[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger, Christine Buchholz,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/27799 –
„Manned-Unmanned Teaming“ für Luftfahrzeuge der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zu dem geplanten atomwaffenfähigen „Future Combat Air System“ (FCAS)
sollen neben einem „Next Generation Fighter“ (NGF) und einer „Combat
Cloud“ auch Drohnenschwärme gehören, die als „Remote Carrier“ (RC) das
Kampfflugzeug der „sechsten Generation“ begleiten sollen. In dieser Funktion
werden die Drohnen als „Loyal Wingman“ bezeichnet, ihr Fliegen im
Schwarm mit einem „Führungsflugzeug“ firmiert als „Manned-Unmanned
Teaming“ (MUT). Möglich ist dies laut Airbus auch mit aufgerüsteten
Kampfjets wie dem „Eurofighter“ („Manned-Unmanned Teaming and Remote
Carriers: transcending individual assets’ capabilities“,
www.airbus.com vom
8. Oktober 2020). Die „Manned-Unmanned Teaming“-Technologien sollen es
demnach ermöglichen, dass die begleitenden bewaffneten Drohnen, anstelle
der Pilotinnen und Piloten der Flugzeuge, die Bedrohungen (autonom)
bekämpfen, „so dass die Piloten nicht in Gefahr geraten und die
Überlebensfähigkeit der bemannten Plattformen erhöht wird“. Möglich ist auch der „Luft-
Luft-Kampf“ oder ein „luftgestützter elektronischer Angriff“. Neben ihrem
Einsatz als „Effektoren“ sollen die RCs auch unbewaffnet agieren können,
indem sie mit Sensorik ausgerüstet werden.
Im Rahmen des FCAS soll Airbus für die Entwicklung der RCs zuständig
sein. Diese sollen als „Familie von Luftfahrzeugen“ über Größen „von einigen
hundert Kilogramm bei den Verbrauchsflugzeugen bis zu mehreren Tonnen
bei den anspruchsvolleren Loyal Wingman-Typen“ verfügen. Airbus erstellt
hierzu im Rahmen der „Phase 1A“ eine Konzeptstudie, die im Sommer
fertiggestellt sein soll, als Unterauftragnehmer fungiert die französische Sparte des
europäischen Raketenherstellers MBDA („Industrie zankt um größtes
europäisches Rüstungsprojekt“,
www.netzpolitik.org vom 27. Februar 2021).
Anvisiert ist außerdem die Einbindung bereits existierender oder in der Planung
befindlicher Systeme in das FCAS wie etwa der „Eurodrohne“, die Airbus als
Hauptauftragnehmer im Auftrag der Regierungen aus Frankreich,
Deutschland, Italien und Spanien entwickeln will.
Airbus entwickelt außerdem „KI-basierte Konzepte und Algorithmen für
Teaming-Intelligenz“, die im Rahmen des FCAS genutzt werden könnten. Die
MUT-Anwendungen könnten zudem Kampfhubschrauber mit
Drehflüglerdrohnen kombinieren, „was deren Überlebensfähigkeit und Tödlichkeit“ laut
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28360
19. Wahlperiode 12.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 12. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Airbus „drastisch erhöhen könnte“. Die Fähigkeit hat Airbus 2018 mit einem
Hubschrauber in Polizeikonfiguration und einer „Camcopter“-Drohne getestet
(„Airbus Helicopters und Schiebel erzielen bei MUM-T-Tests höchste
Interoperabilität“,
www.airbus.com vom 24. April 2018). Auch kombinierte
Einsätze von bemannten und unbemannten land- oder seegestützten Systemen
seien laut dem Rüstungskonzern möglich.
Im Jahr 2018 hat Airbus bereits erste MUT-Tests mit fünf DT-25-
Zieldarstellungsdrohnen und einem bemannten „LearJet“ auf einem Truppenübungsplatz
der Bundeswehr bzw. über der Ostsee sowie 2019 als „Dual-Mission-Group-
Demonstration“ durchgeführt. Bislang hätten aber laut der Antwort auf die
Schriftliche Frage 59 des Abgeordneten Tobias Pflüger auf
Bundestagsdrucksache 19/26997 im Zusammenhang mit dem FCAS „keine konkreten
Demonstratoraktivitäten oder damit verbundene Flugtests sowie Simulationen
unter Beteiligung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der
Bundeswehr“ stattgefunden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Beantwortung der Fragen 6a und 6c kann in offener Form nicht erfolgen.
Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA)
vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.*
Die Antworten enthalten individuelle Firmen- und Auftragsinterna
(Auftragswerte). Diese Daten offenbaren konkrete Details strategischer
Forschungsschwerpunkte und sind nachteilig im Sinne der Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nutzbar.
1. Welche neue Frist hat die Bundesregierung der Industrie zur Abgabe
eines Angebots für die Demonstrator-Phase 1B des „Future Combat Air
System“ (FCAS) gesetzt (Schriftliche Frage 61 auf
Bundestagsdrucksache 19/26997)?
Die Bundesregierung hat der Führungsnation Frankreich, deren Vertragsagentur
Direction generale de l’armament (DGA) sowie dem trinationalen Projektteam
(Combined Project Team [CPT]) kommuniziert, dass für eine parlamentarische
Befassung noch in der 19. Legislaturperiode schnellstmöglich eine für alle
Seiten akzeptable und den Vorgaben entsprechende Lösung sowie ein
abgestimmtes und verhandeltes Angebot vorzulegen ist.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
2. Welche Firmen werden in die Prüfung des Angebots eingebunden, und
welche Gelder werden dafür verausgabt?
Die zwischen den Industriepartnern für die einzelnen Technologiebereiche
abgestimmten Angebote werden unter Führung der Leitnation Frankreich als
Vertragspartner für den Industrievertrag mit dem CPT und den Nationen geprüft.
3. Welche luft-, see- oder landgestützten Einheiten der Bundeswehr sind in
der Lage, untereinander auf agile und robuste Weise zu kommunizieren?
a) Für welche weiteren bemannten und unbemannten Systeme wird dies
angestrebt?
Die Fragen 3 und 3a werden zusammen beantwortet.
Die digitale Kommunikation zwischen militärischen Systemen kann
zunehmend ein wesentlicher Bestandteil zukünftiger Operationsführung sein. Diese
muss vertraulich, verfügbar und integer sowie interoperabel sein. Die Qualität
der dabei zu realisierenden Datenverbindungen wird zweckgebunden und für
jedes Einzelsystem iterativ zu analysieren sein.
b) Welche Datenverbindungslösungen nutzen die bestehenden Systeme?
Systeme mit einem Manned-Unmanned Teaming (MUT) vergleichbaren
Kommunikationsbedarf sind derzeit bei der Bundeswehr nicht in Nutzung.
Grundsätzlich variieren Datenverbindungslösungen von analogen bis zu digitalen
Signalen in verschiedensten Frequenzbereichen (UHF/VHF/HF-Funk, LTE bis
zur Satellitenkommunikation im CA-Band). Eine Kommunikation könnte
sowohl über Funk, optische Verfahren (Laserkommunikation), als auch – für
stationäre Systeme – kabelgebunden erfolgen.
4. Welche bei der Bundeswehr genutzten Systeme verfügen über ein
Schwarmverhalten und verteilte Intelligenz, und welche Systeme sollen
entsprechend aufgerüstet werden?
a) Welche Herausforderungen und Risiken sieht die Bundesregierung
hinsichtlich der Ausrüstung bemannter und unbemannter Systeme
mit verteilter Intelligenz?
Die Fragen 4 und 4a werden zusammen beantwortet.
Die Bundeswehr verfügt über kein System mit Schwarmverhalten oder
verteilter Intelligenz. Diese Thematik wird im Projekt Next Generation Weapon
System (NGWS) in einem Future Combat Air System (FCAS) zu betrachten
sein. Mit der AG Technikverantwortung FCAS ist ein Expertengremium von
Airbus und Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung
und Ergonomie FKIE ins Leben gerufen worden, das sich mit Fragen zu
verantwortlicher Nutzung neuer Technologien beschäftigt.
b) Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass etwa das
elektromagnetische Emissionsprofil steigt und die Luftfahrzeuge
entsprechend geortet werden können?
Die Ortung durch Aufklärung der Signal-Emissionen ist schon immer möglich
und ist Teil der Risikobewertung jedes Systems. Wo nötig und möglich, wird
entsprechend reduziert bzw. aktiv wie auch passiv entgegengewirkt.
c) Wie kann nach derzeitigem Stand der Datenaustausch der Systeme
gegen Störungen geschützt werden?
