[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Alexander Graf
Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27640 –
Entwicklungshemmnisse in Honduras und die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem neuen Reformkonzept „BMZ 2030“ kündigt das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den Rückzug
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) unter anderem aus
Honduras an (
http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/april/200429_p
m_09_Entwicklungsministe- rium-legt-mit-BMZ-2030-Reformkonzept-vor/in
dex.html). Begründung: „geringe Signifikanz der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/20436).
Honduras gehört zu den ärmsten Ländern Lateinamerikas (
https://www.d
w.com/de/honduras/t-18146065). Die Corona-Krise hat das Land hart
getroffen und die Gesundheitslage verschärft. Bei einer Bevölkerung von 9
Millionen Menschen kann das honduranische Gesundheitssystem gerade einmal
150 Menschen intensivmedizinisch behandeln (
https://www.kfw-entwicklungs
bank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Über-uns/Coron
a-in-der-Finanziellen-Zusammenarbeit/Honduras/). Hinzu kommt, dass in
Honduras nur 101 US-Dollar pro Person in die Gesundheit investiert werden,
womit das Land zu den Ländern in der Region mit den geringsten
Investitionen in diesem Bereich gehört (
https://www.adveniat.de/informieren/aktuelles/
honduras-in-der-corona-krise-korruption-gewalt-hunger/). Als zweitärmstes
Land Zentralamerikas gehört Honduras zu den Ländern, die von COVAX
Impfstoffdosen gegen COVID-19 erhalten sollen. Im März 2020 wird die erste
Lieferung erwartet, allerdings wird nur ein Bruchteil der Bevölkerung damit
geimpft werden können (
https://www.dw.com/de/wenig-kaufkraft-wenig-impf
stoff-zur-lage-in-honduras/av-56406820).
Auch wenn Honduras in den letzten Jahren nach Panama die zweithöchste
Wirtschaftswachstumsrate in Mittelamerika verzeichnen konnte, ist das Land
nach wie vor von einem hohen Maß an Armut und Ungleichheit konfrontiert
(
https://www.worldbank.org/en/country/honduras). Mehr als 60 Prozent der
Menschen in Honduras leben unterhalb der Armutsgrenze, 40 Prozent davon
in extremer Armut – Tendenz steigend (
https://www.adveniat.de/informieren/a
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28825
19. Wahlperiode 21.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 21. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ktuelles/honduras-in-der-corona-krise-korruption-gewalt-hunger/). Darüber
hinaus zählt Honduras zu den gefährlichsten Ländern der Welt. Die
Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols durch Regierung und Polizei findet
kaum statt. Dies führt auch zu einer gefährlichen Lage für kritische
Journalisten, Gewerkschafter und Menschenrechtsaktivisten. Sie werden bedroht und
ermordet (
https://www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche-konflik
te/315932/honduras). Zudem gab es in Honduras zwischen 2010 und 2017
anteilig die meisten Tötungsdelikte weltweit (
https://www.spiegel.de/politik/ausl
and/uno-bericht-was-toedliche-gewalt-foerdert-weltweite-uebersicht-a-127861
4.html).
Korruption und eine Straflosigkeitsrate von über 90 Prozent gehören zu den
größten Herausforderungen in Honduras (Bericht der Interamerikanischen
Kommission für Menschenrechte (IACHR) aus dem Jahr 2019). Auf
Grundlage einer Vereinbarung der honduranischen Regierung mit der Organisation
Amerikanischer Staaten (OAS) wurde 2016 auch eine Unterstützungsmission
gegen Korruption und Straflosigkeit (Misión de Apoyo Contra la Corrupción
y la Impunidad en Honduras, MACCIH) eingesetzt. Die MACCIH kooperierte
mit der Sonderstaatsanwaltlichen Einheit gegen Straflosigkeit von Korruption
(UFECIC), zudem sollte sie der Regierung Reformen des honduranischen
Justizsystems vorschlagen. Im Jahr 2019 forderte das Parlament das
endgültige Ende der Rechtsstaatsmission. Die Regierung und die OAS hingegen
bewerteten in einer gemeinsamen Evaluierung die vierjährige Arbeit der
MACCIH durchaus positiv. Im Januar 2020 erklärte Präsident Hernández Juan
Orlando Hernández die Mission für beendet (
https://www.swp-berlin.org/publ
ikation/rueckschlaege-fuer-rechtsstaat-und-korruptionsbekaempfung-in-lateina
merika/). Auch die USA konnten trotz diplomatischer Bemühungen keine
Verlängerung des Mandats erwirken (
https://www.swp-berlin.org/publikation/rue
ckschlaege-fuer-rechtsstaat-und-korruptionsbekaempfung-in-lateinamerika/).
Durch die derart hohe Zahl der Gewaltverbrechen, verbunden mit den
negativen Auswirkungen von Bandenkriminalität sieht sich ein substanzieller Teil
der Bevölkerung zum Ortswechsel gezwungen. Insbesondere die armen
Bevölkerungsgruppen sind betroffen, da diese sich aufgrund fehlender
Ressourcen nicht vor Gewaltverbrechen schützen können (
https://www.swp-berlin.or
g/publikation/binnenvertreibung-politische-und-institutionelle-herausforderun
gen/).
Zu den weiteren entwicklungspolitischen Herausforderungen zählt das geringe
Bildungsniveau sowie die daraus folgende mangelnde Arbeitsproduktivität des
Landes (
https://www.giz.de/de/weltweit/390.html): Die Verwaltung findet
keine Fachkräfte und die Unternehmen keine qualifizierten Facharbeiter.
