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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklungshemmnisse in Honduras und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit

(insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

21.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2764017.03.2021

Entwicklungshemmnisse in Honduras und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Jens Beeck, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem neuen Reformkonzept „BMZ 2030“ kündigt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den Rückzug der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) unter anderem aus Honduras an (http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/april/200429_pm_09_Entwicklungsministe- rium-legt-mit-BMZ-2030-Reformkonzept-vor/inde x.html). Begründung: „geringe Signifikanz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20436).

Honduras gehört zu den ärmsten Ländern Lateinamerikas (https://www.dw.com/de/honduras/t-18146065). Die Corona-Krise hat das Land hart getroffen und die Gesundheitslage verschärft. Bei einer Bevölkerung von 9 Millionen Menschen kann das honduranische Gesundheitssystem gerade einmal 150 Menschen intensivmedizinisch behandeln (https://www.kfw-entwicklungsb ank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Über-uns/Corona-i n-der-Finanziellen-Zusammenarbeit/Honduras/). Hinzu kommt, dass in Honduras nur 101 US-Dollar pro Person in die Gesundheit investiert werden, womit das Land zu den Ländern in der Region mit den geringsten Investitionen in diesem Bereich gehört (https://www.adveniat.de/informieren/aktuelles/honduras-i n-der-corona-krise-korruption-gewalt-hunger/). Als zweitärmstes Land Zentralamerikas gehört Honduras zu den Ländern, die von COVAX Impfstoffdosen gegen COVID-19 erhalten sollen. Im März 2020 wird die erste Lieferung erwartet, allerdings wird nur ein Bruchteil der Bevölkerung damit geimpft werden können (https://www.dw.com/de/wenig-kaufkraft-wenig-impfstoff-zur-lag e-in-honduras/av-56406820).

Auch wenn Honduras in den letzten Jahren nach Panama die zweithöchste Wirtschaftswachstumsrate in Mittelamerika verzeichnen konnte, ist das Land nach wie vor von einem hohen Maß an Armut und Ungleichheit konfrontiert (https://www.worldbank.org/en/country/honduras). Mehr als 60 Prozent der Menschen in Honduras leben unterhalb der Armutsgrenze, 40 Prozent davon in extremer Armut – Tendenz steigend (https://www.adveniat.de/informieren/aktuelles/honduras-in-der-corona-krise-korruption-gewalt-hunger/). Darüber hinaus zählt Honduras zu den gefährlichsten Ländern der Welt. Die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols durch Regierung und Polizei findet kaum statt. Dies führt auch zu einer gefährlichen Lage für kritische Journalisten, Gewerkschafter und Menschenrechtsaktivisten. Sie werden bedroht und ermordet (https://www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche-konflikte/315932/ honduras). Zudem gab es in Honduras zwischen 2010 und 2017 anteilig die meisten Tötungsdelikte weltweit (https://www.spiegel.de/politik/ausland/uno-b ericht-was-toedliche-gewalt-foerdert-weltweite-uebersicht-a-1278614.html).

Korruption und eine Straflosigkeitsrate von über 90 Prozent gehören zu den größten Herausforderungen in Honduras (Bericht der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (IACHR) aus dem Jahr 2019). Auf Grundlage einer Vereinbarung der honduranischen Regierung mit der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) wurde 2016 auch eine Unterstützungsmission gegen Korruption und Straflosigkeit (Misión de Apoyo Contra la Corrupción y la Impunidad en Honduras, MACCIH) eingesetzt. Die MACCIH kooperierte mit der Sonderstaatsanwaltlichen Einheit gegen Straflosigkeit von Korruption (UFECIC), zudem sollte sie der Regierung Reformen des honduranischen Justizsystems vorschlagen. Im Jahr 2019 forderte das Parlament das endgültige Ende der Rechtsstaatsmission. Die Regierung und die OAS hingegen bewerteten in einer gemeinsamen Evaluierung die vierjährige Arbeit der MACCIH durchaus positiv. Im Januar 2020 erklärte Präsident Hernández Juan Orlando Hernández die Mission für beendet (https://www.swp-berlin.org/publikation/rueckschlaege-fuer-rechtsstaat-und-korruptionsbekaempfung-in-lateinamerika/). Auch die USA konnten trotz diplomatischer Bemühungen keine Verlängerung des Mandats erwirken (https://www.swp-berlin.org/publikation/rueckschlaege-fuer-rechtsstaat-und-korruptionsbekaempfung-in-lateinamerika/). Durch die derart hohe Zahl der Gewaltverbrechen, verbunden mit den negativen Auswirkungen von Bandenkriminalität sieht sich ein substanzieller Teil der Bevölkerung zum Ortswechsel gezwungen. Insbesondere die armen Bevölkerungsgruppen sind betroffen, da diese sich aufgrund fehlender Ressourcen nicht vor Gewaltverbrechen schützen können (https://www.swp-berlin.org/publikation/binnenvertreibung-politische-und-institutionelle-herausforderungen/).