Nach derzeitigem Stand sind in der Bundeswehr keine Systeme mit Nutzung
von Schwarmverhalten und verteilter Intelligenz eingeführt; ein direkter
Schutzbedarf ergibt sich somit aktuell nicht. Grundsätzlich wären die
Möglichkeiten zum Schutz vor Störung individuell abhängig von der gewählten Technik
für den Datenaustausch zu untersuchen. Störungen kann mittels einer Vielzahl
an Technologien entgegengewirkt werden. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und
Integrität sind für den militärischen Einsatz essenziell und werden sowohl bei
Entwicklung, Beschaffung wie auch Nutzung von Kommunikationsmitteln der
Systeme angemessen berücksichtigt.
5. Wie definiert die Bundesregierung „Manned-Unmanned Teaming“
(MUT), und welche internationalen Standards (etwa STANAG 4586)
werden dabei zugrunde gelegt?
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wird
Manned-Unmanned-Teaming (MUM/MUM-T) wie folgt definiert:
„Interoperabilität von bemannten und unbemannten Plattformen in den
Dimensionen Luft, Land, See und Weltraum zur Verfolgung eines gemeinsamen
Missionsziels innerhalb desselben räumlich, zeitlich und intentional begrenzten
Kontextes der Mission.“
Eine abgestimmte NATO-Definition für MUM-T existiert n. h. K. nicht. Die in
Rede stehende STANAG 4586 besitzt für Deutschland keine Gültigkeit.
6. Welche Forschungen hat das Bundesministerium der Verteidigung zur
Entwicklung und Erprobung von Schwarmverhalten, MUT und verteilter
Intelligenz finanziert, und welche weiteren Vorhaben sind geplant?
Das Bundesministerium der Verteidigung hat folgende Forschungsvorhaben
finanziert bzw. geplant:
• Technologiearbeiten, Simulationen und Demonstrationen zu MUT mit
bemanntem Führungsflugzeug und unbemannten Aufklärungsplattformen. Im
Rahmen der Demonstration kommen dabei ein Learjet und DT-25-
Zieldarstellungsdrohnen zum Einsatz. Es sind weitere Flugdemonstrationen im
Zeitraum bis 2022 geplant.
• Untersuchungen zu MUT-Missionstechnologien (Studie CASIMUS II) und
Szenarien (Studie Missionsorientiertes MUM-T Szenario am Beispiel H145
und Luna NG) unter Verwendung von Hubschraubern als
Kommandoplattform.
• Zur Entwicklung und Erprobung von Schwarmverhalten, MUT und
verteilter Intelligenz werden im trinationalen Rahmen Deutschland-Frankreich-
Spanien im NGWS Demonstratorprogramm Phase 1A (02/2020–09/2021)
und 1B Untersuchungen in der Säule „Remote Carrier“ beauftragt. Die
Folgephase Demonstratorprogramm Phase 1B mit entsprechenden
Folgeuntersuchungen (ab dem Jahr 2022) befindet sich derzeit in der trinationalen
Vertragsverhandlung. Hierzu wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages eine Vorlage zugeleitet, so dass diese im Juni 2021 behandelt
werden könnte.
• Das Vorhaben „Autonomus, Reconfigurable Swarms of Unmanned Vehicles
for Defense Applications (ACHILLES) und Betrachtung von PNZ-
CNS&ATM-UTM (PCAU)“ ist als mögliche EDA Ad hoc Category B
Beauftragung für den Zeitraum 2022 bis 2024 geplant (PNZ: Positionierung,
Navigation und Zeitfestlegung, CNS: Kommunikation, Navigation,
Indentifikation [Surveillance], ATM-UTM: Air Traffic Management – UAV Traffic
Management, UAV: Unmanned Aerial Vehicle – unbemannte Flugobjekte).
a) Wer hat diese Vorhaben als Hauptauftragnehmer durchgeführt, wer
war daran beteiligt, und welche Gelder wurden dafür verausgabt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
b) Welche Flugtests oder entsprechende Simulationen haben welche
Firmen oder Institute unter mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung
des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. der Bundeswehr oder
des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt durchgeführt, und
welche Szenarien wurden dabei erprobt?
MUT mit bemanntem Führungsflugzeug und unbemannten
Aufklärungsplattformen (Airbus Defence and Space GmbH, MBDA Deutschland GmbH):
Flugtests/-demonstrationen und Simulationen zur Untersuchung
unterschiedlicher Aufklärungsszenarien.
