bericht/dl_deloitte-pruefung_der_sonderauswertung_mitarbeitergeschaefte.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Bisher wurde von der BaFin gegen einen Mitarbeiter Anzeige wegen mutmaßlichen Insiderhandels erstattet (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/2021/pm_210128_Wirecard.html?nn=9021442).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BaFin
a) auf dienstlichen Geräten private Transaktionen durchführen,
b) während der Arbeitszeit private Transaktionen durchführen?
Welche Regelungen gibt es in der BaFin zu den Fragen 1a und 1b, und durch welche Stelle und wie werden bestehende Verbote oder die Einhaltung dieser Regelungen kontrolliert?
Welche Organisationseinheit ist für den Erlass der Regelungen zu den Fragen 1a und 1b in der BaFin zuständig?
Um welche „weiteren besonderen Begleitumstände“, die zu einer Anzeige gegen einen Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Insiderhandel führten, handelt es sich (vgl. S. 2 „Bericht zur Sonderauswertung der Mitarbeitergeschäfte mit Bezug zu Wirecard von BaFin-Beschäftigten“, https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bericht/dl_bafin-bericht_zur_sonderauswertung_mitarbeitergeschaefte.html?nn=9021442)?
Wurden die im Rahmen der Sonderauswertung untersuchten Geschäfte mit Wertpapieren und Derivaten von Wirecard von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BaFin während der Arbeitszeit getätigt?
Wie viele Geschäfte wurden während der Arbeitszeit getätigt?
Warum verfügt die BaFin über keinen strukturierten und formalisierten Prozess zur Identifikation und Bewertung von Insiderinformationen und zur Weitergabe von Insiderinformationen an Dritte, wie im in der Einleitung genannten veröffentlichten Bericht von Deloitte zur Sonderauswertung der BaFin unter Randnummer 42 Nummer 4 beschrieben?
Plant die BaFin interne Regelungen zu den in Frage 6 genannten Prozessen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen, und wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Stelle ist für die Erstellung der Regelungen in Frage 7 zuständig?
Plant die BaFin Maßnahmen wie Watch-List, Restricted-List, Zweitschriftverfahren oder Chinese Walls, die, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller ausgeführt, laut der Prüfung von Deloitte üblich sind, einzuführen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen, und wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Gründe waren aus Sicht der Bundesregierung ausschlaggebend, sich bei den (nach dem geplanten Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität – FISG) vorgesehenen neuen internen Regelungen für BaFin-Mitarbeitende am Verhaltenskodex der Deutschen Bundesbank zu orientieren?
a) Wurden die internen Regelungen der Bundesbank bezüglich des Wertpapierhandels eins zu eins auf BaFin-Mitarbeitende übertragen?
b) Hat hierzu im Hinblick auf die Aufgaben- und Tätigkeitsfelder der BaFin-Mitarbeitenden, auf den Bezug zur „laufenden“ (Markt-) Aufsicht und dem damit gegebenen direkteren Zugang zu Markt- und Insiderinformationen eine Vorabbewertung bzw. Evaluierung stattgefunden?
c) Wenn ja, durch wen wurde eine solche Bewertung vorgenommen, wie wurde hier vorgegangen, und zu welchen konkreten Ergebnissen ist man gelangt?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung oder die BaFin, um die durch die Sonderprüfung erkannten Schwächen zu adressieren und Interessenkonflikte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BaFin beim Wertpapierhandel zu verhindern?
Welchen Zeitplan gibt es dafür?
Welche Person oder Stelle muss künftig private Wertpapiergeschäfte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BaFin genehmigen?
Inwiefern wird bzw. wurde geprüft, ob es bei der Tätigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BaFin zu weiteren, über den privaten Wertpapierhandel hinausgehenden Interessenkonflikten kommen kann?
a) Welche weiteren möglichen Interessenkonflikte wurden erkannt?
b) Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung oder die BaFin, um über den privaten Wertpapierhandel hinausgehende Interessenkonflikte zu verhindern?
c) Welchen Zeitplan gibt es dafür?
Haben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der BaFin im Zeitraum 1. September 2020 bis 10. Februar 2021 Aktien von GameStop und AMC Entertainment gehandelt (bitte nach Aktien mit den Angaben: Referat oder Abteilung, Transaktionsdatum bzw. Transaktionsuhrzeit, Kauf bzw. Verkauf auflisten)?