Zentral für die künftige Entwicklung von Honduras sind daher Verbesserungen im
Bereich der Bildung und hierbei insbesondere der Grundbildung. Erste
wichtige Reformen im Bildungsbereich wurden mit der Verabschiedung eines
neuen Bildungsgesetzes im Jahr 2012 eingeleitet. Diese und andere Bereiche
wurden auch von Deutschland unterstützt. So hat Deutschland im Rahmen
seiner Entwicklungszusammenarbeit unter anderem das Erziehungsministerium
bei der Umsetzung von Bildungsreformen unterstützt und die
Schulinfrastruktur finanziell gefördert (
https://www.bmz.de/de/laender_regionen/lateinamerik
a/honduras/zusammenarbeit/index.html). Zudem hat Honduras mit den
Auswirkungen von Naturkatastrophen zu kämpfen. Der zentralamerikanische
Staat gehört zu den Ländern, die vom Klimawandel und durch extreme
Wettersituationen massiv betroffen sind und noch keine wirksame
Katastrophenvorsorge haben. Problematisch sind dabei sowohl ausbleibende
Regenfälle und extreme Dürreperioden wie auch Starkregenereignisse, die in den
letzten fünf Jahren allesamt zugenommen haben. So begann unter anderem das
Jahr 2020 mit einer katastrophalen Dürreperiode, die vielerorts zu einer
Wasserknappheit und einer damit verbundenen Wasserrationierung führte. Unter
den Folgen von Ernteausfällen und Hunger litten dabei besonders
kleinbäuerliche Gemeinschaften. Durch die Tropenstürme „Eta“ und „Iota“ im Herbst
2020 wurden mehr als 150 Menschen getötet. Hunderttausende Menschen
mussten in Notunterkünfte umziehen. In den von den Stürmen betroffenen
Gebieten leben dabei insgesamt knapp 4 Millionen Menschen. Hinzu kamen
massive Schäden an der Infrastruktur, die durch Erdrutsche und
Überschwemmungen infolge des tagelangen Starkregens verursacht wurden (
https://www.li
portal.de/honduras/ueberblick/).
Auch die Nutzung natürlicher Ressourcen bringt enorme ökologische
Probleme mit sich. So wurde im Jahr 2013 ein neues Bergbaugesetz vom
Kongress beschlossen, durch das Konzessionen für Minen, unter anderem für
Metalle und Edelsteine, für ausländische Firmen ermöglicht wurden. Hieraus
resultieren beträchtliche Umweltschäden. Vor allem Zyanid stellt dabei eine
gefährliche Belastung für die Umwelt dar. Die Situation vor Ort ruft auch
Organisationen auf den Plan, die sich gegen Umweltzerstörungen und
Menschenrechtsverletzungen im Bereich des Bergbaus engagieren, wie die
CEHPRODEC oder ASONOG. In einem Bericht der IG Bau gehört Honduras
zu den zehn Ländern weltweit mit den schlimmsten Arbeitsbedingungen
(
https://www.liportal.de/honduras/ueberblick/).
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit und das regionale Engagement
genießen in Honduras große Wertschätzung. Honduras gehört zu den
Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, mit denen die
Bundesrepublik Deutschland auf Basis zwischenstaatlich vereinbarter Verträge
eng zusammenarbeitet (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/lae
nder/honduras-node/bilateral/221064). Zwischen den Jahren 2010 und 2019
beliefen sich die ODA-anrechenbaren (Official Development Assistance,
ODA) Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für Projekte und
Maßnahmen in Honduras auf über 200 Mio. US-Dollar. Neben dem BMZ, das im
Zeitraum von 2014 bis 2019 über 90 Projekte finanzierte, führten auch das
Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Bildung und Forschung in
diesem Zeitraum über 50 Entwicklungsvorhaben in Honduras durch (
https://st
ats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=crs1#). Die Zusammenarbeit
konzentriert sich im Wesentlichen auf die Schwerpunkte Bildung sowie Umwelt- und
Ressourcenschutz einschließlich der nachhaltigen Nutzung natürlicher
Ressourcen und Klimaschutz. Darüber hinaus wird gute Regierungsführung
gefördert (
https://www.bmz.de/de/laender_regionen/lateinamerika/honduras/inde
x.html). Im regionalen Engagement stehen Jugendgewaltprävention,
erneuerbare Energien und HIV- bzw. AIDS-Prävention im Vordergrund. Zudem
tragen zahlreiche Kleinstprojekte zum Beispiel über den Bau von Schulen und
Fortbildungen zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse in den
verschiedenen Landesteilen bei (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/lae
nder/honduras-node/bilateral/221064).
Die Abhängigkeit des mittelamerikanischen Staates von internationaler
Entwicklungszusammenarbeit ist groß (
https://www.liportal.de/honduras/wirtscha
ft-entwicklung/). In Folge der Corona-Krise hat Präsident Orlando Hernández
zuletzt den Verfassungsartikel zur Pressefreiheit außer Kraft gesetzt. Auf den
Schutz von Leib und Leben von Journalisten hat das gravierende
Auswirkungen (
https://www.mdr.de/medien360g/medienwissen/medien-im-krisenmodu
s-pressefreiheit-100.html). Der aktuelle Flüchtlingsstrom aus Honduras
Richtung den USA ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Menschen im Land
verzweifelt sind und vor Armut, Gewalt und den Folgen von Naturkatastrophen
fliehen (
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-01/honduras-gua
temala-migranten-karawane-praesident-alejandro-giammattei). Zuletzt
zementierte zudem die Reform zweier Verfassungsartikel unter anderem das Verbot
von Abtreibung und Homo-Ehe (
https://www.blickpunkt-lateinamerika.de/arti
kel/honduras-verfassungsreform-zementiert-verbot-von-abtreibung-und-hom
o-ehe/).
Die neue Rückzugsstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung verhält sich aus Sicht der Fragesteller
diametral entgegengesetzt zu der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des
Auswärtigen Amts und zum übergeordneten „Leave no one behind“-Prinzips der
Agenda 2030. Honduras steht vor großen Herausforderungen und der
Entwicklungsbedarf ist immens. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zuletzt
2018 bekräftigt, die Beziehungen zu Honduras vertiefen zu wollen (
https://ww
w.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzlerin-merkel-gratuliert-de
m-praesidenten-der-republik-honduras-herrn-juan-orlando-hernández-alvarad
o-754948). Aus welchen Gründen der Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller mit seinem Reformkonzept
„BMZ 2030“ nun eine Kehrtwende macht und den Ausstieg der
Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras verkündete, ist aus Sicht der Fragesteller
unklar. Zudem bleibt dem Deutschen Bundestag unklar, wie der Ausstiegsplan
der Bundesregierung aus den bilateralen Entwicklungsprojekten in Honduras
aussieht und inwieweit sich die Bundesregierung darum bemüht, dass
Entwicklungsziele von anderen Gebern fortgeführt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Reformprozess BMZ 2030 hat das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein umfassendes strukturelles
Konzept vorgelegt, um die Maßnahmen und Mittel der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) noch strategischer, wirksamer und effizienter
einzusetzen. Dies wird insbesondere durch eine Fokussierung und Neuausrichtung
der bilateralen staatlichen EZ erreicht. Auch nach dieser Neujustierung bleibt
das BMZ mit der bilateralen EZ weiterhin in zahlreichen Ländern
Lateinamerikas sowie regional aktiv. Zudem wird das Engagement nicht-staatlicher und
multilateraler Akteure in der Region weiterhin durch Mittel des BMZ
unterstützt.