Studie CASIMUS (Universität der Bundeswehr [UniBw] München, Institut für
Flugsysteme):
Als Szenar für die rein Simulator-gestützte Studie wird eine Aufklärungs- und
Rettungsmission herangezogen, in der mehrere UAV (Starrflügler) als
abgesetzte Sensorplattformen agieren und einen Transporthubschrauber bei seinem
Auftrag unterstützen (Aufklärung Flugweg, Stationäre Aufklärung).
Studie Missionsorientiertes MUM-T Szenario am Beispiel H145 und Luna NG
(AIRBUS HELICOPTERS DEUTSCHLAND; Unterauftragnehmer (UAN):
HAT.tec GmbH und EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH):
Übertragung der bisher u. a. in CASIMUS erarbeiteten Forschungsergebnisse
aus dem Labor in eine realitätsnahe Umgebung (Simulation im Rig und
Flugversuche mit Demonstratorplattform H145M & Luna NG). Szenarien analog zu
CASIMUS (u. a. „Einsatzbegleitende Voraufklärung/Gefechtsaufklärung“,
„Stationäre Aufklärung/Überwachen eines Aufklärungsziels“ etc.).
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) verfolgt derzeit
weder im Rahmen der Grundfinanzierung seitens des BMVg
(Vorlaufforschung, die vom DLR verantwortet und bei gegebener wehrtechnischer
Relevanz vom BMVg aufgegriffen wird) noch im Rahmen von wehrtechnischer
Auftragsforschung Vorhaben zu MUT.
c) Wer erhielt den Auftrag für die „Studien im Bereich Drehflügler“
durch, die die Bundeswehr zum „Verbund Hubschrauber –
unbemannter Drehflügler“ (Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache
19/5433), und welche Gelder wurden hier verausgabt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, was Airbus 2019 im
Rahmen einer „Dual-Mission-Group-Demonstration“ erprobt hat, und
wer nahm daran teil?
Hierbei handelt es sich um Untersuchungen zu MUT mit bemanntem
Führungsflugzeug und unbemannten Aufklärungsplattformen. Speziell stand hier
die Erprobung/Untersuchung unterschiedlicher Missionssegmente von
Aufklärungsmissionen im Rahmen der Simulation im Fokus. Zu den Beteiligten
wird auf die Antworten zu den Fragen 6a und 6b verwiesen.
7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Airbus bereits
unbemannte Luftfahrzeuge für ein späteres MUT entwickelt, die als
„Familie von Luftfahrzeugen“ verschiedener Größen „von einigen
hundert Kilogramm bei den Verbrauchsflugzeugen bis zu mehreren Tonnen“
verfügen, und falls ja, wie ist sie selbst daran beteiligt?
Aktuell befindet sich das Projekt „NGWS in einem FCAS“ in der
Konzeptphase, in der zunächst eine operationelle Kosten-Nutzen-Analyse zu den
einzelnen – auch unbemannten – Luftfahrzeugen und deren gemeinsamem Einsatz in
unterschiedlichen Kombinationen erstellt werden.
a) Inwiefern hat Airbus entsprechende Vorschläge oder Planungen
gegenüber dem Bundesministerium der Verteidigung oder der
Bundeswehr vorgestellt?
Airbus ist durch das BMVg zur Durchführung dieser Kosten-Nutzen-Analyse
beauftragt. Die Arbeitsergebnisse werden vertragsgerecht vorgestellt und das
Konzept iterativ mit dem Auftraggeber weiterentwickelt.
b) Inwiefern betraf dies auch Anwendungen, in denen
Kampfhubschrauber mit Drehflüglerdrohnen kombiniert werden könnten?
Grundsätzlich sind auch Kampfhubschrauber als Teil eines FCAS denkbar.
Konkrete Betrachtungen auch zu Drehflüglerdrohnen gehören nicht zu dem
Projekt „NGWS in einem FCAS“, sondern werden in eigenen Studien „MUT“
durchgeführt.
8. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, das MUT auch mit
aufgerüsteten Kampfjets wie dem „Eurofighter“ durchzuführen, und falls
ja, welche Änderungen müssten an dem Luftfahrzeug vorgenommen
werden, und inwiefern handelt es sich dann um ein Kampfflugzeug der
fünften oder der sechsten Generation?
Grundsätzlich können alle Luftfahrzeuge mit einer „MUT“-Funktion
ausgerüstet werden. Notwendige Anpassungen wären primär im Bereich IT (Hard- und
Software) sowie der Kommunikationsausrüstung vorzunehmen. Eine Änderung
der Zuordnung zu einer Kampfflugzeug-Generation geht damit nicht einher,
zumal auch keine formale Definition für eine solche Zuordnung existiert.