Zu den weiteren entwicklungspolitischen Herausforderungen zählt das geringe Bildungsniveau sowie die daraus folgende mangelnde Arbeitsproduktivität des Landes (https://www.giz.de/de/weltweit/390.html): Die Verwaltung findet keine Fachkräfte und die Unternehmen keine qualifizierten Facharbeiter. Zentral für die künftige Entwicklung von Honduras sind daher Verbesserungen im Bereich der Bildung und hierbei insbesondere der Grundbildung. Erste wichtige Reformen im Bildungsbereich wurden mit der Verabschiedung eines neuen Bildungsgesetzes im Jahr 2012 eingeleitet. Diese und andere Bereiche wurden auch von Deutschland unterstützt. So hat Deutschland im Rahmen seiner Entwicklungszusammenarbeit unter anderem das Erziehungsministerium bei der Umsetzung von Bildungsreformen unterstützt und die Schulinfrastruktur finanziell gefördert (https://www.bmz.de/de/laender_regionen/lateinamerika/hondur as/zusammenarbeit/index.html). Zudem hat Honduras mit den Auswirkungen von Naturkatastrophen zu kämpfen. Der zentralamerikanische Staat gehört zu den Ländern, die vom Klimawandel und durch extreme Wettersituationen massiv betroffen sind und noch keine wirksame Katastrophenvorsorge haben. Problematisch sind dabei sowohl ausbleibende Regenfälle und extreme Dürreperioden wie auch Starkregenereignisse, die in den letzten fünf Jahren allesamt zugenommen haben. So begann unter anderem das Jahr 2020 mit einer katastrophalen Dürreperiode, die vielerorts zu einer Wasserknappheit und einer damit verbundenen Wasserrationierung führte. Unter den Folgen von Ernteausfällen und Hunger litten dabei besonders kleinbäuerliche Gemeinschaften. Durch die Tropenstürme „Eta“ und „Iota“ im Herbst 2020 wurden mehr als 150 Menschen getötet. Hunderttausende Menschen mussten in Notunterkünfte umziehen. In den von den Stürmen betroffenen Gebieten leben dabei insgesamt knapp 4 Millionen Menschen. Hinzu kamen massive Schäden an der Infrastruktur, die durch Erdrutsche und Überschwemmungen infolge des tagelangen Starkregens verursacht wurden (https://www.liportal.de/honduras/ueberblick/).

Auch die Nutzung natürlicher Ressourcen bringt enorme ökologische Probleme mit sich. So wurde im Jahr 2013 ein neues Bergbaugesetz vom Kongress beschlossen, durch das Konzessionen für Minen, unter anderem für Metalle und Edelsteine, für ausländische Firmen ermöglicht wurden. Hieraus resultieren beträchtliche Umweltschäden. Vor allem Zyanid stellt dabei eine gefährliche Belastung für die Umwelt dar. Die Situation vor Ort ruft auch Organisationen auf den Plan, die sich gegen Umweltzerstörungen und Menschenrechtsverletzungen im Bereich des Bergbaus engagieren, wie die CEHPRODEC oder ASONOG. In einem Bericht der IG Bau gehört Honduras zu den zehn Ländern weltweit mit den schlimmsten Arbeitsbedingungen (https://www.liportal.de/honduras/ue berblick/).