Die Bundesregierung pflegt seit Jahren vertrauensvolle, partnerschaftliche
Beziehungen zu Honduras in den unterschiedlichsten Bereichen. Dies entspricht
der Philosophie der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen
Amtes (AA), deren Ziel eine deutliche Intensivierung der partnerschaftlichen
Beziehungen mit den Ländern der Region ist. Mit der Initiative sollen der
politische Austausch verstärkt, die Wirtschaftsbeziehungen belebt und die
Kooperation in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft ausgebaut werden.
Das AA und das BMZ stehen im engen Austausch, um die Neu-Fokussierung
der EZ und die Ziele der Lateinamerika- und Karibik-Initiative aufeinander
abzustimmen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung in den
Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/18196 und
Bundestagsdrucksache 19/20436 sowie auf die Antwort zu Frage 5a ebenda verwiesen.
1. Welche Gesamtstrategie verfolgt die Bundesregierung in Honduras und
wie passt diese zu der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des
Auswärtigen Amts einerseits und der Reformstrategie „BMZ 2030“ des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
andererseits (bitte begründen)?
Es wird verwiesen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die
Vorbemerkungen der Bundesregierung in ihren Antworten auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/18196 sowie auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/20436 sowie ebenda auf die
Antwort zu Frage 5a.
2. An welchen multilateralen Maßnahmen und Projekten beteiligt sich die
Bundesregierung derzeit in Honduras, und ist eine Aufstockung dieser
Programme geplant (bitte nach Organisation, Maßnahme, Laufzeit,
Projektzielen und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung trägt zu multilateralen entwicklungspolitischen
Aktivitäten in Honduras durch ihre Beiträge zum Kernbudget multilateraler
Organisationen und Fonds bzw. ihre Anteile am Kapital multilateraler Banken bei.
Beispielsweise beteiligt sich Deutschland an der EU-Entwicklungszusammenarbeit
in Honduras über seinen Beitrag zum EU-Haushalt mit rund 21 Prozent. Für
2014 bis 2020 wurden Honduras aus dem EU-Instrument für
Entwicklungszusammenarbeit (EZI) rund 235 Mio. Euro zugesagt. Davon wurden 2019
beispielsweise 41 Mio. Euro aus den geografischen und thematischen
Programmen des EZI ausgezahlt. Hinzu kamen 2 Mio. Euro aus dem Instrument für
Demokratie und Menschenrechte und dem Instrument für Humanitäre Hilfe. Das
weitere EU-Engagement, an dem Deutschland sich beteiligt, kann unter
folgendem Link eingesehen werden:
https://ec.europa.eu/international-partnerships/w
here-we-work/honduras_en. Des Weiteren hält Deutschland rund 1,89 Prozent
Anteile am Kapital der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB). Im Jahr
2020 hat die IDB 473 Mio. US-Dollar zugesagt und 546 Mio. US-Dollar
ausgezahlt, um die Finanzierung von Entwicklungsprojekten in Honduras
fortzusetzen und zur Linderung der unmittelbaren Auswirkungen der COVID-19-Krise
beizutragen (s. auch
https://www.iadb.org/en/countries/honduras/overview).
Darüber hinaus hält Deutschland bei der Weltbankgruppe rund 4,41 Prozent
Anteile am Kapital der Internationalen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (IBRD) und ist damit viertgrößter Anteilseigner der IBRD. Auch bei der
Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) ist Deutschland viertgrößter
Geber und hat in der letzten Auffüllungsrunde (für IDA19) rund 1,8 Mrd. US-
Dollar (1,6 Mrd. Euro) eingezahlt. Deutschland hält zudem 5,02 Prozent der
Anteile am Kapital der International Finance Cooperation (IFC) und ist damit
drittgrößter Anteilseigner der IFC. Im Fiskaljahr 2020 hat die Weltbank
284 Mio. US-Dollar für Entwicklungsprojekte in Honduras zugesagt. Weitere
Details können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.worldba
nk.org/en/country/honduras. Auch zum Engagement von Organisationen der
Vereinten Nationen (VN) in Honduras, die u. a. die honduranische
Zivilgesellschaft stärken, trägt die Bundesregierung durch Kernbeiträge bei. Weitere
Informationen zum Engagement der VN in Honduras können hier eingesehen
werden:
https://unsdg.un.org/un-in-action/honduras. Mögliche Fortführungen
bzw. Aufstockungen des diesbezüglichen Engagements in den genannten
Bereichen stehen unter dem Vorbehalt künftiger Haushaltsaufstellungen, so dass
hierzu gegenwärtig keine Aussage getroffen werden kann.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
3. Welche konkreten Indikatoren und qualitativen Kriterien waren für die
Bundesregierung ausschlaggebend dafür, die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras einzustellen, und wer war an dem
Entscheidungs- und Bewertungsprozess beteiligt (bitte begründen)?
a) Wie begründet und anhand welcher konkreten Kriterien und Daten
belegt die Bundesregierung „geringe Signifikanz der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit“ in Honduras (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20436)?
b) Wie wurde das Kriterium „geringe Signifikanz“ im Vergleich zu den
anderen strategischen Kriterien wie guter Regierungsführung,
Menschenrechten, Bedürftigkeit und qualitativen Einschätzungen zu
geopolitischen Interessen, internationalen Verpflichtungen, historischen
Bindungen und zur Qualität der Zusammenarbeit in Honduras
gewichtet (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/20436)?
c) Was hat der Bundesregierung zufolge zu einer geringen Signifikanz
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Honduras geführt?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26375 verwiesen.
4. Inwieweit wurde im Vorfeld der Entscheidung zur Beendigung der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras der Dialog mit
anderen Gebern sowie anderen Bundesministerien gesucht, die in Honduras
Entwicklungsvorhaben fördern, und wie sah der Abstimmungsprozess
aus?
6. Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen der Bundesregierung
und anderen privaten und/oder staatlichen EZ-Gebern, um die „BMZ
2030“-Strategie abzustimmen und ggf. weiteren Entwicklungsbedarf in
Honduras zu koordinieren?
a) Wann und wie wurden andere Geber über die „BMZ 2030“-
Reformstrategie der Bundesregierung und den damit verbundenen
Rückzug der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aus Honduras
informiert?
Die Fragen 4, 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet.