9. Benötigt die Bundeswehr aus Sicht des Bundesministeriums der
Verteidigung Fähigkeiten des MUT, in denen unbemannte Plattformen auch
einen „Luft-Luft-Kampf“ durchführen können?
In der operationellen Kosten-Nutzen-Analyse werden grundsätzlich alle
Funktionen von Luftoperationen betrachtet. Inwieweit einzelne Funktionen ggf.
unbemannt – aber immer unter Entscheidungsvorbehalt des Menschen –
durchgeführt werden können und sollten, ist auf Grundlage dieser Analysen zu
entscheiden.
10. Welche Mittel hat das Bundesministerium der Verteidigung für welche
Projekte im Rahmen von „Innovations for FCAS” (I4 FCAS)
ausgegeben, und wer war davon begünstigt („Innovations for FCAS“,
www.be
hoerden-spiegel.de vom 15. Dezember 2020)?
Im Rahmen einer F&T-Studie wurden für Innovation for FCAS mehrere
Projekte mit ca. 5,5 Mio. Euro an Airbus Defence and Space GmbH (inklusive
4,5 Mio. Euro an UAN) beauftragt.
a) Welche weiteren Firmen oder Institute waren an welchen einzelnen
Vorhaben beteiligt, und welche Beiträge haben diese erbracht?
Es wurden in Koordination mit der Airbus Defence and Space GmbH 14
Projekte mit unterschiedlichen Start-ups, KMUs und Universitäten/Instituten für
Beiträge zwischen 200.000 Euro und 500.000 Euro durchgeführt. Diese
Projekte hatten unterschiedliche Ausrichtungen in den für NGWS/FCAS
benötigten technologischen Feldern. Sie umfassten Machbarkeitsstudien,
Konzeptstudien und kleinere Technologie-Demonstratoren.
b) Wann und wo wurde der „sichere Kampf-Cloud-Demonstrator“
demonstriert, und welche Sicherheitsanforderungen an ein staatliches
Cloud-System werden damit erfüllt?
Es wurde ein Proof-of-Concept unter Laborbedingungen für erste initiale
administrative Cloud-Funktionalitäten im Hinblick auf eine robuste IT-Architektur
unter Open Source Hardware entwickelt. Im Rahmen der Konzeptüberprüfung
wurde ausschließlich untersucht, wie Anforderungen an IT-Sicherheit und
dynamische Flexibilität einer sich im Luftraum bewegenden Cloud-Architektur in
den Funktionalitäten vereinbar sind.
c) Welche Demonstratoren für angewandte künstliche Intelligenz wurden
in I4 FCAS entwickelt, und für welche Zwecke wurden die
Algorithmen erprobt?
Die Entwicklung beinhaltete erste Basis-Algorithmen zur Erkennung und
Erstellung von Radarsensordaten aus Rohdaten zur Verbesserung der
Signalerfassung und -verarbeitung zukünftiger Sensorikentwicklungen für komplexe
Szenarien.
d) Welche Bundesbehörden bzw. Abteilungen der Bundeswehr waren
mittelbar oder unmittelbar an der Entwicklung eines „Werfers“ für
Schwärme kleinerer Drohnen aus hochfliegenden militärischen
Transportflugzeugen durch Airbus beteiligt, und für welche Drohnen wurde
dieser „Werfer“ konzipiert, bzw. welche Luftfahrzeuge wurden für die
Simulation und Demonstration genutzt?
Es wurde zusammen mit der Airbus Defence and Space GmbH, der Geradts
GmbH, der SFL-GmbH, dem DLR und der Wehrtechnischen Dienststelle 61
für den A400M ein Startmechanismus für den Abwurf einer
Zieldarstellungsdrohne aus der Heckklappe als Versuchsträger konzipiert.
11. Inwiefern war die Bundesregierung an der Entwicklung des
Drohnenpanzers „Mission Master“ von Rheinmetall beteiligt, und inwiefern
betrifft dies auch die bewaffnete Schwarmfähigkeit, die der
Rüstungskonzern als „Armed Reconnaissance“ und „Wolfsrudel“ bezeichnet
(„Rheinmetall Mission Master“,
www.rheinmetall-defence.com)?
Das BMVg war an einer Entwicklung der genannten Produkte nicht beteiligt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]