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit und das regionale Engagement genießen in Honduras große Wertschätzung. Honduras gehört zu den Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, mit denen die Bundesrepublik Deutschland auf Basis zwischenstaatlich vereinbarter Verträge eng zusammenarbeitet (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ honduras-node/bilateral/221064). Zwischen den Jahren 2010 und 2019 beliefen sich die ODA-anrechenbaren (Official Development Assistance, ODA) Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für Projekte und Maßnahmen in Honduras auf über 200 Mio. US-Dollar. Neben dem BMZ, das im Zeitraum von 2014 bis 2019 über 90 Projekte finanzierte, führten auch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Bildung und Forschung in diesem Zeitraum über 50 Entwicklungsvorhaben in Honduras durch (https://stats.oecd.org/Index. aspx?DataSetCode=crs1#). Die Zusammenarbeit konzentriert sich im Wesentlichen auf die Schwerpunkte Bildung sowie Umwelt- und Ressourcenschutz einschließlich der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und Klimaschutz. Darüber hinaus wird gute Regierungsführung gefördert (https://www.bmz.de/ de/laender_regionen/lateinamerika/honduras/index.html). Im regionalen Engagement stehen Jugendgewaltprävention, erneuerbare Energien und HIV- bzw. AIDS-Prävention im Vordergrund. Zudem tragen zahlreiche Kleinstprojekte zum Beispiel über den Bau von Schulen und Fortbildungen zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse in den verschiedenen Landesteilen bei (https://ww w.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/honduras-node/bilateral/22 1064).

Die Abhängigkeit des mittelamerikanischen Staates von internationaler Entwicklungszusammenarbeit ist groß (https://www.liportal.de/honduras/wirtschaf t-entwicklung/). In Folge der Corona-Krise hat Präsident Orlando Hernández zuletzt den Verfassungsartikel zur Pressefreiheit außer Kraft gesetzt. Auf den Schutz von Leib und Leben von Journalisten hat das gravierende Auswirkungen (https://www.mdr.de/medien360g/medienwissen/medien-im-krisenmodus- pressefreiheit-100.html). Der aktuelle Flüchtlingsstrom aus Honduras Richtung den USA ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Menschen im Land verzweifelt sind und vor Armut, Gewalt und den Folgen von Naturkatastrophen fliehen (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-01/honduras-guatemala- migranten-karawane-praesident-alejandro-giammattei). Zuletzt zementierte zudem die Reform zweier Verfassungsartikel unter anderem das Verbot von Abtreibung und Homo-Ehe (https://www.blickpunkt-lateinamerika.de/artikel/honduras-verfassungsreform-zementiert-verbot-von-abtreibung-und-homo-ehe/).

Die neue Rückzugsstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verhält sich aus Sicht der Fragesteller diametral entgegengesetzt zu der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts und zum übergeordneten „Leave no one behind“-Prinzips der Agenda 2030. Honduras steht vor großen Herausforderungen und der Entwicklungsbedarf ist immens. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zuletzt 2018 bekräftigt, die Beziehungen zu Honduras vertiefen zu wollen (https://www.bundesreg ierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzlerin-merkel-gratuliert-dem-praesidente n-der-republik-honduras-herrn-juan-orlando-hernández-alvarado-754948). Aus welchen Gründen der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller mit seinem Reformkonzept „BMZ 2030“ nun eine Kehrtwende macht und den Ausstieg der Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras verkündete, ist aus Sicht der Fragesteller unklar. Zudem bleibt dem Deutschen Bundestag unklar, wie der Ausstiegsplan der Bundesregierung aus den bilateralen Entwicklungsprojekten in Honduras aussieht und inwieweit sich die Bundesregierung darum bemüht, dass Entwicklungsziele von anderen Gebern fortgeführt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Welche Gesamtstrategie verfolgt die Bundesregierung in Honduras und wie passt diese zu der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts einerseits und der Reformstrategie „BMZ 2030“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung andererseits (bitte begründen)?

2

An welchen multilateralen Maßnahmen und Projekten beteiligt sich die Bundesregierung derzeit in Honduras, und ist eine Aufstockung dieser Programme geplant (bitte nach Organisation, Maßnahme, Laufzeit, Projektzielen und Finanzvolumen aufschlüsseln)?

3

Welche konkreten Indikatoren und qualitativen Kriterien waren für die Bundesregierung ausschlaggebend dafür, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras einzustellen, und wer war an dem Entscheidungs- und Bewertungsprozess beteiligt (bitte begründen)?

a) Wie begründet und anhand welcher konkreten Kriterien und Daten belegt die Bundesregierung „geringe Signifikanz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ in Honduras (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20436)?

b) Wie wurde das Kriterium „geringe Signifikanz“ im Vergleich zu den anderen strategischen Kriterien wie guter Regierungsführung, Menschenrechten, Bedürftigkeit und qualitativen Einschätzungen zu geopolitischen Interessen, internationalen Verpflichtungen, historischen Bindungen und zur Qualität der Zusammenarbeit in Honduras gewichtet (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20436)?

c) Was hat der Bundesregierung zufolge zu einer geringen Signifikanz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Honduras geführt?