Die Entscheidung zur Beendigung der bilateralen staatlichen EZ mit Honduras
traf und verantwortete das BMZ im Rahmen des Ressortprinzips auf Grundlage
objektiver Kriterien. Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 3c
verwiesen. Vor der Entscheidung des BMZ über das künftige Engagement in
Honduras gab es einen Austausch mit dem Bundeskanzleramt und dem AA. Der
Dialog mit anderen Gebern ist ebenfalls Teil der Umsetzung der BMZ 2030-
Reformschritte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6b verwiesen.
5. Ist die Bundesregierung in Honduras an laufenden Maßnahmen und/oder
Entwicklungsprojekten beteiligt, an denen auch andere Geber beteiligt
sind?
Falls ja, an welchen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Weitere laufende Maßnahmen
im Sinne der Fragestellung gibt es nicht.
b) Wann und wie wurden die großen internationalen Organisationen
(insbesondere die UN-Organisationen und deren Unterorganisationen)
sowie evangelische und katholische Hilfswerke (wie Brot für die Welt),
die Projekte und Maßnahmen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit in Honduras durchführen, über die „BMZ 2030“-
Reformstrategie der Bundesregierung und den damit verbundenen Rückzug
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aus Honduras
informiert?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26375 verwiesen.
7. Wurden der Bundesregierung Rückmeldungen bzw. Kritik von
politischen- und/oder zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Honduras zu der
neuen Strategiereform „BMZ 2030“ und dem damit verbundenen
Ausstieg aus der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zugetragen?
Falls ja, wie lautete die Rückmeldung, und wie hat die Bundesregierung
darauf reagiert?
Es gab vereinzelt Schreiben kirchlicher und zivilgesellschaftlicher Vertreter, in
denen nähere Erläuterungen zu den Umständen der mit dem Reformprozess
BMZ 2030 einhergehenden Entscheidung, die bilaterale staatliche
Zusammenarbeit mit Honduras auszusteuern, erbeten wurden. Die Bundesregierung hat
diese Schreiben mit den entsprechenden Erläuterungen beantwortet.
8. Werden Entwicklungsvorhaben, die nicht durch das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sondern von
anderen Bundesministerien in Honduras beauftragt werden, innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt bzw. koordiniert?
Falls ja, wie läuft der Abstimmungs- bzw. Koordinierungsprozess ab?
Falls nein, weshalb nicht?
a) Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
anderen Ressorts, um geplante, laufende sowie abgeschlossene Projekte
in Honduras abzustimmen, zu koordinieren und zu evaluieren?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 8c der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26375
verwiesen.
b) Welche Auswirkungen hat die „BMZ 2030“-Strategie auf laufende
Projekte anderer Ressorts in Honduras?
BMZ 2030 bezieht sich auf das bilaterale staatliche Engagement des BMZ. Die
Zusammenarbeit anderer Ressorts mit Honduras ist davon nicht berührt.
c) Gibt es zwischen den Projekten, die von den staatlichen
Durchführungsorganisationen (insbesondere KfW und GIZ GmbH) im Auftrag
der verschiedenen Ressorts der Bundesregierung in Honduras
durchgeführt werden, Koordinierungsmechanismen?
Falls ja, wie sehen diese aus, und in welcher Form wird die
Bundesregierung mit einbezogen?
Falls nein, weshalb nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8c der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27483 verwiesen.
d) Wie wird innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sichergestellt, dass die Umsetzung der
Entwicklungszusammenarbeit koordiniert, effizient und wirksam ist,
und sieht die Bundesregierung bei den laufenden Projekten
Optimierungsbedarf?
Falls ja, welchen?
Falls nein, weshalb nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8d der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26375 verwiesen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13b verwiesen.
9. Beziehen sich Maßnahmen und Projekte der Lateinamerika- und
Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts auch auf Honduras?
Falls ja, welche?
Falls nein, weshalb nicht?
Frauennetzwerk UNIDAS: UNIDAS wurde 2019 unter der Schirmherrschaft
von Bundesaußenminister Heiko Maas gegründet. In diesem Netzwerk
kommen zivilgesellschaftliche Partnerinnen aus Lateinamerika, der Karibik und
Deutschland zusammen, die sich für chancengleiche Gesellschaften einsetzen.
Es gibt vier honduranische Mitglieder der Zivilgesellschaft im Frauennetzwerk
UNIDAS (Organisationen und Einzelmitglieder).
Rechtsstaatszusammenarbeit: Derzeit wird aus den Mitteln des AA ein
Rechtsstaatsförderprojekt in Guatemala, Honduras und El Salvador im Umfang von
2,2 Mio. Euro gefördert (Laufzeit von 2020 bis 2022). Das Projekt arbeitet in
den Schwerpunktbereichen Unabhängigkeit der Justiz und Zusammenarbeit
zwischen Staat und Zivilgesellschaft.
Pandemiedialog: Der Pandemiedialog des AA findet in enger Zusammenarbeit
mit dem Institut für Virologie in Berlin statt (Gruppe spanischsprachiger
Virologen). Er zielt ab auf eine Förderung des wissenschaftlichen Austauschs mit
und zwischen den Staaten der Region zur Eindämmung der Pandemie sowie
gesundheitliche Beratung. In diesem Zusammenhang fand Ende Oktober/
Anfang November 2020 eine sechstägige Mission der Schnell Einsetzbaren
Expertengruppe Gesundheit (SEEG) des BMZ statt. Vertreter aus Honduras
nahmen am 17./18. Februar 2021 an einem virtuellen Charité-Symposium zur
Labordiagnostik in der Region teil. Darüber hinaus hat das AA 2020 über die
Botschaft im Zuge der Pandemie vier Projekte zur Bekämpfung von CO-
VID-19 mit Mitteln in Höhe von 60.000 Euro sowie die Anschaffung eines
dabei unterstützenden Thermocyclers in Höhe von 100.000 Euro gefördert. Ferner
unterstützt das AA aus Mitteln der Humanitären Hilfe 2021 ein Projekt zur
Stärkung der Rechte der indigenen Lenca-Kinder im Westen von Honduras
während der COVID-19-Pandemie in Höhe von 100.000 Euro.
Die Bundesregierung hat aus Mitteln der Humanitären Hilfe 2020 in
Zentralamerika insgesamt Projekte mit einem Gesamtvolumen von 6,567 Mio. Euro
gefördert: Davon wurden dem Welternährungsprogramm (WEP) 3 Mio. Euro
zur Ernährungssicherheit zur Verfügung gestellt, wovon wiederum ca.