4

Inwieweit wurde im Vorfeld der Entscheidung zur Beendigung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras der Dialog mit anderen Gebern sowie anderen Bundesministerien gesucht, die in Honduras Entwicklungsvorhaben fördern, und wie sah der Abstimmungsprozess aus?

5

Ist die Bundesregierung in Honduras an laufenden Maßnahmen und/oder Entwicklungsprojekten beteiligt, an denen auch andere Geber beteiligt sind?

Falls ja, an welchen?

6

Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen der Bundesregierung und anderen privaten und/oder staatlichen EZ-Gebern, um die „BMZ 2030“-Strategie abzustimmen und ggf. weiteren Entwicklungsbedarf in Honduras zu koordinieren?

a) Wann und wie wurden andere Geber über die „BMZ 2030“-Reformstrategie der Bundesregierung und den damit verbundenen Rückzug der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aus Honduras informiert?

b) Wann und wie wurden die großen internationalen Organisationen (insbesondere die UN-Organisationen und deren Unterorganisationen) sowie evangelische und katholische Hilfswerke (wie Brot für die Welt), die Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Honduras durchführen, über die „BMZ 2030“-Reformstrategie der Bundesregierung und den damit verbundenen Rückzug der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aus Honduras informiert?

7

Wurden der Bundesregierung Rückmeldungen bzw. Kritik von politischen und/oder zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Honduras zu der neuen Strategiereform „BMZ 2030“ und dem damit verbundenen Ausstieg aus der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zugetragen?

Falls ja, wie lautete die Rückmeldung, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?

8

Werden Entwicklungsvorhaben, die nicht durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sondern von anderen Bundesministerien in Honduras beauftragt werden, innerhalb der Bundesregierung abgestimmt bzw. koordiniert?

Falls ja, wie läuft der Abstimmungs- bzw. Koordinierungsprozess ab?

Falls nein, weshalb nicht?

a) Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und anderen Ressorts, um geplante, laufende sowie abgeschlossene Projekte in Honduras abzustimmen, zu koordinieren und zu evaluieren?

b) Welche Auswirkungen hat die „BMZ 2030“-Strategie auf laufende Projekte anderer Ressorts in Honduras?

c) Gibt es zwischen den Projekten, die von den staatlichen Durchführungsorganisationen (insbesondere KfW und GIZ GmbH) im Auftrag der verschiedenen Ressorts der Bundesregierung in Honduras durchgeführt werden, Koordinierungsmechanismen?

Falls ja, wie sehen diese aus, und in welcher Form wird die Bundesregierung mit einbezogen?

Falls nein, weshalb nicht?

d) Wie wird innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sichergestellt, dass die Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit koordiniert, effizient und wirksam ist, und sieht die Bundesregierung bei den laufenden Projekten Optimierungsbedarf?

Falls ja, welchen?

Falls nein, weshalb nicht?

9

Beziehen sich Maßnahmen und Projekte der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts auch auf Honduras?

Falls ja, welche?

Falls nein, weshalb nicht?

10

Wurden Maßnahmen und Projekte der Bundesregierung in Honduras mit der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC) abgestimmt?

Falls ja, welche?

Falls nein, weshalb nicht?

11

Hat die Bundesregierung für Honduras – oder über Durchführorganisationen in Honduras – Consultingfirmen zu entwicklungspolitischen Angelegenheiten beauftragt?

a) Falls ja, welchen Zweck verfolgten die Beratungsaufträge, und welche Ergebnisse konnten erzielt werden?

b) Wie hoch waren die Gesamtkosten für die jeweiligen Beratungsaufträge?

12

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei der Umsetzung der „BMZ 2030“-Reformstrategie in Honduras auf bestehende Verknüpfungen mit der deutschen Wirtschaft?

13

Zu wann plant die Bundesregierung, die derzeit laufenden Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz in Honduras im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aufgrund der im Zuge der Reformstrategie „BMZ 2030“ angekündigten Beendigung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras auslaufen zu lassen (bitte begründen)?

a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Projekte, deren Projektziele nicht erreicht und deren Laufzeit nicht verlängert wurden, von anderen Gebern fortgeführt werden?

Falls ja, von wem?

Falls nein, ist die Bundesregierung der Meinung, dass Honduras die angestrebten Projektziele nachhaltig und in absehbarer Zeit selbstständig erreichen kann?

b) Anhand welcher Kriterien wurde seitens der Bundesregierung die qualitative und strategische Wirksamkeit der Projekte bewertet, und welche Handlungsempfehlungen ergeben sich hieraus?

c) Wurden Projekte im Vorfeld und während der Umsetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und Organisationen abgestimmt und koordiniert?

d) Wie sieht der Abstimmungs- und Koordinationsmechanismus zwischen den Projekten in Honduras aus?

14

Wie sehen der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ressorts der Bundesregierung und den honduranischen Regierungsinstitutionen aus, insbesondere was die Planung, Koordinierung und Umsetzung von Entwicklungsprojekten angeht?

15

Wie schätzt die Bundesregierung die Fortschritte des nationalen Entwicklungsplans ein, und welchen Optimierungsbedarf sieht sie, insbesondere bei der entwicklungspolitischen Koordination mit Geberländern und Geberorganisationen?

16

Wie schätzt die Bundesregierung die Fortschritte des Entwicklungsplans der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die Karibik ein, insbesondere was die Maßnahmen, Projekte und Ziele in Honduras angeht, und welchen Optimierungsbedarf sieht sie?

17

Welche angestrebten Ziele konnte die Bundesregierung durch ihre entwicklungspolitischen Projekte in den Schwerpunktbereichen Bildung, Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz in Honduras erreichen?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Strategie der neuen Regierung von Präsident Juan Orlando Hernández im Kampf gegen Korruption, organisierte Kriminalität und Straflosigkeit in Honduras, und welcher Reformbedarf wurde diesbezüglich festgestellt?

a) Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die ausschlaggebenden Gründe dafür, dass das Justizsystem so schwach und die Straflosigkeitsquote in Honduras so hoch sind (bitte begründen)?

b) Welche Maßnahmen wären nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig, um das Justizsystem zu stärken und die Aufklärung von Korruptionsdelikten zu verbessern?

19

Durch welche bilateralen und/oder multilateralen Maßnahmen und Projekte stärkt die Bundesregierung die Zivilgesellschaft in Hinblick auf den Schutz vor organisierter Kriminalität und Gewalt, und welche Erfolge konnten diesbezüglich erzielt werden?

20

Wie sieht der entwicklungspolitische Beitrag der Bundesregierung bei der Drogenbekämpfung in Honduras aus, und welche Erfolge konnten bislang erzielt werden?

21

Welche laufenden entwicklungspolitischen Maßnahmen sind der Bundesregierung von anderen Gebern in Honduras bekannt, die sich auf Rechtsstaatsförderung, Bildung, Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz beziehen, und wie häufig findet ein fachlicher Austausch statt?

22

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Bewertungskriterien über die Bedingungen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras den steigenden Entwicklungsbedarf im Bereich Rechtsstaatlichkeit, Umweltschutz und Klimawandel, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?

23

Welche Entwicklungsfortschritte konnte die Bundesregierung durch Entwicklungsprojekte im Bereich der Rechtsstaatsförderung, insbesondere im Bereich der Korruptionsbekämpfung in Honduras erzielen, und welcher weitere Entwicklungsbedarf wurde festgestellt?

24

Wann, in welcher Form und auf welcher Ebene wurden die Projekte „University, college or other teaching institution, research institute or thinktank“ (OECD-ID: 2014011884; 2014011885) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie anderen Bundesministerien, die Entwicklungsvorhaben in Honduras fördern, abgestimmt und koordiniert?

a) Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über die Entwicklungsvorhaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung informiert?

b) Wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in die Planung der genannten Projekte mit einbezogen?

25

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklungen zur Pressefreiheit und den Schutz von Journalisten in Honduras ein, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?

26

Sieht die Bundesregierung in der Änderung der Verfassungsartikel zum Verbot von Abtreibung und Homo-Ehe einen Rückschritt in Honduras (bitte begründen)?

27

Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Hauptgründe für Migration in Honduras, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?

28

Welche Rohstoffpartnerschaften strebt die Bundesregierung mit Honduras an?

29

Hat die Bundesregierung ODA-fähige Maßnahmen und Projekte in Honduras gefördert, die sich auf den Abbau von Rohstoffen beziehen?

Falls ja, welche?

30

Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial der Förderung von alternativen Energiequellen durch entwicklungspolitische Maßnahmen in Honduras (bitte begründen)?

31

Sind derzeit Maßnahmen oder Projekte der Bundesregierung in Planung, die sich auf die Stärkung des Gesundheitssystems in Honduras beziehen?

Falls ja, welche?

Falls nein, weshalb nicht?

32

Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkungen der Soforthilfemaßnahmen nach den Tropenstürmen „Eta“ und „Iota“ ein, inwieweit wurde weiterer Bedarf wurde festgestellt?

Berlin, den 3. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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