800.000 Euro in Honduras verwendet wurden, die auch zur Abmilderung der
Folgen der Pandemie dienen. Weitere 3,567 Mio. Euro wurden in Folge der
Wirbelstürme Eta und Iota für humanitäre Hilfsmaßnahmen zur Verfügung
gestellt. Davon wurden ca. 1,8 Mio. Euro in Honduras umgesetzt.
10. Wurden Maßnahmen und Projekte der Bundesregierung in Honduras mit
der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika
und die Karibik (ECLAC) abgestimmt?
Falls ja, welche?
Falls nein, weshalb nicht?
Bilaterale Vorhaben mit Honduras werden vorrangig mit der honduranischen
Regierung und den zuständigen Sektorinstitutionen abgestimmt. Die
Regionalvorhaben der technischen Zusammenarbeit (TZ), in denen die
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC)
als politischer Träger und Umsetzungspartner fungiert, führen derzeit keine
Aktivitäten in Honduras durch.
11. Hat die Bundesregierung für Honduras – oder über
Durchführorganisationen in Honduras – Consultingfirmen zu entwicklungspolitischen
Angelegenheiten beauftragt?
Ja. Im Rahmen der bilateralen EZ werden über die
Durchführungsorganisationen – wo sinnvoll oder nötig – Consultingfirmen im Zusammenhang mit der
Vorbereitung oder Durchführung von Vorhaben bzw. Komponenten daraus
beauftragt. Dies gilt auch für die bilaterale EZ mit Honduras.
a) Falls ja, welchen Zweck verfolgten die Beratungsaufträge, und welche
Ergebnisse konnten erzielt werden?
Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) mit Honduras beauftragte
die KfW im Auftrag der Bundesregierung Consultingeinsätze zur Vorbereitung
eines Vorhabens im Bereich beruflicher Bildung.
Im Rahmen der TZ hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH eine Consultingfirma mit der Durchführung von
Komponenten des Vorhabens „Förderung non-formaler Berufsbildung“ beauftragt.
Ziel des Vorhabens ist, dass das honduranische Berufsbildungssystem eine
qualitativ hochwertige und an den Bedarfen des Arbeitsmarkts orientierte Aus- und
Weiterbildung anbietet. Zielgruppe sind vor allem marginalisierte Jugendliche.
Im Rahmen der TZ hat die GIZ eine Consultingfirma mit der Durchführung
von Komponenten des Vorhabens „Nachhaltiges Ressourcenmanagement unter
Klimaaspekten in indigenen Territorien in La Mosquitia (Honduras)“
beauftragt. Ziel des Vorhabens ist der Schutz und das nachhaltige Management der
natürlichen Ressourcen in den Gemeinden Puerto Lempira und Ramon Villeda
Morales.
Die beiden letztgenannten Vorhaben einschließlich dieser Beratungsaufträge
sind noch in Umsetzung, zu den Ergebnissen kann daher erst nach Projektende
berichtet werden.
b) Wie hoch waren die Gesamtkosten für die jeweiligen
Beratungsaufträge?
Die Gesamtkosten der Beauftragung der Consultingeinsätze zur Vorbereitung
der in der Antwort zu Frage 11a genannten Vorhaben belaufen sich auf rund
6,14 Mio. Euro.
12. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei der Umsetzung
der „BMZ 2030“-Reformstrategie in Honduras auf bestehende
Verknüpfungen mit der deutschen Wirtschaft?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8b verwiesen. Die Instrumente der deutschen
EZ zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sind von BMZ 2030 ebenfalls nicht
berührt.
13. Zu wann plant die Bundesregierung, die derzeit laufenden Projekte und
Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Umwelt-, Ressourcen- und
Klimaschutz in Honduras im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit aufgrund der im Zuge der Reformstrategie „BMZ 2030“
angekündigten Beendigung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit
Honduras auslaufen zu lassen (bitte begründen)?
Die bilaterale staatliche EZ mit Honduras wird verantwortungsvoll und unter
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sukzessive über die nächsten
Jahre hinweg auslaufen.
Die Vorhaben der TZ werden voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen
sein. Investitions- bzw. Infrastrukturvorhaben der FZ unterliegen stärker
externen Faktoren. Eine abschließende Prognose, bis wann diese Vorhaben
abgeschlossen sein werden, ist daher derzeit noch nicht möglich.
a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Projekte, deren Projektziele nicht
erreicht und deren Laufzeit nicht verlängert wurden, von anderen
Gebern fortgeführt werden?
Falls ja, von wem?
Falls nein, ist die Bundesregierung der Meinung, dass Honduras die
angestrebten Projektziele nachhaltig und in absehbarer Zeit
selbstständig erreichen kann?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16a der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26375 verwiesen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
b) Anhand welcher Kriterien wurde seitens der Bundesregierung die
qualitative und strategische Wirksamkeit der Projekte bewertet, und
welche Handlungsempfehlungen ergeben sich hieraus?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16b der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26699 verwiesen.
c) Wurden Projekte im Vorfeld und während der Umsetzung mit
zivilgesellschaftlichen Akteuren und Organisationen abgestimmt und
koordiniert?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16c der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26375 verwiesen.
d) Wie sieht der Abstimmungs- und Koordinationsmechanismus
zwischen den Projekten in Honduras aus?
Zur Abstimmung zwischen Botschaft und Durchführungsorganisationen wird
auf die Antwort zu Frage 8c verwiesen. Außerdem gibt es im Rahmen des
Geberkoordinierungsgremiums G16 Thementische, in denen die einzelnen
Sektoren (z. B. Bildung, Umwelt- und Ressourcenschutz) unter den internationalen
Gebern koordiniert werden.
14. Wie sehen der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den
einzelnen Ressorts der Bundesregierung und den honduranischen
Regierungsinstitutionen aus, insbesondere was die Planung, Koordinierung und
Umsetzung von Entwicklungsprojekten angeht?
Die zentrale Plattform für den genannten Austausch waren die
Regierungsverhandlungen zwischen der deutschen und der honduranischen Regierung. Diese
haben letztmalig im Jahr 2020 stattgefunden.
15. Wie schätzt die Bundesregierung die Fortschritte des nationalen
Entwicklungsplans ein, und welchen Optimierungsbedarf sieht sie,
insbesondere bei der entwicklungspolitischen Koordination mit Geberländern und
Geberorganisationen?
Die honduranische Regierung hat mehrere Pläne mit verschiedenen Laufzeiten
zur nachhaltigen Entwicklung des Landes verabschiedet, die vom
Planungsministerium koordiniert werden. Die „Visión de País 2010-2038“ ist langfristig
angelegt; gepaart mit dem „Plan de Nación 2010-2022“ bemüht sich die
Regierung darum, nachhaltige Entwicklungsziele wie Armutsbekämpfung,
menschliche Entwicklung und Abbau sozialer Ungleichheit, Schaffung neuer
Arbeitsplätze und Steigerung der Produktivität, Frieden und Sicherheit sowie
Transparenz und Staatsmodernisierung voranzutreiben. Hierzu hat sie mit Hilfe des
Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) nun einen
Nationalen Aktionsplan entworfen, der auch die Umsetzung der Sustainable
Development Goals (SDG) und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung steuern
soll.
Trotz eines bis zur COVID-19-Krise stabilen makroökonomischen Umfeldes
mit relativ solidem Wirtschaftswachstum konnten die gesetzten
Entwicklungsziele in vielen Bereichen nicht erreicht werden. Dies betrifft insbesondere die
extreme soziale Ungleichheit, die Armutsquoten, die hohe Unterernährung
sowie die defizitäre Bildungs- und Gesundheitssituation.
Die entwicklungspolitische Koordination mit den internationalen Gebern über
das Gebergremium G16 bewertet die Bundesregierung als zielführend und sieht
derzeit keinen Optimierungsbedarf.
16. Wie schätzt die Bundesregierung die Fortschritte des Entwicklungsplans
der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die Karibik ein,
insbesondere was die Maßnahmen, Projekte und Ziele in Honduras angeht, und
welchen Optimierungsbedarf sieht sie?
Der Bundesregierung ist kein Entwicklungsplan der Vereinten Nationen für
Lateinamerika und die Karibik im Sinne der Fragestellung bekannt. Jedoch sind
unter dem „United Nations Development Assistance Framework“ (UNDAF)
15 Organisationen und Fonds der VN in Honduras vertreten und entsprechend
ihrer Mandate tätig. Der UNDAF Honduras setzt im Länderprogramm 2017 bis
2021 die Prioritäten Frieden und Sicherheit, Armutsreduktion und nachhaltige
Entwicklung sowie Menschenrechtsschutz. Die Bundesregierung unterstützt die
gewählten Schwerpunkte.
Evaluation und Monitoring der VN-Programme sind fester Bestandteil der
Programmskizzen. Die Ergebnisanalyse erfolgt durch die Gremien der VN.
17. Welche angestrebten Ziele konnte die Bundesregierung durch ihre
entwicklungspolitischen Projekte in den Schwerpunktbereichen Bildung,
Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz in Honduras erreichen?
Die EZ im Bildungssektor hat zum Ziel, dass insbesondere Kinder und
Jugendliche aus armen Regionen ein qualitativ hochwertiges und
diskriminierungsfreies Schul- und Berufsbildungsangebot nutzen, welches ihnen qualifizierte
Abschlüsse ermöglicht und so zur Verbesserung ihrer Beschäftigungs- und
Einkommenssituation beiträgt. Im Schwerpunkt Umwelt-, Ressourcen- und
Klimaschutz strebt die deutsche EZ danach, dass der Schutz und das nachhaltige
Management der natürlichen Ressourcen die Lebensbedingungen der
ländlichen Bevölkerung verbessern, die Klimarisiken mindern und zum Erhalt der
Biodiversität beitragen. Die Gleichberechtigung der Geschlechter und indigene
Rechte werden durchgängig integriert.
Die Zielerreichung kann erst abschließend beurteilt werden, wenn die Projekte
der Programme Bildung, Umwelt und Klimaschutz, die sich derzeit noch in
Umsetzung befinden, abgeschlossen sind.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Strategie der neuen Regierung
von Präsident Juan Orlando Hernández im Kampf gegen Korruption,
organisierte Kriminalität und Straflosigkeit in Honduras, und welcher
Reformbedarf wurde diesbezüglich festgestellt?
a) Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die
ausschlaggebenden Gründe dafür, dass das Justizsystem so schwach und die
Straflosigkeitsquote in Honduras so hoch sind (bitte begründen)?
b) Welche Maßnahmen wären nach Einschätzung der Bundesregierung
notwendig, um das Justizsystem zu stärken und die Aufklärung von
Korruptionsdelikten zu verbessern?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßte, dass Staatspräsident Juan Orlando Hernández
den Kampf gegen Korruption, organisierte Kriminalität und Straflosigkeit v. a.
in seiner ersten Amtszeit zur Priorität erklärt hatte. Daher hatte die
Bundesregierung MACCIH von 2016 bis 2020 mit insgesamt 2 Mio. Euro und der
Entsendung eines deutschen Staatsanwaltes über das Zentrum für Internationale
Friedenseinsätze (ZIF) unterstützt. MACCIH hat neben der Aufdeckung
zahlreicher großer Korruptionsfälle dazu beigetragen, das öffentliche
Problembewusstsein in Bezug auf Korruption und Straflosigkeit zu erhöhen. Die o. g.
Herausforderungen sind jedoch nach wie vor aktuell, da die personelle und
materielle Ausstattung der honduranischen Behörden derzeit nicht ausreicht. Die
Bundesregierung unterstützt das Justizwesen in Honduras daher über das
Rechtsstaatsförderprojekt für das „Nördliche Dreieck“ insbesondere mit Blick
auf die Themen der Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und der
Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden und zivilgesellschaftlichen
Organisationen. Dies geschieht mit dem Ziel der Steigerung der Effizienz von
Strafverfolgung und zur Verbesserung der Transparenz der Gerichtsverfahren.
19. Durch welche bilateralen und/oder multilateralen Maßnahmen und
Projekte stärkt die Bundesregierung die Zivilgesellschaft in Hinblick auf den
Schutz vor organisierter Kriminalität und Gewalt, und welche Erfolge
konnten diesbezüglich erzielt werden?
Die Bundesregierung unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen über die
Programme „Jugendgewaltprävention“ und „Sichere öffentliche Räume“ sowie
über die Elisabeth-Selbert-Initiative, ein vom AA initiiertes und finanziertes
Schutzprogramm für gefährdete Menschenrechtsverteidiger und
Menschenrechtsverteidigerinnen, das vom ifa (Institut für Auslandsbeziehungen)
umgesetzt wird. Ab Ende März 2021 nehmen zwei Personen aus Honduras an
diesem Programm teil.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 16 verwiesen.
Außerdem hält die Bundesregierung über ihre Auslandsvertretung in Honduras
Kontakt mit zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, die sich für
Menschenrechte, Umweltschutz sowie die Rechte von Minderheiten einsetzen.
Ein wichtiger Indikator für die erfolgreiche Reduzierung von Gewalt ist u. a.
die Mordrate, welche seit zehn Jahren kontinuierlich sinkt.
20. Wie sieht der entwicklungspolitische Beitrag der Bundesregierung bei
der Drogenbekämpfung in Honduras aus, und welche Erfolge konnten
bislang erzielt werden?
Die Bundesregierung hat kein explizites Programm im Sinne der Fragestellung.
Allerdings führt sie in den Regionen, die stark vom Drogenhandel betroffen
sind, ein TZ-Programm durch, das Einkommenserzielung aus
landwirtschaftlicher Produktion als eine Alternative zum Drogenhandel aufzeigt.
21. Welche laufenden entwicklungspolitischen Maßnahmen sind der
Bundesregierung von anderen Gebern in Honduras bekannt, die sich auf
Rechtsstaatsförderung, Bildung, Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz
beziehen, und wie häufig findet ein fachlicher Austausch statt?
Folgende entwicklungspolitische Maßnahmen anderer Geber sind bekannt:
Bildung:
– IDB: Projekt Jugend. Verbesserung des Zugangs zur unteren Sekundarstufe
und der Bildungsqualität.
– Weltbank: Projekt zur Verbesserung der Vorschulbildung.
– Agentur der Vereinigten Staaten für Internationale Entwicklung (USAID):
Governance-Projekt mit umfangreicher Bildungskomponente und Projekt
zur Stärkung der Lesefähigkeit.
– Zentralamerikanische Bank für ökonomische Integration (BCIE):
Schulische Infrastruktur.
– Französische Botschaft: Projekt zur Verbesserung des Angebots an
beruflicher Sekundarstufe.
– Welternährungsprogramm (WFP): Schulspeisungen.
– Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF): Inklusive und
qualitativ hochwertige Bildung vulnerabler Bevölkerungsgruppen, vor allem
Mädchen (mit Kofinanzierung von der kanadischen EZ).
– Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA): Partizipation von
Jugendlichen, Prävention von Jugendschwangerschaften und Schutz von
jugendlichen Müttern.
– Organisation der Vereinten Nationen für Wissenschaft, Bildung und Kultur
(UNESCO): Zusammenarbeit mit etwa 40 assoziierten Schulen.
– Organisation Iberoamerikanischer Staaten (OEI): Mehrere kleine Projekte,
u. a. zur Verbesserung der Lehrerausbildung.
Ein fachlicher Austausch findet monatlich über den Gebertisch Bildung (Mesa
Redonda de Cooperantes Externos en Educación, MERECE) statt, an dem alle
zwei Monate auch Vertreter des Bildungsministeriums teilnehmen.
Für die Abstimmung der Zusammenarbeit mit dem Nationalen Institut für
berufliche Bildung (INFOP) gibt es zudem eine Arbeitsgruppe, an der die EU,
OEI, USAID und die schweizerische EZ teilnehmen.
Rechtstaatsförderung:
– USAID: Ausbildungsmaßnahmen innerhalb der Staatsanwaltschaft sowie
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.
– International Narcotics and Law Enforcement Affairs Section der US-
amerikanischen Botschaft (INL): Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten und
Forensikern auf allen Rechtsgebieten.
– Schweizer Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA):
Antikorruptionsvorhaben im Nördlichen Dreieck.
– Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung
(UNODC) (Beginn Mitte 2021): Antikorruptionsvorhaben, vor allem im
Bereich Rechnungshof und Zivilgesellschaft.
UNDP organisiert regelmäßig Treffen mit allen Gebern.
Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz:
– EU: Schwerpunktthema ist Ernährungssicherheit, kleinere Vorhaben sind
finanziert durch EUROKLIMA.
– Weltbank: Unterstützung der NDC-Umsetzung in Honduras über den NDC
Support Facility Trust.
– IDB: Programm Nachhaltiges Waldmanagement – Schutz von
Wassereinzugsgebieten rund um die Hauptstadt Tegucigalpa. Rehabilitierung von
durch die Borkenkäferplage beschädigten Wälder.
– DEZA: Mehrere Vorhaben u. a. zu Wertschöpfungsketten Kakao, Fischerei,
Getreide in der Region La Mosquitia.
– Kanada: Projekt im Forstsektor zur Förderung der Gemeindewaldwirtschaft
sowie Wertschöpfungsketten von Holz- und Nichtholzprodukten.
– WFP: Lokaler Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte von Kleinbäuerinnen
und -bauern für das nationale Programm der Schulspeisung.
– UNDP: Mehrere Projekte zur Anpassung an den Klimawandel, finanziert
aus dem Adaptation Fund. Institutionelle Förderung des
Umweltministeriums.
– USAID: Projekt zur Förderung landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten
und Schaffung ruraler Arbeitsplätze im Westen des Landes.
Der fachliche Austausch der Geber erfolgt regelmäßig über den Gebertisch
Agroforstwirtschaft (Mesa Tecnica Agroforestal, MAFRA).
22. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung in ihren
Bewertungskriterien über die Bedingungen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
mit Honduras den steigenden Entwicklungsbedarf im Bereich
Rechtsstaatlichkeit, Umweltschutz und Klimawandel, und welchen
Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Grundsätzlich bewertet die Bundesregierung regelmäßig die
Entwicklungsbedarfe ihrer Partnerländer einschließlich der Bereiche Rechtsstaatlichkeit,
Umweltschutz und Klimawandel. Die Ergebnisse sind Grundlage der
Entscheidungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Im Zuge der laufenden Umsetzung
von BMZ 2030 wird auch ein geeignetes Verfahren für die regelmäßige
Überprüfung der Länderliste entwickelt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Antwort zu den Fragen 3 bis 3c verwiesen.
23. Welche Entwicklungsfortschritte konnte die Bundesregierung durch
Entwicklungsprojekte im Bereich der Rechtsstaatsförderung, insbesondere
im Bereich der Korruptionsbekämpfung in Honduras erzielen, und
welcher weitere Entwicklungsbedarf wurde festgestellt?
Die Zielerreichung kann erst abschließend beurteilt werden, wenn die Projekte
im Bereich Rechtsstaatsförderung, die sich derzeit noch in Umsetzung
befinden, abgeschlossen sind. Es wird ferner auf die Antwort zu Frage 18
verwiesen.
24. Wann, in welcher Form und auf welcher Ebene wurden die Projekte
„University, college or other teaching institution, research institute or
think-tank“ (OECD-ID: 2014011884; 2014011885) des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie anderen
Bundesministerien, die Entwicklungsvorhaben in Honduras fördern, abgestimmt
und koordiniert?
a) Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung über die Entwicklungsvorhaben des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung informiert?
b) Wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung in die Planung der genannten Projekte mit
einbezogen?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Die Abstimmung zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgt im Rahmen der
Frühkoordinierung nach § 19 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO). Dies trifft auch auf das o. g. Projekt zu.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8a und 8c verwiesen.
25. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklungen zur Pressefreiheit
und den Schutz von Journalisten in Honduras ein, und welchen
Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Die Bundesregierung mahnt sowohl im Menschenrechtsrat der VN als auch
bilateral bei der honduranischen Regierung den Schutz von kritischen
Journalistinnen und Journalisten und die Aufklärung der Angriffe gegen sie an. Auf
der Rangliste der Pressefreiheit 2020 von Reporter ohne Grenzen nimmt
Honduras Platz 148 von 169 Staaten ein. Nach der Ermordung zweier Journalisten
in La Ceíba Anfang Juli 2020 hatte auch die Beauftragte der Bundesregierung
für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im AA in einer in Honduras
erschienenen Presserklärung die zügige Aufklärung der Morde gefordert.
26. Sieht die Bundesregierung in der Änderung der Verfassungsartikel zum
Verbot von Abtreibung und Homo-Ehe einen Rückschritt in Honduras
(bitte begründen)?
Die Verankerung des Abtreibungsverbotes und des Verbots der
gleichgeschlechtlichen Ehe in der honduranischen Verfassung sieht die
Bundesregierung mit großer Sorge, der die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung
am 22. Januar 2021 öffentlich Ausdruck verliehen hat. Auch im
Menschenrechtsrat der VN und der Generalversammlung der VN setzt sich die
Bundesregierung immer wieder für die sexuelle und reproduktive Gesundheit, die
Rechte sowie den Schutz von LSBTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-,
Inter* und queere Menschen) in Honduras ein.
27. Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Hauptgründe für
Migration in Honduras, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus
ab?
Die wesentlichen Gründe für die Migration aus Honduras sind Armut, Hunger
und Mangelernährung, wirtschaftliche Perspektivlosigkeit und anhaltende
Gewalt. Häufig spielt auch die Familienzusammenführung eine Rolle, da sehr
viele Honduranerinnen und Honduraner bereits Verwandte in den Vereinigten
Staaten von Amerika (USA) haben. Die Verschlechterung der wirtschaftlichen
Lage aufgrund der COVID-19-Pandemie und der Zerstörungen durch die
beiden Wirbelstürme Eta und Iota hat die Lebenssituation vieler Menschen weiter
verschlechtert, so dass Migration in die USA für viele als Ausweg erscheint.
Die Bundesregierung trägt mit den Projekten der EZ dazu bei, die
Lebensverhältnisse der Menschen z. B. durch Zugang zu Bildung, nachhaltige
Landwirtschaft und Anpassung an den Klimawandel sowie durch
Jugendgewaltprävention und die Schaffung sicherer Räume für Jugendliche zu verbessern und so
die Migrationsursachen zu bekämpfen. Durch das Rechtsstaatsförderprojekt für
das Nördliche Dreieck soll der Rechtsstaat gestärkt werden, da ein starker
Rechtsstaat wesentlich dazu beiträgt, den Menschen Sicherheit und
gesellschaftliche Teilhabe zu sichern.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
28. Welche Rohstoffpartnerschaften strebt die Bundesregierung mit
Honduras an?
Die Bundesregierung strebt derzeit keine Rohstoffpartnerschaft mit Honduras
an.
29. Hat die Bundesregierung ODA-fähige Maßnahmen und Projekte in
Honduras gefördert, die sich auf den Abbau von Rohstoffen beziehen?
Falls ja, welche?
Maßnahmen im Rohstoffsektor in Honduras beschränkten sich auf eine
Pilotmaßnahme des Sektorvorhabens „Rohstoffe und Entwicklung“ (RuE) zur
Direktvermarktung von im Kleinbergbau gefördertem Gold einer
honduranischen Kooperative. Die Möglichkeit zur Direktvermarktung ist geknüpft an ein
Audit der Umwelt-, Sozial- und Arbeitsschutzstandards im begünstigten
Betrieb.
30. Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial der Förderung von
alternativen Energiequellen durch entwicklungspolitische Maßnahmen in
Honduras (bitte begründen)?
Die entwicklungspolitische Förderung von erneuerbaren Energiequellen in
Honduras wird insgesamt durch mehrere Faktoren begünstigt, wie zum Beispiel
aktualisierte regulative Rahmenbedingungen, dezentralisierte Strukturen sowie
eine progressive nationale Energiepolitik. Das Energiesekretariat in Honduras
fördert aktiv den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie den Zugang zu
universellem Strom und der Energieeffizienz. Die Förderung von erneuerbaren
Energien durch die deutsche bilaterale EZ war kein vereinbarter Schwerpunkt
mit der honduranischen Regierung.
31. Sind derzeit Maßnahmen oder Projekte der Bundesregierung in Planung,
die sich auf die Stärkung des Gesundheitssystems in Honduras beziehen?
Falls ja, welche?
Falls nein, weshalb nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Gesundheit war kein Schwerpunkt der deutschen EZ, so dass sich die
Bundesregierung hier auf die Maßnahmen im Rahmen des Pandemie-Dialogs
konzentriert.
32. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkungen der
Soforthilfemaßnahmen nach den Tropenstürmen „Eta“ und „Iota“ ein, inwieweit wurde
weiterer Bedarf wurde festgestellt?
Die humanitären Soforthilfemaßnahmen der Bundesregierung über das
Welternährungsprogramm und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) haben dazu
beigetragen, die akute Not in den betroffenen Regionen zu lindern. Vor allem
Nahrungsmittellieferungen und Materialien zur Trinkwasserversorgung haben nach
den beiden Wirbelstürmen die Versorgung von 55.000 Menschen in den
betroffenen Regionen mit sauberem Wasser sicherstellen können. Dadurch konnte
auch die Ausbreitung von Erkrankungen wie Cholera, Denguefieber, Zika
sowie COVID-19 eingedämmt werden. Diesem Zweck dienten auch die
Hygieneartikel, die unter der Bevölkerung verteilt wurden. Zudem wurden sechs DRK-
Nothilfedelegierte in die Region entsandt, die durch „on the job training“ zur
Stärkung der Kapazitäten des Honduranischen Roten Kreuzes im Bereich
WASH (Wasser, Sanitärversorgung, Hygiene) beitragen konnten. Es wird ferner
auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]